Auflassung von Schulgebäuden

4 Mai 2011

Auflassung von Schulgebäuden

Ich frage die Staatsregierung:


1. Wie viele Schulgebäude wurden seit 2000 aufgrund von Schul-Standortschließungen in Bayern aufgelassen?


a) Um welche Schulhäuser handelt es sich dabei, aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken?


b) Welche Schulgebäude werden seit der Auflassung für anderweitige Zecke genutzt und welcher Art ist diese Umnutzung?


2. Welche der seit 2000 in Bayern aufgelassenen Schulhäuser wurden in den letzten zehn Jahren davor mit Staats- mitteln saniert, aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, um welche Sanierungsmaßnahmen hat es sich dabei jeweils gehandelt und welche Kosten haben diese verursacht?

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen


vom 14.03.2011


Die Schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus wie folgt:


Vorbemerkung: Das Staatsministerium der Finanzen geht davon aus, dass mit der Schriftlichen Anfrage ausschließlich Auskünfte zu kommunalen Schulbauten, also zu Schulgebäuden in der Sachaufwandsträgerschaft von Landkreisen, kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden erbeten werden. Bauinvestitionen an diesen Einrichtungen werden im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs nach Art. 10 FAG staatlich gefördert. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass statistische Erhebungen über die Auflassung entsprechender Schulgebäude nicht vorliegen. Die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage erfolgt daher auf Grundlage der vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus verwalteten Schuldatei, die durch den Förderbehörden vorliegende Informationen so weit als möglich ergänzt wurde. Von einer expliziten Befragung aller betroffenen Kommunen zur Nachfolgenutzung aufgelöster Schulen bzw. aufgelassener Schulgebäude wurde aufgrund des damit verbundenen erheblichen Verwaltungsaufwands abgesehen.



 

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