Pauschalierung Montessori-­Schulen

5 Oktober 2011

Pauschalierung Montessori-­Schulen

Ich frage die Staatsregierung:


1. Wie errechnet sich die Pauschale bei der Sachkostenbe­rechnung, die aufgrund der Gesetzesänderung ab dem SJ 2011/12 den Montessori­-Schulen pro Schüler zugewie­sen wird?


2. Zu welchem Prozentsatz sind Beförderungskosten mit eingeflossen?


3. In welcher Form wurden Miete und Eigentum mit einbe­rechnet?


4. Zu welchem Prozentsatz wurde der einmalige Schulauf­wand mit in die Berechnung einbezogen?


5. Warum wurden nach Art. 31 Absatz 4 (BaySchFG) in die Lehrerstundenpauschale die Verwaltungsstunden und Schulleitungsstunden mit einberechnet?


6. Warum werden in Art. 31 Absatz 3 bei der Berechnung der amtlichen Schuldaten die Zahlen aus dem vorherge­henden Schuljahr zugrunde gelegt?


7. In welcher Form wurden bei der Pauschalierung des Per­sonalaufwandes die Kosten für Verwaltungs­ und Schul­leitungsstunden berücksichtigt?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 26.08.2011


 


Zu 1.: Mit der Verabschiedung des Staatshaushalts für die Jahre 2011/2012 hat der Bayerische Landtag auch eine Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) beschlossen. Deren Kernstück ist die Umstellung der Förde­rung des Schulaufwands privater Volksschulen von der bis­herigen Spitzabrechnung auf ein Pauschalierungsverfahren. Ziel der Gesetzesänderung ist die Reduzierung des immen­sen Verwaltungsaufwandes, den die Spitzabrechnung so­ wohl für die Schulträger als auch für die Regierungen bislang mit sich gebracht hat.


Die novellierten schulfinanzierungsrechtlichen Bestimmun­ gen sind am 1. August 2011 in Kraft getreten. Neben der För­derung des Personalaufwands erhält der Träger einer priva­ten Volksschule künftig einen Förderbetrag für den Schulaufwand von 1.624 je Schüler und Schuljahr. Um den Schulen, deren Ausgaben beim Schulaufwand über dem Pauschalbetrag von 1.624 liegen, die Umstellung auf die Pauschalförderung zu erleichtern, ist ein achtjähriger Über­gangszeitraum vorgesehen, innerhalb dessen die betreffen­ den Schulträger eine abschmelzende Ausgleichszulage erhalten. Schulen mit weniger als 100 Schülern erhalten zudem einen Zuschlag zur Pauschale nach der Formel (100 – Zahl der Schüler) x 200 . Der Betrag für die pauschale Förde­rung des Schulaufwands privater Volksschulen i. H. v. 1.624 beruht im Einzelnen auf folgenden Grundlagen:


Über die Regierungen wurde eine Erhebung der notwendi­gen Ausgaben zum Schulaufwand der einzelnen privaten Volksschulen durchgeführt. Diese ergab bei privaten Volks­schulen über 100 Schülern für das Jahr 2009 als Durch­schnittswert einen erstatteten Schulaufwand je Schüler und Schuljahr i. H. v. 1.543,40 . Davon entfallen 491,37 auf Kosten der Schülerbeförderung und 1.052,02 auf sonsti­gen Schulaufwand. Für Schulen bis zu 100 Schülern liegt der Durchschnittswert bei 1.611,09 .



 

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