Ich frage die Staatsregierung:
1. Wie errechnet sich die Pauschale bei der Sachkostenberechnung, die aufgrund der Gesetzesänderung ab dem SJ 2011/12 den Montessori-Schulen pro Schüler zugewiesen wird?
2. Zu welchem Prozentsatz sind Beförderungskosten mit eingeflossen?
3. In welcher Form wurden Miete und Eigentum mit einberechnet?
4. Zu welchem Prozentsatz wurde der einmalige Schulaufwand mit in die Berechnung einbezogen?
5. Warum wurden nach Art. 31 Absatz 4 (BaySchFG) in die Lehrerstundenpauschale die Verwaltungsstunden und Schulleitungsstunden mit einberechnet?
6. Warum werden in Art. 31 Absatz 3 bei der Berechnung der amtlichen Schuldaten die Zahlen aus dem vorhergehenden Schuljahr zugrunde gelegt?
7. In welcher Form wurden bei der Pauschalierung des Personalaufwandes die Kosten für Verwaltungs und Schulleitungsstunden berücksichtigt?
Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 26.08.2011
Zu 1.: Mit der Verabschiedung des Staatshaushalts für die Jahre 2011/2012 hat der Bayerische Landtag auch eine Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) beschlossen. Deren Kernstück ist die Umstellung der Förderung des Schulaufwands privater Volksschulen von der bisherigen Spitzabrechnung auf ein Pauschalierungsverfahren. Ziel der Gesetzesänderung ist die Reduzierung des immensen Verwaltungsaufwandes, den die Spitzabrechnung so wohl für die Schulträger als auch für die Regierungen bislang mit sich gebracht hat.
Die novellierten schulfinanzierungsrechtlichen Bestimmun gen sind am 1. August 2011 in Kraft getreten. Neben der Förderung des Personalaufwands erhält der Träger einer privaten Volksschule künftig einen Förderbetrag für den Schulaufwand von 1.624 € je Schüler und Schuljahr. Um den Schulen, deren Ausgaben beim Schulaufwand über dem Pauschalbetrag von 1.624 € liegen, die Umstellung auf die Pauschalförderung zu erleichtern, ist ein achtjähriger Übergangszeitraum vorgesehen, innerhalb dessen die betreffen den Schulträger eine abschmelzende Ausgleichszulage erhalten. Schulen mit weniger als 100 Schülern erhalten zudem einen Zuschlag zur Pauschale nach der Formel (100 – Zahl der Schüler) x 200 €. Der Betrag für die pauschale Förderung des Schulaufwands privater Volksschulen i. H. v. 1.624 € beruht im Einzelnen auf folgenden Grundlagen:
Über die Regierungen wurde eine Erhebung der notwendigen Ausgaben zum Schulaufwand der einzelnen privaten Volksschulen durchgeführt. Diese ergab bei privaten Volksschulen über 100 Schülern für das Jahr 2009 als Durchschnittswert einen erstatteten Schulaufwand je Schüler und Schuljahr i. H. v. 1.543,40 €. Davon entfallen 491,37 € auf Kosten der Schülerbeförderung und 1.052,02 € auf sonstigen Schulaufwand. Für Schulen bis zu 100 Schülern liegt der Durchschnittswert bei 1.611,09 €.
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