Ausbildungssituation in Bayern

16 Januar 2012

Ausbildungssituation in Bayern

Ich frage die Staatsregierung:


1. Wie viele Schulabgänger in Bayern (aufgeteilt nach Bezirken und Landkreisen) haben zum 1. bzw. 15. September anstatt eines Ausbildungsverhältnisses zunächst eine berufsfördernde Übergangsmaßnahme begonnen?


2. Welche Übergangsmaßnahmen haben diese Jugendlichen mit welcher Zeitdauer begonnen?


3. Wie viele Schulabgänger in Bayern (aufgeteilt nach Bezirken und Landkreisen) haben zum 1. bzw. 15. September weder eine Ausbildungsstelle noch eine Übergangsmaßnahme begonnen?


4. Mit welchen Maßnahmen werden diese Jugendlichen weiterbegleitet?

Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 24.11.2011


Vorbemerkung


Aussagen können nur über Schulabgänger bzw. Jugendliche gemacht werden, die sich bei den Agenturen für Arbeit und/oder Jobcentern gemeldet haben und als Ratsuchende oder Bewerber um Ausbildungsstellen geführt werden. Insbesondere im Rechtskreis SGB III gilt das Prinzip der Freiwilligkeit der Inanspruchnahme. Die Agenturen und Jobcenter verantworten auch nur einen Teil der Maßnahmen im Übergangssystem.


Zu 1.: Die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit teilte dazu Folgendes mit: In Bayern haben die aktuellen berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) am 19. September 2011 begonnen. Die überwiegende Anzahl an Eintritten erfolgte erst mit/unmittelbar nach diesem Termin. Weiterhin können unterjährig weitere Eintritte in BvB erfolgen. Insbesondere im Zeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember eines Jahres erfolgen, unter anderem im Zuge der Nachvermittlungsaktionen (siehe Antwort zu Frage 4), noch erhebliche Eintritte. Die angefragten Tage 1. bzw. 15. September 2011 liegen alle im Erhebungszeitraum 17. August bis 15. September 2011. Es wurden aus folgenden Gründen, ergänzend zur Anfrage, weitere Erhebungszeiträume dargestellt:


Einstiegsqualifizierung (EQ): Eintritte sind möglich in einem Gesamtzeitraum vom 1. August eines Jahres bis zum 1. März des Folgejahres. Dies ergibt sich aus den Fördervoraussetzungen den Teilnehmerkreis betreffend und aus den Regelungen zu Teilnahmedauer und spätestem Ende. Um alle möglichen Eintritte nach dem diesjährigen Schuljahresende bis zu den aktuell verfügbaren statistischen Daten darzustellen, mussten auch die Zeiträume 15. Juli bis 16. August 2011 und 16. September bis 13. Oktober 2011 erfasst werden. Es können unterjährig weitere Eintritte in EQ erfolgen.


 



 

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