Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2012 wird folgende Änderung vorgenommen:
Bei Kap. 04 05 Tit. 422 21 wird der Ansatz für das Jahr 2012 um 295.000 Euro von 3.849.100 Euro auf 4.144.100 Euro erhöht, um damit die im Nachtragshaushaltsgesetz ausgebrachten zusätzlichen Anwärterstellen im allgemeinen Justizvollzugsdienst zu finanzieren.
Begründung:
Auch wenn im Doppelhaushalt 2009/2010 214 Stellen für den Justizvollzug geschaffen wurden, ist die Personalsituation nach wie vor angespannt. Der aktuelle Nachtragshaushalt sieht lediglich die Schaffung neuer Stellen im Zusammenhang mit der Sicherungsverwahrung und dem Ausbau der Sozialtherapie vor. Dies führt aber zu keiner Entlastung im allgemeinen Justizvollzug. Bundesweit entfallen derzeit durchschnittlich 1,9 Gefangene auf eine Stelle im Strafvollzug, in Bayern beträgt dieser Faktor 2,2. Im allgemeinen Vollzugsdienst kommen derzeit auf jeden bayerischen Bediensteten 3,1 Gefangene, bundesweit sind es 2,4. Um dem Auftrag des Strafvollzugs, die Resozialisierung der Gefangenen zu erreichen, gerecht werden zu können, muss dem bayerischen Justizvollzug deshalb mehr Personal zur Verfügung gestellt werden.
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