Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 hier: Förderung der Schaffung von Studentenwohnheimen

7 Februar 2012

Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 hier: Förderung der Schaffung von Studentenwohnheimen

Der Landtag wolle beschließen:


Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2012 wird folgende Änderung vorgenommen:


Bei Kap. 03 64 Tit. 894 78 werden die Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2012 um 6.700.000 Euro von 13.300.000 Euro auf 20.000.000 Euro angehoben, um damit die Grundlage für ausreichend bezahlbaren Wohnraum für Studierende zu schaffen.

Begründung:


Angesichts steigender Studierendenzahlen wird auch bezahlbarer Wohnraum für die Studierenden immer knapper. So stieg etwa im Wintersemester 2011/2012 die Bewerberzahl für Wohnheimplätze in Regensburg um bis zu 30 Prozent. Auch an vielen anderen Hochschulstandorten in Bayern ist die Wohnraumsituation für Studierende prekär, auch auf dem privaten Markt, der mancherorts vollkommen ausgeschöpft ist. Hinzu kommt, dass es sich nicht jeder Studierende leisten kann, ein Zimmer oder gar eine Wohnung auf dem privaten Wohnungsmarkt zu mieten.


Die von der Staatsregierung bereits zur Verfügung gestellten Mittel für zusätzliche Studentenwohnheime und Wohnheimplätze sind zwar begrüßenswert und ein Schritt in die richtige Richtung, doch u. E. bei weitem nicht ausreichend genug, denn selbst die vom Freistaat festgelegte Zielgröße, dass 15 Prozent aller Studierenden in Bayern in geförderten Wohnheimen Platz finden müssen, ist bayernweit noch immer nicht erreicht. Mit der hier geforderten Erhöhung der Zuschüsse des Landes an öffentlichen Einrichtungen zur Förderung der Schaffung von Studentenwohnheimen soll die knappe Wohnraumsituation in Zukunft entschärft werden und so ein dringend notwendiger Einstieg in die Schaffung von ausreichend bezahlbarem Wohnraum für unsere bayeri- schen Studierenden gelingen.



 

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