Schulschwimmen und dessen Realisierung an Schulen in Unterfranken

17 Februar 2012

Schulschwimmen und dessen Realisierung an Schulen in Unterfranken

Ich frage die Staatsregierung:


1. In welchen Jahrgangsstufen soll gemäß den geltenden Lehrplänen Schwimmen im Rahmen des Unterrichts gelehrt werden, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Schularten und Jahrgangsstufen?


2. An welchen Schulen in den unterfränkischen Landkreisen (Aschaffenburg, Bad Kissingen, Haßberge, Kitzingen, Main-Spessart, Miltenberg, Schweinfurt, Würzburg, Rhön-Grabfeld) und kreisfreien Städten (Würzburg, Schweinfurt, Aschaffenburg) konnte in den vergangenen 5 Schuljahren das Schulschwimmen nicht durchgeführt werden?


3. Welche Gründe für die Nichtdurchführung des Schulschwimmens an diesen Schulen lagen jeweils vor?


4. In welchem Umfang hat die Bayerische Staatsregierung in den vergangenen 20 Jahren Kommunen in Unterfranken dabei unterstützt, Schwimmbäder zu schaffen bzw. zu erhalten, um das Schulschwimmen vor Ort durchführen zu können, aufgeschlüsselt nach der Unterstützung der einzelnen Kommunen in den unterfränkischen Landkreisen und kreisfreien Städten?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 19.01.2012


Zu 1.: Schwimmen ist über alle Schularten hinweg in allen Jahrgangsstufen, in denen Sportunterricht stattfindet, im jeweiligen Fachlehrplan Sport verankert.


Zu 2. und 3.: Aussagen, an welchen Schulen über einen Zeitraum von fünf Jahren kein Schwimmunterricht erteilt werden konnte, und über die Gründe dafür können nicht getroffen werden, da das Staatsministerium für Unterricht und Kultus keine Daten zu spezifischen Bestandteilen von Fachlehrplänen wie der Durchführung von Schwimmunterricht und dessen Rahmenbedingungen erhebt. Zur Vermeidung von sonst zusätzlich entstehendem erheblichen Verwaltungsaufwand für die Schulen wurde von der Durchführung einer gesonderten Erhebung hierzu abgesehen.


Im Allgemeinen werden in der Diskussion um die Nichterteilung von Schwimmunterricht vornehmlich mangelnde Schwimmstätten und organisatorische Gründe angeführt.


Zu 4.: Die Bayerische Staatsregierung hat den Kommunen in Unterfranken in den vergangenen 20 Jahren 14,9 Mio. € zur Verfügung gestellt, um Schwimmbäder für den schulischen Schwimmunterricht zu schaffen bzw. zu erhalten (s. beilie- gende Liste).



 

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