Am Bahnhof Retzbach-Zellingen werden im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen des Konjunkturprogramms II sehbehindertenfreundliche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Soweit mir bekannt ist, fahren mindestens genauso viele Züge von Würzburg nach Zellingen (siehe Gleis 1) wie in die andere Richtung aus Frankfurt kommend nach Würzburg (siehe Gleis 2 und 3).
Ich frage die Staatsregierung:
1. Welche Kriterien legt die Deutsche Bahn zugrunde, um ausgerechnet an Gleis 1 sehbehindertenfreundliche Zustände anzupassen?
2. Warum wird nicht gleichzeitig – wie gesetzlich für Barrierefreiheit vorgeschrieben – eine NiveauAnhebung auf Einstiegshöhe der modernen RegionalExpress und Regionalbahnen vorgenommen?
3. Wann werden auch entsprechende Maßnahmen für den Bahnsteig zu Gleis 2 und 3 durchgeführt und wann wird dieser barrierefrei erreichbar sein?
Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vom 12.01.2012
Zu 1.: Mit der Erneuerung der Bahnsteigoberfläche am Hausbahn steig aus Mitteln des Konjunkturprogramms wurde anstelle der weißen Linie gleich als dauerhafte Lösung ein Blindenleitstreifen eingebracht. Damit entfällt in der Zukunft das Aufbringen von Farbe auf den Bahnsteigbelag und es wird den Belangen Sehbehinderter besser entsprochen.
Zu 2.: Für eine solche Maßnahme wäre ein Planungs und Genehmigungsverfahren erforderlich gewesen, das den vorgegebenen Zeitrahmen für Maßnahmen aus dem Konjunkturprogramm gesprengt hätte. Damit wäre also die Finanzierungsvoraussetzung vollständig entfallen.
Zu 3.: Die DB Station&Service AG hat mitgeteilt, dass angesichts des guten baulichen Zustands des Bahnsteiges dort Maßnah men nicht geplant sind.
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