Ich frage die Staatsregierung:
1. Welche Projekte in kommunaler Sonderbaulast wurden seit dem Jahr 2000 im Freistaat Bayern im Bereich Straßenbau mit welchem Kostenvolumen durchgeführt (Auflistung) und wie waren dabei die Modalitäten?
2. Bei welchen dieser bisherigen Projekte in kommunaler Sonderbaulast wurden die Planungen durch den Freistaat oder untergeordnete Behörden übernommen bzw. bei welchen dieser Projekte wurden die Planungskosten übernommen und wie hoch waren jeweils die Planungskosten?
3. Wie ist es mit der Förderfähigkeit der Planungskosten bei einer kommunalen Sonderbaulast durch die Kommune, wenn sich nach der Planung herausstellen sollte, dass die Kommune diese Investition aus finanziellen Gründen nicht schultern kann?
Antwort des Staatsministeriums des Innern vom 21.02.2012
Vorbemerkung:
Projekte in gemeindlicher Sonderbaulast sind gemäß Art. 13 f Nr. 1 des Finanzausgleichgesetzes (FAG) i. V. m. Art. 44 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) Ortsumfahrungen bzw. Entlastungsstraßen im Zuge von Staatsstraßen, die Gemeinden in Sonderbaulast mit staatlichen Fördermitteln aus dem FAG realisieren. Die Fördermöglichkeit gemäß FAG wurde im Jahr 1999 eingeführt. Die bauliche Umsetzung der Projekte erfolgte ab dem Jahr 1999/2000. Der abgefragte Zeitraum deckt den gesamten Zeitraum mit allen Projekten in gemeindlicher Sonderbaulast ab.
Zu 1.: In gemeindlicher Sonderbaulast durchgeführt wurden bzw. werden insgesamt 64 Projekte von Ortsumfahrungen. In den nachstehenden Tabellen sind die Projekte, nach Regierungsbezirken sortiert, einschließlich Angaben zum Vorhabensträger und den Gesamtkosten aufgelistet.
Bei der Bemessung der Höhe der Finanzierungszusagen werden die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Zuwendungsempfängers, die Bedeutung des Vorhabens, ein etwaiges besonderes Staatsinteresse und die Fördernachfrage im Verhältnis zu den verfügbaren Finanzmitteln berücksichtigt.
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