Kulturgüter des Staates Bayern und der Wittelsbacher Landesstiftung für Kunst und Wissenschaft

18 Juli 2012

Kulturgüter des Staates Bayern und der Wittelsbacher Landesstiftung für Kunst und Wissenschaft

Ich frage die Staatsregierung:


1. Wo werden Kulturgüter der Wittelsbacher, die im Besitz des Bayerischen Staates und nicht im Besitz der Wittelsbacher Landesstiftung für Kunst und Wissenschaft sind, gelagert?


2. Gibt es Verhandlungen zwischen dem Freistaat Bayern und der Wittelsbacher Landesstiftung bezüglich der Übertragung von Wittelsbacher Kulturgütern in den Besitz der Wittelsbacher Landesstiftung?

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 16.05.2012


Zu 1.: Kulturgüter, die ursprünglich aus dem Besitz des Hauses Wittelsbach stammten und nun im Eigentum des Bayerischen Staates stehen, werden überwiegend in den staatlichen Museen und Sammlungen – einschließlich der Zweigmuse- en und Zweiggalerien –, der Bayerischen Staatsbibliothek sowie den Einrichtungen der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen in ganz Bayern aufbewahrt. Eine abschließende Auflistung ist nicht möglich, da diese eine Provenienzrecherche aller Kulturgegenstände im Eigentum des Freistaates Bayerns erfordern würde.


Zu 2.: Verhandlungen zwischen dem Freistaat Bayern und der Wittelsbacher Landesstiftung für Kunst und Wissenschaft bezüglich der Übertragung von Kulturgütern werden nicht geführt.



 

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