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12 Dezember 2015

FW fordern Wiederbelebung des Diplomstudienganges

In zweiter Lesung wurde im vorweihnachtlichen Dreitage-Plenum unser Gesetzentwurf zur Wiederbelebung des Diplomstudienganges behandelt. Wir fordern darin die Wiedereinführung des Diploms als einen weiteren berufsqualifizierenden Studienabschluss in bestimmten Fächern. Dieser bewährte und international hoch anerkannte Abschluss wurde nämlich mit der Einführung der Bachelor-Master-Studienabschlüsse auch in Bayern weitgehend abgeschafft.




Thomas Kölsch  / pixelio.de

Thomas Kölsch / pixelio.de


Mittlerweile üben nicht nur Bildungspolitiker, sondern auch Vertreter der Wirtschaft offen Kritik an den Bachelor-Abschlüssen. Schon aufgrund der relativen Kürze der vorgesehenen Studienzeit werden diese häufig als „Schmalspur-Abschluss“ angesehen. In vielen Berufen wird außerdem ein Masterabschluss erwartet, um qualifiziert arbeiten zu können. Die Abschaffung des Diploms  war eine der größten hochschulpolitischen Dummheiten der letzten Jahrzehnte. Das wollen wir FREIE WÄHLER ändern. Wir wollen die anerkannte Marke des Diploms neu beleben, wir wollen sie praxis- und anwendungsorientiert in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und wissenschaftsfundiert mit einer eigenen Diplomarbeit gestalten. Dafür werden wir uns auch weiterhin einsetzen.


Wie auch bei in der Vergangenheit angestrebten Änderungen, wie etwa bei der Abschaffung der Studiengebühren oder der Wahlfreiheit am Gymnasium, sind es vor allem die Wirtschaftsverbände, die das Fehlen des Diplomabschlusses beklagen. So gilt nach wie vor der Diplom-Ingenieur weltweit als Qualitätsmerkmal ‚made in Germany’, das Seinesgleichen sucht. Insofern ist die Situation für uns FREIE WÄHLER im Bayerischen Landtag zunächst einmal nicht ungewohnt, dass alle anderen Fraktionen uns bei diesem Ansinnen derzeit nicht unterstützen und von einer ‚Abkehr vom Bologna-Prozess’ sprechen. Doch genau das soll es nicht sein, sondern vielmehr eine qualitative Ergänzung des bayerischen Hochschulwesens.


Unseren Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes können Sie hier einsehen: 0000004579



12 Dezember 2015

Geplante Änderung des Wertstoffgesetzes käme Kommunen und Bürgern teuer

Die Änderung des Wertstoffgesetzes wurde auch im Bayerischen Landtag hitzig diskutiert. Das Bundesumweltministerium hat die Einführung einer Wertstofftonne geplant, mit deren Hilfe Abfälle, die bisher noch im Restmüll entsorgt werden, für das Recycling erschlossen werden. Hierzu zählen nicht nur Verpackungen, sondern auch weitere Produkte aus Metall oder Kunststoff.




Maik Schwertle  / pixelio.de

Maik Schwertle / pixelio.de


Mit einem Dringlichkeitsantrag zum Wertstoffgesetz haben wir FREIE WÄHLER ein äußerst wichtiges Problem aufgegriffen. Denn die geplante Neuregelung des Bundesumweltministeriums ist ein Angriff auf die kommunale Daseinsvorsorge. Kommunen verlieren massiv Erlöse für Altpapier und Altmetall und die Bürger bezahlen bis zu 20 Prozent mehr an Gebühren.  Wir fordern deshalb eine Überarbeitung des Wertstoffgesetzes, bei der die Belange der Kommunen, der Umwelt und der Bürger tatsächlich angemessen berücksichtigt werden.


Welche Änderungen eine solche Wertstofftonne mitbringen würde, können Sie hier im Detail nachlesen: 0000006156



6 Dezember 2015

Was tun mit der steigenden Zahl von Pippis an Bayerns Schulen?

Gehört Pippi Langstrumpf in die "Klapse"? Dieser zweifelsohne fiktiven wie visionären Fragestellung widmete sich der Bildungsausschuss des Bayerischen Landtages in dieser Woche mehr oder minder intensiv. Bei einer Anhörung über die optimalen Bildungsbedingungen für Schülerinnen und Schüler mit sogenanntem sozial-emotionalem Förderbedarf brachte dieses eigentlich aufheiternd von einer Kollegin ins Spiel gebrachte Beispiel in Zusammenhang mit der Fragestellung, ob nicht auch die Gesellschaft heutzutage mit sehr hoch angesetzten Maßstäben und Diagnosekriterien förderbedürftige Kinder und Jugendliche en masse generiere, die versammelte Expertenschar aus Professoren, Schulleitern, Psychologen und Jugendhilfe-Vertretern sehr zum Nachdenken.


„Ich würde sagen, Pippi Langstrumpf wäre heute tatsächlich ein Fall für die Psychiatrie!“, so antwortete Professor Franz Joseph Freisleder, der Ärztliche Direktor des kbo-Heckscher-Klinikum, einer Spezialeinrichtung für Kinder- und Jugendpsychiatrie in München, unumwunden und relativierte sogleich, „aber nur für die ambulante Behandlung“.




Ruth Rudolph  / pixelio.de

Ruth Rudolph / pixelio.de


Die deutliche Zunahme von 'Pippis' in den vergangenen 14 Jahren bei einer Verdoppelung der förderungsbedürftigen Kinder und Jugendlichen mit Verhaltensauffälligkeiten hatte den Bildungsausschuss zu dieser hochinteressanten Expertenanhörung veranlasst. Im Gegenzug spricht schließlich Jeder von Inklusion, also der gemeinsamen Beschulung behinderter und nichtbehinderter Schüler/innen. Wissen muss man auch, dass rund 52 Prozent der sozial-emotional auffälligen Schüler bereits im Regelschulsystem inklusiv beschult werden.


Welche Bedingungen brauchen also diese Kinder, um optimal an unseren Bildungs- und Erziehungseinrichtungen gefördert zu werden? Darauf gab es von der versammelten Expertenschar recht eindeutige Antworten. Das oftmalige Nebeneinander vom System Schule einerseits und den Maßnahmen der Jugendhilfe sowie kinder-und jugendpsychiatrische Kompetenzen andererseits müssen dringend besser vernetzt werden und im Optimalfall von einer koordinierenden Stelle, etwa einem 'Fall-Manager' geführt und geleitet werden. Hinzugezogen werden müssen des Weiteren Heilpädagogen und zwar sowohl in den sonderpädagogischen Förderzentren, als auch in den Regelschulen. Auch den Schulbegleiter als bisherigen persönlichen Begleiter halten die Experten für überbracht. Bessere Dienste würde hier ein Pädagogischer Assistent, der wesentlich effizienter mit in den Unterrichtsbetrieb einbezogen werden könnte, leisten.


Es muss also an wesentlichen Stellschrauben gedreht werden – das geht bin hin zu der Forderung nach einem Lehrer-Tandem in besonderen Extremfällen. Angesichts der Vielzahl der vorhandenen Fördermaßnahmen muss hier dringend angesetzt werden, um mehr Effizienz zum Wohle der Schülerinnen und Schüler zu erreichen.


Ich bin mir sicher, dass sich die Beschulung solcher förderbedürftiger Kinder gravierend verändern muss, wollen wir nicht weiter steigende Fallzahlen. So wurde klar artikuliert, dass im jungen Alter von 3 bis 6 Jahren hier bereits in der frühkindlichen Bildung angesetzt werden muss. Auch darf es kein Tabu sein, dass kinder-und jugendpsychiatrische Kompetenz zum Wohl der Kinder auch in der Regelschule zum Einsatz kommen. Es braucht also eine massive Unterstützung für allgemeinbildende Schulen, um neben dem Bildungsauftrag auch den Erziehungsauftrag mit zu generieren.


Und auch einen weiteren Punkt hielten die Experten für längst überfällig, den ich im Übrigen genauso sehe: die Tatsache, dass jeder Lehrer eine grundlegende sonderpädagogische Bildung im Rahmen des Studiums absolvieren sollte.


5 November 2015

Notarztversorgung im Landkreis Main-Spessart

Laut dem Bayerischen Rettungsdienst beträgt die Frist des Eintreffens der Rettungskräfte am Einsatzort nach dem Ausrücken 12 Minuten. 12 Minuten, die oft darüber entscheiden, ob die Hilfe noch rechtzeitig kommt. In jüngster Vergangenheit wurde ich immer wieder von Bürgerinnen und Bürgern gefragt, ob die notärztliche Versorgung denn auch im Landkreis Main-Spessart sichergestellt sei. Aufgrund dieser besorgten Nachfragen habe ich eine Anfrage an das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr gestellt.


Notarztstandorte im Landkreis


Generell ist zu sagen, dass die örtlich zuständigen Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) einen gesetzlichen Sicherstellungsauftrag im Rahmen der Notarztversorgung haben. Dafür sind im Landkreis Main-Spessart fünf Notarztstandorte eingerichtet: Marktheidenfeld, Arnstein, Gemünden, Karlstadt und Lohr.




Paulwip  / pixelio.de

Paulwip / pixelio.de


Besetzung der Notarztstandorte


Insgesamt kann man derzeit von einer guten Sicherstellung des Notarztdienstes im Landkreis Main-Spessart ausgehen. Sowohl in Karlstadt, als auch in Lohr, ist eine permanente Besetzung dieser Standorte sichergestellt. In Marktheidenfeld wurde eine Kooperation zwischen dem Notarztstandort und der Uniklinik Würzburg erreicht – hier wird jedoch auch weiterhin nach einer Verbesserung gesucht. Auch die Standorte Gemünden und Arnstein, die in der Vergangenheit immer wieder mit Besetzungsproblemen zu kämpfen hatten, sind derzeit voll besetzt – allerdings ist dies mit hohen Anstrengungen seitens der KVB verbunden.


Um eine langfristige Sicherstellung zu gewährleisten, wird die Besetzung der Notarztstandorte regelmäßig und lückenlos von der KVB überwacht. Außerdem wird versucht, mehr Interessenten für die Notarztstandorte in der Region zu gewinnen und einzusetzen – das ist meiner Meinung nach sowohl erfreulich, als auch nötig, denn eine gute ärztliche Versorgung sollte immer gewährleistet sein. Wie die Lage in Bezug auf die hausärztliche Versorgung aussieht, können Sie hier nachlesen. Alle Informationen rund um meine Anfrage zur Notarztversorgung in MSP finden Sie hier.



5 November 2015

Internet noch nicht an allen Schulen Unterfrankens

Wir googeln, twittern, lesen die neuesten Schlagzeilen, schauen die Nachrichten und bestellen schnell noch etwas, das wir unbedingt brauchen: das Internet ist in der heutigen Zeit kaum noch wegdenkbar.


Umso erstaunlicher und trauriger ist es, dass das Internet auch heute noch nicht in allen unterfränkischen Klassenzimmern Einzug erhalten hat. Nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz fällt die EDV-Ausstattung in die Zuständigkeit des jeweiligen Sachaufwandsträgers und das sind im Bereich der öffentlichen Schulen in der Regel die Kommunen. Da es also Sache der Kommune ist, ihre Schulen dementsprechend „aufzurüsten“, ist die Vergleichbarkeit von Schule zu Schule nicht gegeben.




Tim Reckmann  / pixelio.de

Tim Reckmann / pixelio.de


Zwar gibt das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine jährliche Empfehlung für schulgeeignete IT-Ausstattung heraus, inwieweit diese von den Schulen und Sachaufwandsträgern aufgegriffen wird, ist jedoch deren Entscheidung. Dieser Umstand hat dazu geführt, dass unsere Schulen völlig unterschiedlich gut ausgestattet sind. Während einige Schulen mit den neuesten Whiteboard-Systemen oder Tablets ausgestattet sind, kann man sich an anderen Schulen schon glücklich schätzen, überhaupt einen Internetanschluss im Klassenzimmer zu haben – und auch das ist lange nicht selbstverständlich.


Ich frage mich immer wieder, wie den Schülerinnen und Schülern eine Medienkompetenz vermittelt werden soll, wenn viele Schulen noch nicht einmal über eine in diese Richtung gehende Grundausstattung verfügen.


Meiner Meinung nach muss darüber nachgedacht werden, einen Schritt in Richtung Medienschule zu gehen – und zwar gemeinsam. Ein Weg wäre, die jährliche Empfehlung des Kultusministeriums bis zu einem gewissen Grad als Voraussetzung oder Grundstock der Medienausstattung anzusehen – eine Mindestausstattung, die jede Schule erfüllen muss.


Wie die Schulen in den einzelnen Landkreisen Unterfrankens mit Internet ausgestattet sind, können Sie neben weiteren Details zum Thema in dieser meiner Anfragen einsehen: 17_0007669



5 November 2015

Heiliger Sankt Bürokratius erschwert Schulweg für Sackenbacher Schulkind

Immer wieder sind in den vergangen Jahren Probleme bei der Umsetzung des Verkehrsunternehmen-Verbundes Mainfranken (VVM) aufgetaucht und auch in jüngster Vergangenheit ist ein weiteres Erschwernis an mich herangetragen worden.


Bisher galten Schüler und Studenten als „Gewinner“ des Verkehrsverbundes, da beispielsweise das Semesterticket nicht mehr in Thüngersheim endet, sondern auch noch im Landkreis Main-Spessart gilt. Doch nun tauchen auch für die Schülerinnen und Schüler aus dem Lohrer Stadtteil Sackenbach Probleme auf. Eine Familie aus Sackenbach hat sich an mich gewandt und mir vom Schulweg ihres Kindes berichtet: das Kind der Familie besucht seit diesem Schuljahr eine weiterführende Schule in Gemünden und bekommt für den Schulweg eine Wertmarke der VVM erstattet.




Erich Westendarp  / pixelio.de

Erich Westendarp / pixelio.de


Diese Wertmarke gilt nur für die Busfahrt von/bis Sackenbach und das Kind kann nicht mit dem Zug bis zum 500 Meter (!) weiter entfernten Bahnhof Lohr fahren, um die wesentlich schnellere Zugverbindung nach/von Gemünden zu nutzen. Folge ist, dass das Kind die Busverbindung Sackenbach-Gemünden nutzen muss, die einfach über 30 Minuten Schulweg mit sich bringt. Ärgerlich, wenn man bedenkt, dass die Zugfahrt nur rund ein Drittel der Zeit in Anspruch nehmen würde.


Ich habe mich daher beim Landratsamt Main-Spessart, das für den Landkreis als Aufgabenträger für die Schülerbeförderung fungiert, über den Sachverhalt erkundigt. Die Bayerische Staatsregierung hat demnach beschlossen, dass nur Fahrkarten für den kürzesten Schulweg ausgestellt werden dürfen, die Wirtschaftlichkeit bleibt hier unberücksichtigt. Die Familie des Kindes müsste also auf eigene Kosten eine zweite Fahrkarte erwerben, mit der ihr Kind zum Bahnhof Lohr fahren darf – das wären nach Aussage der Main-Spessart-Nahverkehrsgesellschaft 33,50 Euro pro Monat.


In Momenten wie diesen, fragt man sich doch tatsächlich, ob es bei einer Entfernung von rund einem halben Kilometer nicht auch Ermessungsspielräume geben kann? Damit soll auch weder der VVM noch der Landkreis gescholten werden, sondern einfach mehr Flexibilität für den strukturarmen ländlichen Raum angemahnt werden. Ich werde mich nun im Bildungsausschuss für eine Änderung der Verordnung für die Schülerbeförderung einsetzen. Ziel ist es zu erreichen, dass Fahrtkosten auch dann übernommen werden, wenn der Zeitaufwand mit einer anderen zur Verfügung stehenden ÖPNV-Verbindung um 10 Minuten schneller ist, als die Fahrzeit zu der entfernungsmäßig näheren Schule.


Selbstverständlich halte ich Sie über den Sachverhalt auf dem Laufenden.



30 Oktober 2015

An bayerischen Schulen: Europäischer Computerführerschein

Was es nicht alles gibt? Der Europäische Computerführerschein, ECDL abgekürzt, ist ein international anerkanntes Zertifikat für Computerbenutzer, der in 148 Ländern anerkannt ist und mittlerweile sogar in 38 Sprachen angeboten wird. Diesen Computerführerschein können auch bayerische Schülerinnen und Schüler erwerben und somit ihre Computerkenntnisse nachweisen. So erhofft man sich, ähnlich wie bei Fremdsprachenzertifikaten, eine bessere Vergleichbarkeit.


Da staunen Sie sicher ebenso wie ich, denn ich hatte vorher auch noch nie etwas davon gehört, ehe mich eine Mutter darauf angesprochen hat. Prinzipiell kann der ECDL von allen Schülerinnen und Schülern erworben werden, allerdings gibt es auch hier – wie so oft – einen Haken. Den Führerschein kann man nur an Schulen ablegen, die als ECDL-Prüfungsschulen registriert sind - in Bayern sind das jedoch „nur“ rund 170 Schulen.




Lupo  / pixelio.de

Lupo / pixelio.de


Obwohl diese Prüfungszentren bei freien Kapazitäten auch Lernende aus anderen Schulen annehmen können, ist eine nicht zu unterschätzende Hürde gegeben. Der Kurs dauert bei einer durchschnittlichen Wochenstunde etwa ein Schulhalbjahr pro Modul, also insgesamt zwei Jahre. Eine externe Registrierung würde also wohl nur in den seltensten Fällen reibungslos funktionieren.


Wir leben in einem Medienzeitalter, in dem der Umgang mit dem Computer als Grundfertigkeit oft schon vorausgesetzt wird. Meiner Meinung nach ist es daher dringend notwendig, hier ein breiteres Angebot zu schaffen und die Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler stärker zu fördern. Grundsätzlich gehört dazu auch, dass Schulen und alle Klassenzimmer ausreichend mit Internet Tablets, Computer und ähnlichem ausgestattet sein sollten. Doch auch schon hier sind große Unterschiede zu verzeichnen. Wir haben noch einen weiten Weg vor uns – der ECDL kann da nur ein Anfang sein.


Details zum Europäischen Computerführerschein und dessen Umsetzung können Sie in meiner Anfrage einsehen: 17_0007507



30 Oktober 2015

Hausärztliche Versorgung in Unterfranken

Die mangelnde (haus-)ärztliche Versorgung im ländlichen Raum ist ein Thema, das vielen Bürgerinnen und Bürgern große Sorgen bereitet und für das wir FREIE WÄHLER uns im Landtag schon lange einsetzen.


Es ist kein Geheimnis, dass sich immer weniger (Haus-) Ärzte im ländlichen Raum ansiedeln, es gilt also, Anreize zu schaffen, um dem entgegenzuwirken. Aktuell besteht hier gerade in meinem Landkreis Main-Spessart in Mittelsinn Bedarf. Die Staatsregierung hat deshalb ein Förderprogramm für Hausärzte im ländlichen Raum ins Leben gerufen, das zum Erhalt und zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung maßgeblich beitragen soll. Zu den „Hausärzten“ zählen im Sinn des Sozialgesetzbuches neben Allgemeinärzten auch Kinderärzte, Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung und Ärzte, die an der hausärztlichen Versorgung teilgenommen haben und die in das Arztregister eingetragen sind.


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In Unterfranken werden derzeit insgesamt 12 Hausärzte nach diesem Förderprogramm gefördert, das ist erfreulich. Ich bin allerdings auch weiterhin der Meinung, dass hier mehr getan werden muss. Vor allem der ländliche Raum hat mit dem demographischen Wandel und der Abwanderung in die Städte zu kämpfen – da gilt es doch erst recht, Anreize für den Zuzug zu schaffen und nicht durch den Mangel an Ärzten und Schulen dafür zu sorgen, dass noch mehr Menschen in die Ballungsgebiete ziehen. Es muss unser Ziel sein, den ländlichen Raum attraktiver zu machen – und da gehört eine gute ärztliche Versorgung ebenso dazu wie ein angemessener Breitbandausbau und der Erhalt von kleinen Schulstandorten.


In meiner Anfrage habe ich mich nach weiteren Details zur hausärztlichen Versorgung in Unterfranken erkundigt. Diese können Sie hier einsehen.



26 Oktober 2015

Rahmenbedingungen an Schulen verbessern

Es ist nicht unsere Aufgabe, die Zukunft vorauszusagen, sondern auf sie gut vorbereitet zu sein.“


Bereits in der griechischen Antike formuliert der bedeutende Athener Staatsmann Perikles ein grundlegendes Problem. Wir können die Zukunft sicher nicht voraussagen, aber es ist unsere politische Aufgabe, sie so frühzeitig als möglich zu gestalten, um die künftigen Herausforderungen meistern zu können. Die vielen Flüchtlinge, die in Deutschland Zuflucht suchen mussten, stellen auch unsere bayerischen Schulen vor neue Aufgaben und erfordern aktives Handeln in der Gegenwart. Um jedem Kind oder Jugendlichen, unabhängig seiner Herkunft, Chancen auf ein besseres Leben zu eröffnen, sind in vielen Bereichen große Anstrengungen nötig.


Die FREIEN WÄHLER wertschätzen dabei das große Engagement der gesamten Schulfamilie und wir wollen jetzt die Weichen stellen, damit auch in Zukunft die Qualität, die Leistungsfähigkeit und die Integrationsfähigkeit des bayerischen Schulsystems erhalten bleibt. Ein deutliches Plus von Schülerinnen und Schüler an den Schulen muss auch zur Folge haben, dass mehr Lehrkräfte und somit Stellen und Mittel vorhanden sind. Vor allem die Flüchtlings- und Asylbewerberkinder dürfen nicht für schlechte Rahmenbedingungen an den Schulen verantwortlich gemacht werden. Deshalb setzen wir uns für mindestens 1.000 zusätzliche Stellen im Schulsystem ein. Denn: Eine gute Deutschförderung, die Integration in die Klassengemeinschaft und der Umgang mit den traumatischen Erfahrungen der Kinder erfordern geschultes Personal. Das ist zunächst die grundlegende Basis, damit eine Schule erfolgreich arbeiten kann.


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Lehrer 3.0?!


Ob es in Zukunft einen „Lehrer 3.0“ braucht, fragt der Leitantrag der ABJ (Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Junglehrer). Eine Fragestellung, die berechtigt ist und auf die es keine pauschalen Antworten gibt. Denn: So verschieden die Menschen sind, so verschieden sind natürlich auch die Persönlichkeiten unserer Lehrkräfte, aber auch die der Schülerinnen und Schüler mit denen sie tagtäglich zu tun haben. Die Heterogenität in unseren Klassenzimmern ist inzwischen vielfach die Normalität und erfordert von den Lehrkräften auch veränderte Zugänge in der Didaktik und Methodik. Das Deutschlernen als Fremd- oder Zweitsprache, der Umgang mit Behinderungen, die Verzahnung mit der frühkindlichen Bildung oder die Gestaltung eines ganztägigen Unterrichts erfordern unbedingt Unterstützungssysteme. Hierzu muss nach meiner Überzeugung ein multiprofessionelles Team aus Sonderpädagogen, Sozialpädagogen, Schulpsychologen und weiterem Fachpersonal bereitstehen.


Schulen mehr zutrauen


Darüber hinaus geht es aber auch um die Rahmenbedingungen, in denen Schulen handeln können. Wir wissen, dass erfolgreiche Schulen Freiräume und Chancen zur Entscheidung vor Ort benötigen. Wie auch Lehrkräfte ihren Schülerinnen und Schülern immer mehr Verantwortung übertragen, muss auch das Kultusministerium den Mut haben, die Leine lockerer zu lassen. Es geht nicht darum, Schulen alleine zu lassen, sondern es geht darum, ihnen etwas zuzutrauen.


Wir FREIE WÄHLER wollen, dass die Schulen und Schulämter mehr finanzielle Budgets erhalten, um beispielsweise gezielt Fortbildungen selbst zu gestalten. Wir fordern, dass bezirksübergreifende Direktbewerbungsverfahren für Lehrkräfte an Schulen nicht die Ausnahme bleiben, sondern die Regel werden. Damit konzeptionelle Schulentwicklung besser organisiert und umgesetzt werden kann, brauchen auch die Schulleitungen mehr Zeit. Die erweiterte Schulleitung darf es deshalb nicht nur an Realschulen, Gymnasien oder beruflichen Schulen geben, sondern muss auch großen Grund- und Mittelschulen ermöglicht werden. Um auch im Medienzeitalter Bildungsgerechtigkeit zu erreichen, müssen wir nicht alles auf den Kopf stellen, aber es gilt auch hier neue Wege zu beschreiten. Bayerns Schulen brauchen eine effiziente und bayernweite nutzbare IT-Infrastruktur, damit Unterricht mit digitalen Medien auch ein Erfolg werden kann.


Voraussetzung dafür ist eine gute Breitbandversorgung und die entsprechende Ausstattung in den Schulen. Diese Aufgaben können die Kommunen nicht alleine schultern, sondern es braucht die Unterstützung des Freistaats. Zudem ist die Lehrerbildung in beiden Phasen aufgefordert sich an die veränderten schulischen Realitäten einzustellen. Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion glaubt an die Chancen der Zukunft und will diese gemeinsam mit ihnen gestalten. Es gibt viel zu tun, packen wir es gemeinsam an.



26 Oktober 2015

Wie sinnvoll ist das 10.000-Häuser-Programm?

Am 23.06.2015 hat die bayerische Energieministerin Ilse Aigner im bayerischen Kabinett das 10.000-Häuser-Programm vorgestellt. Mit Hilfe dieses Programmes sollen sowohl Ein- als auch Zweifamilienhäuser für die Energiesysteme der Zukunft bereit gemacht werden.


Das 10.000-Häuser-Programm


Vorweg ist zu sagen, dass das 10.000-Häuser-Programm aus zwei Teilen besteht: dem „EnergieSystemHaus“ und dem „Heizungstausch“. Mit der Entscheidung für einen der beiden Programmteile können so Eigentümer durch einen Antrag den „EnergieBonusBayern“ erhalten. Dieser Bonus wird als Zuschuss in Höhe von 1.000 bis zu 18.000 Euro gewährt und ist außerdem zusätzlich mit Programmen des Bundes kombinierbar.


Der Programmteil „EnergieSystemHaus“ kommt für Hauseigentümer dann in Frage, wenn sie ihr Ein-oder Zweifamilienhaus umfassend energetisch sanieren oder ein energieeffizientes Haus bauen. Vorgabe für die Förderung ist jedoch, dass bei einer Sanierung mindestens das KfW-Effizienzhaus Niveau 115 und bei einem Neubau das Niveau 55 erreicht werden muss. Je nach gewähltem Heiz-/Speicher-System liegt dann der Förderbetrag je Gebäude bei 1.000 bis 9.000 Euro.




Margot Kessler  / pixelio.de

Margot Kessler / pixelio.de


Wenn ein 25 bis unter 30 Jahre alter Heizkessel durch eine moderne und energiesparende Heizanlage ersetzt werden soll, greift der Programmteil „Heizungstausch“. Um für dieses Heizungstauschprogramm zugelassen zu werden, müssen jedoch einige, hier einsehbare, Bedingungen erfüllt werden.


Die Energiewende - planlos?


Grundsätzlich ist die Förderung durch den Freistaat Bayern durchaus erfreulich! Schon seit Jahren fordern wir FREIE WÄHLER im Landtag Förderprogramme für energetische Sanierungen kommunaler Gebäude, was die CSU-Mehrheit jedoch stets blockiert. Dass sich energiepolitisch nun etwas tut, ist immerhin ein kleiner erster Schritt in die richtige Richtung. Aber eben nur ein kleiner, erster Schritt. Seit langem versuchen wir, die Energiewende zu leben, doch das gelingt mit den aktuellen Vorgaben und der teilweisen Planlosigkeit der Staatsregierung nur mäßig.


Das 10.000-Häuser-Programm sehe ich generell durchaus als positiv an, allerdings ist es meiner Meinung nach ein Unding, in Zeiten der Energiewende neben regenerativen Energien auch weiterhin den Einsatz fossiler Energien finanziell zu fördern. Beim Programm „Heizungstausch“ haben Bürgerinnen und Bürger beispielsweise die Wahl zwischen einem Brennwertkessel (Öl oder Gas) oder einem Biomassekessel. Da frage ich mich tatsächlich, warum man – um guten Willen in der Energiewende zu zeigen und diesen auch vorzuleben – nicht einfach nur regenerative Energien in diesem Programm berücksichtigt.


Hier wird einmal mehr deutlich, dass die Energiewende ohne klare Ziele nicht verwirklichbar ist. Schade, dabei wäre es ein Leichtes gewesen, hier ein deutliches und vor allem bedeutendes Signal zu setzen.



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