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4 April 2014

Klare Absage an eine Bürgerenergiewende der „Großen Koalition“ im Landtag

GroKo jetzt auch in Bayern Diesem Eindruck konnte man sich bei der Diskussion über die Reform des Erneuerbaren Energiegesetzes (EEG) nicht verwehren. Wir FREIE WÄHLER stellen enttäuscht fest, dass sich CSU und SPD bei der Debatte im Bayerischen Landtag darauf beschränkt haben, den EEG-Entwurf der Bundesregierung zu feiern. Da hätte ich mir hier schon deutlich konstruktivere Beiträge erwartet und nicht die Fortsetzung des GroKo-Kuschelkurses in Bayern, zumal wir uns mit unserem Dringlichkeitsantrag für die Rettung der dezentralen Bürgerenergiewende eingesetzt haben. Und damit auch klar gegen die Pläne der Großen Koalition ausgesprochen haben, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Jahr 2017 abzuschaffen und durch ein Ausschreibungsmodell zu ersetzen. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt. In Konsequenz bedeutet dies, dass somit künftig also eine Behörde vorgibt, wie viele erneuerbare Energien pro Jahr ans Netz gehen dürfen. Das ist wie bei den Fünfjahresplänen in China. Und die gleichen Personen, die dieses Modell wollen, bezeichnen das EEG als planwirtschaftlich. Das ist absurd!




Guenter Hamich  / pixelio.de

Guenter Hamich / pixelio.de


Wir FREIE WÄHLER forderten weiterhin, endlich die völlig aus dem Ruder gelaufenen Ausnahmeregelungen für Industriekonzerne zu begrenzen. Fast ein Viertel der gesamten EEG-Umlage ist mittlerweile nur auf Ausnahmeregelungen für die stromintensive Industrie zurückzuführen. Bezahlen müssen das alle übrigen Stromverbraucher – also Mittelstand, Handwerk sowie die privaten Haushalte, ein unerträglicher Missstand!


Hier nochmal die Kernforderungen unseres Dringlichkeitsantrages auf einen Blick:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass im Rahmen der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)




  1. das EEG nicht wie im Entwurf der Bundesregierung vorgesehen ab 2017 durch ein Ausschreibungsmodell ersetzt wird, wodurch Bürgerenergieanlagen aus dem Markt gedrängt werden;

  2. die Besondere Ausgleichsregelung (§ 41 EEG) auf diejenigen Industriebetriebe beschränkt wird, die tatsächlich strom- und exportintensiv sind;

  3. die EEG-Umlage für alle privilegierten Unternehmen um 90 Prozent im Vergleich zum Regelsatz der EEG-Umlage reduziert wird;

  4. der bei der Förderung von Strom aus Windenergieanlagen an Land vorgesehene Deckel von 2.400 bis 2.600 Megawatt (MW) installierter Leistung pro Jahr nicht auf den Bruttozubau, sondern auf den Nettozubau abzielt;

  5. der bei der Förderung von Strom aus Biomasse vorgesehene Deckel von 100 MW installierter Leistung pro Jahr auf 250 MW (netto) erhöht wird;

  6. auch künftig eine Vergütung für Energiepflanzen mit ökologischem Mehrwert gewährt wird;

  7. für den in Bestandsanlagen zum Eigenverbrauch erzeugten Strom weiterhin keine EEG-Umlage zu zahlen ist, soweit es sich um Strom aus erneuerbaren Energien handelt;

  8. Planungssicherheit gewährleistet wird.



1 April 2014

Einige Wahrheiten zum Thema G8/G9

Das Thema G8/G9 ist derzeit in aller Munde, gut so! Unser Volksbegehren hat das Thema wieder ganz nach oben auf die Tagesordnung der bayerischen Schulpolitik gebracht und es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht irgendeine Stellungnahme und mehr oder weniger salbungsvolle Phrasen aus dem Kultusministerium dazu zu vernehmen sind. Auch ich werde tagtäglich von Lehrern, Eltern und Schülern mit Nachfragen bespielt und möchte beispielhaft an der Nachfrage einer jungen Dame hier noch einmal etwas für Aufklärung sorgen.


"Das achtjährige Gymnasium wurde von CSU-Ministerpräsident Stoiber in seiner ersten Regierungserklärung für die 15. Legislaturperiode im Jahr 2003 angekündigt und zum Schuljahr 2004/05 von der CSU überhastet und ohne gutes Konzept eingeführt. Die FREIEN WÄHLER waren zu dieser Zeit noch nicht im Bayerischen Landtag vertreten, aber hatten sich bereits damals vielfach gegen diese überstürzte Einführung ausgesprochen.


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In Ihrer E-Mail stellen Sie zu Recht fest, dass 2003 lediglich ökonomische Gründe angeführt wurden, aber keine pädagogischen. Bei dem Gesetz, das die CSU damals beschlossen hat, wurde die Notwendigkeit für G9 auch folgendermaßen begründet: „Eine Verkürzung der Schulzeit am Gymnasium von neun auf acht Jahre ist neben anderen Maßnahmen ein entscheidender Beitrag, die bayerischen Hochschulabsolventen auch in Hinsicht auf ihr Alter beim Berufseintritt konkurrenzfähiger zu machen. Die Kürzung der Schul- und Studiendauer ist auch in gesellschaftlicher Hinsicht unverzichtbar. Denn lange Ausbildungszeiten und die damit verbundene, geringere Lebensarbeitszeit belasten bei steigender Lebenserwartung die sozialen Sicherungssysteme und den Konsens der Generationen.“


Diese rein ökonomische Begründung ist aus unserer Sicht ein entscheidender Fehler gewesen, der dazu geführt hat, dass das G8 in 10 Jahren nicht zur Ruhe gekommen ist.  So erklärt sich auch die Debatte, die derzeit stattfindet. Die FREIEN WÄHLER haben bereits im Bayerischen Landtag versucht, mit einem Gesetzentwurf ein alternatives G9 zu ermöglichen, aber leider hat die CSU dies abgelehnt und so  gilt es jetzt umso mehr, über ein Volksbegehren den Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger für ein G9 zu realisieren. Bereits 27.000 Menschen haben sich dafür ausgesprochen und so konnte unser Volksbegehren bereits eingereicht werden.



Unsere Argumente möchte ich Ihnen hiermit kurz darlegen:


1.    Das Gymnasium hat die besondere Aufgabe, eine Bildung zu vermitteln, die zu einem Universitäts- bzw. Hochschulstudium befähigt. Es geht also am Gymnasium um Lerninhalte, die anspruchsvoll sind und die in besonderer Weise Zeit zur Vertiefung benötigen. 10 Jahre G8 in Bayern haben trotz aller Korrekturen gezeigt, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler in der Lage sind, diese Studierfähigkeit am Gymnasium problemlos in acht Jahren zu erreichen.  Eine G9-Alternative würde die notwendige Zeit zur Entschleunigung ermöglichen, um Schülerinnen und Schülern individuelle Chancen zu geben, sich zu entwickeln und die Kompetenzen zu erwerben, die sie an den Universitäten benötigen. Unser Ziel muss stets sein, dass die Schülerinnen und Schüler das Rüstzeug für die universitäre Bildung an den Gymnasien erwerben – Vorkurse an den Universitäten, um Wissenslücken zu schließen, dürfen nicht der Regelfall werden.


2.    Das Gymnasium vermittelt aber mitnichten nur Lerninhalte, sondern bildet auch die Persönlichkeit unserer jungen Menschen aus. Durch die zeitliche Komprimierung haben sich die Anforderungen an die Schülerinnen und Schüler im G8 erhöht und es findet nicht bei jedem Einzelnen eine vertiefte Auseinandersetzung mit einer unterrichtlichen Fragestellung statt. Diese individuellen Problemlösungsstrategien sind es aber, die die Persönlichkeit stärken und herausbilden. Viele Schülerinnen und Schüler brauchen deshalb Zeit, um verstärkt diese Kompetenzen zu entwickeln.


3.   Inzwischen haben wir auch am Gymnasium eine heterogene Schülerschaft. Das ist gut so, denn wir wollen mehr Kinder mit Migrationshintergrund zum Abitur bringen und wir wollen die Inklusion auch am Gymnasium. Heterogenität braucht allerdings differenzierende Unterrichtsformen und individuelle Lernzeit. Auch darauf kann eine G9-Alternative durch das Plus an Zeit angemessener reagieren.


4.    Bayern - das zeigt sich regelmäßig in bundesweiten Studien - lebt in besonderer Weise vom Engagement der Menschen vor Ort in ihrer Kommune. Die Bayern identifizieren sich mit ihrer Region und ihrem Bundesland. Der Grund dafür liegt in der ausgeprägten Vereinslandschaft und dem Ehrenamt vor Ort. Freiwillige Feuerwehr, Blaskapelle und Schützen- oder Fußballverein sind fest verankert. Dennoch: alle genannten Vereine haben seit der Einführung des G8 vermehrt Probleme, Nachwuchs zu gewinnen. Eine G9-Alternative würde den schulischen Alltag entzerren, weniger Nachmittagsunterricht bringen und somit Zeit für das außerschulische sportliche oder musische ehrenamtliche Engagement ermöglichen.


5.    Die Politik soll sich an den Sorgen und Nöten der Bevölkerung orientieren. Fakt ist: Die Eltern wünschen sich laut allen uns bekannten Umfragen mit großer Mehrheit ein G9.


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In Ihrer E-Mail sprechen Sie auch das 5-Fächer-Abitur an. Hierzu kann ich Ihnen sagen, dass für die Zulassung zur Abiturprüfung  bestimmte Vorgaben der Kultusministerkonferenz zu erfüllen sind. Daran hat sich auch Bayern zu halten. Diese Vorgaben können allerdings durch die jeweiligen Länder unterschiedlich ausgestaltet werden. An diese E-Mail angehängt schicke ich Ihnen die Vorgaben der KMK, die Sie dann in Ruhe durchlesen können. Grundsätzlich ist aber durch die KMK nicht vorgeschrieben, dass das Abitur in fünf Fächern umgesetzt werden muss. Wie sich das  Abitur  künftig gestaltet, ob und welche Änderungen notwendig sind, ist nicht leicht zu beantworten, da wir auch für die Vergleichbarkeit zwischen G8 und G9 sorgen müssen. Aber auch diese Frage wird auf den Tisch kommen und mit allen Beteiligten der Schulfamilie intensiv diskutiert werden müssen. Ähnlich gilt das auch für die Lehrpläne, aber Sie werden sicher verstehen, dass ich Ihnen jetzt nicht im Detail sagen kann, an welchen Stellen es noch Optimierungsbedarf gibt - wie Sie sagen. Grundsätzlich sind bei allen Änderungen am Lehrplan Experten aus der Schule (ehemalige Lehrkräfte) beteiligt, die am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung daran arbeiten, dass die Inhalte wissenschaftlich und fachdidaktisch fundiert sind. Im Lehrplan wird es in den kommenden Jahren in jedem Fall Änderungen geben, da alle Bundesländer aufgefordert sind, die Lehrpläne künftig auf zu erwerbende Kompetenzen auszurichten. Diese Kompetenzen gehen über reines Wissen hinaus und sollen stets konkrete Anwendungssituationen im Blick haben. Durch diese Orientierung am Erwerb von Kompetenzen soll der neue bayerische Lehrplan die Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz erfüllen. Wenn Sie mehr wissen wollen, empfehle ich Ihnen, auf den Seiten des ISB nachzuschauen: http://www.lehrplanplus.bayern.de/.


Ich möchte nun auf das länderübergreifende Abitur kommen. Grundsätzlich wollen wir erreichen, dass Abiturprüfungen in einem Bundesland vergleichbar mit denen in einem anderen Bundesland sind. Das ist vor allem wichtig, wenn Schülerinnen und Schüler das Bundesland wechseln oder ihr Studiengang mit einem „n.c.“ – also einer Beschränkung durch die Abiturnote –  belegt ist. Hier ist es nur fair, wenn die Abiturleistungen vergleichbar sind. In diesem Zusammenhang wurden auch die länderübergreifenden Abiturprüfungen angedacht. Dabei ist ein Teil der Prüfung immer noch länderspezifisch und ein Teil der Aufgaben stammt aus einem „Aufgabenpool“, der durch alle beteiligten Bundesländer gefüllt wird und der vergleichbare Schwierigkeitsgrade besitzt. Denn: einige Themenbereiche sind über alle Bundesländer hinweg durchaus ähnlich und müssen sich auch in allen Lehrplänen abbilden. Allerdings können wir den Unmut vieler Lehrkräfte bei der Umsetzung der Probeklausuren gut verstehen. Das liegt vor allem daran, dass das Ministerium sehr kurzfristig die Bedingungen geändert hatte. Denn zunächst galt, dass die Schülerinnen und Schüler selbst entscheiden, wie die Übungsklausuren in der Note gewichtet werden. So sollten die Schülerinnen und Schüler wählen, ob das Ergebnis der Übungsklausur als kleiner (mündlicher) oder großer (schriftlicher) Leistungsnachweis in das Halbjahreszeugnis eingebracht wird. Doch nachdem sich abgezeichnet hat, dass die Probeklausuren in Mathematik schlecht ausfallen werden, hat das Ministerium eine Kehrtwende vollzogen, sodass die Schülerinnen und Schüler einzeln entscheiden, ob sie die Übungsklausur in Deutsch, Englisch und Mathematik als großen Leistungsnachweis, als kleinen Leistungsnachweis oder gar nicht werten wollen. Wenn also Schülerinnen und Schüler die Note gar nicht haben zählen lassen, haben z.B. Deutschlehrkräfte umfangreiche Aufsätze korrigiert, die dann aber nicht gewertet wurden. Das hat natürlich zu Unmut geführt und zur Folge gehabt, dass viele Lehrkräfte noch kurzfristig Noten machen mussten, die sie aufgrund der Vorgaben der Schulordnungen bis zum Halbjahr vorweisen mussten. Dieser Aspekt bringt gleich die Überleitung zu dem von Ihnen angesprochenen Thema der „Zeit“. Wie Sie sagen ist die Zeit etwas Beschränktes und wir sind der Meinung, dass Lernen und Bildung ausreichend Zeit benötigt, deshalb plädieren wir für mehr Zeit in einem G9.




Dieter Schütz  / pixelio.de

Dieter Schütz / pixelio.de


Dass Sie Lehramt studieren wollen und sich bereits in der Oberstufe Gedanken über Ihre Einstellungschancen machen, ist sehr zu begrüßen. Die Goethe-Universität in Frankfurt am Main hat beispielsweise herausgefunden, dass jeder vierte Studienanfänger eigentlich nie Lehrer werden wollte. Die Studienwahl sei lediglich eine „Notlösung“ gewesen, gaben immerhin 25 % der Befragten an. Das sind gravierende Befunde. Wir wollen allerdings, dass junge Menschen aus Überzeugung Lehrer werden und diesen wichtigen pädagogischen Beruf nicht aus der Not heraus wählen. Ein probates Mittel – es gibt sicher weitere – sind Eignungsberatungsverfahren für Lehramtskandidaten. Hier gibt es bereits einige positive und geeignete Verfahren an bayerischen Universitäten. An der Universität Passau gibt es mit dem Format „Parcours“ ein gutes Eignungsverfahren für alle Lehrämter. An anderen Universitäten wie Augsburg, Erlangen-Nürnberg, München, Regensburg, Bayreuth sowie Eichstätt werden Eignungsprüfungen im Fach Englisch verlangt.  Positiv ist auch das Angebot des Münchner Zentrums für Lehrerbildung, das den Lehramtsstudierenden eine begleitende Eignungsberatung anbietet.


Wie Sie sehen, haben sich die bayerischen Universitäten bereits längst auf den Weg gemacht. Dennoch sind wir FREIE WÄHLER noch nicht zufrieden und fordern, diesen Prozess zu forcieren und zwar mit dem Ziel, dass es an jeder Universität ein geeignetes Eignungsverfahren gibt.  Junge Menschen können sich mit Hilfe von Eignungsberatungsverfahren frühzeitig mit Chancen, aber auch mit Erwartungen des Berufsbildes auseinandersetzen und eine fundierte Studienwahl treffen.  Die Eignungsberatungsverfahren verstehen wir somit als Angebot, das nicht einen Studienwunsch unterbinden soll, aber es soll die Studienentscheidung schärfen. Zudem macht es aus unserer Sicht bereits Sinn, dass sich Abiturienten vertieft informieren können, sich aber auch bereits selbst testen können, ob sie Interesse oder erforderliche Kompetenzen für den Lehrerberuf haben. Gleichzeitig wollen wir auch erreichen, dass das Lehramtsstudium flexibler wird, sodass man einerseits zwischen den studierten Schularten besser wechseln kann und andererseits auch neben dem Staatsexamen einen Master erwerben kann, damit auch berufliche Wege außerhalb der Schule möglich sind.  Aber Sie haben absolut Recht, dass die momentane Einstellungssituation nicht gut ist und wir mehr Stellen im Schulsystem brauchen, denn viele Klassen sind immer noch zu groß und wenn individuelle Förderung möglich sein soll, müssen ausreichend Lehrkräfte an den Schulen sein. Dafür setzen wir uns im Bayerischen Landtag seit langem ein".



1 April 2014

Wirtshaussterben muss verhindert werden

Erhalt der Wirtshäuser in den Dörfern liegt uns Freien Wählern am Herzen


Es mag ein banal klingender Antrag von uns FREIEN WÄHLERN sein, aber er spricht ein wichtiges Thema unserer Gesellschaft, das Wirtshaussterben im ländlichen Raum, an. Vielleicht mag der eine oder andere denken: „haben die nichts Besseres zu tun, als sich um den Erhalt der Wirtshäuser in Bayern zu kümmern“. Natürlich gibt es Wichtigeres, aber gerade für die gesellschaftlichen Strukturen des ländlichen Raumes haben die Dorfwirtschaften eine hohe Bedeutung. Und gerade im Zusammenhang mit den viel zitierten, gleichwertigen Lebensbedingungen aller Regionen kommt diesem Antrag eine besondere Bedeutung zu.




www.Rudis-Fotoseite.de  / pixelio.de

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Ich will als Beispiel einmal meinen Heimatort Langenprozelten hernehmen. Dort gab es in meiner Kindheit insgesamt 7 Wirtshäuser, geblieben sind bis heute noch drei. Gott sei Dank, dass es noch diese drei gibt - denn andernorts sieht es da weitaus düsterer aus. Wenn ich nur unsere Nachbarorte Hofstetten und Schaippach hernehme, dort haben die Sportheime heute die Funktion der ehemals in ausreichender Zahl vorhandenen Gastwirtschaften übernommen. Diese haben aber bestenfalls zum Wochenende oder ein-, zweimal unter Woche, je nach Bedarf, auf. Nachdem bereits die Einkaufsmöglichkeiten weggefallen sind, müssen die Bürgerinnen und Bürger nun auch auf die Wirtshäuser verzichten. Wie ich meine ein erster Schritt zu Vereinsamung und zum Aussterben der kleinen, ländlichen Ortschaften.


Soweit darf es nicht kommen, das Wirtshaussterben muss gestoppt werden! Deshalb hatte meine Fraktionskollegin Jutta Widmann, die selbst als Festwirtin des Gemündener Heimatfestes und der Lohrer Spessartfestwoche hierzulande bestens bekannt ist, die Idee, hier endlich wieder tätig zu werden. Zwischen 1981 und 1996 hat es schon einmal ein Sonderprogramm zur Förderung von Dorfwirtschaften gegeben – aus unserer Sicht ist ein neues Förderprogramm für Wirtshäuser dringend erforderlich. Schließich werden hier Brauchtum, Tradition und Dorfgemeinschaft gelebt und gepflegt. Wirtshäuser können somit als Teil des bayerischen Kulturguts bezeichnet werden, dessen Schutz im Interesse des Freistaats Bayern liegen muss.


Neben Zuschüssen müssen auch die Bürokratiehürden für Gastronomiebetriebe bei Neugründung und Übernahme abgebaut, sowie eine steuerliche Gleichbehandlung hergestellt werden. Denn es ist nicht nachvollziehbar, warum eine Mahlzeit am Drive-In-Schalter mit sieben Prozent, in der Dorfwirtschaft aber mit 19 Prozent besteuert wird.


Die Zahl der Gastwirtschaften im Landkreis Main-Spessart gehen genauso wie auch im kompletten Freistaat rapide zurück: verglichen mit 1996 gibt es heute gut ein Drittel weniger, zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Universität Eichstätt-Ingolstadt. Bereits mehr als jede dritte Gemeinde hat heute keinen getränkeorientierten Gastronomiebetrieb mehr, Tendenz steigend. Es ist ein Trend, dem aus Sicht der FREIEN WÄHLER dringend etwas entgegengesetzt werden muss. Es sind alarmierende Zahlen, auch in unserem Landkreis. Gerade in ländlichen Gebieten ist das Wirtshaus mehr als nur ein Ort, an dem gegessen und getrunken wird. Wirtshäuser sind Orte des Zusammentreffens und der Kommunikation. Deshalb fordern wir in einem Antrag dazu auf, ein Konzept zu entwickeln, mit dem das Wirtshaussterben in den ländlichen Gebieten gestoppt werden kann.


Welche Bedeutung ein solcher Orts-Treffpunkt haben kann, stelle ich immer wieder in meiner Zweit-Heimat Hassenbach fest. Dort hat sich die Dorfgemeinschaft mit viel Eigenleistung und Unterstützung des Freistaates das ehemalige Pfarrhaus zum Dorfgemeinschaftshaus umgebaut und dort nun eine ehrenamtlich betriebene Schankstätte geschaffen, die von der Ortsbevölkerung wohlwollend und gern angenommen wird. Das Beispiel Hassenbach könnte Vorbild für viele Gemeinden sein, denn eine Gaststätte im Ortszentrum bedeutet Leben im Ort.



1 April 2014

Petition bringt Gemünden weiter

Die Kraft einer Petition oder wie die Eingabe eines Bürgers einem Thema Schub verleihen kann

Wie sehr das Petitionsrecht in Bayern zu schätzen ist, zeigt das Beispiel eines Gemündener Bürgers. Dieser hatte nun zum wiederholten Male mit seinen Eingaben hinsichtlich lokaler Themen Erfolg und erreichte für den barrierefreien Ausbau des Gemündener Bahnhofs einen sogenannten Würdigungsbeschluss im Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags. Demnach hat die Staatsregierung den Auftrag erhalten, dass der barrierefreie Ausbau des Bahnhofs Gemünden nicht auf die Jahre 2018 und später vertagt wird, sondern eine Lösungsmöglichkeit gesucht werden muss, sodass der Regionalbahnhof bereits früher entsprechend saniert und barrierefrei ausgebaut werden kann.




Rainer Sturm  / pixelio.de

Rainer Sturm / pixelio.de


Einstimmig folgten die Abgeordneten dem Petitum des Gemündeners, da nach Meinung des Ausschusses in diesem Bereich Handlungsbedarf angesagt ist, mehrere ähnlich gelagerte Regionalbahnhöfe ebenfalls zur Sanierung anstehen und als Weiteres das erklärte Ziel von Ministerpräsident Seehofer bis 2023 Bayern barrierefrei zu machen, im Raum steht. Nunmehr ist die Staatsregierung am Zug, um hier Lösungsmöglichkeiten über das bestehende Programm „Bayernpaket 2013-2018“ hinaus aufzuzeigen.


In dem aktuellen Programm, das 26 Bahnhöfe in Bayern umfasst, ist Gemünden als Regionalknotenpunkt bisher nicht enthalten. Grundlegend sind einfach zu wenige Mittel des Bundes für die Ausgestaltung der Barrierefreiheit von Bahnhöfen vorhanden, sodass ein so bedeutender und reichlich frequentierter Bahnhof wie Gemünden bisher keine Berücksichtigung fand. Deshalb fordere ich vor allem von der bayerischen Staatsregierung und von Ministerpräsident Horst Seehofer, endlich den Ankündigungen Taten folgen zu lassen. In der Regierungserklärung vom 12. November 2013 hatte dieser ein Sonderinvestitionsprogramm Bayern 2023 angekündigt das vorsieht, mit zusätzlichen Mitteln für die Ausgestaltung der Barrierefreiheit des öffentlichen Raumes und des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu sorgen. Bisher hat dies noch zu nichts gerührt und auf meine Anfrage (diese können sie hier einsehen) hin verwies die Staatsregierung darauf, dass man noch am Ermitteln des Bedarfs sei. Das stelle ich mir anders vor: erst ermittele ich den Bedarf und die Kosten und dann kann ich ankündigen.


Bereits in der Vergangenheit habe ich bezüglich des Bahnhofes Gemünden die Deutsche Bahn richtig genervt und dies mehrfach thematisiert. Stets wurde aber nur auf die nächste Tranche des Ausbauplanes nach 2018 verwiesen. Und jedes Mal erhielt ich  die Antwort, dass erst ab 2015/16 über die Aufnahme des Bahnhofs Gemünden in die nächste Tranche der barrierefreien Bahnhofs-Ausbauten entschieden werden kann. Umso erfreulicher ist, dass die Petition nun dem Ganzen nochmal einen Schub verleiht. In Bayern gibt es übrigens mehrere gleich gelagerte Fälle von bedeutenden Regionalbahnhöfen, die bisher nicht im Ausbauplan bis 2018 enthalten sind, u.a. führte die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme Weiden in der Oberpfalz an, bei dem auch Handlungsbedarf bestehe.



29 März 2014

Rückkehr G9 absehbar

Ein neues G9 steht kurz vor der Rückkehr, nur der Name ist noch nicht klar


Der Druck im Kessel des achtjährigen Gymnasiums G8 ist in Bayern so hoch wie noch nie. Dies wurde für mich einmal mehr bei der Mitgliederversammlung der Landeselternvereinigung der Gymnasien am Rudolf-Diesel-Gymnasium in Augsburg-Hochzoll deutlich. Deren Vorsitzende Susanne Arndt will jedoch nicht wahrhaben, dass der Zug längst in Richtung G9 fährt und machte sich selbst bei ihren Mitgliedern mit einem an diesem Tag erschienenen Interview in der Augsburger Allgemeinen mit der Headline „Acht Jahre Gymnasium reichen“, geradezu lächerlich. Denn bei der offenen Fragerunde, der sich Kultusminister Spaenle anschließend den Mitgliedern der LEV stellen musste, wurde eines offenkundig: große Unzufriedenheit der Eltern bei den Themen Flexi-Jahr, G8, Unterrichtsausfall, Probe-Abitur, arbeitslosen Gymnasiallehrern, zu wenig Schul-Psychologen, Schulwegbeförderung und Schulsozialarbeit.


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Ich behaupte, hätte es nach dem Spaenle-Vortrag und der Diskussionsrunde eine Abstimmung, G8 oder G9 gegeben, sie wäre zu 90 Prozent für ein neues G9 durch die anwesenden Mitglieder der LEV erfolgt. Das hat man seitens der Vorstandschaft der LEV geflissentlich vermieden, stattdessen versuchte man mit einer offenen Fragerunde mit dem Minister, Verständnis zu wecken. Doch auch dies ist misslungen, denn das Potpourri der Fragen offenbarte noch mehr die Dringlichkeit einer Veränderung weg vom nicht mehr zu rettenden G8 hin zu einem neuen G9.


Interessant dennoch, wie sich Kultusminister Spaenle durch diesen Fragen-Dschungel von einer Floskel zur nächsten schwang. Etwa auf die Frage, wann die gymnasiale Oberstufe weiter entwickelt werden würde, antwortete er so: ‚Das hängt mit der Frage zusammen, wie kann die Veränderung des bayerischen Gymnasiums beantwortet werden‘. Oder die Frage, ob er nun ein G8 oder ein G9 befürworte: ‚G8 für alle ist überholt und G9 für alle ist überholt. Es gilt das neunte Zeitjahr vernünftig zu organisieren‘. Naja, deutsche Sprache, schwere Sprache, fällt mir dazu nur ein. Und noch so ein Geschwurbele gab es von ihm, als es um den Erhalt der Intensivierungsstunden, die etwa 7 Prozent des Stundenangebots im jetzigen G8 ausmachen, in einem möglichen neunjährigen Gymnasium ging. Dies hänge davon ab, wie man 8 Jahre Inhalt auf 9 Jahre ausdehnen könne.


Schon in seinem Festvortrag lieferte er keine sonst von ihm gewohnte Lobeshymne auf das G8, sondern versuchte zunächst darzulegen, dass das Schulsystem von der Grundschule (Flexible Grundschule) über die Mittelschule (9 plus 2) bis hin zur FOS/BOS (13. Klasse) und dem Gymnasium (Flexi-Jahr) flexibel gehalten und auf alle Erfordernisse und Bedürfnisse der Schüler zugeschnitten werden müsse. In die Falle tappte Spaenle jedoch, als er das Flexibilisierungsjahr als Angebot für einige wenige Schüler anpries und sich im Zuhörerraum bereits ein Raunen breit machte und zu Recht der Zwischenruf aus dem Publikum ertönte, ob seiner Meinung nach denn nur 2 Prozent der Schülerinnen oder Schüler ein zusätzliches Jahr nötig hätten oder 80 Prozent? Doch eine Antwort darauf vermied er ebenso geschickt wie bisher mit der Ausflucht, dass es dazu ja die Möglichkeit der zusätzlichen Förderung der individuellen Lernzeit gebe, die jede Schule entsprechend dem Bedarf individuell verwenden könne, eben auch für die Förderung schwächerer Gymnasial-Schüler.


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Da stellt sich für mich nun die Frage, wie Spaenle die von uns FREIEN WÄHLERN mit unserem Volksbegehren ins Rollen gebrachte und nicht mehr zu stoppende Diskussion eines wie auch immer gearteten neunjährigen Gymnasiums oder einer Wahlmöglichkeiten zwischen G8 und G9,  angesichts von ihm geforderter verlässlicher Rahmenbedingungen zu Ende bringen will und „der Stoff von acht Jahren als Weiterentwicklung des Gymnasiums zu Grunde liegen“ soll?


Dass die ganze Diskussion seiner CSU-Landtagsfraktion am wenigsten gefällt, wurde auch offenkundig, indem er durch die Blume die Gesprächsbereitschaft der CSU-Landtagsfraktion anbot. Klar, eine neuerliche Schulreform hat Ministerpräsident Seehofer in seiner Regierungserklärung für diese Legislaturperiode ausgeschlossen. Ein blankes Zurück zum Begriff G9 geht für die CSU, die dies abschaffte, auch nicht. Deshalb geht eigentlich nur irgendein Kompromiss, der da lauten könnte „G8 plus“ oder ähnlich, denn damit wäre (fast) allen gedient. Denjenigen, die sich – wie LEV-Vorsitzende Arndt –am G8 klammern und denjenigen, die das neunjährige Gymnasium als Wahlalternative möchten, so wie wir FREIE WÄHLER das mit unserem Volksbegehren anstreben.


Insofern darf man gespannt den nächsten Tagen und Wochen entgegen fiebern, welche Bezeichnung das künftige bayerische Gymnasium hat.



27 März 2014

FW fordern: direkte Demokratie stärken

Die Menschen wollen mitgestalten - wir müssen die direkte Demokratie stärken


Als ich dieser Tage einen international eigesetzten, deutschen OSZE-Wahlbeobachter traf, der regelmäßig im Auftrag der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Schwellenländern Wahlen auf ihre rechtmäßige Durchführung überprüft und begutachtet, berichtete dieser eindrucksvoll von den ersten freien Wahlen nach der Diktatur in Libyen. Unter anderem war für alle in Deutschland wohnhaften Libyer in Berlin ein zentrales Wahllokal in Berlin eingerichtet. Und fast mit Tränen in den Augen berichtete der OSZE-Mann, dass Libyer aus allen Teilen Deutschlands eigens für die Wahrnehmung ihres Wahlrechtes in die Bundeshauptstadt gefahren sind, nur um erstmals wählen zu können.


Solch ein drastisches Beispiel, dass Menschen weder Müh noch Zeit scheuen, um wählen zu können, sollte man unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern vielleicht öfter einmal vor Augen führen. Denn betrachtet man die immer niedriger werdende Wahlbeteiligung – egal ob Kommunal-, Landes-, Bundes- oder Europawahl – dann stellt sich die Frage, wie man die Menschen in Bayern wieder mehr für Politik interessieren kann. Die niedrige Wahlbeteiligung bei den zurückliegenden Kommunalwahlen in Bayern ist aus Sicht von uns FREIEN WÄHLERN ein weiterer Beleg dafür, dass sich die Politik dringend Gedanken machen muss, wie die Bevölkerung wieder stärker für die Demokratie gewonnen werden kann. Ein Schritt in diese Richtung ist unser nun im Bayerischen Landtag eingebrachte Gesetzesentwurf, der Verbesserungen bei Volksbegehren vorsieht.





Gabi Eder  / pixelio.de

Gabi Eder / pixelio.de


Damit streben wir FREIE WÄHLER eine Stärkung der direkten Demokratie an. Denn das von uns initiierte Volksbegehren zur Abschaffung der Studiengebühren hat gezeigt: Die Menschen wollen mitgestalten, sie wollen gefragt werden und sie wollen Veränderungen. Oft ist es ihnen zu wenig, nur zwischen Parteien und Personen wählen zu können. Deshalb sieht der Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER insbesondere folgende konkrete Verbesserungen bei Volksbegehren vor: Das Unterschriftenquorum soll von zehn auf acht Prozent gesenkt werden. Um den Bürgern die Eintragung zu erleichtern, soll zum einen die Eintragungsfrist von zwei auf vier Wochen verlängert werden und die Eintragungsräume müssen mindestens am letzten Wochenende vor Fristende geöffnet sein. Auch eine briefliche Eintragung soll künftig ermöglicht werden. Im Gegensatz zur derzeitigen Regelung sollen außerdem finanzwirksame Volksbegehren zulässig sein, soweit weniger als ein Prozent des Staatshaushalts betroffen ist.


Das sind für uns vor allem Erfahrungswerte aus nunmehr drei Volksbegehren, bei denen sich jeweils zeigte, dass die Menschen in Aussicht auf unmittelbar beeinflussbare Entscheidungen durchaus bereit sind, auch den Weg ins Rathaus auf sich zu nehmen. Deshalb brauchen wir hier noch eine Verstärkung durch eine Absenkung der hohen Hürden.


Um die Bürgerbeteiligung in Bayern zu stärken, setzen wir FREIE WÄHLER uns außerdem für Volksabstimmungen ein, die rechtlich bindend sind und auch vom Volk selbst eingebracht werden können. Unverbindliche Volksbefragungen, wie sie die CSU in ihrem nahezu lächerlichen Entwurf vorsieht, halten wir dagegen für nicht zielführend. Das ist Demokratie à la Seehofer: fragen, aber sich dann nicht an die Antworten halten müssen. So wird das Volk zum bloßen Publikumsjoker degradiert, nein, das ist nicht die Politik der FREIEN WÄHLER. Wir nehmen die Menschen ernst und wollen deshalb wirksame Veränderungen.



25 März 2014

Langer Weg zu Barrierefreiheit und Inklusion

Die Fragestellung, inwieweit es gelingt die berufliche Qualifizierung von behinderten Menschen zu erreichen, um sie für den ersten Arbeitsmarkt wieder fit zu machen, war Ausgangspunkt  für meinen Besuch der Werkstätten der Lebenshilfe in Nüdlingen. Als Mitglied der interfraktionellen Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Inklusion im Bayerischen Landtag ist diese Frage in den vergangenen Wochen ebenso wie die nach der Umsetzung der schulischen Inklusion mehrfach an mich heran getragen worden. Zunehmend klagen Bürgerinnen und Bürger über nicht-barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen, Öffentlichen Gebäuden, Schulen etc. und in gleichem Maße bemängeln auch Lehrer und Eltern, dass bei der Umsetzung der Inklusion in der Schule Sand im Getriebe ist.


Hinsichtlich des barrierefreien Ausbaus, speziell von Bahnhöfen, habe ich mich in der Vergangenheit mit vielen Schreiben an die Staatsregierung und die Deutsche Bahn gewandt. Denn mit der Regierungserklärung vom Ministerpräsidenten hat dieses Thema nochmal an Brisanz gewonnen, da dieser bekanntlich bis 2023 Bayern barrierefrei machen will. Die Antwort dazu war eher ernüchternd als vielsprechend (hier finden Sie die Antwort zu meiner Anfrage), denn es gibt derzeit weder Vorstellungen hinsichtlich eines Fahrplanes noch hinsichtlich der Kosten der in-etwa-Vorstellung der Staatsregierung. Und mittlerweile gibt es ja selbst bei der Bahn Zweifler, ob das Vorhaben in diesem Zeitrahmen zu schaffen ist (näheres hierzu finden Sie in diesem Artikel).




Henrik G. Vogel  / pixelio.de

Henrik G. Vogel / pixelio.de


Die Deutsche Bahn jedenfalls hat, zumindest was die Bahnhöfe in Bayern angeht, einen Fahrplan bis 2018 (näheres hierzu in diesem Schreiben). Darin sind zumeist die größeren Bahnhöfe oder Bahnstationen mit hoher Kundenfrequenz enthalten. Und die Anfragen auch aus meinem Stimmkreis hinsichtlich Barrierefreiheit der Bahnstationen, ob nun in Burgsinn, Gemünden, Rieneck oder Retzbach häufen sich zu einer echten Barriere auf. Dazu passt, dass sich in dieser Woche ein Bürger aus meiner Heimatstadt Gemünden mit einer Petition hinsichtlich des barrierefreien Ausbaus des Bahnhofs Gemünden an den Bayerischen Landtag gewandt hat und nun im Wirtschaftsausschuss dazu entschieden wird.


Ungeachtet der Barrierefreiheit ist aber auch im alltäglichen Umgang das Thema Inklusion in der Gesellschaft noch zu wenig verbreitet und präsent. Dies habe ich auch in der Nüdlinger Werkstatt von Einrichtungsleiter Martin Denninger erfahren. Zunächst war ich über die hochmoderne Ausstattung der Werkstätte mit modernster Technologie wirklich positiv überrascht, aber ich musste eben auch zur Kenntnis nehmen,  dass es im Bereich des beruflichen Arbeitsprozesses bedauerlicherweise noch viel Nachholbedarf für die Inklusion gibt. Leider sind Unternehmer nach wie vor nicht bereit, in dem Maße für schwerbehinderte Menschen Jobs zu schaffen, wie das nötig wäre. Zwar bedeutet der Einsatz von behinderten Menschen zunächst Zeit und Mehrarbeit für die Unternehmen, allerdings bieten hier die Agentur für Arbeit wie auch staatliche Stellen neben finanzieller Förderung auch eine fachliche Unterstützung an, die vermutlich nicht bei allen Unternehmen in ausreichendem Maße bekannt ist. So stehen meines Erachtens durchaus noch Vorurteile und falsche Vorstellungen bei den Unternehmern dem Einsatz von behinderten Menschen im Wege.




Dieter Schütz  / pixelio.de

Dieter Schütz / pixelio.de


Hingegen stellte ich für den Standort Nüdlingen mit einer Förderstätte für Menschen mit schwersten mehrfach Behinderungen, einer Frühförderstelle, einem Rehabilitations- und Arbeitswerk und der eigentlichen Werkstatt für behinderte Menschen, erfreut fest, dass Inklusion dort schon gelebt wird. Und da ist es entscheidend, dass sich Menschen mit und ohne Behinderung ohne Barrieren in der Dorfgemeinschaft begegnen. Neben dem Café und dem Wohnheim funktioniert das dort vor Ort vorbildlich, auch in den Vereinen, ob bei der Feuerwehr oder andernorts, da gibt es keine Barrieren mehr.


Dennoch bereitet mir nach dem Gespräch und dem Besuch die Tatsache  der kontinuierlichen Zunahme der Menschen mit psychischen Behinderungen, der demografische Wandel mit immer mehr älter werdenden Menschen mit Behinderungen und der nicht in gleichem Maße wachsende Bedarfe an Wohnraum und Arbeitsplätzen für diese Menschen, Sorge. Dem muss sich der Gesetzgeber stellen! Dieser Aufgabe darf sich auch die Politik nicht verschließen und da gilt es Nachbesserungen auf den Weg zu bringen.



25 März 2014

Blockierte Flurbereinigungsverfahren in Ruppertshütten

Stoiberscher Stellenabbau blockierte Flurbereinigungsverfahren Ruppertshütten 35 Jahre 


Sicher ist ein Flurbereinigungsverfahren, was die öffentliche Aufmerksamkeit anbetrifft, nicht zu vergleichen mit Missständen an den Schulen oder der Energiewende. Aber in einer Dorfgemeinschaft, wie im Lohrer Stadtteil Ruppertshütten, kann sie schon für reichlich Wirbel in der Bevölkerung sorgen. Zumal, wenn das Flurbereinigungsverfahren nunmehr seit 35 (!) Jahren in Gang ist und ein Ende schon für 2007 aufgrund einer positiv erledigten Petition im Bayerischen Landtag anvisiert war.


Deshalb ist es immer wieder dienlich, wenn ich mich bei Terminen vor Ort mit Bürgerinnen und Bürgern austausche, da ich sonst auf diese Thematiken von selbst oft gar nicht kommen würde. Aber bei einer Wahlveranstaltung in meiner Nachbargemeinde hat mich der frühere Vorstand der Teilnehmergemeinschaft darauf angesprochen und unmittelbar am nächsten Tag habe ich mich diesbezüglich schon mit dem Leiter des Amtes für ländliche Entwicklung (ALE) in Verbindung gesetzt. Und mein Einsatz – nachdem ich mit Nachdruck  noch mal auf diesen untragbaren Zustand hingewiesen habe – hat Wirkung gezeigt. Ich habe die definitive  Zusicherung, dass im vierten Quartal 2014 allen Grundstückseigentümer die neuen Rechtsverhältnisse vorliegen, eine Versammlung dazu stattfindet und die öffentliche Bekanntgabe erfolgt. Nach einer zweiwöchigen Rechtsmittelfrist und gegebenenfalls Behandlung möglicher Rechtsbehelfe durch den Vorstand können dann die Unterlagen ans Grundbuchamt Gemünden übermittelt werden und somit im Jahr 2015 ein Haken unter die Sache gemacht werden. Somit geht eine 35jährige Odyssee dann endlich zu Ende, unglaublich! Erst vergangene Woche hat mir der Leiter des ALE dies nochmals bestätigt, die Sache Ruppertshütten läuft im ALE seit meiner Intervention auf Hochtouren.




Erich Westendarp  / pixelio.de

Erich Westendarp / pixelio.de


Warum das Verfahren überhaupt so lange gedauert hat, liegt unabhängig von der Komplexität des Ruppertshüttener Verfahrens und der Neuverteilung der Grundstücke mit Besitzeinweisung,- insgesamt waren 3276 Flurstücke von ehemals 615 unterschiedlichen Besitzern zu bewältigen - vor allem an dem rigiden Stellenabbau des Freistaates im Bereich des Öffentlichen Dienstes. So wurde das Amt für ländliche Entwicklung Würzburg seit 1993 von ehemals 320 Beschäftigten auf heute 185 Personen zusammengestutzt. Daran sieht man, welche Auswirkungen die knallharte und in meinen Augen falsche Sparpolitik der Staatsregierung unter Ex–Ministerpräsident Stoiber hat, dass nämlich die Ämter die ihnen gestellten Aufgaben nur noch unzureichend und in einem für die Bürgerinnen und Bürger unzumutbarem Zeitrahmen leisten können.


Ein weiterer Personalabbau steht dem ALE Würzburg aufgrund dem auch unter Stoiber veranlassten, berühmten §6b Haushaltsgesetz, wonach weitere Stellen abzubauen sind, noch bis 2017 bevor, bis die vom Freistaat ausgegebene Zielmarke von 165 Beschäftigten erreicht ist und somit nahezu 50 Prozent des Personals abgebaut wurden - aber die Aufgaben sind seither eben nicht weniger geworden. Sparen ist ja durchaus vernünftig, aber die Ämter für ländliche Entwicklung kaputt sparen, ist unsinnig. Und da sind die Ämter für ländliche Entwicklung nur  ein Beispiel für die vielen Bereiche des Öffentlichen Dienstes in Bayern. Deshalb werden die FREIEN WÄHLER zum Nachtragshaushalt 2014 erneut die Aussetzung des Stellenabbaus im Öffentlichen Dienst fordern. Viele Behörden sind an der Kapazitätsobergrenze angelangt, entsprechend hoch sind die Krankheitsausfälle im Öffentlichen Dienst.



25 März 2014

Neuregelungen zum BePo-Schwimmbad

Freiwilligen Hilfsorganisationen nutzen Schwimmbad der Breitschaftspolizei nun kostenlos


Oft sind es nicht die großen Dinge, die ein Politiker bewegt, sondern kleine Stellschrauben an denen es zu drehen gilt und dank denen in der Region dennoch vielen Bürgerinnen und Bürgern geholfen werden kann. So bin ich kürzlich von der Wasserwacht darauf angesprochen worden, dass das Bayerische Innenministerium seit diesem Jahr Sportvereinen ermöglicht, bei freien Kapazitäten die Schwimmhalle der Würzburger Bereitschaftspolizei kostenlos mit nutzen zu können. Für die Würzburger Kreiswasserwacht Grund genug zu fragen, warum dieser Vorteil nicht auch auf andere gemeinnützige Organisationen ausgeweitet werden kann. Auf meine Nachfrage  beim Innenministerium erhielt ich nun kürzlich tatsächlich die mündliche Zusage auf eine Erweiterung der Richtlinie, sodass künftig auch die freiwilligen Hilfsorganisationen in den Genuss dieser Schwimmübungs-Möglichkeiten kommen können. Mittlerweile habe ich auch die schriftliche Anordnung von Landespolizeipräsident Schmidbauer, die das schwarz auf weiß besiegelt, in den Händen. Damit ist für die betreffenden Organisationen ein lang gehegter Wunsch in Erfüllung gegangen, denn bekanntlich nimmt die Zahl der Hallenbäder in den vergangenen Jahren in Unterfranken wegen anstehender und nicht möglicher Finanzierung von Sanierungen kontinuierlich ab. Dies war auch der Grund für die Kreiswasserwacht Würzburg, die nunmehr schon seit Jahren auf das Rimparer Hallenbad verzichten muss.




Rainer Sturm  / pixelio.de

Rainer Sturm / pixelio.de


Weiterhin sollen mit der neuen Richtlinie und Anordnung voraussichtlich ab Juni dieses Jahres auch Organisationen wie das THW, die Feuerwehren und die Wasserwachten, die Schwimmhallen der Polizei kostenlos mit nutzen können. Für mich  ist die Erweiterung ein erfreuliches Signal. Selbstverständlich steht die Ausbildung der Polizisten im Vordergrund, wenn die Hallenkapazitäten darüber hinaus aber von ehrenamtlich Tätigen in Bayern kostenlos mit genutzt werden können, ist das eine Win-Win-Situation für Alle und eine echte Förderung des ehrenamtlichen Engagements. Bereits jetzt nutzt die Würzburger Kreiswasserwacht die Schwimmhalle der Würzburger Bereitschaftspolizei, ab Juni dann unentgeltlich. Ich könnte mir im Übrigen weitere solche Synergieeffekte vorstellen, etwa bei der Nutzung von Sporthallen der Universität durch Vereine.


Einzelheiten der Neuregelung finden Sie hier.



23 März 2014

Ministerien zur Auskunft an Abgeordnete verpflichtet

Ganz im Zeichen der Kommunalwahlen standen die vergangenen Wochen. Nun ist gewählt und nach den Bezirkstags-, Landtags- und Bundestagswahlen im vergangenen Herbst sind bis auf einige Stichwahlen die politischen Weichenstellungen für die nächsten Jahre gestellt. Das ist gut so, denn damit kann endlich wieder zukunftsorientiert gearbeitet werden und die politischen Ränkespielchen, angefangen von 'milden Wahlkampfgaben' der Staatsregierung bis hin zu 'Wahlkampf-Besuchen' von Staatssekretären, Ministern und dem Ministerpräsidenten in einzelnen Stimmkreisen, werden dann auch wieder dem Alltag weichen.


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Vergeblich warte ich beispielsweise seit September (!) - nicht nur vermutlich, sondern ganz sicher - aus wahlkampftaktischen Gründen auf eine Antwort des Kultusministers zur Situation der Gymnasien in meiner Heimatstadt Gemünden. Mehrere schriftliche wie mündliche Nachfragen beim Staatsministerium haben außer Nettigkeits-Floskeln und dem sicheren Versprechen (im Dezember), dass ich in der folgenden Woche eine Antwort bekomme, keinen Erfolg gehabt. Damit hat mich also sowohl der Landtagsbeauftragte des Kultusministeriums wie der Bildungsminister, die ich Beide persönlich darauf angesprochen hatte, angelogen!


Klar, unangenehme Botschaften und Nachrichten passen schließlich nicht in einen Wahlkampf, da taktiert man schon mal und lässt die Verantwortlichen - in diesem Fall den Landrat und den Kreistag - im Ungewissen. Viel schlimmer, die Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrer und Schulleitungen der betroffenen Schulen müssen dies ausbaden, indem nämlich im Friedrich-List-Gymnasium die längst anstehende Sanierung dadurch zunächst auf Eis gelegt ist und am Mädchenbildungswerk die Zukunft und der Bestand der Schulen offen bleiben.


Und in diesem Zusammenhang passt es ganz gut, dass der Kollege Sepp Dürr vom BÜNDNIS 90/GRÜNE eine Klage gegen die Staatsregierung wegen des schleppenden  Auskunftsgebarens der Ministerien geführt und in der vergangenen Woche erfolgreich gewonnen hat. Denn nicht nur mir geht es so, dass die Ministerien auf meine Fragen teilweise unzureichend, gar nicht (wie im Fall Gemünden), falsch oder nebulös antworten. Damit ist nun eindeutig geklärt, dass die Staatsministerien uns Abgeordneten Auskunft erteilen müssen. Schade, dass das Urteil erst jetzt gesprochen wurde. Ein Schelm, der angesichts des Zeitpunktes Böses dabei denkt.  :-)




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