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28 November 2012

Fehlzeiten-Entwicklung im Öffentlichen Dienst oder: Wie interpretiere ich eine Statistik

Der Fehlzeiten-Bericht der Staatsregierung gibt uns Mitgliedern des Ausschusses für den Öffentlichen Dienst  alljährlich im Herbst Auskunft über die Entwicklung der Fehlzeiten durch Krankheiten oder anderen Verhinderungsgründen im jeweiligen Vorjahr in allen Bereichen des Öffentlichen Dienstes im Freistaat. Er bietet uns Parlamentariern zunächst Information, aber gleichzeitig auch eine Art Handlungsanweisung in welchen Bereichen und Ressorts unter Umständen Verbesserungen  anzustreben sind und einmal nachgehakt werden sollte.


Auf den ersten Blick sieht die Bilanz des Fehlzeiten-Berichtes brillant aus, denn mit 9,8 Arbeitstagen an Fehlzeiten, was einem Prozentsatz von 3,9 entspricht, konnte eine Absenkung der Fehlzeiten gegenüber dem Betrachtungszeitraum 2009 um 0,6 Tage erreicht werden. Das ist sicherlich grundsätzlich erfreulich. Beim näheren Hinsehen jedoch liegt wie so oft der Teufel im Detail.  Denn beispielsweise fehlen im Bereich des Kultusministeriums  krankheitsbedingte  Fehlzeiten von Lehrkräften in den Ferienzeiten komplett in der Statistik. Und gerade als ehemaliger Lehrer weiß ich nur zu gut, wie oft es mich damals in der Vergangenheit selbst, gerade in Ferienzeiten, erwischt hatte. Und aus der Erfahrung heraus und im Austausch mit ehemaligen Kolleginnen und Kollegen hat sich daran bis heute nichts geändert, Ferienzeit nicht selten Krankheitszeit.




Verena N. / PIXELIO / pixelio.de




Damit wird meines Erachtens nicht nur die Statistik erheblich verfälscht und die Lobpreisungen der Staatsregierung, dass der Öffentliche Dienst in Bayern geringere Fehlzeiten aufweise als es die allgemeinen Zahlen der Krankenkassen aussagen, in ein völlig falsches Licht gerückt, sondern ich muss solchen schön frisierten Zahlen doch einfach erheblich widersprechen.


Zwei weitere Gesichtspunkte untermauern meine Thesen, dass es doch nicht so grandios um die Fehlzeiten im ÖD steht wie uns das Finanzministerium dies suggerieren will. Zum einen die Tatsache, dass gerade bei den unteren und mittleren Besoldungsgruppen die Fehltage im krassen Gegensatz zu denen des höheren Dienstes stehen, nämlich 14,6 Tage zu 4,5! Wenn ich dann noch daraus folgere, dass dies eindeutig unter Beweis stelle, dass dort die größten Arbeitsbelastungen liegen und auch dort in der Vergangenheit die größte Personalressourcen-Einsparung unter Stoiber vorgenommen wurde, dann wird mir dies von der Regierungsseite als "Kaffeesatz-Leserei" ausgelegt. Ein weiteres Indiz für meine These stellen im Übrigen die Zahlen für die seit 2000 kontinuierlich ansteigenden Kurzzeit-Erkrankungen dar. Hier summiert sich eben die ständig zunehmende Arbeitsbelastung der ÖD-Bediensteten negativ auf.


Und einen Zahn musste ich der Regierungsseite auch bei der Diskussion im Öd-Ausschuss ziehen, nämlich den, dass sich die positive Fehlzeiten-Entwicklung (aus Sicht der Staatsregierung) aufgrund der enormen Anstrengungen der Staatsregierung im Bereich des Gesundheitsmanagements so gestalte. Aber hallo ...! Genau 45 000 Euro stehen beispielsweise für alle Lehrkräfte in Bayern fürs Gesundheitsmanagement zur Verfügung. Geteilt durch die Anzahl der rund 100 000 Stellen im Lehrerbereich bedeutet dies ganze 2,20 Euro pro Lehrer pro Jahr. Bravo, da lässt sich wahrlich nicht viel Gesundheitsprävention bewerkstelligen oder sind Sie anderer Meinung? Dann schreiben Sie mir gerne!


Ich denke, dass sich an diesem Bericht und der Darstellung der Staatsregierung wieder einmal zeigt, wie wichtig eine aufmerksame Opposition im Bayerischen Landtag ist.



28 November 2012

Inklusion – wo muss man nachbessern?

Mit der Verankerung des Inklusionsgedankens in das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) haben sich die Landtagsfraktionen gemeinsam auf den Weg gemacht – doch das Ziel ist noch nicht erreicht: Inklusion ist ein Prozess, bei dem alle Beteiligten mit ins Boot müssen: Eltern, Schulleitungen und Lehrkräfte ebenso wie die Sachaufwandsträger. Wenn Inklusion gelingen soll, benötigen wir zahlreiche Nachbesserungen. Wir FREIE WÄHLER begrüßen die im Gesetz verankerte Wahlmöglichkeit zwischen dem Besuch einer Regelschule und einer Förderschule ausdrücklich.




Dieter Schütz / PIXELIO / pixelio.de




Wir wünschen uns dazu allerdings auch unabhängige Beratungsstellen. Das Wahlrecht setzt schließlich eine kompetente, ausschließlich am Kindeswohl orientierte, sachgerechte Beratung voraus. Die Problematik einer qualifizierten Schulbegleitung ist ebenfalls längst noch nicht befriedigend gelöst. Wenn Inklusion gelingen soll, müssen wir unbedingt auch über die Klassengrößen bzw. neue Richtlinien zur Klassenteilung nachdenken. Die bildungspolitische Kernforderung der FREIEN WÄHLER – mehr Lehrer, kleinere Klassen – gilt für Inklusionsklassen ganz besonders und muss unbedingt auf die Bedürfnisse von Kindern mit speziellem Förderbedarf zugeschnitten werden. Wir benötigen auch einen Ausbau des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes. Kurzum: Wir müssen die Rahmenbedingungen verbessern. Darüber hinaus wollen wir eine neue Lehrerbildung und vor allem qualitative Lehrerfortbildung für alle Schularten in diesem Bereich. Nur so wird es gelingen, Kompetenzen für inklusiven Unterricht an allgemeine Schulen zu bringen. Und nicht zuletzt müssen wir darauf achten, dass das Konnexitätsprinzip, also die Kosten der Inklusion nicht einfach den Kommunen aufzubürden, gewahrt wird.



28 November 2012

Gefährdet das G8 auch die Gesundheit unserer Kinder?

Eine sehr interessante Zuschrift erhielt ich dieser Tage von einem besorgten Mediziner und Vater zum Gymnasium G 8. Darin schreibt er:


„Ihre Kommentare zur G8 Reform im Bundespresseportal habe ich mit großem Interesse gelesen. Mit allem gebührenden Respekt habe nicht nur ich, sondern eine große Anzahl von Eltern, Ärzten und Pädagogen allerdings inzwischen den Eindruck, dass die Diskussion an den Interessen unserer Kinder vorbei geht.


Aus diesem Grund habe ich eine Petition initiiert, die nun über ein Jahr ein Stimmungsbild liefert, unabhängig von der Tatsache, dass sie bereits im Landtag vorliegt; wir haben jetzt, bevor Zeit und Geld verschwendet werden, Handlungsbedarf. Allerdings: mein Ziel ist es überparteilich, konstruktiv und ohne Rücksicht auf verkrustete Dogmen eine Neudiskussion anzustoßen; wenn dabei einige etablierte Parteien keine guten Argumente haben, ist das eine andere Sache… . Kinderrechte werden nicht mehr nur im Ausland verletzt; bei uns hat sich ein System „eingeschlichen“, das nachweislich krank macht. Kinder haben jedoch keine Gewerkschaft, keine „Arbeitsmediziner“ usw. . Es wird allerdings so agiert, als wäre ein Arbeitstag für Kinder- und Jugendliche ähnlich zu gestalten wie in der Wirtschaft, wobei diese inzwischen massiv Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit der Angestellten und Führungskräfte installiert. Das G8 macht unsere Kinder krank! Kurz- und langfristig: z.B.: Sport und ausreichend Bewegung sind heute nicht mehr allein ein Hobby, sondern eine essentielle Notwendigkeit, um die Gesundheitsversorgung einer immer kränkeren Gesellschaft und deren Kosten im Lot zu halten. Das G8, mit all seinen Einschränkungen, gefährdet in seinen mittel- und langfristigen Auswirkungen sozioökonomische Ziele. Lesen Sie hierzu die Studien der WHO und Vereinten Nationen unter www.change.org „G8“. Das G8 leistet z.B. Diabetes Vorschub, ist damit mit den Kinderrechten auf Gesundheit nicht vereinbar und für unsere Gesellschaft intolerabel!“




S. Hofschlaeger / PIXELIO / pixelio.de


Das ist, wie ich finde, einmal ein sehr interessanter Ansatz und mit viel Wahrheit besetzt. Ich sehe gerade in dem medizinisch schlecht messbaren „Druck“, der auf den Jugendlichen lastet, erhebliche Gesundheitsgefahren, die wir zum heutigen Zeitpunkt noch gar nicht voraussehen können. Hierzu wird man sicher in zehn Jahren sehr viel mehr sagen können. Nur dann kann es zu spät sein.


Nicht nur solche Zuschriften bestärken mich in meiner Überzeugung, dass das G8 auch nach den merkwürdigen Spaenleschen Änderungsversuchen mittelfristig am Ende ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Diskussion mit dem sogenannten Flexibilisierungsjahr, von dem Keiner weiß, wie es wirklich organisatorisch umgesetzt werden soll, am Ende ist. Spätestens dann, wenn für die flexiblere Gestaltung eines solchen Flexibilisierungsjahres die Lehrerstunden fehlen, wird die Diskussion wieder von vorne beginnen. Übrigens, unsere Umfragen der vergangenen Monate zum G8 sind eindeutig. Rund 70 Prozent der Eltern wünschen eine Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium. Diese Zahlen habe natürlich nicht ich erfunden, sondern sie sind das Ergebnis von zwei unabhängig voneinander durchgeführten  Homepage-Umfragen.




"Jennifer Wiesbeck" / www.jugendfotos.de, CC-Lizenz(by-nc) http://creativecommons.org/licenses/by-nc/3.0/deed.de


Und richtig stellt Dr. Thomas Wilckens, der Initiator der Petition, einen noch ganz anderen Aspekt in den Vordergrund: „Allerdings, ist die Relevanz auch zu wesentlich weitreichenderen Themen sehr einfach darzustellen; vom Gesundheitswesen bis zur Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland. Vermutlich bemerken Sie ebenfalls einen Rückgang an Teilnehmern in Vereinen und/oder anderen Sportgruppen oder auch im sozialen Engagement der Kinder und Jugendlichen“. Und in der Tat ist auch das eine weitere Beobachtung zum G8, dass seit dessen Einführung das ehrenamtliche Engagement in Vereinen und Jugendgruppen um rund 40 Prozent zurück gegangen ist.


Hier der Link zur kompletten Petition: Herrn Ministerpräsidenten Horst Seehofer und den Bayerischen Landtag: Reformierung/Abschaffung des G8 und Entrümplung/Modernisierung der Lehrpläne - Unterschreiben Sie die Petition! Bitte nehmen Sie also an dieser wichtigen Kampagne teil:


http://www.change.org/de/Petitionen/herrn-ministerpr%C3%A4sidenten-horst-seehofer-und-den-bayerischen-landtag-g8-abschaffen-und-entr%C3%BCmplung-modernisierung-der-lehrpl%C3%A4ne



27 November 2012

Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten – grundsätzlich genehmigungsfähig

Die Energiewende ist eines unserer größten Herausforderungen der nächsten Jahre und Jahrzehnte. Die Umweltbelastungen und Gefahren durch fossile und atomare Kraftwerke sind das eine Problem, die unausweichlich steigenden Energiepreise das andere.


Dringend benötigt werden technische Lösungen, wie zum Beispiel Energie kostengünstig zu speichern oder die Energie von Nord nach Süd zu transportieren. Wir brauchen aber auch ganz besonders das Engagement unserer Bürgerinnen und Bürger, die sich in Bürgergenossenschaften zusammentun um beispielsweise in Windkraftanlagen zu investieren.




Marianne J. / PIXELIO / pixelio.de


Bei der Umsetzung ihrer Vorhaben stoßen sie nicht selten auf Schwierigkeiten in der Regionalplanung, die sogenannte Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete ausweist und unter Umständen manche Träume platzen lassen kann. Im Zuge der Energiewende, die nach der bedauerlichen Fukushima-Katastrophe noch mehr im Fokus der Politik steht, sollen nun über die Regionalen Planungsverbände weitere Gebiete für den Bau von Windkraftanlagen „geöffnet“ werden.


Hierbei taucht nun regelmäßig die Frage nach dem Status von Windkraftanlagen in sogenannten "sensibel zu behandelnden Gebieten" auf. Dazu definiert die Gesetzgebung  zum einen, was „sensibel zu behandelnde Gebiete“ sind, nämlich Pflegezonen der Biosphärenreservate,  Landschaftsschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete in Naturparken (ehemalige Schutzgebiete), sonstige Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Vogelschutz, besonders attraktive Landschaften und Erholungsgebiete, Wälder mit altem Baumbestand (ab 140 Jahre), Alpenplan Zone A und B und zum anderen, dass „WKA grundsätzlich zulässig sind, wobei im konkreten Fall aber dargelegt werden muss, warum die damit verbundenen Beeinträchtigungen in der Gesamtabwägung vertretbar sind“.


Somit kommt den Regionalen Planungsverbänden eine erhebliche Verantwortung zu, denn diese müssen über die „Beeinträchtigungen in der Gesamtabwägung“ entscheiden. Am konkreten Beispiel bedeutet dies, dass im Biosphärenreservat Rhön grundsätzlich der Bau von Windkraftanlagen möglich wäre, wenn die Beeinträchtigungen in der Gesamtabwägung vertretbar sind. Ich bin gespannt, wie die Antwort auf die von mir an die Staatsregierung gerichtete „Schriftliche Anfrage“ hinsichtlich des in meinem Wahlkreis diesbezüglich sehr sensibel geführten Biosphärenreservat Rhön sein wird.




M. Großmann / PIXELIO / pixelio.de


Allein in den vergangenen Wochen habe ich mehrere Schreiben von Bürgern und Genossenschaften erhalten, die sich über Flächen, die man nicht beabsichtigt zu genehmigen, bei mir beklagten. In allen Fällen würde ich die Beeinträchtigungen in der Gesamtabwägung vertretbar halten, zumal sie die Mindestabstände zur Wohnbebauung locker erfüllen. Allein das Argument „Grünes Klassenzimmer“ als Grund für eine Ablehnung heranzuziehen, halte ich für nicht akzeptabel und habe das auch in schriftlicher Form an den Vorsitzenden des Regionalen Planungsverbandes gerichtet und bin gespannt, wie hierbei letztendlich entschieden wird.



27 November 2012

Für die Kommunen haben wir Einiges erreicht, aber es ist immer noch zu wenig

Immer wieder werde ich bei meinen Besuchen bei Ortsverbänden, wie zuletzt in Dittelbrunn und Bad Königshofen, mit der Frage konfrontiert, was denn die FREIEN WÄHLER im Bayerischen Landtag seit 2008 erreicht haben und wofür wir stehen. Da kann ich ganz spontan stets antworten: vor allem für eine solide Finanzierung der Kommunen. Dass sich hinter diesen einfachen Worten eine durchaus komplizierte Rechnung versteckt ist sicher den Wenigsten geläufig, wenn sie die Unterfinanzierung der Kommunen durch den Freistaat monieren.


Es handelt sind dabei im Wesentlichen um die beiden wichtigsten Steuerverbünde, den allgemeinen Steuerverbund und den Kfz-Steuerverbund. Als weitere Säule der Kommunalfinanzierung dienen die Schlüsselzuweisungen . Aus der folgenden Tabelle zur Entwicklung des Finanzausgleichgesetzes (FAG) kann man die durchaus positive Entwicklung der Kommunalfinanzierung durch den Freistaat sehr gut erkennen. Aber es ist immer noch zu wenig, denn rund 80 Prozent der bayerischen Kommunen sind nach wie vor mehr oder minder hoch verschuldet.




Der Kfz-Steueranteil[2] liegt seit 2009 bei 51% (2008: 50%)

[1] Obwohl die Buchung der 10 Mrd. € Schuldenaufnahme für die BayernLB im Jahr 2008 erfolgt, habe ich hier die ursprüngliche Planung des Schuldenstandes angesetzt und erst ab 2009 die BayernLB eingerechnet. Nur so ist eine Verifizierung der Aussage möglich, dass unter Seehofer der Schuldenstand um 8 Mrd. € angestiegen ist. Allerdings stehen den 10 Mrd. € Schuldenaufnahme für die Bayern LB 2 Mrd. € Schuldentilgung im Normalhaushalt gegenüber.

2 Seit 2010 Kfz-Steuerersatzverbund wg. Übergang der Aufkommens an den Bund.

Die Kommunen in Bayern spüren diese Steigerungen der Zuwendungen des Freistaates in der Realität jedoch kaum. Und dies zumal ständig weitere Belastungen wie Ganztagsschulausbau, Kinderkrippenausbau oder Inklusion auf sie zukommen. Deshalb werden wir FREIEN WÄHLER nicht müde, immer wieder für mehr Geld für die Kommunen zu plädieren, denn geht es den Kommunen gut, geht es auch dem Freistaat gut.


Neben diesen Haupt-Parametern der Kommunalfinanzierung gibt es darüber hinaus eine nahezu unübersehbare Anzahl an Zuschüssen für Gemeinden. Eine Aufstellung hierüber wäre sehr zeitaufwendig und daher nur sinnvoll, wenn Bedarf bei einer Gemeinde besteht.


Ein interessanter Hinweis sei aber noch erlaubt: Die FREIE WÄHLER-Fraktion hat seit den ersten Haushaltsverhandlungen als mittelfristiges Ziel beim allgemeinen Steuerverbund einen Anteil von 12,5 % gefordert. Dies hat die Staatsregierung mittlerweile sozusagen in 4 Schritten letztlich erfüllt! Wenn es zunächst auch etwas utopisch klingt, aber die Kommunen brauchen mittelfristig einen Anteil am allgemeinen Steuerverbund von 15 Prozent.



19 November 2012

Endlich Erfolg bei den Schulsekretärinnen

Hunderte von Mails, Schreiben, Petitionen von Schulsekretärinnen sind mir innerhalb der vergangenen Monate zugegangen. Alle hatten sie die prekäre Situation der Verwaltungsangestellten an staatlichen Schulen zum Inhalt. Nun sind die Sorgen und Nöten, angefangen von der schlechten Bezahlung über die ungenügende Stundenausstattung bis hin zu Hunderten von unbezahlten Überstunden, der Verwaltungsangestellten mir nicht unbekannt. Für kein anderes Anliegen habe ich mich in den vergangenen Jahren während meiner Zeit im Bayerischen Landtag mehr eingesetzt als für Verbesserungen bei den Schulsekretärinnen.



Vor allem deshalb, weil die CSU damals in Alleinregierung im Juni 2008 kurz vor der Landtagswahl den Schulsekretärinnen noch 330 Stellen versprochen und beschlossen hatte, bis heute aber rund 290 Stellen nicht finanziert und damit nicht freigegeben waren. Solche leeren Versprechungen haben nicht nur die Verwaltungsangestellten auf den Plan gerufen, sondern auch mich. In sicher einem halben Dutzend parlamentarischer Initiativen habe ich seitdem versucht die Anliegen der Schulsekretärinnen zu durchleuchten und auch Gehör bei den Regierungsverantwortlichen zu finden. Mit Verweis auf die Bekanntheit dieser Anliegen und den Haushaltsverhandlungen wurde dies immer abgetan. Als nun das Kabinett die angeblich seitens der Regierungskoalition eingebrachten 500 Stellen vom Tisch fegte, haben wir einen Änderungsantrag für die Haushaltsverhandlungen eingebracht, der zunächst 300 zusätzliche Stellen für Verwaltungsangestellte forderte. Nach langem Hickhack innerhalb der Koalition, aber vor allem aufgrund des immensen Drucks seitens der Opposition  kamen nun zumindest 150 neue Stellen für die Verwaltungsangestellten heraus.




Paul-Georg Meister / pixelio.de




Damit ist zumindest ein wichtiger erster Schritt getan, um durch die zusätzlichen Angestellten in den Sekretariaten auch die Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulleiter bei den Verwaltungstätigkeiten entlasten zu können. Aber es ist nur ein erster Schritt, denn bei rund 3000 Grundschulen und 400 Mittelschulen in Bayern können Sie sich selbst ausmalen, was an der jeder einzelnen Schule hängen bleibt. Ich freue mich allerdings sehr, dass unsere langjährigen Bemühungen, Verbesserungen zu erzielen, nun endlich Früchte getragen haben. Entsprechend kamen auch in den letzten Tagen mehrere Dank-Mails zu mir ins Büro von denen ich stellvertretend zwei zitieren möchte:





„Sehr geehrter Herr Felbinger, ich möchte mich an dieser Stelle für Ihr großes Engagement in Sachen Verwaltungsangestellte bedanken. 150 zusätzliche Stellen sind auf alle Fälle ein guter Anfang, wir hoffen, dass die geforderten 500 Stellen irgendwann ebenfalls durchgesetzt werden können. Ohne Verwaltungsangestellte mit einem angemessenen Stundenbudget kann eine Schule keine ordentliche Arbeit abliefern. Ich spreche u.a. auch für die Schulleiter, an denen die nicht erledigten Arbeiten letztlich hängen bleiben. Mit freundlichen Grüßen, A. B., Schulleiterin“




und von der Leiterin der Landesfachgruppe Verwaltungsangestellte im BLLV, Frau Petra Müller, erhielt ich folgende Zeilen:





„Sehr geehrter Herr Felbinger, ich möchte mich auch bei Ihnen für die immerwährende Unterstützung der Anliegen der Verwaltungsangestellten in Schulsekretariaten bedanken. Es ist für uns ganz wichtig, dass wir Landtagsabgeordnete, wie Sie haben, die unsere Anliegen ernst nehmen und auch stetig vertreten. Gerne stehe ich Ihnen für weitere Anliegen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, Petra Müller, Landesfachgruppe Verwaltungsangestellte im BLLV“.




Für den Bereich des Öffentlichen Dienstes konnten wir FREIE WÄHLER des Weiteren erreichen, dass die für das kommende Jahr anstehende Abschaffung der Praxisgebühr auf den Beamtenbereich zu übertragen und die bisherige Gebühr von 6 Euro pro Arztrechnung ebenfalls gestrichen wird. Hierzu hatten wir sofort nach Abschaffung der Praxisgebühr einen entsprechenden Antrag gestellt. Und drittens konnte bei den Beförderungen im Lehrerbereich ein wichtiger Durchbruch erzielt werden. Um die im Rahmen des Neuen Dienstrechtes eingeführten funktionslosen Beförderungsämter, die wir seit Jahren fordern, auch in der Praxis umgesetzt werden. Diese weiteren Stellenhebungen im Lehrerbereich werden für die Jahre 2013 und 2014 zusätzlich 10 Millionen Euro kosten.



19 November 2012

Zusätzliche Mittel für die Sportvereine dank des vehementen Einatzes der FREIEN WÄHLER

Der Kampf um die Sportfördermittel ist jedes Jahr bei den Haushaltsberatungen ein neues, interessantes Kapitel. Bereits seit Jahren sehen wir FREIE WÄHLER hier noch erheblichen Nachholbedarf, zumal im Bereich Sportstättenbau ein nicht zu akzeptierender Antragsstau von bis zu acht Jahren Wartezeit für die Vereine vorgehalten wird. Deshalb haben wir bereits im vergangenen Haushaltsjahr 2012 durch unsere massiven Proteste erreichen können, dass endlich die Regierungskoalition die Mittel von fünf Millionen Euro um eine Sonderzahlung von 8 Millionen Euro erhöht hat, um etwas Bewegung in den Antragsstau zu bringen. Wir haben stets eine Verstetigung der Mittel auf 8 Millionen Euro jährlich gefordert, um so kontinuierlich den Antragsstau abzubauen. Nunmehr können wir uns erneut freuen, dass unserem Streben mit einer Erhöhung der Mittel für die Förderung des Sportstättenbaus auf rund 9,5 Millionen Euro jährlich erreicht werden konnte.



Auch die Mittel für die Vereinspauschale wurden um 750.000 Euro auf 19,4 Millionen Euro erhöht. Darüber freuen wir uns sehr, aber damit ist noch längst nicht das Versprechen von Ministerpräsident Seehofer erfüllt, das er bei der Vergabe der Olympischen Spiele in Durban geleistet hat, dass die Vereinspauschale sich wieder auf den ursprünglichen Stand von 30 Cent pro Mitgliedereinheit entwickeln sollte. Mit der nunmehrigen Erhöhung sind wir gerade mal bei knapp 28 Cent angekommen. Insofern ist die von der CSU verkündete Lobhudelei, “der Breitensport hat für uns eine große Bedeutung und ist mehr als nur Hobby. In den Vereinen wird wertvolle ehrenamtliche Arbeit geleistet, die wesentlich zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft beiträgt“, zwar richtig, aber bei der CSU immer noch nicht richtig angekommen. Uns FREIEN WÄHLERN ist schon seit langem klar, dass durch die Sportvereine ein wichtiger Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt geleistet wird und das Geld dort gut angelegt ist. Deswegen werden wir auch in Zukunft weiter für mehr Geld für die Sportvereine vehement eintreten.




Rainer Sturm / pixelio.de




Dazu passt zumindest eine Meldung aus dem Deutschen Bundestag, denn dort plant man einen neuen Gesetzentwurf mit dem die Übungsleiterpauschale künftig auf 2.400 Euro ansteigen soll und ein eingebrachter Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts (17/11316) bürgerschaftliches Engagement gezielt fördern soll. Damit würden bürokratische Hemmnisse abgebaut, da die Einnahmen weder der Steuer noch der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Auch die Ehrenamtspauschale soll von 500 auf 720 Euro (60 Euro monatlich) angehoben werden. Diese Einnahmen unterliegen ebenfalls weder der Steuer- noch der Sozialversicherungspflicht.


Der Gesetzentwurf sieht weitere Verbesserungen vor. So sollen die Gewinne aus sportlichen Veranstaltungen steuerfrei bleiben, solange die Einnahmen einschließlich der Umsatzsteuer die Grenze von 45.000 Euro nicht überschreiten. Diese Grenze beträgt bisher 35.000 Euro. Geändert werden ebenfalls die Haftungsregeln für Ehrenamtliche. Wer für einen Verein oder eine Stiftung ehrenamtlich tätig ist, soll in Zukunft bei einer zweckwidrigen Verwendung von Spendengeldern nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften. Bisher setzte die Haftung bereits bei leichten Nachlässigkeiten ein. Außerdem sollen Vereine in Zukunft leichter Geld ansparen können. Bisher müssen von einem Verein eingeworbene Gelder bis zum Ende des nächsten Jahres verwendet werden. Diese gesetzliche Frist zur Mittelverwendung wird um ein Jahr verlängert.



19 November 2012

Endlich einmal geschafft: Entbürokratisierung bei den Sportförderrichtlinien

Tatsächlich haben wir es in dieser Legislaturperiode erstmals geschafft im Rahmen unserer Arbeit im Landtag aktiven Bürokratieabbau zu betreiben und in Richtlinien umzusetzen. Die neuen, seit 1. August 2012 gültigen Sportförderrichtlinien, bewirken dies. So können als wichtigste Botschaft dieser neuen Richtlinien künftig 75 Prozent der Anträge als sogenannte Kleinanträge, die sich neu definieren als Anträge bis zu 150 000 Euro förderfähigen Kosten oder einem maximal beantragten Zuschuss von 30 000 Euro (bei einem Fördersatz von 20 Prozent), ohne nähere Prüfung durch gewunken werden. Eine unbürokratische Baufreigabe ermöglicht dabei einen schnellen Baubeginn und damit die zeitnahe Fertigstellung der Baumaßnahme. Die Bewertung des Antrages nach erfolgter Baufertigstellung führt zu einer gesicherten Bemessungsgrundlage und verhindert unnötigen Mehraufwand. Sowohl das Bewilligungsverfahren als auch der Verwendungsnachweis können dadurch schneller als bisher erfolgen, was in der Folge zu einer reduzierten Wartezeit bei der Auszahlung der Fördermittel führt. Diese Reform wurde nun vom Landessportbeirat einstimmig und in Abstimmung mit dem Bayerischen Landessportverband (BLSV) und dem Bayerischen Behinderten- und Versehrtensportverband (BVS) und dem Bayerischen Sportschützenbund abgesegnet.



Gleichzeitig mit der Einreichung des Antrags wird auch die Bedarfsprüfung durchgeführt. Dabei ist der sportliche Bedarf über Belegungspläne der vorhandenen Sportstätten nachzuweisen und der zuständige BLSV-Kreis nimmt dazu wie bisher in bewährter Weise Stellung. Bei Maßnahmen über 30 000 Euro Förderung und bei allen baugenehmigungspflichtigen Maßnahmen ist eine Beratung vorgesehen. Dabei sollen möglicherweise auftretende Schwierigkeiten und Hindernisse bereits im Vorfeld des Antragsverfahrens gelöst werden. Hierzu sind in den Bezirken regelmäßige Beratungstage vorgesehen, wo nötig vor Ort auch Einzelberatung erfolgen kann.




RainerSturm / pixelio.de




Der BLSV konnte im Änderungsverfahren entsprechende Vorschläge mit einbringen und diese zum Wohl der Vereine entwickeln. So waren 17 BLSV direkt-Veranstaltungen zu diesem Thema angesetzt, bei denen es aber kaum zu nennenswerter Änderung kam. Die Vereine waren außerordentlich zufrieden, Problempunkte waren nur die Ausschlusskriterien. Dies lag sicher auch daran, dass wir Parlamentarier rechtzeitig die Knackpunkte benannten. So machte ich bei einem Gespräch am Kultusministerium bereits im Frühjahr darauf aufmerksam, dass der eigentlich mit der Reform geplante Wegfall der Hochwasser-Schnellhilfe doch in den Richtlinien bleibt. Hiervon sind gerade die Main-Anrainer-Vereine nahezu kontinuierlich betroffen, etwa mein ESV Gemünden.



Insgesamt kommt es zu einer Verkürzung der Wartezeiten bei gleichzeitig höherer Verteilungsgerechtigkeit. Dies stellt einen Quantensprung mit Einführung des Kleinantrages dar. Hierzu gibt es ein neues Antragsformular, um den Vereinen eine schnelle und möglichst unbürokratische Antragstellung zu ermöglichen. Ein stark vereinfachtes Antragsverfahren für kleinere Fördersummen erlaubt eine deutlich beschleunigte Bearbeitung.


Weiter verbessert hat sich der Bereich der Beratung und Betreuung für die Antragstellung. Dies auch, weil hierzu einige neue Stellen geschaffen wurden. Um bereits frühzeitig etwaige Planungsfehler und damit zusätzliche hohe Kosten für die Vereine zu vermeiden, wurde die Beratung als Aufgabengebiet des Referats Sportstättenbau in den neuen Richtlinien explizit verankert. Es unterstützt die Vereine bei der nachhaltigen, qualitative hochwertigen Planung und Errichtung zukunftsfähiger vereinseigener Sportstätten.



Insgesamt gibt es nunmehr einen 10 Kriterien-Katalog mit folgenden Aspekten: Kleinantrag, Bedarfsnachweis, Beratung, Bemessungsgrundlage, Baubeginn, Beschleunigung der Auszahlung, Kriterienkatalog, Finanzierungsart, Erhöhung von Wertgrenzen, Energetische Sanierung.


Rund 75% der Anträge können danach künftig aufgrund des Kleinanträge-Status durch gewunken werden, damit wird Zeit für die Beratung der Anträge über 150 000 Euro geschaffen. Eine echte Bürokratievermeidung!



19 November 2012

FW-Antrag zur Beibehaltung lokaler Kompetenz der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung abgelehnt

Die geplante Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung trifft Mainfranken mit seinen zentralen Standorten Würzburg, Schweinfurt und Aschaffenburg erheblich. Deshalb habe ich mich auch nach mehreren Gesprächen mit den Personalvertretern und einem Vor-Ort-Besuch in Langenprozelten und Volkach sehr für den langfristigen Erhalt der Wasser- und Schifffahrtsbehörden in ihrer bisherigen Ausprägung ausgesprochen und dazu einen Antrag in den Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtages eingebracht. Eine Mehrheit von CSU, FDP und auch den Grünen hat allerdings die Anträge von SPD und uns Freien Wählern abgelehnt, mit denen die schwarz-gelbe Staatsregierung verpflichtet werden sollte, sich stärker für den dauerhaften Erhalt der Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD) an den bisherigen Standorten einzusetzen.



Interessanterweise argumentierte die „Gegenseite“, dass bayerische Interessen bereits jetzt von der Staatsregierung effektiv vertreten würden. Dazu sei darauf hingewiesen, dass erst durch entsprechende Brief von Landrat Thomas Schiebel und mir an den Ministerpräsidenten und den Bundesverkehrsminister diese sich intensiver der Sache annahmen. Dass diese „effektive“ Vertretung der bayerischen Interessen aber lediglich aus „einem Briefwechsel zwischen Ministerpräsident Horst Seehofer und Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (beide CSU) bestand, verschwieg der zuständige Berichterstatter der CSU. So stelle ich mir effektive Vertretung der Anliegen der Bürger nicht vor. Und wenn Ramsauer seinem „Chef“ Seehofer dann geantwortet hat “ dass die Auswirkungen der geplanten Reform der WSD auf den Standort  noch nicht endgültig abgeschätzt werden können", dann ist das Herumgeeiere hoch drei, typisch Politik!




Slawomir Podskrob / pixelio.de




Nach den Plänen des Bundesministeriums sollen die bundesweit bisher sieben Direktionen ab 1. Januar 2013 zunächst zu Außenstellen einer neuen zentralen Generaldirektion für Wasser und Schifffahrt mit Sitz in Bonn werden. Ihre Schließung ist dann für Ende 2020 geplant. Dagegen haben auch wir FREIE WÄHLER nichts. Jedoch liegt der Teufel meistens im Detail. Denn der Main ist die Lebensader Unterfrankens. Wir brauchen weiterhin die eingespielte Kompetenz der Fachleute vor Ort, um Wasserstraßen und Schifffahrtsanlagen in Schuss zu halten. Schließlich geht es auch um den Hochwasserschutz.“ Die ab 2013 vorgesehene Verlagerung von Zuständigkeiten sei diesem Ziel nicht zuträglich. Vor allem dann nicht, wenn die Würzburger Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd wie geplant 2020 völlig geschlossen und es zu einer Aufspaltung der Wasser- und Schifffahrtsämter wie zum Beispiel in Schweinfurt und Aschaffenburg kommen wird. Hier wird durch zwei neue Aufgabenbereiche noch mehr Bürokratie geschaffen, also genau das, was wir alle nicht wollen.



Wir FREIE WÄHLER sind für schlankere Strukturen und effiziente Aufgabenverteilung. Aber die Organisation muss sich den Aufgaben anpassen und nicht umgekehrt. Zumindest bei den Beschäftigten der WSD sind unsere Bemühungen angekommen. Dies zeigt auch eine Mail vom stellvertretenden Personalratsvorsitzenden Alexander Bätz, aus der ich zitieren möchte:




„Sehr geehrter Herr Felbinger, ich möchte mich auf diesem Weg für die sehr konstruktiven Gespräche zur Reform der WSV und Ihre Unterstützung im Reformprozess der WSV bedanken. Wir haben das Engagement der Freien Wähler an unsere Beschäftigten kommuniziert. Wir würden uns freuen, wenn wir auch weiterhin im Gespräch bleiben könnten“.


Das werden wir, denn meines Erachtens ist der Reform-Strauß noch nicht ausgefochten. Schließlich sind von den derzeit rund 1300 Beschäftigten in Bayern vielleicht 130 Jobs betroffen.


Wenig nachvollziehen konnte ich die Argumentation meines GRÜNEN-Kollegen Mütze, der sich wie wir für eine Reform aussprach, aber im Gegensatz zu uns einen „sozialverträglichen Personalabbau“ beim Bund für begrüßenswert hielt. Nichts war bei seiner Argumentation zu hören von einem zusätzlichen Bürokratieabbau und Aufbau von Parallelstrukturen, so wie es mit der jetzt geplanten Reform zustande kommen wird. Denn sollte die Reform so durchgehen, kommt es zu einem Verlust lokaler Fachkompetenz und noch dazu ist die Sicherheit der Schifffahrt auf Main und Donau sei auf Dauer gefährdet, wenn die zuständige Behörde nicht mehr vor Ort ist. Wir brauchen weiter die eingespielte Kompetenz der Fachleute vor Ort, eine Zentralisierung der Zuständigkeiten im fernen Bonn ist diesem Ziel nicht zuträglich.



17 November 2012

Kleine Grundschulstandorte erhalten!

Wir FREIEN WÄHLER setzen uns für eine Stärkung des ländlichen Raums und für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern ein. Eine maßgebliche Voraussetzung dafür, wie wir diese Gleichwertigkeit erreichen können, ist zweifelsohne der Erhalt von Grundschulstandorten. Der Erhalt kleiner Grundschulstandorte ist eine wichtige Infrastrukturmaßnahme gerade für den ländlichen Raum. Wohnortnahe Grundschulen sind unabdingbare Voraussetzung  dafür, die ländlichen Regionen Bayerns auch für junge Familien attraktiv zu erhalten.


Die Staatsregierung hat zwar einen Demografiezuschlag im Bereich der Lehrerzuweisung für kleine Grundschulstandorte eingeplant, um das Unterrichtsangebot dort zu  sichern und auch sehr kleine Grundschulen zu erhalten. Dafür wurden im Nachtragshaushalt 2012 zusätzliche Stellen zur Verfügung gestellt. Diese Bemühungen erkennen wir durchaus an. Aber sie reichen leider nicht bei weitem nicht aus, wenn man das Motto „Kurze Beine, kurze Wege“ ernst nimmt und in allen Regionen Bayerns gleichmäßig umsetzen will.




rebel / PIXELIO / pixelio.de




Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion hat deshalb in einem Antrag (Drs. 16/13720), in dem sie die Staatsregierung auffordert, alle Grundschulen, die nach derzeitiger gesetzlicher Regelung in ihrem Bestand als Schulstandort gefährdet sind, zu erhalten. Das bedeutet konkret, dass nicht nur eigenständige Grundschulen, sondern auch die Grundschulen, die über Außenstellen verfügen, den Demographiezuschlag erhalten sollen.  Das betrifft bayernweit etwa 376 Schulen und hätte nach den hauseigenen Berechnungen des Kultusministeriums einen Mehrbedarf von etwa 100 Stellen zur Folge.


Wir FREIEN Wähler sind der Überzeugung, dass die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in ganz Bayern diese 100 Stellen allemal wert ist. Wenn wir der Abwanderung in Ballungsräume Einhalt gebieten wollen, müssen wir Maßnahmen ergreifen und eine akzeptable Infrastruktur auch in schwachen Regionen vorhalten. Junge Familien mit Kindern sind auf Dauer nur da zu halten, wo sie wenigstens das Bildungsangebot einer Grundschule haben. Die Schule vor Ort ist gerade für kleine Gemeinden auch eine Einrichtung des sozialen Lebens und des Miteinanders. Wir FREIEN WÄHLER wollen nicht, dass Grundschulkinder in langen Beförderungswegen über Land „gekarrt“ werden, wir wollen dass sie an ihrem Heimatort leben und lernen dürfen. Gerade kleine Schulen ermöglichen ein soziales Miteinander und vermitteln für die Schüler ein Gefühl von Geborgenheit, das nicht zuletzt auch die Lernfortschritte positiv beeinflusst. Mit einem Wort: Es gibt sehr viele Gründe, die für den Erhalt unserer Grundschulstandorte sprechen.


Die aktuelle Gesetzeslage gewährt den sogenannten Demographiezuschlag allerdings nur den rechtlich selbstständigen Grundschulen, nicht aber den Grundschulen, die auf mehrere Schulhäuser verteilt sind, wie das gerade in ländlichen Regionen eben sehr oft der Fall ist. Das ist in unseren Augen eine unzulässige Differenzierung, und auch für die von einer Schulschließung betroffenen Familien werden die juristischen Spitzfindigkeiten, mit denen sich die Staatsregierung ein Hintertürchen offengehalten hat, kaum nachvollziehbar sein.


Ebenso wie Familien brauchen aber auch Kommunen Planungssicherheit, wenn sie solide wirtschaften wollen. Die Sanierung von Schulhäusern stellt für kleine Gemeinden oft eine große finanzielle Herausforderung dar. Da ist es wichtig zu wissen, ob diese Investition auch für die kommenden Jahre noch gerechtfertigt ist. Sonst werden buchstäblich Millionen von Steuergeldern in den Sand gesetzt.


Wenn man bedenkt, wie derzeit die  Steuereinnnahmen sprudeln, und sich darüber hinaus auch die immense Bedeutung wohnortnaher Grundschulen bewusst macht, so muss man leider feststellen, die Staatsregierung hier wieder einmal am falschen Fleck spart. Gleichwertige Lebensbedingungen in ganz Bayern lassen sich so sicher nicht umsetzen. Wir FREIEN WÄHLER werden uns deshalb im Interesse unseres Landes dafür einsetzen, dass alle Grundschulstandorte erhalten bleiben.



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