Blog

7 September 2012

Spaenle auch nach vier Jahren ohne erkennbares Bildungskonzept

Vier Jahre Kultusminister Spaenle, vier Jahre bildungspolitischer Zickzack-Kurs ohne klare erkennbare Linie mit einer Reihe verunglückter Reformen, die ständige Notfalleinsätze erfordern, so habe ich bei unserer Schulauftaktpressekonferenz im Landtag das beschrieben, was unsere Schüler in unrhythmischen Zeitabständen in den verschiedenen Schularten aushalten müssen.


Angefangenen mit der von ihm angepackten Mittelschulreform, die derzeit aufgrund der großartigen "Ver"-Rechnungskünste der Beamten des Kultusministeriums auf tönernem Erfolgskurs schwebt und spätestens 2014 nach dem Landtagswahlkampf um ein Viertel Schulstandorte zusammenschrumpfen wird, über die Dauerbaustelle G8 hin zur Umsetzung der Ganztagsbeschulung, der Inklusion und nunmehr der prekären Unterrichtsversorgung an den Grund- und Mittelschulen. Vier Jahre Spaenle, vier Jahre Springen von einem Schlagloch zum Nächsten.


Konkret für Unterfranken bedeutet dies zum kommenden Schuljahr 2614 Lehrerstunden weniger, die den Grund- und Mittelschulen im Bezirk zugewiesen wurden. Kein Wunder also, dass es bei vielen Schulen klemmt. Bei einem Rückgang von vier Prozent bei den Schülern liegt der Rückgang bei der Lehrerstundenversorgung bei 2,5 Prozent. Deutlich zu viel, wie ich meine und auch die Schulleiter, die ich in den vergangenen Wochen gesprochen haben, ächzen unter der Last einen Stundenplan gestalten zu müssen und nicht genügend Lehrerstunden zu haben.




Foto: "Bernhard Frei" / www.jugendfotos.de, CC-Lizenz(by-nc) http://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/de/deed.de




Da muss dann schon des Öfteren in die Trickkiste gegriffen werden, Klassen oder ganz Jahrgänge zusammen gelegt werden, um für mehr als den Pflichtunterricht noch Potential zu haben.


Was ist das Schlimme an all dem? Nicht nur die Qualität des Unterrichts leidet, sondern auch die Vielfalt. Liebgewonnene Wahlfächer und Zusatzangebote wie Chor, Theater und Zusatzsportangebote müssen darunter leiden und kommen nicht mehr zustande. Damit geht ein Qualitätsmerkmal der Schulen und die Bildungsvielfalt kaputt. So darf sich die bayerische Schullandschaft nicht weiter verändern. Hier werden wir Freie Wähler auch weiterhin den Finger in die Wunde legen und nicht stillhalten und vor allem auch um die Erhaltung und Sicherung der Schulstandorte kämpfen. Insofern ist Bildungspolitik auch ein Regional- und Strukturpolitik.



7 September 2012

Schwere Zeiten für die Grund- und Mittelschulen in Unterfranken – mein neuer Videopodcast



6 September 2012

Parlamentarischer Abend „Schülerbeförderung“ im Bayerischen Landtag

Stehplätze in überfüllten Schulbussen, keine Anschnallpflicht bei der Schülerbeförderung, da fragt man sich schon, wo bleibt hier das Verantwortungsbewusstsein der Politik? Mit der Kreistagfraktion der Freien Wähler im Landkreis Rhön-Grabfeld diskutierte ich erst vor wenigen Wochen das strittige Thema und wir kamen zum Schluss, dass bei der Tierbeförderung mehr Sicherheitsauflagen zu erfüllen sindals bei der Schülerbeförderung. Ein hartes Urteil, aber ein Wahres. Dieser Eindruck manifestierte sich bei mir nun auch bei unserem Parlamentarischen Abend der FREIEN WÄHLER-Fraktion im Bayerischen Landtag auf Initiative meiner Kollegin Tanja Schweiger, wo wir zusammen mit rund 80 Gästen aus Kommunal-, Eltern- und Lehrerverbänden sowie Landesministerien sehr kontrovers das Thema „Schülerbeförderung“ diskutierten.





Parlamentarischer Abend der Freien Wähler zur Schülerbeförderung in Bayern


Gesetzliche Regelungen lassen meines Erachtens bei diesem emotionalen Thema eine vernünftige Denkweise außen vor. Nicht umsonst waren die Vertreter des Kultus-, Innen- und Wirtschaftsministeriums wohl auch deshalb gerne gekommen, um einen lösungsorientierten Ansatz von vorneherein auszuschließen. „Manches lässt sich nur mit mehr Geld machen“, so Dr. Thomas Wunsch, Referent des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr & Technologie. Wie er ausführte, habe die angespannte Haushaltslage die Rückführung der Beförderungsbezuschussung von 80 auf 60 Prozent erzwungen – mehr Mittel für die Kommunen könne die Bayerische Staatsregierung aktuell nicht zur Verfügung stellen. Ist das nicht ein Armutszeugnis?



Da kann ich alle Eltern verstehen, die mit Grauen sich von der Politik abwenden und nicht verstehen, warum eine Landesbank mit 10 Milliarden Euro vom Freistaat im Handumdrehen unterstützt wurde, aber für die Sicherheit der Kinder angeblich kein Geld da sein soll. Manch einem der Besucher ging es wohl wie mir, dass man bei solch einer Argumentation der Ministeriumsvertreter nur den Kopf schütteln konnte. Für mich ist es einmal mehr Anreiz, jetzt-erst-recht diese Thematik intensiv weiter zu verfolgen.



Ganz wichtig zu wissen ist, dass sich die Qualität der Schülerbeförderung im Flächenland Bayern stark zwischen Städten und ländlichem Raum unterscheidet. Die Kommunen ächzen unter immer höheren Kosten, da sie per Bayerischer Verfassung für den Sachaufwand zuständig sind und dazu zählt auch die Schülerbeförderung. Zuschüsse erhalten sie immerhin derzeit rund 60 Prozent durch den Freistaat. Wir FREIE WÄHLER fordern hier seit Jahren die Schülerbeförderung im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes wieder stärker zu fördern (ehemals 80 Prozent) und den Paragraph 45a des Personenbeförderungsgesetzes an die veränderte Situation anzupassen.



Dies untermauerte auch Gerhard Dix, Referatsleiter Bildung und Soziales beim Bayerischen Gemeindetag. Er sagte, die kommunale Familie benötige mehr Handlungsspielräume, die Bezuschussung der Schülerbeförderung müsse wieder 80 Prozent erreichen. Außerdem seien mehr passgenaue Lösungen vor Ort erforderlich – koordiniert durch einen direkten Kontakt zwischen Schulforen und Verkehrsbetrieben. Dem Bayerischen Kultusministerium warf Dix vor, seine diesbezüglichen Gesetzentwürfe grenzten an „Trickserei“. Da muss ich Dix  für seine deutlichen Worte ausdrücklich loben, endlich mal einer der Tacheles redet und nicht Drumherum. Die Bürgermeister hätten hingegen längst erkannt, dass sie Familien nur über eine engagierte Bildungspolitik auf kommunaler Ebene in ihrer Heimat halten könnten.



Eine durchaus interessante Feststellung machte Heino Brodschelm, der Präsident des Landesverbandes Bayerischer Omnibusunternehmen. Er verwies auf Unfallzahlen, die eindeutig für die Beförderung im Bus sprächen – selbst, wenn Schüler unangeschnallt oder stehend reisten. Im PKW hätten sie ein 50- bis 100-faches Unfallrisiko. Erfreulich, dass im Zeitraum 2009 bis 2011 die Polizei eine erfreuliche Abnahme von 60 auf 23 Schulbusunfälle feststellen konnte.




Im Gespräch beim Parlamentarischen Abend der Freien Wähler zur Schülerbeförderung



Ein weiterer Aspekt wurde beim Parlamentarischen Abend nur kurz angesprochen, die Verschärfung der Probleme bei der Schülerbeförderung durch die Umsetzung der Inklusion. Wir FREIEN WÄHLER sind im Übrigen die erste Fraktion im Bayerischen Landtag, die frühzeitig auf eine Verschärfung der Probleme bei der Schülerbeförderung durch die UN-Behindertenrechts­konvention hingewiesen hat und mit einem entsprechenden Dringlichkeitsantrag dies auch untermauerte. Insofern fand ich die Äußerung der Kultusministeriums-Vertreterin, dass der Landtag eine entsprechende Regelung für die erhöhten Aufwendungen durch die Inklusion nicht wollte, nahezu unverschämt. Hierzu muss nochmal erläutert werden, dass die Koalitionsmehrheit aus CSU und FDP dies nicht wollte.



Wir FREIEN WÄHLER werden jedenfalls nicht locker lassen und die Kommunen im Freistaat auch künftig in ihrem Engagement für eine dezentrale Bildungslandschaft unterstützen. Schon im Interesse des bildungspolitischen Prinzips ‚Kurze Beine – kurze Wege‘ wollen wir möglichst viele wohnortnahe Schulen im Freistaat erhalten. Die teils äußerst kontroverse Diskussion beim Parlamentarischen Abend hat gezeigt, dass dies ein ebenso steiniger wie lohnenswerter Weg bleibt.



5 September 2012

Für eine vernünftige Neuregelung des Warenverkaufs an Tankstellen

Über manche Geschehnisse kann ich mich nur wundern, über groben Unfug kann ich mich ärgern! Die seit 1. Juni 2012 in Bayern geltende Regelung, welche klarstellt, dass Tankstellenbesitzer während der allgemeinen Ladenschlusszeiten keine Waren mehr an sogenannte „Nichtreisende“ – also Fußgänger und Radfahrer – abgeben dürfen, ist so ein (auf gut bayerisch) „Schmarrn“. Sie offenbart nicht nur erneut systematische Fehler im Ladenschlussrecht in Bayern, sondern verdeutlicht wieder einmal die Handlungsunfähigkeit der Politik. Denn hinter dieser idiotischen Regelung steht die Unfähigkeit zweier Regierungsparteien, sich nicht auf eine vernünftige einvernehmliche Lösung, die die Einschränkung im Verkauf von Alkohol regelt, einigen zu können.


Mittlerweile haben alle anderen Bundesländer eigene Ladenschlussgesetze geschaffen. Allein Bayern murkst noch mit der völlig veralteten bundesdeutschen Norm herum. Das führt nun zu derart absurden Regelungen, die nichts, aber auch gar nichts mit Jugendschutz zu tun haben. Wir FREIEN WÄHLER fordern deshalb die Koalition aus CSU und FDP auf, endlich die unsinnige Blockade gegen ein bayerisches Ladenschlussgesetz aufzugeben. Nur so könnten in Bayern vernünftige Lösungen umgesetzt werden.

Foto: Gerd Altmann/PIXELIO/pixelio.de




Und wie könnte in unseren Augen eine solche Vernunftlösung aussehen? Zuerst beinhaltet dies ein Beibehalten der allgemeinen Ladenschlusszeiten, bestehenden Sonn- und Feiertagsschutz, aber eben auch ein generelles Verkaufsverbot von Alkohol an Tankstellen von 22 bis 7 Uhr. Denn es ist in der Praxis nicht umsetzbar an Tankstellenkassen zwischen ‚Reisenden‘ und ‚Nichtreisenden‘ zu trennen; es ist grober Unfug! Schließlich müssen einzelne Produktgruppen, sogenannter Reisebedarf, auch künftig allen Käufern angeboten werden können.


Die neue Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung führt beispielsweise dazu, dass Mineralwasser nicht an Fußgänger oder Radfahrer verkauft werden darf, sehr wohl aber Alkohol an Autofahrer. Absurder geht es wohl nicht! In der Praxis ist diese neue Regelung nicht kontrollierbar und führt lediglich zu mehr Bürokratie. Und davon haben wir schon genug! Geradezu heuchlerisch ist in diesem Zusammenhang das Vorgehen der bayerischen FDP und deren Wirtschaftsminister Zeil, der den Koalitionspartner CSU aufforderte, gemeinsam eine vernünftige Lösung zu suchen, selbst bisher jedoch nie eine Einschränkung im Verkauf von Alkohol in Betracht gezogen hat. Dafür kann es nur die Rote Karte geben!



31 August 2012

Reform der Schifffahrtsverwaltung gefährdet Sicherheit

Bayerns Wasserwege haben eine Gesamtlänge von 100.000 km. Die bisherige Versorgung dieser durch die verschiedenen Wasser- und Schifffahrtsämter funktionierte ohne Probleme. Nun soll  genau dieses funktionierende System reformiert werden. Wozu?


Die Folgen dieser Reform wären gravierend. Geplant ist eine Umverteilung der Kompetenzen, wobei diese auf bestimmte Ämter zusammengezogen werden sollen.




Quelle : Makrodepecher/PIXELIO/pixelio.de


Aktuell beschäftigt die Wasser- und Wirtschaftsdirektion Süd in Würzburg 1756 Mitarbeiter. Das untergeordnete Schifffahrtsamt Schweinfurt beschäftigt 370 Mitarbeiter, die auf 4 Außenbezirke verteilt sind und die Wasserwege von Rothenfels bis Viereth kontrollieren.


Nach der Reform werden Beamte aus Schweinfurt beispielsweise auch für Angelegenheiten in Passau zuständig sein. Langfristig führt dies nicht nur zu einem bürokratischen Chaos, sondern gefährdet auch die Sicherheit auf dem Main.


Die Direktionen Aschaffenburg, Nürnberg, Schweinfurt und Regensburg decken die Schifffahrtswege Bayerns komplett ab. Durch Auflösung der Direktion Regensburg würde für Schweinfurt, Aschaffenburg und Nürnberg ein Mehraufwand bei der Überwachung der Flüsse entstehen. Und dabei soll noch Personal gekürzt werden! Von der jetzigen Umstrukturierung sind in Bayern 250 Arbeitsplätze betroffen, davon allein 104 in der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd in Würzburg. Meiner Ansicht nach sollte diese Reform noch einmal überarbeitet werden.Wir brauchen in Bayern Sicherheit für unsere Wasserwege und Sicherheit für die Arbeitsplätze unserer Menschen.




28 August 2012

Beamtenmangel droht!

Im öffentlichen Dienst sieht es derzeit sehr düster aus. Geht die Entwicklung so weiter, droht der Bundesrepublik,  wie auch Bayern, schon bald ein  Mangel an Beamten.


Zwar erklären sich viele den Rückgang der Beschäftigten mit der Auslagerung von Bahn , Post und weiteren Wirtschaftsunternehmen  aus den staatlichen Haushalten. Aber ist dies wirklich ein Grund, die sinkenden Beschäftigtenzahlen herunterzuspielen?  In den 20 Jahren nach der Wiedervereinigung ist die Beschäftigtenzahl um knapp 1,5 Mio. gesunken, ohne die ausgelagerten Dienstleistungen zu berücksichtigen. In Zukunft werden dazu noch jährlich 160.000 Menschen in den Ruhestand gehen. Auch hier im öffentlichen Dienst muss Deutschland mit dem Nachwuchsmangel kämpfen.




Quelle: Statistisches Landesamt Bayern 2012




In Bayern nahm die Zahl innerhalb der letzten Jahre rasch ab. Zwischen 2006 und 2010 sank die Zahl der Vollzeitbeschäftigten um nahezu 10.000, während die der Teilzeitbeschäftigten kontinuierlich ansteigt. Um 25 Prozent verringerte sich so die Beschäftigtenzahl auf Länderebene, vor allem in den sozialen Sektoren, wie Gesundheit , Erholung und Umwelt, aber auch in der zentralen Verwaltung und in der politischen Führung.


Um dieser Zukunft entgegenzuwirken sollte der deutsche Staat in die Bildung unseres Nachwuchses investieren. Durch Schaffung von neuen Beamtenplätzen für Lehrer zur Ausbildung von neuen qualifizierten Arbeitnehmern würde man sogar gleich 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen.



23 August 2012

Stellenwert der beruflichen Bildung stärken!

Der Eindruck der derzeit in der Diskussion um die Bildung in Bayern und Deutschland entsteht, ist geprägt von der schon fast panischen Angst nicht genügend Ingenieure und Hochschulabsolventen für unsere Wirtschaft und Forschung zur Verfügung zu haben.


Tatsächlich scheint sich eine Lücke in diesem Bereich aufzutun, auch wenn die Zahlen die dazu von verschiedenen Seiten genannt werden mit Vorsicht betrachtet werden sollten. Hier wird aus unterschiedlichen Interessenlagen argumentiert, vielleicht auch bewusst dramatisiert. Unabhängig von dieser Diskussion ist offensichtlich, dass getragen von den Veränderungen im bayerischen Bildungssystem, R6, G8 und Mittelschule die berufliche Bildung schon jetzt als Verlierer bezeichnet werden muss. Warum ist das so? Zum einen sprechen die offenen Stellen auf dem Ausbildungsmarkt eine deutliche Sprache zum anderen finden schon heute die mittelständischen Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe nicht mehr die Facharbeiter die sie zu Bewältigung der vorhandenen Aufträge bräuchten. Dies ist auch Folge der demographischen Entwicklung, aber eben nicht nur, sondern insbesondere die Folge der Bildungspolitik. Die übervollen Gymnasien und Realschulen mit einem sinkenden Qualitätsanspruch verzerren die Wirklichkeit der Gesellschaft.





Foto: Marvin Siefke/PIXELIO; pixelio.de


Die Ausbildungsbetriebe haben die Herausforderung zu meistern mit immer weniger und  immer schlechter auf die berufliche Ausbildung vorbereiteten Jugendlichen zurecht kommen zu müssen. Zusätzlich kommt hinzu, dass die Erwartungshaltung von Gesellschaft und Politik was mittelständische Ausbildungsbetriebe betrifft immer höher geworden sind. Während Großbetriebe strukturbedingt hierbei wenig Probleme haben und auch intensivere Auswahl Ihrer Auszubildenden betreiben können, müssen sich die Kleinbetriebe stärker denn je der Situation stellen, einen Teil der Jugendlichen ausbilden zu müssen, der ohne schulischen Abschluss zu Ihnen kommt. Dabei sind die Ausbilder und Meister dann oft schon mehr als Sozialpädagogen den als Ausbilder gefragt.


Aus meiner Sicht sollte zum einen der schulische Druck, speziell der Wechsel auf das Gymnasium weggenommen werden. Zum anderen ist es mehr den je wichtig die berufliche Bildung, die auch jede weitere berufliche Entwicklung zulässt, besser als Alternative darzustellen. Dazu benötigen die Ausbildungsbetriebe aber bessere Unterstützung. Diese könnte in Ausbildungsberatern bestehen und zum anderen in einer Prämie für die Betriebe die Schüler ohne Abschluss oder mit besonderem Förderbedarf aufnehmen. Wer besondere Ausbildungsleistungen erbringt hat mehr Anerkennung und auch mehr Förderung  verdient als dies bisher der Fall ist!




16 August 2012

Noch lange keine Entwarnung bei der kommunalen Finanzkrise

ESM, Fiskalpakt sind in aller Munde, wen kümmert da das (finanzielle) Dasein der Kommunen? Seit dem Abschluss der Arbeit der Gemeindefinanzkommission der Bundesregierung (2010-2011), und mit dem Aufkommen der Staatsschuldenkrise in Europa wird der kommunalen Finanzkrise nur noch marginale Aufmerksamkeit geschenkt. Dies wird zudem durch die aufgrund der guten konjunkturellen Lage in Deutschland verbesserten Steuereinnahmen verstärkt. Dennoch bleibt festzustellen, dass die kommunale Finanz- und Verschuldungskrise, die ihre Anfänge in den 1990er Jahren hat und als ein schleichender Prozess charakterisiert werden kann, auch angesichts der bisher erzielten Ergebnisse der Gemeindefinanzkommission noch keineswegs überstanden ist.


Nach deutlichen Defiziten in den Jahren 2009 bis 2011 von insgesamt 18,9 Mrd. Euro, können die Gemeinden und Gemeindeverbände in Deutschland für 2012 mit einem Überschuss von ca. 2 Mrd. Euro rechnen. Diese finanzielle Entspannung ist dem kommunalen Anteil an der Einkommensteuer und dem Ertrag der Gewerbesteuer geschuldet, die dazu führte, dass das kommunale Steueraufkommen im Jahr 2011 insgesamt um 9,3% gestiegen ist. Für 2012 rechnet man mit einem weiteren Anstieg von 4,5%. Soweit so gut, doch bekanntlich hat jede Medaille zwei Seiten!


Denn dem gegenüber steigen jedoch die Kosten für die soziale Sicherung in den kommunalen Haushalten weiterhin ungebremst. 2011 war hier ein Anstieg von 3,6% zu verzeichnen, 2012 wird eine Steigerung von 4,3% erwartet. Damit liegen die Kosten für die soziale Sicherung 2012 erstmals über 45 Mrd. Euro, wobei insbesondere die Leistungen im Bereich der Jugendhilfe, der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe, der Hilfe zur Pflege und der Grundsicherung im Alter deutlich stärker zu Buche schlagen.



Glücklicherweise können die Kommunen künftig, gerade im Bereich der sozialen Leistungen, mit einer höheren Entlastung rechnen. Anfang 2012 wurden bei den Verhandlungen zur Reform der Hartz-IV-Gesetzgebung vereinbart, dass die Lasten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung schrittweise bis 2014 vollständig durch den Bund übernommen werden (2012: 45%). Im Rahmen der Vereinbarung über die Zustimmung der Bundesländer zum Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (Fiskalvertrag) wurden weitere Kostenübernahmen durch den Bund zugesichert, der sich demnach bei den Kosten für die Eingliederungshilfen für Behinderte (Entlastung ca. 4 Mrd. Euro) stärker beteiligen und auch die Kosten der Grundsicherung schneller übernehmen wird. Eine finanzielle Entlastung für die Kommunen soll es zudem bei der Förderung der Kindertagesplätze und beim Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs geben. Auch sollen sie von künftigen Belastungen durch mögliche Strafzahlungen aufgrund einer Nichteinhaltung des Fiskalpaktes ausgenommen werden.





Wer denkt bei ESM und Fiskalpakt noch an das kommunale Dasein? Foto: Gerd Altmann/PIXELIO; pixelio.de


Neben diesen positiven Entwicklungen muss jedoch zum einen konstatiert werden, dass es einen – zum Teil auf bestimmte Bundesländer begrenzt – hohen Bestand an fundierten Schulden und Krediten zur Liquiditätssicherung gibt, und zum anderen die im Durchschnitt positiven Entwicklungen nicht für alle Kommunen spürbar werden. So profitieren von den signifikant angestiegenen Gewerbesteuereinnahmen auch nur die Kommunen, die über eine entsprechende Gewerbeansiedlung verfügen. Daher existiert unter den Kommunen eine deutliche Kluft , die auch nicht mehr durch die kommunalen Finanzausgleichsysteme aufgefangen werden kann. Dies führt dazu, dass Bundesländer wie Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen oder auch Sachsen-Anhalt spezielle Entschuldungsprogramme auflegen. Jedoch lässt sich bei den Entschuldungshilfen kein einheitliches Bild bei der Vorgehensweise aufzeigen.


Der Stärkungspakt Stadtfinanzen in Nordrhein-Westfalen beispielsweise zielt auf einen möglichst schnellen Haushaltsausgleich, während der Entschuldungsfonds in Rheinland-Pfalz zwei Drittel des Bestandes der Liquiditätskredite abbauen soll. Die teilnehmenden Kommunen verpflichten sich jeweils zu erheblichen Eigenleistungen, um die finanzielle Hilfe des Landes zu erhalten. Zwar begrüßen die kommunalen Spitzenverbände die Entschuldungshilfen der Länder, da hiermit signalisiert werde, dass die Bundesländer ihrer finanziellen Verantwortung gegenüber den Kommunen gerecht werden wollen. Allerdings wird unisono eingewandt, dass die Konsolidierungs- und/oder Entschuldungshilfen nur kurz- bzw. mittelfristige Lösungen für die Kommunen darstellen. Um eine langfristige Lösung der kommunalen Finanzkrise zu erreichen, bedarf es neben einer stärkeren finanziellen Entlastung, vor allem durch den Bund, auch struktureller Veränderungen im Gemeindefinanzsystem.



6 August 2012

Ein heißer Herbst für die bayerischen Studiengebühren

Monatelang haben wir Freien Wähler auf den Straßen Unterschriften gegen die Studiengebühren mit der Zielsetzung ein Volksbegehren gegen das Bezahlstudium zu initiieren, gesammelt. Endlich am Ziel mit rund 27 000 gesammelten Unterschriften, hält die bayerische Landesregierung indes das Volksbegehren für unzulässig. Aber das wird uns nicht abhalten nun Inne zu halten, im Gegenteil. Deshalb wird in diesem Herbst vor den Landtagswahl im nächsten Jahr in Bayern die Debatte um die Studiengebühren nochmal hochkochen. Bis Herbst muss nun das bayerische Verfassungsgericht entscheiden. Sollte das Gericht das Volksbegehren kippen, dürfte das Thema im Wahlkampf eine entscheidende Rolle spielen.


Im Kern geht es vor dem bayerischen Verfassungsgericht um die spannende Frage, ob Studiengebühren Teil des Staatshaushaltes sind oder nicht? Maßgeblich für die Entscheidung des Gerichts ist der Artikel 73 der bayerischen Verfassung. Darin heißt es: „Über den Staatshaushalt findet kein Volksentscheid statt.“ Über die Auslegung dieses Paragrafen gibt es geteilte Meinungen.


Die bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass das Verfassungsgericht den Artikel meist recht weit ausgelegt hat. Das heißt, jede Vorschrift, die den Staatshaushalt tangiert, ist von einem Volksbegehren ausgeschlossen. Wir Freien Wähler versuchen nun dennoch unser Glück, denn die Studiengebühren sind einfach sozial ungerecht und vor allem in Bayern nicht adäquat für die Verbesserung der Studienbedingungen eingesetzt worden. Hierzu gibt es eine Liste über zweistellige Millionenbeträge, die bisher noch auf den Konten der Universitäten und Hochschulen lagern. Das ist nicht im Sinne des Erfinders. Mit diesem Thema werden wir auch in den Städten und vor allem von den StudentenInnen wahr genommen, wie ich selber bei den verschiedenen Unterschriftenaktionen in Schweinfurt und Würzburg erlebt habe.





Foto: Michael Staudinger/PIXELIO;pixelio.de



Im Übrigen haben wir uns die Kampagne nicht etwa von PIRATEN abgeschaut wie neulich eine desinformierte Tageszeitung vermeldete, sondern weit vor diesen auf der Landesdelegiertenversammlung im September vergangenen Jahres das Volksbegehren beschlossen. Ich bin jedenfalls gespannt, welche Argumente die Richter am Verfassungsgerichtbringen werden und wie letztendlich der Pendel bei der Urteilsfindung ausschlägt?


Neben uns „Freien“ haben sich auch die Piraten, die GRÜNEN und die SPD für die Abschaffung der Studiengebühren ausgesprochen. Neben Bayern ist Niedersachsen noch das einzige Land, das noch an der Campusmaut festhält. Doch auch im schwarz-gelb regierten Norden könnten die Gebühren mit der Landtagswahl im nächsten Jahr kippen, sollte die Opposition an die Macht kommen.


Für uns Freien Wähler hingegen ist die Tatsache, dass die Gebühren von den hochschuleigenen Haushalten in den Staatshaushalt überführt werden, „ein Taschenspielertrick“, dessen Ausmaß erst jetzt zutage tritt. Die Einführung der Gebühren ist schließlich damit begründet worden, dass sie als reine Mehreinnahmen den Universitäten zur Verfügung stünden. Indem man unbefristete Stellen schafft, zementiert man das System Studienbeiträge. Das aber ist ein Missbrauch des Hochschulgesetzes.



2 August 2012

Ohne Maulkorb: Inklusions-Schulleiter reden Tacheles

Lässt man die Schulleiter einfach mal zu Wort kommen, dann erfährt man ganz schnell wie Bildungspolitik funktioniert oder wo es eben hakt. Nun ist das für Lehrer im Freistaat Bayern ja gar nicht selbstverständlich. Denn in der Vergangenheit wurden schon mehrere „Maulkorberlasse“ bis hin zum gnadenlosen Rapport bei den Bezirksregierungen durch das Kultusministerium verhängt.



Genau deshalb sah es unsere interfraktionelle Arbeitsgruppe Inklusion im Bayerischen Landtag als wichtig an, Betroffene einzuladen und sie über ihre Erfahrungen sprechen zu lassen. Das Fachgespräch mit den Schulleitern wurde prächtig angenommen und hatte einen großen Zulauf. 52 Lehrkräften war am ersten Ferientag der Weg nach München nicht zu weit gewesen, um nach einem Schuljahr Umsetzung der Inklusion an Bayerns Schulen gemeinsam über Rückschläge und Erfolge zu reflektieren. Die Botschaft war klar: "Die Politik muss endlich mal Taten folgen lassen, lasst uns endlich mal arbeiten. Dazu benötigen wir die erforderlichen Rahmenbedingungen!", brachte es eine Schulleiterin auf den Punkt.



Dieses Treffen war sicherlich für alle Schulleiter eine Herzensangelegenheit. Endlich hatten sie die Möglichkeit, ihre Meinung frei kundzutun. Sie sprachen von neuen dringend notwendigen Klassenteilern für Inklusionsklassen - „Und zwar sofort!“. Nötig seien auch Besprechungsstunden, da ständige Abstimmungen mit dem MSD, den Schulbegleitern und den Kollegen gefordert werden. "Wir brauchen auch Anrechnungsstunden für Schulleiter", so die Forderung, denn die Beratung von Eltern, Gespräche mit der Schulberatung und mit Schulleitern anderer Schulen wären extrem zeitaufwändig.



Es waren alles längst bekannt Themen, die hier diskutiert worden sind und sicherlich hätte man diese nahtlos erweitern könnten um die Konnexitätsrelevanz der Sachaufwandskosten, die Fortführung der Inklusion an den weiterführenden Schulen, die pauschalierte Zuweisung von Inklusionsstunden oder das soziale Lernen. Trotzdem war es für die Lehrer wichtig zu Wort zu kommen und sich untereinander auszutauschen.





Beim Fachgespräch mit Inklusions-Schulleitern konnte endlich frei gesprochen werden. Foto: "Daniel von Stephani" / www.jugendfotos.de, CC-Lizenz(by-nd) http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/deed.de



Auch nach diesem Gespräch ist mir klar: bei der Inklusion gibt es noch sehr viel zu tun! Trotzdem freute ich mich über das Lob und die Anerkennung, die unsere interfraktionelle Arbeitsgruppe, die mit genauso viel Herzblut dem Thema verhaftet ist, für eine Gesetzesänderung erhielt. "Die Inklusion ist als Quantensprung der Schulentwicklung in Bayern zu bezeichnen", sagte ein schwäbischer Schulleiter, aber die Rahmenbedingungen müssen passen! Trockener fiel die Bewertung des Kultusministeriums aus: "Denen muss man erst einmal die Bedeutung der Inklusion nahebringen."


Letztlich war das Credo der Grund- und Mittelschulleiter leicht herauszuhören: "Wir wollen mehr Einfluss auf die Personalplanung des Kollegiums, um Inklusion gezielt voran zu treiben!" Und in einem waren sie sich auch einig: Für den weiteren Ausbau braucht es Unterstützung durch mehr Stundenzuweisung, um die Motivation der Lehrkräfte aufrecht zu erhalten, genauso wie eine wissenschaftliche Begleitung fundamental ist, um zu dokumentieren, dass Inklusion für ALLE sinnvoll ist.



Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen