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27 April 2012

Erst die Pflicht, dann die Kür

Kultur war bereits kürzlich mein Thema eines Beitrages. Immer wieder taucht in diesem Zusammenhang auch das Unverständnis der Menschen über die überbordende Ausschüttung der Investitionen für die Metropole München auf. So sorgte bereits im vergangenen Haushaltsjahr die 73 Millionen-Euro Sanierung des Gärtnerplatztheater im Parlament für reichlich Unruhe. Seit kurzem übermannt uns die sogenannte „Konzertsaal-Debatte“: Bekanntlich möchte Kunstminister Heubisch unbedingt einen weiteren Konzertsaal in der Landeshauptstadt bauen und sich damit ein Denkmal setzen.

Das Gärtnerplatztheater in München. Foto: von Hoheit (Eigenes Werk) [GFDL (http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html) via Wikimedia Commons



Da stößt meine Zustimmung schon lange an Grenzen. Ich gönne zwar den Münchnern einen weiteren Konzertsaal genauso wie den Regensburgern ihr Haus der Bayerischen Geschichte, jedoch nur, wenn im gleichen Atemzug die übrigen Regionen Bayerns mit dem exakt gleichen Betrag für die Kulturförderung bedient werden. So haben wir FREIEN WÄHLER bisher der Machbarkeitsstudie für einen weiteren Konzertsaal in der Sitzung des Haushaltsausschuss am 29.03.2012 zugestimmt, da wir der Meinung sind, dass ein weiterer Konzertsaal in München durchaus sinnvoll sein könnte, wenn entsprechende Bedingungen erfüllt werden.

Allerdings muss vor einer solch weitreichenden und kostenintensiven Entscheidung erst das von der Staatsregierung angekündigte und unseres Erachtens seit Jahren überfällige Kulturkonzept für ganz Bayern vorliegen. Denn nur auf Grundlage eines solchen Konzeptes können auch die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für einen neuen Konzertsaal in der Landeshauptstadt kritisch diskutiert werden.

So vertreten wir die Ansicht, dass angesichts eines derzeitigen bayernweiten Investitions- und Sanierungsbedarf im Kulturbereich von weit über einer Milliarde Euro, die Staatsregierung nach dem Motto „erst die Pflicht, dann die Kür“ verfahren und von weiteren Neubauten, Neueröffnungen und „Denkmalsetzungen“ einzelner Minister dringend absehen muss. Ganz in diesem Sinne gilt es im Rahmen des von der Staatsregierung zu erarbeitenden Kulturkonzeptes einen Finanzierungsplan vorzulegen. Dieser muss Angaben zu nötigen Investitionen und Sanierungen beinhalten, um die kulturelle und regionale Vielfalt im Freistaat zu sichern und weiterzuentwickeln.

Insofern werden wir eine endgültige Entscheidung über einen weiteren Konzertsaal in München in der Fraktion erst nach einer gründlichen Analyse der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie treffen. Und hierfür ist auch die Vorlage des von der Staatsregierung angekündigten Kulturkonzeptes entscheidend.

Bereits vor wenigen Wochen diskutierte ich mit Vertretern aus Kultureinrichtungen über ein langfristiges Kulturkonzept für Bayern.



26 April 2012

Gigaliner in der Krise

Sogenannte Gigaliner, mit mehr als 17m Länge durften laut der Entscheidung des Bundeskabinetts im September vergangenen Jahres auch auf Bayerns Straßen fahren. Doch viel hat sich seither nicht getan. Der vielumworbene Vorstoß der Regierung brachte  nicht den erhofften Erfolg. Statt der erwarteten 400 Riesen-LKWs auf den deutschen Autobahnen fahren dort gerade einmal elf Stück. Und dafür dann der ganze Wirbel?


Zu Recht kritisierte ich bereits im September den Beschluss und habe darauf hingewiesen, dass solche überdimensionalen LKWs in vielen deutschen Orten beispielsweise überhaupt nicht durch die Straßen passen. Scheinbar sahen das auch die Bürger, Kommunen und sogar die Spediteure so. Jedenfalls wurde das gesamte Projekt als überflüssig erachtet.


Bereits der vielgepriesene Startschuss für das Gigaliner-Projet in Bayern, der im März in München fallen sollte, fiel aufgrund des zu geringen Interesses ins Wasser. Nun sollte heute im Bundesverkehrsministerium in einem Krisengespräch von Wirtschafts-und Logistikverbänden die Zukunft der Riesen-LKWs besprochen werden. Hoffentlich wird dann das Kapitel Gigaliner endgültig abgehakt.



26 April 2012

Kämpfen für Frankens Winzer

Für uns Franken war die in dieser Woche geführte Diskussion zur Freigabe des europäischen Weinbaus, die die EU plant, eine Herzensangelegenheit. Schließlich geht es hier um den Erhalt und Bestand des Weinbaus in Steillagen, der unsere Region prägt.



Zum einen soll mit der geplanten Freigabe des Anbaustopps bis Ende 2015 das Pflanzregime für den Weinbau in Europa aufgehoben werden. Nach einer Übergangsregelung könnte dann auch in Deutschland ab 2019 ohne Einschränkungen überall Wein angebaut werden. Vor allem würde das für die landschaftsprägenden Steillagen in Franken das Aus bedeuten, denn der damit verbundene höhere Aufwand würde sich im Kampf gegen maschinenbetriebenem Anbau von Großindustriellen im Flachland nicht mehr lohnen.



Bereits 2010 war ich genau wegen dieses Themas bereits bei der Kollegin aus dem Europaparlament, Anja Weisgerber, in Brüssel und machte die Notwendigkeit, sich dagegen auszusprechen, deutlich. Denn die Sorge ist bei unseren fränkischen Winzern groß, dass damit ausländische Großinvestoren - wie bereits im Ochsenfurter Gau angefragt - auf ehemaligem Ackerland in der Ebene Wein vom "Band" produzieren. Damit könnten sie der handwerksgeprägten fränkischen Winzerschaft den Rang ablaufen.



Nunmehr haben Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg über den Bundesrat den Bund aufgefordert, in Brüssel eine Verlängerung des Anbaustopps bis 2025 zu erwirken. Angeblich würden auch die anderen großen Weinbaunationen Europas das bisherige System erhalten wollen. Das war noch 2010 nicht so und wäre schon einmal ein großer Fortschritt. Denn wenn sich die "Großen" in der EU einig sind, wird es zum einen leichter, sich gegen kleinere Weinbauländer der EU zu behaupten und vor allem gegen die Gefahr aus Übersee zu bestehen.





Die fränkische Landschaft ist geprägt von Weinbergen in Steillage. Foto: Markus Gerhard/ PIXELIO


Problembeladen scheint weiter die Vermarktung des Frankenweins im Ausland zu sein. Relativ erfolglos blieb das Angebot, Fördergelder für Werbemaßnahmen im Ausland zu verwenden. Nachdem es kaum angenommen wurde, wird es nicht mehr weiter geführt werden.



Nur rund fünf Prozent des Frankenweins gehen in den Export. Der Großteil des Frankenweins wird im Umkreis von 150 Kilometern um Franken vermarktet. Deshalb wird es bitter nötig sein um künftig noch mehr gegen die ausländische Konkurrenz zu bestehen die Märkte in Deutschland wie beispielsweise in Städten wie München oder Hamburg zu forcieren.



Deshalb haben wir FREIE WÄHLER in den vergangenen Monaten auch bereits den Vorstoß gemacht in München eine 'Fränkische Weinstube' in Zusammenarbeit mit dem Weinbauverband zu installieren. Denn eine Pfälzische Weinstube gibt es bereits. Da wäre es längst überfällig, dass Franken nachzieht.





Den Frankenwein auch außerhalb von Franken vermarkten. Foto: zaubervogel/ PIXELIO



26 April 2012

Umsetzung der Energiewende – endlich Fuß runter von der Bremse

Längst vor der "offiziellen" Energiewende waren wir FREIEN WÄHLER in punkto regenerativer Energien unterwegs. Auf der Landesdelegiertenversammlung 2010 in  Bad Rodach fassten wir den Grundsatzbeschluss für die Abkehr von der Atomenergie und einem zu 100 Prozent regenerativ aufgestellten Bayern bis 2030. Darauf folgten rund 50 Veranstaltungen zur sogenannten "Regionalen Energieoffensive" in vielen Landkreisen Bayerns, um die Idee und die Gedanken auch an den Bürger zu transportieren.



Ich selber habe Veranstaltungen in Bad Kissingen, Kitzingen, Arnstein, Langenprozelten, Würzburg und Bad Neustadt abgehalten. Schließlich wollen wir FREIE WÄHLER die Energie in Bürgerhand in Form von genossenschaftlichen Bürgerbeteiligungen an Solaranlagen, Windrädern, Biogasanlagen und anderen Energieträgern.



Nunmehr ist die Zeit reif, um der Energiewende wieder etwas Nachdruck zu verschaffen, denn die hochtrabenden Ankündigungen der bayerischen Staatsregierung bis 2021 50 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien zu rekrutieren, sind in den vergangenen Wochen und Monaten durch Tatenlosigkeit zu einem lauen Lüftchen verkommen. Ein ewig auf sich wartender Windenergie-Erlass der Staatsregierung kam schließlich im letzten Jahresdrittel 2011. Dieser lieferte aber einer bereits weit fortgeschrittenen Region wie dem Planungsverband der Region Würzburg kaum neue Erkenntnisse.



Vor allem der Windkraft wird seit der Energiewende sehr viel Aufmerksamkeit gewidmet. Kaum ein Tag vergeht, indem nicht in den Tageszeitungen zu lesen ist, dass diese oder jene Kommune sich für die Errichtung einer Windanlage interessiere. Doch den Kommunen sind derzeit zum Teil noch die Hände gebunden. So verbietet die letzte Version des Regionalplanes die Errichtung von Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten, wie der Naturpark Spessart und Steigerwald. Diese Flächen sind vor allem deshalb interessant, weil dort auch die entsprechende Windhöffigkeit (sprich, ein entsprechendes Windaufkommen) vorhanden ist.



Nunmehr wurde bei der Tagung des Regionalen Planungsverbandes beschlossen, dass eine Änderung des Regionalplans für eine erweiterte Nutzung auch der Landschaftsschutzgebiete einzuleiten ist. Außerdem soll auf Grundlage der 2008 beschlossenen Fortschreibung und der 2009 erfolgten Anhörung, der Regionalplan überarbeitet und der Umweltbericht erstellt werden.





Vielleicht könnten bald auch die Wälder des Naturparks Spessart oder Steigerwald so aussehen. Foto: Steffen Recke/ PIXELIO


Damit wäre dann im Landkreis Main-Spessart der Weg geebnet für einen Windpark in Bürgerhand, zu der vor Kurzem die Firma Luftstrom mit den Vertretern von der Energieversorgung Lohr-Karlstadt, der RaiffeisenHolzenergie MSP eG und der GenoEnergie Karlstadt eG eine entsprechende Absichtserklärung für den Bau von bis zu zehn Windrädern auf der Solhöhe bei Langenprozelten gegeben haben.



Allerdings wird dazu erfahrungsgemäß wohl noch einige Zeit ins Land ziehen, denn erst die tatsächliche Fortschreibung und Genehmigung des Regionalplans kann dies berücksichtigen. Die Staatsregierung müsste also endlich Vollgas fahren und nicht weiter mit dem Fuß auf der Bremse stehen.



Bereits jetzt ist die Region Würzburg des Planungsverbandes, dem die Landkreise Kitzingen, Würzburg, Main-Spessart sowie die Stadt Würzburg angehören, in punkto Windenergienutzung extrem windkraftfreundlich aufgestellt. Der bundesweite Anteil von 2,7 Prozent an ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsflächen für Windkraft kann sich sehen lassen. Rund 400 bis 500 Windräder wären bereits jetzt umsetzbar. Andernorts lägen, so die Experten, die Anteile im Promillebereich.



25 April 2012

Umfragen und Meinungsbildung

Nach den neusten Umfragen des Meinungsforschungsinstituts Emnid, läge die CSU  mit  46 Prozent der Wählerstimmen ganz weit vorne, den FREIEN WÄHLERN werden nur 7 Prozent zugeschrieben. Solche Meldungen kursierten diese Tage in den Medien. Und genau das hat sich Hubert Aiwanger in dieser Woche getraut zu kritisieren. Von dieser Kritik haben sie in den Medien nicht gehört oder gelesen? Ganz logisch, denn wer stellt schon gern die eigene Praxis in Frage.  Doch wenn man bedenkt, welchen Einfluss  Medien mit der Verbreitung von Umfrageergebnissen auf die Wähler haben, sind solche Äußerungen berechtigt und notwendig.



Egal, ob Forsa, Emnid oder Forschungsgruppe Wahlen, alle Unternehmen kämpfen um die größte Bekanntheit. Und den Journalisten kommen sensationelle Umfrageergebnisse natürlich sehr gelegen. Damit lassen sich Schlagzeilen machen.



In der Praxis kommt hinzu, dass viele Umfragen entweder von den Zeitungen und Fernsehsendern selbst in Auftrag gegeben werden und diese dann natürlich die Ergebnisse nicht kritisch hinterfragen. Wer stellt schon die schönen Ergebnisse und die eigenen Agenturmeldungen infrage?


Oder die Institute werden, wie Aiwanger kritisiert, von den Parteien selbst beauftragt. Dass dabei dann kein parteikritisches Ergebnis zu erwarten ist, wird jedem klar sein. So kamen die neusten Prognosen von Emnid pünktlich zur CSU-Klausur in Kloster Andechs heraus. Ein Vertreter des Meinungsforschungsinstituts soll ebenfalls vor Ort gewesen sein, und nachdem die positive Berichterstattung des Bayerischen Rundfunks auch nicht lange auf sich warten ließ, vermutet Aiwanger  hinter diesen Mechanismen ein klug eingefädeltes System.


Wie beschrieb es der Publizist und Politikberater Michael Spreng erst kürzlich in seinem blog:





Quelle: http://www.sprengsatz.de/?p=3840




Ein weiteres Beispiel: Am 23. September 2008, also fünf Tage vor der Landtagswahl, gab Emnid der CSU 49 Prozent und den FREIEN WÄHLERN 7 Prozent. Die Wahl brachte den Christsozialen dann jedoch nur 43,4 Prozent und den FREIEN WÄHLERN respektable 10,2 Prozent. Die CSU wurde also um mehr als fünf Prozent zu hoch bewertet. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.



Aber nicht nur die Umfrageergebnisse an sich, sondern auch die Art und Weise, wie sie in der Öffentlichkeit verbreitet werden, sollte an dieser Stelle einmal angesprochen werden. „Piraten 13 Prozent! Piraten vor den Grünen!“, konnte man überall lesen. Die ursprünglichen Ergebnisse jedoch haben eine Schwankungsbreite, die kaum irgendwo vermerkt ist. So könnten beispielsweise die Grünen tatsächlich weiterhin vor den Piraten liegen. Doch das will keiner schreiben.



Auch an anderer Stelle übernehmen einige Journalistenkollegen gerne unreflektiert möglichst spektakuläre Ergebnisse, um Schlagzeilen machen zu können. Ich denke da gerade an die Studie zum Einsatz von Antibiotika in der Hühnerzucht, die Ende letzten Jahres in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht wurde und nun Anfang des Monats berichtigt werden musste. Fehlinterpretationen eines Ministeriums und die Übernahme durch die Medienvertreter führten zu der Meldung, dass 97 Prozent der Masthühner mit Antibiotika behandelt worden seien. Viele Zeitungen mussten nun zurückrudern, denn zum einen handelte es sich bei diesen angeblichen 97 Prozent lediglich um Betriebe, die nicht grundsätzlich auf Antibiotika verzichten. Das heißt diese Zahl sagt nichts darüber aus, wie oft Antibiotika auf dem Hof im Einsatz waren und wie viel Prozent der Tiere tatsächlich für wie lange mit Antibiotika in Kontakt kamen. Zum anderen ist die Anzahl der entsprechenden Mastbetriebe sogar um knapp fünf Prozent geringer, als zunächst vermeldet worden war. Hier kann ich doch nur den Kopf schütteln, denn meiner Meinung nach sollte eine vernünftige Recherche noch immer vor allzu schneller Schlagzeile gehen.




Hier das Beispiel einer aktuellen Erhebung der Sonntagsfrage. Quelle: http://de.statista.com/statistik/daten/studie/953/umfrage/aktuelle-parteipraeferenz-bei-bundestagswahl/






20 April 2012

Der Fränkische Rechen darf gehisst werden

Eine der spektakulärsten Petitionen meiner Zeit im Landtag behandelte in dieser Woche den sogenannten „Flaggenstreit“. Dabei geht es um die Zielsetzung von uns Franken am Tag der Franken an den öffentlichen Gebäuden neben der Deutschland und Bayernfahne auch den Fränkischen Rechen aufhängen zu dürfen.

Eigentlich müsste man meinen sollte dies in irgendeiner Weise doch möglich sein. Doch bisher hat der bayerische Amtsschimmel da kräftig gewiehert und dies bereits in einer vormaligen Petition zu Zeiten als die CSU noch alleine regierte, abgelehnt. Nunmehr konnte,  nachdem der unterfränkische Innenstaatssekretär Gerhard Eck (CSU), der sonst keine Gelegenheit auslässt bei Reden irgendwelcher Art ‚unsere fränkische Identität‘ herauszustellen, zunächst dies ablehnte, im Nachschlag doch noch eine salomonische Lösung erzielt werden und die Vernunft siegte.

Die Halsstarrigkeit des Innenministeriums schien scheinbar aufgrund des großen öffentlichen Drucks auch von uns FREIEN WÄHLERN nicht weiter aufrecht erhaltbar. Die salomonische Lösung lautet, dass der Frankenrechen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit auch an Behörden in Franken gehisst werden darf und damit nicht mehr unter die Bestimmungen der Flaggenverwaltungsordnung fällt. Eine gute Lösung wie ich finde!

Schon fast peinlich, was Staatssekretär Gerhard Eck für das Bayerische Staatsministerium des Inneren in seiner Begründung formulierte. Das Ansinnen stünde nicht  „im Einklang mit den flaggenrechtlichen Vorschriften“. Bei der Frankenfahne handle es sich „nach der durch Verfassung, Gesetz und Verwaltungsanordnung geprägten – Rechtslage (um) keine offizielle Staatsflagge; sie (könne) daher für die Beflaggung staatlich genutzter Gebäude nicht verwendet werden.“

Tatsächlich ist die Beflaggung staatlicher Gebäude weder durch die Verfassung noch durch ein Gesetz geregelt. Alleine mit der Verwaltungsanordnung über die Staatsflagge und die Dienstflagge an Kraftfahrzeugen liegt hierzu eine Regelung vor.




Foto: von Klaus M. [CC-BY-SA-3.0 (www.creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0), via Wikimedia Commons

Foto: von Klaus M. [CC-BY-SA-3.0 (www.creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0), via Wikimedia Commons



20 April 2012

Jugendliche profitieren vom Begleiteten Fahren und Führerschein ab 17


Einen hochinteressanten Erfahrungsaustausch zur Verkehrssicherheit in Bayern hatte unsere Fraktion in dieser Woche mit der Landesverkehrswacht. Dabei standen aufgrund der aktuellen Diskussion zwei Themen besonders im Fokus. Zum einen der Führerschein mit 16 und die Ausnahmegenehmigung für 17jährige sowie der Gesundheitstest für Senioren.



Während ich persönlich bei Letzterem keinen direkten Handlungsbedarf sehe und frühestens ab der Ruhestandsgrenze mit 65 Jahren mir einen solchen Gesundheitstest im Fünfjahres-Rhythmus vorstellen könnte, schreit es bei den Jugendlichen förmlich nach Handlungsbedarf.



Bereits vor längerer Zeit hatte ich mich hierzu nach zwei parlamentarischen Anfragen  geäußert: Die Möglichkeit mehr Ausnahmegenehmigungen für 17-jährige Jugendliche, die zum Arbeitsplatz oder dem Weg zur Berufsschule auf das Kraftfahrzeug angewiesen sind, sollte deutlich weniger regulativ von den Regierungsbehörden gehandhabt werden. Das Thema hat damals sogar die MAIN POST Titelseite geziert und aufgrund dieser weitreichenden Forderung wurde ich gleich vom Kommentator als „Freier Wühler“ bezeichnet.



Da kann ich jetzt knappe vier Monate später nur Grinsen, denn selbige Zeitung hat sich nun bei dem seit Tagen virulenten Themas Führerschein mit 16 deutlich weniger geziert. Wie dem auch sei, ich halte den Führerschein mit 17 in Ausnahmefällen nach wie vor für eine hocheffiziente Sache, um damit Jugendlichen bei der Ausbildung zu helfen. Denn in den ländlichen Räumen macht der schlecht ausgebaute öffentliche Personennahverkehr in vielen Fällen einen frühen Arbeitsbeginn oft unmöglich und schränkt damit die Berufschancen der Jugendlichen erheblich ein.



Umso erfreulicher war die Tatsache, dass wir hier auch von den Vertretern der Landesverkehrswacht Unterstützung bekamen. Zumal eines auch deutlich zu Tage tritt: Jugendliche sind bei Verkehrsunfällen nicht überproportional beteiligt. Bei den insgesamt 350 667 Verkehrsunfällen in Bayern im Jahr 2011 gab es 70 277 Verletzte, 780 Getötete und davon waren 225 „junge Fahrer“ (Alter 18-24). Auch die Zahlen für Fahranfänger, die an Unfällen mit Personenschaden beteiligt waren, gingen um 0,9 Prozent zurück, während sie bei den Unfällen mit Seniorenbeteiligung um elf Prozent angestiegen sind.


Auch für das „Begleitete Fahren“ im Alter von 17 kann festgestellt werden, dass dadurch sowohl das Anfängerrisiko als auch das Jugendlichen-Risiko reduziert werden konnte. Und auch die Jugendlichen profitieren davon, je länger sie es praktizieren. Die Teilnehmer am „Begleiteten Fahren“ verstoßen signifikant seltener gegen Verkehrsregeln und verursachen deutlich weniger Unfälle.



Als Fazit kann man also sagen, dass die Jugendlichen mit ihren „Privilegien“ deutlich sorgsamer umgehen als dies vielfach „gefühlt“ in der Öffentlichkeit dargestellt wird. Deswegen hätte ich auch unter den Voraussetzungen, dass der Führerschein mit 16 nur zu Berufs-, Arbeits- oder Studienzwecken verwendet werden darf, grundsätzlich nichts einzuwenden. Wenn man damit die Jugendlichen unterstützen kann, dann erfüllt eine solche Regelung ihren Zweck.





Vielleicht dürfen auch 16-jährige Jugendliche demnächst den Weg zur Arbeit mit dem Auto fahren. Foto: Helene Souza/ PIXELIO



20 April 2012

Schulbegleiter und die Kompetenzstreitigkeiten zwischen Kultus- und Sozialministerium

Immer wieder kommt es vor, dass ich von Bürgerinnen und Bürger e-Mails erhalte über die ich mich richtig freue. Dieser Tage war dies mal wieder der Fall, denn wir FREIEN WÄHLER haben ein Thema aufgegriffen, das Kommunal- wie Landespolitiker aber auch Eltern und Lehrer gleichermaßen in Rage bringt: die Schulbegleiter. Hierbei handelt es sich um Personen, die während eines Teils oder auch während der gesamten Schulzeit jeweils bei einem Schüler ist, um dessen behinderungsbedingte Defizite zu kompensieren und Hilfestellungen zu geben


Betroffene Eltern, die ein Kind mit seelischem, körperlichem oder geistigem Förderbedarf haben, sind über deren Existenz zur Unterstützung ihrer Kinder einerseits froh, können aber auch ein Lied von dem Ärger mit der Abrechnung, den Anstellungsverhältnissen und den Verträgen singen.



Zum einen  gibt es bayernweit unterschiedliche Regelungen der einzelnen Bezirke hinsichtlich der Bezahlung, zum anderen unterschiedliche Zuständigkeiten je nachdem, um welchen Förderbedarf es sich handelt. Einmal ist das Landratsamt die genehmigende Behörde und im anderen Fall der Bezirk und damit auch zwei unterschiedliche Ministerien. Die Reaktion auf unsere Pressemitteilung ließ auch nicht lange auf sich warten:


„Sehr geehrter Herr Felbinger, ich bin sehr erleichtert, dass es mal geklärt wird, wer für was zuständig ist. Da ich mit beiden Ministerien zu tun habe, höre ich immer, ‚sie müssen am anderen Ministerium anrufen‘. Ich glaube, dass Sie auch den Mitarbeitern einen großen Gefallen tun. Welche Aufgaben die Schulbegleiter und Sozialarbeiter an Schulen haben wissen oftmals diese Leute selbst nicht. Ich habe immer das Gefühl die Politik möchte nur ihr Gewissen erleichtern. Was wir brauchen, das sind mehr Lehrer! Eine Schülerin erzählte mir, dass sie schon 6 Wochen keine Mathematik hat, da der Lehrer krank ist“.



Nach meiner Meinung nehmen Schulbegleiter eine wichtige Funktion im Schulalltag wahr, denn sie unterstützten Kinder mit besonderen Bedürfnissen beim Besuch der Regel- oder Förderschule. Gleichwohl per Definition als persönlicher Begleiter tituliert und deshalb der sogenannten Eingliederungshilfe zugeordnet, halten viele Lehrkräfte die Anwesenheit mehrerer Schulbegleiter bei mehreren Kindern mit Förderbedarf in einer Klasse für störend.


Deshalb ist es höchste Zeit, dass die Staatsregierung das Thema Schulbegleiter aufgreift, denn deren Probleme sind seit langem bekannt, wie die obige Mail beweist. Weitgehend ungeklärt ist beispielsweise die Frage, welche Aufgaben genau die Schulbegleitung wahrnehmen soll und wie diese zu der Arbeit des pädagogischen Personals abzugrenzen ist. Auch die Qualifikation der Helfer und unterschiedliche Vergütungssätze werfen eine Reihe von Fragen auf.



Laut Verband der Bayerischen Bezirke hat sich die Zahl der eingesetzten Schulbegleiter verfünffacht. Dies führt zu einem erheblichen Anstieg der Kosten, der die Bezirke als überörtliche Sozialhilfeträger und auch die Landkreise vor enorme Herausforderungen stellt.  Klar ist derzeit nur Eines: Das derzeit herrschende Durcheinander und die Unklarheit der Betroffenen können wir so auf Dauer nicht akzeptieren, deshalb muss das Hin und Her zwischen Kultusministerium und Sozialministerium im Bereich der Schulbegleiter auch als wichtiger Beitrag zur Inklusion endlich ein Ende haben.





Wie geht es weiter mit den Schulbegleitern? Foto: Thommy Weiss/ PIXELIO



19 April 2012

Sollen Eltern mehr Mitspracherechte an den Schulen bekommen?

Immer öfter wird das Thema Mitspracherecht der Eltern an den Schulen in die Diskussion gebracht. Die geht sogar bis hin zur Freigabe des Elternwillens. Das heißt, dass die Eltern selbst entscheiden können, welche weiterführende Schule ihr Kind nach der Grundschule besuchen soll ohne Berücksichtigung der Noten. Was? Dem Einen oder Anderen wird es beim Lesen dieser Zeilen die Nackenhaare aufstellen, eine Schule ohne Notengebung und Durchfallen? Das ist durchaus in einigen Bundesländern oder auch in alternativen Privatschulen schon Gang und Gäbe – und durchaus erfolgreich.



Fehlt uns in Bayern hierzu der Mut? Nein! Aber dazu bedarf es eines anderen Schulsystems ohne Gliederung in verschiedene Schularten. Wir haben aber in Bayern das gegliederte Schulsystem, das nach Leistung die Schüler einteilt und beschult.
Das Mitspracherecht der Eltern an bayerischen Schulen ist auf jeden Fall keineswegs so weit umgesetzt wie die Staatsregierung es stets darstellt. Insbesondere im Bereich von Elternarbeit und deren Mitbestimmungsmöglichkeiten gibt es noch großen Handlungsbedarf. Schule muss heutzutage weit mehr als in früheren Jahrzehnten leisten. Wenn der Erziehungsauftrag insgesamt gelingen soll, muss sie auf viele gesellschaftliche Herausforderungen, wie veränderte Familien- und Lebensverhältnisse, soziale Ungleichgewichte, Migration und Inklusion eingehen.



Wir FREIE WÄHLER fordern dazu neben dem Lehrpersonal viel mehr Sozialpädagogen, Förderlehrer, Inklusionsspezialisten, Schulpsychologen und Beratungslehrer. Eltern müssen in deren Arbeit enger eingebunden werden, denn sie haben oft zu wenig Einblick, um das Schulleben wirklich mitgestalten zu können. Es fehlt ein persönlicher Ansprechpartner, der Erfahrungen bündeln und weitergeben kann. Der Ruf nach einer gesetzlichen Elternvertretung – wie in anderen Bundesländern üblich – wäre daher auch im Freistaat sinnvoll.



Meiner Meinung nach wird der Elternwille beim Übertritt viel zu wenig berücksichtigt. Die FREIEN WÄHLER fordern daher ein Umdenken: Notwendig sind eine ausführliche Beratung im Vorfeld des Übertritts und ein Probeunterricht für alle – unter Mitwirkung von Grundschullehrern, Lehrern der weiterführenden Schulen und der Eltern. Auch sollte die Einbindung der Eltern durch eine Art ‚Schulvertrag‘ angedacht werden, der Eltern die Möglichkeit gibt, ihr Kind im Schulalltag kompetent zu begleiten.




Foto: "Michael Rimkus" / www.jugendfotos.de, CC-Lizenz(by-nc) http://creativecommons.org/licenses/by-nc/3.0/deed.de





18 April 2012

Fernsehbeitrag zum Fachgespräch Kulturförderung in Zeilitzheim



Wenn das Video nicht starten sollte, dann bitte einfach diesem Link hier folgen.


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