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14 März 2012

Informationsschieberei am Verteidigungsministerium?

Zufall! Nein, das war nicht mal mein erster Gedanke als ich am vergangenen Samstag beim Lesen der Saale Zeitung auf den Artikel „Planstellenschieberei“ stieß, der sich mit den zivilen Dienstposten bei der Bundeswehr am Standort Hammelburg und Wildflecken im Zuge der Umstrukturierungsmaßnahmen befasste. „Filz“, schoss mir als Erstes durch den Kopf, jener Filz, den wir FREIEN WÄHLER seit dreieinhalb Jahren hier in München zwischen den Verdrahtungen der Staatsregierung, den Ministerien und speziell einer Partei ständig feststellen können.


Seit Wochen hatte ich auf Anregung eines örtlichen Personalrats eine Anfrage an das Bundesverteidigungsministerium zu exakt diesem Thema laufen, nämlich wie viele zivile Dienstposten nun tatsächlich an den Bundeswehrstandorten Hammelburg und Wildflecken erhalten bleiben und immer wieder wurde ich vertröstet mit „noch keine Entscheidung gefallen“, „es dauert noch“ bis in der vergangenen Woche auf erneute telefonische Nachfrage am Freitagvormittag das Signal kam, dass die Antwort derzeit im Ministerium seine Amtswege gehe und zum Wochenanfang zu erwarten sei.


Ich staunte deshalb nicht schlecht und traute fast meinen Augen nicht, als ich am Samstag, genau einen Tag nach meiner telefonischen Nachfrage im Ministerium, in der Saale Zeitung wortwörtlich die Formulierungen meiner Fragestellungen las und die dazu gehörigen Antworten.


Nur, … aufgemerkt, die CSU-Bundestagsabgeordnete Dorothee Bär verkündete dies! Sie können sich vorstellen wie erfreut ich in diesem Moment war. Zufall? Nein! Hatte ich doch genau die Aussage des Staatssekretärs Schmidt, die dieser im Dezember in Hammelburg tätigte, dass es zu keinerlei Wegfall von Dienstposten komme, in Frage gestellt und auch damals war die genannte Kollegin –im Übrigen CSU unter Ausschluss sonstiger Parteien ausgenommen SPD-Bürgermeister Stroß - beteiligt!


Aber auch das habe ich gelernt in den dreieinhalb Jahren meiner Landtags-Tätigkeit, so etwas nicht auf sich zu beruhen zu lassen. Eine Mail an die entsprechende Sachbearbeiterin beim BMVG verfehlte seine Wirkung nicht, denn es dauerte nicht allzu lange, dass sich ein Oberstleutnant des BMVG telefonisch meldete und meinte meinen Büroleiter, in den Senkel stellen zu können, weil auch er an einen solchen „Zufall“ nicht recht glauben wollte.


Unterm Strich zeigt das Beispiel wieder einmal wie über Jahrzehnte gewachsene Parteistrukturen auch in den Ministerien und ihren eigentlich unabhängig arbeitenden Beamten funktionieren und auch ein Staatssekretär viel Versprechen kann, wenn er nicht hinterfragt wird. Denn bereits einmal hatte selbiger Staatssekretär bei einem ähnlich gelagerten Fall, als es um einen Besuch in der Kaserne in Volkach ging, versprochen, „wir machen das überparteilich“. Wenn er damit natürlich gemeint hat, dass ich die Frage stelle und die Kollegin der anderen Partei die Antwort bekommt, dann könnte man damit tatsächlich auch Überparteilichkeit verbinden.




Irgendwo hier, passieren merkwürdige Zufälle, vor allem wenn es um die Weiterleitung von Informationen geht. "Christian Beilborn" / www.jugendfotos.de, CC-Lizenz(by) http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/de/deed.de



13 März 2012

Gemeinschaftsunterkunft Gemünden ist eine echte Wohnstätte

Als integrationspolitischer Sprecher fordern mich Themen wie Migration und Asyl immer wieder aufs Neue. Unmittelbar belangt bin ich seit einigen Wochen mit dem Thema Asyl durch die Inbetriebnahme einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende in meiner Heimatstadt Gemünden. Mit dem Arbeitskreis Asyl besuchte ich nun die neu belegte Wohnstätte für derzeit 16 pakistanische Asylsuchende, um mir vor Ort einen Eindruck über die Unterbringung zu machen.


Die Unterkunft ist ein sanierte Gebäude in der Gemündener Gartenstraße, das bereits in den 80er und 90er-Jahren Heimstätte für Asylsuchende war, aber nach dem deutlichen Rückgang der Asylbewerberzahlen im neuen Jahrtausend von der Regierung von Unterfranken nicht weiter betrieben wurde. Nunmehr ist dort fast nichts mehr wie es früher war, Gott sei Dank!


Denn im Vergleich zu den GU’s in Würzburg in der Dürrbachau und in Aschaffenburg sind hier die Asylsuchenden in Ein-, Zwei- und Dreibettzimmern in kleinen abgeschlossenen Wohngemeinschaften mit jeweils eigener Küche und Dusche/WC untergebracht. Somit haben die Bewohner durchaus auch den nötigen Freiraum und Platz, sodass man tatsächlich von „wohnen“ sprechen kann.



Nunmehr gilt es die Bewohner in der Kleinstadt Gemünden auch sozial zu verankern. Ein lokaler Arbeitskreis Asyl aus diversen Organisationen und Vereinen leistet hier bereits gute Vorarbeit. So sollen den Bewohnern Fahrräder zur Verfügung gestellt werden, auch will der örtliche Obst- und Gartenbauverein den Bewohnern bei der Bewirtschaftung eines kleinen Hausgartens auf dem Gelände der GU zur Seite stehen, um somit diesen auch die Möglichkeit zu geben sich selbst zu betätigen und auch zu verwirklichen.



Ebenso ist daran gedacht, dass Ehrenamtliche den Bewohnern die deutsche Sprache nahe bringen, eine Grundvoraussetzung für Integration. In den nächsten Wochen soll die Unterkunft mit bis zu 60 Asylsuchenden belegt werden. Da gibt es noch viel zu tun. Auch ich habe den Bewohnern meine Unterstützung angeboten und werde versuchen mit dem ESV Gemünden die Möglichkeit der Nutzung von Sportangeboten auszuloten. Bereits Ende der 80er Jahre hatte ich zusammen mit dem ESV ein ähnliches Projekt mit Spätaussiedlern auf den Weg gebracht, das bis heute erfolgreich in der Sportart Ringen läuft.


Da passte es, dass ich dieser Tage im Plenum zu zwei Gesetzentwürfen der SPD Fraktion, die die Verankerung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in der Bayerischen Verfassung und ein Bayerisches Integrationsgesetz sowie diverse Änderungen von Landesgesetzen zu Unterstützung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund zum Ziel hatten, wieder einmal die Fraktion vertreten durfte(Hier meine Rede im Video und hier der Text zum nachlesen).


Durchaus sind wir FREIEN WÄHLER der Meinung, dass wir ein Integrationsgesetz in Bayern bräuchten. Allerdings – und das habe ich auch deutlich gemacht – eines, das die Menschen mit Migrationshintergrund nicht a priori als Bevölkerungsgruppe, die zu den gesellschaftlichen Verlierern gehört, betrachtet. Wir sehen Handlungsbedarf, aber die Gleichung kann nicht lauten: Migrationshintergrund ist gleich gesellschaftliche Randgruppe. Diesen defizitorientierten Ansatz der SPD können wir nicht mittragen.


Wir erkennen die Potentiale von Menschen mit Migrationshintergrund und genau deshalb wollen wir ein Gesetz, dem das Prinzip „Fördern durch Fordern“ zugrunde liegt. Wir wollen, dass sich Menschen mit Migrationshintergrund an allen zentralen Lebensbereichen mit einbringen können. Das setzt aber auf der anderen Seite auch unabdingbar Kenntnisse und Fähigkeiten voraus. Es setzt die Bereitschaft zum Erwerb der deutschen Sprache genauso voraus, wie die Akzeptanz unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung und die Gleichberechtigung von Männern und Frauen.


Integration ist ein gesellschaftlicher Prozess, der durch geeignete Rahmenbedingungen begleitet und gestaltet werden muss. Wir brauchen dazu aber keine Verfassungsänderung und die Verankerung der Integration in unserer Verfassung, denn Integration ist unserer Meinung nach ein gesellschaftlicher Prozess, der sich in den Köpfen der Menschen abspielen muss und im gegenseitigen „Aufeinander zugehen“. Integration ist damit eine gesellschaftliche Entwicklung, die nicht per Gesetz erzwungen werden kann. Wohl aber kann ein Gesetz gestaltend und begleitend bei diesem Prozess wirken – und genau das wollen wir!


Wir müssen allen Menschen, die hier leben das Gefühl vermitteln, dass sie hier zuhause sind. Wir müssen auf der einen Seite die Angst vor Überfremdung ernst nehmen und wiederlegen und wir müssen den Menschen mit Migrationshintergrund auf der anderen Seite signalisieren, dass ihre Lebenserfahrung und kulturelles Erbe in Bayern willkommen ist.




11 März 2012

„G8 + 1 = Abitur“ ist gleich Intensivierungsjahr

"G8 + 1 = Abitur", diese Formel sorgt seit einigen Tagen in der Öffentlichkeit und in der Schulfamilie wieder für einigen Wirbel. Die Ankündigung von Kultusminister Spaenle, künftig durch ein freiwilliges Zusatzjahr das Abitur - wie früher - auch in neun Schuljahren zu erreichen, ist nicht nur dem großen Verlangen von Schülern und Eltern nach Minderung des enormen Leistungsdruckes im von vorneherein konzeptionslosen G8 geschuldet, sondern ist mit Verspätung letztendlich das Eingeständnis, dass bei allen erfolgten Korrekturen an den Lehrplänen eben doch eines nicht berücksichtigt wurde, das Individuum Mensch.


Einfach zu sagen, Kürzung der Lehrplaninhalte um ein Neuntel, wie es das Kultusministerium noch vor einer Woche im Rahmen einer Bildungsausschuss-Sitzung lobpreiste und darauf mit all den konzeptionellen Veränderungen das hohe Lied auf das "gelungene G8" gesungen hat, ist es eben nicht!


Der Entwicklungs- und Reifegrad eines Schülers wurde damals bei der Stoiber‘schen Nacht- und Nebelaktion G8 auf Biegen und Brechen und so schnell wie möglich - am besten noch gestern - einzuführen, komplett missachtet. Wie sagte mir noch vor einem Jahr ein Bekannter, der am Gymnasium Mathematik und Physik unterrichtet, 'bei den Lehrplänen wurde schon adäquat reduziert, aber was nicht berücksichtigt wurde ist die Tatsache, dass die Schüler ein Jahr jünger sind und den zusammengedrängten Stoff, ein Jahr früher als die G9er bewältigen müssen'.






Jetzt ist es auch dem Bayerischen Kultusminister aufgefallen. Wir müssen den Kindern die Chance auf eine persönliche Entwicklung lassen und dafür an den Schulen auch unterschiedliche Lerngeschwindigkeiten anbieten. Foto: Souza/PIXELIO; pixelio.de



Dem Stichwort individuelle Lerngeschwindigkeiten ist nunmehr das neue Intensivierungsjahr, das wir FREIE WÄHLER schon am 9. Juli 2010 mit einem Antrag im Bayerischen Landtag als sogenanntes "Brückenjahr" gefordert haben, als meines Erachtens sinnvolle Alternative geschuldet. Schüler können also künftig, wenn sie der Meinung sind aus der Mittelstufe lerninhaltliche Defizite aufgebaut zu haben, mit einer Art Auffrischungsjahr, diese ausgleichen und mit neu gewonnener Reife und Motivation erst dann die Oberstufenjahre angehen. Ich bin der Ansicht, dass dies eine vernünftige Möglichkeit für Schüler und Eltern ist noch einmal Inne zu halten, Berufs- und Studienabsichten zu überprüfen und auch den bisher gegangenen Weg.


Als ich dieser Tage mit einer an einem Gymnasium in der Schulverwaltung tätigen Angestellten gesprochen habe und sie mir berichtete, dass an ihrer Schule noch nie so viele Schüler wie nach dem erfolgreichen G8-Abschluss eine Auszeit in Form von ein Jahr des gelegentlichen Jobbens, eines Auslandsaufenthalt, einfach Nichtstun und Orientierungssuche hinter sich bringen, dann macht mich das nachdenklich und zeigt auf, das in diesem G8 in seiner bisherigen Form etwas nicht passt und scheinbar bei vielen Absolventen zu einer Art 'Burn-Out' geführt hat.


Das kann es aber nicht sein, dass die Schule zur Leistungsmaschinerie verkommt und die Schüler zwar ein Jahr schneller Hochschulzugangsberechtigt, aber dafür ausgebrannt sind und erst eine Verschnaufpause brauchen, um dann doch erst nach neun Jahren dem System wieder zur Verfügung zu stehen. Schildbürga lässt grüßen!


Dazu ist das künftige Intensivierungsjahr eine Alternative, wenngleich nach wie vor dringend am Lehrplan des G8 massiv Hand angelegt werden muss. Erst am vergangenen Donnerstag habe ich im Bildungsausschuss am Beispiel der Fächer Mathematik, Physik und Informatik beispielhaft dargelegt wie widersinnig die Veränderungen hinsichtlich der Vorgabe verpflichtender und fakultativer Lerninhalte - Letztere dann aber doch abiturrelevant - sind. Oder wie mehrmals die Bedeutung der Fächern hinsichtlich Schulaufgabenpflicht in den Jahrgangsstufen wechselt und wiederum nicht abgestimmter Inhalte zwischen den naturwissenschaftlichen Fächern zeigen, dass es eben nicht reicht mit der Sense drüber zu gehen und nur ein Neuntel zu streichen.


Die Neuerung wird zumindest eines verhindern, die ganz große Unruhe und ein neuerliches Chaos an den Gymnasien, die mit einer Rückkehr zum G9 oder einer Parallelität G8/G9, stattgefunden hätte. Andererseits ist manchmal 'ein Ende mit Schrecken besser als ein Schrecken ohne Ende' wenn man sieht, dass sich eine Neuerung in keinster Weise bewährt hat. Doch nach den Gesprächen mit einigen Lehrer- und Elternverbänden in den vergangenen Wochen wurde uns von deren Seite bestätigt, dass das G8 angekommen sei, wenngleich noch einiger Korrektur- und Handlungsbedarf - wie nun mit dem Intensivierungsjahr - bestehe.


In diesem Zusammenhang weise ich auch noch einmal darauf hin, dass sich schon in den vergangenen Jahren an der Entwicklung der permanent steigenden Absolventenzahlen der Berufs- und Fachoberschulen ohnehin längst ein 'neues G9' in Bayern entwickelt hat. 44% aller Hochschulzugangsberechtigten kommen aus der FOS/BOS-Schiene.




Foto: 159671_original_R_K_B_by_S.-Hofschlaeger_pixelio.de_.jpg



8 März 2012

Unzureichende Planung zur Sanierung des Würzburger Hauptbahnhofs

Sicher haben Sie diese Situation auch schon erlebt. Sie kommen irgendwo an ein neu errichtetes oder saniertes Gebäude hin, schauen sich um und wundern sich wie man so einen Schildbürgerstreich für viel Geld bauen kann? So geschehen im vergangenen Jahr bei der Eröffnung des neuen Haltepunktes Kleingemünden, bei dem der Treppenabgang exakt auf der Straßenfahrbahn endet, ganz zu schweigen von der fehlenden Barrierefreiheit!


Soweit soll es zumindest beim bis 2018 für einen zweistelligen Millionenbetrag zu sanierenden  Würzburger Hauptbahnhof - der deutschlandweit als der schäbigste Großstadtbahnhof gilt - einmal nicht kommen. Dafür war einem engagierten Würzburger Mitbürger und mir in den vergangenen Monaten kein Weg zu weit. Die DB-Zentrale München und der Bahnhofsmanager in Würzburg waren unsere Anlaufstationen, um hinsichtlich der Erreichbarkeit der Bahnsteige und der Barrierefreiheit bereits in der Planungsphase klar ersichtliche Ungereimtheiten noch zu verbessern.


Denn den Planungen zufolge soll auch nach der Sanierung keine Verbreiterung der ohnehin nicht besonders üppigen Bahnsteigaufgänge über das jetzige Maß hinaus möglich sein und auch für die anzuvisierende Barrierefreiheit ist lediglich je ein Aufzug für die hochfrequentierten Bahnsteige geplant. Wer einmal frühmorgens oder abends in der Rush-Hour nach einer Zugankunft die Bahnsteige am Würzburger Bahnhof benutzt, kann ein Lied davon singen: zähes Fortkommen bis Stau ist der Alltag. Da ist die Frage mehr als berechtigt, wieso man mit einer Sanierung solche "Flaschenhälse" nicht beseitigen kann?


Eine Verbreiterung der Aufgänge hätte zwangsläufig eine Verengung der ohnehin nicht besonders breiten Bahnsteige zur Folge während breitere Bahnsteige wiederum einen Eingriff in die Gleisbettungen zur Folge hätten. Dafür wiederum ist gar nicht DB Station und Service zuständig, sondern DB Netz! Geht es noch umständlicher? Diese Frage ist bei Problemstellungen mit der Bahn leider auch immer gerechtfertigt, denn nach der Privatisierung der Deutschen Bahn in viele Konzerne ist dort nichts einfacher geworden, ganz im Gegenteil!


So haben wir verschiedene Varianten ins Gespräch gebracht, um eine Verbreiterung der Aufgänge wie der Bahnsteige zu erreichen und auch mindestens zwei Aufzüge pro Bahnsteig. Doch bisher vergeblich: Eine Gleisbettverlegung wäre nur unter erheblichem finanziellen Mehraufwand in Millionenhöhe möglich. Auch ein Bahnsteigtausch, sodass der ICE-Bahnsteig auf Gleis 8/9 verlegt werden würde, weil dort ein breiterer Aufgang bereits jetzt vorhanden ist, wurde abgelehnt. Dann bleibt also tatsächlich auch nach der Sanierung alles beim Alten!!!


Am Realisierbarsten gilt nach wie vor unser Vorschlag bzw. unsere Forderung nach einem zweiten Aufzuge an jedem ICE-Bahnsteig, um so dem hohen Fahrgast-aufkommen gerecht zu werden und den behinderten Menschen einen möglichst einfachen Zu- und Abgang vom bzw. zu den Bahnsteigen zu gewähren. Doch dazu fehlen derzeit rund 500.000 Euro, die als Mehrkosten zu Buche schlagen würden. Und die Förderung des Bundes ist nur an einer Stelle pro Bahnsteig bezuschussbar. Trotzdem müsste bei einem zweistelligen Millionenbetrag das doch machbar sein.


Warum ein zweiter Aufzug? Ich selbst habe im vergangenen Jahr am Rostocker Bahnhof das Dilemma nur eines vorhandenen Aufzuges erlebt. Ist dieser gerade von anderen Kunden belegt, so muss man warten. In der Zwischenzeit ist dann der Zug unter Umständen schon weg gefahren, denn es gilt auch zu berechnen, dass für einen Behinderten, ob mit oder ohne Rollstuhl, andere Umsteigzeiten zugrunde zu legen sind. Und vor allem gilt: Die Planung und Bauausführung muss diskriminierungsfrei sein, d.h. der Fernverkehr darf nicht dem Nahverkehr vorgezogen werden. Da zweifeln wir mit Kopfschütteln die Aussage der Bahn-Chefs an: „Die Machbarkeit ist an Gleis 4/5 technisch nicht durchführbar und an anderen Bahnsteigen nicht finanzierbar.“ Was soll man dazu sagen?





Am Würzburger Bahnhof ist bereits an der Treppe Endstation für Rollstuhlfahrer.....




8 März 2012

Verspätungsproblem für Gemündener Schüler ungelöst

Wie sich bundes- und landespolitische Themen gelegentlich auch vor Ort auswirken, zeigt sich am Beispiel der Schülerbeförderung am frühen Morgen zum Schulstandort Gemünden. Neben Eltern der Staatlichen Realschule haben sich auch ein Schulleiter an mich gewandt und die stetigen Verspätungen der Regionalbahn 58341 aus Richtung Aschaffenburg beklagt. Wäre eine gelegentliche Verspätung grundsätzlich tolerabel, so führt aber die Häufigkeit und Regelmäßigkeit der Zugverspätung stets zu einem verspäteten Unterrichtsbeginn und mit der Zeit zu einer beträchtlichen Störung des Unterrichtsablaufs.


Deshalb kann ich es gut nachvollziehen, dass dies bei Eltern wie Schulleitung zu Unmut führt und das Ansinnen, ob nicht der betreffende Zug fünf bis zehn Minuten früher fahren könne, verständlich.


Was auf den ersten Blick nach einem kurzen Telefonat oder Gespräch mit den Verantwortlichen der Bahn aussieht, hat sich nun in monatelangen Verhandlungen mit allen Beteiligten - OVF, MSP Nahverkehrsgesellschaft, Bayerische Eisenbahngesellschaft, DB Regio, DB Netz - als eine hart zu knackende Nuss heraus gestellt. Verbesserungsmöglichkeiten mit einer Früherlegung des Abfahrts-zeitpunktes ab Aschaffenburg um fünf Minuten wurde bei DB Netz geprüft und als Ergebnis käme nur eine Fahrplanänderung mit Ankunftszeit bereits um 7:16 Uhr in Gemünden in Frage!


Ja, da schauen Sie sicher auch zweimal hin, ob es sich um einen Schreibfehler handelt, 7:16 Uhr? Es ist Keiner! Dies liegt an der nach wie vor sehr starken Einschränkung der Trassierungsmöglichkeiten durch die Trassenanschlüsse in den Bahnhöfen mit niveaugleichen Bahnsteigzugängen wie Heigenbrücken und Partenstein, sowie dem Mischbetrieb mit hoher Zugfolge auf dieser Strecke. Denn durch die hohe Streckenauslastung durch Güter- und Fernverkehr ergibt sich die ungünstige Tatsache, dass die Regionalbahn stets zwischen zwei ICEs in Aschaffenburg herausfährt. Das bedeutet im Umkehrschluss, hat der ICE Verspätung, so schlägt sich dies sofort auf die Regionalbahn durch. Und auch nur kleine Verspätungen sind bei einem Fernverkehrszug, der aus Köln kommt, immer mal drin.


Ich habe es zuerst auch nicht glauben wollen, dass die Situation so verfahren ist, aber bei einem Gespräch in der Chefetage der BEG konnte ich mich höchstpersönlich davon überzeugen, dass es derzeit keine Alternative gibt! Ich konnte bestenfalls der BEG-Führungsriege einen Kompromiss abringen. Diese schlugen vor, um die Verspätungs-Situation frühmorgens zu beheben, den Unterrichtsbeginn um zehn Minuten nach hinten zu verlegen und dafür am Nachmittag die Züge entsprechend später zu legen, weil zu dieser Zeit eine Zugverlegung möglich sei. Das hätte allerdings vorausgesetzt, dass alle Gemündener Schulen sich diesem Kompromiss unterworfen hätten, was nicht konsensfähig ist.


Und was hat jetzt das mit der Bundes- und Landespolitik zu tun? Ganz einfach: Würde der Bund mehr Geld für Investitionen auf der Schiene zur Verfügung stellen, hätte der einstimmige Landtagsbeschluss auf schnellstmögliche Realisierung des Neubaus des Schwarzkopftunnels längst angepackt und die hohe Trassenfrequenz längst behoben werden können. Dies hätte zur Folge gehabt, dass auch die Bahnhöfe Heigenbrücken und Partenstein umgebaut worden wären, sodass einige Minuten kürzerer Aufenthalt dort möglich wären und auch für eine entsprechende Früherlegung der Regionalbahn Luft vorhanden wäre. Nunmehr gilt es auszuharren bis der Schwarzkopftunnelneubau (voraussichtlich im Dezember) endlich beginnt und in rund fünf Jahren dann vollendet ist. So lange werden wohl Eltern und Lehrer trotz größter Bemühungen mit dem Verspätungs-Problem konfrontiert sein.


Ich kann Ihnen sagen, zufrieden stellt mich das nicht, aber letztendlich musste ich hier auch erkennen, wo meine Grenzen liegen. Zitat aus der Mail von der Deutschen Bahn: "Ich möchte Ihnen für Ihre Anregung danken und hoffe, dass wir Ihnen zeigen konnten, dass wir das in unserer Macht stehende tun, um hier die Schüler pünktlich zu befördern". Dem ist nichts hinzuzufügen.




.... mal wieder 10 Minuten Verspätung... "Tanja Huber" / www.jugendfotos.de, CC-Lizenz(by-nd) http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/deed.de






8 März 2012

Der Lex München: Arme Kommunen zugunsten reicher Städte fördern

Auch das war eines der Themen des vergangenen Wochenendes, die von Finanzminister Söder zur Sprache gebrachte „Lex München“. Hintergrund ist dessen Forderung der zufolge die reiche Landeshauptstadt München zugunsten ärmerer Kommunen auf Zuschüsse in dreistelliger Millionenhöhe verzichten soll. Ein – wie ich meine – interessanter und diskussionswürdiger Vorstoß. Unter dem Stichwort „Einwohnerveredelung“ war von ähnlichen Vorteilen für die sogenannten „reichen“ Kommunen schon in der Vergangenheit die Rede. Damals waren derartige Überlegungen im Zuge des Anstrebens gleicher Lebensbedingungen für alle Regionen Bayerns aktuell. Angepackt hat es nun Söder, auch um damit Seehofer-Herausforderer Ude in die Bredouille  zu bringen.


Wir brauchen in Bayern mit Sicherheit keine „Abstraf-Aktionen“ für wirtschaftlich erfolgreiche Kommunen. Aber im Zuge der Gleichbehandlung aller Landesteile darf die Überlegung, denen, die ohnehin schon genug haben, zumindest nicht noch mehr zu geben, erlaubt sein. München soll ja auch keine „Strafe“ bezahlen, sondern keine „Zuschüsse“ erhalten. Ich persönlich unterstütze Söders Vorstoß mit ganzem Herzen.


Die Frage muss doch erlaubt sein, ob reiche Städte und Kommunen im kommunalen Finanzausgleich wirklich Zuschüsse in dreistelliger Millionenhöhe brauchen wie bisher. Ohnehin bekommen diese „reichen“ Kommunen schon überproportional viele Fördermittel und Zuschüsse. Ich denke nur an die 73 Millionen Euro, die allein die Sanierung des Gärtnerplatztheaters in München kosten. Eine neue Konzerthalle für rund 240 Millionen Euro soll die Landeshauptstadt auch einfach so dazu erhalten. Wer gibt etwa den Scherenburg-Festspielen in Gemünden einen Zuschuss oder der Kleinkunstbühne „Spessartgrotte“ in Langenprozelten? Dort wird auch ein hervorragendes Kulturangebot unterbreitet verbunden mit erheblichen finanziellen Risiken und unter Einsatz ehrenamtlicher Kräfte.


Die Antwort auf diese Frage sollte auch unter dem Aspekt gesehen werden, dass wir in Bayern ein riesiges demografisches Problem haben, nämlich die Abwanderung von bis zu 20 Prozent der Menschen in einigen Regionen und Kommunen Bayerns, auf der anderen Seite eine prognostizierte Zunahme der Bevölkerungszahlen in Ballungsregionen wie München um 15 Prozent bis 2030.


Stellen Sie sich einmal vor, die demografische Prognose wäre, dass die Stadt München bis 2030 auf 300 000 Menschen verzichten müsste ( 20 % ), der Aufschrei wäre riesengroß. Die Entwicklung ist vor allem auf eine völlig verfehlte Strukturpolitik der Bayerischen Staatsregierung in den letzten 50 Jahren zurückzuführen. Wir müssen uns hier als Abgeordnete aus dem ländlichen Raum klar positionieren. Das Thema „Reform des Kommunalen Finanzausgleichs zugunsten ärmerer Gemeinden im Freistaat“ muss angegangen werden, um die strukturschwächeren Städte und Gemeinden angemessener zu unterstützen. Dazu bedarf es auch eines intensiven Dialogs der Staatsregierung mit den Kommunalen Spitzenverbänden, um über den besten Weg zu beraten.






Rainer Sturm/PIXELIO; pixelio.de



7 März 2012

Kultusminister Spaenle gibt Forderung der FREIEN WÄHLER nach

Manchmal könnte ich weinen und lachen zugleich! Unser Pressereferent schrieb mir zu einer weitergeleiteten Mail, „... klingt wie aus einer von Günther Felbingers Pressemitteilungen". In der Tat  „…beabsichtigt ab dem kommenden Schuljahr Bayerns Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle die mobile Reserve an Grund- und Mittelschulen sowie den Gymnasien weiter aufzustocken und mobile Reserven für die Realschulen sowie die Berufliche Oberschule einzuführen".


Da hat unser Pressereferent gar nicht so Unrecht. Noch sind es keine vier Wochen her, dass ich als bildungspolitischer Sprecher für die FREIE WÄHLER-Fraktion eine Aufstockung der Mobilen Reserve angesichts der mit Altersteilzeit ausscheidenden Lehrkräfte und der damit verbundenen, gefährdeten Unterrichtsversorgung zum Schulhalbjahr mehrfach massiv eingefordert hatte.


Wenn nun der Kultusminister einen entsprechenden Antrag zum Nachtragshaushalt gestellt hat, dann kann man auch von einem FREIEN WÄHLER-Erfolg sprechen, denn immerhin geht es um einen insgesamt dreistelligen Betrag an Lehrerstellen, die künftig garantieren sollen, dass es eben nicht mehr zu einem Personalengpass in derzeitigem Ausmaß kommt.


Mein Ziel ist es, möglichst wenige Unterrichtsstunden an unseren Schulen ausfallen zu lassen. Dazu brauchen wir genügend "Reserven", die im Krankheits- oder Vertretungsfall einspringen können. Für die Gymnasien werden wir nicht nachgeben neben der Mobilen Reserve eine sogenannte „Integrierte Lehrerreserve" zu fordern. Das sind im Gegensatz zur Mobilen Reserve geplante „Überdeckungen" des notwendigen Lehrerpotentials, 105- bis 110-prozentige Lehrer-Reserven, die land-kreisweit in einem Pool bestimmter Fächerkombinationen vorgehalten werden und im Bedarfsfall an die hilfesuchenden Gymnasien abgestellt werden können.


Es geht dabei nicht darum, den Lehrkräften zusätzliche Arbeit zu übertragen. Vielmehr soll damit eine Mehrbelastung der Lehrer abgebaut werden. Das kostet wiederum Geld, das uns die bestmögliche Bildung unserer Kinder Wert sein sollte.


Der Anteil der ersatzlos ausgefallenen Stunden an den Gymnasien konnte in einer konzertierten Aktion zwischen Kultusministerium und den Schulen nach den Zahlen der aktuellen Schulerhebung vom Januar 2012 um ein Viertel auf nun 2,9 Prozent gesenkt werden. Der entsprechende Wert für die anderen Schularten liegt noch niedriger, zum Beispiel bei den Realschulen bei 1,2 Prozent.




Mehr Lehrer - eine unserer Forderungen bereits vom Landtagswahlkampf 2008.



7 März 2012

Solarstrom-Kürzung verprellt Bürgerinnen und Bürger

Wie eine Bombe schlug in der vergangenen Woche die Entscheidung der Bundesregierung, die Solarförderung zum 9. März erheblich zu reduzieren, ein. Kaum hatte ich an diesem Tag der „Verkündigung“ mein Büro betreten, stand auch schon der erste Bürger mit der berechtigten Kritik einer nicht mehr vorhandenen Planungssicherheit und der Gefährdung seiner nunmehr über viele Monate genau kalkulierten und ausfinanzierten Solaranlagen-Investition auf der Matte.



Der Unmut war groß über die angekündigte Senkung der Solarstrom-Einspeisevergütung zum 9. März 2012. Aber zumindest konnte ich dieses ausgewiesene CSU-Mitglied zunächst mal auf die Unzuverlässigkeit und Unglaubwürdigkeit seiner Parteikollegen verweisen, wenngleich damit niemandem wirklich weiter geholfen war.  Denn Leidtragende sind vor allem die Bürgerinnen und Bürger, die sich nun nach reiflicher monatelanger Überlegung für einen Beitrag zur Energiewende entschieden haben und nun dafür bestraft werden sollen.



Wir FREIEN WÄHLER sehen in diesem Vorgehen eine große Gefahr für die Solarbranche auf der einen sowie für das Nichterreichen der Ziele der Energiewende auf der anderen Seite. Wir sind nicht gegen eine Abnahme der Einspeisevergütung. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz(EEG) war von Anfang an so gestaltet. Nur müssen die Kürzungen der Solarförderung maßvoll, nicht zu schnell und vor allem für die Marktteilnehmer berechenbar erfolgen. Und berechenbar bedeutet nicht, sich drei Wochen vorher zu überlegen jetzt die Förderung zurück zu fahren.



Aus diesem Grunde haben wir von der Landtagsfraktion der FREIEN WÄHLER sofort am 29. Februar 2012 einen Antrag an die Bayerische Staatsregierung eingereicht, dass das zum 1.1.2012 eingeführte EEG-2012 in der bisher gültigen Fassung auch weiterhin umgesetzt werden muss und nicht mit einem Verfallsdatum 9.3.2012 behaftet sein kann. Nun wurde unser Anliegen zumindest dahingehend verstanden, dass die Bundesregierung in dieser Woche nochmal zum Nachdenken zusammen gekommen ist und sich wohl auf den 1.4.2012 als „Deadline“ festlegt. In meinen Augen wenn überhaupt ein kleiner Fortschritt, der einigen „Umsteigern“ etwas Luft verschafft, aber den Großteil der Investitionen dennoch im Keim erstickt. Eine klassische Fehlleistung der Bundesregierung! Damit schafft man weder Bürgervertrauen noch Vertrauen in die von uns allen herbeigesehnte Energiewende.






Thomas Siepmann/PIXELIO; pixelio.de



7 März 2012

Da läuft in der Politik etwas falsch – BayKiBiG!

Kaum eine Woche vergeht in der ich bei Besuchen in Gemeinden und bei Gesprächen mit Bürgermeistern und Mandatsträgern als Bildungspolitiker nicht auf das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz(BayKiBiG) angesprochen werde. Dieses Gesetz gibt die maßgeblichen Richtlinien der Kinderbetreuung in Kinderkrippen und Kindergärten sowie deren Gesetzliche Regelungen vor. Stets sind es dieselben Klagen: „Bürokratiemonster“, „zu zeitaufwändig“. Ich kann es selbst bestätigen, da wir im Stadtrat jeden Monat oft über mehrere Änderungsverträge für Erzieherinnen befinden müssen, weil sich wieder Buchungszeiten geändert haben. Das ist nicht nur für den zuständigen Aufwandsträger zeitaufwändig und belastend, sondern stellt auch für die Erzieherinnen eine nicht unerhebliche Ungewissheit dar.


Jeder fordert eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sprich umfassendere Betreuungszeiten für Kinder. Des Weiteren verlangen die Arbeitgeber immer mehr Flexibilität im Job und die Arbeitszeiten weiten sich auch immer weiter aus. Das hat seinen Preis für die Sachaufwandsträger in Form einer sich fast monatlich verändernden Stundenbelegung. Vor allem die Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen müssen damit klar kommen, was besonders dann nicht einfach ist, wenn die Kindergärten nicht in kommunaler Hand sind, sondern von sogenannten Trägervereinen ehrenamtlich unterhalten werden.


Eine Email eines solchen Trägervereinsvorsitzenden enthielt folgende Kritikpunkte:





  • Die Arbeit als Ehrenamtlicher wird stetig anstrengender und ist nebenberuflich kaum noch zu bewältigen.

  • Aufgrund ständig neuer Gesetze wird die Arbeit zunehmend komplizierter.

  • Keine Planungssicherheit aufgrund von ständigen Änderungen in der Personal- und Kinderstruktur.

  • Der Bürokratieaufwand wird immer größer und geht zu Lasten der Kinder

  • Das derzeitig vorherrschende Verwaltungs- und Administrationschaos führe mittelfristig nur zum Sterben der Kindergärten im ländlichen Raum, da der Job wegen der zunehmenden Belastung unattraktiver würde.



Das darauffolgende Gespräch mit dem engagierten jungen Mann war nicht einfach. Die Probleme sind mir unlängst bekannt, aber selbst als Abgeordneter lassen sich diese nicht so einfach beheben. Eine Erneuerung des BayKiBiG steht in diesem Jahr an und da werden wir als Fraktion diese und andere Dinge ansprechen. So könnte etwa die Einführung eines Jahresmittelwerts bei der Berechnung des Anstellungs-schlüssels und der Fachkraftquote eine deutliche Entlastung hinsichtlich der Verträge bringen. Ebenso muss man über eine Harmonisierung im Krankheitsfall, bei Ausscheiden oder sonstigen Fehlzeiten des Personals diskutieren. Eine Neuberechnung der Faktoren, die in die Berechnung des Basiswertes einfließen, sollte ebenso angedacht werden wie eine Belohnung der Einrichtungen, die weniger als 30 Schließtage haben. Auch über die Verbesserung der Gewichtungsfaktoren für Kinder unter drei Jahren muss nachgedacht werden, weil diese Kinder einfach einen erhöhten Aufwand mit sich bringen. Besonders betroffen sind nach wie vor Kindereinrichtungen im ländlichen Raum, wie etwa der Kindergarten in dem 600-Einwohnerort im Landkreis Main-Spessart, den ich besucht habe und in den gerade Mal zwölf Kinder gehen. Dieser Kindergarten, der aber für diesen Ort als Standortfaktor unheimlich wichtig und bedeutend ist, fällt unter die sogenannte Landkindergartenregelung und hält sich mit einem jährlichen Defizit zwischen 7000 bis 10000 Euro gerade so über Wasser, das zu Lasten der Gemeinde geht. Der Trägervereinsvorsitzende arbeitet dafür wöchentlich 12 bis 15 Stunden ehrenamtlich! Das kann es nicht sein!!! Da läuft in der Politik etwas falsch, hier muss nachgebessert werden.






erysipel/PIXELIO; pixelio.de



7 März 2012

Förderlehrer bleiben zunächst mal Förderlehrer

Förderlehrer bleiben auch künftig vorerst von der Amtsbezeichnung her Förderlehrer. Einen entsprechenden Antrag von uns FREIEN WÄHLERN die Förderlehrer, die hauptsächlich an Grund-, Haupt-, Mittel- und Förderschulen zu differenzierenden Maßnahmen eingesetzt werden, in Fachlehrer für individuelle Förderung umzubenennen, wurde mehrheitlich im Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Dienstes abgelehnt.


Die Bezeichnung Förderlehrer sorgt sehr oft zu einer Verwechslung und einer Zuordnung der Förderlehrer zu den Förderschulen. De facto sind die Förderlehrer jedoch hauptsächlich an den Grund-, Haupt- und Mittelschulen als wichtige Unterstützung zu Differenzierungsmaßnahmen und in geringerem Umfang mit eigenverantwortlichem Unterricht tätig.


In der Praxis werden die Förderlehrer oft auch als "billige" Lehrkräfte für Vertretungsstunden hergenommen, was hinsichtlich der Besoldung in der Vergangenheit zu vielen Diskussionen geführt hatte. In einem separaten Antrag zum Nachtragshaushalt haben wir die Besoldungsanhebung der restlichen noch in A9 eingruppierten Förderlehrer - wie es der Bayerischen Landtag bereits in den 90er Jahren beschlossen, aber bis heute nicht umgesetzt hat - in A 10 beantragt, aber die Regierungskoalition  lehnte dies ebenfalls ab.


Die Diskussion der Gleichstellung der Förderlehrer mit den Fachlehrern dauert bereits mehrere Jahre an. Von den Voraussetzungen  bringen beide Ausbildungsrichtungen die Mittlere Reife mit, allerdings dauert die Ausbildung der Fachlehrer ein Jahr länger.


Argument für die Ablehnung des Antrags seitens der Regierungsfraktionen war die Tatsache, dass sich die Amtsbezeichnung aus der Besoldung ergibt, was wiederum ein „Allerweltsargument“ ist und genau unserem ebenfalls abgelehnten Haushaltsantrag entspricht. So dreht sich im Bayerischen Landtag manchmal die Argumentation um die eigene Achse.


Allerdings herrschte auch bei den Regierungsfraktionen Sympathie für meinen Antrag ("er würde Sinn machen und manche Irritation verhindern"). Deswegen würde es mich nicht wundern, wenn ich ihnen an dieser Stelle irgendwann einmal davon berichte, dass die Förderlehrer doch zu Fachlehrern gemacht wurden, dann vermutlich aber von der Regierungsmehrheit.






Dieter Schütz/PIXELIO; pixelio.de



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