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20 Februar 2012

Mit 65 zu alt für das Bürgermeister- oder Landratsamt?

Nicht viele Entscheidungen des Bayerischen Landtages haben in den drei Jahren meiner Anwesenheit im Landtag für so viel Wirbel gesorgt wie die um die Altersgrenze von Bürgermeistern und Landräten. War die jetzige getroffene Regelung seitens der Staatsregierung, die Altersgrenze für hauptamtliche Bürgermeister oder Landräte nicht aufzuheben und dies erst ab 2020 an die Altersgrenze 67 anzuheben, am Anfang des Denkprozesses meines Erachtens der Lex Ude geschuldet, so hat sie sich mittlerweile nahezu zu einem Bumerang für die CSU/FDP entwickelt. Der Bayerische Landkreistag hat offen dagegen revoltiert und die Forderung von uns FREIEN WÄHLERN die Altersgrenze ganz fallen zu lassen unterstützt.

Ungeachtet davon, dass keinem vernünftig denkenden Bürger zu vermitteln ist, warum ein ehrenamtlicher Bürgermeister auch mit 70 dieses Amt noch anstreben und ein Abgeordneter auch jenseits der 70 noch als solcher kandidieren kann, jedoch für einen hauptamtlichen Bürgermeister diese Regeln nicht gelten sollen, zeigt es wieder einmal wie wenig flexibel und auch überzeugungsfähig machtpolitische Entscheidungsträger sind.

Bei einer Umfrage unter Landräten und Bürgermeistern in Bayern, ergab sich dieses Bild parteiübergreifend



Wo wäre denn das Problem gewesen seitens CSU und FDP zu bekennen, ‚wir haben uns geirrt, die Volksmeinung ist eine Andere, also ändern wir unsere Entscheidung‘? Stattdessen beharrt man auf einen einmal getroffenen Beschluss. Glaubwürdig kommt das nicht rüber, weiß doch Jeder, dass man hier im Kleinen an Einzelfällen wie Ude oder Würzburgs OB Rosenthal das große Ganze aus den Augen verliert! Genau das also, was man der Politik immer vorwirft, wird in diesem Fall wieder genau bestätigt: Intransparenz, Pöstchenschacherei, politische Machtspielchen.

Wie gut, dass Ude mit seiner Entscheidung als Ministerpräsident-Kandidat anzutreten, diesen Machtpolitikern jetzt „ein dickes Brett gegeben“ hat, Wie gut, dass eine solche Entscheidung nun auch noch ein Nachspiel hat und der SPD-Kollege Peter Paul Gantzer aus Haar bei München, selber schon 73 Jahre alt,  nun mit einer Popularklage vor dem Verfassungsgerichtshof erreichen will, dass die Altersgrenze fällt. Er hält sie für diskriminierend. Ich im Übrigen auch!

Und zu Recht wie ich meine – denn es gibt 64-jährige Bürgermeister, die längst abgewählt gehört hätten, und es gibt 66-Jährige, bei denen es keinen Grund dafür gibt. Insofern ist die starre Grenze in keinster Weise gerechtfertigt. Altersgrenzen sind grundsätzlich altersdiskriminierend. Die Ausgrenzung Älterer aus der Arbeitswelt widerspricht meines Erachtens dem Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Gerechtigkeitsgebot und verletzt die Würde des Menschen. Das muss auch für berufsmäßige Kommunalpolitiker gelten.

Und die neueste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs betont, dass Altersgrenzen nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig seien, siehe Beispiel Abgeordnete oder Ministerpräsidenten bis hin zum berühmtesten Fall Adenauer.

Ich bin mir sicher, dass in einem demokratischen Rechtsstaat es dem Wähler überlassen bleiben sollte, ob er eine Kandidatin oder einen Kandidaten - gleich welchen Alters - wählt oder nicht wählt. Die Bürger sind in diesem Punkt flexibler als machtbesessene Politiker und geben in der Regel mit ihrer Stimme genau diesen ihre Quittung.

Im Übrigen gibt es auch einige vernünftige CSU-Abgeordnete, denn beim Beschluss im Landtag stimmte die schwarz-gelbe Koalition nicht geschlossen zu: Neun CSU-Abgeordnete enthielten sich. Die Opposition sagte geschlossen Nein zu diesem nicht wirklich zu begründenden Entscheid.

Im Übrigen gäbe es für eine ausufernde Kandidatur bis ins Greisenalter einen Ausweg: Per Gesetz die Zahl der Wiederwahlen auf, sagen wir, zwei zu begrenzen. Dann wäre die Altersgrenze verzichtbar. Weil garantiert wäre: Nach maximal 18 Jahren ist Schluss. Die Altersgrenze für Oberbürgermeister- und Landratskandidaten wird wohl ungeachtet der angestrebten Popularklage des Kollegen Ganzers, dem sich die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion anschließt, vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof überprüft werden.


20 Februar 2012

Fluglärm als Belastung in Main-Spessart!?

Was im ersten Moment für mich auch fast wie ein Phantom klang, das gibt es scheinbar tatsächlich: Fluglärm und Auswirkungen des hochfrequentierten Flugverkehrs am Frankfurter Flughafen auf bzw. im Landkreis Main-Spessart. Ein betroffener Bürger aus dem Marktheidenfelder Raum hat mich damit konfrontiert und nach kurzem Nachdenken habe ich das realisiert. Denn mir ist es auch schon einmal passiert, dass ich im Flieger mit Zielrichtung „Frankfurt-Rhein-Main“ eine Ehrenrunde über die Solhöhe bei Lohr, also ganz nahe meines Wohnortes und rund 100 Kilometer entfernt vom Frankfurter Flughafen genossen habe.

Wir FREIEN WÄHLER haben dies bereits vor Wochen mit einem Antrag, dass sich die bayerische Staatsregierung um eine Eindämmung bzw. Maßnahmen gegen diese Belastung mit den entsprechenden Stellen und Verantwortlichen in Hessen bemühen und auseinander setzen soll, aufgegriffen. Dass bei diesem sehr sensiblen Thema unsere Initiative im Landtag wieder einmal an Parteigrenzen hängen geblieben ist, ist sehr bedauerlich. Denn CSU und FDP haben im zuständigen Ausschuss die Initiativen von uns und den GRÜNEN klein geredet und im Handumdrehen es wenige Tage später zu IHRER Angelegenheit und der von Minister Zeil und den CSU und FDP-Abgeordneten gemacht. Da bin ich mal auf den Erfolg gespannt, denn „Gespräche“ kenne ich zu Genüge.

Umso mehr freue ich mich über positive Rückmeldungen von Bürger, die sich zu meinem Engagement äußern:

„Sehr geehrter Herr Felbinger,



vielen Dank für die schnelle Antwort auf meine E-Mail.

Angesichts der Tatsache, dass ich meine Anfrage an verschiedene regionale Politikvertreter verschiedener Parteien gestellt, und bisher ausschließlich von Ihnen eine Reaktion erhalten habe, freut es mich umso mehr, dass Sie meine Ausführungen entsprechend ernst nehmen.



Dass bisher aus unserem Landkreis keine weiteren Beschwerden wundert mich sehr, wenn ich die Beeinträchtigungen, die ich in den letzten Wochen mitbekommen habe betrachte. Sicher sind die Flugzeuggeräusche nicht mit dem Lärm im direkten Umkreis von Frankfurt zu vergleichen und Lärmempfinden ist natürlich immer subjektiv. Für mich und meine Familie ist das annähernd permanente brummen und rauschen am Himmel, das sich anhört wie ein ständig andauerndes Gewitter jedenfalls extrem störend und belastend, vor allem weil diese bis vor ca. einem halben Jahr nicht wahrzunehmen waren.



Wie bereits in meiner ersten E-Mail erwähnt, halte ich den aktuellen Zustand für unserer Region - in Bezug auf Lebensqualität aber auch für den Tourismus- für nicht akzeptabel. Vielleicht sollte man sich hier die Nachbarlandkreise als Vorbild nehmen, wo sich die Politik Parteiübergreifend dem Thema annimmt. Ich würde mich freuen, wenn man hier bewusst und mit offenen Ohren durch verschieden Orte im Landkreis geht und sich ein eigenes Bild von der Situation macht, um ggf. entsprechende Reaktionen in Richtung der maßgeblichen Institutionen (Fraport, DFS, Land Hessen, Freistaat Bayern, Bundesverkehrsministerium etc.) zu zeigen.“





Bei dem von dem Bürger angesprochenen Sachverhalt sind ein großer Teil der Bürger unserer Region Main-Spessart, Miltenberg, Aschaffenburg, betroffen. Wir FREIEN WÄHLER werden weiter aufmerksam die Aktivitäten der bayerischen Regierung im Auge halten und auch den Protest, der in unmittelbarer Flughafennähe stattfindet, verfolgen und ggf. weitere Anträge stellen.

Vermutlich nehmen noch wesentlich mehr Menschen im Raum Main-Spessart die neue Geräuschkulisse wahr. Ob der Lärm für jeden in gleichem Maß belästigend ist möchte ich deshalb gerne von Ihnen wissen. Interessant wird auf jeden Fall sein, dem Auslöser dieser Fluggeräusche auf den Grund zu gehen und ob diese in Zusammenhang mit der Neuordnung der Flugrouten im Oktober 2011 stehen. Ich sehe es durchaus als meine Aufgabe als regionaler Politiker hier für Aufklärung zu sorgen. Denn wenn mögliche Veränderungen in Bezug auf Lärmbelästigung im Planfeststellungsverfahren zum Flughafenausbau entweder falsch dargestellt, oder deren Auswirkung auf die Bevölkerung falsch eingeschätzt wurden, dann wäre das auch ein Versäumnis der Politik. Fragen, ob der Landkreis Main-Spessart im Planfeststellungsverfahren zur Flughafenerweiterung mit einbezogen wurde oder nur die Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg, gilt es hier zu klären.

Gut zu erkennen, der Main über dem die Flugzeuge vor der Landung am Frankfurter Flughafen noch Ihre Runden drehen. Foto: Makrodepecher/ PIXELIO



20 Februar 2012

Musik, Kunst und Sport als rhythmisierender Teil des Ganztagsunterrichts

Die Ganztagsschule ist auch in Bayern auf dem Vormarsch. Wenngleich die inhaltliche Gestaltung längst nicht überall konzeptionell soweit fortgeschritten ist, dass sie die Chance eines echten Ganztagsunterrichts effizient nutzt. Denn von einer echten Rhythmisierung, sprich einer konzeptionellen Abstimmung der Inhalte und einem damit verbundenen Wechsel zwischen reiner Wissensvermittlung und kognitiv-entlastendem Unterricht, kann bei den allerwenigsten Formen des Ganztagsunterrichts bisher die Rede sein. Wir FREIEN WÄHLER wollten nun mit der verpflichtenden Festlegung an den vier Nachmittagen der Woche auf einer der Fächer Sport, Musik und Kunst mit jeweils einer Stunde im Rahmen der zwölf zusätzlichen Unterrichtsstunden endlich dem Ganztagskonzept eine echte Rhythmisierung ermöglichen. Doch im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport wurde der Antrag mal wieder von CSU und FDP abgelehnt.

Übereinstimmend zeigten alle Fraktionen Sympathie für diesen Antrag ("ein durchaus verfolgenswertes Ziel"), aber bei der Abstimmung wiederum wollten die übrigen Fraktionen nicht so weit gehen. Darüber bin ich ehrlich gesagt nicht erstaunt, denn der Antrag hätte eine weitreichende Richtungsentscheidung bedeutet, den sowohl der Bayerische Landessportverband (BLSV) wie der Bayerische Musikrat seit langem verfolgen. So äußerte sich erst kürzlich der CSU- Kollege Dr. Thomas Goppel als Präsident des Bayerischen Musikbundes zustimmend. Vielleicht ist die Zeit noch nicht reif, aber ich bin überzeugt, die Zeit für diesen Antrag wird kommen.

Statt langweiligem, monotonem Blockunterricht bringt die Rythmisierung eine willkommene Abwechslung zwischen motorisch-musisch-künstlerische Anforderungen und zum Beispiel dem Fach Mathematik. Foto: "Marc Tirl" / www.jugendfotos.de, CC-Lizenz(by) http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/de/deed.de



Erst vor wenigen Tagen hatte eine FORSA-Umfrage der Techniker Krankenkasse ergeben, dass sich mehr als zwei Drittel der Schulkinder in Bayern an einem normalen Wochentag weniger als eine Stunde (!) bewegen. Der Bewegungsmangel habe langfristig negative Auswirkungen auf Konzentration und körperliche Verfassung der Schüler. Es drohen Haltungs- und Muskelschwäche, die ohnehin schon bei rund 40Prozent der bayerischen Schüler vorhanden sind. Jährlich wenden für deren Regulation die Krankenkassen rund 64 Millionen Euro in Bayern auf. Wie viel Sportlehrer könnte man dafür einstellen?

Auch für die bayerischen Musikschulen hätte dieser Antrag erhebliche Synergieeffekte mit sich gebracht, denn für die nachmittägliche Musikstunde hatten wir - und auch der Musikrat strebt dies an - eine Kooperation mit den örtlichen Musikschulen angedacht, sodass fachlich qualifizierter Unterricht erteilt hätte werden können. Damit hätten viele Musikschulen ein zusätzliches Betätigungsfeld gehabt und ihre Existenz sichern können. Für den Sportunterricht hätte sich für die Sportvereine eine Chance aufgetan den Fuß in die Türe des Ganztagsunterrichts zu bekommen.

Studien und Erfahrungsberichte aus vielen Ländern beweisen, dass durch motorisch-musisch-künstlerische Anreize sich auch die kognitiven Leistungen deutlich verbessern. Insgesamt also ein Weg der so in Zukunft wird beschritten werden müssen. Viele erfolgreiche Privatschul-Konzepte wie beispielsweise SALEM, das englische und amerikanische Schulsystem vertrauen seit Jahrzehnten auf diese ganzheitliche Unterrichtung der Kinder und Jugendlichen. Bayerns Schülerinnen und Schüler müssen noch ein bisschen warten.


20 Februar 2012

Umsetzung der Gesetzgebung problembeladen

Lange war das Bildungs- und Teilhabegesetz, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, in der politischen Diskussion umstritten. Seit 30. März 2011 ist es nunmehr in der Umsetzung mit erheblichem Sand im Getriebe. Deswegen wollen wir einen Bericht dazu im Bildungsausschuss. Der Antrag fand einhellige Zustimmung.

Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB) II und XII, Wohngeldempfänger und Kinderzuschlagsempfänger haben damit die Möglichkeit für Kinder und Jugendliche Leistungen zur Bildung und Teilhabe zu beantragen. Ein durchaus vernünftiges Unterfangen, gehören dazu doch auch Zuschüsse zum Mittagessen in Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie Schülerbeförderungskosten soweit diese nicht nach anderen Vorschriften übernommen werden.

Eigentlich müssen die Ansprüche über die Kommunen geltend gemacht werden, doch die Realität sieht anders aus. Die Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen wird derzeit großen Teils von den Verwaltungskräften der Schulen und von Lehrkräften übernommen, da die Kommunen die notwendigen Angaben nicht haben und teils über die Schulverwaltungen erfragen müssen. Dies stellt für die ohnehin karg ausgestatteten Schulverwaltungen eine erhebliche Mehrbelastung dar, die wiederum nicht mit mehr Stunden bedacht ist. Nunmehr soll der Bericht der Staatsregierung Licht ins Dunkel bringen.

Immer mehr Verwaltungsarbeit wird an die Schulsekretärinnen abgegeben, ohne eine entsprechende Stundenanpassung zur Bewältigung der Mehrarbeit vorzunehmen.Foto: Bürgerbüro Felbinger



20 Februar 2012

Kultusministerium nutzt billige Junglehrer aus und verhindert damit Neueinstellungen

Eigentlich weiß es Jeder, dass Studienreferendare in Bayern als billige Lehrkräfte herhalten müssen. Gleichzeitig "blockieren" sie damit feste Personalstellen. Anhand einer Petition, die wir im Bildungsausschuss am Beispiel des Wolfram-von-Eschenbach-Gymnasium behandelten, wurde dies deutlich.

Mit insgesamt 63 von Referendaren im dritten Ausbildungsabschnitt gehaltenen Wochenstunden werden dort 73 Prozent eigenverantwortlicher Unterricht in den Kernfächern Englisch oder Deutsch, also mehr als zwei Drittel von Referendaren gehalten. In 16 von 22 Klassen sind somit Referendare mit eigenverantwortlichem Unterricht im Einsatz.

Deutlich zu viel, wie der örtliche Personalratsvorsitzende beklagt. Vor allem bedeutet es für die Referendare im letzten Ausbildungsabschnitt, indem sie auch ihre Abschlussprüfungen absolvieren müssen, eine erhebliche zusätzliche Belastung. Daneben ist durch den Einsatz der Referendare auch der Unterrichtsausfall immens und organisatorisch schwer zu bewältigen. Mündliche Prüfungen, Lehrproben und im Rahmen der Ausbildung verpflichtende Teilnahme an Fahrten führen am Eschenbacher Gymnasium dazu, dass häufig bis zu 20 Lehrkräfte gleichzeitig ausfallen.

In seiner Stellungnahme bestreitet das Staatsministerium die Exaktheit der Zahlen und verweist darauf, dass in nahezu allen Fächern Referendare mit eigenverantwortlichem Unterricht im Einsatz seien.

Allerdings - und das ist das Bemerkenswerte - gibt das Staatsministerium auch zu, dass unabhängig von der Situation am Eschenbacher Gymnasium die Zielsetzung bestehe, den Einsatz der Oberseminaristen wegen fehlender Kontinuität, häufigem Lehrerwechsel, schulorganisatorische Schwierigkeiten, Abordnung von Stammlehrkräften an andere Schulen und Belastung der Referendare zukünftig zu reduzieren. "Derzeit ist der Einsatz jedoch zur Abdeckung der Unterrichtsversorgung erforderlich - eine Reduzierung würde zusätzliche Planstellen oder finanzielle Ressourcen erfordern".

Unterm Strich bestätigt dies einmal mehr, dass unsere Forderungen nach mehr Personal genau richtig sind und interessanterweise im Rahmen der Antwort dieser Petition zugegeben werden, aber in der großen Öffentlichkeit stets seitens des Kultusministers abgestritten wird. Während die Opposition die Petition berücksichtigt haben wollte, lehnte die Regierungskoalition diese ab. Wo liegt jetzt die Wahrheit Herr Spaenle?


15 Februar 2012

Feinstaubbelastung in Würzburg spricht für Tunnellösung

Die Feinstaubbelastung hängt derzeit über Würzburg wie ein Damoklesschwert. Keine Woche vergeht, in der nicht neue Hiobsbotschaften über die Bischofsstadt ans Tageslicht kommen, wie zuletzt mich dazu auch ein Schreiben des früheren Vorsitzenden der Gesundheits- und Umweltinitiative, Prof. Dr. W. Völker, erreichte. Unter diesem Aspekt gewinnt die in Würzburg seit vielen Jahren diskutierte Frage, Trog oder Tunnel für die Autobahn A3, noch mal eine ganz neue Dimension.

von links: Uwe Dolata, Doris Endres und Günther Felbinger



Aus diesem Grund habe ich mich in den vergangenen Wochen nochmal mit dem Bürgerverein Heuchelhof und mit der Vorsitzenden der Gesundheits- und Umweltinitiative  Doris Endres, getroffen und führe in dieser Woche auch nochmal ein Gespräch bei der Autobahndirektion in Nürnberg. Während im Würzburger Stadtrat schon lange die Würfel für die Troglösung gefallen sind und die Stadt - wie aus Briefwechseln mit den Bürgerinitiativen hervorgeht - auch kein Umdenken erkennen lässt, kann die Diskussion meines Erachtens nur über die zweifelsfrei vorhandene enorme Feinstaubgefahr für die im Talkessel liegende Bischofsstadt erneut auf den Tisch kommen.

Zuletzt wurde der zulässige Grenzwert von 50 µg/m³ an der Messstelle Stadtring Süd an 36 Tagen des letzten Jahres überschritten. Würzburg weist damit nach München (48 Tage)und Augsburg (38 Tage) die dritthöchste Feinstaubbelastung in Bayern auf. Bekannt ist auch, dass Feinstaub Herz-, Kreislauf- und Lungenerkrankungen auslösen kann und die Lebenserwartung verkürzt. In vielen wissenschaftlichen Studien konnte gezeigt werden, dass insbesondere die sehr kleinen Feinstaubpartikel PM 2,5 zum Herzinfarkt und plötzlichen Herztod führen können.

In Würzburg wurde auch seit Jahren auf die Gesundheitsgefahren durch Feinstaub hingewiesen. Ein Luftreinhalteplan wurde installiert, jedoch zeigt sich, dass die ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um die Grenzwerte einzuhalten. Mittlerweile wurde von Seiten der Stadt eine neue Initiative zur Reduktion des Feinstaubs in Würzburg gestartet. Es ist zu erwarten, dass in diesem Rahmen Maßnahmen wie die Einrichtung von Umweltzonen, Tempobeschränkungen, LKW-Verbote, intelligente Verkehrsleitsysteme und Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs diskutiert werden. Neben diesen sinnvollen Aktionen gibt es jedoch die einmalige Chance mit einer 739 Meter kürzeren Tunnellösung den jährlichen Kraftstoffverbrauch bei (berechneten 35 Mio. Fahrzeuge pro Jahr) um 4 Millionen Liter zu reduzieren.

Hauptforderung der Freunde einer Tunnellösung ist, unter den vorhandenen neuen Erkenntnissen einen neuen Kostennutzenvergleich aufstellen zu lassen, der dann vielleicht auch andere Zahlen bescheren könnte. Ohnehin ist für mich die Tunnellösung die volkswirtschaftlich sinnvollere Lösung, denn zum einen ist sie deutlich kürzer, sprich erhebliche Treibstoff- und Abgaseinsparungen, bietet neuen Entwicklungsraum für den Bereich Katzenberg und würde Würzburg erheblich in punkto Feinstaub entlasten.

Problemstellung ist allerdings die Tatsache, da bereits Baurecht vorhanden ist, darf die Autobahndirektion damit kein Büro beauftragt, sondern müsste dies hausintern vergeben. Auch interessiert mich die Frage, welche Kosten der Berechnung der Tunnelvariante seitens der Autobahndirektion zugrunde liegen? Ein weiterer wesentlicher Ansatzpunkt wäre, dass im Würzburger Stadtrat ein interfraktioneller Antrag für einen neuen Kostennutzenvergleich eingebracht werden müsste. Deshalb habe ich bei einem Gespräch auch Uwe Dolata, Stadtrat der Freien Wählergemeinschaft, mit dabei gehabt.

Offene Fragen sind auch die der Kosten der Provisorien, die wegen dem laufenden Verkehr bei den Umbaumaßnahmen vorgehalten werden müssen sowie die sicherlich zu berücksichtigende Situation von "Tank und Rast" während und nach der Umbauzeit.

Kommt in Würzburg aufgrund der Feinstaubbelastung auch bald die Umweltzone wie in anderen bayerischen Städten? Bild: GTÜ/ PIXELIO



15 Februar 2012

Gemeinde Wartmannsroth regelt Kinderbetreuung vorbildlich

Der Kontakt zu den Bürgermeistern und Kommunen ist mir ein großes Anliegen meiner Tätigkeit. Bei einem Besuch in der Gemeinde Wartmannsroth erkundigte ich mich bei Bürgermeister Jürgen Karle über die Bedürfnisse vor Ort.

So gehören die Kindergarten- und Kleinkindbetreuung zu einer echten Herausforderung der Gemeinde mit seinen sieben Ortsteilen. In zwei Kindergärten in Wartmannsroth und Schwärzelbach werden rund jeweils 25 Kinder betreut sowie in der Klindergrippe in Schwärzelbach zwölf Kleinkinder.

Die Gemeinde Warthmannsroth bietet für die jüngsten beste Bedingungen in den kommunalen Betreuungseinrichtungen. Foto: Rainer Sturm/ PIXELIO



Besonders gut ist in der Gemeinde die mit dem umfangreichen und arbeitsaufwendigen BayKiBiG verbundene Zusammenarbeit zwischen dem Träger der Kindergärten, dem Kindergartenverein St. Andreas, und der Gemeinde gelöst. So werden auf Beschluss des Gemeinderates die personaltechnischen Dinge durch den Umstand, dass die Kassiererin des KiGa-Vereins gleichzeitig auch die Kassenverwalterin der Gemeinde ist, durch bzw. in der Gemeinde erledigt.

Damit ist eine wesentliche Hürde für das ehrenamtliche Engagement in den ländlichen Gemeinden und der zeitaufwendigen Arbeit in den Kindergartenvereinen genommen, schließlich gilt es Anpassungen der Verträge, Personalschlüssel und Buchungszeiten teilweise wöchentlich und monatlich auch in Wartmannsroth vorzunehmen. Zusätzlich gibt es die Schulkindbetreuung für 28 in Dittlofsroda, die durch die GFI ausgeführt wird. Somit ist die Kinderbetreuung auf drei Ortsteile aufgeteilt.

Auch hinsichtlich der Umsetzung der Energiewende ist die Gemeinde bereits aktiv. Aufgrund der Tatsache, dass im Gemeindegebiet gleich vier Vorrangflächen für Windkraftanlagen im Regionalplan ausgewiesen sind ist dies auch angebracht. So wurde frühzeitig ein Kooperationsvertrag mit der BBV Landsiedlung GmbH geschlossen, sodass über eine daraus sich erfolgende Genossenschaftsbildung eine Bürgerbeteiligung möglich ist.

Ziel ist es dabei auch, dass sich die Gemeinde selbst Flächen sichern und ein echtes Bürgerwindkraftrad entstehen kann und das Geld des Dorfes im Dorf bleibt. Aufgabe der BBV Landessiedlung ist es zunächst Optionsverträge mit Grundstückseigentümern zur Grundstückssicherung zu schließen, sodass durchaus aktive "Projekt-Haie" nicht zum Zuge kommen. Derzeit ist die BBV Landessiedlung mit der Vogelerkundungssicherung zugange.

So macht die Energiewende für alle Sinn, wenn durch Bürgerbeteiligung die Erträge wieder allen vor Ort zu Gute kommen. Das steigert ganz nebenbei auch noch die Akzeptanz von Windradprojekten. Foto: Petra Bork/ PIXELIO



15 Februar 2012

Freie Wähler Forderungen im Nachtragshaushalt mit 400 Mio. Euro erfüllt

Seit Wochen dreht sich in den Sitzungen der Arbeitskreise und Fraktion im Bayerischen Landtag alles um den Nachtragshaushalt. Auch wir FREIEN WÄHLER haben Dutzende von Änderungsanträgen in den verschiedensten Bereichen gestellt und können bereits vor der Beschlussfassung feststellen, dass Forderungen der FREIEN WÄHLER in Höhe von rund 400 Millionen Euro bereits erfüllt worden sind.

Viele unserer Forderungen stammen teilweise bereits aus früheren Jahren und wurden von der Staatsregierung im Nachtragshaushaltsentwurf 2012 ganz oder teilweise erfüllt. In der nachfolgenden Tabelle sind immer die Beträge, in denen die Staatsregierung unseren Forderungen nachgekommen ist – insgesamt ein Betrag von etwa 400 Mio. € (inkl. der Stellenforderungen) zu sehen.





Jetzt wird’s  kompliziert

Die Steuereinnahmen des Freistaats steigen um 1,66 Mrd. € auf den neuen Höchstwert von 34,5 Mrd. €. Die Ausgaben steigen ebenfalls deutlich, so dass letztlich ein Haushaltsvolumen von 44,3 Mrd. € erreicht wird. Trotz der Ausgabensteigerung kann aufgrund der immensen Steuereinnahmen sowohl auf das geplante Darlehen beim Grundstock in Höhe von 580 Mio. € verzichtet werden, als auch auf die Entnahme von 240 Mio. € aus der Haushaltssicherungsrücklage. Zwei Haushaltskennziffern zeigen die positive Entwicklung deutlich auf: Die Steuerdeckungsquote steigt von 76,4% auf 78,1% (2011Plan=73,7%) Gleichzeitig sinkt die Zinsausgabenquote von 2,8% auf 2,4% (2011Plan=2,6%)

Die Schwerpunkte der Zusatzausgaben der Staatsregierung liegen im Bereich Bildung und Familie, wo rund 169 Mio. € zusätzlich investiert werden, insbesondere in Krippenplätze und Kindergärten. Für Energiewende und Klimaschutz stehen 126,5 Mio. € zusätzlich zur Verfügung, insbesondere für Energieforschung und die Weiterfinanzierung von Teilen des Klimaschutzprogramms Bayern 2020. Für den ländlichen Raum und demographischen Wandel stehen 232 Mio. € mehr bereit, insbesondere für den Staatsstraßenbau, Breitband, Stadtentwicklung und regionale Wirtschaftsförderung. Im kommunalen Finanzausgleich steigen die reinen Landesleistungen um 413 Mio. € –- teils durch „automatische“ Erhöhungen aufgrund von Mehreinnahmen in Steuerverbünden, teils durch die Anhebung der Quoten und Landesleitungen in den Finanzausgleichsverhandlungen.

Hinzu kommen die Bezügeanpassungen der bayerischen Beamten in zwei Stufen (1,9% plus 17 € Sockel ab 01.01.2012, 1,5% ab 01.11.2012), wobei die Ressorts die zweite Stufe selbst gegenfinanzieren müssen.

Zur Nachhaltigkeit des Haushalts ist festzustellen, dass der Haushalt per Definition ausgeglichen ist, d.h. Einnahmen und Ausgaben sind immer identisch. Ist er das nicht, so ist er schlicht falsch. Umgangssprachlich wird ein Haushalt in der Regel dann als ausgeglichen bezeichnet, wenn er ohne die Aufnahme zusätzlicher Kredite, das heißt ohne Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt auskommt. Dieses Kriterium erfüllen alle bayerischen Staatshaushalte ab dem Jahr 2006, mit Ausnahme des 2. Nachtragshaushalts 2008, indem die 10 Mrd. € für die Rettung der BayernLB aufgenommen wurden. Im Gegensatz zum Haushaltsentwurf 2011/2012 erfüllt der Doppelhaushalt mit dem Nachtragsentwurf 2012 auch noch eine weitere Stufe der Nachhaltigkeit. Der Haushalt ist dank der größten Steuereinnahmen aller Zeiten auch ohne Rückgriffe auf den Grundstock oder die ersparten Rücklagen ausgeglichen.



Wo die Lücken versteckt sind

Sogar eine kleine Rückzahlung alter Schulden findet statt. (250 Mio. €). Um allerdings einen fiskalisch wirklich nachhaltigen Haushalt aufzustellen, müssten zwei weitere Dinge getan werden. Zum einen müssten Versorgungsfonds und –rücklage aufgefüllt werden, da diese Lasten sonst in die Zukunft geschoben werden. Zum zweiten muss der Bauunterhalt angemessen finanziert sein, da sonst ein Substanzverlust im Staatsvermögen stattfindet, der letztlich auch nicht nachhaltig ist. Beide Makel des derzeitigen Haushaltsentwurfs wollen die Freien Wähler durch Änderungsanträge beheben. Da am Ende des Haushaltsjahrs 2012 eine Rücklage von 3 Mrd. € geplant ist, ist es auch ohne Weiteres möglich diese Ausgaben zu tätigen. Die freien Mittel werden dadurch für Lastenausgleich und Bestanderhalt gebunden und somit aus dem Verfügbarkeitsbereich der Staatsregierung gezogen.

Ein ausgeglichener Haushalt wird es erst dann, wenn auch die Rücklagen für die nächsten Generationen mit Berücksichtigung finden.Foto: günther gumhold/ PIXELIO



15 Februar 2012

Dringend Lehrer gesucht

Die Nagelprobe für Kultusminister Spaenle erfolgt nun in der kommenden Woche mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres. Nach unserer Ansicht ist die Unterrichtsversorgung an Bayerns Schulen ab dem Schulhalbjahr mehr als besorgniserregend. Die durch Altersteilzeit frei gewordenen Stellen zum Schulhalbjahr können nicht vollständig mit dem dafür ausgebildeten Fachpersonal versorgt werden.

Noch im vergangenen September mussten landesweit rund 2000 Junglehrer den Weg in die Nachbarbundesländer antreten oder sich anderweitig orientieren, um trotz bester Universitätsausbildung nicht in die Arbeitslosigkeit zu marschieren. Nunmehr – wenige Monate später – ist das Kultusministerium auch schon aufgewacht und sucht händeringend nach „Ersatz“ für die zum Februar in Altersteilzeit abwandernden Kollegen/innen. Seit Wochen wurden dazu im Internet entsprechende „Hilfeschreie“ durch die Bezirksregierungen verbreitet.

Insbesondere dem Kultusministerium fehlt es meiner Meinung nach bei einer so haarsträubenden Personalpolitik an vorausschauender Perspektivpersonalplanung. Tatsächlich müssen nun auch Lehramtsstudenten mit erster Staatsprüfung und bereits pensionierte Lehrer als Lückenbüßer für die verfehlte Personalpolitik der Bayerischen Staatsregierung herhalten. Das ist ein Offenbarungseid für die seit Jahren immer wieder kritisierten Einstellungsentscheidungen des Kultusministeriums auch wenn dies der Kultusminister nicht gerne hört.

Die Zahlen einer Anfrage der FREIEN WÄHLER an die Staatsregierung beweisen dies auch noch schwarz auf weiß. Die Landtagsanfrage der FREIEN WÄHLER legt offen, dass zum Februar 26 Stellen bisher noch nicht besetzt werden können und weitere 45 Stellen durch Lehramtsstudenten mit lediglich dem Ersten Saatsexamen abgedeckt werden müssen. Zwar verweist das Kultusministerium darauf, dass die Lehramtsstudenten nur als Mobile Reserve zum Einsatz kommen, doch gebe ich zu bedenken, dass diese Mobile Reserve wegen der insgesamt angespannten Personalsituation bayernweit bereits seit Schuljahresbeginn voll im Einsatz ist und eigenständigen Unterricht halten muss.

Wir brauchen für unsere Schülerinnen und Schüler qualitativ gut ausgebildetes Personal und fordern das Kultusministerium nicht zum ersten Mal auf, endlich eine nachhaltige, qualitätsorientierte Personalpolitik zu betreiben.

Die Auflistung über die unbesetzten Lehrerstellen finden Sie hier.

Erst werden fertig ausgebildete Lehrer in die Arbeitslosigkeit geschickt, jetzt müssen sogar Pensionäre wieder unterrichten.Bild: Dieter Schütz/ PIXELIO



15 Februar 2012

Sonderprogramm für Infrastrukturmaßnahmen

Infrastrukturmaßnahmen gehören im ländlichen Raum zu den bedeutendsten Maßnahmen um das Stadt-Land-Gefälle abzufedern. Alleine im Staatsstraßenbau bremst ein „Rucksack“ von fertig geplanten Projekten in Höhe von 700 Millionen Euro ein rasches Fortkommen im Freistaat. Nicht viel anders sieht es auf Bundesebene aus. Umso erfreulicher ist nun die Tatsache, dass der Haushaltsausschuss des Bundestags ein Infrastrukturbeschleunigungsprogramm in Höhe von 1 Mrd. Euro beschlossen. Damit sollen Projekte in der Zuständigkeit des Bundes beschleunigt werden.

Von diesen Mitteln sollen 600 Millionen Euro auf Bundesfernstraßen, 100 Millionen Euro auf Schienenwege des Bundes und 300 Millionen auf Bundeswasserstraßen entfallen. Nunmehr hat das Bundesverkehrsministerium  dem Verkehrsausschuss des Bundestags eine Empfehlungsliste für aus diesen Mitteln zu beschleunigenden Projekten vorgelegt. Darin sind auch einige zu beschleunigende Projekte für Unterfranken ersichtlich: Im Bereich der Straße sind hier die bereits zum Bau freigegebenen Projekte der A3 zwischen Rohrbrunn-Kauppenbrücke und im weiteren Verlauf der A3 zwischen Randersacker – Heidingsfeld (bauvorbereitende Arbeiten). Als Beschleunigungs- bzw. Verstärkungsmaßnahme ist der Abschnitt A 3 zwischen Biebelried-Randersacker im Beschleunigungsprogramm.

Im Bereich des Schienenverkehrs stehen folgende unterfränkische Bahnhöfe zur schnelleren Umsetzbarkeit an: Elfershausen-Trimberg und Hammelburg.

Rund 700 Mio. Euro sind notwendig um die noch ausstehenden Verkehrsprojekte im Freistaat abzuarbeiten. Der reguläre Haushalt sieht aber nur ein jährliches Gesamtvolumen an rund 170 Mio. Euro vor. Foto: Claudia Autumm/ PIXELIO



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