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30 November 2011

Erst blockieren, dann kopieren… parlamentarischer Alltag bei der CSU/FDP-Koalition

Ab und an kommt es vor, dass mich die Abläufe im bayerischen Parlament – sagen wir – „verwundern“ und so sei das Folgende ein weiterer Beitrag in der Rubrik „Kurioses aus dem Landtag“.

Der Sachverhalt ist eigentlich ein ganz einfacher: Bei einer Studie des Bundes für Umwelt und Naturschutz – BUND – wurde festgestellt, dass die Phthalate-Belastung in Kindertagesstätten dreimal so hoch war wie in normalen Haushalten. Phthalate sind Weichmacher in Kunststoffen, die beispielsweise in Turnmatten und Gymnastikbällen enthalten sind. Es sind hormonelle Schadstoffe, die vor allem bei Kindern in bereits geringsten Vorkommen zu gravierenden Veränderungen im Hormonhaushalt führen und langfristig sogar Krebs auslösen können. Unserer Fraktion lag diese Studie vor, weshalb die FREIEN WÄHLER im Mai einen Antrag gestellt haben, in dem wir die Staatsregierung dazu aufgefordert haben, sich für ein Verbot des Einsatzes von Phthalate-Weichmachern in Produkten einzusetzen. Der Antrag wurde Ende Juni im Umweltausschuss behandelt und letztlich vertagt. Der Vertagung haben wir zugestimmt, weil die CSU uns zugesichert hatte, dass sie bereits seit mehreren Monaten Untersuchungen zu dieser Problematik durchführen würde. Bei der Ausschusssitzung hat sich dann aber herausgestellt, dass gar kein Antrag existierte, es gab keine Drucksachennummer! Das allein halte ich schon für gelinde gesagt anmaßend, aber es wird noch schöner: Im Oktober hat die CSU ihrerseits einen Berichtsantrag an ihre eigene Regierung (!) zur Weichmacher-Problematik gestellt. Und einen Tag später, als unser Antrag endlich im Ausschuss hätte behandelt werden sollen, fielen von Vertretern der Ministerien Sätze wie: eine akute Gefährdung durch die Phthalate sei nicht gegeben. Sie seien ja nicht akut toxisch, sondern nur reproduktionstoxisch. Als ob das die Sache besser machen würde… Jedenfalls ist unser Antrag dann auch folgerichtig abgelehnt worden. Ein weiterer Antrag der GRÜNEN, der in eine ähnliche Richtung wie unserer ging, übrigens auch. Zugestimmt worden ist dem Antrag der CSU. Einen Bericht wollte man auf jeden Fall haben!

Wenn auch Sie sich bisher schon gewundert haben, dann freuen Sie sich jetzt auf den eigentlichen Schildbürgerstreich der CSU: Diese Woche kam nämlich eine Überraschung aus dem Sozialministerium in Form einer Pressemitteilung mit der Überschrift: „Gefährliche Weichmacher“. Familienstaatssekretär Sackmann forderte darin ein EU-weites Verbot besagter Chemikalien. Wörtlich hieß es hier: „Besonders Eltern sorgen sich um die Gesundheit ihrer Kinder. Diese Ängste nehme ich sehr ernst, denn gerade unsere Kleinsten und Jüngsten brauchen unseren besonderen Schutz.“ Ich kann dieser Äußerung nur aus tiefster Seele zustimmen. Wir hatten den Verbotsantrag schließlich nicht aus irgendeiner Laune heraus gestellt, sondern weil uns das Wohl unserer Kinder am Herzen liegt. Schade nur, dass wir dabei von Seiten der regierenden Parteien so blockiert wurden! Aber immerhin scheinen wir die Staatsregierung damit auf eine zündende Idee für eine originelle und anrührende Pressemitteilung gebracht zu haben.

Zuletzt noch eine kleine Schlussnotiz: spätestens jetzt  hätte der von der CSU geforderte Bericht zur Phthalate-Problematik eigentlich als völlig hinfällig betrachtet werden können, schließlich hatte man seitens der Regierung bereits eingestanden, dass die Weichmacher gesundheitsgefährdend sind und in Kindertagesstätten nichts zu suchen haben. Das hat die CSU-FDP-Koalition jedoch nicht davon abgehalten in der gestrigen Sitzung noch einmal geschlossen für den Berichtsantrag zu stimmen... Da fällt einem doch wirklich nichts mehr dazu ein.

Giftige Weichmacher gehören nicht ins Kinderspielzeug!. Foto von CFalk/ PIXELIO



30 November 2011

Freie Wähler wollen Volksabstimmungen auch in Europa

Mehr direkte Demokratie zu ermöglichen haben sich die Freien Wähler stets auf die Fahnen geschrieben. So standen schon die Direktwahl des Ministerpräsidenten und des Bezirkstagspräsidenten auf unserer Agenda. Nunmehr haben wir mit einem Antrag zur Einführung von Volksabstimmungen bei wichtigen Fragen zur Zukunft Europas einen weiteren Anlauf genommen.

Hiermit möchten wir Freien Wähler die gerade auch im Blick auf die Euro-Krise immer kritischer werdenden Bürgerinnen und Bürger und ihre Einstellung zur Europäischen Union mehr in Entscheidungen einbeziehen. Dies soll vor allem gelten, wenn wichtige Zuständigkeiten von den Mitgliedsstaaten auf Europa übertragen werden sollen. Hierbei ist der Freistaat Bayern auf Landesebene wie auf kommunaler Ebene bereits Vorbild. Diese direkten Mitwirkungsmöglichkeiten wie beispielsweise Bürgerbegehren haben sich in Bayern seit Jahrzehnten bewährt. Sie tragen maßgeblich dazu bei, dass sich die Menschen mit politischen Entscheidungen wirklich identifizieren können. Als Paradebeispiel sei hier das Volksbegehren zum Nichtrauchergesetz erwähnt.

Es ist die Aufgabe der Politik, politische Entscheidungen gut zu begründen und dadurch die Zustimmung der Menschen zu notwendigen wichtigen Veränderungen und deren Vertrauen zu erarbeiten. Durch den Vertrag von Lissabon könnten die Verträge neben dem ordentlichen Änderungsverfahren auch über ein "vereinfachtes Änderungsverfahren" revidiert werden, wie es 2011 bereits im Rahmen der Etablierung des Europäischen Stabilitätsmechanismus erfolgte. Gerade hier Bedarf es unserer Meinung nach einer angemesseneren Beteiligung der Bürger am Ratifizierungsprozess, um zu verhindern, dass Vertragsänderungen künftig ohne ausreichende öffentliche Diskussion und Information, wie sie bei ordentlichen Änderungsverfahren zu erwarten sind, erfolgen.

Es ist Aufgabe der Politik, die Menschen in Europa angemessen miteinzubeziehen. Foto von Thomas Siepmann/ PIXELIO



30 November 2011

Breiter Protest gegen Altersgrenze

Wie alt dürfen Landräte und Bürgermeister sein? Darüber diskutieren wir mittlerweile seit Monaten im Bayerischen Landtag. Ein neuer Gesetzentwurf, der nunmehr den Kommunalausschuss passierte, sieht die Anhebung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre vor. Von den Kommunalchefs in den Rathäusern und Landratsämtern weht diesem Koalitionsantrag aber ein heftiger Gegenwind entgegen denn Sie wollen die komplette Abschaffung der Altersgrenze.

Wütender Protest kommt vor allem vom Chef des Landkreistages, dem CSU-Landrat Jakob Kreidl, der seine Partei heftig angreift und seinen Parteifreunden ein „schändliches Spiel“ vorwirft. Vor Monaten schon forderten die kommunalen Spitzenvertreter die völlige Abschaffung der Altersgrenze. In der Tat ist es in meinen Augen schwer zu vermitteln, dass ein Bürgermeister oder Landrat angeblich zu alt sei, nach seinem Ausscheiden aber Minister oder gar Ministerpräsident werden kann.

Weder für Mitglieder von Bundes- und Landesregierung noch für Parlamentsabgeordnete gibt es eine Altersgrenze. Der Münchner Oberbürgermeister Christian Ude etwa müsse 2014 aus dem Rathaus ausscheiden ebenso wie Würzburgs OB Rosenthal. Deswegen tritt Ude nun 2013 für das Amt des Ministerpräsidenten an, von Rosenthal hört man, dass er sich ebenfalls für ein Landtagsmandat interessiere.

Bei einer Umfrage unter Landräten und Bürgermeistern in Bayern, ergab sich dieses Bild parteiübergreifend



Mit einer Resolution machten Landkreis- und Städtetag nun ihrem Unverständnis Luft. Die Entscheidung, ob ein älterer Kommunenchef noch geeignet sei, müsse man alleine den Bürgern überlassen, argumentieren die Rathaus-Chefs. Während die Abgeordneten von CSU und FDP das Vorhaben verteidigten und die Anhebung der Altersgrenze angesichts der Anhebung der gesetzlichen Rentenalters auf 67 um zwei Jahre für vernünftig hielten, kam Unterstützung für das Fallen der Altersgrenze vor allem von uns Freien Wählern. Wir halten die Altersbegrenzung sogar für einen Eingriff in die Berufsfreiheit – und damit für verfassungswidrig.

Wir Freien Wähler haben sogar eine Umfrage unter den bayerischen Landräten, Oberbürgermeistern und Bürgermeistern durchgeführt. Knapp die Hälfte derer, die antworteten, sprach sich für die Abschaffung der Altersgrenze aus. Darunter auch der Ingolstädter Oberbürgermeister Alfred Lehmann (CSU). Auch wir Freien Wähler wollen es den Bürgern überlassen, ob sie einen 70 Jahre alten Bürgermeister wählen wollen. (Lesen Sie herzu einige Stimmen von Bürgermeistern)

Ganz unumstritten ist die Altersgrenze aber auch in den Regierungsparteien nicht. Auf dem jüngsten CSU-Parteitag war die Mehrheit für die Beibehaltung nicht besonders groß. Und eine Abstimmung der FDP-Fraktion ging sogar acht zu sieben für die Abschaffung aus. Trotzdem einigte man sich auf den vorliegenden Entwurf. Auch soll die Anhebung der Grenze um zwei Jahre erst ab 2020 gelten. Ein Schelm, der Böses dabei denkt, denn wenn man es unmittelbar umsetzen würde, könnten Ude und Rosenthal 2014 nochmals antreten.

Es ist schwer zu verstehen, dass ein Bürgermeister oder Landrat angeblich zu alt sei, nach seinem Ausscheiden aber Minister oder gar Ministerpräsident werden kann. Foto von Gerd Altmann/ PIXELIO



30 November 2011

Bürgerliches Engagement soll an Hochschulen mit „Service-Learning“ gestärkt werden



Mit einer Reihe von Anträgen zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements haben wir nicht nur unser Versprechen, das Ehrenamt weiter zu stärken, eingelöst, sondern im Europäischen Jahr des bürgerschaftlichen Engagements auch ein Zeichen für die Unterstützung des ehrenamtlichen Einsatzes von Bürgerinnen und Bürgern gesetzt. Früh genug damit zu beginnen ist dabei die richtige Richtung.

So wollen wir bereits an Schulen und Hochschulen künftig vermehrt um die Gunst des Ehrenamtes werben. Deshalb interessiert uns im Schulbereich erst einmal nachzuprüfen, wie bzw. anhand welcher speziellen Projekten oder Lehrmethoden das ehrenamtliche und soziale Engagement der SchülerInnen gefördert wird und welche Möglichkeiten die Staatsregierung sieht, dieses fest in den Schulalltag zu integrieren.

Das ehrenamtliche Engagement von Studenten wird durch die Verschulung des Studiums, die Verdichtung des Stoffs und die Studiengebühren immer mehr eingeschränkt. Daher freue ich mich, dass unser Antrag zum Bürgerlichen Engagement an den bayerischen Hochschulen im Ausschuss einstimmig angenommen wurde. Es ist wichtig, ehrenamtliches Engagement junger Menschen dauerhaft ins Studium zu integrieren. Während diese neue Lehrmethode, das so genannte „Service-Learning“, in den USA schon vor Jahren eingeführt wurde, gibt es in Deutschland bisher nur geringe Ansätze. Dabei steht ‚Service‘ für die Übernahme von Verantwortung in der Gesellschaft und ‚Learning‘ für das Erlangen von Fachwissen.

Beispiele wie in Würzburg, wo Studierende als Streitschlichter eingesetzt oder als Hausaufgabenhelfer ausgebildet werden, könnten demnach künftig Bayernweit Schule machen. In München existiert an der Bundeswehruniversität das Projekt „Balu und du“. Hier betreuen Studenten Grundschulkinder jede Woche einige Stunden. In anderen Universitäten steigen Studenten in die Managementberatung von Kommunen ein.

Wichtig ist uns FREIEN WÄHLERN daher, dass das „Service-Learning“ fest im Hochschullehrplan verankert und auch mit einem Leistungsnachweis, den so genannten „credit points“, belohnt wird. Da aber derzeit noch ein Gesamtüberblick über die Aktivitäten in Bayern fehlt, soll dieser in einem von uns geforderten Bericht zunächst zusammengestellt werden.

Die Sachlage beim ehrenamtlichen Engagement ist ziemlich eindeutig: denn nach neuesten Studien fällt der Wissenserwerb beim „Service-Learning“ messbar höher aus als beim konventionellen Lernen. Das Ehrenamt hat zudem einen unschätzbaren gesellschaftlichen Wert: Der Einsatz von einem Euro ehrenamtlicher Tätigkeit bringt nach einer Untersuchung der Universität Eichstätt einen gesellschaftlichen Nutzen von 7,24 Euro.

Der Einsatz von einem Euro ehrenamtlicher Tätigkeit bringt einen gesellschaftlichen Nutzen von 7,24 Euro. Foto von Gerd Altmann/ PIXELIO



25 November 2011

Überregulierung in Deutschland

Manchmal kann ich angesichts unserer ausgeprägten Form der Regulierung aller gesellschaftlichen und staatlichen Aktivitäten nur mit dem Kopf schütteln.
Da gibt es einige Jugendliche im Gemündener Stadtteil Hofstetten, die sich hin und wieder treffen und in einem hergerichteten Bauwagen mit dem Einverständnis der Grundstückseigentümer schöne Abende miteinander verbringen und keiner Fliege zu Leibe rücken. Nunmehr soll dies rechtswidrig sein. Da frage ich mich schon, ob wir keine anderen Probleme haben?

Andernorts beklagen wir, dass sich Jugendliche umhertreiben und aus Langeweile randalieren. Was ist hier schlimmer?
Ich erinnere mich an meine eigene Kinder- und Jugendzeit und an das sogenannte Zelten auf einem Privatgrundstück im Sindersbachtal. Es war ein Riesen-Event in den Ferien, Dutzende Jugendliche verbrachten dort Nächte, feierten und johlten. Keiner hat sich darüber aufgeregt, dass fremde Kinder unbeauftsichtigt ihre Zeit auf dem Grundstück Anderer verbrachten und sich dabei mehr soziales Lernen aneigneten als sie heute mit einigen Klicks im Internet je erreichen können.

Ist man da nicht päpstlicher als der Papst? Man sollte den Jugendlichen zugestehen weiter dort zu feiern und sich am Leben zu freuen. Überregulierung hat selten zum Erfolg geführt und schon gar nicht zu einer selbständigen Gesellschaft.

Überregulierung hat selten zum Erfolg geführt. Foto von Thomas Max Müller/ PIXELIO



24 November 2011

Mein Videopodcast zum Fachkräftemangel



21 November 2011

Einbürgerung von Kosovaren erleichtern

Es ist nicht unbedingt ein Kernthema von uns Freien Wählern, aber als integrationspolitischer Sprecher ist es mir ein Anliegen alle Menschen gleich zu behandeln. Zumal das Anliegen nicht mehr als recht und billig ist und nichts anderes als eine Gleichbehandlung der Kosovaren verlangt und eine konsequente Durchsetzung der Gesetzgebung ist. Wir haben die Staatsregierung aufgefordert, ihre Einbürgerungspraxis an die Handhabung in den anderen Bundesländern anzupassen und die Einbürgerung von Kosovaren auch ohne Entlassung aus der serbischen Staatsbürgerschaft zuzulassen. Diese Diskussion war bereits kürzlich Thema im Bayerischen Integrationsrat, in dem ich die Interessen unserer Fraktion vertrete.

Vielleicht hellen ein paar Hintergrundinformationen die Sachlage etwas auf. Denn Bayern ist neben Sachsen das einzige Bundesland, das trotz der Anerkennung Kosovos durch Deutschland von einbürgerungswilligen Kosovaren verlangt, nicht nur ihre kosovarische, sondern auch die serbische Staatsbürgerschaft abzulegen. Was einfach klingt, wird aber in der Beziehung dieser beiden zerstrittenen Staaten zu einem Marathonlauf mit feststehenden Hindernissen.

Zwar setzt eine Einbürgerung in Deutschland grundsätzlich voraus, dass der Ausländer seine bisherige Staatsbürgerschaft aufgibt oder verliert. Paragraph 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StAG regelt aber unter anderem, dass hiervon eine Ausnahme zu machen ist, wenn die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von unzumutbaren Bedingungen abhängig gemacht wird. Dies trifft auf die Kosovaren zu.  Schließlich liegen dem Bayerischen Flüchtlingsrat Hinweise darüber vor, dass die begehrte Entlassung aus der Staatsbürgerschaft zum Teil nur gegen die Zahlung von Bestechungsgeld möglich ist. Viele Betroffenen empfinden es im Übrigen als demütigend, den ehemaligen Kriegsgegner um die Entlassung aus der serbischen Staatsangehörigkeit zu „bitten“.

Ich bin der Meinung, wenn die restlichen Einbürgerungsvoraussetzungen vorliegen, steht einer Einbürgerung in Deutschland nichts entgegen. Vor diesem Hintergrund sollte die Bayerische Staatsregierung ihre Einbürgerungspraxis für Kosovaren erleichtern, zumal die anderen Bundesländer hier längst die Weichen richtig gestellt haben.




Die Bayerische Staatsregierung sollte ihre Einbürgerungspraxis für Kosovaren erleichtern bzw. an die Handhabung in den anderen Bundesländern anpassen. Foto von Dieter Schütz/ PIXELIO



18 November 2011

Per Online-Buchungssystem Elternsprechtage effizienter machen

Elternarbeit gewinnt für das Gelingen der Schulbildung heutzutage mehr denn je an Bedeutung. Elternsprechtage sind für die wichtige Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrern und Schule deshalb von großer Bedeutung. Online Buchungssysteme für Elternsprechtage könnten dazu beitragen, dass sie für Lehrer wie Eltern entspannter stattfinden können. Doch wo da noch Hürden im Weg sind, das zeigt meine Anfrage an die Staatsregierung.

Oft sind Elternsprechtage für viele Eltern mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden. Lange Wartezeiten und nicht immer einfach zu koordinierende Besuche mehrerer Lehrkräfte machen den so wichtigen Kontakt zu den Lehrkräften nicht selten zu einem Wettlauf mit der Zeit. Online-Buchungssysteme für Elternsprechtage an Schulen könnten helfen die Wartezeiten erheblich zu verkürzen und eine effizientere Zeitplanung zu ermöglichen. Doch wie so oft liegen zwischen Wunsch und Wirklichkeit viele noch zu beseitigende Hürden. In diesem Fall ist es der Datenschutz, der bisher die Umsetzung an vielen Schulen verhindert hat.

Lesen Sie dazu die Stellungnahme der Staatsregierung auf meine Frage, welche Einschätzung bezüglich des Datenschutzes hierzu der Bayerische Datenschutzbeauftragte hat:

"Es trifft nicht zu, dass Online-Buchungssysteme für Elternsprechtage an Schulen von der Staatsregierung grundsätzlich abgelehnt werden. Bei deren Einsatz sind allerdings die einschlägigen Rechtsvorschriften zu beachten. Je nach Ausgestaltung des Verfahrens können grundsätzliche datenschutzrechtliche Bedenken gegen dessen Anwendung sprechen. Das ist z. B. der Fall, wenn über einen Link auf der Web-Seite der Schule für jedermann (weltweit) offen einsehbar ist, betreffend welche Schülerin/ welchen Schüler sich die Erziehungsberechtigten bei welcher Lehrkraft angemeldet haben. Diese Information ist jedoch nur für einen kleinen Kreis von Adressaten von Interesse – eine weltweite Streuung der Information aus Datenschutzsicht nicht erforderlich. Unabhängig davon handelt es sich bei den Buchungsdaten um Informationen, die genaue Auskunft über den Aufenthalt der Erziehungsberechtigten und Zeiten der Abwesenheit von ihrer Wohnung geben, die in falschen Händen keineswegs harmlos sind."









Online-Buchungssysteme für Elternsprechtage könnten Wartezeiten erheblich verkürzen und eine effizientere Zeitplanung ermöglichen.Foto von Gerd Altmann./ PIXELIO
















Hinsichtlich dieser Einlassung der Staatsregierung muss ich schon darauf hinweisen, dass mittlerweile die technischen Möglichkeiten dies ermöglichen, dass mit passwortgeschützten Bereichen diese datenschutzrechtlichen Bedenken erheblich reduziert bis ausgeschlossen werden können. Vor allem traue ich den computerversierten Lehrkräften an den Schulen hier mehr Knowhow zu als es das Kultusministerium aufweist. Aber wie schwer hier die bürokratischen Mühlen des Ministeriums mahlen zeigt die weitere Einlassung zu meiner Fragestellung:

"Bei Einrichtung eines Online-Buchungssystems für Elternsprechtage mit personenbezogenen Daten in einem passwortgeschützten Bereich der Schulhomepage bestehen die o.g. grundsätzlichen datenschutzrechtlichen Bedenken zwar nicht, es ist aber zu beachten, dass entsprechend den Vorgaben des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) eine datenschutzrechtliche Freigabe des Verfahrens und die Aufnahme des Verfahrens in das Verfahrensverzeichnis der Schule durch den örtlich zuständigen behördlichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind (vgl. Art. 26 und 27 BayDSG). Je nachdem, wem der passwortgeschützte Bereich zur Einsicht offen steht, sind ggf. auch Einwilligungen der Betroffenen einzuholen (Art. 15 BayDSG). Im Übrigen müssen bei Einrichtung eines passwortgeschützten Bereichs an der Schule die technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen werden, um den Datenschutz zu gewährleisten (vgl. Art. 7 BayDSG) – z. B. Übertragung der personenbezogenen Daten nur mit geeigneter Verschlüsselung, ausreichender Passwortschutz. Bei Speicherung personenbezogener Daten auf einem schulexternen Server ist eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 6 BayDSG abzuschließen".

Vielleicht geht es Ihnen beim Lesen dieser Sätze wie mir, es graut einem vor so vielen Vorschriften und Richtlinien. Da wundert es einem nicht, wenn hohes Engagement von Lehrerschaft nahezu im  Keim erstickt wird. Doch ich bin mir sicher, dass die wirklichen „Computerfreaks“ unter den Lehrern sich davon nicht abhalten lassen. Schließlich wissen sie jetzt, was es einzuhalten gilt und haben es mit dieser Anfrage schwarz auf weiß, sodass es nicht zur Schlussfolgerung der Staatsregierung kommen muss, die da lautet:

"Soweit eine der genannten Bedingungen an staatlichen Schulen nicht erfüllt wird, kann das Staatsministerium für Unterricht und Kultus den Einsatz des Verfahrens aus Rechtsgründen nicht billigen".








Es graut einem vor so vielen Vorschriften und Richtlinien. Foto von Gerd Altmann/ PIXELIO.












18 November 2011

Die Zeit für eine Stärkung der Informatik am Gymnasium ist noch nicht reif

Die Bedeutung von Informatik in einer globalisierten Welt ist unbestritten. Deshalb wollten wir Freien Wähler mit dem Antrag 'Bedeutung der Informatik in der gymnasialen Oberstufe stärken'  diesen Umstand der unserer Ansicht nach ungenügenden (Wahl)verpflichtenden Möglichkeiten der Vermittlung grundlegender informatischer Kenntnisse im Gymnasium aufgreifen und verbessern. Der Antrag wurde allerdings im Bildungsausschuss abgelehnt.

Wir hatten damit auch eine Forderung verschiedener Wirtschaftsverbände, die mangelnde Grundkenntnisse der Gymnasial-Absolventen bemängeln und auch von Eltern zum Anlass genommen, um zum einen das Fach Informatik im naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium gleichwertig zu den naturwissenschaftlichen Fächern Biologie, Chemie, Physik zu behandeln und damit aufzuwerten.

Darüber hinaus sollte die Belegung von Informatik  als Wahlpflichtfach für alle Ausbildungsrichtungen des Gymnasiums ermöglicht werden und die dafür gegebenenfalls notwendigen Anpassungen, Ergänzungen und Übergangsregelungen  in der Qualifikationsphase für das kommende Schuljahr umgesetzt werden, so dass SchülerInnen, die dieses Fach belegt haben und deshalb nach aktueller Regelung unterpunkten würden, das Fach zukünftig gleichwertig als zweite Naturwissenschaft einbringen hätten können.

Da Bayern die Förderung nach gleichwertiger Anerkennung im naturwissenschaftlichen Fächerkanon nur in Absprache mit der KMK regeln kann,  möchte ich exemplarisch auf das Beispiel Baden-Württemberg, wo ab Jahrgangstufe 11 jeder Schüler zwei Wochenstunden als Wahlfach belegen kann und in einem Schulversuch seit 2008 ein vierstündiges Kernfach Informatik ausprobiert, verweisen.

Auch Sachsen ermöglicht seinen SchülerInnen über Schwerpunktunterricht und verschiedene Profile eine hochwertige Informatik- Ausbildung im Gymnasium und in der gymnasialen Oberstufe, um so typische Denk-und Arbeitsweisen der Informatik vertiefen zu können.

Dies wird nun bis auf Weiteres in Bayern nicht möglich sein, denn unser Ansinnen hinsichtlich verpflichtender Informatikstunden wurde von allen Fraktionen mit Verweis auf die Wahlpflichtmöglichkeiten abgelehnt. Die Gleichstellung mit den übrigen naturwissenschaftlichen Fächern wurde auch seitens der SPD unterstützt. Ich bin mir jedoch sicher, dass es nicht allzu lange dauern wird, dass dieses Anliegen  in irgendeiner Weise oder Form wieder aufgegriffen werden wird und dann u.U. unter anderem Namen oder Titel umgesetzt werden wird, da die gesamtgesellschaftliche Entwicklung dies unumgänglich machen wird und die Wirtschaftsverbände dies einfordern werden.

Die Zeit für eine Stärkung der Informatik am Gymnasium ist noch nicht reif. Foto von Dieter Schütz/ PIXELIO



15 November 2011

Weg mit dem Schulgeld für die Altenpflegeschüler

Und täglich grüßt das Murmeltier, so könnte die Neverending Story um die Finanzierung der Altenpflegeschulen in Bayern beginnen. Einmal mehr befasste sich in dieser Woche auf Initiative der Freien Wähler das Plenum des Bayerischen Landtages mit diesem Thema, weil wir Freien Wähler kein Verständnis für diese Verzögerungstaktik haben.

Nachdem die Staatsregierung seit 2007 unsere Studenten mit den Studiengebühren zur Kasse bittet, sind nun die Altenpflege-Schüler dran. Viele Berufsfachschulen zögern noch Schulgeld einzuführen, werden aber über kurz oder lang keine andere Wahl haben. Mittlerweile verlangt ein Großteil der Schulen einen Betrag zwischen 40 und 70 Euro monatlich.

Rechnet man dies auf ein Jahr hoch, so kommt eine Summe von 600 Euro pro Jahr für jeden Schüler zusammen. Das sind zusätzliche Kosten, die die Schüler schultern müssen und schlicht und ergreifend nicht mehr finanziell stemmen können. Mögen 50 Euro im Monat vielleicht für den Einen oder Anderen nicht viel Geld sein, für die betroffenen Altenpflegeschüler ist es das. Denn bei einem durchschnittlichen Azubigehalt von 700-800 Euro pro Monat und einem späteren Verdienst, der ebenfalls sehr bescheiden ist, fällt ein derartiger Betrag ganz schwer ins Gewicht. Im Vergleich zu anderen Berufsgruppen haben Beschäftigte in der Altenpflege nicht die Möglichkeit, ihre Ausbildungskosten später entsprechend zu refinanzieren.

Das ist meiner Meinung nach sozial ungerecht, ein falsches Signal und nicht tragbar! Denn eine Tatsache ist bereits seit über 1 1/2 Jahren bekannt: nämlich dass die derzeit im Haushaltsansatz eingestellten Mittel zukünftig nicht ausreichen werden, da die erfreulicherweise steigende Anzahl der Schülerinnen und Schüler überhaupt nicht berücksichtigt werden. Das ist eine einfache Grundrechnung, das ist keine höhere Mathematik!

Zwar ist der jetzt gefundene Kompromiss gut und richtig, denn er bringt den Schulen mehr finanzielle Sicherheit. ABER: es ändert nichts an der Tatsache, dass die Berufsfachschulen permanent ein finanzielles Defizit einfahren.
In der Sondersitzung des Sozialausschusses kurz vor der Sommerpause wurden die verlässlichen Schülerzahlen der förderfähigen Schüler für spätestens Mitte November versprochen. Die Zeit dahin läuft, denn die Schüler zahlen jetzt Schulgeld. Daher müssen diese Zahlen sofort auf den Tisch! Und die Schulen brauchen den realen Gegenwert des Schulgeldausgleiches- also wie früher die 200 Euro- und nicht dieselbe Summe geteilt durch mehr und mehr Schüler. Denn jeder der Rechnen kann muss feststellen: da kommt weniger dabei raus.

Der Freistaat hat sich vor langer Zeit entschieden die Ausbildung zu 90% privat zu strukturieren. Er muss daher die entsprechenden Kosten auch tragen. Denn eines muss uns auch klar sein: eine komplett staatliche finanzielle Ausbildung der Altenpflegeschüler könnte sich Bayern niemals leisten.

Bei einem durchschnittlichen Azubigehalt von 700-800 Euro pro Monat und einem späteren Verdienst, der ebenfalls sehr bescheiden ist, fällt ein derartiges Schulgeld ganz schwer ins Gewicht. Foto von Thorben Wengert/ PIXELIO



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