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15 November 2011

BayKiBiG auf dem Prüfstand, Verbesserungen sind anzustreben

Bestandsaufnahme und Ausblick zugleich standen hinsichtlich der Förderung von Kindertageseinrichtungen beim zweiten diesjährigen Kommunalgespräch des Freie Wähler Bezirksverbandes mit Bürgermeistern, Gemeinde-, Stadt- und Kreisräten zum BayKiBiG in Würzburg im Fokus. Mit Gerhard Dix, dem Referenten des Bayerischen Gemeindetages, stand dabei ein profunder Experte Rede und Antwort in der Diskussion.

Die seit 2005 in Kraft getretene neue gesetzliche Grundlage, das  Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz - kurz BayKiBiG, bietet seitdem für viele Kommunalpolitiker Anlass zu Diskussionen. Durch den eingetretenen Paradigmenwechsel durch die Umstellung von der ehemals Pauschalförderung auf die so genannte kindbezogene Förderung haben sich für viele Kommunen deutliche Veränderungen ergeben. Insgesamt ist das Fördersystem der Kindertageseinrichtungen sehr spezifisch und orientiert sich sehr stark an der einzelnen Einrichtung.

Ein Hauptkritikpunkt der Sachaufwandsträger, bedingt aber durch die wiederum größtmögliche Flexibilität für die Eltern bei den Buchungszeiten, ist der hohe Verwaltungsaufwand. Die Buchung und Abrechnung verursachen einen hohen Verwaltungsaufwand, da im Prinzip täglich der Gewichtungsfaktor und die Buchungszeit für jedes einzelne Kind eingetragen werden müssen, was einerseits viel Zeit in Anspruch nimmt, die andererseits den Erzieherinnen und Erziehern nicht angerechnet wird.

Problematisch bezeichnen es die kommunalen Mandatsträger auch, dass durch die schwankende Finanzierung keine Planungssicherheit für die Einrichtungen gegeben ist. Hinzu kommt, dass die flexiblen Buchungszeiten dazu führen, dass die Anstellungsverhältnisse unstabil sind. Teilzeit- und Befristungsverträge von Erzieherinnen und Erzieher haben dadurch stark zugenommen.

Dennoch wird das BayKiBiG von Experten als weitgehend positiv bewertet wie Gerhard Dix darstellte. Es hat den Ausbau der Kinderbetreuung in Bayern quantitativ wie qualitativ erheblich befördert. Nun gilt es Verbesserungen in verschiedenen Bereichen anzustreben. So fordern verschiedene Interessenverbände eine deutliche Erhöhung des so genannten Basiswertes und die Einführung einer verbindlichen Kernzeit, um einen strukturierten Tagesablauf in der Einrichtung sicherzustellen. Bereits im Mai dieses Jahres hat die Landtagsfraktion der FW daher die „Qualitätsoffensive Kindergarten“ eingebracht.

Im Rahmen dessen fordern wir ein Konzept, wie ein Kindergartenjahr für die Eltern kostenfrei gestaltet werden könnte. Langfristig sollte die gesamte Kindergartenzeit kostenfrei gestaltet werden, um auch Kinder aus bildungsfernen Schichten von Anfang an in den Bildungsprozess mit einzubeziehen und somit die Bildungschancen für alle Kinder von Anfang an gleich zu gestalten.

Des Weiteren setzt sich unsere Landtagsfraktion für die Bildung eines Fachkräftepools im Kindergartenbereich zur Entlastung des Personals ein. Zudem fordern wir im Rahmen der „Qualitätsoffensive Kindergarten“ eine Verbesserung des Anstellungsschlüssels und damit der Rahmenbedingungen. Denn der entscheidende Schlüssel zu mehr Qualität in Kindertagesstätten ist unserer Ansicht nach die Anzahl des pädagogischen Personals im Verhältnis zur Anzahl der Kinder. Bayern liegt derzeit mit 1:11,5 unter dem Bundesdurchschnitt von 1:10.

Die FW fordern überdies die Staatsregierung dazu auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Vorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen) für Kinder überarbeitet und aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst werden. Die U-Untersuchungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden, wurden inhaltlich in den 70iger Jahren konzipiert und seitdem nur in Details verändert und angepasst. Die medizinischen Möglichkeiten haben sich seitdem verändert. Die Früherkennungsprogramme sollten inhaltlich und strukturell überarbeitet und inhaltlich weiterentwickelt werden.

Auch fordern wir, Freie Wähler,  ein Konzept zu erstellen, wie in Anlehnung an die guten Erfahrungen der Projekte „KIDZ Programm“ und „Vorkurs Deutsch“ alle Kindergartenkinder Kompetenzen vermittelt werden können, die ihnen den Start in die Schullaufbahn erleichtern und damit für gleiche Bildungschancen von Anfang an sorgen.

Die immer mehr vorhandenen Auffälligkeiten bei Kindern wie ADS, Hyperaktivität, sprachliche oder motorische Entwicklungsverzögerungen, die eine intensivere Betreuung erforderlich machen, müssen sich unserer Ansicht nach in einem Gewichtungsfaktor bei der Finanzierung niederschlagen. Mittlerweile zeigen mindestens 20% der Kinder derartige Auffälligkeiten. Derzeit werden diese nur berücksichtigt, wenn sie den Grad einer Behinderung erreichen. Dann werden sie im Rahmen der Kindergartenfinanzierung mit einem Gewichtungsfaktor von 4,5 multipliziert. Dies trifft aber nur in seltenen Ausnahmefällen zu. Wir forderten deshalb von der Staatsregierung einen Bericht, wie ART 21 ABS: 5 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz dahingehend geändert werden kann, dass Entwicklungsverzögerungen bei Kindern besser berücksichtigt werden. Die Antwort steht noch aus.

Ein großes Anliegen ist der Landtagsfraktion die Heilpädagogischen Fachdienste im bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz zu verankern und eine ausreichende Finanzierung sicherzustellen. Auch den Forderungen einiger Verbände eine höhere Differenzierung der Förderfaktoren anzustreben stehen wir positiv gegenüber. Eine Forderung ist unter anderem die Erhöhung des Gewichtungsfaktors für Kinder unter 3 Jahren, da ein Kind von einem Jahr mehr Betreuungsaufwand bedeutet als beispielsweise ein zweieinhalb Jahre altes Kind.




Das BayKiBiG wird von Experten positiv bewertet denn es hat den Ausbau der Kinderbetreuung in Bayern quantitativ wie qualitativ erheblich befördert. Foto von Helene Souza/ PIXELIO



15 November 2011

Schultrojaner hält Landtag in Atem

Trojaner sorgen derzeit im Bayerischen Landtag für Aufsehen. War es vor wenigen Wochen ein so genannter Staatstrojaner zum Ausspähen von illegalen Informationen bei Bürgern, schloss sich diese Woche ein so genannter Schultrojaner nahtlos an. Dieser soll aufgrund einer neuen Vereinbarung zwischen der Kultusministerkonferenz und den Schulbuchverlagen zur Einführung eines Programms zur Suche nach Raubkopien auf Schulcomputern eingeführt werden. Mit mehreren Dringlichkeitsanträgen versuchte die Opposition in einer wortreichen Debatte dies zu verhindern und zumindest ein bisschen Aufhellung im Trojaner-Dunkel zu erreichen.

Diese "Plagiatssoftware" ist Inhalt eines Vertrages zwischen den Bundesländern und den Schulbuchverlagen und soll digitale Kopien von Werken, die für den Unterricht gedacht sind, aufspüren. Äußerst bedenklich ist dabei, dass angeblich weder die Landesdatenschutzbeauftragten, noch die Lehrerverbände informiert wurden. Deshalb ist die allgemeine Empörung über die geplante Einführung dieser Software durchaus berechtigt. Viele Lehrer fühlen sich einem Generalverdacht ausgesetzt. Auch wenn der Begriff „Schultrojaner“ wohl nicht zutrifft, da keine heimliche Überprüfung stattfinden würde, muss klar sein, dass ein Einsatz der Software nicht vor der Überprüfung durch den Landesdatenschutzbeauftragten stattfinden darf. Es ist zwar nachvollziehbar dass die Schulbuchverlage versuchen, nicht zulässige Kopien und den daraus entstehenden Schaden zu verhindern. Die Software muss aber auf jeden Fall den Belangen des Datenschutzes gerecht werden, vor allem wenn man bedenkt, welche Informationen auf diesen Rechnern hinterlegt sind, seien es Statistiken zu Lernstandserhebungen oder zu den Durchschnittsnoten. Der Schutz dieser Daten muss auf jeden Fall gewährleistet sein. Angesichts der aktuellen Debatte wird die Verunsicherung der Bevölkerung in Bezug auf weitere Datenskandale wieder deutlich.

In Paragraph 6 Absatz 4 dieses ominösen Gesamtvertrags wurde festgelegt, dass die Verlage den Schulaufwandsträgern sowie den kommunalen und privaten Schulträgern auf eigene Kosten eine Plagiatssoftware zur Verfügung stellen, mit welcher digitale Kopien von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken auf Speichersystemen identifiziert werden können. Ferner wurde vereinbart, dass die Länder die technische und datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der Software vorausgesetzt darauf hinwirken werden, dass jährlich mindestens 1% der öffentlichen Schulen ihre Speichersysteme durch Einsatz dieser Plagiatssoftware auf das Vorhandensein solcher Digitalisate prüfen lassen.

Ist schon letzterer Punkt ein Kuriosum, wonach nämlich dann jährlich die Auswahl der Schulen erfolgen soll, so ist die grundsätzliche Frage, inwieweit mit dieser Software nicht noch über den „Kopierüberprüfungs-Zweck“ hinaus andere Daten damit abgefragt werden können. Unseres Erachtens ist deshalb zunächst einmal sicher zu stellen, dass mit dieser Software ausschließlich der Zweck des Kopierschutzes abgefragt wird und jegliche weitere darüber hinausgehende Abfragen ausgeschlossen sind.

Die Staatsregierung argumentierte in ihren Äußerungen, dass dieser Vertrag deshalb nötig geworden sei, weil der vorherige  abgelaufene gleichnamige Vertrag aus dem Jahr 2008 keine diesbezügliche Regelung beinhaltete. Und da die Verlagen bei den damaligen Verhandlungen einen insoweit vereinbarten Auskunftsanspruch über das Vorhandensein von Digitalisaten zur Voraussetzung für die weitere vertragliche Einräumung der Einwilligung zum Vervielfältigen von für den Unterrichtsgebrauch bestimmten Werken gemacht hatten, sei dies nun unumgänglich und eine solche Einwilligung nach § 53 Abs. 3 Satz 2 des Urheberrechtsgesetzes erforderlich.

Auch über den Zeitpunkt des Einsatzes hüllt sich das Kultusministerium derzeit noch im Schweigen. Derzeit wird die entsprechende Software nach den Angaben des „vds Bildungsmedien“ erst noch entwickelt. Bevor das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus eine Empfehlung an die Schulaufwandsträger zu deren Einsatz herausgeben wird, muss meines Erachtens erst einwandfrei die datenschutzrechtliche ebenso wie die technische Unbedenklichkeit festgestellt werden. Sollte die Software datenschutzrechtlich bedenklich sein, von ihr Risiken für die Schulrechner ausgehen oder sie Eigenschaften eines so genannten „Trojaners“ aufweisen, darf sie nicht zum Einsatz kommen.

Nach dem Staatstrojaner folgt nun ein Schultrojaner. Foto von Dieter Schütz/ PIXELIO



15 November 2011

Unverheirateter Papa ist im Öffentlichen Dienst weiterhin nicht gleich dem verheirateten Papa

Hat ein nichtverheirateter Mann als Beschäftigter im Öffentlichen Dienst bei der Geburt eines Kindes den gleichen Anspruch auf einen bezahlten Urlaubstag wie ein verheirateter? Dieser letztendlich strittigen Diskussion sahen wir uns vergangene Woche im Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Dienstes mit einem Antrag auf Gesetzesänderung der Fraktion Bündnis 90/GRÜNEN erneut gegenüber gestellt. Eine ähnliche Petition eines Betroffenen wurde bereits vor wenigen Wochen negativ beschieden.

Der Ausschuss hatte sich damals in seiner Mehrheit dagegen entschieden und die Petition wurde abgelehnt. Nun brachte die beantragte Gesetzesänderung keine neue Faktenlage. Ich hatte bereits an anderer Stelle mich einmal mit diesem Thema auseinander gesetzt, da mir der Antrag durchaus auch sympathisch war.

Allerdings – und deshalb habe ich mich letztendlich überzeugen lassen mit Nein zu stimmen – sind für mich zwei Dinge entscheidend. Der Nachweis, dass ein nicht verheirateter Mann tatsächlich der Vater des Kindes ist, ist wesentlich schwieriger darzustellen wie die Wahrscheinlichkeit, dass bei einem verheirateten Paar der Ehemann der Vater ist. Sicherlich kann man das auch im verheirateten Fall nicht hundertprozentig gewährleisten, aber die moralische Komponente scheint mir hier doch dafür zu sprechen.

Und ein weiterer Punkt ist mir hierbei ganz wichtig, der besondere Schutz von Ehe und Familie, der im Grundgesetz ausdrücklich festgehalten ist. Scheinbar ist die Eheschließung eben doch etwas Besonderes, denn sonst würde ein Nichtverheirateter die „Hürde“ Eheschließung auf sich nehmen. Insofern scheint es mir folgerichtig zu sein, wenn man den Schritt zur Eheschließung nicht auf sich nehmen will, dass Verheiratete gegenüber Nicht-Verheirateten mit einem zusätzlichen Tag bezahlten Urlaub privilegiert werden. Vom juristischen Sachverstand her habe ich mich auch belehren lassen müssen: Das Gesetz ist ehegattenbezogen und nicht kindbezogen.

Im Übrigen sind etwa 25 Prozent der Väter in Bayern nicht verheiratet. Wie viele dies im Bereich des Öffentlichen Dienstes sind, konnte in der Ausschuss-Diskussion Niemand darstellen.

Foto von Gerd Altmann/dezignus.com/ PIXELIO



15 November 2011

Moderate Erhöhung der Mindestmitgliedsbeiträge beschlossen

Jetzt ist die Änderung der Sportförderrichtlinie zwar noch nicht amtlich, aber mit der Zustimmung des beratenden Landessportbeirates zur Änderung der Mindestbeiträge der Sportvereine und einiger Veränderungen bei der Verbandsförderung, stehen einer Umsetzung der Neuerungen zum 1.1.2012 nichts mehr im Wege.
Wie ich bereits einmal vor mehreren Wochen im Rahmen eines Sportvereinsgipfels in meinem Stimmkreis Main-Spessart ausgeführt habe, standen die Sportförderrichtlinien des Freistaates auf dem Prüfstand des Obersten Bayerischen Rechnungshofes (ORH). Dieser bemängelt den zu geringen Eigenanteil, den Verbände und auch deren Mitglieder zahlen, dafür aber Fördergelder der Staatsregierung erhalten. War eingangs noch von einer rund 40prozentigen Erhöhung der Mindestmitgliedsbeiträge für die einzelnen Sportvereinsmitglieder die Rede, so konnte nun nach zwei Sondersitzungen des Landessportbeirates, bei denen auch die Verbandsanhörungen mit in die Diskussion eingeflossen sind, eine verträgliche Zwischenlösung erreicht werden. Demnach müssen künftig Erwachsene einen Mindestmitgliedsbeitrag von 50€ pro Jahr, Jugendliche von 25€ und Kinder bis einschließlich 13 Jahre 12€ bezahlen vorausgesetzt der Verein will auch künftig Fördermittel des Freistaates in Anspruch nehmen.

Damit meine ich, ist ein vernünftiger Konsens gefunden, der allerdings in spätestens zwei Jahren eine erneute Erhöhung nach sich ziehen wird, um den gestiegenen Lebenshaltungskosten sowie dem allgemeinen Preisindex zu entsprechen. Vor allem für kleine ländliche Sportvereine mit ein oder zwei Sparten wäre die sprunghafte Erhöhung problematisch geworden, weil dann unter Umständen viele so genannte passive Mitglieder, die kaum noch Dienste des Vereins in Anspruch nehmen, aber dem Verein als förderndes Mitglied unterstützend dienen, ausgetreten wären.
Ebenso wurden einige Veränderungen bei der Verbandsförderung beschlossen, die das gleiche Ziel verfolgen, dass die Eigenanteile bei staatlicher Förderung erhöht werden müssen.

In Sachen Mindestmitgliegsbeiträgen ist nun eine verträgliche Zwischenlösung gefunden worden. Foto von wrw/ PIXELIO.



14 November 2011

Gravierende Fehlentwicklungen und Unterfinanzierung der Verkehrshaushalte

Die Antwort auf die Fragestellung, der ich mich dieser Tage bei einem Bürgergespräch in Burkardroth gegenüber sah, "3. Startbahn oder Straßenbau?" und die ich politisch selbstverständlich zugunsten der Infrastrukturentwicklung im ländlichen Raum beantwortete, wird für mich immer mehr alternativlos je mehr Informationen ich dazu erhalte.

Allein die geplanten Straßenprojekte des Bundes kosten rund das 40-fache dessen, was an Steuermitteln für Neubauten pro Jahr zur Verfügung stehen. Die seit Jahren planfestgestellten Lärmschutzmassnahmen an der Autobahn bei Geiselwind lassen grüssen. Bei Bahnprojekten sieht die Bilanz nicht besser aus, erinnert sei nur an die schon jahrelang andauernde Hängepartie um die Sanierung bzw. den Neubau des Schwarzkopf-Ersatztunnels. Selbst bei Projekten - und dafür sind Beide Paradebeispiele - die in der ersten Dringlichkeitsstufe des Bundesverkehrswegeplans stehen, ist keine Gewähr, dass sie auch tatsächlich zeitnah ausgeführt werden können, weil rund zwei Milliarden (!) Euro pro Jahr fehlen. In diesem Zusammenhang erinnere ich nur an die Summe, die die soeben von der schwarz-gelben Bundesregierung beschlossenen Steuersenkungen in Höhe von sechs Milliarden Euro erinnern!

Angesichts solcher gravierender Fehlentwicklungen und Unterfinanzierung der Verkehrshaushalte überhaupt noch über den Bau einer dritten Startbahn - wenn man diese jetzt auch nicht im unmittelbaren Zusammenhang dazu sehen kann - zu diskutieren, zeigt schon eine Art Bürgerentfremdung oder krasser ausgedrückt Realitätsferne.

Da fällt es mir auch schwer überhaupt an eine wann auch immer Realisierung der viel diskutierten und teilweise umstrittenen B26n in meinem Landkreis Main-Spessart angesichts von prognostizierten Kosten von rund 500 Millionen Euro zu denken. Wer bis drei zählen kann, wird sich ausmalen können, wann jemals daran zu denken sein wird!

Erwähnt habe ich bisher auch nicht die rund 700 Millionen Euro mit denen der Bayerische Staatshaushalt für Erhaltungs-, Sanierungs- und Neubaumaßnahmen  in Verzug ist, sprich Projekte die seit Jahren fix und fertig geplant sind oder in der so genannten Dringlichkeitsstufe 1R (=Reserve) oder der "Fantasiestufe" 2 der Dringlichkeitsstufen sind, werden zumindest bei den momentanen Rahmenbedingungen nicht auf absehbare Zeit zu realisieren sein.

Es fehlt also an Geld für dringend nötige Verkehrsinfrastrukturprojekte und umso skandalöser ist es, wenn im gleichen Atemzug die Regierungskoalition auf Bundesebene (Union und FDP) aus Machterhaltungsgründen jetzt mit Steuersenkungen an anderer Stelle auf "gut Freund" spielt und als lieber Onkel aus Amerika daher kommt.

Welche Abgeordnetenkolleginnen und -Kollegen aus diesen Parteien dafür auch immer die Hand gehoben haben, ich spreche ihnen jeglichen Realitätssinn und jegliches Verantwortungsdenken für die Allgemeinheit ab. In gleichem Atemzug müssten diese eine Abgeordneten-Sonderabgabe von ihren Diäten für eine monatliche Gehirnwäsche beschließen damit sie irgendwann wieder auf dem Boden der Tatsachen ankommen würden oder zumindest müssten sie eine Lösung für die chronische Unterfinanzierung der Verkehrsinfrastrukturmittel parat haben.

Die geplanten Straßenprojekte des Bundes kosten rund das 40-fache dessen, was an Steuermitteln für Neubauten pro Jahr zur Verfügung stehen. Foto von Bernd Sterzl/ PIXELIO



11 November 2011

Wachstums-Euphorie – was halten Sie davon?

Brauchen wir in Zeiten von Finanz- und Euro-Krise, von Energiewende und kaputten Staatsstraßen sowie nicht intakter Infrastruktur in Bayern noch weiteres Wachstum auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger? Ein klares Nein dazu meinerseits! Und auch unser Bundes- und Landesvorsitzender Hubert Aiwanger unterstrich dies beim Politabend in München zum Mega-Thema "3. Startbahn": "Eine Wachstums-Euphorie ist zur heutigen Zeit das falsche Signal!" so seine Botschaft und der Applaus der Zuhörer in der rappelvollen Unionsbräu war ihm gewiss.



Trefflich meinte ein Zuhörer: "Die Menschen sind nicht mehr so dumm und merken, dass alles nur noch auf Pump läuft!" Wie recht dieser Zuhörer doch hatte, erinnert man sich an die "Leerkäufe" im Zuge der Finanzkrise und dem Landesbank-Desaster! Wachstum, nur um seiner Selbstwillen ist kein Rezept und auch nicht Politikansatz der Freien Wähler. Insofern, so Aiwanger in seiner Argumentation gegen die dritte Startbahn, sei es auch nicht nötig Flugaufkommen aus allen europäischen Nachbarstaaten zum Drehkreuz München herbei zu karren, nur damit die Zahlen für eine dritte Startbahn passen.

Denn sind wir doch einmal ehrlich, das bayerische Wachstumspotential für den Münchner Flughafen ist begrenzt, seit Jahren auf Stagnationskurs mit minimalen Steigerungsraten zuletzt. Und brauchen wir eine dritte Startbahn für die Österreicher, Italiener, Kroaten, Tschechen etc., die in München umsteigen? Nochmal ein klares Nein!

Immer wieder wird von den Befürwortern einer dritten Startbahn im Zusammenhang mit deren Bau von neuen Arbeitsplätzen gesprochen. Wissen Sie eigentlich, dass von den rund 30 000 derzeitigen Arbeitsplätzen am Flughafen nur rund 8000 tatsächlich bei der Flughafengesellschaft in ordnungsgemäßen tariflichen Arbeitsverhältnissen arbeiten und die restlichen 22 000 in den vergangenen Jahren "outgesourced" worden sind und zu Dumpinglöhnen dort arbeiten? Vermutlich wissen Sie auch nicht, dass ein Großteil dieser in ausländischen Gesellschaften "outgesourc-ten" Mitarbeiter billige Arbeitskräfte aus Osteuropa sind, die in Wohncontainern leben und in keiner Arbeitsstatistik in Bayern zu Buche schlagen?

Woher sollen eigentlich die Arbeitskräfte für die prognostizierten rund 20 000 neuen Arbeitsplätze, die mit dem Bau einer dritten Startbahn immer wieder genannt werden, kommen? Richtig: Bei einer Arbeitslosenquote von 1,1 Prozent im weiten Münchner Umland sicher nicht aus dieser Region! Sondern, ... dreimal dürfen Sie raten, natürlich im Wesentlichen aus dem osteuropäischen Ausland. Brauchen wir dafür den angeblichen Wachstums-Motor dritte Startbahn? Ich meine, NEIN!

Entsetzt bin ich da immer noch über die Äußerung eines FDP-Kollegen, der sich als Befürworter des Startbahn-Baus kürzlich der "Lärm-Maschine" der Startbahn-Gegner vor seinem Anwesen ausgesetzt sah und angesichts seines Neugeborenen zu Hause meinte, man solle doch aufhören damit, denn das Kind könne doch nichts dafür. Was das Kind betrifft gebe ich ihm recht, warum sollen aber die Attachinger Bürgerinnen und Bürger, die vom Fluglärm bei 120 Flugbewegungen die Stunde dauerbeschallt werden würden für die Wachstums-Euphorie einiger Größenwahnsinniger bestraft werden?

Jetzt bilden Sie sich selbst eine Meinung, ob die Wachstums-Euphorie nicht auch ein "Leerkauf" ist?

Hier noch ein Link zu den Eigentumsverhältnissen beim Münchner Flughafen.

Das Drehkreuz des Münchener Flughafens wie es jetzt und auch zukünftig ausreichend Kapazität für den internationalen Flugverkehr bietet. Foto von Stefan Zerfaß/ PIXELIO



9 November 2011

Studiengebühren sind unsozial – mein Videopodcast (mit Gebärdendolmetscher)



8 November 2011

Keine Zeit … fürs Kind

Wer erzieht ein Kind? Vor allem natürlich seine Eltern. Aber auch die Schule übernimmt wichtige Erziehungsaufgaben, hinzukommen Prägungen durch Freunde, Vorbilder, Milieu. Darüber, wer welchen Anteil hat und haben sollte, lässt sich lange streiten. Für viele Lehrer dagegen, das ist die überraschende Erkenntnis der soeben erschienenen Allensbach-Studie, scheint die Sache entschieden: Bei der Vermittlung moralischer Werte bescheinigen sie Schule und Elternhaus, den beiden wichtigsten Erziehungsinstanzen, wenig Erfolg.

Bedenklich – wie ich finde – ist die Tatsache, dass nur jeder dritte Lehrer glaubt, dass es ihm gelingt, seinen Schülern Werte wie Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme oder auch Höflichkeit mit auf den Weg zu geben. Nicht einmal jeder zehnte Lehrer meint, dass Eltern einen großen Einfluss auf ihre Kinder haben. Viel wichtiger seien Freundeskreis und Medien.

Das klingt besorgniserregend! Doch tatsächlich sind Kinder – und damit sage ich nichts Neues - heute von Medien geprägt wie keine Schülergeneration zuvor. Das liegt nicht nur an der Existenz von Internet und Handy, die es bedauerlicherweise längst ins Kinderzimmer geschafft haben. Kinder sind Konsumenten: kleine kauffreudige Akteure auf einem Markt, der sie mit allen Mitteln umwirbt.

So etwas prägt – wie Eltern leidvoll erfahren müssen, wenn sie ihrem Teenager mal wieder die "falsche" Turnschuhmarke gekauft haben; Turnschuhe, die nicht angesagt sind. Und die, noch schlimmer, keiner der Schulfreunde trägt. Gruppendruck gab es zwar schon immer. Aber er nimmt zu, jedoch meine ich an dieser Stelle auch die Verantwortung und Durchsetzungskraft der Eltern anmahnen zu müssen. Bin ich nun Erzieher meines Kindes oder nicht?

Grundproblem scheint mir zu sein, dass die meisten Kinder heutzutage nur noch wenige gemeinsame Zeit mit Vater und Mutter verbringen. Zeit für intensive,  prägende und tief greifende Gespräche geht dadurch verloren. Auch mit den Lehrern gibt es den Austausch nur noch während der Schulzeit. Vorbei sind die Zeiten, dass der „Dorflehrer“ am Nachmittag auch mal am Fußballplatz vorbei schaut oder die SchülerInnen beim Einkaufen trifft oder gar mit den Eltern ins Gespräch kommt, weil es die so genannten „Dorfschulen“ kaum noch gibt.

Die Schule ist eben offenbar keineswegs so, wie Lehrer sie wünschen. Die Mehrheit ist davon überzeugt, dass eine Schule nur dann gut ist, wenn sie die gezielte Förderung nach Begabungen erlaubt, wenn es geeignetes Lehrmaterial gibt und eine intensive Schülerbetreuung. Aber wie soll das bei übergroßen Klassen und den heute alltäglichen Störungsbildern von Kindern möglich sein?

Nur wenige wissen sich in so einer Schule - die meisten Lehrer können das, was sie für richtig halten, nicht in ihrem Alltag umsetzen. Da geht es ihnen nicht anders als den Eltern. Es fehlt ihnen genau das, was Kinder am dringendsten brauchen: Zeit.

Zeit für Zuwendung, für individuelle Ansprache, um Vertrauen zu schaffen - um den Kindern die Persönlichkeitsbildung zukommen zu lassen, die sie für die Anforderungen einer hochindividualisierten Gesellschaft brauchen. Zeit, die ihnen aber auch ein übervoller und in meinen Augen überzogener Lehrplan nicht lässt. Die Zeit war immer schon knapp in den Schulen, aber nun, da sie auch in den berufstätigen Elternhäusern schwindet, wird dieser Mangel zum Problem.

Eine moderne Gesellschaft muss moderne Lösungen finden: Work-Life-Balance, Teilzeitarbeit, Ganztagsschulen. Der Spielplatz Computer reicht da nicht. Aber auch die Institution Schule muss als Ganzes sich einer Überprüfung stellen. Lehren wir den Kindern wirklich das, was unsere Kinder brauchen? Wäre es nicht viel sinnvoller statt der 37sten Untergliederung von irgendeinem Thema, das Thema offen zu diskutieren und mit den Schülern zu besprechen, es vielleicht  in der nächsten Unterrichtsstunde nochmals zu wiederholen und somit zu verfestigen? Aber nein, da geht die Entwicklung der neuen Mittelschule noch viel verzweigtere Wege und spezialisiert bereits die Achtklässler in eine Richtung, die unnötig und der Persönlichkeitsbildung abträglich ist.

Es gibt noch viel zu tun und viel Diskussionsbedarf.

Ob Eltern, Lehrer oder Kinder, wir alle brauchen mehr Zeit...Foto von CFalk/ PIXELIO



8 November 2011

Merkwürdige politische Allzweckwaffen

Schuster bleib bei deinen Leisten! Dieses alte Sprichwort findet wohl überall mehr Beachtung als in der Politik, speziell zuletzt der bayerischen Landespolitik bei deren Kabinettsrotation. Vor wenigen Wochen noch war der gelernte Tierarzt Marcel Huber Staatssekretär im Kultusministerium ehe er den zur BLM abgewanderten ehemaligen Kultusminister Schneider als Staatskanzlei-Chef beerbte und dort Seehofers obersten Wächter spielte und nunmehr ist er der neue Umwelt- und  Gesundheitsminister! Na Bravo, kann man da nur sagen, welch ein begnadetes Politik-Talent muss dieser Mann sein, dass er all diesen Anforderungen gerecht wird?

"Wie soll man denn da noch den Glauben an die Politik bewahren bei solch einer Pöstchen-Hin-und-Herschieberei?" meinte ein Mitfahrer im Zug heute früh. Wie Recht er doch hat! Da spielte Söder bisher den Energie- und Umwelt-vom Saulus zum Paulus und ab morgen soll er nun die bayerischen Finanzen im Griff haben. Da wundert es mich nicht, wenn sich immer mehr Menschen von der Politik enttäuscht abwenden und wenn gestern die Bayern LB gegen die Wand gefahren worden ist und heute der Euro vor dem Kollaps steht.

Aus meiner nun recht kurzen dreijährigen Erfahrung in der Landespolitik kann ich aber dies zumindest für die KollegenInnen der großen Regierungspartei nur bestätigen, dass sie in der Regel das kund tun, was ihnen die Ministerien vorschreiben oder vorsagen.

Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang die linientreue Abhängigkeit eines CSU-Abgeordneten von den Ministerien - und das berichtete mir einmal ein Journalist - der stets eine telefonische oder mündliche Anfrage mit dem Hinweis bedient: 'Ich rufe sie gleich zurück!'  eine Viertelstunde später kommt dann nicht der Rückruf, sondern das Fax oder die Mail mit ... -na was denken Sie?- welcher Meinung? Genau, Sie wissen schon ... Jedenfalls nicht seiner eigenen Meinung! Soviel zu unseren grandiosen Regierungspolitikern.




Im Irrgarten der bayerischen Ministerien scheinen die CSU-Allzweckminister Marcel Huber und Markus Söder gefangen zu sein. Foto von Rainer Sturm/ PIXELIO



8 November 2011

Bundeswehr-Dienstpostenstreichung trifft Mainfranken ins Mark

Die Bundeswehrreform hat Mainfranken heftig getroffen, deutlich stärker als das vorher zu erwarten war. Rund 40 Prozent der bisher in den vier mainfränkischen Standorten vorhandenen Dienstposten werden reduziert. Damit ist Mainfranken nach dem Abzug der amerikanischen Streitkräfte aus Würzburg, Wildflecken, Kitzingen und Giebelstadt sowie der Schließung der Bundeswehrstandorte Ebern, Mellrichstadt und Giebelstadt zum dritten Mal „militärisch“ getroffen.

Die Umstrukturierung der Bundeswehr zur Freiwilligenarmee hat massive Auswirkungen auf den Personalumfang der mainfränkischen Bundeswehrstandorte. Allein der Landkreis Bad Kissingen wird durch den Abbau von 1.400 Stellen in Wildflecken und Hammelburg 45 Prozent der bisherigen Dienstposten verlieren. Am Standort Volkach im Landkreis Kitzingen werden 680 der 1.830 Stellen wegfallen. In Veitshöchheim (Landkreis Würzburg) werden 310 der 1.190 Dienstposten gestrichen. In der Stadt Würzburg wird das Kreiswehrersatzamt geschlossen.

Damit ist die Region Mainfranken wie oben bereits dargestellt nicht zum ersten Mal Leidtragende von Truppenreduzierungen. Bereits frühere Bundeswehrreformen zogen umfassende Stellenstreichungen nach sich oder führten gar zur Schließung ganzer Standorte, etwa in Giebelstadt, Ebern oder Mellrichstadt. Vor allem auch durch den vollständigen Abzug der US-Streitkräfte aus Würzburg, Kitzingen, Wildflecken und Bad Kissingen sehen sich die betroffenen Kommunen noch heute enormen wirtschaftlichen und städtebaulichen Herausforderungen gegenüber.

Besonders hart trifft es die Region, denn die mainfränkischen Bundeswehrstandorte sind intensiv mit der Region und ihrer Bevölkerung vernetzt, deren Bedienstete hervorragend integriert und akzeptiert. Insbesondere in den ländlich geprägten Räumen ist die Bundeswehr ein maßgeblicher Wirtschaftsfaktor, nicht nur als Arbeitgeber im Zivilbereich. Sie ist gleichzeitig wichtiger Auftraggeber für den regionalen Handel, das Handwerk sowie den Dienstleistungssektor und sichert dadurch Arbeitsplätze in Nachgelagerten Branchen.

Die nun beschlossene Reduzierung der Dienstposten bedeutet einen enormen Verlust an Wirtschaftskraft und setzt die betroffenen Kommunen der akuten Gefahr einer Beschleunigung der ohnehin negativen demografischen Entwicklung aus – mit nicht absehbaren Folgen für die Versorgungsinfrastruktur vor Ort. Deshalb habe ich sofort nach Bekanntwerden der Streichungen entsprechende Kompensation von der Bundesregierung und dem Freistaat in Form Strukturverbessernder Maßnahmen oder Förderprogrammen und institutioneller Ausgleichsmaßnahmen.

Dass jetzt auch der Rat der Regionen eine entsprechend lautende Resolution an die Bundesregierung und den Freistaat verfasst, bestärkt mich in der Tatsache, dass ich mit meinen Forderungen richtig gelegen habe und wir für den einhergehenden notwendigen strukturellen Anpassungs- und Konversionsprozess in Mainfranken externe Hilfe durch umfassende Kompensationsleistungen benötigen.

Die Bundeswehr wird in Regierungsbezirk Unterfranken um 40 Prozent aufgrund der neuen Reform reduziert. Foto von Gemen64/ PIXELIO



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