Blog

30 Juni 2011

Aufatmen – Cengiz-Petition einstimmig zur Härtefallkommission verwiesen

Manchmal gibt es auch Beschlüsse oder Entscheidungen im Bayerischen Landtag, die einem persönlich sehr nahe gehen. Gestern wurde über die seit vielen Monaten ausstehende Petition von Hakan Cengiz, dem Würzburger Integrationsexperten, beraten und entschieden. Mittlerweile rund zwei Jahre kenne ich die Arbeit von Hakan Cengiz beim Main-Bildung Förderverein in Würzburg. Ich war erst neulich bei deren Sommerfest in Würzburg gewesen und deshalb erlebt man eine solche Entscheidung, bei der es über Bleiben oder Ausweisung eines einem lieb gewonnenen Menschen und seines ganzen Schulteams geht, schon ans Herz.

Entsprechend angespannt war ich schon in den vergangenen Tagen, weil man bei einer solchen Entscheidung doch stets nie sicher sein kann, dass sie positiv ausgeht. Vor allem war ich deshalb sehr unsicher, weil die Stellungnahme der Staatsregierung alles andere als einem positiven Bescheid dienlich war. Kein Wort wurde dort über die tolle Arbeit von Hakan Cengiz in der Integrationsarbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei den Integrationskursen, von den vielen Hausbesuchen bei schwer zu integrierenden kurdischen Flüchtlingen und der tollen Arbeit beim Würzburger Integrations-Stadtspiel „M(a)in Würzburg“ berichtet, sondern nur die eher negativen Dinge dargelegt.

Deshalb war es für meinen Würzburger Kollegen Oliver Jörg und mich als Berichterstatter nicht ganz einfach, die Kolleginnen und Kollegen von der Notwendigkeit der Verweisung an die sogenannte Härtefall-Kommission zu überzeugen. Bereits im Vorfeld hatten wir deshalb uns wegen der Argumentationsstrategie abgesprochen. Dies überzeugte dann auch die Ausschuss-Mitglieder und es kam ohne großes Nachgefrage zu einem einstimmigen Votum!

Puuuh, kann ich da nur sagen, da fiel uns allen ein Stein vom Herzen, Etappensieg im Fall Cengiz! Und der anwesende Hakan Cengiz, der zusammen mit Ismail Temel, dem Geschäftsführer der Main Bildung anwesend war, konnte seine Freude mit einem leichten Schmunzeln im Gesicht nicht verbergen.  Und auch ich freute mich riesig, dass hier die Vernunft und der Verstand gesiegt hat und nicht Justitias langer Arm. Denn das Gericht hatte eine Klage auf Verbleib der Familie Cengiz noch vor wenigen Monaten abgelehnt, weswegen es nun zur Petitionsentscheidung kommen musste.

Aber noch ist nichts über den dauerhaften Verbleib, also einem Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik entschieden, denn nunmehr muss die sogenannte Härtefall-Kommission am Innenministerium letztendlich ihr Votum fällen. Dort sitzen Vertreter aus verschiedenen Organisationen, die unabhängig vom Innenminister beschließen. Wenn auch deren Auffassungsgabe dem normalen Menschenverstand entspricht, dann wird die Familie Cengiz in Deutschland bleiben können.

Als Mitglied des Bayerischen Integrationsrates weiß ich nur zu gut, wie wir uns in vielen Sitzungen Gedanken machen, wie Bürgerinnen und Bürger noch besser mit Menschen mit Migrationshintergrund in Kontakt kommen, sie dazu bewegen sich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen und sie letztendlich in unsere Gesellschaft zu integrieren. Und in vielen Sitzungen haben wir noch keinen Königsweg gefunden. Hakan Cengiz aber hat diese Fährte bereits erfolgreich gelegt, geht einfach als Muttersprachler zu den Migranten-Familien, spricht mit diesen und überzeugt sie, dass sie die deutsche Sprache lernen müssen und bringt ihnen Wissenswertes zur deutschen Kultur bei.

Warum sollte also so ein Erfolgskonzept-Cengiz von hier weggeschickt werden, nur weil er statt eines Studiums nun redlich sein Geld als Institutsleiter verdient, weil eben das Leben anders gespielt hat als ursprünglich geplant. Von mir aus könnten wir noch tausende solcher Menschen wie Hakan Cengiz haben, die sich an der Gesellschaft beteiligen und anderen helfen, sich also nützlich machen für uns. Ich drücke natürlich auch weiter die Daumen.

Hakan Cengiz und ich, hier beim Fototermin anlässlich des Sommerfestes des Main Bildung Fördervereins.



25 Juni 2011

Bürokratie-Entlastung für die Unternehmen – schwer nachvollziehbar

Immer wieder hört man die Klagen von Unternehmern über zu viel Bürokratie. Hier ein Formular für Dieses, da eines für Jenes ausfüllen. Und die Rufe nach Bürokratie-Entlastungen ist allerorten und allzeit hörbar bei den Mittelständlern. Nun, was bedeutet bürokratische Entlastung? Darüber konnte ich mich schon dieses Jahr bei einem Besuch in der Staatskanzlei informieren, denn dort gibt es eine eigene Normenkontrollstelle, die sich nur darum kümmert. Wer jedoch meint, dass dort darüber entschieden wird, dass der Unternehmer X drei Formulare weniger ausfüllen muss, der hat völlig falsche Vorstellungen von Bürokratie-Entlastung.

Meine Kollegin, MdL Jutta Widmann, hat sich dazu jetzt auch in einer Schriftlichen Anfrage einmal konkrete Zahlen geben lassen. Denn 2009 wurde das Dritte Mittelstandsentlastungsgesetz mit über 20 Einzelmaßnahmen verabschiedet, mit denen vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, von unnötiger Bürokratie entlastet wurden. Und zwar waren Gegenstand des Gesetzes ausschließlich Erleichterungen und Vereinfachungen im Bundesrecht, denn man muss dazu wissen, dass ein Großteil der Dinge auf Bundesebene geregelt werden und Bayern da kaum was mitzureden hat.

So wurde beispielsweise die Handwerkszählung durch Rückgriff auf bereits vorhandene Verwaltungsdaten vereinfacht, ein ganzes Bündel an gewerberechtlicher Erleichterungen wurde umgesetzt. Wie gesagt, die Länder sind für die Umsetzung nicht zuständig, sondern lediglich für den Vollzug und dadurch nur mittelbar betroffen. Mithilfe eines sogenannten Standard-Kosten-Modells wurde die Entlastungswirkung für die Wirtschaft errechnet, die für das Jahr 2009 bundesweit bei netto mindestens 97 Millionen Euro liegen soll. Unter Einrechnung der nur alle 8 bis 10 Jahre stattfindenden Handwerkszählung ergibt sich im rechnerischen Mittel eine Gesamtentlastung der Wirtschaft von rund 76 Millionen Euro pro Jahr. Eine Menge Geld!

Die Angaben belaufen sich auf das ganze Bundesgebiet und können dezidiert für Bayern nicht ermittelt werden. Ginge man einmal von einer einfachen Rechnung aus, die 76 Millionen durch 16 Bundesländer zu teilen, so wären wir bei 4,5 Millionen Euro für die bayerische Wirtschaft. Doch aufgrund der hohen Anzahl von kleinen und mittelständischen Unternehmen in Bayern ergibt sich sogar für 2009 eine Entlastung von 17 Millionen Euro, was im langjährigen Durchschnitt 13,5 Millionen Euro Entlastung bedeutet.

Was das jetzt alles mit Bürokratie-Entlastung für den Mittelstand zu tun hat werden sie zu Recht fragen. Jeder einzelne Vorgang, sprich jedes Ausfüllen eines Formulars für welche Statistik auch immer, wird hier mit einem Zeitfaktor hochgerechnet und dieser zeitliche Umfang ergibt diese Euro-Summe. Nicht ganz einfach, aber einleuchtend! Aber ich bin sicher, Sie werden sich auch schwer tun mit der Vorstellung, dass das Bürokratie-Entlastung sein soll?


24 Juni 2011

CSU-Abgeordneter kritisiert CSU-Bildungspolitik!

Es gibt schon Kuriositäten. Während sich CSU-Kultusminister Spaenle mit Bayerns toller Bildungspolitik rühmt und keine Möglichkeit verstreichen lässt, welch großen Wert er auf Bildungsgerechtigkeit und Chancengerechtigkeit legt, regt sich jetzt schon CSU-intern heftige Kritik an der CSU-Bildungspolitik. Denn die geplante Einführung von drei jahrgangsgemischten Klassen in der Grundschule Sonderhofen im Landkreis Würzburg stößt nicht nur bei Eltern und Kommunalpolitikern auf Widerstand, sondern nun auch beim CSU-Bundestagsabgeordneten Paul Lehrieder.

Der hat sich nun mit einem „Bittbrief“ an Bayerns Kultusminister Ludwig Spaenle gewandt und erinnert seinen Parteifreund Spaenle daran, was CSU und FDP zu Beginn ihrer Koalition in Bayern vereinbart haben und würde es begrüßen, wenn diese Aussage auch zu einer Verbesserung der Situation im Grundschulverband Gaukönigshofen führen würde. Denn wörtlich heißt es in der Koalitionsvereinbarung: „Die „demographische Rendite, die durch den Rückgang der Schülerzahlen entstehen wird, bleibt in vollem Umfang im Bildungssystem, um die Bedingungen für die Schulen weiter zu verbessern.“ Doch das Vorhaben der Staatsregierung für die Grundschule Sonderhofen sieht genau das Gegenteil vor, Einsparung einer Lehrkraft und deshalb Bildung von sogenannten JaMi-Klassen.

Der aufmüpfige CSU-MdB erinnert Spaenle auch daran, dass die CSU mit der FDP auch vereinbart habe: „Grundschüler sollen durch kleinere Klassen und den Ausbau des Ganztagesangebotes noch stärker und individueller gefördert werden - Kurze Beine, kurze Wege.“ Die Einführung jahrgangsgemischter Klassen würde aber erhebliche, bisher nicht erforderliche Schulwege bedingen und wieder würde dies der Koalitionsvereinbarung widersprechen, so Lehrieder weiter. Wie wahr, doch nur die Staatsregierung interessiert sich wieder einmal nicht für ihre vertraglich fixierte Abmachung mit der FDP. Da frage ich mich schon, wo bleibt die Glaubwürdigkeit einer solchen Koalitionsvereinbarung und einer solchen Regierung.

Eigentlich müssten die Eltern und Erziehungsberechtigten für einen solch offenen Betrug auf die Barrikaden gehen. Wir Freien Wähler bemängeln schon seit Jahren immer wieder, dass die jahrgangskombinierten Klassen „Sparmodelle“ sind. Denn die oftmals von den Schulbehörden und dem Kultusministerium gebrachte Argumentation des pädagogischen Konzept wird in der Regel bereits nach einem Jahr – wenn nämlich erneut gespart werden muss – wieder über den Haufen geworfen. Bestes Beispiel, die Grundschule Ostheim-Willmars in der Rhön. Dort rühmte man sich seitens der Schulbehörden noch im vergangenen Jahr mit der Bildung von vier jahrgangsgemischten Klassen in den Jahrgangsstufen 1 und 2, nunmehr wird auch dort eine Lehrkraft eingespart und plötzlich werden vier zu drei jahrgangsgemischten Klassen mit dem Nachteil größerer Klassen. Da fragen sich nicht nur die betroffenen Lehrkräfte, wer hier wen hinters Licht führt, sondern auch ich mich.

In der CSU herrscht zur Zeit Uneinigkeit. Foto:Alexander Hauk/ PIXELIO



23 Juni 2011

Inklusion im Bayerischen Bildungssystem – Teil 3

Auf dem Weg zur Schule für alle?




Bayern hat sich mit diesem Gesetzesentwurf für einen sanften und wie ich finde, richtigen Weg bei der Umsetzung der UN-Konvention entschieden. Hervorzuheben ist meiner Ansicht nach dabei auch die Tatsache, dass Inklusion nun für alle Menschen möglich sein soll, deshalb aber noch lange keine Pflicht ist.

Das bereits in Horrorszenarien gemalte Bild von Förderschulen als schülerlose Kompetenzzentren, deren Daseinsberechtigung allein durch ihre beratende Funktion für von die von einem Ansturm der behinderten Kinder überrollten Regelschulen herrührt, ist damit hinfällig. Und darüber bin nicht nur ich als früherer Lehrer an einer Förderschule froh, dies wird vor allem viele Eltern behinderter Kinder erleichtern.

Von ihnen bin ich in den letzten Monaten mehrfach darauf aufmerksam gemacht worden und es ist letztendlich auch meine eigene Erfahrung, dass der Besuch einer Regelschule – zumindest zum jetzigen Zeitpunkt und unter den Voraussetzungen, die im Moment an allgemeinen Schulen bestehen – nicht für alle Kinder sinnvoll sein muss.

Die Förderschulen mit ihrer in Jahrzehnten gesammelten Erfahrung beherbergen einen großen Schatz an impliziertem Wissen, den es zu erhalten gilt, weil er den Kindern direkt zu Gute kommt. Dieses Wissen müssen sich die Regelschulen in den nächsten Jahren erst noch aneignen und dabei sind sie natürlich auch auf die Zusammenarbeit mit den Förderschulen angewiesen. Es wäre aber sicherlich falsch, Inklusion in einer Hau-Ruck-Aktion erzwingen zu wollen. Das hieße doch im Grunde nichts anderes, als es auf dem Rücken der Kinder auszutragen.

Ab sofort ist also der Elternwille entscheidend – und das ist gut so! Den Eltern, die ihr Kind ja am besten kennen und deshalb am ehesten einschätzen können sollten, was für ihr Kind das richtige ist, wird damit natürlich ein hohes Maß an Verantwortung auferlegt. Es ist deshalb wichtig, dass diesen Eltern ein breit gefächertes Angebot an Informations- und Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt wird, damit sie im Einzelfall die richtige Entscheidung für ihr Kind treffen können.

Eine letzte Instanz gibt es aber doch: wenn nämlich das Kindeswohl – seitens der Kinder mit Behinderung oder ihrer Mitschüler – gefährdet ist, weil es sich beispielsweise um ein stark verhaltensauffälliges Kind mit Gewaltpotential handelt, hat die Regelschule die Möglichkeit, die Aufnahme zu verweigern. Auch diese Regelung dürfte wohl im Sinne aller Eltern sein.

Die Umsetzung der Inklusion in Bayern wird ein langfristiger Prozess sein, bei dem in den Schulen aber vor allem in unserer aller Köpfe noch viel passieren muss, bevor alle Bedenken sowohl bei den Eltern, als auch bei den Lehrern überwunden sein werden. Erst wenn hier ein grundlegendes Umdenken stattgefunden hat und zudem die nötigen institutionellen Voraussetzungen an den Schulen geschaffen worden sind, sind wir auf dem Weg zu einer Schule für alle.

Weiterhin muss viel Aufklärungsarbeit geleistet werden, damit die Eltern die richtige Wahl für ihr Kind treffen.



22 Juni 2011

Inklusion im Bayerischen Bildungssystem – Teil 2

Eine Sternstunde des Parlamentarismus: Der neue Gesetzentwurf zur Umsetzung der Inklusion.




Soviel also zum Status Quo in Sachen „Inklusion“. Jetzt, in einem zweiten Schritt, möchte ich über entsprechende Konsequenzen nachdenken: wo besteht noch Handlungsbedarf? Was muss sich angesichts der neuen Rechtslage durch die UN-Konvention im bayerischen Schulsystem ändern?

Nach fast 1 ½ Jahren intensiven Zusammenarbeitens in unserer interfraktionellen Arbeitsgruppe ist er nun endlich da, der Gesetzesentwurf zur Umsetzung von Inklusion in Bayern. In dieser Arbeitsgruppe waren wir uns unserer Verantwortung für die gesellschaftliche Tragweite der Thematik voll bewusst. Anders als so oft im politischen Alltag haben wir deshalb die Gemeinsamkeiten aller Fraktionen herausgestellt, wodurch hier eine produktive Arbeit mit einem zufrieden stellenden Ergebnis zustande gekommen ist.

Die Zusammenarbeit in der interfraktionellen Arbeitsgruppe war zielführend.



Der von uns vorgeschlagene Gesetzentwurf setzt den Inklusionsgedanken konsequent um: zentraler und entscheidender Punkt ist, dass alle behinderten Kinder bereits ab dem Schuljahr 2011/12 die Regelschulen besuchen dürfen. Es wird in Zukunft nicht mehr die „aktive Teilnahme“ am Unterricht als Aufnahmekriterium vorausgesetzt, fortan zählt allein der Wille der Eltern. Sie dürfen entscheiden, ob ihr Kind die Regelschule oder eine Förderschule besuchen will.

Neu dabei ist, dass Schulen ein Schulprofil „Inklusion“ entwickeln können. Solchen Schulen soll dann seitens des Kultusministeriums ein größerer Gestaltungsspielraum gewährt werden, um den gemeinsamen Unterricht realisieren  zu können. Ein zentraler Punkt ist auch, dass die sonderpädagogische Unterstützung an diesen Schulen nicht mehr über den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD) erfolgt; vielmehr werden Lehrkräfte für Sonderpädagogik der Förderschule und Heilpädagogen fest ins Kollegium der Regelschule integriert sein. Schulen mit dem Profil „Inklusion“ sollen damit ein Motor im bayerischen Inklusionsprozess werden.

Gleichwohl haben wir uns in der Arbeitsgruppe darauf geeinigt, das bewährte System der Förderschulen in Bayern aufrecht zu erhalten. Das Gesetz legt somit fest, dass alle bisherigen Formen der Förderung und Unterbringung von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf bestehen bleiben können. Die Umsetzung der UN-Konvention erfolgt also nicht als völliger Kahlschlag im bayerischen Bildungssystem. Stattdessen sollen die bewährten Ansätze des kooperativen Lernens bestehen bleiben, weiter entwickelt und besonders gefördert werden.

Durch den neuen Gesetzentwurf soll die UN-Konvention in Bayern erfolgreich umgesetzt werden.



21 Juni 2011

Inklusion im Bayerischen Bildungssystem – Teil 1

Bisherige Bestandsaufnahme: „Alter Wein in neuen Schläuchen“

Als aufmerksamer Blogleser wundern Sie sich jetzt sicherlich, dass ich schon wieder einen Beitrag zum Thema Inklusion beisteuere. In der Tat, wenn Sie hier regelmäßig reinschauen, sind Sie inzwischen mit dem Begriff „Inklusion“ vertraut. Dann wissen Sie ja auch, dass ich dieses Wort furchtbar finde, weil man zum Verstehen erst einmal ein Fremdwörterlexikon braucht.

Warum kann man denn nicht von einer gleichberechtigten Teilnahme aller Menschen am alltäglichen Leben sprechen? Deswegen verwundert es auch nicht dass in weiten Teilen der Bevölkerung, wenn nicht gar im größten Teil der Bevölkerung, keiner damit etwas anzufangen weiß.

Dabei sind seit dem Inkrafttreten der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung am 26. März 2009 inzwischen zwei Jahre vergangen. Seitdem streben in Deutschland viele Kinder, ob mit oder ohne Behinderung  bzw. sogenannten sonderpädagogischen Förderbedarf, einen Rechtsanspruch auf ein gemeinsames Lernen an. Grund genug für mich, heute den Versuch einer Bestandsaufnahme in Sachen Inklusion zu machen.

Bisherige Praktiken zur Inklusion




Immer wieder ist, wenn das Thema zur Sprache kommt, vom neuen bayerischen Weg der „Inklusion durch Kooperation“ die Rede. Aber was ist damit eigentlich gemeint? Was lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt über die Teilhabe von behinderten Schülerinnen und Schülern am Schulsystem sagen? Und inwieweit wird im Freistaat der Gedanke der Inklusion an Schulen bereits umgesetzt?

Sicher, schon vor Inkrafttreten der UN-Konvention war es in Bayern für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf möglich, unter bestimmten Voraussetzungen in einer Regelschule unterrichtet zu werden. Man spricht dann von Einzelintegration, das Kind wird überwiegend in der Klassengemeinschaft unterrichtet, muss den Unterrichtsformen der allgemeinen Schulen folgen und Fortschritte erzielen können. Unterstützung bekommt es gegebenenfalls von einem Mitarbeiter des mobilen sonderpädagogischen Dienstes (MSD) oder einem so genannten „Schulbegleiter“. Die Anzahl der Integrationsschüler in Bayern ist in den letzten Jahren stetig gestiegen, im Schuljahr 2008/09 waren es 16 Prozent (!) mehr als im vorangegangenen Schuljahr.

Weitere Formen der Integration sind Kooperations- und Außenklassen, bei denen die Idee des pädagogischen Zusammenwirkens von Förderschulen und allgemeinbildenden Schulen im Vordergrund steht. Hier nehmen beispielsweise einzelne Klassen einer Grund- oder Hauptschule Schüler aus einer kooperierenden Förderschule auf, der Unterricht erfolgt nach dem Lehrplan der allgemeinbildenden Schule. Trotzdem bleiben die Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf der Förderschule zugeordnet.

Die Zahl der Kooperationsklassen hat in den letzten Jahren ebenfalls zugenommen, im vergangenen Schuljahr 2010/11 wurden in Bayern an 633 Schulen Kooperationsklassen eingerichtet. Im anderen Fall werden Förderschulklassen an Regelschulen ausgelagert, unterrichtet wird weiterhin nach dem Lehrplan der Stammschule und man erhofft sich Integration allein aufgrund der räumlichen Nähe. Im Schuljahr 2010/11 gab es bayernweit 163 solcher Außenklassen.

Inklusion ist nicht Integration




All diese Ansätze sind wohlgemeint, aber schaffen sie wirklich die Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe behinderter Kinder an der Gesellschaft? Ich denke nein! Inklusion ist eben nicht gleichzusetzen mit Integration. Statt davon auszugehen, dass sich Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft integrieren und damit an sie anpassen müssen, setzt „Inklusion“ in den Köpfen der Menschen, also bei der Gesellschaft an. Sie muss derart umgestaltet werden, dass alle Menschen die Möglichkeit zur gleichberechtigten Teilhabe an ihr haben. Letztlich ist aber in Bayern in den letzten beiden Jahren noch nicht sehr viel mehr geschehen, als den bisherigen Weg der „Integration durch Kooperation“ einfach nur neu zu benennen.

Der ursprüngliche Gesetzesentwurf der Staatsregierung ging eindeutig nicht weit genug. Viel zu sehr setzte man hier auf Althergebrachtes wie eine verbesserte Einzelintegration oder eben die erwähnten Kooperations- und Außenklassen. Letztlich also war es wieder mal nur der alte Wein in neuen Schläuchen!

Im Landtag haben wir deshalb eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gebildet und in im vergangenen Jahr intensiv an einem neuen Gesetzesentwurf gearbeitet, um dem Rechtsanspruch aller Kinder auf eine gemeinsame Bildung gerecht werden zu können.

Erst der Pluralismus macht eine Gesellschaft lebendig. Foto:Petra Hegewald / PIXELIO



17 Juni 2011

Abfall sorgt für handfesten Koalitionskrach

In den vergangenen Tagen hat die von der Bundesregierung geplante Neuordnung des Kreislauf- und Abfallrechts die bayerische Regierungskoalition in Turbulenzen gebracht. Zugrunde liegt ein entsprechender Dringlichkeitsantrag von Freien Wähler und SPD gegen dieses Vorhaben, der in der vergangenen Woche im Plenum abgestimmt wurde. Trotz anders lautender Mitteilungen der CSU wurden beide Anträge, auch derjenige der Freien Wähler, mehrheitlich angenommen, was zu dem bekannten Koalitionskrach führte. Damit wurde aber erst ein Etappensieg errungen. Das Bestreben von uns Freien Wählern, die bewährte bayerische Abfallentsorgung zu erhalten, ist noch nicht in trockenen Tüchern.

Jedenfalls würde das Vorhaben des Bundes die bewährte bayerische Abfallwirtschaft erheblich schwächen. Denn dabei sind vorgesehen, dass die einheitliche Erfassung der Wertstoffe dann nicht mehr ausschließlich in der Hand der Kommunen liegt, da private Wertstoffsammlungen zugelassen würden. Somit steht  Profit vor Gemeinwohl!

Ebenfalls müsste eine verpflichtende zusätzliche Wertstofftonne angeschafft werden, die dann, die in Bayern hervorragend funktionierenden Wertstoffhöfe (insgesamt gibt es 1683) überflüssig machen würde. Die bisher weitgehend funktionierende, ökologisch schonende Beseitigung des Restmülls ist in Gefahr, weil dann Milliardengeschäfte mit dem Müll im Vordergrund stehen. Bundesweit ist bis 2020 eine Recyclingquote von 70 Prozent vorgesehen, was für Bayern ein fundamentaler Rückschritt ist, denn bei uns in Bayern liegen wir derzeit schon bei 73 Prozent.

Von welcher Partei dies im Wesentlichen gesteuert wird, kann man leicht herauslesen, der FDP. Im Bayerischen Landtag hat die CSU bisher aus falscher Rücksicht auf ihren Koalitionspartner dieses Vorhaben unterstützt, obwohl alle kommunalpolitischen Spitzenverbände sich vehement gegen diese Pläne wenden. Es kann nach unserem Verständnis nicht sein, dass der abfallwirtschaftliche Gewinn privatisiert, der Verlust jedoch kommunalisiert wird und letztlich der Bürger vor Ort die Zeche zahlen muss. Für uns Freie Wähler gehören Abfallentsorgung und Wasserversorgung zur kommunalen Daseinsvorsorge, die auf keinen Fall privatisiert werden darf. Wir werden hier nicht locker lassen und weiter auf der Seite der Kommunen und damit der Bürger stehen.




Der Müll sorgte für heftige Auseinandersetzungen in der Koalition und für die erste "Abstimmungspanne" im Landtag. Foto: Oliver Weber/ PIXELIO



17 Juni 2011

Gute Schule-Schlechte Schule

Derzeit ist die Schulstruktur-Debatte nicht zuletzt angesichts der "Nachsteuerungsmaßnahmen" beim bayerischen G8-Abitur wieder einmal voll entbrannt. Hinzu kommen die für mich erfreulichen Ergebnisse des Deutschen Schulpreises, bei dem das Karlstädter Johann-Schöner-Gymnasium den zweiten Platz belegte. Ausgerechnet übertroffen wurde das JSG von einer Gesamtschule aus Göttingen.

Nun sind ja ausgerechnet diese Gesamtschulen das größte auszumachende Übel der bayerischen CSU-Bildungspolitiker. Und Kultusminister Spaenle kommt nicht umhin gebetsmühlenartig zu erklären, dass man in Bayern keine Einheitsschule wolle. In diesem Punkt gebe ich ihm sogar Recht, eine Einheitsschule will Niemand. Vielmehr brauchen wir in Bayern eine Schulvielfalt. Und eine solche Vielfalt kann auch in der Schulentwicklung jeder einzelnen Schule liegen, nur braucht es dazu die nötigen Freiräume. So wie beispielsweise in Karlstadt, wo Arbeitsgemeinschaften aus Lehrern, Eltern und Schülern Mitspracherecht haben und so den Lern- und Lebensort Schule gemeinsam gestalten.

Am Erfolg des bayerischen Gymnasiums will denke ich auch Niemand rütteln, gleichwohl an den in meinen Augen zu hohen Leistungsanforderungen. Hierzu habe ich ja nun mit den Beispielen und Ausführungen in meinem letzten Blog die beste Argumentation geliefert. Hier muss etwas geschehen und es darf nicht bei einem einmaligen "Nachsteuern" bei der Abiturprüfung bleiben.

Dass aus einem "Gesamtschüler"-Abiturienten durchaus auch was werden kann, das wurde mir kürzlich deutlich vor Augen geführt als mein Zahnarzt mich darauf aufmerksam machte, dass zwei seiner Schulkollegen schon in den 70er-Jahren den vermeintlich leichteren Weg zum Abitur über einen im Unterfränkischen damals weit verbreiteten Umweg über den Wechsel an eine hessische Schule nahmen und Beide heute renommierte Professoren und Lehrstuhlinhaber an deutschen Universitäten seien.

Seitdem habe ich viel darüber nachgedacht und bin mir auch sicher, dass es nicht entscheidend ist, wie gut einer das Abitur macht und wie leicht oder schwer die diesbezüglichen Anforderungen sind, sondern was ein Abiturient im weiteren Lebenslauf daraus macht. Wir alle haben schon einmal vom Reifegrad eines Menschen oder eines Jugendlichen gehört und bei Vielen fällt  - wie man so schön sagt - der Groschen einfach später.
Deshalb brauchen die Kinder und Jugendlichen die Schulzeit als Entwicklungszeit und sollten dabei reifen und nicht Zugrunde gehen oder die Lust auf Leistungsanforderungen verlieren. Deshalb halte ich beispielsweise die längere gemeinsame Schulzeit für absolut sinnvoll, weil ich auch selbst zu meiner Zeit als Unterrichtender in einer Förderschule erlebt habe, wie Kinder sich entwickeln, wenn man sie sich entwickeln lässt.

Meines Erachtens benötigen wir vielmehr flexiblere, individuellere Herangehensweisen etwa in der Form, dass im Laufe einer Schulzeit bestimmte Leistungsnachweise erbracht werden müssen, diese aber nicht zeitlich an einem Schuljahr fixiert sind. Wir brauchen auch flexiblere Übergänge, um das Wechseln von einer Schulart zu einer Anderen nicht als Auf- oder Abstieg zu betrachten, sondern als Weiterentwicklungsprozess.

Ich bin mir sicher, dass das dreigliedrige bayerische Schulsystem am Ende ist und es eine Neuorientierung geben wird. Aber wo ansetzen, das ist die Königsfrage? Die Hauptschule an eine Realschule anzugliedern und in eine Oberschule umzufirmieren halte ich derzeit für das Machbarste, denn damit würden keine zu großen Umwälzungen stattfinden, schließlich gibt es auch jetzt bereits einige Kooperationsmodelle zwischen Haupt- und Realschulen.

Eine Gemeinschaftsschule bis zur zehnten Klasse, der ich die größte Sympathie abgewinnen kann, wäre eine echte Revolution und der größte Gewinn für unsere Kinder und Jugendlichen, aber auch die Lösung mit dem größten Aderlass, schließlich würden dabei einige Schularten auf der Strecke bleiben und viele Lehrer/innen um ihre Besoldung zittern. Aber vielleicht wäre eine solche Bildungswende nach der Energiewende der konsequente Weg sich verändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen.

Einen Lesenswerten Artikel dazu gibt es auch hier von der Zeit_online Redaktion.


17 Juni 2011

Strafanzeigen gegen Landesbank-Vorstandsmitglieder zielführend

Die Geschehnisse um die Bayerische Landesbank begleiten uns nun schon seit Beginn unseres Daseins im Bayerischen Landtag. Auf unser Drängen hin wurde bekanntlich ein Untersuchungsausschuss eingerichtet, der in den vergangenen zwei Jahren akribisch, aber – so hatte man den Eindruck - zuweilen zahnlos agierte. Umso erfreulicher, dass sich nunmehr doch sukzessive in dieser scheinbaren ‚never ending story‘ ein bisschen Gerechtigkeit einzustellen scheint. Nachdem bereits vor Wochen gegen die Verwaltungsräte Anzeige erstattet worden war, hat nunmehr die Staatsanwaltschaft vom Landgericht München I acht ehemalige Vorstandsmitglieder wegen schwerer Untreue und Korruption angeklagt. Der strafrechtlich relevante Schaden beträgt 624 Millionen Euro.

Im Nachhinein war es meiner Meinung nach völlig richtig, dass wir Freien Wähler zusammen mit der SPD unter Anführung unseres Landesbank-Experten Bernhard Pohl im Dezember 2009 Strafanzeige gegen Vorstand und Verwaltungsrat der Bayern LB wegen des Verdachts der Untreue gestellt haben. Die umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben unseren Verdacht bei den Vorständen bestätigt. Deshalb kam es nun zur Erhebung der Anklage.

In diesem Zusammenhang möchte ich einmal das aufopferungsvolle Wirken von meinem Fraktionskollegen Pohl herausstellen, der sich als Jurist die Materie derart einverleibt hat und hier intensiv – oft auch gegen massiven Widerstand der übrigen Fraktionen – Impulse gesetzt hat. Aber auch die zuständige Sondereinheit bei der Staatsanwaltschaft ist ihrer Aufgabe gerecht geworden und hat gezeigt, dass auch und gerade bei schwerwiegenden Fällen hart durch gegriffen wird. Das Sprichwort ‚Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen‘ gilt nicht im Fall der BayernLB.

Nicht nachvollziehbar ist für mich hingegen die Tatsache, dass die Verwaltungsräte offensichtlich nicht angeklagt werden. Dennoch bin ich davon überzeugt, dass die Anzeige der FREIEN WÄHLER richtig war, denn in dem teuersten Finanzskandal der bayerischen Geschichte muss das Verhalten aller Verantwortlichen überprüft werden. Es wäre fatal, wenn man den beteiligten Politikern einen Persilschein ausgestellt hätte. Wenn nach Abschluss der Ermittlungen gegen die Verwaltungsräte kein Tatverdacht besteht, muss das Verfahren eingestellt werden, wie bei jedem anderen Staatsbürger auch. Wichtig ist, dass es hier kein Sonderrecht für Politiker gegeben hat. Genauso intensiv, wie sich die Staatsanwaltschaft dieses Themas angenommen hat, müssen nun auch die Zivilgerichte arbeiten. Deswegen bleibt unsere Forderung, den kompletten damaligen Vorstand und Verwaltungsrat auf Schadensersatz zu verklagen, unvermindert bestehen.

Die ‚never ending story‘ geht weiter.



16 Juni 2011

Kulturförderung – Metropole vs. Ländlicher Raum

Kultur gehört zu den bedeutendsten Gütern einer Gesellschaft. Viel zu oft stehen gutes Theater, tolle Comedy, mitreißende Literaturlesungen im Schatten von Schlagzeilen im Sport oder der Politik. Als Stadtrat in Gemünden und Mitglied des Ausschusses für Jugend, Kultur und Tourismus liegt mir sehr viel daran, dass gerade auf dem flachen Lande die Kultur nicht zu kurz kommt. Deshalb gehe ich genauso gerne zu einer Vernissage wie zu einem Klavierkonzert oder den Scherenburg-Festspielen. Deshalb ist es mir auch ein Anliegen, dass Gemünden weiter eine Musikschule halten kann, denn solche Basics, wo beispielsweise Kinder in der musikalischen Früherziehung fürs Leben lernen, sind wichtige Marksteine in der Erziehung und Bildung.

Zu oft stehe ich als Stadtrat auch da vor der Frage, wie viel Kultur kann sich eine Stadt leisten? Viel zu wenig, ist da meine Antwort, weswegen man gerade den Brauchtums- und Musikvereinen größte Anerkennung und Lob zollen muss, denn im ländlichen Raum übernehmen sie oft die Vermittlung von Kultur.

Wie viel Kultur braucht auch der Freistaat? Dieser Frage bin ich diese Woche einmal näher auf die Spur gerückt und habe mir 'La Traviata' im Münchner Gärtnerplatztheater angeschaut. Respekt den Künstlern zu dieser tollen Inszenierung, es hat mich total begeistert! Natürlich habe ich mir ganz bewusst das Gärtnerplatztheater angetan, denn es rückte für uns Landtagsabgeordnete in den vergangenen Monaten wegen der bevorstehenden Generalsanierung für sage und schreibe rund 70 Millionen Euro in den Fokus. Ja, Sie haben richtig gelesen, 70 Millionen!  Man wagt es kaum zu sagen, was da mit dem in die Jahre gekommenen Staatstheater passieren soll. Meine Frau war derart entsetzt über die Zahl, dass sie sofort unkte, ob da goldene Wasserhähne eingebaut werden sollen?

Ehrlich gesagt, mir ist das bei aller Liebe zur Kultur auch eine Spur zu viel des Guten. Unzweifelhaft gilt es die sanitären Anlagen dringend auf einen akzeptablen Stand zu bringen. Sicher gilt es in der Technik modernes Gut einzubauen, aber müssen es 70 Millionen sein?

Zu recht sagen viele beim Lesen dieser Zeilen, dass wieder mal alles nach München geht. Das Mainfrankentheater in Würzburg etwa steht auch vor einer Generalsanierung und da hagelt es bei weitem nicht die Zuschüsse wie beim Gärtnerplatztheater. Oder auch das Mozartfest, als echtes Juwel der Musik, hangelt sich Jahr für Jahr mit den Finanzen so durch und bekommt gerade einmal die Mieten für die Räumlichkeiten in der Residenz erlassen, bereits für die Bestuhlung kassiert der Freistaat die Veranstalter ab. Interessant überhaupt wie unterschiedlich die Kulturförderung in Bayern abläuft. Mit einer schriftlichen Anfrage bei der Staatsregierung habe ich mich da jetzt mal genauer erkundigt. Machen Sie sich auf Überraschungen gefasst!

Ja, nun! Die 70 Millionen Euro für das Gärtnerplatztheater sind mit der Mehrheit der CSU/FDP-Koalition im Haushalt durchgewunken worden, obwohl auch einigen CSUlern das aufgestoßen ist. Und mir missfällt das Ausmaß der Sanierung beim Gärtnerplatztheater. Viel lieber hätte ich eine bessere Streuung des Geldes über ganz Bayern, denn der Freistaat lebt in seiner kulturellen Vielfalt von seinen Regionen. Und da gehört eben das Mozartfest in Würzburg genauso dazu wie der Kissinger Sommer oder die fränkischen Weinfeste oder die Gemündener Scherenburg-Festspiele. Wie sehen Sie das?



Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen