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16 Juni 2016

FW prangern Altersarmut an

Stellen Sie sich vor: Sie waren 35 Jahre lang vollzeitbeschäftigt. Endlich gehen Sie in Rente und freuen sich darauf, Ihre Freizeit zu genießen. Diese Zeit wird für viele jedoch zum blanken Horror, wenn die tatsächliche Rente festgelegt wird. Die drohende Altersarmut schwebt wie ein Damoklesschwert über Deutschland, es muss nun dringendst ein Umdenken stattfinden!


Wir FREIE WÄHLER prangern das Handeln der Bundesregierung scharf an und fordern zum Handeln gegen das Rentendesaster auf. Seit Jahren wird in Sachen Rentenreform eine falsche Politik, oft geprägt durch Untätigkeit, betrieben. Das macht mich persönlich wütend, denn die düsteren Aussichten der Leidtragenden scheinen nicht genug Motivation für die Politik in Berlin zu bieten.




Thorben Wengert  / pixelio.de

Thorben Wengert / pixelio.de


Als bürgernahe Partei fordern wir daher eine grundlegende und vor allem sozial ausgewogene Rentenreform, die durch ein Drei-Säulen-Modell gestaltet werden könnte. Wir plädieren für eine Stärkung aller betrieblichen Altersvorsorgungen, für eine umfassende steuerliche Berücksichtigung der privaten Vorsorge und für die Verbreiterung der Einnahmebasis der Rentenkasse.


Ich bin der Meinung, dass die Rente eine Anerkennung der Lebensleistung sein muss – eine Altersarmut von fleißigen Arbeitnehmern im reichen Bayern entspricht dieser Vorstellung nicht im Mindesten. Dass die Wortwahl Altersarmut nicht übertrieben ist, macht ein kurzes Beispiel des Bundesarbeitsministeriums deutlich: von Altersarmut bedroht ist bereits ein Arbeitnehmer, der ab dem Jahr 2030 in Rente geht und vorher nicht ein durchschnittliches monatliches Einkommen von deutlich mehr als 2.500€ brutto hatte – und das selbst bei einer Vollbeschäftigung von 35 Jahren. Wer in diesen Jahren weniger verdient hat, wird ohne eine gelungene Rentenreform eine Rente unterhalb der Grundsicherung erhalten und somit auf staatliche Unterstützung angewiesen sein.


Wir FREIE WÄHLER werden weiterhin dafür kämpfen, dass es nicht soweit kommt und sagen der Rentenpolitik der Bundesregierung mit unserem Drei-Säulen-Modell den Kampf an.



15 Juni 2016

Was ist was bei der Flüchtlingsthematik?

Noch immer ist das Flüchtlingsthema ein ständiger Begleiter in Politik und Gesellschaft. Berichte von ertrunkenen Flüchtenden im Mittelmeer verdeutlichen die Dramatik der Situation und sorgen für Betroffenheit. Dennoch entstehen, vor allem aufgrund von falschen Begrifflichkeiten, immer wieder Missverständnisse, die oft weitreichende Folgen haben. Ich habe es mir daher heute als Aufgabe gemacht, Ihnen einen Einblick in die wichtigsten Begrifflichkeiten in Bezug auf die Flüchtlingsthematik zu bieten.


Grundlegend wird die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit Hilfe der Genfer Flüchtlingskonvention definiert. In diesem Abkommen wird also geregelt, wer als Flüchtling gilt und welchen rechtlichen Schutz, welche Hilfen und welche sozialen Rechte ein Flüchtling schließlich erhalten soll.Die Flüchtlinge, die aus Krisengebieten wie beispielsweise Syrien aus humanitären Gründen in Deutschland aufgenommen werden, bezeichnet man als Kontingentflüchtlinge. Sie erhalten sofort eine befristete Aufenthaltserlaubnis und müssen kein Asylverfahren durchlaufen.


Asyl beantragen können auf Basis des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland nur politisch Verfolgte. Die Verfolgung muss vom Staat ausgehen – dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Staat Menschenrechte einer Person verletzt, weil diese die „falsche“ religiöse oder politische Überzeugung hat.




Tim Reckmann  / pixelio.de

Tim Reckmann / pixelio.de


Auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, also Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, können mit Hilfe eines Vormunds einen Asylantrag stellen. Da diese in der Regel ohne eine sorgeberechtigte Person einreisen, werden sie in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht, in der sie einen gerichtlich bestellten Vormund zugewiesen bekommen.


Personen, die einen Asylantrag stellen, werden, wenn dieser Antrag abgelehnt wird, abgeschoben. Die Abschiebung stellt somit die staatlich durchgeführte Rückführung von Personen, sie sich nach Ablehnung des Antrags unrechtmäßig in Deutschland aufhalten und nicht freiwillig ausreisen wollen, dar.


Das Zuwanderungsgesetz regelt und steuert zudem die Zuwanderung nach Deutschland und benennt Maßnahmen zur Integration.


Ich hoffe, dass mein Beitrag ein kleines bisschen Licht ins Dunkel gebracht hat, denn eine intensivere Auseinandersetzung mit den grundlegenden Begriffen ist vor allem in der aktuellen gesellschaftlichen und politischen Situation von enormer Bedeutung.



23 Mai 2016

Der Sicherstellungsauftrag der Notarztversorgung

Nachdem ich in einer Pressemitteilung bereits näher auf die Notarztversorgung und deren Gewährleistung im Landkreis Main-Spessart eingegangen bin, möchte ich heute die Gelegenheit nutzen, Sie genauer über die Notarztdienste generell zu informieren.


Ganz allgemein lässt sich sagen, dass die örtlich zuständigen Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZFR) gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) einen gesetzlichen Sicherstellungsauftrag im Rahmen der Notarztversorgung erfüllen müssen.  Die KVB arbeitet also je nach Region mit den verschiedenen Zweckverbänden für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung zusammen. Beispielsweise ist der ZRF Bayerischer Untermain zuständig für Stadt und Landkreis Aschaffenburg und Landkreis Miltenberg, der ZRF Würzburg hingegen für Stadt und Landkreis Würzburg sowie die Landkreise Kitzingen und Main-Spessart.




Paulwip  / pixelio.de

Paulwip / pixelio.de


Die Notarztversorgung in den einzelnen Landkreisen und Städten werden auf verschiedene Art und Weise sichergestellt: zum einen gibt es Rettungswachen, die Aufgrund der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Rettungsdienstgesetz im Bereich der Notfallrettung ganztägig (7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr) einsatzbereit sein müssen. Zum anderen gibt es Einsatzfahrzeuge an Stellplätzen, die auch nur zu bestimmten Tageszeiten an diesen Stellplätzen stationiert sein können.


Für die Besetzung eines Rettungswagens gibt es klare gesetzliche Vorschriften: in der Notfallrettung muss mindestens eine Rettungsassistentin oder ein Rettungsassistent zur Betreuung des Patienten eingesetzt sein. Wie viele Personen im Detail eingesetzt werden, bestimmt der durchführende Rettungsdienst.


Trotz der genauen Vorschriften in Bezug auf die Notarztversorgung gibt es jedoch immer wieder nicht besetzte Dienstplanstunden. Die Gründe für solche nicht besetzten Dienstplanstunden sind vielfältig und reichen von Dienstschichtreduzierungen der Ärzte aufgrund dienstlicher und familiärer Verpflichtungen  bis hin zu der Tatsache, dass zu wenige ortsansässige Ärzte zur Verfügung stehen.  Für den Fall, dass ein Dienst in einem der Notarztstandorte unbesetzt bleibt, übernehmen umliegende Notarztstandorte oder auch die Luftrettung die Einsätze.


Durch verschiedene Maßnahmen versucht die KVB verstärkt, die Besetzungssituation zu verbessern.


Hier können Sie einzelne Details zu den Maßnahmen sowie zu den Besetzungsstunden einzelner Notarztstandorte einsehen.



20 Mai 2016

Koalitionsstreit bringt Bayern nicht weiter

Von Harmonie und Einigkeit kann bei den Schwesternparteien CDU/CSU schon lange keine Rede mehr sein. Immer wieder geraten die Meinungsverschiedenheiten zwischen Horst Seehofer und Angela Merkel in die Schlagzeilen und die Differenzen scheinen eher größer als kleiner zu werden. Natürlich vertreten auch wir FREIE WÄHLER die Meinung, dass es einem europäischen Lösungsansatz und einem nationalen Masterplan der Bundesregierung bedarf, um die Krise zu lösen. Dennoch darf nicht aus den Augen verloren werden, dass auch Bayern und seine Kommunen Lösungsansätze brauchen – und das dringender denn je.


Positiv ist, dass seit Neujahr die Einzelfallprüfung auch bei syrischen Flüchtlingen wieder durchgeführt wird und somit der unkontrollierten Einreise ein Ende gesetzt wurde. An der Basis, also in den Städten und Kommunen, wird unterdessen mit den hohen Zuwanderungszahlen gekämpft: Wohnraummangel, Personalmangel bei Verwaltungsangestellten, Asylrichtern, Lehrern und Polizisten, steigende Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge, Integration.


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Doch wie soll Integration unter solch widrigen Umständen gestemmt werden? Wir FREIE WÄHLER fordern daher mehr Unterstützung für die Kommunen durch das Schaffen von Wohnraum, das Einstellen von dem so dringend benötigten Personal und dessen Kostenübernahme. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass Flüchtlinge zukünftig Marken für Essen, Kleidung und ähnliches bekommen, anstatt Bargeldauszahlungen.


Um die Integration voran zu treiben, müssen außerdem Projekte wie die „Kompetenzfeststellung an der Werkbank“ zahlreich angeboten und gezielt genutzt werden. Nur so gelingt ein möglichst reibungsloser Übergang in den Arbeitsmarkt.


Wir FREIE WÄHLER werden weiterhin unser Möglichstes tun, um die Kommunen und Ehrenamtlichen vor Ort zu unterstützen. Was Horst Seehofer und die weiteren Handlungsschritte der Bundesregierung angeht, darf man gespannt sein.



19 Mai 2016

FW gegen Begrenzung von Bargeldzahlungen

Obergrenzen scheint das (Un-)Wort des Jahres zu sein. Neben Obergrenzen für Flüchtlinge werden nun auch Obergrenzen für Bargeldzahlungen gefordert – zur Bekämpfung von Kriminalität und Terror. Wir FREIE WÄHLER sprechen uns klar gegen eine solche Begrenzung von Bargeldzahlungen aus!


Natürlich müssen Kriminalität und Terrorismus bekämpft werden, das sehen wir FREIE WÄHLER auch so, dennoch halten wir die Begrenzung von Bargeldzahlungen für den falschen Weg. Es gibt ja bereits bestehende Regelungen zur Geldwäsche im Zahlungsverkehr, hat unser Bundesvorsitzender Hubert Aiwanger bereits mehrfach betont.




birgitH  / pixelio.de

birgitH / pixelio.de


Eine Obergrenze von 5000 Euro klingt wie der Einstieg in den Ausstieg aus dem Bargeld. Jede Zahlung würde so kontrollierbar gemacht werden und es könnte problemlos auf Kontaktdaten von Bürgerinnen und Bürgern zugegriffen werden. Stellen Sie sich vor: egal was gekauft wird, es kann alles nachverfolgt werden.


Viele Wirtschaftszweige, vor allem im Mittelstand, leben von Barzahlungen. Natürlich, denn Barzahlungen geben Sicherheit – vor allem in kleinen Betrieben. Eine Bargeldbeschränkung würde somit vor allem den Geschäftsbetrieb erheblich erschweren. Im Zuge dessen lehnen wir eine Abschaffung der 500 Euro Scheine ebenfalls ab und werden uns dafür einsetzen, dass hier eingelenkt und nachjustiert wird.



18 Mai 2016

Einwanderung in Deutschland kein Novum

Seit 140 Jahren ist Deutschland ein Einwanderungsland und dennoch scheint uns die aktuelle Situation zu erschrecken und in Teilen zu überfordern. Ein Blick in die Geschichte unseres Landes zeigt jedoch, dass Einwanderung für uns kein Novum ist und die Integration von Neuankömmlingen schon oft gelang!


Im Jahr 2014 sind 1,34 Millionen Ausländer nach Deutschland zugewandert, darunter 173.000 Asylsuchende und wir alle wissen, dass die Zahlen im Jahr 2015 deutlich höher ausgefallen sind. Auch im Neuen Jahr bricht die Zahl der Flüchtenden nicht ab, das Thema bleibt aktuell und heiß diskutiert. Oft vergessen, aber vor allem für die aktuelle Flüchtlingsdebatte wichtig, ist die Tatsache, dass Integration schon oft geglückt ist. Dies möchte ich Ihnen anhand einer kurzen Reise in die Vergangenheit aufzeigen:




angieconscious  / pixelio.de

angieconscious / pixelio.de


Die sogenannte „Leutenot“, die darauf zurückzuführen war, dass bis in die 1880er Jahre hinein noch Hunderttausende Deutsche in die USA ausgewandert sind, hat zu einem drastischen Arbeitskräftemangel geführt. In Folge dessen kamen vor allem Polen als heißbegehrte Arbeitskräfte nach Deutschland, die Zahl der Ausländer stieg damit in den 1910er Jahren auf 1,3 Millionen Menschen, was fast 2 Prozent der Gesamtbevölkerung ausmachte. Erst mit Kriegsende und der Rückkehr der Soldaten schwand der Arbeitskräftebedarf – und mit ihm auch die Zahl der ausländlichen Arbeiter auf etwa 225.000 im Jahr 1923.


Zu Zeiten der Weimarer Republik lebten weniger als 800.000 Ausländer in der Republik, die meisten unter den wenigen waren seit langem ansässige Industriearbeiter, von denen rund 80 Prozent deutsch sprachen.


Erst mit Beginn des Nationalsozialismus stieg die Ausländerbeschäftigung erneut rasant an – natürlich vor allem durch die Zwangsarbeit. Fast 30 Prozent aller Beschäftigten waren damals ausländische Zivilarbeiter, Kriegsgefangene und KZ-Häftlinge. Die Tatsache, dass der Umgang mit diesen Menschen von der nationalsozialistischen Ideologie geprägt war, darf meiner Meinung nach nicht in Vergessenheit geraten – was scheinbar erschreckend häufig passiert, wenn man sich die aktuellen Wahlergebnisse in vielen Bundesländern anschaut.


In den Zeiten der Nachkriegszeit wurde die Integration Millionen Vertriebener aus den Ostgebieten fast mustergültig gemeistert wenn man bedenkt, dass damals fast jeder vierte Einwohner in Westdeutschland DDR-Flüchtling oder Vertriebener war.




Igelballprinzessin  / pixelio.de

Igelballprinzessin / pixelio.de


Das Wirtschaftswunder sorgte erneut für die Anwerbung von Gastarbeitern – wir Deutsche haben also mehr als einmal in der Geschichte Arbeitskräfte aus dem Ausland in unser Land eingeladen. Viele von ihnen leben auch heute noch in Deutschland, die jüngeren Generationen sind bereits hier aufgewachsen und haben unser Land mit aufgebaut. Bis zum Anwerberstopp im Jahr 1973 stieg die Zahl der ausländischen Arbeitnehmer auf fast 2,6 Millionen und ging auch danach nur leicht zurück.


Im Jahr 2014 lebten in Deutschland 8,2 Millionen Ausländer und weitere 9 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund. Beide Gruppen stellen somit mehr als ein Fünftel der Bevölkerung dar – aber ist das ein Problem? Ich bin der Meinung, dass diese Tatsache kein Problem ist. Das Problem ist das, was wir daraus machen.


Unsere Geschichte zeigt, dass wir die Integration ausländischer Mitmenschen schon oft gestemmt haben. Zu oft gerät die Tatsache, dass wir auf diese Menschen angewiesen waren, in Vergessenheit. Brennende Asylunterkünfte, rechte Hetze, die Wahlpropaganda der AfD und vor allem deren Wahlerfolg sorgen bei mir regelmäßig dafür, dass mir ein Schauer über den Rücken läuft. Ein Blick in die Geschichte unseres Landes würde vielen Menschen gut tun und ich bin davon überzeugt, dass wir alle dafür kämpfen müssen, dass sich die Ereignisse nicht wiederholen. Es gilt also, sich für die Integration der Flüchtlinge einzusetzen, anstatt diese an den Pranger zu stellen – nur so kann Integration gelingen.



17 Mai 2016

Medienkompetenz anstatt Programmiersprachen an Schulen

In einem Antrag hat die SPD die Forderung in den Landtag eingebracht, dass Digitalisierung zum Pflichtprogramm in allen bayerischen Schulen gemacht werden soll. Auch in meinen Augen ist die Digitalisierung in unserem Leben so essentiell, dass sie die Schulen ebenso erreichen muss. Unvorstellbar, dass es auch heute noch Schulen ohne Internetanschluss in den einzelnen Klassenzimmern gibt – das ist schlichtweg realitätsfremd.




Tim Reckmann  / pixelio.de

Tim Reckmann / pixelio.de


Im Gegensatz zur SPD stellen wir FREIE WÄHLER uns jedoch deutlich gegen das Vorhaben, Informatik als Pflichtfach einzuführen. Natürlich ist es notwendig, dass Schülerinnen und Schüler sich in der Flut der Medien zurechtfinden und diese gezielt und verantwortungsvoll nutzen können. In der Schule ist daher auf vielfältige Art und Weise die Medienkompetenz in den Lehrplan der bayerischen Schulen eingebunden. Ich bin jedoch der Meinung, dass klar zwischen Medienkompetenz und Informatik an sich getrennt werden muss. Im Fach Informatik geht es weniger um das Erlernen des verantwortungsvollen Umgangs mit Medien, sondern um das Programmieren von Software und um Programmiersprachen. Dass, wie durch die SPD gefordert, mindestens eine Programmiersprache ähnlich einer Fremdsprache an Schulen unterrichtet werden muss, halte ich für unsinnig. Es gibt viele Dinge, die für das Leben der Lernenden wichtig sind, die Medienkompetenz gehört da unumstritten dazu aber Programmiersprachen sicher nicht. Vor allem nicht in einer Zeit, in der viele Schülerinnen und Schüler bereits mit dem Erlernen tatsächlicher Fremdsprachen häufig Schwierigkeiten haben.


An vielen bayerischen Mittelschulen können interessierte Schülerinnen und Schüler beispielsweise Informatik als Wahlfach wählen und sowohl das Programmieren von Software als auch Programmiersprachen lernen – das ist für Lernende, die sich dafür interessieren, ein wunderbares Angebot. Ein solches Angebot für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich zu machen wäre nicht zielführend, ich werde daher gegen den entsprechenden Antrag stimmen und mich weiter für den Ausbau der Medienkompetenz an Schulen, beispielsweise in Form des Medienführerscheins Bayern, einsetzen.



16 Mai 2016

FW fordern: Gebühr auf Einwegplastiktüten einführen

Im Landtag haben wir FREIE WÄHLER einen Antrag zur Verringerung von Plastikmüll durch das Einführen von Gebühren auf Einwegplastiktüten gestellt. In unserem Antrag fordern wir die Staatsregierung dazu auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verringerung des Verbrauchs von leichten Kunststofftaschen in Deutschland eine Abgabe von 20 Cent pro Einweg-Plastiktüte erhoben wird.


Der momentan sehr hohe Verbrauch von Kunststofftragetaschen führt zu einem unnötig hohen Ressourcenverbrauch sowie zur Vermüllung der Landschaft und der Meere. Wie andere EU-Länder wie beispielsweise Irland gegen diese Belastung für die Umwelt vorgegangen sind, habe ich bereits in einem ausführlichen Blog erklärt.


Jutta Wallrapp


Dass man auch regional etwas bewegen kann, haben die Freien Wähler – FBW Kitzingen e.V. eindrucksvoll gezeigt. Mit einer vorbildlichen Aktion haben die FW-FBW Kitzingen bewiesen, dass es auch anders geht. Alle FW-FBW Mitglieder, Freunde und Förderer in Kitzingen und der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen haben eine orangene Stofftasche bekommen. Die Tasche kann klein zusammengefaltet werden und passt so auch in Handtaschen. Beim Einkauf kann die erworbene Ware so in die umweltschonende Stofftasche gepackt werden – Plastiktüten werden also nicht mehr gebraucht.


Die Aktion am Marktplatz der Stadt Kitzingen hat für viel Aufsehen und positive Resonanz gesorgt – da kann ich nur sagen: Super gemacht! Ich habe mich jedenfalls sehr über die Stofftasche gefreut und auch meine Frau bestätigte die praktische Handhabe.



13 Mai 2016

Bayern: Der Verlierer beim Bundesverkehrswegeplan

Die Bundesregierung hat bekannt gegeben, dass der neue Bundesverkehrswegeplan das stärkste Investitionsprogramm für die Infrastruktur ist, das es je gab. Bis 2030 werden 264,5 Milliarden Euro in die Modernisierung von Verkehrswegen investiert. Die Prioritäten sind klar: Das Prinzip des Erhalts steht mit 70 Prozent deutlich vor dem Ziel von Neubauten.


Im neuen Bundesverkehrswegeplan wird genau festgelegt, in welche Straßen-, Schienen- und Wasserstraßen der Bund bis 2030 investiert. Wir FREIE WÄHLER sind der Ansicht, dass Bayern hier deutlich zu wenig Mittel zugesprochen bekommt. Von den bundesweiten Gesamtmaßnahmen für den Bereich Straße erhält der Freistaat nur einen Anteil von 16,9 Prozent. Betrachtet man die reinen Mittel für Investitionen in den Straßenneubau und- ausbau, sinkt diese Zahl sogar auf rund 15 Prozent.


Bayern macht rund ein Fünftel der Fläche Deutschlands aus und ist Heimat für knapp 16 Prozent aller Bundesbürger – Zahl steigend. Bedenkt man zusätzlich, dass der Ferien- und Güterverkehr in Richtung Südeuropa immer weiter ansteigt, wird schnell deutlich, dass Bayern Verlierer beim Bundesverkehrswegeplan ist.



Wir FREIE WÄHLER fordern daher die Staatsregierung dazu auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Finanzmittel für Bayern im Bundesverkehrswegeplan 2030 deutlich aufgestockt werden. Ein Blick in die Region macht deutlich, wie wichtig die Finanzmittel wären: zwar befindet sich mit dem Projekt B26n vom Autobahnkreuz Schweinfurt/Werneck (A7) nach Karlstadt zumindest ein für den Landkreis Main-Spessart von großer Bedeutung befindliches Straßenbauprojekt im vordringlichen Bedarf plus und kann somit einer Realisierung in den nächsten Jahren entgegenblicken, doch viele dringend nötigen Maßnahmen bleiben unberücksichtigt.


Zwar wurde die Ortsumgehung Gemünden B26 in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen, allerdings nur für den weiteren Bedarf mit Planungsrecht. Eine zeitnahe Realisierung ist somit nicht zu erwarten. Ähnlich schaut es bei dem Weiterbau der B26n von Karlstadt zur A3 aus. Auch diese befindet sich im weiteren Bedarf mit Planungsrecht im neuen Verkehrswegeplan – jedoch in der gleichen Einstufung wie bisher. Als neues Projekt ist die Ortsumgehung Rechtenbach aufgenommen worden, aber auch nur für den weiteren Bedarf.


Hinsichtlich der Weiterführung der B26n ab Karlstadt sowie der Ortsumgehung Gemünden und Rechtenbach habe ich mich deshalb für eine Höherstufung ausgesprochen, um deren extremer Verkehrsbelastung schneller ein Ende zu bereiten. Eine stärkere Berücksichtigung Bayerns im neuen Bundesverkehrswegeplan würde weitere Finanzmittel bedeuten und somit ermöglichen, weitere Projekte anzugehen und hoch zu stufen. Wir FREIE WÄHLER werden hier nicht locker lassen und weiterhin für eine stärkere Berücksichtigung kämpfen.



12 Mai 2016

Kindergeld als Anreiz: familienfreundliche Strukturen schaffen

In meinem Bürgerbüro gehen tagein tagaus viele verschieden Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern ein, mit denen ich mich immer wieder gerne auseinandersetze. Erst kürzlich hat mich eine interessante Anfrage mit einem diskussionswürdigen Vorschlag zum Kindergeld erreicht.


Ein Bürger hat vorgeschlagen, das Kindergeld für das erste Kind zu erhöhen, dem zweiten Kind weniger zu geben und ab dem dritten Kind kein Geld mehr auszuzahlen. Warum diese Idee politisch und gesellschaftlich wenig zielführend ist, habe ich in einer Antwort genauer erklärt.


Eine Recherche meinerseits hat ergeben, dass derzeit rund 17 Millionen Kinder in Deutschland vom Kindergeld profitieren. Wie Sie sicher wissen, wird das Kindergeld zur Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes gezahlt. Das Existenzminimum umfasst natürlich auch den Bedarf für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung des Kindes. Soweit das Kindergeld dafür nicht erforderlich ist, dient es der Förderung der Familie. So viel einmal zu den allgemeinen Regelungen.




Stephanie Hofschlaeger  / pixelio.de

Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de


Eine wie hier vorgeschlagene Staffelung des Kindergeldes widerspricht meiner Meinung nach dem Gedanken, dass jedes Kind gleich behandelt werden soll. Jedes Kind benötigt eine individuelle Erziehung und Bildung, die aber ja auch an das Kindergeld gekoppelt ist.


Rund 900.000 Familien in Deutschland, die derzeit drei oder mehr Kinder haben, würden demnach stark benachteiligt werden. Wirft man einen Blick auf die demografische Entwicklung wird deutlich, dass wir genau solche (Groß-)familien dringend brauchen. Das Statistische Bundesamt hat mitgeteilt, dass Deutschland derzeit eine Geburtenziffer von 1,47 hat und die Bevölkerungszahl Deutschlands trotz Zuwanderung von derzeit etwa 81 Millionen Einwohner auf etwa 70 Millionen bis zum Jahr 2060 sinken wird. Die Überalterung unserer Gesellschaft macht deutlicher denn je, dass wir Familien fördern müssen – ich bin der Meinung, dass das Kindergeld das mindeste ist, was wir tun können. Eher müsste als Anreiz für mehr Geburten das Kindergeld für jedes weitere Kind in meinen Augen erhöht werden.


Desweiteren setzen wir FREIE WÄHLER uns für den Ausbau von Kindergärten und Schulen ein, um gleichwertige Bildungschancen herzustellen. Außerdem wollen wir die Gleichberechtigung fördern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen. Ein familienfreundliches Umfeld und somit auch eine familienfreundliche Politik ist uns wichtig, daher ein klares JA zum Kindergeld – und zwar für jedes Kind.



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