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12 Februar 2016

Freier Nachmittag für Bayerns Schüler?

Es gehört mittlerweile schon zur Tradition im Bayerischen Landtag, dass uns im Januar die Sternsinger besuchen. Daran schließt sich immer ein Informations- und Gesprächsaustausch mit den Vertretern der BDKJ (Bund der Deutschen Katholischen Jugend) an. Eines der zentralen Diskussions-Themen war in diesem Jahr die Forderung des BDKJ nach einem freien Nachmittag für Bayerns Schülerinnen und Schüler.


Der BDKJ strebt an, bayernweit für alle Schulbesucher einen Nachmittag freizuhalten, um an diesem freien Schulnachmittag ihre Gruppenstunden abhalten zu können, da es in der Vergangenheit durch zunehmenden Leistungsdruck im G8 und die Einführung der Ganztagsschule für die kirchlichen Jugendverbände immer schwieriger wird, noch entsprechenden Zuspruch zu ihren Gruppenangeboten am Nachmittag zu bekommen.


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Generell finde ich diese Idee lobenswert, da so aktiv Jugendarbeit unterstützt werden würde. In der Realität halte ich diesen Vorschlag aufgrund verschiedener Faktoren jedoch nicht 1:1 umsetzbar.


Bayern arbeitet weiterhin an dem Ausbau der Ganztagsschulen, ein freier Nachmittag würde dem widersprechen und wäre somit nicht unbedingt zielführend. Außerdem würde meiner Meinung nach ein solcher freier Nachmittag dazu führen, dass auch weitere Anbieter von Jugendarbeit, wie beispielsweise Sportvereine und Schützenvereine, ihr Angebot auf diesen Tag legen würden – somit wäre dem BDKJ nur teilweise gedient und die Kinder und Jugendlichen müssten sich für ein Angebot entscheiden.


Für wesentlich erstrebenswerter halte ich persönlich das Ziel, das Ganztagsangebot an bayerischen Schulen und die Jugendarbeit stärker zu vernetzen. Sowohl im offenen also auch im gebundenen Ganztag sollte verstärkt auf die Kooperation mit außerschulischen Partnern, zu denen auch der BDKJ zählen würde, gesetzt werden. Eine institutionelle Verankerung der Jugendarbeit an Schulen wäre somit ein gelungenes Beispiel für Kooperation und auch für die Schulfamilie eine Bereicherung.



12 Februar 2016

Zulassungsbeschränkung zum Referendariat nicht tragbar

Auch die neuste Idee der CSU sorgt bayernweit für Aufschreie: die Zulassungsbeschränkung zum Referendariat. Die Mehrheitsregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Lehrerbildungsgesetztes in den Landtag eingebracht, der eine Wartezeit von bis zu drei Jahren nach dem Absolvieren des ersten Staatsexamens einräumen würde. Nicht nur bei den betroffenen Studenten, sondern auch in den Lehrerverbänden und der Opposition ist der Widerstand gegen eine solche Gesetzesänderung groß.


Wir suchen in Bayern händeringend Lehrerinnen und Lehrer für Grund-, Mittel- und Berufsschulen, um die aktuellen Herausforderungen wie Inklusion, Ganztag und die Beschulung der Flüchtlingskinder stemmen zu können. Jetzt ein solches Signal an Interessenten des Lehramtsstudiums zu senden, halte ich für fatal. Wir FREIE WÄHLER sagen deutlich NEIN zu einer solchen Regelung. Natürlich ist uns bewusst, dass einige Lehramtsstudiengänge, vor allem mit oft gewählten Fächerkombinationen wie Deutsch, Sozialkunde und Englisch, überlaufen sind.


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Wir vertreten jedoch die Meinung, dass hier anderweitig angesetzt werden muss: Wir brauchen ein durchlässigeres Lehramtsstudium und eine intensive Beratung der Studierenden bezüglich der Fächer- und Schulrichtungswahl. Erfreulicherweise hat die Staatsregierung in der jüngsten Vergangenheit bereits einen Schritt in die richtige Richtung getan und die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Lehramtsstudiengängen sowie auch nach der Ausbildung erhöht. Meiner Meinung nach machen wir mit diesem Gesetzentwurf aber gleichzeitig wieder zwei Schritte zurück.


Auch wenn unser Kultusminister immer wieder betont, dass eine Gesetzänderung nicht gleichzeitig eine Einführung einer solchen Zulassungsbeschränkung zum Referendariat bedeuten würde, ist das Signal deutlich. Ich finde es untragbar, junge Menschen, die bereits ihr erstes Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen haben, bis zu drei Jahre auf der Straße stehen zu lassen – und das in Zeiten, in denen wir Lehrer so dringend brauchen! Wir FREIE WÄHLER werden uns daher gegen diesen Gesetzentwurf stellen und kämpfen weiterhin für ein qualitativ hochwertiges Bildungssystem in Bayern.


Einen zusammenfassenden Hörbeitrag finden Sie hier.



12 Februar 2016

Keine Änderung des Waffengesetztes in Bayern

Nach den dramatischen Terroranschlägen im letzten Jahr in Paris entbrannte die Diskussion um die Änderung der EU-Feuerwaffenrichtlinien. Die Debatte um eine Verschärfung des Waffengesetztes war jedoch nicht auf Brüssel beschränkt, sondern erreichte auch den Bayerischen Landtag in Windeseile.


Im Gegensatz zur SPD und den Grünen forderten wir FREIE WÄHLER jedoch keine strengeren Vorschriften, die vornehmlich rechtschaffene Schützen und Jäger treffen würden, ein. Denn Richtlinien, die im EU-Parlament vereinbart werden, müssen auch in nationales Recht umgesetzt werden. Mit einem Eilantrag wollten wir deshalb erreichen, dass durch die geplante Richtlinie Schützen und Jäger keine weiteren Nachteile und Einschränkungen befürchten müssen.




Rainer Sturm  / pixelio.de

Rainer Sturm / pixelio.de


Im Einzelnen stimmten wir FREIE WÄHLER dafür, dass das bestehende Recht in Bezug auf den Umgang und den Handel mit Waffen und Munition, zur Ausübung der Jagd und des Sport- und Brauchtumsschießens sowie des Waffensammelns nicht durch die Änderungen der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie beeinträchtigt wird. Denn meiner Meinung nach muss deutlich zwischen legalem und illegalem Waffenbesitzt getrennt werden, doch dieser Aspekt geht in der Diskussion um eine Verschärfung des Waffenrechts oft unter. Straftaten entstehen im seltensten Fall durch legalen Waffenbesitz.


In einem bin ich absolut überzeugt: Jäger und Schützen leisten hervorragende Arbeit und betreiben mit ihrer Vereinsarbeit oft zusätzlich werteorientierte Jugendarbeit. Eine Einschränkung des Waffengesetztes darf daher nicht gleichzeitig zu einer Einschränkung des Ehrenamtes führen. Die Waffengesetze in Deutschland gelten als die schärfsten innerhalb der EU, ich warne daher deutlich vor falschem Aktionismus und werden mich weiterhin für eine Unterstützung der Jäger und Schützen einsetzen.



12 Februar 2016

Stellenabbau an unterfränkischen Finanzämtern zieht Krankheitstage nach sich

Der Januar ist vorbei und so langsam schleicht sich bei vielen Bürgerinnen und Bürgern ein Gedanke ein: eigentlich müsste man sich mal an die Steuererklärung setzen. Natürlich klingt ein Sonntag, an dem man sich durch sämtliche Belege wühlt und sich mit dem Steuererklärungsformular herum ärgert nicht wirklich verlockend – da erscheinen Alternativen wie ein Ausflug in die Rhön wesentlich attraktiver.


Früher oder später landet die Steuererklärung dann aber doch im Briefkasten des Finanzamtes und die Bearbeitung zieht sich. Dass das durchaus seine Gründe hat, hat eine Anfrage an das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat bezüglich der Personalsituation in Bayerns Finanzämtern gezeigt.


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Seit 2010 wurden unter anderem an den Finanzämtern Obernburg am Main, Amorbach, Ebern, Schweinfurt, Bad Neustadt, Aschaffenburg, Lohr am Main, Würzburg, Ochsenfurt, Karlstadt, Schweinfurt und Marktheidenfeld kontinuierlich Stellen gekürzt. Beispielsweise hatte das Finanzamt Lohr am Main mit den Außenstellen Karlstadt und Marktheidenfeld mit einem Stellenabbau von einer Mitarbeiterkapazität von 156,85 auf im Jahr 2015 nur noch 147,47 zu kämpfen.


Eindeutig am stärksten betroffen ist das Finanzamt Schweinfurt. Dort arbeiteten im Jahr 2010 252 Mitarbeiter mit einer Mitarbeiterkapazität von 221,16. Bis zum Jahr 2015 hat sich die Mitarbeiterzahl auf 227 reduziert, wir sprechen nun von einer Mitarbeiterkapazität von 196,30. Diese Stellenkürzung ist deutlich und das, obwohl eine Sollstellenzahl von 202,71 gefordert ist.


Da überrascht es mich ehrlich gesagt nicht, dass sich auch die Entwicklung der durchschnittlichen Fehltage verändert: während das Finanzamt Schweinfurt im Jahr 2010 nur 10,89 durchschnittliche Fehltage zu verzeichnen hatte, waren es im Jahr 2014 bereits 12,82.


Die Unterbesetzung an den Finanzämtern hat weitreichende Folgen – davon konnte ich mich in der Vergangenheit bei Besuchen vor Ort in Aschaffenburg, Bad Neustadt, Bad Kissingen, Lohr und Karlstadt immer wieder selbst überzeugen. Deshalb werde ich mich im Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Dienstes also auch weiterhin aktiv für eine Aufstockung der Stellen an Finanzämtern einsetzen.


 


11 Februar 2016

Sattler-Altlast Schonungen – eine unendliche Geschichte?

Schon mehrfach war die Sattler-Altlast in Schonungen in den vergangenen Jahren ein Thema für mich im Landtag. Es war schließlich ein langes Prozedere, ehe der Weg frei war für die Gemeinde Schonungen, die Altlastensanierung in Zusammenarbeit und mit wesentlicher finanzieller Unterstützung des Freistaates sowie der Bewohner durchzuführen. Erst im vergangenen Jahr konnte ich mich bei einem abschließenden Besuch mit der Kreistagsfraktion von der durchwegs gelungenen Altortsanierung überzeugen. Der Ort selbst wurde durch diese Maßnahme erheblich aufgewertet und die weitere Entwicklung hiermit positiv beeinflusst. Immer wieder gab es allerdings beim Sanierungsprozess erhebliche Ungereimtheiten zwischen den Behörden und den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, sodass ich bereits in der Vergangenheit mehrfach mit Schriftlichen Anfragen an die Staatsregierung Licht ins Dunkel bringen musste.


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Abschluss der Sattleraltlasten mit Schwierigekeiten für einige betroffene Eigentümer

Und auch jetzt sind die Bürger, die sich in der Bürgerinitiative SuB (Solidargemeinschaft umweltbewusster Bürger e.V.) seit Jahren gegen die Vorgaben der „Oberen“ wehren, erneut vor den Kopf gestoßen, denn auf mehrfache Anfragen beim Landratsamt Schweinfurt zum Baupreisindex (BKI) wurde Ihnen mitgeteilt, dass eine jeweilige Anpassung der Wertermittlung bezüglich des BKI auf den Stand des Auszahlungsjahres selbstverständlich wäre, was die Regierung von Unterfranken nun jedoch verneint.


Die Auslegung der Regierung von Unterfranken würde dazu führen, dass die betroffenen Eigentümer noch mehr Geld verlieren würden, was für diese in keinster Weise nachvollziehbar ist. Einen Rechtsstreit können die betroffenen Bürgerinnen und Bürger nicht führen, weil dann die Auszahlung des Gesamtbetrages der Wiederherstellungskosten erst einmal bis zu einer Gerichtsentscheidung in ferner Zukunft verschoben werden würde. Dies können sich die schwer getroffenen Eigentümer nicht leisten, weshalb ich eine Schriftliche Anfrage an die Staatsregierung gestellt habe, um die strittigen Fragen zwischen den beiden Parteien zu klären und möglichst schnell auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken.


Lesen Sie hier meine Schriftliche Anfrage zum Thema.



10 Februar 2016

Eingangsklassen an Wirtschaftsschulen rückläufig

Inklusion, Ganztagsklassen, individuelle Förderung und die Diskussion um G8 und G9 an bayerischen Gymnasien – die bildungspolitischen Gesprächsthemen sind vielseitig und zahlreich. Doch immer wieder kommt eine Schulart meist zu kurz: die Wirtschaftsschule.


Die Wirtschaftsschulen zählen zu einer Besonderheit des bayerischen Schulwesens: sie bildet seit Generationen kaufmännische Nachwuchskräfte aus. Die Wirtschaftsschule zählt zu den berufsvorbereitenden Schulen, die eine allgemeine Bildung und eine berufliche Grundbildung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung vernetzt.


Um herauszufinden, wie es um die Bildung von Eingangsklassen an Wirtschaftsschulen steht, habe ich eine Anfrage an das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestellt. Diese hat ergeben, dass die meisten Schüler auch weiterhin von der Mittelschule auf die Wirtschaftsschule übertreten, doch generell hat sich die Zahl der Wirtschaftsschüler verringert. Während im Schuljahr 2009/10 noch 3249 Schüler von der Mittelschule an die Wirtschaftsschule kamen, waren es im Schuljahr 2014/15 nur noch 1908. Für Jugendliche anderer Schularten, beispielsweise der Realschule oder des Gymnasiums, sehen die Übertrittszahlen deutlich geringer aus. Von der Realschule an die Wirtschaftsschule wechselten im vergangenen Schuljahr nur 177, vom Gymnasium 232 Schüler. Bezüglich der bayernweiten Schülerzahlen an den Wirtschaftsschulen lässt sich sagen, dass sich diese in den letzten zehn Jahren von rund 25 200 auf rund 19 900 verringert hat.




Rainer Sturm  / pixelio.de

Rainer Sturm / pixelio.de


Entsprechend der Übertrittszahlen ist natürlich auch die Anzahl der Eingangsklassen an Wirtschaftsschulen in Bayern drastisch abgefallen. An zwei- und vierstufigen Wirtschaftsschulen zeigte sich innerhalb der letzten drei Jahre ein Rückgang von insgesamt 103 auf 86 Klassen. Auch hier ist der Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und dem Zuzug in Ballungsgebiete sowie die Konkurrenz des M-Zuges an der Mittelschule kennzeichnend: während die Zahl der Eingangsklassen an Wirtschaftsschulen in Oberbayern steigt oder nur geringfügig sinkt, kämpfen viele Wirtschaftsschulen wie beispielsweise im Regierungsbezirk Unterfranken mit den Veränderungen. In der Staatlichen Wirtschaftsschule Kitzingen ist beispielsweise die Zahl der Eingangsklassen der zweistufigen Wirtschaftsschule von 78 im Jahr 2009/10 auf nunmehr nur noch 46 im vergangenen Schuljahr gesunken.


Ich werde die Entwicklung der Wirtschaftsschulen auch weiterhin im Blick haben und mich dafür einsetzen, dass vor allem Wirtschaftsschulen in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf, also strukturschwachen Regionen mit einem demografischen Faktor, gezielt gefördert werden müssen.



8 Februar 2016

Home Office im öffentlichen Dienst auf dem Vormarsch

Von zu Hause aus arbeiten? Das Thema „Home Office“ wird vor allem in der freien Wirtschaft kontrovers diskutiert. Studien zeigen, dass Mitarbeiter, die von zu Hause aus arbeiten dürfen, motivierter und eher dazu bereit sind, Überstunden zu machen. Außerdem sind Mitarbeiter, denen das Home Office ermöglicht wird, Studien zu Folge loyaler und nehmen ihre Vorgesetzten als fairer war.


Dass Home Office in vielen Unternehmen weiterhin nicht angeboten wird, wird oft damit begründet, dass die Vorgesetzten ihre Mitarbeiter gerne mit Kollegen vernetzt und vor Ort sehen. Natürlich sind viele Arbeitsplätze an Orte gebunden, beispielsweise in der Produktion. Doch was ist mit den übrigen Arbeitskräften?




magicpen  / pixelio.de

magicpen / pixelio.de


Die Firma Bosch gilt in Sachen Home Office für viele als Vorzeigeunternehmen. Dort können Mitarbeiter nachmittags das Büro verlassen, um noch etwas Zeit mit ihren Kindern zu verbringen. Die versäumten Arbeitsstunden können dann nach 20:30 von zu Hause aus nachgeholt werden. Meiner Meinung nach ein gelungenes Konzept, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu fördern.


Ob das von zu Hause aus arbeiten auch Thema im öffentlichen Dienst ist, wollte ich mit einer Schriftlichen Anfrage an das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr herausfinden. Tatsächlich hat diese Anfrage ergeben, dass die Anzahl der Tele- und Wohnraumarbeitsplätze in den vergangenen Jahren in fast allen Ressorts gestiegen ist.


Beispielsweise ist die Zahl der Tele- und Wohnraumarbeitsplätze im Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie von 4% im Jahr 2008 auf 9% im Jahr 2015 angestiegen. Besonders hoch ist der Anteil der Home Offices allerdings im Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. Hier arbeiten mittlerweile 13% der Angestellten von zu Hause aus.


Besonders erfreulich finde ich es, dass Anträge auf einen Tele- und Wohnraumarbeitsplatz im öffentlichen Dienst nur in wenigen Fällen abgelehnt wird. Dass der Freistaat Bayern in Sachen Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit einem guten Beispiel vorangeht, freut mich! Gleichwohl gilt es, mit dem Erreichten noch längst nicht zufrieden zu sein.



7 Februar 2016

Zusätzlicher Feiertag für Bayern?

Die Staatsregierung plant anlässlich des 500. Reformationsjubiläums, den 31.Oktober 2017 als Feiertag zu begehen. Das ist uns nicht genug. Als FREIE WÄHLER Landtagsfraktion wollen wir erreichen, dass der Reformationstag künftig auch in Bayern alljährlich am 31. Oktober als gesetzlicher Feiertag etabliert wird.




Dieter Schütz  / pixelio.de

Dieter Schütz / pixelio.de


Deshalb haben wir einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Staatsregierung eingereicht. Mit Blick auf den erheblichen Einfluss der Reformation auf die kulturelle und religiöse Entwicklung Deutschlands sollte der Reformationstag auch in Bayern ein jährlich wiederkehrender Feiertag werden. Ein Ausgleich der hierdurch für den Staat entstehenden Kosten ist durch vorhandene Ressourcen sichergestellt – dies hat die Staatsregierung bereits in ihrem Gesetzentwurf angeführt. Nachdem die Wiedereinführung des Buß- und Bettages als gesetzlicher Feiertag in der letzten Legislaturperiode gescheitert ist, wäre die Schaffung des Reformationstages als Feiertag ein positives Signal und Zugeständnis an die zweieinhalb Millionen Mitglieder der Evangelischen Kirche in Bayern.


 


5 Februar 2016

Von der Klausurtagung bis zur Aktuellen Stunde – von TTIP bis Flüchtlinge

Mit der Winterklausur in Laufen an der Salzach im Berchtesgadener Land ist die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion in das politische Jahr 2016 gestartet. Auf der Tagesordnung standen viele wichtige Themen. Unter anderem diskutierten wir über Maßnahmen zur Stärkung des Mittelstands, das umstrittene Freihandelsabkommen TTIP und die grenzübergreifende Zusammenarbeit mit Österreich und machten uns vor Ort ein Bild über die Bewältigung der Flüchtlingskrise.


Besagte europäische Flüchtlingskrise ist weiterhin ein ungelöstes Problem. Deshalb besuchten wir zum einen die Grenzkontrollstelle der Autobahn A8 Piding-Ost und zum anderen den Wartebereich für Flüchtlinge in Freilassing, um uns vor Ort einen Eindruck über die augenblickliche Situation machen zu können. Bei einer Führung durch den Wartebereich für Flüchtlinge in Freilassing erfuhren wir, dass dort zwischen 400 und 3.600 Menschen ankommen – täglich, selbst jetzt im Winter. Seit 15. September vergangenen Jahres läuft der Flüchtlingsanlaufpunkt auf Hochtouren. Dank des starken Engagements von Landratsamt, Bundespolizei und vieler ehrenamtlicher Helfer klappe die Organisation jedoch gut, so die Behördenvertreter. Ankommende Flüchtlinge könnten zügig erfasst und in Erstaufnahmeeinrichtungen weitergebracht werden. Allerdings fehlten Dolmetscher – vor allem für afrikanische Sprachen, was die Einreisebefragung deutlich erschwere.


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Für uns FREIE WÄHLER ist nicht erst seit diesem Besuch klar, dass Schutzbedürftige unserer Hilfe bedürfen, aber auch die Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit erreicht werden muss. Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD muss wieder zu Recht und Gesetz zurückkehren und darf illegale Einwanderung in großem Stil nicht mehr länger dulden.


Auch die Staatsregierung muss sich endlich auf ihre eigentliche Rolle besinnen und die Probleme Bayerns lösen – anstatt so zu tun, als mache sie Weltpolitik. In dieser Woche stellt die CSU im Rahmen der „Aktuellen Stunde“ im Landtag ihr „12-Punkte-Programm gegen die Flüchtlingskrise“ vor. Das ist ja alles schön und gut – aber bezeichnenderweise  finden darin die Kommunen und Ehrenamtlichen, die derzeit die Hauptarbeit im Freistaat leisten, keine Berücksichtigung.


Die Landkreise, Städte und Gemeinden haben große Probleme, die Flüchtlinge unterzubringen und sind mittlerweile am Ende ihrer Kräfte. Dies war auch der einhellige Tenor eines „Runden Tisches“ bei der Regierung von Unterfranken, bei dem Landräte und Bürgermeister vor allem die Probleme der Unterbringung, speziell der Wohnraumbeschaffung für anerkannte Flüchtlinge, darstellten. Deshalb fordern wir FREIE WÄHLER von der Staatsregierung Lösungsansätze, die „hier und jetzt“ umgesetzt werden können: „Kümmert Euch um Wohnraum, stellt genügend Asylrichter sowie mehr Lehrer ein und schaut, dass den Kommunen die Kosten für zusätzliches Personal und die Unterbringung der Flüchtlinge erstattet werden“, forderte unser Fraktionsvorsitzender Hubert Aiwanger in seiner Plenarrede.



5 Februar 2016

FW-Antrag erhält Ganztags-Serviceagentur

Längst ist der Ganztagsunterricht auch in Bayern zu einer nachgefragten Alternative in der Beschulung unserer Kinder und Jugendlichen geworden. Dennoch ist nicht an jeder Schule Ganztagsunterricht ein guter Unterricht. Gerade deshalb erscheint es uns FREIEN WÄHLERN wichtig, dass nicht nur nach dem Motto „try and error“ gehandelt wird, sondern bayernweit gute Konzepte als Vorbild für Andere dienen und eine Vernetzung untereinander angeboten wird.




Dieter Schütz  / pixelio.de

Dieter Schütz / pixelio.de


Aus diesem Grund haben wir mit einem entsprechenden Antrag die dauerhafte finanzielle Sicherstellung der Serviceagentur "Ganztägig lernen“ gefordert. Umso erfreulicher ist es, dass aufgrund unseres Antragsbegehrens die Serviceagentur nun dauerhaft erhalten bleibt. Der Freistaat Bayern übernimmt damit den bisherigen Anteil des Bundes und somit werden künftig weiterhin 170.000 Euro in das Programm fließen.


Die Serviceagentur hat im Jahr 2010 ihre Arbeit aufgenommen, begleitet seitdem kontinuierlich den Ganztagsschulausbau im Freistaat mit fachlicher Expertise und unterstützt die Schulen dabei, dass der Umwandlungsprozess von einer Halbtags- zur Ganztagsschule gelingt. Hierbei initiiert und organisiert die Serviceagentur lokale und überregionale Netzwerke, damit Schulen voneinander lernen können.



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