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28 Dezember 2015

Zeit für Bildung

Die Bildung wird täglich geringer, weil die Hast größer wird.“


Diese Bestandsaufnahme, die der Philosoph und Schriftsteller Friedrich Nietzsche bereits Ende des 19. Jahrhunderts tätigt, ist in unserer schnelllebigen Zeit aktueller denn je. Bildung braucht Zeit. Für mich ist klar, dass bei der Bildung neben dem Wissen immer die Individualität und Persönlichkeit sowie die Entwicklung von Talenten eine große Rolle spielen muss.




kaemte  / pixelio.de

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Die Heterogenität in unseren Klassenzimmern ist inzwischen die Normalität. Das Deutschlernen, der Umgang mit Behinderungen oder die Gestaltung eines ganztägigen Unterrichts erfordern vor allem eins: Zeit. Zeit für die Schülerinnen und Schüler, eigene Wege und Umwege auszuprobieren. Zeit für den Austausch mit den Mitschülern. Aber auch Zeit für die Lehrkräfte, Lehr-und Lernprozesse zu gestalten.


Doch Zeit ist nicht per se vorhanden, sondern muss in den Rahmenbedingungen eingeplant sein. Die neuen Lehrpläne bieten dabei eine große Chance, da sie auf die Kompetenzorientierung ausgerichtet sind und Zeitfenster ermöglichen. Damit auch in Zukunft Qualität, Leistungsfähigkeit und Integrationsfähigkeit des bayerischen Schulsystems erhalten bleiben, gilt es jetzt die Weichen zu stellen. Ein deutliches Plus an Aufgaben muss auch zur Folge haben, dass es mehr Lehrkräfte gibt – der Nachtragshaushalt setzt hier ein erstes gutes Signal. Das Zwei-Lehrer-Prinzip sollte künftig keine Utopie sein, sondern erstrebenswertes Ziel. Das gilt natürlich ganz besonders mit dem Blick auf die vielen Flüchtlingskinder, die einen Anspruch auf Bildung haben. Und nicht zu vergessen: Die Schulleitungen brauchen mehr Zeit für die Leitung ihrer Schule, damit auch Schulentwicklung vorangebracht werden kann. Und last but not least: Auch am Gymnasium ist mehr Zeit dringend geboten – es gilt bayernweit und flächendeckend eine Wahlfreiheit G8/G9 umzusetzen, damit jede Schülerin und jeder Schüler mehr Zeit zum Leben und Lernen hat.


 Denn: Hast und Bildung passen nicht zusammen.


21 Dezember 2015

Unbesetzte Ausbildungsplätze im bayerischen Handwerk 2015

Auch in diesem Jahr belegen Hochrechnungen auf Basis der Statistik der Bundesagentur für Arbeit, dass im Jahr 2015 erneut eine große Anzahl von Ausbildungsplätzen nicht besetzt werden konnte. Im Folgenden werde ich Ihnen einen genaueren Überblick über die Zusammensetzung der Zahlen bieten:


In diesem Jahr konnten ganze 5.500 angebotene Ausbildungsplätze nicht besetzt werden, das entspricht 17,2% des Angebots. Vergleicht man die Lehrstellenlücken mit denen des Jahres 2014 hat sich diese noch einmal deutlich vergrößert, denn 2014 blieben nur 4.700 Ausbildungsstellen im bayerischen Handwerk unbesetzt. Erfreulich ist, dass im laufenden Jahr 26.150 Lehrverträge neu abgeschlossen wurden. Ziel muss es jedoch sein, diese Zahl deutlich zu steigern und vorhandene Ausbildungsplätze zu besetzen.


Besonders betroffen sind von diesen Lehrstellenlücken Lebensmittelberufe sowie der Bau- und Ausbaubereich. Im Berufsbereich des Hochbaus sind beispielsweise die unbesetzten Lehrstellen von 16,4% im Jahr 2014 auf erschreckende 21,2% gestiegen. Ähnlich drastisch sieht die Lage bei Berufen im Aus- und Trockenbau aus. Hier sind die Zahlen von 14,6% im Vorjahr auf 20,4% in diesem Jahr gestiegen. Auch in den Bereichen Körperpflege, Elektrotechnik, Klempnerei, Sanitär und Heizungs- und Klimatechnik bleiben zunehmend Ausbildungsstellen unbesetzt.




U.Weinreich  / pixelio.de

U.Weinreich / pixelio.de


Es ist daher dringend notwendig, dass möglichst jeder Schüler die Schule mit einem Abschluss verlässt. Deshalb müssen die Maßnahmen zur Berufsorientierung weiter optimiert werden, wie wir das seit Jahren fordern. Über die Schule hinaus braucht es Übergangsmanager, die die Jugendlichen auch noch in der Ausbildungszeit betreuen.


Vor allem an den Mittelschulen ist es von immenser Bedeutung, dass sowohl die Jugendlichen als auch die Eltern umfassend über die hervorragenden und vielfältigen Berufsmöglichkeiten im Handwerk informiert werden. Auch für die vielen jungen Flüchtlinge, die vor allem in den vergangenen Monaten nach Deutschland gekommen sind, müssen adäquate und passgenaue Betreuungs- und Unterrichtsangebote geschaffen werden, dass diese durch eine Berufsausbildung in den Arbeitsmarkt integriert werden.


Wir FREIE WÄHLER setzen uns schon lange für eine Stärkung des Handwerks ein – diese Zahlen belegen, dass wir auf dem richtigen Weg sind.


12 Dezember 2015

Gesamtbayerisches Flughafenkonzept anstatt 3. Startbahn in München

Unsere Forderung nach einem gesamtbayerischen Flughafenkonzept anstelle der dritten Startbahn für den Münchner Flughafen stand im Plenum auf ganz besondere Art und Weise im Mittelpunkt. Wir FREIE WÄHLER haben dieses Thema als Fraktion zum Thema der Aktuellen Stunde gemacht, die Gelegenheit dazu bietet, in einer Vollversammlung aus aktuellem Anlass über ein Thema zu sprechen, das von allgemeinem Interesse ist und in die Zuständigkeit des Landes fällt.


Ein vom Flughafen München selbst in Auftrag gegebenes Gutachten legt offen, dass noch ausreichend Kapazitäten durch die beiden bestehenden Start- und Landebahnen vorhanden sind. Die aktuellen Zahlen zeigen deutlich, dass in München derzeit noch zusätzlich bis zu 100.000 Flugbewegungen pro Jahr möglich wären. Die Staatsregierung darf diese Fakten nicht länger übergehen – daher haben wir uns für dieses Thema in der Aktuellen Stunde entschieden.




Alexander Dreher  / pixelio.de

Alexander Dreher / pixelio.de




Wir haben in der Debatte noch einmal dargelegt, dass damit die dritte Startbahn vollkommen überflüssig ist und außerdem eine unnötige Konkurrenz für die Standorte Nürnberg und Memmingen bedeutet. An den beiden Flughäfen würde sich die Situation weiter verschärfen. Wir FREIE WÄHLER werden ein endloses Verschieben der Entscheidung über die umstrittene Start- und Lande-Piste daher nicht länger tolerieren und fordern die Bayerische Staatsregierung auf, der Realität endlich ins Auge zu sehen: Die beste Lösung ist ein Flughafen-Gesamtkonzept München-Nürnberg-Memmingen – dafür setzten wir FREIE WÄHLER uns seit Langem ein.


Dies vor allem auch unter Berücksichtigung der von uns FREIEN WÄHLERN hoch gehaltenen Regionalitätsgründen und der Zielsetzung möglichst gleichwertiger Lebensbedingungen in ganz Bayern. Denn die 3. Startbahn in München würde zwangsläufig einen weiteren Bedeutungsverlust für den fränkischen Flughafen Nürnberg bedeuten, weil damit dort weitere Fluglinien abgezogen werden würden und gen München wandern würden. Auch der immer wieder in den Schlagzeilen stehende Memminger Allgäu-Airport würde zwangsläufig weiter an Bedeutung verlieren. Deshalb sehen wir eine Verteilung der Fluggäste auf die bestehenden Airports als die wirtschaftlich und strukturell wesentlich sinnvollere Variante an.



12 Dezember 2015

CSU-Spielgeld im Nachtragshaushalt ist inakzeptabel

Bei der Plenarsitzung am Mittwoch wurde auch der Nachtragshaushalt verabschiedet. Wir FREIE WÄHLER haben den Entwurf abgelehnt. Zwar begrüßen wir, dass durch den Nachtragshaushalt weit über 2000 neue Stellen geschaffen werden sollen, insbesondere im Bereich der Polizei und inneren Sicherheit, der Lehrer, der Justiz und der allgemeinen inneren Verwaltung.


Damit kommt der Entwurf auch den jahrelangen Forderungen der FREIEN WÄHLER in vielen Punkten nach. Allerdings  hat die Staatsregierung viele gute und vernünftige Vorschläge der Opposition nicht aufgegriffen.




Alexander Altmann  / pixelio.de

Alexander Altmann / pixelio.de


Es ist zum Beispiel völlig unverständlich, warum die CSU geschlossen gegen die Anträge der FREIEN WÄHLER zur Erhöhung der Fördermittel für die Sanierung von Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen, der Wohnraumförderung und der Entlastung der Kommunen im Bereich Asyl gestimmt hat. Völlig inakzeptabel ist für uns auch die schon historische Tatsache, dass im Haushaltsentwurf der Regierung 50 Millionen Euro „Fraktionsspielgeld“ eingestellt wurden, die allein der Regierungspartei CSU zur Finanzierung von „Wahlkreis-Projekten“ zur Verfügung standen.


 Die Umsetzung des Haushaltsentwurfs stellt in unseren Augen eine große Herausforderung dar. In einem Dringlichkeitsantrag fordern wir deshalb von der Staatsregierung, ihr Konzept vorzustellen, wie die durch den Nachtragshaushalt neu geschaffenen Stellen auch tatsächlich schnellstmöglich besetzt werden können. Wir wollen konkret wissen, wann, wo und wie welche Stellen tatsächlich angesiedelt werden sollen. Nur so können sich die Betroffenen vor Ort nämlich auch rechtzeitig auf die Neuerungen einstellen.


Hier finden Sie den Nachtragshaushalt 2016 im Detail: CCE15122015



12 Dezember 2015

Mehrheitspartei übernimmt FW-Antrag gegen europäische Einlagensicherung

In den letzten Wochen ist das Thema der europäischen Einlagensicherung immer wieder in den Fokus gerückt und es wurde kontrovers diskutiert. Generell bedeutet Einlagensicherung, dass der Kontoinhaber im Falle eines Bankenausfalls geschützt wird und ihm die Bankeinlage bis zu einer bestimmten Höhe zurückgezahlt wird.




Tim Reckmann  / pixelio.de

Tim Reckmann / pixelio.de


In Mitgliedstaaten der EU ist heute durch nationale Einlagensicherungssysteme garantiert, dass bis 100.000 Euro pro Kunde und pro Bank gesichert sind. Da sich deutsche Kreditinstitute im Laufe der Jahre einen ansehnlichen Sicherungsfond angelegt haben, ist die Diskussion über eine Änderung der Einlagensicherung hitzig. Im Vergleich zur nationalen Einlagensicherung sieht die europäische Einlagensicherung eine europaweite Haftung vor.


Bereits im Oktober hat die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion einen Antrag gegen die Vergemeinschaftung der Einlagensicherung in Europa eingebracht. Wir haben die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundes- und europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass künftig sämtliche Bestrebungen nach einer Vergemeinschaftung der Einlagensicherungen abgelehnt werden. Es kann schließlich nicht angehen, dass die über Jahre zum Schutz der Kundeneinlagen im Rahmen bestehender Instituts- und Einlagensicherungssysteme gebildeten Sicherungsmittel, insbesondere bei Genossenschaftsbanken und Sparkassen, für eine grenzüberschreitende Haftung für Kreditinstitute mit unterschiedlichen bzw. teils risikobehafteten Geschäftsmodellen herangezogen werden.




Lupo  / pixelio.de

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Die Umsetzung solcher Pläne würde letztlich bedeuten, dass deutsche Sparer zur Rettung ausländischer Banken herangezogen werden können. Das wollten wir FREIE WÄHLER unbedingt verhindern. Erfreulicherweise wurde dem Antrag im zuständigen Ausschuss auch einstimmig zugestimmt. Umso befremdlicher ist es, dass die CSU nun einen inhaltsgleichen Dringlichkeitsantrag ins Plenum eingebracht hat. Wieder einmal übernimmt die CSU damit die guten Ideen der FREIEN WÄHLER und verkauft sie als ihre eigenen! Es zeigt aber einmal mehr, wie wichtig wir FREIEN WÄHLER deshalb für die Landespolitik sind.



12 Dezember 2015

FW fordern Wiederbelebung des Diplomstudienganges

In zweiter Lesung wurde im vorweihnachtlichen Dreitage-Plenum unser Gesetzentwurf zur Wiederbelebung des Diplomstudienganges behandelt. Wir fordern darin die Wiedereinführung des Diploms als einen weiteren berufsqualifizierenden Studienabschluss in bestimmten Fächern. Dieser bewährte und international hoch anerkannte Abschluss wurde nämlich mit der Einführung der Bachelor-Master-Studienabschlüsse auch in Bayern weitgehend abgeschafft.




Thomas Kölsch  / pixelio.de

Thomas Kölsch / pixelio.de


Mittlerweile üben nicht nur Bildungspolitiker, sondern auch Vertreter der Wirtschaft offen Kritik an den Bachelor-Abschlüssen. Schon aufgrund der relativen Kürze der vorgesehenen Studienzeit werden diese häufig als „Schmalspur-Abschluss“ angesehen. In vielen Berufen wird außerdem ein Masterabschluss erwartet, um qualifiziert arbeiten zu können. Die Abschaffung des Diploms  war eine der größten hochschulpolitischen Dummheiten der letzten Jahrzehnte. Das wollen wir FREIE WÄHLER ändern. Wir wollen die anerkannte Marke des Diploms neu beleben, wir wollen sie praxis- und anwendungsorientiert in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und wissenschaftsfundiert mit einer eigenen Diplomarbeit gestalten. Dafür werden wir uns auch weiterhin einsetzen.


Wie auch bei in der Vergangenheit angestrebten Änderungen, wie etwa bei der Abschaffung der Studiengebühren oder der Wahlfreiheit am Gymnasium, sind es vor allem die Wirtschaftsverbände, die das Fehlen des Diplomabschlusses beklagen. So gilt nach wie vor der Diplom-Ingenieur weltweit als Qualitätsmerkmal ‚made in Germany’, das Seinesgleichen sucht. Insofern ist die Situation für uns FREIE WÄHLER im Bayerischen Landtag zunächst einmal nicht ungewohnt, dass alle anderen Fraktionen uns bei diesem Ansinnen derzeit nicht unterstützen und von einer ‚Abkehr vom Bologna-Prozess’ sprechen. Doch genau das soll es nicht sein, sondern vielmehr eine qualitative Ergänzung des bayerischen Hochschulwesens.


Unseren Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes können Sie hier einsehen: 0000004579



12 Dezember 2015

Geplante Änderung des Wertstoffgesetzes käme Kommunen und Bürgern teuer

Die Änderung des Wertstoffgesetzes wurde auch im Bayerischen Landtag hitzig diskutiert. Das Bundesumweltministerium hat die Einführung einer Wertstofftonne geplant, mit deren Hilfe Abfälle, die bisher noch im Restmüll entsorgt werden, für das Recycling erschlossen werden. Hierzu zählen nicht nur Verpackungen, sondern auch weitere Produkte aus Metall oder Kunststoff.




Maik Schwertle  / pixelio.de

Maik Schwertle / pixelio.de


Mit einem Dringlichkeitsantrag zum Wertstoffgesetz haben wir FREIE WÄHLER ein äußerst wichtiges Problem aufgegriffen. Denn die geplante Neuregelung des Bundesumweltministeriums ist ein Angriff auf die kommunale Daseinsvorsorge. Kommunen verlieren massiv Erlöse für Altpapier und Altmetall und die Bürger bezahlen bis zu 20 Prozent mehr an Gebühren.  Wir fordern deshalb eine Überarbeitung des Wertstoffgesetzes, bei der die Belange der Kommunen, der Umwelt und der Bürger tatsächlich angemessen berücksichtigt werden.


Welche Änderungen eine solche Wertstofftonne mitbringen würde, können Sie hier im Detail nachlesen: 0000006156



6 Dezember 2015

Was tun mit der steigenden Zahl von Pippis an Bayerns Schulen?

Gehört Pippi Langstrumpf in die "Klapse"? Dieser zweifelsohne fiktiven wie visionären Fragestellung widmete sich der Bildungsausschuss des Bayerischen Landtages in dieser Woche mehr oder minder intensiv. Bei einer Anhörung über die optimalen Bildungsbedingungen für Schülerinnen und Schüler mit sogenanntem sozial-emotionalem Förderbedarf brachte dieses eigentlich aufheiternd von einer Kollegin ins Spiel gebrachte Beispiel in Zusammenhang mit der Fragestellung, ob nicht auch die Gesellschaft heutzutage mit sehr hoch angesetzten Maßstäben und Diagnosekriterien förderbedürftige Kinder und Jugendliche en masse generiere, die versammelte Expertenschar aus Professoren, Schulleitern, Psychologen und Jugendhilfe-Vertretern sehr zum Nachdenken.


„Ich würde sagen, Pippi Langstrumpf wäre heute tatsächlich ein Fall für die Psychiatrie!“, so antwortete Professor Franz Joseph Freisleder, der Ärztliche Direktor des kbo-Heckscher-Klinikum, einer Spezialeinrichtung für Kinder- und Jugendpsychiatrie in München, unumwunden und relativierte sogleich, „aber nur für die ambulante Behandlung“.




Ruth Rudolph  / pixelio.de

Ruth Rudolph / pixelio.de


Die deutliche Zunahme von 'Pippis' in den vergangenen 14 Jahren bei einer Verdoppelung der förderungsbedürftigen Kinder und Jugendlichen mit Verhaltensauffälligkeiten hatte den Bildungsausschuss zu dieser hochinteressanten Expertenanhörung veranlasst. Im Gegenzug spricht schließlich Jeder von Inklusion, also der gemeinsamen Beschulung behinderter und nichtbehinderter Schüler/innen. Wissen muss man auch, dass rund 52 Prozent der sozial-emotional auffälligen Schüler bereits im Regelschulsystem inklusiv beschult werden.


Welche Bedingungen brauchen also diese Kinder, um optimal an unseren Bildungs- und Erziehungseinrichtungen gefördert zu werden? Darauf gab es von der versammelten Expertenschar recht eindeutige Antworten. Das oftmalige Nebeneinander vom System Schule einerseits und den Maßnahmen der Jugendhilfe sowie kinder-und jugendpsychiatrische Kompetenzen andererseits müssen dringend besser vernetzt werden und im Optimalfall von einer koordinierenden Stelle, etwa einem 'Fall-Manager' geführt und geleitet werden. Hinzugezogen werden müssen des Weiteren Heilpädagogen und zwar sowohl in den sonderpädagogischen Förderzentren, als auch in den Regelschulen. Auch den Schulbegleiter als bisherigen persönlichen Begleiter halten die Experten für überbracht. Bessere Dienste würde hier ein Pädagogischer Assistent, der wesentlich effizienter mit in den Unterrichtsbetrieb einbezogen werden könnte, leisten.


Es muss also an wesentlichen Stellschrauben gedreht werden – das geht bin hin zu der Forderung nach einem Lehrer-Tandem in besonderen Extremfällen. Angesichts der Vielzahl der vorhandenen Fördermaßnahmen muss hier dringend angesetzt werden, um mehr Effizienz zum Wohle der Schülerinnen und Schüler zu erreichen.


Ich bin mir sicher, dass sich die Beschulung solcher förderbedürftiger Kinder gravierend verändern muss, wollen wir nicht weiter steigende Fallzahlen. So wurde klar artikuliert, dass im jungen Alter von 3 bis 6 Jahren hier bereits in der frühkindlichen Bildung angesetzt werden muss. Auch darf es kein Tabu sein, dass kinder-und jugendpsychiatrische Kompetenz zum Wohl der Kinder auch in der Regelschule zum Einsatz kommen. Es braucht also eine massive Unterstützung für allgemeinbildende Schulen, um neben dem Bildungsauftrag auch den Erziehungsauftrag mit zu generieren.


Und auch einen weiteren Punkt hielten die Experten für längst überfällig, den ich im Übrigen genauso sehe: die Tatsache, dass jeder Lehrer eine grundlegende sonderpädagogische Bildung im Rahmen des Studiums absolvieren sollte.


5 November 2015

Notarztversorgung im Landkreis Main-Spessart

Laut dem Bayerischen Rettungsdienst beträgt die Frist des Eintreffens der Rettungskräfte am Einsatzort nach dem Ausrücken 12 Minuten. 12 Minuten, die oft darüber entscheiden, ob die Hilfe noch rechtzeitig kommt. In jüngster Vergangenheit wurde ich immer wieder von Bürgerinnen und Bürgern gefragt, ob die notärztliche Versorgung denn auch im Landkreis Main-Spessart sichergestellt sei. Aufgrund dieser besorgten Nachfragen habe ich eine Anfrage an das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr gestellt.


Notarztstandorte im Landkreis


Generell ist zu sagen, dass die örtlich zuständigen Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) einen gesetzlichen Sicherstellungsauftrag im Rahmen der Notarztversorgung haben. Dafür sind im Landkreis Main-Spessart fünf Notarztstandorte eingerichtet: Marktheidenfeld, Arnstein, Gemünden, Karlstadt und Lohr.




Paulwip  / pixelio.de

Paulwip / pixelio.de


Besetzung der Notarztstandorte


Insgesamt kann man derzeit von einer guten Sicherstellung des Notarztdienstes im Landkreis Main-Spessart ausgehen. Sowohl in Karlstadt, als auch in Lohr, ist eine permanente Besetzung dieser Standorte sichergestellt. In Marktheidenfeld wurde eine Kooperation zwischen dem Notarztstandort und der Uniklinik Würzburg erreicht – hier wird jedoch auch weiterhin nach einer Verbesserung gesucht. Auch die Standorte Gemünden und Arnstein, die in der Vergangenheit immer wieder mit Besetzungsproblemen zu kämpfen hatten, sind derzeit voll besetzt – allerdings ist dies mit hohen Anstrengungen seitens der KVB verbunden.


Um eine langfristige Sicherstellung zu gewährleisten, wird die Besetzung der Notarztstandorte regelmäßig und lückenlos von der KVB überwacht. Außerdem wird versucht, mehr Interessenten für die Notarztstandorte in der Region zu gewinnen und einzusetzen – das ist meiner Meinung nach sowohl erfreulich, als auch nötig, denn eine gute ärztliche Versorgung sollte immer gewährleistet sein. Wie die Lage in Bezug auf die hausärztliche Versorgung aussieht, können Sie hier nachlesen. Alle Informationen rund um meine Anfrage zur Notarztversorgung in MSP finden Sie hier.



5 November 2015

Internet noch nicht an allen Schulen Unterfrankens

Wir googeln, twittern, lesen die neuesten Schlagzeilen, schauen die Nachrichten und bestellen schnell noch etwas, das wir unbedingt brauchen: das Internet ist in der heutigen Zeit kaum noch wegdenkbar.


Umso erstaunlicher und trauriger ist es, dass das Internet auch heute noch nicht in allen unterfränkischen Klassenzimmern Einzug erhalten hat. Nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz fällt die EDV-Ausstattung in die Zuständigkeit des jeweiligen Sachaufwandsträgers und das sind im Bereich der öffentlichen Schulen in der Regel die Kommunen. Da es also Sache der Kommune ist, ihre Schulen dementsprechend „aufzurüsten“, ist die Vergleichbarkeit von Schule zu Schule nicht gegeben.




Tim Reckmann  / pixelio.de

Tim Reckmann / pixelio.de


Zwar gibt das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine jährliche Empfehlung für schulgeeignete IT-Ausstattung heraus, inwieweit diese von den Schulen und Sachaufwandsträgern aufgegriffen wird, ist jedoch deren Entscheidung. Dieser Umstand hat dazu geführt, dass unsere Schulen völlig unterschiedlich gut ausgestattet sind. Während einige Schulen mit den neuesten Whiteboard-Systemen oder Tablets ausgestattet sind, kann man sich an anderen Schulen schon glücklich schätzen, überhaupt einen Internetanschluss im Klassenzimmer zu haben – und auch das ist lange nicht selbstverständlich.


Ich frage mich immer wieder, wie den Schülerinnen und Schülern eine Medienkompetenz vermittelt werden soll, wenn viele Schulen noch nicht einmal über eine in diese Richtung gehende Grundausstattung verfügen.


Meiner Meinung nach muss darüber nachgedacht werden, einen Schritt in Richtung Medienschule zu gehen – und zwar gemeinsam. Ein Weg wäre, die jährliche Empfehlung des Kultusministeriums bis zu einem gewissen Grad als Voraussetzung oder Grundstock der Medienausstattung anzusehen – eine Mindestausstattung, die jede Schule erfüllen muss.


Wie die Schulen in den einzelnen Landkreisen Unterfrankens mit Internet ausgestattet sind, können Sie neben weiteren Details zum Thema in dieser meiner Anfragen einsehen: 17_0007669



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