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Doch Privatschulen sind keineswegs nur Eliteschulen,wie beispielsweise SALEM, für Kinder von Besserverdienenden, sondern vielfach Berufsfachschulen für alle möglichen Berufe. Und diese haben aufgrund zurückgehender Kinderzahlen und zunehmendem Drang der Schulabsolventen zum Studium oft nur sehr kleine Klassen mit 3, 5 oder 7 Schülern. Auch über die Hälfte aller Wirtschaftsschulen sind privat organisiert. Und diese für die berufliche Ausbildung so wichtigen Schulen wären hauptsächlich von diesem Vorhaben betroffen gewesen.
Klar war die Aufregung auch bei einer privaten Realschule in meinem Wahlkreis groß, aber genau diese Schule ist Auffangbecken für viele im staatlichen Schulsystem gescheiterte Schülerinnen und Schüler. Aber das ist eben auch ein Pluspunkt der Privatschulen, dass dort meistens kleinere Klassen und intensivere Betreuung für den Erfolg der Schüler sorgen.
Interessant an dem Vorhaben der Staatsregierung und Hauptangriffspunkt für mich war die Tatsache, dass bis zum heutigen Tage weder nachgewiesen ist dass Mindestklassenstärken an Privatschulen nötig sind noch die Zahl der betroffenen Schulen beziffern werden konnte: also gewissermaßen ein Versuch am lebenden Objekt.
Deshalb ist es folgerichtig, dass Staatssekretär Eisenreich nun nach unserem energischen wochenlangen Protest die Notbremse gezogen hat und von einer Einführung einer Mindestklassenzahl absieht. Deshalb wurde der Gesetzentwurf des Kultusministeriums (Drs. 17/5206) kurzfristig von der Tagesordnung des Bildungsausschusses abgesetzt, da fraktionsübergreifend großer Beratungsbedarf angemeldet worden war.
Mit dem vom Ministerium geplanten Vorhaben an Privatschulen Mindestklassenstärken einzuführen, wäre die Existenz von bis zu 200 Privatschulen im Freistaat gefährdet gewesen. Erst meine wiederholte Nachfrage beim Ministerium war Stein des Anstoßes und hat ihn sprichwörtlich zum Stoppen gebracht.
Darin sehe ich auch einen klaren Erfolg des Parlaments. Denn in Zeiten einer CSU-Alleinregierung müssen wir den Ministern ganz genau auf die Finger schauen, damit es nicht zu Verwerfungen und schlampigen Gesetzesvorschlägen - wie in diesem Fall - kommt.
Zum Bildungsauftrag aller Schularten gehört es, Schülerinnen und Schülern konkrete Vorstellungen von der Wirtschafts- und Arbeitswelt zu vermitteln. An Gymnasien im Freistaat ist bisher jedoch nur beim sozialwissenschaftlichen Zweig ein verpflichtendes Sozialpraktikum vorgeschrieben. Das wollen wir Freien Wähler ändern und setzen uns mit einem Antrag für ein verpflichtendes einwöchiges Praktikum in der Mittelstufe an allen weiterführenden Schulen ein.
Das Betriebspraktikum soll Schülerinnen und Schüler bei ihrer Berufswahl unterstützen. Auch bei Gymnasiasten kann so mehr Interesse an einer Berufsausbildung geweckt werden. Schließlich wählen manche Abiturienten mangels fehlender Kenntnisse den Weg an die Uni.
Wir haben jede Menge junge Menschen die Ihr Studium abschließen, ohne eine Vorstellung davon zu haben, was sie danach beruflich mit ihrem Abschluss anstellen sollen. Zudem steigt die Zahl der Studienabbrecher, die Zahl der Schüler sinkt und unsere Wirtschaft sucht händeringend nach qualifiziertem Nachwuchs: da müssen wir etwas tun. Deshalb gilt es meines Erachtens nun, für beide Seiten eine Win-Win-Situation zu schaffen.
Damit ein solches Konzept auch gelingen kann, ist die verpflichtende Verankerung der Berufsorientierung im Lehrplan notwendig, sodass diese auch im Rahmen des Unterrichts durchgeführt werden kann. Ausgearbeitete Praktikumspläne und ein entsprechendes Reporting sowie eine Nachbereitung der Praktikumserfahrungen im Unterricht sind Grundvoraussetzungen, damit Praktika auch wirklich erfolgreich Berufsorientierung geben können. Das Handwerk bemüht sich inzwischen gezielt um Studienabbrecher. Die Industrie- und Handelskammern unterstützten den Vorstoß der FREIEN WÄHLER daher aus gutem Grund.
Wo liegen die Gemeinsamkeiten von Sanitätern, Feuerwehrleuten, THW-lern oder Bergwachtlern? Ganz klar, alle helfen im Notfall. Warum sollten also diese verschiedenen Ehrenamtlichen dann etwa beim Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, der Lohnfortzahlung oder beim Ersatz des Verdienstausfalles unterschiedlich behandelt werden? Dies haben wir uns auch in der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion gefragt und darüber diskutiert. Als Ergebnis haben wir daraus einen Antrag in den Landtag eingebracht, der die Helfergleichstellung erreichen sollte.
Doch was gut gemeint war, ist bedauerlicherweise nicht gut ausgegangen, denn die CSU-Mehrheit verweigert ehrenamtlichen Rettungshelfern, die für Hilfsorganisationen tätig sind, weiter die Gleichstellung mit Feuerwehrleuten und Helfern des THW. So wurde im Innenausschuss des Bayerischen Landtags der entsprechende Antrag der Freien Wähler abgelehnt. Das Ergebnis ist bitter: Wer also als Aktiver eines Rettungsdienstes bei einem Einsatz wichtige Unterstützung leistet, hat auch künftig keinen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, Lohnfortzahlung oder Ersatz seines Verdienstausfalls sowie Ersatz seiner einsatzbedingten Sachschäden.
Damit stößt die CSU Tausende von Rettungshelfern vor den Kopf, die seit vielen Jahren ihre Gleichstellung mit Feuerwehrleuten einfordern. Wer für die notwendige Nachführung von einsatzwichtigem Material oder die Verpflegung der Einsatzkräfte sorgt oder sich um die weitere Betreuung der Verletzten oder Angehörigen von verstorbenen Opfern kümmert, wird damit weiterhin schlechter behandelt als diejenigen derselben Organisation, die Verunglückte bergen, erstversorgen und transportieren.
Die vor zwei Jahren erfolgte Gleichstellung der Kräfte des Rettungsdienstes mit denen der Feuerwehr ist zwar ein erster richtiger und wichtiger Schritt gewesen, wegen der erfolgten Ablehnung des Freie Wähler-Antrags seitens der CSU bleibt es aber künftig bei der Ungleichbehandlung der nicht am unmittelbaren Einsatz beteiligten ehrenamtlichen Rettungshelfer.
Rund 88% aller fränkischen Gemeinden befinden sich derzeit in einem Förderverfahren, was meiner Ansicht nach vor allem an der Vereinfachung und Entbürokratisierung des Verfahrensablaufes liegt. Mehrfach habe ich mich in den vergangenen Monaten bei den nun zuständigen Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Lohr und Bad Kissingen über den Fortgang des Förderverfahrens informiert. Zweifelsfrei sind deutliche Fortschritte erzielt worden. Wir Freien Wähler haben bereits in der vergangenen Legislaturperiode auf eine Vereinfachung gedrängt, das Zwischenergebnis gibt uns jetzt Recht. Die relativ hohen Fördersummen zeigen aber auch, welch großer Nachholbedarf in der Region Unterfranken besteht.
In einem Punkt herrscht außerdem auch Klarheit: Die nunmehr erreichten 25 Prozent Versorgung mit schnellem Internet in unseren ländlichen Gemeinden Unterfrankens sind längst kein Grund, um in Jubelstürme auszubrechen. Wir müssen beim Breitbandausbau weiter Gas geben, gerade um den ländlichen Raum weiter attraktiv zu halten und zu machen. Deswegen bin ich froh, dass im Landkreis Main-Spessart die Gemeinden Birkenfeld (172566 Euro Zuschuss), Esselbach (54.882 Euro), Fellen (237.275 Euro), Karsbach (182714 Euro), Urspringen (164.758 Euro) und Zellingen (89.332 Euro) den Förderbescheid des Freistaates erhalten haben. Im Landkreis Bad Kissingen sind die Gemeinden Burkardroth (232.000 Euro), Riedenberg (182.393 Euro) und Zeitlofs (701.146 Euro)
nun förderbeschieden worden. Im Landkreis Rhön-Grabfeld erhielten Bad Königshofen (72.550 Euro), Höchheim (215.601 Euro), Unsleben (60.764 Euro) und Wülfershausen a. d. Saale (454.226 Euro) den Förderbescheid und es kann endlich mit dem Ausbau begonnen werden.
Das war für uns FREIE WÄHLER schon vor Jahren Anlass dafür, sich mit mehreren Anträgen auch für eine entsprechende fränkische Wein-Repräsentanz in Münchens Innenstadt einzusetzen. Schließlich sollte der Frankenwein den Bayern mehr am Herzen liegen als irgendein auswärtiger Wein. Momentan ist die Anlaufstelle in Bezug auf Frankenwein in München der 'Alte Hof'. Allerdings ist dieses Lokal, wie es auch kürzlich ein verärgerter Bürger an mich heran getragen hat, eher höherpreisig und nicht im Blick von Otto-Normalverbrauchern.
Geplant ist deshalb die Einrichtung einer Vinothek in der Münchner Residenz. Die Residenz muss allerdings zunächst saniert und renoviert werden und danach kann auch die Vinothek dort eingerichtet werden. Das ist die Planung und Hoffnung zugleich, denn wie lange das noch dauert weiß Niemand so genau: das kommt auf den Fortschritt in der Münchner Residenz an.
Doch darauf werde ich mich nicht verlassen, auch wenn die Hoffnung zuletzt stirbt. Versprochen wurde die Vinothek nunmehr schon mehrere Jahre und die Umsetzung lässt auf sich warten. Deshalb werde ich der Staatsregierung nun mal mit einer Anfrage auf den Zahn fühlen, um sie ganz zart und sorgsam an Versprochenes zu erinnern. Einblick gibt unter Umständen auch ein Blick in den Haushalt des Bayerischen Landtages, denn dort müssten ja zumindest entsprechende Finanzmittel vorgesehen sein. Nachgeben werden wir Franken jedenfalls nicht. Erst wenn wir den ersten Frankenschoppen in der Vinothek in der Residenz in München trinken, ist unser Auftrag erfüllt.
Wenn dann auch noch eine solche Grippewelle wie in diesem Jahr über Bayern hereinbricht, ist das Chaos vorprogrammiert. Eigentlich gibt es für solche Fälle ja die Mobilen Reserven. Diese speziellen Lehrkräfte nehmen von ihrer Stammschule aus wechselnde Aushilfseinsätze an Schulen, an denen Lehrkräfte ausfallen, wahr und stopfen somit die krankheitsbedingten Ausfälle. Erkrankt beispielsweise in Lohr eine Lehrkraft, könnte diese theoretisch von einer Mobilen Reserve vertreten werden.
Wenn aber die Zahl der Mobilen Reserven nicht nach dem tatsächlichen Bedarf ausgerichtet ist, sondern schon für andere Ausfälle, wie z.B. Schwangerschaftsvertretung, Fortbildungsvertretung etc. herhalten musste und dann noch eine Grippewelle hereinbricht, kann das System natürlich nicht mehr funktionieren.
Seit vielen Jahren werden die Mobilen Reserven mit derselben Gesamtzahl an Stellen aufgestellt und das, obwohl ebenfalls seit vielen Jahren bekannt ist, dass diese Stellen beispielsweise aufgrund von Elternzeiten oder gesundheitlich bedingten Ausfällen bereits in der ersten Wochen fest an den Schulen eingesetzt werden müssen. Aufgrund der knappen Lehrerversorgung und der mangelhaften Besetzung von Mobilen Reserven kann der Unterricht – wenn überhaupt – gerade so aufrecht erhalten werden, Förder- und Differenzierungskurse, die vor allem an Grund- und Mittelschulen unverzichtbar sind, entfallen fast vollständig.
Meiner Meinung nach kann es nicht sein, dass der Unterrichtsbetrieb unter der vorsätzlichen Fehlplanung des Kultusministeriums leiden muss. Deshalb haben wir FREIE WÄHLER bereits zum Doppelhaushalt 2015/16 1.000 zusätzliche Lehrerstellen gefordert, und nunmehr kürzlich unter anderem auch eine Aufstockung der Mobilen Reserve um 10 %.
Eine intelligente Planung ist unabdingbar, denn nur mit ausreichend Personal kann eine gute Unterrichtsversorgung sichergestellt werden – und diese sollte höchste Priorität haben!
Diese Zahl verschreckt nahezu und ist meinem Dafürhalten einfach zu viel des Guten. Wer soll da den Überblick behalten? Und es ist kein Märchen, sondern Wirklichkeit, dass einige Großstädte sich tatsächlich einen eigenen Fördertopf-Manager halten, um up-to-date zu sein und rechtzeitig am Ball der Fördertöpfe zu sein.
Natürlich sind Zuschüsse aus Fördertöpfen gleich welcher Art wichtig, vor allem um Kommunen zu unterstützen und um gleichwertige Lebensverhältnisse zumindest anzustreben. Und da gibt es im Freistaat bekanntlich einigen Nachholbedarf - und das trotz annähernd 700 Fördertöpfen.
Die Gesundheitsversorgung der regionalen Bevölkerung ist ein elementarer Baustein für die Daseinsvorsorge unserer Gesellschaft. Umso wichtiger ist es, die lokale Gesundheitsversorgung fortlaufend zu verbessern und die bestehenden Strukturen zu festigen und zu optimieren. Wie dies auch zukünftig gestaltet werden kann, darüber habe ich mich mit Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) ausgetauscht. Die KVB warnte im Gespräch vor den negativen Auswirkungen auf die ambulante medizinische Versorgung, gerade im ländlichen Raum, sollte der Entwurf des neuen Versorgungsstärkungsgesetzes (VSG) von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe tatsächlich umgesetzt werden. Die größten Bedenken habe ich nach diesem Gespräch wegen dem möglichen Abbau von Arztsitzen auf der Grundlage bundesweiter Durchschnittszahlen, welche die konkreten regionalen Besonderheiten außer Acht lassen. Diese Regelungen führen nicht dazu, dass die Niederlassung in ländlichen Regionen für junge Ärzte attraktiver wird.
![RS703_Hausarzt Schmidt2](https://www.guenther-felbinger.de/wp-content/uploads/2015/04/RS703_Hausarzt-Schmidt2-1024x682.jpg)
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zukünftig Praxen in sogenannten überversorgten Bereichen nicht mehr nachbesetzt werden sollen, wenn der Inhaber, z.B. aus Altersgründen, ausscheidet. Diese Regelung ist eigentlich dazu gedacht, für eine Umverteilung der Arztsitze aus den städtischen Ballungszentren heraus zugunsten der ländlich geprägten Regionen zu sorgen. Da befürchte ich ehrlich gesagt negative Folgen für die wohnortnahe medizinische Versorgung der Main-Spessarter, sollte der Gesetzentwurf tatsächlich greifen. Gerade in unserer Region, die aufgrund des demografischen Wandels mit einer immer älter werdenden Bevölkerung die landärztliche Versorgung am nötigsten hat, kann nicht ernsthaft über Praxisschließungen diskutiert werden. Deshalb spreche ich mich klar gegen diese vom Gesetzgeber beabsichtigten Regelungen aus. Vielmehr fordere ich die Bundesregierung auf, stärkere Anreize für die Niederlassung im ländlichen Raum zu schaffen um bestehende und funktionierende Strukturen zu erhalten und weiter ausbauen zu können. Denn rein statistisch gäbe es im Main-Spessarter Raum sogar noch 1,5 freie Hausarzt- und 2,5 freie HNO-Arztsitze zu besetzen. Und das wäre echte Infrastrukturstärkung für den ländlichen Raum.
Hier finden Sie eine Übersicht über die ambulante Versorgung in der Region Main-Spessart. Beachten Sie bitte auch die detaillierteren Informationen im Versorgungsatlas der KVB.
Die jährliche Feuerwehrförderung des Freistaats steigt damit um 6,5 auf knapp 40 Millionen Euro. Für ein rund 250 000 Euro teures Standardlöschfahrzeug erhöht sich damit zum Beispiel die Förderung in den sogenannten Räumen mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) von zuletzt 73 000 auf knapp 93 000 Euro. Den Differenzbetrag müssen die Standortkommunen der Feuerwehren finanzieren.
Auch der Vorsitzende des Landesfeuerwehrverbandes, Alfons Weinzierl, sprach von einem "Sprung nach oben" in der Förderung. Damit werde deutlich mehr ausgeglichen als die Preissteigerungen seit der letzten Erhöhung 2012. Die neuen Fördersätze von durchschnittlich 35 Prozent seien ein "echter Mehrwert für die Kommunen“.
Die bayerischen Feuerwehren können sich damit leichter modernstes Gerät und optimale Ausrüstung für ihre etwa 260 000 Einsätze im Jahr anschaffen. Neben der Erhöhung der Zuschüsse hat die Staatsregierung auch Änderungen an den Förderrichtlinien vorgenommen. So erhalten Kommunen beim Bau von gemeinsamen Atemschutzwerkstätten und -übungsanlagen einen Förderaufschlag von 10 Prozent. Neu in die Förderung aufgenommen wurde ein neues Kombinationsfahrzeug für Löscheinsätze und den Transport von einsatzbezogener Ausrüstung. Dies helfe vor allem kleineren Gemeinden, für die sich der Kauf von zwei getrennten Fahrzeugen oft nicht lohnt. Aufgestockt werden zudem die Zuschüsse für den Bau von Stellplätzen an Feuerwehrhäusern. Damit wird den Unfallverhütungsvorschriften sowie dem Trend zu immer größeren Fahrzeugen Rechnung getragen.
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