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2 November 2012

Fehlplanung oder sinnvoller Ausbau der B 286?

Oft wenden sich Bürgerinnen und Bürger aus allen Teilen Unterfrankens an mich und mein Büro. So auch eine Anfrage, die mich bezüglich des Ausbaus der B286 bei Schwebheim erreicht hat. Vor allem den vielen Pendlern auf dieser Strecke ist es unverständlich, dass die Strecke nur bis Unterspießheim und nicht komplett vierspurig ausgebaut wird. Die Argumentation des Bürgers, der sich mit dem Anliegen, ich solle mich bitte für einen kompletten Ausbau der Strecke einsitzen, erschien mir einleuchtend: Infolge des deutlich gestiegenen Schwerverkehrsaufkommen auf der Strecke und der verkehrs- und sichtweitenbedingt eingeschränkten Überholweiten sind die durchschnittlichen Pkw-Reisegeschwindigkeiten auf der gesamten B286 bis Wiesentheid spürbar gesunken.




Hartmut910 / PIXELIO / pixelio.de




Das bringt mit sich, dass längere Fahrzeugkolonnen hinter langsam fahrenden Lkws den Überholdruck auf Pkw-Fahrer erhöhen und so oft zu gefährlichen Überholvorgängen führen. Außerdem ist besonders die Auffahrt in Neuses am Sand als gefährlich zu erwähnen, weil diese nach einer Kurve liegt.


Um mich über die Situation vor Ort zu informieren habe ich mich an das für die B286 zuständige Staatliche Bauamt in Schweinfurt gewandt und das Anliegen des Bürgers vorgetragen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass die Situation vor Ort bekannt sei. Um dem daraus resultierenden hohen Unfallrisiko wirksam zu begegnen, wurde bereits ein Planungskonzept entwickelt, das den abschnittsweisen Anbau von Überholstreifen vorsieht.


Natürlich verstehe ich die Einwände der Pendler, die der Meinung sind, dass abschnittsweise angebaute Überholstreifen nicht mit einem kompletten vierspurigen Ausbau der Straße zu vergleichen sind. Hier habe ich selbstverständlich genau nachgefragt, warum man sich für diese Variante entschieden hat, was mir wie folgt erklärt wurde: Aufgrund eines Verkehrsgutachtens, das den gesamten Streckenzug von Schweinfurt bis zur A3 betrachtet hat, wurden mehrere Planfälle untersucht. Neben dem abschnittsweisen Anbau von Überholstreifen wurde auch der durchgehend vierstreifige Ausbau bewertet. Aufgrund des deutlich abnehmenden Verkehrsaufkommens südlich von Schwebheim auf weit unter 20.000 Kfz/h hat man sich gegen den komplett vierstreifigen Ausbau entschieden. Gerechtfertigt wäre der Ausbau ab mehr als 20.000 Kfz/h, da diese Zahl den Grenzwert der Wirtschaftlichkeit für einen vierspurigen Ausbau darstellt.


Geplant ist also nun ein Anbau von Überholfahrstreifen mit abwechselnder Zuordnung eines zusätzlichen Fahrstreifens zu den Fahrtrichtungen Schweinfurt bzw. Wiesentheid in acht voneinander realisierbaren Abschnitten.


Auch wenn ich für die Pendler auf der B286 keine besseren Nachrichten habe hoffe ich, wenigstens ein bisschen Licht ins Dunkle gebracht zu haben.





29 Oktober 2012

Komplexe Diskussion zum Landesentwicklungsprogramm

Wer sich in irgendeiner Weise mit Kommunalpolitik auseinandersetzt, dem wird in den vergangenen Wochen der neue Gesetzes-Entwurf zum Landesentwicklungsplan nicht verborgen geblieben sein. Schließlich waren alle Kommunen und Verbände aufgefordert, im Rahmen der Anhörung Stellungnahmen zu geben. Dabei war auffallend, dass die meisten Verbände fast übereinstimmend vernichtende Kritik am vorgelegten Entwurf der Staatsregierung geäußert haben und  – egal wer eine Stellungnahme abgegeben hat – diesen Entwurf des von der fdp geführten Wirtschaftsministeriums in Bausch und Bogen verdammte. „Einstampfen, neu machen“, lautete die meist vernommene Aussage dazu.


Größtes Problem ist das sogenannte Doppelsicherungsverbot des Landes­planungsgesetzes. Durch überzogene Auslegung dieser Norm möchte die Staatsregierung offensichtlich das wichtigste koordinierende Planungsinstrument Bayerns zu einem Nebenher wenig verbindlicher Einzelaspekte verkommen lassen. Deshalb haben wir FREIE WÄHLER dem nun einen eigenen Gesetzentwurf zur Streichung des Doppelsicherungsverbotes entgegengesetzt und sind davon überzeugt, dass der Landtag nunmehr die Notbremse ziehen muss.




Alexander Klaus / PIXELIO / pixelio.de




Durch die Neufassung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) vom 25. Juni 2012 hat der Landesgesetzgeber ein Vollgesetz im Bereich der Raumordnung geschaffen. Das Gesetzgebungsverfahren war geprägt von höchst widersprüchlichen Auffassungen darüber, was die Landesplanung zu leisten habe. Schließlich setzte sich im Landtag die Auffassung durch, dass der ursprünglich von der Staatsregierung vorgelegte Gesetzentwurf an entscheidenden Stellen geändert werden müsse. Die abschließende Beschränkung der Landesplanung auf einige wenige Regelungsbereiche wurde durch den Landtag nach umfassender Diskussion durch die Neufassung der Artikel 19 (Inhalt des Landesentwicklungsprogramms) und Artikel 21 (Inhalt der Regionalpläne) aufgegeben.


Der Landtag bekundete hierdurch die Ansicht, dass die Landesplanung eine umfassende, fachübergreifende Koordinierung der raumrelevanten Aspekte zu leisten habe. Das entspricht auch den grundlegenden Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zum deutschen Raumplanungssystem. Demnach ist die Raumordnung „übergeordnet, weil sie überörtliche Planung ist und weil sie vielfältige Fachplanungen zusammenfasst und aufeinander abstimmt“.


Durch die Vorlage des Entwurfs für ein neues Landesentwicklungsprogramm (LEP) durch die Staatsregierung im Sommer 2012 hat sich die Situation jedoch vollständig verändert. Es zeigt sich, dass die Staatsregierung gerade das sog. Doppelsicherungsverbot als Argument heranzieht, das LEP in großen Teilen auszuhöhlen und zu fragmentieren. An zahlreichen Stellen werden mit Verweis auf Normen, aber auch auf völlig unverbindliche Konzepte (vgl. z.B. Tourismuskonzept der Staatsregierung) überhaupt keine verbindlichen landesplanerischen Regelungen mehr getroffen. Gerade in den Politikfeldern, die der Landtag abweichend vom Gesetzentwurf der Staatsregierung als regelungsbedürftig bezeichnet hatte (insbesondere Sozialwesen, Gesundheit, Bildung und Kultur), ist offensichtlich vorgesehen, das LEP mit Verweis auf bestehende Gesetze zu entleeren. Diese Verkennung der Aufgabe der Landesplanung unter gleichzeitiger Missachtung des Willens des Landtags durch die Exekutive muss durch Konkretisierung des Gesetzes verhindert werden.


Die Lösung kann also nur lauten: Das Doppelsicherungsverbot für Raumordnungspläne wird jeweils gestrichen. Ferner wird in Anlehnung an das Konkretisierungsgebot klarstellend eine Formulierung gewählt, die eine Aufnahme von Festlegungen in Raumordnungspläne vorschreibt, sofern diese zur Konkretisierung genannten Grundsätze der Raumordnung notwendig sind.



29 Oktober 2012

Von wegen vergleichbar – was sich wirklich hinter gemeinsamen Abiturstandards verbirgt

Seit Jahren ist das Thema von vergleichbaren Bildungsabschlüssen in Deutschland in aller Munde. Nunmehr haben sich in der vergangenen Woche die Kultusminister auf KMK-Ebene auf den Weg für gemeinsame Abiturstandards gemacht. Doch was steckt wirklich hinter diesen gemeinsamen Standards? Wird also künftig das Abi in Hamburg dem in Bayern gleichzusetzen sein?


Ich ärgere mich in diesem Zusammenhang richtig über die Berichterstattung, wenn von einem Zentralabitur die Rede ist. Das ist es in keinster Weise. Ein Zentralabitur, wie es beispielsweise in Frankreich geschrieben wird, setzt voraus, dass alle Schulen eines Landes am gleichen Tag, zur gleichen Zeit die gleiche Prüfung ablegen. Dies ist in Deutschland schon alleine aufgrund der abweichenden Ferientermine der Bundesländer nicht möglich.




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Ein Zentralabitur ist es also nicht, doch was versteckt sich dann hinter der Neugestaltung der Abiturprüfungen? Damit habe ich mich einmal näher beschäftigt: In der Kultusministerkonferenz vom 18. und 19. Oktober in Hamburg haben sich die Kultusminister der Länder auf gemeinsame Abiturstandards ab 2017 geeinigt.


Unser bayerischer Kultusminister Spaenle lobt dies als bedeutenden Schritt für die Mobilität von Familien in Deutschland und die Vergleichbarkeit der Bildungsarbeit und Schulabschlüsse. Das hört sich doch alles ganz gut an! Allerdings wird nur selten konkret erwähnt, was sich an den Abituraufgaben wirklich verändert.


Recherchiert man das einmal auf der Seite der Kultusministerkonferenz muss man lange suchen, bis man die genauen Änderungen findet. Geeinigt haben sich die Damen und Herren in der Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz auf folgendes: Bis zum Jahr 2017 werden für die zentralen Fächer Englisch, Mathe und Deutsch von Wissenschaftlern sogenannte „Aufgabenpools“ mit gleich schweren Abituraufgaben  und dazugehörigen einheitlichen Bewertungskriterien erstellt, aus denen die Bundesländer ihre Prüfungsinhalte auswählen können. Doch das bedeutet keineswegs, dass die Abiturprüfungen auch tatsächlich vergleichbar werden!


Für das Deutschabitur in Bayern bedeutet das beispielsweise, dass lediglich eine von fünf zur Verfügung stehenden Aufgaben aus dem für alle Bundesländer verfügbaren Aufgabenpool ist. Jeder Prüfling muss eine dieser fünf möglichen Aufgaben lösen.  Es kann so theoretisch durchaus passieren,  dass niemand die eine Aufgabe wählt, die dem Schwierigkeitsgrad aller Bundesländer entspricht. Wirklich verändern tut sich also nicht viel!




Egon Häbich / PIXELIO / pixelio.de




Auch im Fach Mathematik wird nur ein Sechstel der erreichbaren Bewertungseinheiten im bayerischen Abitur gemeinsam erarbeitet – die übrigen Aufgaben erstellt jedes Bundesland für sich selbst. Ähnlich im Fach Englisch: es wird nur eine Aufgabe im Umfang von 60 Minuten bundesländerübergreifend erarbeitet.


Vor allem die Schülerinnen und Schüler in Bayern, deren Abitur als eines der schwersten in Deutschland angesehen wird, haben sich in der Vergangenheit bei der Studienplatzvergabe benachteiligt gefühlt. Bei bundesländerübergreifenden Hochschulbewerbungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge kommt es auf den Abiturschnitt an. Schulabgänger aus Bundesländern mit weniger anspruchsvollen Abituraufgaben haben somit in der Regel einen besseren Abiturschnitt und folglich größere Chancen auf ihren Wunschstudiengang.


Nun wird argumentiert, dass die Einführung von gemeinsamen Abiturstandards diesen Zustand beheben soll. Doch ich frage mich ganz ehrlich, was die hochgelobten Änderungen hin zu vergleichbaren Bildungsabschlüssen daran überhaupt ändern sollen oder können? Im Fach Deutsch sind die Neuerungen so ausgelegt, dass die Abiturientinnen und Abiturienten nicht notwendigerweise eine gemeinsame Aufgabe lösen müssen und auch in den Fächern Englisch und Mathematik sind die gemeinsamen Aufgabenteile sehr gering.


Was also auf den ersten Blick wunderbar vergleichbar ausschaut ist meiner Meinung nach eine schöngeredete „politische“ Einigung der Kultusminister auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner! Gemeinsame Abiturstandards weit gefehlt. Und was das für eine Vereinfachung für die Mobilität von Familien in Deutschland bedeuten soll muss mir Kultusminister Spaenle auch erst noch erklären. Es gilt also mal wieder genau hinzuschauen und hochangepriesene Neuerungen zu hinterfragen! Aber dafür bin ich – auch wenn ich dafür immer wieder von „regierungstreuen“ Kritikern von mir gescholten werde – doch gerne da. Schließlich bin ich das den Wählern schuldig.



27 Oktober 2012

Kommunen drohen weitere Kosten!

Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) und einem entsprechenden Urteil vom 10. November sollen künftig kommunale Beistandsleistungen der Umsatzsteuer und kommunale Kindertagesstätten der Körperschaftsteuer (so das Urteil vom 12. Juli 2012, Az.: I R 106/10) unterliegen. Jetzt werden Sie sich sicherlich erst einmal fragen, was ist das denn? So ging es mir ehrlich gesagt auch, als ich erstmals von diesem neuen „Schildbürgerstreich“ gehört habe. Beim näheren Hinsehen habe ich dann erfahren, dass unter sogenannte kommunale Beistandsleistungen beispielsweise die Vermietung einer Schulturnhalle an den örtlichen Sportverein fällt. Dafür soll also künftig die Kommune Umsatzsteuer bezahlen, was – egal welcher Größe – für die Kommunen eine neue zusätzliche Ausgabe darstellt.





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Und auch die Unterwerfung von kommunalen Kindertagesstätten unter die Körperschaftsteuer widerspricht dem Auftrag des Gesetzgebers an die Kommunen, den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung für unter Dreijährige zu erfüllen. Nicht nur, dass es die Kommunen vor massive finanzielle Probleme stellt, es kann nach Ansicht der FREIEN WÄHLER auch nicht angehen, dass der Staat den Kommunen erst eine bestimmte Verpflichtung auferlegt und die Kommunen dann dazu gezwungen werden, für die Erfüllung dieser Aufgabe Steuer zu zahlen. Der Ausbau der Kinderbetreuung stellt eine gesellschaftspolitisch gewünschte Verpflichtung dar, die nicht durch die Erhebung von Steuern torpediert werden darf.


Die Umsatzsteuerzahlung bei kommunalen Beistandsleistungen würden sich auch auf das Ziel der interkommunalen Zusammenarbeit auswirken und dem diametral entgegen stehen. Im schlimmsten Fall könnten Gemeinden dazu gezwungen werden, sich in Verwaltungsgemeinschaften oder sogar in eine Einheitsgemeinde zusammenzuschließen, um der finanziellen Belastung durch die Umsatzsteuer zu entgehen.


Die Besteuerung von kommunalen Dienstleistungen, wie der Vermietung einer Schulturnhalle an Sportvereine, führt nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) langfristig nur zu einer Kostensteigerung für Bürger und Kommunen. Bemerkenswert ist hier das Zustandekommen des Urteils des BFH: Dieses stellt hierbei auf die rein theoretische Wettbewerbssituation ab, dass auch ein privater Anbieter eine Sporthalle bauen und vermieten könnte, der dann der Umsatzsteuer unterworfen wäre. Für die Wettbewerbsbeurteilung lässt der BFH die Verhältnisse auf dem jeweiligen lokalen Markt völlig außer Acht. Tatsächlich dürfte eine solche Wettbewerbssituation vor Ort jedoch als lebensfremd, wenn nicht sogar unwahrscheinlich, anzusehen sein.




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Die Staatsregierung ist daher in der Pflicht, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass kommunale Leistungen, die der öffentlichen Daseinsvorsorge dienen oder in den Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit fallen, auch weiterhin steuerfrei bleiben. Die Besteuerung entgeltlicher Beistandsleistungen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts bedeutet neben einem erhöhten Verwaltungsaufwand und einer erheblichen Kostensteigerung insbesondere eine massive Beeinträchtigung der interkommunalen Zusammenarbeit. Diese dient vor allem der Steigerung von Effizienz und Wirtschaftlichkeit bei der Erfüllung kommunaler Aufgaben.


Deshalb haben wir FREIE WÄHLER nunmehr einen Antrag in den Bayerischen Landtag eingebracht, der die Staatsregierung auffordert, sich im Bundesrat sowie in der Arbeitsgruppe von Bund und Ländern für die Steuerbefreiung von entgeltlichen Beistandsleistungen  einzusetzen. Besonders genannt werden hier die Beistandsleistungen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wenn sie den hoheitlichen Aufgabenbereich betreffen, kommunalen Dienstleistungen (wie z.B. die Vermietung einer Schulsporthalle an Sportvereine) und die Beistandsleistungen an kommunale Kindergärten. Und das alles mit dem Ziel, dass hier keine zusätzliche Aufwendungen auf die



26 Oktober 2012

Das Machtsystem CSU – es lebt (wieder) auf

Da sage noch einer es gäbe nicht das „System CSU“! Und ob es das gibt. Mit der Affäre Strepp und der versuchten Einflussnahme des CSU-Pressesprechers auf die Pressefreiheit und mithin auf die Berichterstattung von ARD und ZDF haben wir wieder ein Glanzstück alter CSU-Marotten erlebt. Kaum wieder auf dem umfragemäßigen Höhenflug angelangt und von der absoluten Mehrheit träumend, kommt gleich die jahrzehntelang gepflegte Großkotzigkeit zurück. Doch steckt hinter dem dümmlich-dreisten Anruf beim ZDF, um einen Bericht über den Landesparteitag der SPD zu verhindern, nicht auch die pure Angst vor dem Machtverlust? Und was bringt einen Juristen und ehemaligen Staatsanwalt dazu, in seiner Funktion als Pressesprecher die mediale Nichtbeachtung eines Parteitags des politischen Konkurrenten zu verlangen, obwohl gerade ihm der Artikel über die Pressefreiheit im Grundgesetz bekannt sein müsste?



Selbstverständlich, die Landtagswahlen 2013, die Ministerpräsident Seehofer auch gerne als ‚Mutter aller Schlachten‘ bezeichnet und bei der erstmals die jahrzehntelange Macht der CSU mit Gegenspieler Christian Ude zu Ende gehen könnte, rechtfertigt scheinbar in der CSU-Denke - und um bei den Kriegsbegrifflichkeiten zu bleiben - alle Kampfmittel, frei nach dem Motto, die CSU kann sich alles erlauben, was sie will. Es ist ein typisches Beispiel dafür, was die Bürgerinnen und Bürger bei einer (hoffentlich nie wieder eintretenden) absoluten Mehrheit der CSU erwarten würde! So waren sie, so sind sie und so abgehoben möchten sie gerne bleiben, die Allmacht und Arroganz quasi in sich vereint.



Doch dieser Vorfall wird haften bleiben. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit werde ich den Bürgern davon berichten und welche Erfahrungen ich bereits in ähnlicher Weise machen durfte. Denn derartige hinterhältige Strategien – und das sollte Jeder wissen – haben mit der ehrlichen, sachorientierten politischen Auseinandersetzung nichts mehr zu tun.



Wir FREIEN WÄHLER sind sie aber von dieser christsozialen Partei aus den vier Jahren Landtagsarbeit gewohnt. Nichts wird unversucht gelassen, den politischen Gegner mit unsauberen Mitteln außer Gefecht zu setzen oder gar nicht erst in Erscheinung treten zu lassen. So wurde in den vergangenen Monaten schon des Öfteren versucht über „CSU-Druck“ auf die jeweiligen Veranstalter unseren Fraktionschef Hubert Aiwanger als Redner bei Veranstaltungen auszuklammern, wohlwissend, dass Aiwanger kein Blatt vor den Mund nimmt und eiskalt alle CSU-Manöver beim Namen nennt. Das kommt natürlich in einem 800 oder 1000 Mann-Bierzelt für die CSU schlecht rüber. Also muss es nach CSU-Manier verhindert werden. Aber Gott sei Dank gibt es auch da mittlerweile bei den Verbänden und Organisatoren nicht mehr nur noch eindimensionalen „Schwarz-Denker“.



Selbst ich konnte in diversen Landkreisen Unterfrankens erleben, wie mich ein CSU-Landrat kurzerhand über sanften Druck auf die Orts-Bürgermeisterin von der Grußwort-Rednerliste verbannte, obwohl diese mir wenige Minuten vorher noch zusicherte reden zu dürfen. Und das war kein Einzelfall! Aber allein die Präsenz von mir, der stets äußerst kritisch mit bisher rund 450 parlamentarischen Initiativen die Arbeit der CSU-geführten Staatsregierung im Landtag beäugt, macht diese Allmachts-Partei und ihre gehorsamen Untergebenen nervös.



Kein Wunder auch, scannen doch allein sechs Mitarbeiter der CSU-Landesleitung  Tag und Nacht für die CSU das Internet, um die  Arbeit der politischen Gegner zu verfolgen, quasi jeden Schritt und Tritt bzw. jeden gesagten Satz von uns zu registrieren. Die Stasi lässt grüßen, nur diesmal in Bayern und der Name lautet auch hier CSU!




Bild: Tobias Wieland / toonpool.com




Das System  ist allgegenwärtig, wenn es nur um den Erhalt von Macht geht. So hat man wiederum in einem anderen unterfränkischen Landkreis seitens der CSU die auf freien Listen kandidierenden und gewählten Bürgermeister angesprochen und sie mit Lockangeboten, wie ‚bessere Zuschussmöglichkeiten bei Baumaßnahmen‘, ‚Vorteilen bei Genehmigungsverfahren‘ etc. versucht, zu bewegen auf der CSU-Kreistagsliste zu kandidieren, um sie zum einen dem politischen Gegner zu entziehen, aber andererseits auch um Allmacht zu demonstrieren frei nach dem Motto, ‚seht her, wenn ihr bei uns seid, dann habt ihr Vorteile‘.



Dies versuchen auch stets die CSU-Abgeordnetenkollegen den „freien“ Bürgermeistern zu verdeutlichen, dass sie bei irgendwelchen Anliegen gar nicht erst den Gang zu den FREIEN WÄHLER-Abgeordneten auf sich nehmen sollen, weil die ‚eh nichts bewirken können‘. Im gleichen Atemzug versucht man sie mit Versprechungen wie ‚das kriegen wir dann schon hin‘, abhängig zu machen.



So blühen derzeit schon wieder seltsame Vor-Wahlkampf-Blüten auf. Ständige Orts-Termine des unterfränkischen Staatssekretärs mit dem CSU-Kreisverband und sei es nur, um eine Planung, die in weiter Entfernung realisiert werden soll, vorzustellen. Nur zu gut erinnere ich mich da noch an den absoluten „Wahlkampf-Schlager“ meines CSU-Kontrahenten im Landtagswahlkampf 2008, der wenige Wochen vor dem Wahltermin den Gemündener Bürgerinnen und Bürger den Bahnlärmschutz für 2014 im Jahr 2008 versprach!



Und heute … ist dafür noch nicht einmal der Ansatz einer Planung vorhanden, geschweige denn die Anzeichen einer Realisierung im Ausbauplan der Bahn für irgendeinen Zeitraum vorgesehen. Das sind die wahren CSU-Blüten! Aber Gott sei Dank glauben nicht mehr so viele Bürgerinnen und Bürger an solche christlichen Blüten-Versprechungen.



24 Oktober 2012

FREIE WÄHLER zwingen Innenministerium in die Knie

Vielleicht brauchte es einmal einen solchen Erfolg für uns FREIE WÄHLER! Was haben sie uns alle belächelt wegen unserer Bemühungen, die Studiengebühren mittels Volksbegehren abzuschaffen? Rote, Grüne, … Piraten, so richtig ernst genommen hat uns Keiner, vielmehr für die ewig Gestrigen hat man uns gehalten. Nunmehr kam  es  – zugegebenermaßen auch für mich – etwas überraschend, dass wir vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof (VGH) in unserer Auffassung Recht behalten haben, dass die Studiengebühren eben nicht den Staatshaushalt tangieren, sondern dem Körperschafts-Haushalt der Hochschulen zuzuordnen sind.

Genauso steht es übrigens auch auf der Homepage des Staatsministeriums für Wissenschaft und Forschung, aber der zuständige Staatsminister aus Reihen der FDP behauptet genau das Gegenteil. Da bleibt eigentlich nur ein ;-)! Nicht ganz ohne Hoffnung auf einen solchen Ausgang hatte ich vor zwei Wochen die mündliche Verhandlung vor dem VGH miterlebt. Bereits die damalige Nachfrage von einem der acht Richter, dem ehemaligen Oberbürgermeister von München, Dr. Hans-Jochen Vogel, wie denn in der Vergangenheit mit dieser Frage der Haushaltsrelevanz etwa im Falle des Volksbegehrens zur Abschaffung des Bayerischen Senats umgegangen worden sei, war für mich mehr als ein Hoffnungsschimmer.



eenshot der Internetseite des Wissenschaftsministeriums






Dieser Meinung schlossen sich weitere fünf der acht Richter an. Ich muss gestehen, als ich das Ergebnis vernahm, musste ich doch einige Freudentränen wegdrücken. Was waren wir im Winter den Unterschriften in den Straßen, bei Versammlungen und vor den Unis hinter her gerannt. Die ganze Mühe all der vielen FREIEN WÄHLER hat sich gelohnt!

Nach einigen Stunden der Freude über dieses Urteil, ist unser Blick nun nach vorne gerichtet. Schnellstmöglich gilt es ein Bündnis aus vielen unterstützenden Partner, Parteien, Organisationen, Studenten, Verbänden zu schnüren, deren Ziel es sein muss, das Thema in den nächsten Wochen und Monaten noch einmal an die Bürgerinnen und Bürger heran zutragen. Rund 900 000 Wahlberechtigte gilt es wohl bis Ende Januar innerhalb von zwei Wochen an die Wahlurne in den Rathäusern zu bringen und gegen die Studiengebühren zu votieren. Es wird wieder ein Stück harte Arbeit werden!

Damit haben wir einmal mehr – die Volksabstimmung über das Konnexitätsprinzip war unser erster Erfolg – Wort gehalten und die Bürgerinnen und Bürger an einem wichtigen Thema teilhaben und letztendlich entscheiden lassen. Zwei Hürden sind zum einen mit den eingereichten 25 000 Unterschriften und zum anderen mit der nun erkämpften Zulassung des Volksbegehrens übersprungen. Und wenn das Sprichwort, alle guten Dinge sind drei, ein gutes Omen ist, dann sollte auch die letzte Hürde auf dem Weg zum kostenfreien Erststudium genommen werden können.

Den Weg dorthin ersparen könnte uns allerdings die Staatsregierung, indem sie schnellstmöglich – eine weitere Niederlage in Augenschein – die Studiengebühren aufhebt und eine Kehrtwende bei ihrer Position einlegt. Ohnehin gibt es nur noch in Niedersachsen als weiterem Bundesland die Studiengebühren. Derartige Zwischentöne gab es in diesen Tagen im Landtag zuhauf zu vernehmen. Schließlich möchte man den FREIEN WÄHLERN diesen Triumph nicht gönnen. Zur Erinnerung: bereits im vergangenen Jahr hatte Ministerpräsident Seehofer einmal ähnliche Gedankenspiele als Luftballon steigen lassen, der dann allerdings in der CSU-Fraktions-Atmosphäre geplatzt war. Vielleicht hält er ja nunmehr nach diesem Urteil in der unruhiger werdenden Regierungs-Atmosphäre stand?



Wir FREIEN WÄHLER werden jedenfalls bereits in dieser Woche im Plenum die Staatsregierung zum Schwur zwingen und mit einem Dringlichkeitsantrag die sofortige Abschaffung der Studiengebühren fordern. In den Reihen der CSU blieb es nach dem Urteil auffallend still. Dem hochschulpolitischen Sprecher im Landtag, Oliver Jörg, wurde es überlassen, sich zu Wort zu melden. Jetzt werden die Bürger gefragt, ob die Kosten der Akademikerausbildung zu 100 Prozent von den Steuerzahlern getragen werden sollen, teilte er mit. Generalsekretär und ‚Lautsprecher‘ Alexander Dobrindt verzichtete auf einen Kommentar. Aus der Staatskanzlei war nur zu hören, Regierungschef Drehhofer, oh Entschuldigung Seehofer, werde die Beratung im Kabinett abwarten. I

In der CSU kommt aber offenbar ein Umdenken in Gang. MdL Winfried Bausback, der den Landtag vor dem VGH vertrat, sprach von einer neuen politischen Lage. Ein möglicher Wegfall der Studiengebühren durch einen Volksentscheid müsste kompensiert werden - und zwar besser als in Nordrhein-Westfalen, wo die vom Land nach Abschaffung der Uni-Maut zur Verfügung gestellten rund 250 Millionen Euro bei weitem nicht die Finanzlücke geschlossen hätten. Das werde es in Bayern nicht geben. Man habe den Anspruch, dass unsere Unis in Lehre und Forschung an der Spitze stünden. Es wird spannend um die Studiengebühren … lassen wir uns überraschen.


20 Oktober 2012

Glückliche Kindheit = Fehlanzeige? – Der Ruf nach Veränderungen im Bildungssystem!

Wohin soll der Bildungswahnsinn noch führen? Bildungstests, PISA und sonstige Studien zeigen uns immer wieder, wo die einzelnen Bundesländer hinsichtlich ihrer Bildungsqualität stehen. So war ja erst kürzlich zu lesen, dass als Erkenntnis des Bildungstests bei den Grundschülern festgestellt werden kann, dass die bayerischen Schüler nicht nur am besten Lesen, Zuhören und Rechnen können, sondern auch, dass die bayerischen Kids am Ende der 4. Klasse einen Wissensvorsprung von einem Jahr gegenüber den gleichaltrigen Kindern anderer Bundesländer haben.





S. Hofschlaeger / PIXELIO / pixelio.de


Das klingt nicht schlecht! Schulterklopfen scheint angesagt, doch frage ich mich manchmal auch, zu welchem Preis dieser Wissensvorsprung  unserer bayerischen Grundschüler zustande kommt. Wir wissen aus Untersuchungen, dass bereits jedes zehnte Grundschulkind Nachhilfeunterricht in Anspruch nimmt. Muss das sein? Diese Gedanken habe ich mir ernsthaft dieser Tage gemacht als ich folgenden Leserbrief eines besorgten Vaters aus Aschaffenburg im Main-Echo vom 12.10.2012 gelesen und darin viele hinterfragenswerte Details gefunden habe:


„Mein jüngster Sohn wurde gerade in der 4. Klasse Grundschule Bayern mit den Worten »Ab jetzt schreibt Ihr jede Woche zwei Tests« empfangen. Jeden Tag gibt es bei den Hausaufgaben Tränen. Wohlgemerkt, mein Sohn ist ein guter Schüler. Obwohl mein Kind nicht voll betroffen ist, kritisiere ich! Denn was in bayerischen Grundschulen passiert ist: wenig kindgerecht, beschämend und dazu noch gesellschaftsschädlich, da es selektiert und nicht integriert. Was in der 4. Klasse Grundschule zählt sind die drei Hauptfächer (Deutsch, Mathematik, HSU).
Die Noten 2 oder 3 sind wichtig. Sie entscheiden über die schulische Zukunft in Bayern. 2-2-3 = Gymnasium,  2-3-3 = Realschule und 3-3-3 = Mittelschule. … Im Extremfall entscheidet der Notenschnitt 2,4 (2) oder 2,6 (3) zwischen den Noten 2 oder 3. Glückliche Kindheit = Fehlanzeige. Lernen aus Lust an der Entdeckung = Fehlanzeige. Spaß an der Schule und am Lernen = Fehlanzeige. Der Lehrer als liebevoll fördernder Begleiter = Fehlanzeige. Er hat weder Zeit, noch Ressourcen dafür. Es wird gnadenlos aussortiert.
Das ist die Bildungsrealität in Bayern. Was bedeutet da bitte das Ergebnis: zehn Prozent besser als die anderen, oder sechs Monate Vorsprung bei der Lesekompetenz? Es geht in diesem System nicht um Förderung, es geht um Selektion! Später im Gymnasium geht das dann so weiter. Es wird gnadenlos aussortiert! Und die so stolzbrüstig angepriesene Förderung bedeutet dann nur noch mehr »Unterrichtung« am Nachmittag. Jedes Schuljahr müssen Schüler das Gymnasium frustriert verlassen, weil sie nicht mehr mitkommen. Die Idee, dass man nur in den Trichter fest genug hinein stopfen muss, dann wird alles besser (zehn Prozent) ist eine Idee von alten, erzkonservativen Männern und Frauen und eine Bankrotterklärung an Bildung (als Ergebnis von Freude am Wissenszuwachs).
Wer mehr wirklich mehr wissen möchte, höre nicht auf Spaenle & Co. sondern auf: Prof. Dr. Gerald Hüther, Prof. Dr. Dr. Manfred Spitzer (Hirnforscher), Reinhard Kahl (Bildungsjournalist) dessen Film: »Treibhäuser der Zukunft« gute, erfolgreiche und kindgerechte Schulen in Deutschland vorstellt. Prof. Dr. Christian Pfeiffer (Kriminologe, Sozialpsychologe), Richard David Precht (Philosoph), Sabine Czerny, Ursula Leppert (Lehrerinnen). Und viele, viele mehr. Aber trotzdem noch viel zu wenige.
Dann spielen »zehn Prozent besser, oder schlechter als…-« plötzlich überhaupt keine Rolle mehr. Es geht darum ein falsches System, in dem mit falscher Methodik das falsches Wissen auf falsche Art und Weise »bulimisch und kindverachtend« eingetrichtert wird von Grund auf zu reformieren. Dafür müssten wir Eltern zusammen mit unseren Kindern und zum Wohl aller Kinder in diesem Land auf die Straße gehen“.



Es ist meines Erachtens schon viel Wahres dran, was hier Thomas Witte, Vater von zwei Söhnen, anprangert. Auf einer Podiumsdiskussion dieser Tage in München vernahm ich Ähnliches: „Anforderungen, Überforderung, Stress!“ Kann das wirklich die Bildungspolitik sein, die uns glücklich macht und die wir wollen? Ich bin mir sicher, das ist sie nicht! Deshalb bin ich ebenso der Überzeugung, dass das bayerische Bildungssystem in zehn Jahren nicht mehr so aussehen wird wie anno 2012. Anpassungen an die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sind unumgänglich. Es ist dringend notwendig, auf die Situation der Alleinerziehenden und Migranten sowie auf Aufgaben des Ganztagsunterrichts und Inklusion einzugehen.





S. Hofschlaeger / PIXELIO / pixelio.de


Das alles kann nicht mehr nur der Lehrer oder die Lehrerin bewältigen und auffangen. Wir brauchen zusätzliche Unterstützungsformen, so wie wir FREIE WÄHLER dies auch in unserem von der Landesdelegiertenversammlung verabschiedeten REIF-Konzept fordern: an jeder Schule ein Paket aus Sozialpädagoge, Förderlehrer und Inklusionspädagogen.


Wir brauchen außerdem ein offenes Visier für eine flexiblere Denkweise. Vorbei ist es mit einer Bildungspolitik aus einem Guss. Vielmehr benötigen wir unterschiedliche Herangehensweisen in den Schulen im ländlichen Raum und städtischen Brennpunktschulen. Wir werden dazu einen Demographiefaktor bei der Lehrerstundenzuweisung brauchen, der überhaupt den flächendeckenden Bestand der Grundschulen gewährleisten kann. Weiterhin benötigen wir mehr Eigenverantwortung an den Schulen: Schulen sollen sich ihr Lehrpersonal selbst suchen dürfen sowie eigene Finanzmittel zielgerichtet für die Bedürfnisse vor Ort einsetzen können.


Dies brauchen wir auch dafür, um vor Ort Bildungspartnerschaften mit dem örtlichen Handwerk, Unternehmern sowie Organisationen und Vereinen zu kreieren. Vorbildlich hat dies bereits die Marktgemeinde Rimpar im Landkreis Würzburg gelöst, die dieser Tage mit der örtlichen Mittelschule einen Vertrag geschlossen hat, der den Schülern der 8. Klasse nach dem Abschluss der 9. Klasse einen Ausbildungsplatz garantiert. Die Schüler dürfen allerdings in keinem Fach auf Fünf stehen und in Mathematik und Deutsch brauchen sie mindestens die Note drei. Außerdem muss jeder Schüler in den letzten beiden Jahren an der Mittelschule in Rimpar insgesamt 100 Stunden soziales Engagement zeigen und in den Ferien ein zusätzliches einwöchiges Praktikum ableisten. Im Gegenzug dafür werden die Schüler individuell gefördert. Ein in Bayern bisher einmaliges Pilotprojekt – Nachmachen ausdrücklich erlaubt.


Erst wenn es auf breiter Ebene gelingt Bildungspartner zu rekrutieren, um damit in der Erziehung (warum auch immer) verloren gegangene Lernvoraussetzungen wie Kompetenz, Kommunikation, Beziehungen und Motivation auszugleichen und zu entwickeln, können wir von einem gelungenen Wandlungsprozess in der Bildungspolitik reden. Also, runter vom hohen Ross Herr Spaenle, die Schule muss zum Lebensraum werden!



20 Oktober 2012

Sechs weitere unterfränkische Schulen setzen auf Inklusion

Über die Umsetzung der UN-Konvention zur Inklusion habe ich an dieser Stelle schon oft berichtet. Nicht immer trifft die Umsetzung auf die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger, da zum einen Vorbehalte gegenüber einer gemeinsamen Beschulung behinderter und nichtbehinderter Schüler/innen bestehen und zum anderen auch die ungenügende personelle Ausstattung der Schulen mit Lehrkräften beklagt wird.


Zumindest für sechs Schulen in Unterfranken, die von Kultusminister Spaenle nun sogar mit dem Prädikat „Profilschule Inklusion“  ausgezeichnet wurden, sollten letztere Klagen vorbei sein. Denn als Profilschule erhalten die Schulen jeweils mindestens eine halbe Sonderschul-Lehrkraft zusätzlich zu ihrem Lehrerbudget für den Unterricht. Meines Erachtens ist auch nur so, nämlich durch entsprechende fachliche Begleitung an der Schule, Inklusion auch sinnvoll umsetzbar.




Dieter Schütz / PIXELIO / pixelio.de




Insgesamt 45 Schulen aus ganz Bayern erhielten die Urkunde "Schule mit dem Schulprofil Inklusion" ausgehändigt. Erstmals waren dabei auch je vier Realschulen und Gymnasien vertreten. Aus Unterfranken wurde folgenden Schulen das Profil verliehen: Grundschule Faulbach, Grundschule Haßfurt, Mittelschule Hohenroth, Grundschule Bergrheinfeld, Grundschule Mönchberg, Grundschule Ebern und aus meinem Landkreis die Grundschule Zellingen.



An allen diesen Schulen erleben junge Menschen mit und ohne besonderen Förderbedarf gemeinsam Unterricht und Schulalltag. Die Verleihung der Urkunden durch Kultusminister Ludwig Spaenle ist zumindest Ausdruck der Wertschätzung der Bayerischen Staatsregierung für die große Bereitschaft und das hohe Engagement der Schulen, den Inklusionsgedanken in der Praxis umzusetzen.



Schulen mit dem Schulprofil "Inklusion" verfolgen das Ziel, beispielhaft Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf zu unterrichten - und dadurch auch Erfahrungen für den inklusiven Unterricht an allen Schulen in Bayern zu sammeln. Darüber hinaus besteht an diesen Schulen die Möglichkeit, Klassen mit einem festen Lehrertandem zu bilden, also Klassen mit einer Lehrkraft der allgemeinen Schule und einer Lehrkraft für Sonderpädagogik. Zusammen mit den neu ernannten Profilschulen gibt es im Schuljahr 2012/13 in Bayern nun bereits insgesamt 86 Schulen mit dem Schulprofil "Inklusion".




jurec / PIXELIO / pixelio.de




Dennoch stehen wir hinsichtlich der Umsetzung der Inklusion in Bayern noch am Anfang. Die inklusive Bildung für alle ist nur in einem langfristigen und nachhaltigen Prozess umsetzbar, wie auch eine Schulrektorin, die bereits seit längerem inklusiven Unterricht an ihrer Schule praktiziert, beim Festakt feststellte.


Wir haben sicher noch viel Entwicklungsarbeit vor uns. Um die Schulen bei der Gestaltung von Inklusion zu unterstützen, wurden in einem ersten Schritt für das Schuljahr 2011/12 100 Lehrerstellen für den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne besonderen Förderbedarf an Regelschulen zur Verfügung gestellt. Weitere 100 Stellen kamen für das laufende Schuljahr 2012/13 noch hinzu. Und auch für den neuen Doppelhaushalt sind bereits zusätzliche Stellen beantragt worden. Trotzdem sind es, wie ich immer wieder in Gesprächen mit Eltern und vor allem Lehrern an den Regelschulen mitgeteilt bekomme, zu wenige. Deswegen gilt es weiter für mehr personelle Ressourcen zu kämpfen.



20 Oktober 2012

Bürgerferne Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung muss gestoppt werden

Egal ob eine Genehmigung für ein Entenrennen auf dem Main oder für eine Schifffahrtssperre wegen einer Regatta erteilt werden muss, Ansprechpartner in solchen Fällen waren bisher sowohl für den Bürger als auch die Kommunen und die Regierung die Außen- und Fachstellen der Wasser- und Schifffahrtsämter. Nunmehr soll mit einer Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung zum 1. Januar 2013 eine Zentralisierung erfolgen, die beispielsweise bei gerade aufgezählten Genehmigungen weitreichende Auswirkungen für Bürger und Kommunen in ganz Bayern hätte.


Ist eine Zentralisierung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes in Bonn noch akzeptabel, so ist die Eingliederung bzw. Auflösung der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd in Würzburg schon mehr als hinterfragenswert. Diese zentrale Einheit soll sukzessiv die Steuerung für alle (!) Wasser- und Schifffahrtsämter bundesweit übernehmen. Die heutigen Wasser- und Schifffahrtsdirektionen sollen quasi als Bonbon zunächst als Außenstellen weitergeführt, aber zum 31.12.2020 dann doch geschlossen werden – natürlich mit der Konsequenz des Stellenabbaus und der Arbeitsplatzverlagerung.




Andreas Hermsdorf / PIXELIO / pixelio.de




Eine solche Umstrukturierung ist mit massiven organisatorischen und personellen Auswirkungen auf die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd in Würzburg und deren nachgeordneten Wasser- und Schifffahrtsämtern und Fachstellen in Aschaffenburg und Schweinfurt verbunden. Es droht zum einen der Verlust lokaler Fachkompetenzen und Ansprechpartner , zum anderen birgt es die Gefahr in sich, dass die Bundeswasserstraße Main samt Schifffahrtsanlagen künftig nicht mehr zuverlässig unterhalten und erhalten werden kann. Dies ist besonders im Sinn der Gefahrenabwehr und Katastrophenhilfe unverzichtbar, da hier die schnelle, lokale Präsenz und Schlagkraft unverzichtbar ist.


Deshalb habe ich schon vor Wochen nach diversen Gesprächen mit den Vertretern des Personalrats der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung eine entsprechende Resolution für die ‚Region Mainfranken GmbH‘ entworfen und diese wurde nunmehr dieser Tage von den 43 unterzeichnenden Politikern der Region an den Bundesverkehrsminister, mit der Bitte um Prüfung und Rücknahme einiger Reformschritte, eingereicht. Gleichzeitig stellen wir FREIEN WÄHLER einen Antrag im Bayerischen Landtag, dass sich die Staatsregierung gegenüber dem Bund gegen die geplante Zentralisierung stark macht. Es ist stets FREIE WÄHLER-Politik gewesen, sich für den Erhalt der dezentralen Strukturen auszusprechen und zu positionieren, denn Politik muss für den Bürger da sein und nicht mit unsinnigen Reformen vom Bürger weg führen.




Marco Barnebeck / PIXELIO / pixelio.de




Denn was hätte die Durchsetzung dieser Bundes-Reform für den Bürger und die Kommunen zur Folge? Die regionalen Ansprechpartner würden wegfallen. Für die Wasserstraßen der Donau und des Mains hätte dies konkret die Folge, dass je nachdem wohin die zentrale Einheit Bayerns platziert wird, u.U. für die Genehmigung des Entenrennens auf dem Main der Weg nach Regensburg angetreten werden müsste. Der dortige Ansprechpartner wiederum hätte keinerlei Ortskenntnisse über die Bedingungen vor Ort. Längere Weg und mehr Zeitaufwand für Bürger und Verwaltung wären die nicht zu akzeptierenden Folgen.


Dies ist in meinen Augen wieder ein typisches Beispiel von Politik am grünen Tisch. Irgendein toller Ministerialer in Berlin hat sich der Landkarte bedient, sich Eckpunkte gelegt und dann das Spielen angefangen - ohne die Auswirkungen für die praktische Arbeit vor Ort zu kennen. Das ist keine verantwortungsvolle Politik, sondern einfach nur der krampfhafte Versuch ökonomischer zu arbeiten – mit dem Ergebnis Ineffizienz produziert zu haben. So nicht, Herr Ramsauer!



20 Oktober 2012

Unterrichtsversorgung bei einer Tasse Cappuccino diskutiert

Zu einer Tasse Espresso oder Cappuccino habe ich am „Internationalen Tag des Lehrers“ die Schulleiter der Grund- und Mittelschulen aus meinem Landkreis eingeladen, um von ihnen zu erfahren, wie es um die in den Sommerferien so heiß diskutierte Unterrichtsituation an den Schulen im Freistaat tatsächlich steht. Noch tags zuvor hatte im Bildungsausschuss ein CSU-Kollege überzeugt festgestellt: „Es läuft alles rund an den Schulen, alle sind zufrieden!“


Ziemlich genau das Gegenteil berichteten mir die Schulleiter. So kann an meiner Heimat-Grundschule der Pflichtunterricht nur geschultert werden, weil in den Fächern Religion, Werken und Sport große Jahrgangsgruppen aus mehreren Klassen gebildet werden und damit Stunden eingespart werden können. Eine Farce! Es ist ein Unding, was der Freistaat sich hier (nicht) leistet!




Gerd Altmann / PIXELIO / pixelio.de




„Noch läuft es in der Tat relativ rund, doch die Unwucht nimmt Tag für Tag zu“, sagte der Kreisvorsitzende des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes (BLLV), Josef Grodel. Dessen Kollege Rainer Bauer von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) meinte lakonisch, die Situation habe sich verbessert, weil es nicht wieder schlechter geworden sei.


Das größte Problem der Grund- und Mittelschulen ist nach Ansicht der Rektoren die Budgetierung der zugewiesenen Stunden. Sie führt dazu, dass vielen kleinen Schulen nicht einmal die Lehrerstunden zustehen, die sie laut Lehrplan benötigen. Zum Verständnis: Bis vor wenigen Jahren wurden jeder Schule für jede Klasse die Lehrerstunden zugewiesen, die der Lehrplan vorsah. Jetzt aber wird diese Zuweisung nach der Gesamtschülerzahl der Schule bemessen, für jedes Kind gibt es genau 1,31 Lehrerstunden. Eine Klasse mit 25 Schülern erhält demnach rund 30, eine Klasse mit 15 nur 18 Lehrerstunden. Dass aber eine kleine Klasse denselben Bedarf hat wie eine größere, liegt auf der Hand.


Zwar bemüht sich das Staatliche Schulamt darum diese Lücken durch Sonderzuweisungen auszugleichen, doch führt das dann zu Stundenkürzungen bei größeren Schulen. In der Folge müssen Gruppen zusammengelegt werden -  in den Fächern Religion, Sport, Musik und Kunst sind Gruppen von 30 Kinder mittlerweile keine Seltenheit mehr. Aufgrund dessen gibt es kaum noch Spielraum für Arbeitskreise oder Differenzierung.


Die Versorgung mit Lehrkräften sei, so Grodel, ebenfalls „auf Kante“ genäht. Die offiziell angegebenen Mobilen Reserven seien teilweise schon jetzt eingeplant. Wenn dann im Winter vermehrt Krankmeldungen kämen, werde es wieder sehr eng. Sorgen macht den Lehrerverbänden auch die Altersstruktur der Pädagogen. Der extrem hohe Altersdurchschnitt in Unterfranken rühre auch daher, dass seit Jahren viele junge Lehrer nach ihrer zweiten Staatsprüfung nach Oberbayern versetzt würden. In der Tat ein großes Ärgernis, werden doch damit auch Identität und Heimatverbundenheit „exportiert“ und den unterfränkischen Schülern vorenthalten.




Günter Havlena / PIXELIO / pixelio.de




In einem Leserbrief äußerte sich ein weiterer Rektor  zu den derzeitigen Zuständen und verwies auf die katastrophale Lehrerversorgung an Grund- und Mittelschulen. Noch bis zwei Tage vor Schulbeginn war teilweise noch nicht klar, welcher Lehrer in welcher Klasse steht. Größtenteils wurden hierfür dann Lehrer, die für dieses Schuljahr als Mobile Reserve vorgesehen waren, eingesetzt. Das wiederum führt natürlich dazu, dass die Stunden der Mobilen Reserve, die ja eigentlich für die Vertretung gedacht waren, auch noch fehlen. Sollte sich an der derzeitigen Situation nichts mehr ändern wird es während des Schuljahres aufgrund von Elternzeiten, Pensionierungen und Krankheitswellen zu enormen Unterrichtsausfällen kommen. Muss das wirklich sein?!


Wir brauchen eine Gleichberechtigung mit der Realschule und dem Gymnasium für die Nachmittagsbetreuung. Während diese an Gymnasien und Realschulen voll vom Freistaat übernommen werden, müssen die gleichen Einrichtungen in der Volksschule zum größten Teil von den Kommunen selbst finanziert werden. Eine qualifizierte Mittagsbetreuung aber muss in meinen Augen im Sinne der ländlichen Entwicklung an allen Grundschulen gewährleistet werden. Einig bin ich mir mit den Schulleitern in unserer Forderung, alle bestehenden Grundschulen zu erhalten, eine Kooperation von Mittel- und Realschule ernsthaft zu durchdenken und den jüngsten Schülerinnen und Schülern eine gemeinsame sechsjährige Grundschulzeit zu ermöglichen.



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