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26 April 2012

Umsetzung der Energiewende – endlich Fuß runter von der Bremse

Längst vor der "offiziellen" Energiewende waren wir FREIEN WÄHLER in punkto regenerativer Energien unterwegs. Auf der Landesdelegiertenversammlung 2010 in  Bad Rodach fassten wir den Grundsatzbeschluss für die Abkehr von der Atomenergie und einem zu 100 Prozent regenerativ aufgestellten Bayern bis 2030. Darauf folgten rund 50 Veranstaltungen zur sogenannten "Regionalen Energieoffensive" in vielen Landkreisen Bayerns, um die Idee und die Gedanken auch an den Bürger zu transportieren.



Ich selber habe Veranstaltungen in Bad Kissingen, Kitzingen, Arnstein, Langenprozelten, Würzburg und Bad Neustadt abgehalten. Schließlich wollen wir FREIE WÄHLER die Energie in Bürgerhand in Form von genossenschaftlichen Bürgerbeteiligungen an Solaranlagen, Windrädern, Biogasanlagen und anderen Energieträgern.



Nunmehr ist die Zeit reif, um der Energiewende wieder etwas Nachdruck zu verschaffen, denn die hochtrabenden Ankündigungen der bayerischen Staatsregierung bis 2021 50 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien zu rekrutieren, sind in den vergangenen Wochen und Monaten durch Tatenlosigkeit zu einem lauen Lüftchen verkommen. Ein ewig auf sich wartender Windenergie-Erlass der Staatsregierung kam schließlich im letzten Jahresdrittel 2011. Dieser lieferte aber einer bereits weit fortgeschrittenen Region wie dem Planungsverband der Region Würzburg kaum neue Erkenntnisse.



Vor allem der Windkraft wird seit der Energiewende sehr viel Aufmerksamkeit gewidmet. Kaum ein Tag vergeht, indem nicht in den Tageszeitungen zu lesen ist, dass diese oder jene Kommune sich für die Errichtung einer Windanlage interessiere. Doch den Kommunen sind derzeit zum Teil noch die Hände gebunden. So verbietet die letzte Version des Regionalplanes die Errichtung von Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten, wie der Naturpark Spessart und Steigerwald. Diese Flächen sind vor allem deshalb interessant, weil dort auch die entsprechende Windhöffigkeit (sprich, ein entsprechendes Windaufkommen) vorhanden ist.



Nunmehr wurde bei der Tagung des Regionalen Planungsverbandes beschlossen, dass eine Änderung des Regionalplans für eine erweiterte Nutzung auch der Landschaftsschutzgebiete einzuleiten ist. Außerdem soll auf Grundlage der 2008 beschlossenen Fortschreibung und der 2009 erfolgten Anhörung, der Regionalplan überarbeitet und der Umweltbericht erstellt werden.





Vielleicht könnten bald auch die Wälder des Naturparks Spessart oder Steigerwald so aussehen. Foto: Steffen Recke/ PIXELIO


Damit wäre dann im Landkreis Main-Spessart der Weg geebnet für einen Windpark in Bürgerhand, zu der vor Kurzem die Firma Luftstrom mit den Vertretern von der Energieversorgung Lohr-Karlstadt, der RaiffeisenHolzenergie MSP eG und der GenoEnergie Karlstadt eG eine entsprechende Absichtserklärung für den Bau von bis zu zehn Windrädern auf der Solhöhe bei Langenprozelten gegeben haben.



Allerdings wird dazu erfahrungsgemäß wohl noch einige Zeit ins Land ziehen, denn erst die tatsächliche Fortschreibung und Genehmigung des Regionalplans kann dies berücksichtigen. Die Staatsregierung müsste also endlich Vollgas fahren und nicht weiter mit dem Fuß auf der Bremse stehen.



Bereits jetzt ist die Region Würzburg des Planungsverbandes, dem die Landkreise Kitzingen, Würzburg, Main-Spessart sowie die Stadt Würzburg angehören, in punkto Windenergienutzung extrem windkraftfreundlich aufgestellt. Der bundesweite Anteil von 2,7 Prozent an ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsflächen für Windkraft kann sich sehen lassen. Rund 400 bis 500 Windräder wären bereits jetzt umsetzbar. Andernorts lägen, so die Experten, die Anteile im Promillebereich.



25 April 2012

Umfragen und Meinungsbildung

Nach den neusten Umfragen des Meinungsforschungsinstituts Emnid, läge die CSU  mit  46 Prozent der Wählerstimmen ganz weit vorne, den FREIEN WÄHLERN werden nur 7 Prozent zugeschrieben. Solche Meldungen kursierten diese Tage in den Medien. Und genau das hat sich Hubert Aiwanger in dieser Woche getraut zu kritisieren. Von dieser Kritik haben sie in den Medien nicht gehört oder gelesen? Ganz logisch, denn wer stellt schon gern die eigene Praxis in Frage.  Doch wenn man bedenkt, welchen Einfluss  Medien mit der Verbreitung von Umfrageergebnissen auf die Wähler haben, sind solche Äußerungen berechtigt und notwendig.



Egal, ob Forsa, Emnid oder Forschungsgruppe Wahlen, alle Unternehmen kämpfen um die größte Bekanntheit. Und den Journalisten kommen sensationelle Umfrageergebnisse natürlich sehr gelegen. Damit lassen sich Schlagzeilen machen.



In der Praxis kommt hinzu, dass viele Umfragen entweder von den Zeitungen und Fernsehsendern selbst in Auftrag gegeben werden und diese dann natürlich die Ergebnisse nicht kritisch hinterfragen. Wer stellt schon die schönen Ergebnisse und die eigenen Agenturmeldungen infrage?


Oder die Institute werden, wie Aiwanger kritisiert, von den Parteien selbst beauftragt. Dass dabei dann kein parteikritisches Ergebnis zu erwarten ist, wird jedem klar sein. So kamen die neusten Prognosen von Emnid pünktlich zur CSU-Klausur in Kloster Andechs heraus. Ein Vertreter des Meinungsforschungsinstituts soll ebenfalls vor Ort gewesen sein, und nachdem die positive Berichterstattung des Bayerischen Rundfunks auch nicht lange auf sich warten ließ, vermutet Aiwanger  hinter diesen Mechanismen ein klug eingefädeltes System.


Wie beschrieb es der Publizist und Politikberater Michael Spreng erst kürzlich in seinem blog:





Quelle: http://www.sprengsatz.de/?p=3840




Ein weiteres Beispiel: Am 23. September 2008, also fünf Tage vor der Landtagswahl, gab Emnid der CSU 49 Prozent und den FREIEN WÄHLERN 7 Prozent. Die Wahl brachte den Christsozialen dann jedoch nur 43,4 Prozent und den FREIEN WÄHLERN respektable 10,2 Prozent. Die CSU wurde also um mehr als fünf Prozent zu hoch bewertet. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.



Aber nicht nur die Umfrageergebnisse an sich, sondern auch die Art und Weise, wie sie in der Öffentlichkeit verbreitet werden, sollte an dieser Stelle einmal angesprochen werden. „Piraten 13 Prozent! Piraten vor den Grünen!“, konnte man überall lesen. Die ursprünglichen Ergebnisse jedoch haben eine Schwankungsbreite, die kaum irgendwo vermerkt ist. So könnten beispielsweise die Grünen tatsächlich weiterhin vor den Piraten liegen. Doch das will keiner schreiben.



Auch an anderer Stelle übernehmen einige Journalistenkollegen gerne unreflektiert möglichst spektakuläre Ergebnisse, um Schlagzeilen machen zu können. Ich denke da gerade an die Studie zum Einsatz von Antibiotika in der Hühnerzucht, die Ende letzten Jahres in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht wurde und nun Anfang des Monats berichtigt werden musste. Fehlinterpretationen eines Ministeriums und die Übernahme durch die Medienvertreter führten zu der Meldung, dass 97 Prozent der Masthühner mit Antibiotika behandelt worden seien. Viele Zeitungen mussten nun zurückrudern, denn zum einen handelte es sich bei diesen angeblichen 97 Prozent lediglich um Betriebe, die nicht grundsätzlich auf Antibiotika verzichten. Das heißt diese Zahl sagt nichts darüber aus, wie oft Antibiotika auf dem Hof im Einsatz waren und wie viel Prozent der Tiere tatsächlich für wie lange mit Antibiotika in Kontakt kamen. Zum anderen ist die Anzahl der entsprechenden Mastbetriebe sogar um knapp fünf Prozent geringer, als zunächst vermeldet worden war. Hier kann ich doch nur den Kopf schütteln, denn meiner Meinung nach sollte eine vernünftige Recherche noch immer vor allzu schneller Schlagzeile gehen.




Hier das Beispiel einer aktuellen Erhebung der Sonntagsfrage. Quelle: http://de.statista.com/statistik/daten/studie/953/umfrage/aktuelle-parteipraeferenz-bei-bundestagswahl/






20 April 2012

Der Fränkische Rechen darf gehisst werden

Eine der spektakulärsten Petitionen meiner Zeit im Landtag behandelte in dieser Woche den sogenannten „Flaggenstreit“. Dabei geht es um die Zielsetzung von uns Franken am Tag der Franken an den öffentlichen Gebäuden neben der Deutschland und Bayernfahne auch den Fränkischen Rechen aufhängen zu dürfen.

Eigentlich müsste man meinen sollte dies in irgendeiner Weise doch möglich sein. Doch bisher hat der bayerische Amtsschimmel da kräftig gewiehert und dies bereits in einer vormaligen Petition zu Zeiten als die CSU noch alleine regierte, abgelehnt. Nunmehr konnte,  nachdem der unterfränkische Innenstaatssekretär Gerhard Eck (CSU), der sonst keine Gelegenheit auslässt bei Reden irgendwelcher Art ‚unsere fränkische Identität‘ herauszustellen, zunächst dies ablehnte, im Nachschlag doch noch eine salomonische Lösung erzielt werden und die Vernunft siegte.

Die Halsstarrigkeit des Innenministeriums schien scheinbar aufgrund des großen öffentlichen Drucks auch von uns FREIEN WÄHLERN nicht weiter aufrecht erhaltbar. Die salomonische Lösung lautet, dass der Frankenrechen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit auch an Behörden in Franken gehisst werden darf und damit nicht mehr unter die Bestimmungen der Flaggenverwaltungsordnung fällt. Eine gute Lösung wie ich finde!

Schon fast peinlich, was Staatssekretär Gerhard Eck für das Bayerische Staatsministerium des Inneren in seiner Begründung formulierte. Das Ansinnen stünde nicht  „im Einklang mit den flaggenrechtlichen Vorschriften“. Bei der Frankenfahne handle es sich „nach der durch Verfassung, Gesetz und Verwaltungsanordnung geprägten – Rechtslage (um) keine offizielle Staatsflagge; sie (könne) daher für die Beflaggung staatlich genutzter Gebäude nicht verwendet werden.“

Tatsächlich ist die Beflaggung staatlicher Gebäude weder durch die Verfassung noch durch ein Gesetz geregelt. Alleine mit der Verwaltungsanordnung über die Staatsflagge und die Dienstflagge an Kraftfahrzeugen liegt hierzu eine Regelung vor.




Foto: von Klaus M. [CC-BY-SA-3.0 (www.creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0), via Wikimedia Commons

Foto: von Klaus M. [CC-BY-SA-3.0 (www.creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0), via Wikimedia Commons



20 April 2012

Jugendliche profitieren vom Begleiteten Fahren und Führerschein ab 17


Einen hochinteressanten Erfahrungsaustausch zur Verkehrssicherheit in Bayern hatte unsere Fraktion in dieser Woche mit der Landesverkehrswacht. Dabei standen aufgrund der aktuellen Diskussion zwei Themen besonders im Fokus. Zum einen der Führerschein mit 16 und die Ausnahmegenehmigung für 17jährige sowie der Gesundheitstest für Senioren.



Während ich persönlich bei Letzterem keinen direkten Handlungsbedarf sehe und frühestens ab der Ruhestandsgrenze mit 65 Jahren mir einen solchen Gesundheitstest im Fünfjahres-Rhythmus vorstellen könnte, schreit es bei den Jugendlichen förmlich nach Handlungsbedarf.



Bereits vor längerer Zeit hatte ich mich hierzu nach zwei parlamentarischen Anfragen  geäußert: Die Möglichkeit mehr Ausnahmegenehmigungen für 17-jährige Jugendliche, die zum Arbeitsplatz oder dem Weg zur Berufsschule auf das Kraftfahrzeug angewiesen sind, sollte deutlich weniger regulativ von den Regierungsbehörden gehandhabt werden. Das Thema hat damals sogar die MAIN POST Titelseite geziert und aufgrund dieser weitreichenden Forderung wurde ich gleich vom Kommentator als „Freier Wühler“ bezeichnet.



Da kann ich jetzt knappe vier Monate später nur Grinsen, denn selbige Zeitung hat sich nun bei dem seit Tagen virulenten Themas Führerschein mit 16 deutlich weniger geziert. Wie dem auch sei, ich halte den Führerschein mit 17 in Ausnahmefällen nach wie vor für eine hocheffiziente Sache, um damit Jugendlichen bei der Ausbildung zu helfen. Denn in den ländlichen Räumen macht der schlecht ausgebaute öffentliche Personennahverkehr in vielen Fällen einen frühen Arbeitsbeginn oft unmöglich und schränkt damit die Berufschancen der Jugendlichen erheblich ein.



Umso erfreulicher war die Tatsache, dass wir hier auch von den Vertretern der Landesverkehrswacht Unterstützung bekamen. Zumal eines auch deutlich zu Tage tritt: Jugendliche sind bei Verkehrsunfällen nicht überproportional beteiligt. Bei den insgesamt 350 667 Verkehrsunfällen in Bayern im Jahr 2011 gab es 70 277 Verletzte, 780 Getötete und davon waren 225 „junge Fahrer“ (Alter 18-24). Auch die Zahlen für Fahranfänger, die an Unfällen mit Personenschaden beteiligt waren, gingen um 0,9 Prozent zurück, während sie bei den Unfällen mit Seniorenbeteiligung um elf Prozent angestiegen sind.


Auch für das „Begleitete Fahren“ im Alter von 17 kann festgestellt werden, dass dadurch sowohl das Anfängerrisiko als auch das Jugendlichen-Risiko reduziert werden konnte. Und auch die Jugendlichen profitieren davon, je länger sie es praktizieren. Die Teilnehmer am „Begleiteten Fahren“ verstoßen signifikant seltener gegen Verkehrsregeln und verursachen deutlich weniger Unfälle.



Als Fazit kann man also sagen, dass die Jugendlichen mit ihren „Privilegien“ deutlich sorgsamer umgehen als dies vielfach „gefühlt“ in der Öffentlichkeit dargestellt wird. Deswegen hätte ich auch unter den Voraussetzungen, dass der Führerschein mit 16 nur zu Berufs-, Arbeits- oder Studienzwecken verwendet werden darf, grundsätzlich nichts einzuwenden. Wenn man damit die Jugendlichen unterstützen kann, dann erfüllt eine solche Regelung ihren Zweck.





Vielleicht dürfen auch 16-jährige Jugendliche demnächst den Weg zur Arbeit mit dem Auto fahren. Foto: Helene Souza/ PIXELIO



20 April 2012

Schulbegleiter und die Kompetenzstreitigkeiten zwischen Kultus- und Sozialministerium

Immer wieder kommt es vor, dass ich von Bürgerinnen und Bürger e-Mails erhalte über die ich mich richtig freue. Dieser Tage war dies mal wieder der Fall, denn wir FREIEN WÄHLER haben ein Thema aufgegriffen, das Kommunal- wie Landespolitiker aber auch Eltern und Lehrer gleichermaßen in Rage bringt: die Schulbegleiter. Hierbei handelt es sich um Personen, die während eines Teils oder auch während der gesamten Schulzeit jeweils bei einem Schüler ist, um dessen behinderungsbedingte Defizite zu kompensieren und Hilfestellungen zu geben


Betroffene Eltern, die ein Kind mit seelischem, körperlichem oder geistigem Förderbedarf haben, sind über deren Existenz zur Unterstützung ihrer Kinder einerseits froh, können aber auch ein Lied von dem Ärger mit der Abrechnung, den Anstellungsverhältnissen und den Verträgen singen.



Zum einen  gibt es bayernweit unterschiedliche Regelungen der einzelnen Bezirke hinsichtlich der Bezahlung, zum anderen unterschiedliche Zuständigkeiten je nachdem, um welchen Förderbedarf es sich handelt. Einmal ist das Landratsamt die genehmigende Behörde und im anderen Fall der Bezirk und damit auch zwei unterschiedliche Ministerien. Die Reaktion auf unsere Pressemitteilung ließ auch nicht lange auf sich warten:


„Sehr geehrter Herr Felbinger, ich bin sehr erleichtert, dass es mal geklärt wird, wer für was zuständig ist. Da ich mit beiden Ministerien zu tun habe, höre ich immer, ‚sie müssen am anderen Ministerium anrufen‘. Ich glaube, dass Sie auch den Mitarbeitern einen großen Gefallen tun. Welche Aufgaben die Schulbegleiter und Sozialarbeiter an Schulen haben wissen oftmals diese Leute selbst nicht. Ich habe immer das Gefühl die Politik möchte nur ihr Gewissen erleichtern. Was wir brauchen, das sind mehr Lehrer! Eine Schülerin erzählte mir, dass sie schon 6 Wochen keine Mathematik hat, da der Lehrer krank ist“.



Nach meiner Meinung nehmen Schulbegleiter eine wichtige Funktion im Schulalltag wahr, denn sie unterstützten Kinder mit besonderen Bedürfnissen beim Besuch der Regel- oder Förderschule. Gleichwohl per Definition als persönlicher Begleiter tituliert und deshalb der sogenannten Eingliederungshilfe zugeordnet, halten viele Lehrkräfte die Anwesenheit mehrerer Schulbegleiter bei mehreren Kindern mit Förderbedarf in einer Klasse für störend.


Deshalb ist es höchste Zeit, dass die Staatsregierung das Thema Schulbegleiter aufgreift, denn deren Probleme sind seit langem bekannt, wie die obige Mail beweist. Weitgehend ungeklärt ist beispielsweise die Frage, welche Aufgaben genau die Schulbegleitung wahrnehmen soll und wie diese zu der Arbeit des pädagogischen Personals abzugrenzen ist. Auch die Qualifikation der Helfer und unterschiedliche Vergütungssätze werfen eine Reihe von Fragen auf.



Laut Verband der Bayerischen Bezirke hat sich die Zahl der eingesetzten Schulbegleiter verfünffacht. Dies führt zu einem erheblichen Anstieg der Kosten, der die Bezirke als überörtliche Sozialhilfeträger und auch die Landkreise vor enorme Herausforderungen stellt.  Klar ist derzeit nur Eines: Das derzeit herrschende Durcheinander und die Unklarheit der Betroffenen können wir so auf Dauer nicht akzeptieren, deshalb muss das Hin und Her zwischen Kultusministerium und Sozialministerium im Bereich der Schulbegleiter auch als wichtiger Beitrag zur Inklusion endlich ein Ende haben.





Wie geht es weiter mit den Schulbegleitern? Foto: Thommy Weiss/ PIXELIO



19 April 2012

Sollen Eltern mehr Mitspracherechte an den Schulen bekommen?

Immer öfter wird das Thema Mitspracherecht der Eltern an den Schulen in die Diskussion gebracht. Die geht sogar bis hin zur Freigabe des Elternwillens. Das heißt, dass die Eltern selbst entscheiden können, welche weiterführende Schule ihr Kind nach der Grundschule besuchen soll ohne Berücksichtigung der Noten. Was? Dem Einen oder Anderen wird es beim Lesen dieser Zeilen die Nackenhaare aufstellen, eine Schule ohne Notengebung und Durchfallen? Das ist durchaus in einigen Bundesländern oder auch in alternativen Privatschulen schon Gang und Gäbe – und durchaus erfolgreich.



Fehlt uns in Bayern hierzu der Mut? Nein! Aber dazu bedarf es eines anderen Schulsystems ohne Gliederung in verschiedene Schularten. Wir haben aber in Bayern das gegliederte Schulsystem, das nach Leistung die Schüler einteilt und beschult.
Das Mitspracherecht der Eltern an bayerischen Schulen ist auf jeden Fall keineswegs so weit umgesetzt wie die Staatsregierung es stets darstellt. Insbesondere im Bereich von Elternarbeit und deren Mitbestimmungsmöglichkeiten gibt es noch großen Handlungsbedarf. Schule muss heutzutage weit mehr als in früheren Jahrzehnten leisten. Wenn der Erziehungsauftrag insgesamt gelingen soll, muss sie auf viele gesellschaftliche Herausforderungen, wie veränderte Familien- und Lebensverhältnisse, soziale Ungleichgewichte, Migration und Inklusion eingehen.



Wir FREIE WÄHLER fordern dazu neben dem Lehrpersonal viel mehr Sozialpädagogen, Förderlehrer, Inklusionsspezialisten, Schulpsychologen und Beratungslehrer. Eltern müssen in deren Arbeit enger eingebunden werden, denn sie haben oft zu wenig Einblick, um das Schulleben wirklich mitgestalten zu können. Es fehlt ein persönlicher Ansprechpartner, der Erfahrungen bündeln und weitergeben kann. Der Ruf nach einer gesetzlichen Elternvertretung – wie in anderen Bundesländern üblich – wäre daher auch im Freistaat sinnvoll.



Meiner Meinung nach wird der Elternwille beim Übertritt viel zu wenig berücksichtigt. Die FREIEN WÄHLER fordern daher ein Umdenken: Notwendig sind eine ausführliche Beratung im Vorfeld des Übertritts und ein Probeunterricht für alle – unter Mitwirkung von Grundschullehrern, Lehrern der weiterführenden Schulen und der Eltern. Auch sollte die Einbindung der Eltern durch eine Art ‚Schulvertrag‘ angedacht werden, der Eltern die Möglichkeit gibt, ihr Kind im Schulalltag kompetent zu begleiten.




Foto: "Michael Rimkus" / www.jugendfotos.de, CC-Lizenz(by-nc) http://creativecommons.org/licenses/by-nc/3.0/deed.de





18 April 2012

Fernsehbeitrag zum Fachgespräch Kulturförderung in Zeilitzheim



Wenn das Video nicht starten sollte, dann bitte einfach diesem Link hier folgen.


16 April 2012

Fachgespräch zur staatlichen Kulturförderung im Schloss Zeilitzheim

Das barocke Ambiente von Schloss Zeilitzheim passte so ganz zum Thema Kulturförderung in Bayern. Wo sonst im Innenhof Musikkonzerte die Zuhörer erfreuen und im Schlossgarten beim Twitter-Picknick die Web 2.0-Generation sich tummelt, hatten sich auf meine Einladung hin im Obergeschoss Kulturexperten aus allen Bereichen Unterfrankens eingefunden, um darüber nachzudenken, wie die Kulturförderung des Freistaates, die immerhin 471 Millionen Euro umfasst, verbessert werden kann.





Bereits vor Beginn der Veranstaltung wurde zwischen den Beteiligten diskutiert, hier mit der Leiterin des Festspielvereins Gemünden, Inge Albert.


Denn dass sie insgesamt intransparent, ungerecht und nicht mehr zeitgemäß ist, darüber gibt es unter den Kulturtreibenden keine Zweifel. Zu gering ist der Anteil an Fördermitteln, die bei ihnen ankommen. Zu viel versackt in der Metropole München und in den vielen staatlichen Kultureinrichtungen. Und verschiedene Bereiche wie kulturelle Bildung werden eher stiefmütterlich, Jugendkunstschulen gar nicht gefördert und soziokulturelle Aspekte noch nicht einmal in den Fokus genommen.



Kein Wunder, dass deshalb die Diskussion nicht nur spannend, sondern für mich auch erhellend war. Die Feststellung, dass Kulturförderung nicht nur Geld bedeutet, sondern auch Fachpersonal bedingt, ist deshalb in gewisser Weise symptomatisch für unser Bayern und das "mir sann mir"-Gefühl. Befinden sich doch die meisten Landesfachstellen in München und mit ihnen die Gebietsreferenten für die einzelnen Regionen. Nur dort, wo die Vielfalt der Kultur in den Regionen zu Hause ist, sind sie nicht! Alleine mit den Fahrtkosten für die Gebietsreferenten könnte man, so ein Insider, wohl schon vielen kleinen Festivals und Kulturveranstaltern weit mehr helfen als dies bisher der Fall ist.





Nach einem Eingangsvortrag ging es zur weiteren Diskussion in die einzelnen Fachgruppen, links von mir der Kulturreferent der Stadt Würzburg, Muchtar Al Ghusain, rechts die Leiterin des Kulturbüros, Sibylle Kneuer aus Theres in der Fachgruppe Kulturreferenten/manager.



Deshalb wäre in der Kulturförderkulisse ein Aufbrechen der Kirchturmpolitik ein großer Schritt und mehr Dezentralität, in dem Mittel auf Regierungsebene durch die Fachleute vergeben würden, ein ganz großer Fortschritt. Vielleicht kämen dann von den 471 Millionen, die beispielsweise im Jahr 2011 in Bayern durch die staatliche Kulturförderung ausgeschüttet wurden, auch einige Millionen in den Regionen an. Intransparenz an allen Ecken und Enden und besonders bei der Mittelvergabe, das ist die derzeitige Kulturförderung weiß-blau.



Zu Recht wurde die Frage in den Raum gestellt, 'wo bleiben die Visionen und Zielstellungen'? Denn das mickrig vom Wissenschaftsministerium zusammen gestellte Leitbild "Kulturförderung in Bayern" zu dem es im November bereits eine Landtagsanhörung auf Drängen der Kulturtreibenden gegeben hatte, enthält keine Antworten: es ist rückwärtsgewandt und unvollständig, wie die gesamte Kulturförderung im Freistaat.



Wie sonst könnten Aspekte wie die kulturelle Bildung ein Mauerblümchendasein führen? Immerhin könnten mit Musik und Kunst viele Dinge, die Kindern und Jugendlichen heute abhanden gekommen sind wie Werte, Selbstkompetenzen und Bewusstseinsbildungen damit vermittelt werden. Eine Förderung für Jugendkunstschulen gibt es in Bayern gar nicht. Auch Festivals sind derzeit von der Förderung des Freistaates abgehängt. Zukunftsgewandte Aspekte wie soziokulturelle Themen sind in den Leitlinien nicht vorhanden.





Nach den Diskussionen in den Fachgruppen wurden die Ergebnisse zusammengetragen und noch einmal gemeinsam konkretisiert und diskutiert.



Deswegen ist die Förderung nach einer Kulturstatistik naheliegend, weil aufschlussreich. Denn erst nach einer gründlichen Bestandsaufnahme des Kulturbetriebs in Bayern ist es möglich zukünftige Ziele zu formulieren.



Aber zum jetzigen altbackenen Zustand der Kulturförderung passt eben auch, dass beispielsweise beim bedeutendsten bayerischen Kulturevent, den Bayreuther Festspielen, die künstlerische Leitung durch Erbfolge vergeben wird. Wo bleibt denn hier der Fachverstand? Kann es sein, dass der Freistaat satte zwei Millionen Euro jährlich dort hineinsteckt und dann dort keinen Einfluss hat? Hier wäre unsere FREIE WÄHLER Forderung nach einer unabhängigen Kommission, die die Ministerien fachlich berät mehr als überfällig. Nur, die Bayerische Staatsregierung und auch die CSU sehen es anders und wollen den Filz aufrecht erhalten, deshalb haben sie unseren Antrag, den wir bereits 2009 gestellt haben im Landtag auch abgelehnt.



Und ein großes Manko bayerischer Kulturförderung kam auch zur Sprache, die fehlende Nachhaltigkeit.  Nur Projektförderung - wie derzeit betrieben - hilft kurzzeitig, aber eben nicht nachhaltig. Deshalb gefällt mir der Vorschlag, neben einer "technischen" Förderung auch auf eine Sockelbetragsförderung zu bauen, sehr gut.


nach wie vor hat die Kultur auch mit einem Anerkennungsproblem zu kämpfen. Das wurde für mich deutlich aus dem Wehklagen um das Bittsteller-Dasein der Künstler und Kulturtreibenden. "Wir machen eine gute Arbeit, da müssen wir eigentlich nicht wie die Bittsteller dastehen" war eine dargebrachte Meinung, die man nur unterstützen kann.



Auch braucht die Kultur in den Verwaltungen der Landkreise eine Institutionalisierung, wie dies beispielsweise im Landkreis  Main-Spessart der Fall ist, um so einen stetigen Ansprechpartner zu haben.



Summasumarum bleibt für mich nach diesem hochinteressanten Fachgespräch nicht nur viel Arbeit, sondern auch die nüchterne Erkenntnis, dass alle Strukturen der Kulturförderung auf den Prüfstand gehören. So will ich als letztes Beispiel dazu die anachronistische Denkmalschutzförderung anführen. Vielleicht steht im Wissenschafts- und Kunstministerium die Kulturförderung auch unter Denkmalschutz und hat sich deshalb in den vergangenen Jahrzehnten nicht weiter entwickelt?



Mir hat der Austausch mit den Kulturtreibenden jedenfalls großen Spaß gemacht und ich bleibe dran an diesem Thema, zu dem leider viel zu viel Politiker nur heiße Reden schwingen und wenig Gewinnbringendes daraus erwächst. Beispiel gefällig? Seehofer: "…es braucht mehr Geld für die Kulturförderung in den Regionen"! Zu geraumer Zeit werde ich den Ministerpräsidenten daran erinnern. Ich hoffe er kann sich dann auch noch daran erinnern.


Zur Fotogalerie der Veranstaltung geht es hier entlang.

Wer sich für eine Zusammenfassung aus Sicht des Schlossherrn und Bloggers Alexander von Halem interessiert, der wird hier fündig werden.





Abschließend wurde die gemeisam erarbeitenden Ergebnisse und Ansätze für eine verbesserte staatliche Kulturförderung gemeinsam mit den Fachgruppensprechern Dr. Christine Fuchs vom Netzwerk Bayerischer Städte e.V. und Alexander von Halem, Gründer des Kulturnetzwerk Unterfranken und Schlossherr von Zeilitzheim, der Presse präsentiert.



13 April 2012

Weiterhin Probleme mit Unterrichtsausfall an bayerischen Gymnasien

'Mein Glaube an das Kultusministerium sinkt immer mehr…', mit diesem kargen Satz und dem Verweis auf diesen Link des Kultusministeriums schickte mir kürzlich ein Kollege ein so genanntes kultusministerielles Schreiben (KMS), das eine nahezu unglaubliche Strategie in sich verbirgt: 'Leitlinien zur Vermeidung von Unterrichtsausfall an den staatlichen bayerischen Gymnasien'.


Erstaunlich ist zunächst, dass das Kultusministerium just anno 2012 die Notwendigkeit sieht,  hierzu Leitlinien zu entwerfen - obwohl der Unterrichtsausfall ein seit Jahren gängiges Phänomen an bayerischen Gymnasien darstellt. Scheinbar muss die Not entgegen allen Beteuerungen und Verkündigungen, dass der Unterrichtsausfall weiter reduziert werden konnte, so groß sein, dass sich nun auch noch ein Kultus-Beamter dazu auslassen musste.


Wenn man dann dieses Papier näher betrachtet, stellt es in meinen Augen eine Bloßstellung aller gymnasialen Schulleiter dar. Als ob die Direktoren die Situation Lehrermangel nicht schon seit Jahren verwalten müssten!


Mit hochgestochenen Weisheiten wie 'schulinternes Konzept erstellen', 'Planungssicherheit schaffen', 'Maßnahmenkatalog umsetzen' glaubt das Kultusministerium scheinbar allen Ernstes den Schulleitern neue Weisheiten verkünden zu können. Da frage ich mich bloß, wie weit weg vom Leben und der Realität an den Gymnasien sind denn diese neugescheiten aus dem Kultusministerium?


Mit Allgemeinphrasen wird versucht hier viel Wind  um Nichts zu machen, aber an der Tatsache, dass zu wenig Personalstellen im System sind, ändert auch dieses Papier nichts. Es würde mich ja gerne interessieren, wie viel Stunden der zuständige Sachbearbeiter damit verbracht hat, diese Weissagungen des Spaenle Ministeriums zu "verbrechen"? Eigentlich wäre es - wenn der Anlass nicht so ernst zu nehmen wäre - eine Anfrage Wert. Denn wen wundert es, wenn das Kultusministerium die höchste Zahl an Überstunden aller Ministerien zu verzeichnen hat. Und dafür sind dann nicht einmal die vielen Anfragen von Felbinger, Streibl, Fahn und Co verantwortlich, sondern solch nutzlose Papiere, die außer viel Zeit auch noch die Energie derer kosten, die sie lesen (müssen).


Sinnvoller wäre gewesen endlich den Gymnasien die längst überfällige integrierte Lehrerreserve zu genehmigen, d.h. ein so genanntes Über-Budget von 105-110 Prozent der Soll-Versorgung, denn dann könnten sich die Beamten im Kultusministerium wichtigeren Dingen zuwenden als so einem nutzlosen kultusministeriellen Schreiben. Und vor allem wäre den Schülerinnen und Schülern geholfen.





Foto: knipseline/ PIXELIO



13 April 2012

Was machen diese Abgeordneten im Bayerischen Landtag eigentlich?

Diese Frage wird mir oft gestellt und sie ist nicht in fünf Minuten zu beantworten. Insofern ist es an dieser Stelle auch einmal angebracht über die Arbeit der Fraktion der FREIEN WÄHLER im Landtag einige Worte zu verlieren.


Von Zeit zu Zeit bekommen wir anhand von Statistiken verdeutlicht, was und in welchem Maße wir parlamentarisch zu Wege gebracht haben. Solche Statistiken verwundern mich manchmal selber, denn daran sieht man, was doch im Alltagsgeschäft von einem selbst gar nicht so wahrgenommen wird.


So war ich total erstaunt, dass wir schon 684 Anträge, Änderungsanträge, Dringlichkeitsanträge und Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung gestellt haben. Ich kann es fast nicht glauben, dass davon sogar 107 angenommen wurden, 436 wurden demzufolge abgelehnt. Gefühlt habe ich das ganz anders erlebt und ich tue mir schwer ad hoc zehn angenommene Anträge von uns FREIEN WÄHLERN zu nennen.


Auch haben wir schon 36 Gesetzentwürfe formuliert. Diese Zahl erstaunt mich noch mehr, denn ein Gesetzesentwurf zu formulieren ist ein hartes Stück Arbeit und benötigt mehrere Wochen bis Monate bis er dann steht. Gleich neun Gesetzesentwürfe der FREIEN WÄHLER fanden dennoch die Zustimmung der Mehrheit, ein toller Erfolg, wie ich meine!


Wir FREIEN WÄHLER haben bisher zwei Interpellationen gestellt, d.h. sehr umfangreiche An- und Nachfragen, die oft mehrere hundert Fragen beinhalten. Dafür haben wir mit 411 Anfragen zum Plenum und 925 Schriftlichen Anfragen umso intensiver uns parlamentarischen Fragestellungen gewidmet. Sehr zum Verdruss der CSU, die sich durch zwei Abgeordnete deshalb sogar genötigt sah nachzufragen, wie viel Zeitstunden einzelne Ministerien für die Beantwortung der Fragen meiner Kollegen Streibl, Fahn und mir benötigen.


Doch je mehr sich die CSU-Kollegen über unsere Anfragen aufregen, umso anfragenkreativer werde ich. Denn deren Totschlagargument, dass bei vielen Fragen oft nur ein Telefonat genüge, kann ich sehr gut widerlegen. Zum einen bekommen wir Oppositionsabgeordnete nie die volle Wahrheit am Telefon gesagt und zum anderen sind sie nicht schwarz auf weiß als Argument zu verwenden. So habe ich es schon erlebt, dass mir Ministeriums-Mitarbeiter Auskünfte am Telefon gegeben haben, zu denen sie tags darauf in einer Ausschuss-Sitzung Erinnerungslücken hatten.





Der Bayerische Landtag. Foto: Alexander Hauk, www.alexander-hauk.de/ PIXELIO


Um Ihnen auch einmal einen Eindruck über einen Gesetzesentwurf zu geben, möchte ich Ihnen an dieser Stelle unseren zuletzt eingereichten Entwurf meines Kollegen Florian Streibl ‚Neue Wege zur Bekämpfung von Jugendkriminalität‘ näher bringen:


Hiermit beabsichtigen wir FREIEN WÄHLER, die Rechtsgrundlage für den Vollzug der Jugendstrafe in freier Form zu schaffen. Fernziel dieser Vollzugsform ist es, dass die jungen Menschen ein Leben ohne Straftaten führen. Anstelle einer Inhaftierung können geeignete junge Mehrfach- und Intensivtäter, die erstmals zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden, ein speziell für sie konzipiertes, zeitlich befristetes Training absolvieren. Die Jugendlichen sollen dabei die Übernahme von Verantwortung für ihr Reden und Tun erlernen. Ihre Zuverlässigkeit, ihr Durchhaltevermögen und ihr Engagement in der Gruppe sollen gefördert werden.


Als positives bereits bestehendes Beispiel gilt das Seehaus in Leonberg. Bis zu sieben Jugendliche wohnen mit Hauseltern und deren Kinder zusammen und erfahren so – oft zum ersten Mal – ‚funktionierendes‘ Familienleben, Liebe und Geborgenheit. Gleichzeitig erwarten sie ein durchstrukturierter, harter Arbeitsalltag und die Einbindung in ein konsequent durchgeplantes Erziehungsprogramm. Die Mehrkosten, die durch den freien Vollzug entstehen, rechnen sich, da jeder Jugendliche, der nicht rückfällig wird, ein Gewinn für die Gesellschaft ist.


Nach der Studie des Bundesministeriums der Justiz „Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen – Eine bundesweite Rückfalluntersuchung 2004 – 2007“ werden Täter, die zu einer Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden, besonders häufig rückfällig. Von den insgesamt 4.840 Personen dieser Gruppe begingen 3.319 (68,6 Prozent) nach der Entlassung aus der Haft erneut Straftaten. Jugendstrafvollzug in freien Formen, wie er beispielsweise in Baden-Württemberg in den Chance-Projekten und in Niedersachsen im Projekt „BASIS“ durchgeführt wird, ist eine Ergänzung des herkömmlichen Jugendstrafvollzuges. Auch in Sachsen und Rheinland-Pfalz ist der Jugendstrafvollzug in freien Formen als dritte Vollzugsform etabliert. Und genau das versuchen wir FREIEN WÄHLER durch unseren Gesetzesentwurf auch in Bayern einzuführen.



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