Wir Freien Wähler haben erneut die Einhaltung des Konnexitätsprinzips im Freistaat angemahnt. In der Sitzung des Innenausschusses legten wir erneut dar, dass insbesondere in Bezug auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im bayerischen Schulwesen die Bayerische Staatsregierung endlich Flagge zeigen muss. Wir Freien Wähler haben von Anfang an auf die erheblichen Mehrkosten der inklusiven Beschulung hingewiesen, die sich für unsere Städte und Gemeinden etwa durch den barrierefreien Ausbau ergeben.
Es genügt schon gar nicht für die erfolgreiche Umsetzung der Inklusion lediglich 100 zusätzliche Stellen für speziell qualifiziertes Personal und Sonderpädagogen zu schaffen und anschließend die kommunale Ebene auf den Kosten sitzen zu lassen. Wir haben daher ein weiteres Mal beantragt, dass in spätestens zwei Jahren genau überprüft wird, ob und ggf. in welcher Höhe den Städten und Gemeinden Mehrkosten für die inklusive Beschulung entstanden sind. Dieser Zusatzaufwand muss anschließend unbürokratisch und zeitnah zurückgezahlt werden. Wir Freie Wähler haben den Ausgleich der Mehrkosten beantragt, die SPD geht in die ähnliche Richtung, auch die Grünen stimmten mit uns, CSU und FDP – wie gewohnt – dagegen. Allerdings will auch die CSU mittlerweile einen Bericht nach dem erste Schuljahr und dann bewerten, ob den Kommunen geholfen werden muss. Damit ist es zumindest gelungen, dass keine Partei mehr die Unterstützung der Kommunen in Frage stellt. Auch ein Verdienst von uns Freien Wählern.
Wer bestellt, muss auch bezahlen, so habe ich schon vor Wochen darauf verwiesen, dass eine gelungene Inklusion nun einmal sehr viel Geld kostet. Der Bayerische Landtag hat sich im Frühjahr dieses Jahres zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bekannt – jetzt muss die Landespolitik zeigen, dass sie den Kommunen das dazu benötigte Geld auch wirklich zur Verfügung stellt. Die Kostenfrage muss auch deswegen rasch geklärt werden, damit wir den Anforderungen einer gleichwertigen Beschulung im Sinne der Förderschulbedingungen gerecht werden können. Außerdem bin ich nach wie vor der Meinung, dass vor allem der Bund, der als Erstes die Konvention unterzeichnet hat, sich nicht so einfach aus der Verantwortung stehlen kann, etwas beschließen und es die Kommunen dann ausbaden lassen.
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Der Bund beschließt die Umsetzung der Inklusion, die Kommunen zahlen die Rechnung. Hier ist das Konnexitätsprinzip gefordert. Foto: BrandtMarke/ PIXELIO
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