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9 Juli 2011

Bürgeranliegen direkt zum Erfolg gebracht

Viel wird über Politikverdrossenheit geredet, aber in der vergangenen Woche erlebte ich ein echtes Stück bürgernahe Politik, denn es zeigt beispielhaft, wie ein Anliegen eines Bürgers, aufgenommen durch Abgeordnete und in einen Antrag gegossen, sich auch erfolgreich im Bayerischen Landtag zum Wohle von uns allen niederschlagen kann.

In diesem Fall betraf es die Bildungspolitik. Einer meiner besten Facebookfreunde hatte vor langer Zeit mit einem Schreiben - wie wir sie tagtäglich mehrfach bekommen - seinen Unmut über den Zustand, dass sein Sohn, der derzeit eine Ausbildung absolviert, der Weg zum Nachholen des mittleren Schulabschlusses verwehrt ist, weil an der Berufsschule in seinem Ausbildungsberuf Englisch nicht angeboten wurde. Englisch wiederum ist aber verpflichtend für die Erlangung des mittleren Schulabschlusses.

Er hatte dies an alle Abgeordnete geschickt und die Kollegen der SPD hatten am schnellsten reagiert und daraus parallel zur Petition einen Antrag gezimmert. Dieser fand in der ersten Behandlung noch nicht die völlige Zustimmung der Mehrheit, jedoch bereits damals machte sich die Staatsregierung an die Arbeit und bekam den Auftrag des Bildungsausschusses die Umsetzung dieses Anliegens, dass alle Schüler/innen in den Berufsschulen zumindest die Möglichkeit geboten bekommen Englisch zu "lernen", wie das im Übrigen in den anderen Nachbar-Bundesländern schon der Fall ist.

Nunmehr kurz vor der Sommerpause kam der Antrag einschließlich der Petition, nachdem die Staatsregierung Vollzug gemeldet hat, wieder auf die Tagesordnung. Sowohl der Antrag wurde einstimmig durch den Bildungsausschuss beschieden wie auch die Petition erfolgreich für erledigt erklärt werden konnte, sodass künftig alle Berufsschüler zumindest Englisch als Wahl- oder auch als Pflichtfach (je nach Ausbildungsberuf) auf dem Stundenplan haben.

Normalerweise wird gern davon berichtet wie viel Sand im Getriebe in der Beziehung Bürger-Politiker ist. Deshalb ein tolles Beispiel wie Politik funktionieren kann.Foto: S. Hofschlaeger/ PIXELIO



3 Juli 2011

Als „Politclown“ bei Google Plus

Seit knapp 24 Stunden bin ich nun auch bei Google+, dem neuen Social Network von Google. Anders als viele andere, musste ich nicht endlos auf eine Einladung bei Twitter oder Facebook hoffen. In den vergangenen Tagen landete eine solche heißbegehrte Einladung in meinem E-Mail Postfach. Neben mir, ist nur ein „kleiner“ Kreis ausgewählter Nutzer berechtigt, Google Plus zu verwenden. Denn bis jetzt befindet sich der Facebook-Gegner noch in einer sogenannten „Testphase“. Ist diese dann abgeschlossen, kann jeder Internetnutzer mit einem Google-Konto teil des Projekts werden.

Nach dem schnellen Einrichten meines Profils, machte ich mich an den nächsten Schritt: Kontakte finden und knüpfen. Sofort stach hier die Unzahl an Kreisen ins Auge. Ganz anders als bei Facebook, eröffnet Google Plus seinen Nutzern die Möglichkeit, eigene Kontakte in verschiedenen selbstbenannten „Circles“ zu verwalten. Ein wichtiger Vorteil: Kontakte aus dem eigenen Googlemail-Konto werden automatisch synchronisiert und müssen demnach nur noch den bestimmten Circles zugeordnet werden.

Zudem bietet die Plattform eine außerordentliche Funktion, die ich bis dato bei Facebook vermisst habe: das Following. Genauso wie bei Twitter ist man in der Lage, Leuten ganz einfach nur zu folgen, ohne sie als Freund anzufragen. Somit bleibt der Begriff  der „Freundschaft“ vielmehr gewahrt. Diese neuartige Funktion sieht außerdem vor, dass der Gefollowte keinen Unterschied erkennen kann, ob ich ihm bloß folge, oder in einen meiner Circles untergebracht habe. So habe ich beispielsweise von Sascha Lobo gelernt, dass ich bei ihm wohl im Circle Politclown  untergebracht bin.

Google legt bei seiner sozialen Plattform besonderen Wert auf Privatsphärestandards und versucht somit Facebook einen Schritt voraus zu sein.  Verfasst man bei Google Plus einen Beitrag auf der eigenen Seite, so besteht die Möglichkeit, diesen nur für bestimmte Circles zugänglich zu machen.

Google+ könnte mit seinen Funktionen eine sicherlich gute Alternative zu Facebook bieten. Jedoch ist zu diesem Zeitpunkt natürlich nicht vorauszusagen, ob Millionen von Nutzern dazu bereit sind, einen Wechsel vorzunehmen und ob Google mit seinem Social Network auch wirklich eine Plattform für jedermann sein wird.

Mein Profil kurz nach meinem Eintritt bei Google Plus.



1 Juli 2011

Rien ne va plus – Geht bei den Bayerischen Spielbanken bald nichts mehr?

Die Bayerischen Spielbanken stecken in der Krise. Das ist nicht unbedingt ein Geheimnis aber da der bayerische Freistaat und somit auch wir alle als Steuerzahler die Spielbanken finanzieren, geht es uns alle an und war mir wiedermal eine detaillierte Anfrage an die Bayerische Staatsregierung wert.  Die Verluste der Spielbanken sind aktuell in einem so hohen Millionenbereich angelangt, das der Freistaat Geld zuschießen muss. Darüber hinaus wird es aber weitergehende Überlegungen zur Zukunft der Spielbanken und damit auch zum Glücksspiel in Bayern geben müssen. Denn während es den staatlichen  Casinos immer schlechter geht, verzeichnen die privaten Glücksspielanbieter, gerade im Automatenbereich, weiter Zuwächse.  Die staatlichen Institute ziehen nun aber anscheinend die Notbremse, denn an einen plötzlichen Aufschwung im staatlichen Glücksspielbereich ist nicht zu denken. Meine Anfrage ergab, dass neben einer Neuausrichtung der angebotenen Spielbereiche auch sukzessive Personal abgebaut werden soll. Am 26. Juni ist  dafür eine von der staatlichen Lotterieverwaltung gesteckte Frist abgelaufen, bei der freiwillig ausscheidenden Angestellten eine Abfindung angeboten werden sollte.

Die genauen Details, vor allem auch die Gewinn- und Verlustrechnungen der einzelnen Casinos können sie im Detail hier nachlesen.

Gerade Roulette aber auch andere klassische Kartenspiele haben bei den Geldspielen gegenüber den Automatenspielhallen eingebüsst. Foto: S. Hofschlaeger/ PIXELIO



30 Juni 2011

Aufatmen – Cengiz-Petition einstimmig zur Härtefallkommission verwiesen

Manchmal gibt es auch Beschlüsse oder Entscheidungen im Bayerischen Landtag, die einem persönlich sehr nahe gehen. Gestern wurde über die seit vielen Monaten ausstehende Petition von Hakan Cengiz, dem Würzburger Integrationsexperten, beraten und entschieden. Mittlerweile rund zwei Jahre kenne ich die Arbeit von Hakan Cengiz beim Main-Bildung Förderverein in Würzburg. Ich war erst neulich bei deren Sommerfest in Würzburg gewesen und deshalb erlebt man eine solche Entscheidung, bei der es über Bleiben oder Ausweisung eines einem lieb gewonnenen Menschen und seines ganzen Schulteams geht, schon ans Herz.

Entsprechend angespannt war ich schon in den vergangenen Tagen, weil man bei einer solchen Entscheidung doch stets nie sicher sein kann, dass sie positiv ausgeht. Vor allem war ich deshalb sehr unsicher, weil die Stellungnahme der Staatsregierung alles andere als einem positiven Bescheid dienlich war. Kein Wort wurde dort über die tolle Arbeit von Hakan Cengiz in der Integrationsarbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei den Integrationskursen, von den vielen Hausbesuchen bei schwer zu integrierenden kurdischen Flüchtlingen und der tollen Arbeit beim Würzburger Integrations-Stadtspiel „M(a)in Würzburg“ berichtet, sondern nur die eher negativen Dinge dargelegt.

Deshalb war es für meinen Würzburger Kollegen Oliver Jörg und mich als Berichterstatter nicht ganz einfach, die Kolleginnen und Kollegen von der Notwendigkeit der Verweisung an die sogenannte Härtefall-Kommission zu überzeugen. Bereits im Vorfeld hatten wir deshalb uns wegen der Argumentationsstrategie abgesprochen. Dies überzeugte dann auch die Ausschuss-Mitglieder und es kam ohne großes Nachgefrage zu einem einstimmigen Votum!

Puuuh, kann ich da nur sagen, da fiel uns allen ein Stein vom Herzen, Etappensieg im Fall Cengiz! Und der anwesende Hakan Cengiz, der zusammen mit Ismail Temel, dem Geschäftsführer der Main Bildung anwesend war, konnte seine Freude mit einem leichten Schmunzeln im Gesicht nicht verbergen.  Und auch ich freute mich riesig, dass hier die Vernunft und der Verstand gesiegt hat und nicht Justitias langer Arm. Denn das Gericht hatte eine Klage auf Verbleib der Familie Cengiz noch vor wenigen Monaten abgelehnt, weswegen es nun zur Petitionsentscheidung kommen musste.

Aber noch ist nichts über den dauerhaften Verbleib, also einem Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik entschieden, denn nunmehr muss die sogenannte Härtefall-Kommission am Innenministerium letztendlich ihr Votum fällen. Dort sitzen Vertreter aus verschiedenen Organisationen, die unabhängig vom Innenminister beschließen. Wenn auch deren Auffassungsgabe dem normalen Menschenverstand entspricht, dann wird die Familie Cengiz in Deutschland bleiben können.

Als Mitglied des Bayerischen Integrationsrates weiß ich nur zu gut, wie wir uns in vielen Sitzungen Gedanken machen, wie Bürgerinnen und Bürger noch besser mit Menschen mit Migrationshintergrund in Kontakt kommen, sie dazu bewegen sich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen und sie letztendlich in unsere Gesellschaft zu integrieren. Und in vielen Sitzungen haben wir noch keinen Königsweg gefunden. Hakan Cengiz aber hat diese Fährte bereits erfolgreich gelegt, geht einfach als Muttersprachler zu den Migranten-Familien, spricht mit diesen und überzeugt sie, dass sie die deutsche Sprache lernen müssen und bringt ihnen Wissenswertes zur deutschen Kultur bei.

Warum sollte also so ein Erfolgskonzept-Cengiz von hier weggeschickt werden, nur weil er statt eines Studiums nun redlich sein Geld als Institutsleiter verdient, weil eben das Leben anders gespielt hat als ursprünglich geplant. Von mir aus könnten wir noch tausende solcher Menschen wie Hakan Cengiz haben, die sich an der Gesellschaft beteiligen und anderen helfen, sich also nützlich machen für uns. Ich drücke natürlich auch weiter die Daumen.

Hakan Cengiz und ich, hier beim Fototermin anlässlich des Sommerfestes des Main Bildung Fördervereins.



24 Juni 2011

CSU-Abgeordneter kritisiert CSU-Bildungspolitik!

Es gibt schon Kuriositäten. Während sich CSU-Kultusminister Spaenle mit Bayerns toller Bildungspolitik rühmt und keine Möglichkeit verstreichen lässt, welch großen Wert er auf Bildungsgerechtigkeit und Chancengerechtigkeit legt, regt sich jetzt schon CSU-intern heftige Kritik an der CSU-Bildungspolitik. Denn die geplante Einführung von drei jahrgangsgemischten Klassen in der Grundschule Sonderhofen im Landkreis Würzburg stößt nicht nur bei Eltern und Kommunalpolitikern auf Widerstand, sondern nun auch beim CSU-Bundestagsabgeordneten Paul Lehrieder.

Der hat sich nun mit einem „Bittbrief“ an Bayerns Kultusminister Ludwig Spaenle gewandt und erinnert seinen Parteifreund Spaenle daran, was CSU und FDP zu Beginn ihrer Koalition in Bayern vereinbart haben und würde es begrüßen, wenn diese Aussage auch zu einer Verbesserung der Situation im Grundschulverband Gaukönigshofen führen würde. Denn wörtlich heißt es in der Koalitionsvereinbarung: „Die „demographische Rendite, die durch den Rückgang der Schülerzahlen entstehen wird, bleibt in vollem Umfang im Bildungssystem, um die Bedingungen für die Schulen weiter zu verbessern.“ Doch das Vorhaben der Staatsregierung für die Grundschule Sonderhofen sieht genau das Gegenteil vor, Einsparung einer Lehrkraft und deshalb Bildung von sogenannten JaMi-Klassen.

Der aufmüpfige CSU-MdB erinnert Spaenle auch daran, dass die CSU mit der FDP auch vereinbart habe: „Grundschüler sollen durch kleinere Klassen und den Ausbau des Ganztagesangebotes noch stärker und individueller gefördert werden - Kurze Beine, kurze Wege.“ Die Einführung jahrgangsgemischter Klassen würde aber erhebliche, bisher nicht erforderliche Schulwege bedingen und wieder würde dies der Koalitionsvereinbarung widersprechen, so Lehrieder weiter. Wie wahr, doch nur die Staatsregierung interessiert sich wieder einmal nicht für ihre vertraglich fixierte Abmachung mit der FDP. Da frage ich mich schon, wo bleibt die Glaubwürdigkeit einer solchen Koalitionsvereinbarung und einer solchen Regierung.

Eigentlich müssten die Eltern und Erziehungsberechtigten für einen solch offenen Betrug auf die Barrikaden gehen. Wir Freien Wähler bemängeln schon seit Jahren immer wieder, dass die jahrgangskombinierten Klassen „Sparmodelle“ sind. Denn die oftmals von den Schulbehörden und dem Kultusministerium gebrachte Argumentation des pädagogischen Konzept wird in der Regel bereits nach einem Jahr – wenn nämlich erneut gespart werden muss – wieder über den Haufen geworfen. Bestes Beispiel, die Grundschule Ostheim-Willmars in der Rhön. Dort rühmte man sich seitens der Schulbehörden noch im vergangenen Jahr mit der Bildung von vier jahrgangsgemischten Klassen in den Jahrgangsstufen 1 und 2, nunmehr wird auch dort eine Lehrkraft eingespart und plötzlich werden vier zu drei jahrgangsgemischten Klassen mit dem Nachteil größerer Klassen. Da fragen sich nicht nur die betroffenen Lehrkräfte, wer hier wen hinters Licht führt, sondern auch ich mich.

In der CSU herrscht zur Zeit Uneinigkeit. Foto:Alexander Hauk/ PIXELIO



22 Juni 2011

Inklusion im Bayerischen Bildungssystem – Teil 2

Eine Sternstunde des Parlamentarismus: Der neue Gesetzentwurf zur Umsetzung der Inklusion.




Soviel also zum Status Quo in Sachen „Inklusion“. Jetzt, in einem zweiten Schritt, möchte ich über entsprechende Konsequenzen nachdenken: wo besteht noch Handlungsbedarf? Was muss sich angesichts der neuen Rechtslage durch die UN-Konvention im bayerischen Schulsystem ändern?

Nach fast 1 ½ Jahren intensiven Zusammenarbeitens in unserer interfraktionellen Arbeitsgruppe ist er nun endlich da, der Gesetzesentwurf zur Umsetzung von Inklusion in Bayern. In dieser Arbeitsgruppe waren wir uns unserer Verantwortung für die gesellschaftliche Tragweite der Thematik voll bewusst. Anders als so oft im politischen Alltag haben wir deshalb die Gemeinsamkeiten aller Fraktionen herausgestellt, wodurch hier eine produktive Arbeit mit einem zufrieden stellenden Ergebnis zustande gekommen ist.

Die Zusammenarbeit in der interfraktionellen Arbeitsgruppe war zielführend.



Der von uns vorgeschlagene Gesetzentwurf setzt den Inklusionsgedanken konsequent um: zentraler und entscheidender Punkt ist, dass alle behinderten Kinder bereits ab dem Schuljahr 2011/12 die Regelschulen besuchen dürfen. Es wird in Zukunft nicht mehr die „aktive Teilnahme“ am Unterricht als Aufnahmekriterium vorausgesetzt, fortan zählt allein der Wille der Eltern. Sie dürfen entscheiden, ob ihr Kind die Regelschule oder eine Förderschule besuchen will.

Neu dabei ist, dass Schulen ein Schulprofil „Inklusion“ entwickeln können. Solchen Schulen soll dann seitens des Kultusministeriums ein größerer Gestaltungsspielraum gewährt werden, um den gemeinsamen Unterricht realisieren  zu können. Ein zentraler Punkt ist auch, dass die sonderpädagogische Unterstützung an diesen Schulen nicht mehr über den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD) erfolgt; vielmehr werden Lehrkräfte für Sonderpädagogik der Förderschule und Heilpädagogen fest ins Kollegium der Regelschule integriert sein. Schulen mit dem Profil „Inklusion“ sollen damit ein Motor im bayerischen Inklusionsprozess werden.

Gleichwohl haben wir uns in der Arbeitsgruppe darauf geeinigt, das bewährte System der Förderschulen in Bayern aufrecht zu erhalten. Das Gesetz legt somit fest, dass alle bisherigen Formen der Förderung und Unterbringung von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf bestehen bleiben können. Die Umsetzung der UN-Konvention erfolgt also nicht als völliger Kahlschlag im bayerischen Bildungssystem. Stattdessen sollen die bewährten Ansätze des kooperativen Lernens bestehen bleiben, weiter entwickelt und besonders gefördert werden.

Durch den neuen Gesetzentwurf soll die UN-Konvention in Bayern erfolgreich umgesetzt werden.



21 Juni 2011

Inklusion im Bayerischen Bildungssystem – Teil 1

Bisherige Bestandsaufnahme: „Alter Wein in neuen Schläuchen“

Als aufmerksamer Blogleser wundern Sie sich jetzt sicherlich, dass ich schon wieder einen Beitrag zum Thema Inklusion beisteuere. In der Tat, wenn Sie hier regelmäßig reinschauen, sind Sie inzwischen mit dem Begriff „Inklusion“ vertraut. Dann wissen Sie ja auch, dass ich dieses Wort furchtbar finde, weil man zum Verstehen erst einmal ein Fremdwörterlexikon braucht.

Warum kann man denn nicht von einer gleichberechtigten Teilnahme aller Menschen am alltäglichen Leben sprechen? Deswegen verwundert es auch nicht dass in weiten Teilen der Bevölkerung, wenn nicht gar im größten Teil der Bevölkerung, keiner damit etwas anzufangen weiß.

Dabei sind seit dem Inkrafttreten der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung am 26. März 2009 inzwischen zwei Jahre vergangen. Seitdem streben in Deutschland viele Kinder, ob mit oder ohne Behinderung  bzw. sogenannten sonderpädagogischen Förderbedarf, einen Rechtsanspruch auf ein gemeinsames Lernen an. Grund genug für mich, heute den Versuch einer Bestandsaufnahme in Sachen Inklusion zu machen.

Bisherige Praktiken zur Inklusion




Immer wieder ist, wenn das Thema zur Sprache kommt, vom neuen bayerischen Weg der „Inklusion durch Kooperation“ die Rede. Aber was ist damit eigentlich gemeint? Was lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt über die Teilhabe von behinderten Schülerinnen und Schülern am Schulsystem sagen? Und inwieweit wird im Freistaat der Gedanke der Inklusion an Schulen bereits umgesetzt?

Sicher, schon vor Inkrafttreten der UN-Konvention war es in Bayern für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf möglich, unter bestimmten Voraussetzungen in einer Regelschule unterrichtet zu werden. Man spricht dann von Einzelintegration, das Kind wird überwiegend in der Klassengemeinschaft unterrichtet, muss den Unterrichtsformen der allgemeinen Schulen folgen und Fortschritte erzielen können. Unterstützung bekommt es gegebenenfalls von einem Mitarbeiter des mobilen sonderpädagogischen Dienstes (MSD) oder einem so genannten „Schulbegleiter“. Die Anzahl der Integrationsschüler in Bayern ist in den letzten Jahren stetig gestiegen, im Schuljahr 2008/09 waren es 16 Prozent (!) mehr als im vorangegangenen Schuljahr.

Weitere Formen der Integration sind Kooperations- und Außenklassen, bei denen die Idee des pädagogischen Zusammenwirkens von Förderschulen und allgemeinbildenden Schulen im Vordergrund steht. Hier nehmen beispielsweise einzelne Klassen einer Grund- oder Hauptschule Schüler aus einer kooperierenden Förderschule auf, der Unterricht erfolgt nach dem Lehrplan der allgemeinbildenden Schule. Trotzdem bleiben die Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf der Förderschule zugeordnet.

Die Zahl der Kooperationsklassen hat in den letzten Jahren ebenfalls zugenommen, im vergangenen Schuljahr 2010/11 wurden in Bayern an 633 Schulen Kooperationsklassen eingerichtet. Im anderen Fall werden Förderschulklassen an Regelschulen ausgelagert, unterrichtet wird weiterhin nach dem Lehrplan der Stammschule und man erhofft sich Integration allein aufgrund der räumlichen Nähe. Im Schuljahr 2010/11 gab es bayernweit 163 solcher Außenklassen.

Inklusion ist nicht Integration




All diese Ansätze sind wohlgemeint, aber schaffen sie wirklich die Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe behinderter Kinder an der Gesellschaft? Ich denke nein! Inklusion ist eben nicht gleichzusetzen mit Integration. Statt davon auszugehen, dass sich Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft integrieren und damit an sie anpassen müssen, setzt „Inklusion“ in den Köpfen der Menschen, also bei der Gesellschaft an. Sie muss derart umgestaltet werden, dass alle Menschen die Möglichkeit zur gleichberechtigten Teilhabe an ihr haben. Letztlich ist aber in Bayern in den letzten beiden Jahren noch nicht sehr viel mehr geschehen, als den bisherigen Weg der „Integration durch Kooperation“ einfach nur neu zu benennen.

Der ursprüngliche Gesetzesentwurf der Staatsregierung ging eindeutig nicht weit genug. Viel zu sehr setzte man hier auf Althergebrachtes wie eine verbesserte Einzelintegration oder eben die erwähnten Kooperations- und Außenklassen. Letztlich also war es wieder mal nur der alte Wein in neuen Schläuchen!

Im Landtag haben wir deshalb eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gebildet und in im vergangenen Jahr intensiv an einem neuen Gesetzesentwurf gearbeitet, um dem Rechtsanspruch aller Kinder auf eine gemeinsame Bildung gerecht werden zu können.

Erst der Pluralismus macht eine Gesellschaft lebendig. Foto:Petra Hegewald / PIXELIO



17 Juni 2011

Strafanzeigen gegen Landesbank-Vorstandsmitglieder zielführend

Die Geschehnisse um die Bayerische Landesbank begleiten uns nun schon seit Beginn unseres Daseins im Bayerischen Landtag. Auf unser Drängen hin wurde bekanntlich ein Untersuchungsausschuss eingerichtet, der in den vergangenen zwei Jahren akribisch, aber – so hatte man den Eindruck - zuweilen zahnlos agierte. Umso erfreulicher, dass sich nunmehr doch sukzessive in dieser scheinbaren ‚never ending story‘ ein bisschen Gerechtigkeit einzustellen scheint. Nachdem bereits vor Wochen gegen die Verwaltungsräte Anzeige erstattet worden war, hat nunmehr die Staatsanwaltschaft vom Landgericht München I acht ehemalige Vorstandsmitglieder wegen schwerer Untreue und Korruption angeklagt. Der strafrechtlich relevante Schaden beträgt 624 Millionen Euro.

Im Nachhinein war es meiner Meinung nach völlig richtig, dass wir Freien Wähler zusammen mit der SPD unter Anführung unseres Landesbank-Experten Bernhard Pohl im Dezember 2009 Strafanzeige gegen Vorstand und Verwaltungsrat der Bayern LB wegen des Verdachts der Untreue gestellt haben. Die umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben unseren Verdacht bei den Vorständen bestätigt. Deshalb kam es nun zur Erhebung der Anklage.

In diesem Zusammenhang möchte ich einmal das aufopferungsvolle Wirken von meinem Fraktionskollegen Pohl herausstellen, der sich als Jurist die Materie derart einverleibt hat und hier intensiv – oft auch gegen massiven Widerstand der übrigen Fraktionen – Impulse gesetzt hat. Aber auch die zuständige Sondereinheit bei der Staatsanwaltschaft ist ihrer Aufgabe gerecht geworden und hat gezeigt, dass auch und gerade bei schwerwiegenden Fällen hart durch gegriffen wird. Das Sprichwort ‚Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen‘ gilt nicht im Fall der BayernLB.

Nicht nachvollziehbar ist für mich hingegen die Tatsache, dass die Verwaltungsräte offensichtlich nicht angeklagt werden. Dennoch bin ich davon überzeugt, dass die Anzeige der FREIEN WÄHLER richtig war, denn in dem teuersten Finanzskandal der bayerischen Geschichte muss das Verhalten aller Verantwortlichen überprüft werden. Es wäre fatal, wenn man den beteiligten Politikern einen Persilschein ausgestellt hätte. Wenn nach Abschluss der Ermittlungen gegen die Verwaltungsräte kein Tatverdacht besteht, muss das Verfahren eingestellt werden, wie bei jedem anderen Staatsbürger auch. Wichtig ist, dass es hier kein Sonderrecht für Politiker gegeben hat. Genauso intensiv, wie sich die Staatsanwaltschaft dieses Themas angenommen hat, müssen nun auch die Zivilgerichte arbeiten. Deswegen bleibt unsere Forderung, den kompletten damaligen Vorstand und Verwaltungsrat auf Schadensersatz zu verklagen, unvermindert bestehen.

Die ‚never ending story‘ geht weiter.



16 Juni 2011

Kulturförderung – Metropole vs. Ländlicher Raum

Kultur gehört zu den bedeutendsten Gütern einer Gesellschaft. Viel zu oft stehen gutes Theater, tolle Comedy, mitreißende Literaturlesungen im Schatten von Schlagzeilen im Sport oder der Politik. Als Stadtrat in Gemünden und Mitglied des Ausschusses für Jugend, Kultur und Tourismus liegt mir sehr viel daran, dass gerade auf dem flachen Lande die Kultur nicht zu kurz kommt. Deshalb gehe ich genauso gerne zu einer Vernissage wie zu einem Klavierkonzert oder den Scherenburg-Festspielen. Deshalb ist es mir auch ein Anliegen, dass Gemünden weiter eine Musikschule halten kann, denn solche Basics, wo beispielsweise Kinder in der musikalischen Früherziehung fürs Leben lernen, sind wichtige Marksteine in der Erziehung und Bildung.

Zu oft stehe ich als Stadtrat auch da vor der Frage, wie viel Kultur kann sich eine Stadt leisten? Viel zu wenig, ist da meine Antwort, weswegen man gerade den Brauchtums- und Musikvereinen größte Anerkennung und Lob zollen muss, denn im ländlichen Raum übernehmen sie oft die Vermittlung von Kultur.

Wie viel Kultur braucht auch der Freistaat? Dieser Frage bin ich diese Woche einmal näher auf die Spur gerückt und habe mir 'La Traviata' im Münchner Gärtnerplatztheater angeschaut. Respekt den Künstlern zu dieser tollen Inszenierung, es hat mich total begeistert! Natürlich habe ich mir ganz bewusst das Gärtnerplatztheater angetan, denn es rückte für uns Landtagsabgeordnete in den vergangenen Monaten wegen der bevorstehenden Generalsanierung für sage und schreibe rund 70 Millionen Euro in den Fokus. Ja, Sie haben richtig gelesen, 70 Millionen!  Man wagt es kaum zu sagen, was da mit dem in die Jahre gekommenen Staatstheater passieren soll. Meine Frau war derart entsetzt über die Zahl, dass sie sofort unkte, ob da goldene Wasserhähne eingebaut werden sollen?

Ehrlich gesagt, mir ist das bei aller Liebe zur Kultur auch eine Spur zu viel des Guten. Unzweifelhaft gilt es die sanitären Anlagen dringend auf einen akzeptablen Stand zu bringen. Sicher gilt es in der Technik modernes Gut einzubauen, aber müssen es 70 Millionen sein?

Zu recht sagen viele beim Lesen dieser Zeilen, dass wieder mal alles nach München geht. Das Mainfrankentheater in Würzburg etwa steht auch vor einer Generalsanierung und da hagelt es bei weitem nicht die Zuschüsse wie beim Gärtnerplatztheater. Oder auch das Mozartfest, als echtes Juwel der Musik, hangelt sich Jahr für Jahr mit den Finanzen so durch und bekommt gerade einmal die Mieten für die Räumlichkeiten in der Residenz erlassen, bereits für die Bestuhlung kassiert der Freistaat die Veranstalter ab. Interessant überhaupt wie unterschiedlich die Kulturförderung in Bayern abläuft. Mit einer schriftlichen Anfrage bei der Staatsregierung habe ich mich da jetzt mal genauer erkundigt. Machen Sie sich auf Überraschungen gefasst!

Ja, nun! Die 70 Millionen Euro für das Gärtnerplatztheater sind mit der Mehrheit der CSU/FDP-Koalition im Haushalt durchgewunken worden, obwohl auch einigen CSUlern das aufgestoßen ist. Und mir missfällt das Ausmaß der Sanierung beim Gärtnerplatztheater. Viel lieber hätte ich eine bessere Streuung des Geldes über ganz Bayern, denn der Freistaat lebt in seiner kulturellen Vielfalt von seinen Regionen. Und da gehört eben das Mozartfest in Würzburg genauso dazu wie der Kissinger Sommer oder die fränkischen Weinfeste oder die Gemündener Scherenburg-Festspiele. Wie sehen Sie das?



15 Juni 2011

Neue Regelungen gegen Werbeanrufe

Sind auch Sie, wie ich und viele andere Bürger, von zahlreichen und unerwünschten Werbeanrufen verärgert?

Das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung, sollte den Verbraucher vor unerbetenen Anrufen und ungewollten Verträgen schützen und somit das Telefonmarketing eindämmen, doch leider gab es bis zu diesem Zeitpunkt trotzdem noch zahlreiche Beschwerden.

Der Bundesrat hat sich per Gesetzesentwurf diesem Problem angenommen  und die bereits bestehenden Regelungen aus dem Jahr 2009 verschärft, nun wurde das ganze vom Bundestag beschlossen.

In dem neuen Gesetz wurden weitere gesetzliche Schritte zur Eindämmung der verbotenen Werbepraktik eingeführt, diese wären:

1. Vertragsschluss bei Telefonwerbung: Eine fernmündliche Willenserklärung des Kunden muss in Zukunft binnen zwei Wochen nach dem Telefongespräch in Textform an das Unternehmen gesendet werden.

2. Bestätigung des Anrufs: Diese muss nun ebenfalls durch eine schriftliche Erlaubnis vom Kunden erfolgen.

3. Bußgeldrahmen: Die Höhe der Sanktionen wurde auf einen Betrag von bis zu 250.000€ erweitert, dadurch sollen die Unternehmen noch mehr abgeschreckt werden.

4. Dokumentation und Information durch Inkassounternehmen: Die Unternehmen werden dazu verpflichtet sowohl Schuldner, als auch die Behörden zu informieren und ihre Handlungen zu dokumentieren. Durch diese Maßnahme soll eine Kontrolle vereinfacht werden.

Ich hoffe, dass durch die neuen gesetzlichen Regelungen bezüglich unerwünschter Werbeanrufe, die Zahl dieser reduziert wird.



Mit den neuen gesetzlichen Regelungen werden die lästigen Werbeanrufe hoffentlich spürbar eingedämmt. Foto: Maren Beßler/ PIXELIO



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