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13 April 2012

Neuausschreibung der Bahnstrecke „Kissinger Stern“

Dem Schienenverkehr habe ich schon so manchen Beitrag gewidmet. Nunmehr steht für die Region Main/Rhön die Neuausschreibung des sogenannten "Kissinger Sterns" ab dem Jahr 2014 an. Dabei handelt es sich um die bisher vom privaten Betreiber 'Erfurter Industrie Bahn' (EIB) gefahrene Bahnlinie von meiner Heimatstadt Gemünden nach Bad Kissingen und von dort weiter bis Schweinfurt/Meiningen.


Die achtseitige Ausschreibung der Bayerischen Eisenbahn-Gesellschaft (BEG) bietet einen guten Einblick in die vielschichtigen Anforderungen für den heutigen Betrieb einer Bahnlinie und liefert Zahlen, Daten, Fakten rund um den Eisenbahnbetrieb:



" BEG startet Ausschreibung für Kissinger Stern


Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) hat heute die Wiederausschreibung der Nahverkehrsleistungen für den Kissinger Stern bekanntgegeben. Nachdem der Freistaat schon durch die erste Ausschreibung im Jahr 2002 das Angebot in der Region erheblich ausweiten konnte, soll die Wiederausschreibung nochmals Verbesserungen bringen. Es sollen wesentlich mehr Züge als bisher über den Schweinfurter Hauptbahnhof hinaus nach Schweinfurt Mitte und Schweinfurt Stadt verkehren. Im Spätverkehr will die BEG zudem das Angebot von Schweinfurt nach Bad Neustadt (Saale) und Bad Kissingen erweitern.


Die Ausschreibung für den Kissinger Stern ist in ein Grundangebot und eine Eventualposition gegliedert. Die Angebote können bis 20. September 2012 abgegeben werden; der Zuschlag erfolgt voraussichtlich im Dezember. Der neue Vertrag beginnt dann im Dezember 2014 und endet 2026 nach einer Laufzeit von 12 Jahren.


Weitere detaillierte Informationen zur Ausschreibung „Kissinger Stern“ erhalten Sie im aktuellen Ausschreibungsflyer.


Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bayerische Eisenbahngesellschaft"




Foto: Erich Westendarp/ PIXELIO



12 April 2012

Kommunen drohen hohe Nachrüstkosten

Wieder einmal drohen den bayerischen Kommunen Kosten in nicht unerheblicher Höhe aufgrund einer neuen EU-Gesetzgebung. Der neuen europäischen Abgasgrenzwertstufe  VI sehen die FREIEN WÄHLER deshalb mit großer Skepsis entgegen, denn damit verbunden wären für die Kommunen hohe Nachrüstkosten für Feuerwehr- und Katastrophenschutzfahrzeuge.



Wir FREIE WÄHLER befürchten hohe finanzielle Aufwendungen der bayerischen Städte und Gemeinden, falls ab dem Jahr 2014 eine neue europäische Abgasgrenzwertstufe Euro VI. für schwere Fahrzeuge eingeführt werden sollte. Zwar ist der Vorstoß des Europäischen Parlaments im Sinne des Umweltschutzes ausdrücklich zu begrüßen, jedoch darf das Ergebnis aber nicht sein, dass die Kommunen für eine schlicht zielverfehlende Anordnung am Ende wieder einmal die Zeche zahlen.



Der Hintergrund ist Folgender: Häufig werden Feuerwehrfahrzeuge und Fahrzeuge des Katastrophen­schutzes mit hohen Geschwindigkeiten bei noch kaltem Motor gefahren – mit entsprechend hohem Schadstoffausstoß, welcher der neuen Euroabgasnorm VI. zuwider liefe. Nur bei den seltenen längeren Fahrten wird die notwendige Betriebstemperatur des Motors erreicht und der Schadstoffausstoß dadurch deutlich gesenkt.


Die wegen der neuen Abgasnorm Euro VI. erforderliche Nachrüstung oder gar Neuanschaffung der entsprechenden Fahrzeuge wird die bayerischen Kommunen ab 2014 große Summen kosten. Außerdem wird sich durch die neue Abgasnorm auch das Gewicht der Fahrzeuge erhöhen, was wiederum einen höheren Spritverbrauch zur Folge hat. Rettungseinsätze werden erschwert, weil in den Fahrzeugen zusätzlicher Platz für die Abgasführung und ‑kapselung beansprucht wird. Gegen diese nachteiligen Auswirkungen der Euroabgasnorm VI. wehren wir FREIEN WÄHLER uns nachdrücklich.



Die Lösung wäre aus unserer Sicht, dass die Landesbehörden im Falle einer Einführung der Euro-Abgasnorm VI für Feuerwehrfahrzeuge Ausnahmegenehmigungen erteilen. Das ist im Einklang mit der EG-Fahrzeuggenehmigungs­verordnung möglich - und davon sollte im Interesse unserer Kommunen unbedingt Gebrauch gemacht werden. Denn wenn ich nur meine Heimatstadt Gemünden mit den zwölf Ortswehren hernehme, von denen jedoch nicht alle über die schweren Fahrzeuge verfügen, dann wären mit einer entsprechenden Umrüstaktion sofort deutliche fünfstellige Beträge fällig.



Einen ersten Teilerfolg konnten wir mit unserem Dringlichkeitsantrag bereits erzielen. Dieser wurde im Plenum des Landtags nicht sofort abgelehnt, sondern in den zuständigen Ausschuss verwiesen, um dort ausführlich besprochen zu werden.




7 April 2012

Dorfentwicklung ist für viele Kommunen das Gebot der Stunde

Immer mehr leer stehende Gebäude in Dörfern und Städten des ländlichen Raumes rufen nach Korrektur. Nur wie soll man da herangehen? Die demografische Entwicklung führt vor allem in strukturschwachen Gebieten zu einem Bevölkerungsrückgang. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass zum einen immer weniger Kinder geboren werden und zum anderen viele junge Menschen wegen Beruf, Studium oder Arbeitsplatz die ländlichen Räume verlassen müssen.



Dies fordert vor allem die Kommunalpolitiker und die Bürgermeister heraus in puncto Dorfentwicklung aktiv zu werden und mit einem Dorfentwicklungsplan dem entgegen zu wirken.



Hierfür gibt es auch staatliche Zuschussmöglichkeiten. Es besteht die Möglichkeit der staatlichen Förderung eines Dorfentwicklungsplans (ca. 60%), wenn durch die Gemeinde ein Antrag auf Dorferneuerungsmaßnahmen und die Aufnahme in das Dorferneuerungsprogramm beim Amt für ländliche Entwicklung (ALE) gestellt werden. Weiterhin ist ein interkommunaler Zusammenschluss mit anderen Gemeinden der Umgebung für eine Förderung und die Erstellung eines umfassenden Konzeptes günstig.



Letztere Voraussetzung haben schon eine Reihe von Kommunen vor allem in den Landkreisen Bad Kissingen, Rhön-Grabfeld und Schweinfurt in den vergangenen Jahren mit dem Beitritt zu diversen "Allianzen" erfüllt.



Seit kurzem werden Dorfentwicklungspläne im Rahmen von Dorferneuerungsprogrammen nicht mehr nur für einzelne Gemeindeteile erstellt, sondern umfassend für die Gesamtgemeinde oder aber einen Interkommunalen Verbund. Dabei sollten sich die Gemeinden von vornherein konkrete Projekte für ihre Bereiche aussuchen, die sie im Rahmen der Programme gerne umsetzen möchten. Dabei ist zu beachten, dass für Projekte der öffentlichen Hand ca. 50% Förderfähigkeit besteht, bei privatwirtschaftlichen Maßnahmen 25%. Die Förderfähigkeit und Förderhöhe ist abhängig von der Finanzkraft der einzelnen Gemeinde.





Foto: Ilse Dunkel (ille)/ PIXELIO




4 April 2012

FortSchritt benötigt Fortschritt in der Finanzierung

In vorbildlicher Weise bietet der Verein FortSchritt in Würzburg Hilfe für Menschen aller Altersgruppen mit Schädigung des Zentralen Nervensystems sowie Körper- und Mehrfachbehinderung mit Hirnschädigung. Bereits bei einem Gespräch mit der Leiterin Lisa Pitz, Andrea Krist und dem Vorsitzenden Wolfgang Vogt vor einigen Wochen konnte ich mich über die spezielle 'Konduktive Förderung' (nach Petö) informieren. Ziel von FortSchritt ist zu inkludieren, zu integrieren, wo immer es geht: "Das Leben - der Alltag!"


Nunmehr legte ich mit Hand an und nutzte die Gelegenheit am Tag der Inklusion bei einem Bewegungsangebot in Unterdürrbach teilzunehmen. Hier konnte ich zusammen mit den Beschäftigten und Eltern die pädagogische und therapeutische Arbeit in einer Zusammenführung von Körper und Geist leibhaftig kennen lernen. Es war tief beeindruckend mit welchem Einsatz hier die Therapeuten, aber auch die Eltern selbst dabei waren.


Die Ursachen für die Schädigungen der von FortSchritt Betreuten liegen in Frühgeburten unter 1000 Gramm, Sauerstoffmangel vor oder während der Geburt oder erworbene Schädigungen während des Lebens. So ist auch die Altersspreizung der FortSchritt-Betreuten zwischen 1-75 Jahre. Derzeit werden dort 50 Personen betreut. Die 15 Beschäftigten  setzen sich aus vier Konduktoren,  Krankenschwestern, Pflegepersonal und fünf Azubis zusammen.


Derzeit gibt es drei  unterschiedliche Pflegesätze für Körperbehinderte, Körper- und geistig Behinderte und Mehrfachbehinderte. Die Problemfelder des Vereins FortSchritt sind die aktuell fehlenden ambulanten Fördermöglichkeiten und die nicht vorhandene Leistungs- und Vergütungsvereinbarung für die Förderung der Erwachsenen angelehnt an die Tagesfördersätze.


Größtes Problem des Vereins ist, dass eine Finanzierung der ab 19jährigen zurzeit nicht erfolgt und auch nicht absehbar ist.


Momentan setzt sich der Pflegesatz aus dem therapeutischen Anteil (erfasst durch Teilungsabkommen des Bezirkes),  dem Tagespflegesatz (nicht bei Erwachsenen) und dem Elternanteil zusammen. Dadurch ist der Verein auf Gedeih und Verderben auf Spenden angewiesen. Hinzu kommt, dass die Konduktive Förderung von FortSchritt therapeutisch von den Krankenkassen nicht  anerkannt ist, ein Unding, wie ich meine! Hier gibt es also noch einen Handlungsauftrag für die UN-Konvention und das Grundgesetz.





Mit Spaß dabei: Kinder, Jugendliche, Eltern und Beschäftigte beim Bewegungsangebot von FortSchritt



4 April 2012

Unternehmerische Bildungspartnerschaften bieten Perspektive

Firmenbesuche wie in diesen Tagen bei der Mellrichstadter Firma REICH GmbH dienen nicht nur der Information, sondern vor allem auch dem Austausch mit unserem für eine funktionierende Wirtschaft so wichtigen Mittelstand. Besonders interessant war dabei die Diskussion mit Karl-Hermann Reich, dem Firmenchef, denn der Erfolg seines Unternehmens ist nicht nur beeindruckend, sondern auch vorbildlich.




Hubert Aiwanger und ich bei der Firmenbesichtigung





Stets mit den Füssen auf dem Boden geblieben, hat er das Familienunternehmen mit rund 700 Mitarbeitern über Jahrzehnte systematisch erweitert und nun sogar einen Ableger in den Vereinigten Staaten. Überraschend war für mich, dass auch ich in meinem Auto auf ein Teil aus der REICH GmbH angewiesen bin, denn der unterfränkische Automobilzulieferer fertigt für nahezu alle großen Automobilisten Präzisionsteile, so eben auch für VW. Bleibt eine Maschine bei REICH stehen, dann läuft auch bei VW kein Band.



Interessant war die Unterhaltung mit Reich Senior auch deshalb, weil er innovative Ideen hat. So hat er mit seinem Unternehmen schon vor Jahren sogenannte Bildungspartnerschaften mit den Mellrichstadter Schulen geschlossen. Damit gelingt ihm nicht nur eine frühzeitige Identifikation der Schüler mit seinem Unternehmen, sondern auch die Rekrutierung seines künftigen Personals. Nahezu alle Fachkräfte des Unternehmens entstammen deshalb der eigenen Ausbildung  - derzeit rund 30 verteilt auf drei Ausbildungsjahre - und bei der Auswahl an Auszubildenden greift Reich auf die Schüler der Mellrichstadter Mittel- und Realschule zurück. Deshalb leistet sich Reich derzeit auch ein neues Ausbildungszentrum.



Als kleines 'Bonmot' finanziert Reich darüber hinaus im Rahmen der Bildungspartnerschaften ganz selbstverständlich Förderunterricht. Das Beispiel zeigt meines Erachtens sehr deutlich, wie wichtig es ist, zum einen ein ausgewähltes hochwertiges Bildungs- und Schulangebot im ländlichen Raum zu haben und zum anderen wie sich die Kooperation zwischen Unternehmen und Schulen mit geringem finanziellen Aufwand gegenseitig befruchten kann. Fachkräftemangel gibt es deshalb bei der REICH GmbH nicht.





Interessierte Gesichter bei der Führung durch die Hallen der Firma REICH GmbH




23 März 2012

Petitionsausschuss untersucht Gemündener WC-Anlage auf Barrierefreiheit

Das hätte ich mir auch nicht träumen lassen, dass der Petitionsausschuss des Landtags einmal in meiner Heimatstadt Gemünden aufschlägt. Aber die nette Toilette an der Auffahrt zur Lindenwiese und deren nicht barrierefreie Ausgestaltung hat es möglich gemacht, dass dieser Tage die beiden Kollegen Rüth, Schneider und ich uns zusammen bei einem Vor-Ort-Termin einen Eindruck über die praktische Nutzbarkeit der Toilette durch einen Rollstuhlfahrer verschafften. Diese hatte der Gemündener Mitbürger Michael Mahlo mit seiner Eingabe an den Landtag in Zweifel gestellt und begehrt die nachträgliche Regulierung dieses Missstandes durch die Stadt.


Da diese Diskussion nun schon seit geraumer Zeit nicht nur in den Tageszeitungen, sondern in der ganzen Region geführt wurde, war der Auflauf zu diesem Vor-Ort-Termin entsprechend groß. Gleich zwei Fernseh-Teams, Radio-Vertreter und Medienvertreter sowie eine große Anzahl von Bürgern waren vor Ort, um dieses Spektakel mitzuerleben. Und die Demonstration der Nutzung durch einen Rollstuhlfahrer machte eines für mich klar: Die Nutzung der Toilette durch einen Rollstuhlfahrer ist nur sehr eingeschränkt möglich. Barrierefreiheit bedeutet etwas anderes. Da nutzt auch das nachträglich angebrachte Schild einer Behinderten-Toilette nichts.




Das große Mediale Aufgebot bei der Demonstration der Nutzbarkeit durch einen Rollstuhlfahrer




Nunmehr wird der Petitionsausschuss des Landtags in Kürze über die Petition entscheiden und dabei auf die Eindrücke der beiden Berichterstatter Rüth und Schneider wesentlich in seinem Votum eingehen. Rund 6300 Euro zusätzliche Kosten können in diesem Fall auf die Stadt Gemünden an Umrüstungskosten zukommen. Diese hatte bereits die Behindertenbeauftragte des Landkreis Main-Spessart bei einer Einsicht vor über einem Jahr festgestellt. Der Stadtrat hatte danach gegen meine Stimme eine Umrüstung abgelehnt mit der Begründung, dass man nach der vorliegenden Bauordnung gebaut habe.


Das ist auch durchaus richtig, denn in diesem Fall kommt wieder einmal ein sogenannte Gesetzeslücke zum Tragen. Denn die entsprechende DIN-Norm, die die Kommunen bei dem Bau einer solchen Anlage verpflichtet alle Aspekte barrierefreien Ausbaus zu berücksichtigen liegt seit Jahren in der Anhörung und ist vom Landtag noch nicht beschlossen. Jedoch – und das war damals schon meine Ansicht bei der Stadtratsabstimmung – ist es im Zeitalter der Umsetzung der UN-Menschenrechtskonvention zur Inklusion kein positives Signal einer Kommune nicht an der Mitwirkung der Inklusion sich beteiligen zu wollen.  Schließlich sollten wir uns doch alle das Zitat des ehemaligen Bundespräsidenten Richard von Weizäcker vergegenwärtigen: „Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann. Lassen Sie uns die Behinderten und ihre Angehörigen auf ganz natürliche Weise in unser Leben einbeziehen. Wir wollen ihnen die Gewissheit geben, dass wir zusammengehören“.




Barrierefreiheit bedeutet etwas anderes!






23 März 2012

Pädagogen-Pool für jede Grundschule – damit den Kindern das Lernen wieder mehr Spaß macht

Freiheit, Verantwortung und Humor - das fehlt an den bayerischen Grundschulen. Diese These stellte der Passauer Erziehungswissenschaftler Prof. Dr. Guido Pollak bei einer Podiumsdiskussion an der Maximilian-Grundschule in Maxhütte-Haidhof, bei der ich unsere Fraktion vertrat, auf. Dieser These kann man, wenn man die Stimmen der Elternschaft und auch der Lehrkräfte ernst nimmt, immer mehr abgewinnen.




Podiumsdiskussion in Maxhütte-Haidhof zur zukünftigen Bildungslandschaft in Bayern.




Der Übertrittsdruck ist längst nicht erst in Klasse vier omnipräsent, weshalb der in der These fehlende Humor eigentlich schon von Beginn der Grundschulzeit zu einer Riesenbelastung für die Kinder wird. Und dieser Druck – da stimme ich Pollak zu -  verdrängt zunehmend die Freiheit der Schüler. Der Anspruch, später auf eine weiterführende Schule zu gehen, wird von den Eltern wie von dem Umfeld gleichermaßen aufgebaut. In diesem Zusammenhang wollen die Eltern, dass Lehrer ihre Kinder sehr gut auf den Übertritt vorbereiten.


Doch wie soll das gehen in den heterogensten Klassenzusammensetzungen aller Schularten, mit einer Lehrkraft und all den heute vorhandenen Lernauffälligkeiten von Kindern, zunehmenden Anteilen vom Migrantenkindern und Inklusionsschülern sowie vermehrt vorhandenen sozialen Disparitäten? Diese Frage stelle ich mir mehr denn je nach dieser lebhaften Diskussion mit rund 150 Eltern und Lehrern. In einem bin ich mir sicher: Wir brauchen dazu einfach ein Umdenken. Entgegen aller immer wieder aufkommenden Schulstrukturdebatten – die auch in Maxhütte-Haidhof wieder aufflammten – bin ich überzeugt, dass allein die Rahmenbedingungen entscheidend sind für eine bessere Schulbildung unserer Kinder.




Podiumsdiskussion in Maxhütte-Haidhof zur zukünftigen Bildungslandschaft in Bayern.




Die gesellschaftlichen Veränderungen der vergangenen Jahrzehnte mit immer mehr Alleinerziehenden, mehr Migranten, sozialen Ungleichgewichten erfordern es Schulbildung neu zu denken. Die Zeit, dass eine Lehrkraft alleine für die Unterrichtung der Schüler zuständig ist, muss der Vergangenheit angehören. Wir brauchen mehr denn je künftig verpflichtend an jeder Grundschule einen Pool aus Fachkräften wie Schulsozialarbeiter, Förderlehrer und Inklusionspädagogen, die die Regelschullehrkräfte bei ihrer Arbeit punktuell unterstützen.


Eltern – da bin ich mir nach dieser Diskussion auch sicher – wollen nicht ein ständiges Herumdoktern an den Schulstrukturen oder den Übertrittbedingungen, sondern einfach eine bessere individuelle Förderung für ihre Kinder und dafür braucht es mehr und ausreichend Personal. Es sind nicht nur allein die Lehrkräfte, die künftig eine gute Förderung der Kinder maßgeblich mitbestimmen werden, sondern auch ein fester Förderlehrer an jeder Schule ebenso wie ein Schulsozialarbeiter, die zum einen individuell fördern und zum anderen einspringen können, wenn Not an Mann/Frau ist. Für die anzustrebende Inklusion ist darüber hinaus ein Inklusionslehrer künftig an jeder Schule unabdingbar.


Da klang es für mich nahezu lächerlich wenn Kultusstaatssekretär Bernd Sibler (CSU) für den Flächenlandkreis Schwandorf drei zusätzliche Lehrer für das nächste Schuljahr versprach. Dieses besondere Überbudget sei erforderlich, da die Klassengrößen landkreisweit enorm variierten. Rund 90 Schulstunden könne man den Schulen so - je nach Bedarf - ab dem kommenden Schuljahr zuteilen. Auch an der Budgetverteilung der Stunden muss nach meiner Ansicht etwas verändert werden. Deshalb habe ich in meinem Abschluss-Statement auch klar dargelegt: Wir brauchen ein Setting aus verschiedenen pädagogischen Bereichen mit Förderlehrer, Schulsozialarbeiter und Inklusionslehrer an jeder Schule zusätzlich zum regulären Lehrerbedarf und erntete dafür ebenso deutliche Zustimmung der Besucher wie für die profane Forderung mit der die Eltern fernab aller Strukturdiskussionen zufrieden wären: Wir brauchen einfach nur mehr Lehrer!


Diese These unterstützen etwa die Wortmeldungen von Franz Pfeffer, Pressesprecher des Landkreises: "Eltern wollen die Neigungen und Fähigkeiten ihrer Kinder möglichst gut fördern." Von der Fülle an Modellen und Versuchen im Schulsystem seien aber viele Väter und Mütter erschlagen. Er wünscht sich eine Schule, in der man sich mit jedem einzelnen Kind beschäftigt. Auch der Elternbeiratsvorsitzende Norbert Wanner schlug in dieselbe Kerbe: "In jedem Mädchen und Jungen schlummern Talente. Wenn wir diese individuell fördern, gelingt jedem Kind sein Lebensweg."




Podiumsdiskussion in Maxhütte-Haidhof zur zukünftigen Bildungslandschaft in Bayern.






22 März 2012

Meine Anfrage zur Kommunalen Sonderbaulast

Einige Kommunen sind nicht in der Lage wichtige Bauprojekte schnell durchzuführen, da die bürokratischen Mühlen oftmals zu lang mahlen. Auch wenn ein Projekt bereits durchgeplant ist, kann es aufgrund einer fehlenden Finanzierungszusage durch den Bund oder den Freistaat auf lange Sicht nicht realisiert werden. Eine Möglichkeit diese Projekte doch umzusetzen, ohne lange darauf warten zu müssen, dass die Anträge alle Instanzen durchlaufen haben, ist die Kommunale Sonderbaulast. Das bedeutet, dass die Gemeinde ein Bauprojekt vorfinanziert und zu einem späteren Zeitpunkt das Geld aus staatlichen Mitteln zurückerhält. Der Haken dabei ist jedoch, dass viele Kommunen es sich schlichtweg nicht leisten können Projekte vorzufinanzieren.


Da beißt sich der Hund mal wieder in den Schwanz, denn wie soll es diesen Gemeinden gelingen die Bauvorhaben zu finanzieren? Voraussetzung dafür, dass man Finanzierungszusagen erhält ist unter anderem die Bedeutung des Vorhabens, doch wie definiert sich die Bedeutung eines Vorhabens? Bekommt ein Projekt mehr Mittel wenn es von großer Bedeutung für die Gemeinde ist oder mehr Geld wenn es wichtiger für den Freistaat ist? Das erschließt sich mir nicht wirklich. Hochinteressant ist auch, dass der Staatsregierung keine detaillierten Erkenntnisse darüber vorliegen bei welchen Projekten der Freistaat die Planungen übernommen hat und wie hoch die Planungskosten waren. Wurde hier geschludert? Eine detailliertere Ausführung dazu gibt es in der Antwort der Staatsregierung auf meine Anfrage hin, in der auch einige Beispiele von Kommunen und Projekten aufgeführt sind.




Die Ortsumgehung Mittelstreu, bei deren Einweihung ich 2011 zu Gast war, wurde durch die Kommunale Sonderbaulast finanziert.




14 März 2012

Interkommunal geht’s effizienter

Wenn auch Unterfranken bei den sogenannten „kleinen Kommunalwahlen“ am vergangenen Wochenende nur an zwei Orten tangiert war, so ist es aller Ehren wert darüber an dieser Stelle einige Worte zu verlieren. Dem wieder gewählten Bürgermeister der Gemeinde Hohenroth, Georg Straub, gilt mein herzlicher Glückwunsch. Seit 2006 war er bereits Bürgermeister der Rhön-Gemeinde und sitzt seit einigen Jahren nun für die Freien Wähler im Kreistag nachdem er ursprünglich für die CSU im Jahr 2006 zum Bürgermeister gewählt wurde.


Erstmals kandidierte er nun offiziell und erfolgreich für die FREIEN WÄHLER auch als Bürgermeister. Als nächster Schritt soll nun auch eine FW-Ortsgruppe gegründet werden. Nunmehr hat Straub acht Jahre Zeit, um die Gemeinde vor den Toren Bad Neustadts weiter zukunftsorientiert aufzustellen. Dies ist ihm in der Vergangenheit durchaus schon gelungen, denn mit dem ersten bayernweit inszenierten interkommunalen Bauhof mit den Nachbargemeinden Schönau und Salz wurde ein Stück Neuland betreten, das viele andere Kommunen noch vor sich haben. Die Planungen waren lang und intensiv. Zum 1.1.2012 ging die Bauhofgemeinschaft Hohenroth-Salz-Schönau nun an den Start. Seit 2008 dachte man daran, die gemeindlichen Bauhöfe der drei Orte zusammenzulegen. Nach langen Verhandlungen entstand der Zweckverband Bauhofgemeinschaft. Die Kosteneinsparung für die drei Gemeinden sei immens und die Arbeitskraft der Mitarbeiter könne besser verteilt werden, berichten die drei Bürgermeister.


Bei diesem Zweckverband handelt es sich sicherlich um ein vorbildliches und zukunftsweisendes Projekt der interkommunalen Zusammenarbeit. 16 Vollzeitkräfte haben einen Arbeitsplatz gefunden. Sie werden 7245 Einwohner in drei Gemeinden bauhoftechnisch versorgen und können in allen Gemeindegebieten eingesetzt werden. Synergieeffekte im Bereich des Geräteparcours, aber auch eines effizienteren Personaleinsatzes sind die beiden bedeutendsten Richtungspfeile dieses Projektes.


Interkommunale Zusammenarbeit war auch eines der Themen bei der Bezirksdelegiertenversammlung der FREIEN WÄHLER in Oberthulba, wo der dortige Bürgermeister Gotthardt Schlereth über die Zusammenarbeit seiner Gemeinde im „Kissinger Bogen“ zusammen mit den Gemeinden Nüdlingen, Bad Bocklet und Burkardroth berichtete. Angesichts begrenzter finanzieller Ressourcen und der demographischen Entwicklung sind ländliche Kommunen gut beraten künftig immer mehr interkommunal zu denken. Das Kissinger-Bogen-Bündnis umfasst eine Größenordnung von rund 21 300 Einwohnern und entscheidend ist, dass man sich „auf Augenhöhe“ trifft.


Schon in der Vergangenheit hat sich bei diesen Gemeinden gezeigt, dass man alleine zwar schneller voran, gemeinsam aber weiter komme. Erfolgreich arbeitet man bereits seit Jahrzehnten auf unterschiedlichen Ebenen zusammen etwa mit dem Abwasserzweckverband, dem Schulverbund, im Bereich der Wasserversorgung, beim Forst, der Verkehrsüberwachung oder der Gewässerentwicklung. Die großen Herausforderungen der Zukunft wie die Schaffung oder Verbesserung von Freizeitangeboten, das Wohnen im Alter, die Verbesserung und Vernetzung ÖPNV, die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung, die Ausweitung kommunaler Zusammenarbeit bei Verwaltung, Bauhof oder Beschaffungen, die regionale Energieversorgung, die kulturelle Zusammenarbeit und der Tourismus lassen nun den Blick noch weiter öffnen.


Räumliche Nähe, ländlich geprägte Strukturen, ähnliche Größen und Aufgabenstellungen von Kommunen machen deshalb mehr denn je die Erkenntnis von Oberthulbas Bürgermeister Schlereth bedeutend:  „Wir dürfen nicht am Kirchturm stehen bleiben, sondern müssen französisch denken – in Regionen.“ Kleine Schritte führen hier zu Vertrauen und Erfolg. Aber sie setzen voraus: weniger ich und mehr wir. Durch Gemeinsamkeit und Bündelung der Potenziale gewinnen die Gemeinden in interkommunaler Zusammenarbeit mehr Leistungskraft.




Der Bürgermeister der Gemeinde Hohenroth, Georg Straub, erläuterte mir wie die interkommunale Zusammenarbeit vor Ort funktioniert.



8 März 2012

Der Lex München: Arme Kommunen zugunsten reicher Städte fördern

Auch das war eines der Themen des vergangenen Wochenendes, die von Finanzminister Söder zur Sprache gebrachte „Lex München“. Hintergrund ist dessen Forderung der zufolge die reiche Landeshauptstadt München zugunsten ärmerer Kommunen auf Zuschüsse in dreistelliger Millionenhöhe verzichten soll. Ein – wie ich meine – interessanter und diskussionswürdiger Vorstoß. Unter dem Stichwort „Einwohnerveredelung“ war von ähnlichen Vorteilen für die sogenannten „reichen“ Kommunen schon in der Vergangenheit die Rede. Damals waren derartige Überlegungen im Zuge des Anstrebens gleicher Lebensbedingungen für alle Regionen Bayerns aktuell. Angepackt hat es nun Söder, auch um damit Seehofer-Herausforderer Ude in die Bredouille  zu bringen.


Wir brauchen in Bayern mit Sicherheit keine „Abstraf-Aktionen“ für wirtschaftlich erfolgreiche Kommunen. Aber im Zuge der Gleichbehandlung aller Landesteile darf die Überlegung, denen, die ohnehin schon genug haben, zumindest nicht noch mehr zu geben, erlaubt sein. München soll ja auch keine „Strafe“ bezahlen, sondern keine „Zuschüsse“ erhalten. Ich persönlich unterstütze Söders Vorstoß mit ganzem Herzen.


Die Frage muss doch erlaubt sein, ob reiche Städte und Kommunen im kommunalen Finanzausgleich wirklich Zuschüsse in dreistelliger Millionenhöhe brauchen wie bisher. Ohnehin bekommen diese „reichen“ Kommunen schon überproportional viele Fördermittel und Zuschüsse. Ich denke nur an die 73 Millionen Euro, die allein die Sanierung des Gärtnerplatztheaters in München kosten. Eine neue Konzerthalle für rund 240 Millionen Euro soll die Landeshauptstadt auch einfach so dazu erhalten. Wer gibt etwa den Scherenburg-Festspielen in Gemünden einen Zuschuss oder der Kleinkunstbühne „Spessartgrotte“ in Langenprozelten? Dort wird auch ein hervorragendes Kulturangebot unterbreitet verbunden mit erheblichen finanziellen Risiken und unter Einsatz ehrenamtlicher Kräfte.


Die Antwort auf diese Frage sollte auch unter dem Aspekt gesehen werden, dass wir in Bayern ein riesiges demografisches Problem haben, nämlich die Abwanderung von bis zu 20 Prozent der Menschen in einigen Regionen und Kommunen Bayerns, auf der anderen Seite eine prognostizierte Zunahme der Bevölkerungszahlen in Ballungsregionen wie München um 15 Prozent bis 2030.


Stellen Sie sich einmal vor, die demografische Prognose wäre, dass die Stadt München bis 2030 auf 300 000 Menschen verzichten müsste ( 20 % ), der Aufschrei wäre riesengroß. Die Entwicklung ist vor allem auf eine völlig verfehlte Strukturpolitik der Bayerischen Staatsregierung in den letzten 50 Jahren zurückzuführen. Wir müssen uns hier als Abgeordnete aus dem ländlichen Raum klar positionieren. Das Thema „Reform des Kommunalen Finanzausgleichs zugunsten ärmerer Gemeinden im Freistaat“ muss angegangen werden, um die strukturschwächeren Städte und Gemeinden angemessener zu unterstützen. Dazu bedarf es auch eines intensiven Dialogs der Staatsregierung mit den Kommunalen Spitzenverbänden, um über den besten Weg zu beraten.






Rainer Sturm/PIXELIO; pixelio.de



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