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7 März 2012

Da läuft in der Politik etwas falsch – BayKiBiG!

Kaum eine Woche vergeht in der ich bei Besuchen in Gemeinden und bei Gesprächen mit Bürgermeistern und Mandatsträgern als Bildungspolitiker nicht auf das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz(BayKiBiG) angesprochen werde. Dieses Gesetz gibt die maßgeblichen Richtlinien der Kinderbetreuung in Kinderkrippen und Kindergärten sowie deren Gesetzliche Regelungen vor. Stets sind es dieselben Klagen: „Bürokratiemonster“, „zu zeitaufwändig“. Ich kann es selbst bestätigen, da wir im Stadtrat jeden Monat oft über mehrere Änderungsverträge für Erzieherinnen befinden müssen, weil sich wieder Buchungszeiten geändert haben. Das ist nicht nur für den zuständigen Aufwandsträger zeitaufwändig und belastend, sondern stellt auch für die Erzieherinnen eine nicht unerhebliche Ungewissheit dar.


Jeder fordert eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sprich umfassendere Betreuungszeiten für Kinder. Des Weiteren verlangen die Arbeitgeber immer mehr Flexibilität im Job und die Arbeitszeiten weiten sich auch immer weiter aus. Das hat seinen Preis für die Sachaufwandsträger in Form einer sich fast monatlich verändernden Stundenbelegung. Vor allem die Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen müssen damit klar kommen, was besonders dann nicht einfach ist, wenn die Kindergärten nicht in kommunaler Hand sind, sondern von sogenannten Trägervereinen ehrenamtlich unterhalten werden.


Eine Email eines solchen Trägervereinsvorsitzenden enthielt folgende Kritikpunkte:





  • Die Arbeit als Ehrenamtlicher wird stetig anstrengender und ist nebenberuflich kaum noch zu bewältigen.

  • Aufgrund ständig neuer Gesetze wird die Arbeit zunehmend komplizierter.

  • Keine Planungssicherheit aufgrund von ständigen Änderungen in der Personal- und Kinderstruktur.

  • Der Bürokratieaufwand wird immer größer und geht zu Lasten der Kinder

  • Das derzeitig vorherrschende Verwaltungs- und Administrationschaos führe mittelfristig nur zum Sterben der Kindergärten im ländlichen Raum, da der Job wegen der zunehmenden Belastung unattraktiver würde.



Das darauffolgende Gespräch mit dem engagierten jungen Mann war nicht einfach. Die Probleme sind mir unlängst bekannt, aber selbst als Abgeordneter lassen sich diese nicht so einfach beheben. Eine Erneuerung des BayKiBiG steht in diesem Jahr an und da werden wir als Fraktion diese und andere Dinge ansprechen. So könnte etwa die Einführung eines Jahresmittelwerts bei der Berechnung des Anstellungs-schlüssels und der Fachkraftquote eine deutliche Entlastung hinsichtlich der Verträge bringen. Ebenso muss man über eine Harmonisierung im Krankheitsfall, bei Ausscheiden oder sonstigen Fehlzeiten des Personals diskutieren. Eine Neuberechnung der Faktoren, die in die Berechnung des Basiswertes einfließen, sollte ebenso angedacht werden wie eine Belohnung der Einrichtungen, die weniger als 30 Schließtage haben. Auch über die Verbesserung der Gewichtungsfaktoren für Kinder unter drei Jahren muss nachgedacht werden, weil diese Kinder einfach einen erhöhten Aufwand mit sich bringen. Besonders betroffen sind nach wie vor Kindereinrichtungen im ländlichen Raum, wie etwa der Kindergarten in dem 600-Einwohnerort im Landkreis Main-Spessart, den ich besucht habe und in den gerade Mal zwölf Kinder gehen. Dieser Kindergarten, der aber für diesen Ort als Standortfaktor unheimlich wichtig und bedeutend ist, fällt unter die sogenannte Landkindergartenregelung und hält sich mit einem jährlichen Defizit zwischen 7000 bis 10000 Euro gerade so über Wasser, das zu Lasten der Gemeinde geht. Der Trägervereinsvorsitzende arbeitet dafür wöchentlich 12 bis 15 Stunden ehrenamtlich! Das kann es nicht sein!!! Da läuft in der Politik etwas falsch, hier muss nachgebessert werden.






erysipel/PIXELIO; pixelio.de



20 Februar 2012

Mit 65 zu alt für das Bürgermeister- oder Landratsamt?

Nicht viele Entscheidungen des Bayerischen Landtages haben in den drei Jahren meiner Anwesenheit im Landtag für so viel Wirbel gesorgt wie die um die Altersgrenze von Bürgermeistern und Landräten. War die jetzige getroffene Regelung seitens der Staatsregierung, die Altersgrenze für hauptamtliche Bürgermeister oder Landräte nicht aufzuheben und dies erst ab 2020 an die Altersgrenze 67 anzuheben, am Anfang des Denkprozesses meines Erachtens der Lex Ude geschuldet, so hat sie sich mittlerweile nahezu zu einem Bumerang für die CSU/FDP entwickelt. Der Bayerische Landkreistag hat offen dagegen revoltiert und die Forderung von uns FREIEN WÄHLERN die Altersgrenze ganz fallen zu lassen unterstützt.

Ungeachtet davon, dass keinem vernünftig denkenden Bürger zu vermitteln ist, warum ein ehrenamtlicher Bürgermeister auch mit 70 dieses Amt noch anstreben und ein Abgeordneter auch jenseits der 70 noch als solcher kandidieren kann, jedoch für einen hauptamtlichen Bürgermeister diese Regeln nicht gelten sollen, zeigt es wieder einmal wie wenig flexibel und auch überzeugungsfähig machtpolitische Entscheidungsträger sind.

Bei einer Umfrage unter Landräten und Bürgermeistern in Bayern, ergab sich dieses Bild parteiübergreifend



Wo wäre denn das Problem gewesen seitens CSU und FDP zu bekennen, ‚wir haben uns geirrt, die Volksmeinung ist eine Andere, also ändern wir unsere Entscheidung‘? Stattdessen beharrt man auf einen einmal getroffenen Beschluss. Glaubwürdig kommt das nicht rüber, weiß doch Jeder, dass man hier im Kleinen an Einzelfällen wie Ude oder Würzburgs OB Rosenthal das große Ganze aus den Augen verliert! Genau das also, was man der Politik immer vorwirft, wird in diesem Fall wieder genau bestätigt: Intransparenz, Pöstchenschacherei, politische Machtspielchen.

Wie gut, dass Ude mit seiner Entscheidung als Ministerpräsident-Kandidat anzutreten, diesen Machtpolitikern jetzt „ein dickes Brett gegeben“ hat, Wie gut, dass eine solche Entscheidung nun auch noch ein Nachspiel hat und der SPD-Kollege Peter Paul Gantzer aus Haar bei München, selber schon 73 Jahre alt,  nun mit einer Popularklage vor dem Verfassungsgerichtshof erreichen will, dass die Altersgrenze fällt. Er hält sie für diskriminierend. Ich im Übrigen auch!

Und zu Recht wie ich meine – denn es gibt 64-jährige Bürgermeister, die längst abgewählt gehört hätten, und es gibt 66-Jährige, bei denen es keinen Grund dafür gibt. Insofern ist die starre Grenze in keinster Weise gerechtfertigt. Altersgrenzen sind grundsätzlich altersdiskriminierend. Die Ausgrenzung Älterer aus der Arbeitswelt widerspricht meines Erachtens dem Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Gerechtigkeitsgebot und verletzt die Würde des Menschen. Das muss auch für berufsmäßige Kommunalpolitiker gelten.

Und die neueste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs betont, dass Altersgrenzen nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig seien, siehe Beispiel Abgeordnete oder Ministerpräsidenten bis hin zum berühmtesten Fall Adenauer.

Ich bin mir sicher, dass in einem demokratischen Rechtsstaat es dem Wähler überlassen bleiben sollte, ob er eine Kandidatin oder einen Kandidaten - gleich welchen Alters - wählt oder nicht wählt. Die Bürger sind in diesem Punkt flexibler als machtbesessene Politiker und geben in der Regel mit ihrer Stimme genau diesen ihre Quittung.

Im Übrigen gibt es auch einige vernünftige CSU-Abgeordnete, denn beim Beschluss im Landtag stimmte die schwarz-gelbe Koalition nicht geschlossen zu: Neun CSU-Abgeordnete enthielten sich. Die Opposition sagte geschlossen Nein zu diesem nicht wirklich zu begründenden Entscheid.

Im Übrigen gäbe es für eine ausufernde Kandidatur bis ins Greisenalter einen Ausweg: Per Gesetz die Zahl der Wiederwahlen auf, sagen wir, zwei zu begrenzen. Dann wäre die Altersgrenze verzichtbar. Weil garantiert wäre: Nach maximal 18 Jahren ist Schluss. Die Altersgrenze für Oberbürgermeister- und Landratskandidaten wird wohl ungeachtet der angestrebten Popularklage des Kollegen Ganzers, dem sich die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion anschließt, vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof überprüft werden.


15 Februar 2012

Gemeinde Wartmannsroth regelt Kinderbetreuung vorbildlich

Der Kontakt zu den Bürgermeistern und Kommunen ist mir ein großes Anliegen meiner Tätigkeit. Bei einem Besuch in der Gemeinde Wartmannsroth erkundigte ich mich bei Bürgermeister Jürgen Karle über die Bedürfnisse vor Ort.

So gehören die Kindergarten- und Kleinkindbetreuung zu einer echten Herausforderung der Gemeinde mit seinen sieben Ortsteilen. In zwei Kindergärten in Wartmannsroth und Schwärzelbach werden rund jeweils 25 Kinder betreut sowie in der Klindergrippe in Schwärzelbach zwölf Kleinkinder.

Die Gemeinde Warthmannsroth bietet für die jüngsten beste Bedingungen in den kommunalen Betreuungseinrichtungen. Foto: Rainer Sturm/ PIXELIO



Besonders gut ist in der Gemeinde die mit dem umfangreichen und arbeitsaufwendigen BayKiBiG verbundene Zusammenarbeit zwischen dem Träger der Kindergärten, dem Kindergartenverein St. Andreas, und der Gemeinde gelöst. So werden auf Beschluss des Gemeinderates die personaltechnischen Dinge durch den Umstand, dass die Kassiererin des KiGa-Vereins gleichzeitig auch die Kassenverwalterin der Gemeinde ist, durch bzw. in der Gemeinde erledigt.

Damit ist eine wesentliche Hürde für das ehrenamtliche Engagement in den ländlichen Gemeinden und der zeitaufwendigen Arbeit in den Kindergartenvereinen genommen, schließlich gilt es Anpassungen der Verträge, Personalschlüssel und Buchungszeiten teilweise wöchentlich und monatlich auch in Wartmannsroth vorzunehmen. Zusätzlich gibt es die Schulkindbetreuung für 28 in Dittlofsroda, die durch die GFI ausgeführt wird. Somit ist die Kinderbetreuung auf drei Ortsteile aufgeteilt.

Auch hinsichtlich der Umsetzung der Energiewende ist die Gemeinde bereits aktiv. Aufgrund der Tatsache, dass im Gemeindegebiet gleich vier Vorrangflächen für Windkraftanlagen im Regionalplan ausgewiesen sind ist dies auch angebracht. So wurde frühzeitig ein Kooperationsvertrag mit der BBV Landsiedlung GmbH geschlossen, sodass über eine daraus sich erfolgende Genossenschaftsbildung eine Bürgerbeteiligung möglich ist.

Ziel ist es dabei auch, dass sich die Gemeinde selbst Flächen sichern und ein echtes Bürgerwindkraftrad entstehen kann und das Geld des Dorfes im Dorf bleibt. Aufgabe der BBV Landessiedlung ist es zunächst Optionsverträge mit Grundstückseigentümern zur Grundstückssicherung zu schließen, sodass durchaus aktive "Projekt-Haie" nicht zum Zuge kommen. Derzeit ist die BBV Landessiedlung mit der Vogelerkundungssicherung zugange.

So macht die Energiewende für alle Sinn, wenn durch Bürgerbeteiligung die Erträge wieder allen vor Ort zu Gute kommen. Das steigert ganz nebenbei auch noch die Akzeptanz von Windradprojekten. Foto: Petra Bork/ PIXELIO



1 Februar 2012

Bezirksumlage schnellt in die Höhe

Oftmals nur einmal im Jahr gerät die Arbeit unserer Bezirksräte im unterfränkischen Bezirkstages richtig in den Fokus, nämlich dann, wenn es um die Festlegung der Bezirksumlage geht, da dies unmittelbar die Landkreise und in deren Folge wiederum die kommunalen Haushalte trifft. Dabei werden im Bezirkstag im Jahr 2012 384 Millionen Euro bewegt, 84 Prozent (!) davon nur für Sozialleistungen. Das wiederum entspricht 339 Millionen Euro.

Bei diesen Summen müsste der Arbeit des Bezirkstags eine wesentlich größere Bedeutung beigemessen werden. Dieser erneute Anstieg des Volumens der Bezirkshaushaltes um sage und schreibe 60 Millionen Euro gegenüber 2011 ist vor allem auf die enorm gestiegenen Kosten bei der Eingliederungshilfe (plus 24 Millionen Euro) zurück zu führen. Dies sind jedoch alles Pflichtleistungen, die den Bedürftigen per Gesetz zustehen.

So sind alleine die Fallzahlen im Bereich Betreutes Wohnen in Wohngemeinschaften um 48% von vorjährig 81 auf nunmehr 120 gestiegen. Im Bereich Betreutes Wohnen in Einzelwohnungen kam es zu einem Anstieg der Fallzahlen von 361 auf 500, was 38 % mehr sind. Den größten Anstieg verzeichnete die Hilfe zum Lebensunterhalt um sage und schreibe 108 % von 37 Fällen in 2011 auf nunmehr 77. Auch die Schulbegleiterzahlen schnellten enorm nach oben um 69% von ehemals 177 auf nunmehr 300, was wiederum einem Anstieg von 1,9 Millionen Euro entspricht.

Alleine 234 Millionen Euro nimmt der Bezirk dazu von den Landkreisen über die sogenannte Bezirksumlage ein, die deshalb in diesem Jahr um voraussichtlich 4 Punkte angehoben werden muss. Diese Erhöhung bildet noch ein gehöriges Stück Diskussionsbedarf unter den Fraktionen des Bezirkstages. Während die CSU-Fraktion diesen Umstand verharmlost und es so hinstellt, wie wenn die Umlagezahler dem Bezirk noch dankbar sein müssten, da der Bezirk in den letzten Jahren die Umlagezahler geschont hätte, sehen unsere FREIE WÄHLER Bezirksräte dies doch etwas differenzierter.

Denn Fakt ist, dass nicht die Umlagezahler geschont worden sind, sondern letztendlich der Freistaat Bayern, da in Anbetracht der jedes Jahr überproportional steigenden Sozialausgaben der Finanzausgleich für die Bezirke nur in geringem Umfang angewachsen ist. In diesem Jahr haben wir beispielsweise im Bezirk Unterfranken 44 Mio. Euro Mehrausgaben an Sozialausgaben, das sind immerhin 17,7 %. Von diesen 44 Mio. Euro Mehrausgaben beteiligt sich jedoch der Freistaat Bayern lediglich mit 3,3 Mio. Euro mehr, d.h. über 90 % der Mehrausgaben werden direkt durchgereicht an die Kommunen.

Und das kann man in Anbetracht des hohen Steueraufkommens auch beim Freistaat Bayern nicht mehr verantworten, dass er sich hier seiner sozialen Pflichten entzieht. Auf der einen Seite schlägt quasi die Landtagspräsidentin Barbara Stamm und Vorsitzende der Lebenshilfe häufig auf den Bezirk Unterfranken ein, dass er zu wenige Leistungen gewähre. Im Umkehrschluss sorgt sie mit ihrer Mehrheits-Koalition aber nicht dafür, dass die Bezirke eine angemessene Finanzausstattung bekommen, um ihre Sozialausgaben angemessen erfüllen zu können. Dies ist mehr als skandalös und heuchlerisch, denn die CSU brüstet sich immer wie sozial sie doch sei, auf der anderen Seite verweigert sie jedoch den Hauptleistern im Sozialbereich, nämlich den Bezirken, die notwendige Finanzausstattung.

Deshalb hat unsere FREIE WÄHLER-Bezirksrätin Tamara Bischof folgerichtig im Bezirksausschuss gegen den Haushalt 2012 gestimmt, was die CSU einigermaßen entrüstete. Die klare Forderung von uns FREIEN WÄHLERN lautet eine angemessene Erhöhung der Bezirksumlage von 3,5 Punkten! Auch der vermeintliche Versuch der CSU uns damit in eine Ecke zu schieben, dass wir den sozial benachteiligten Menschen Gelder entziehen würden, gleicht einer Ungeheuerlichkeit, denn wenn hier jemand Gelder vorenthält, dann ist es der Freistaat Bayern und nicht die Kommunen, die ohnehin die große Last finanzieren.

Die Bezirksumlage steigt rapide an, weil der Freistaat sich immer weniger an den gesetzlich vorgeschriebenen Sozialleistungen beteiligt und die Verantwortung an die Kommunen abwälztFoto: Thorben Wengert/ PIXELIO



17 Januar 2012

Schweinfurter Kindertafel weiter auf Erfolgskurs

Die Schweinfurter Kindertafel ist ein Erfolgsmodell! In dieser Woche wurde erstmals die Grenze von 300 Frühstücksbeuteln für die tägliche Ausgabe überschritten.

Das neue Jahr hat für die Schweinfurter Kindertafel mehr als gut begonnen. Nach dem die Kindertafel, deren Schirmherr ich von der ersten Minute an bin, schon weit über 100.000 Päckchen an die Kinder ausgeliefert hat, wurden nun in dieser Woche zum ersten Mal seit Bestehen im Jahr 2009 die Zahl von 300 Frühstücksbeutel, die täglich an bedürftige Kinder in Schweinfurter Schulen und Kindergärten ausgeliefert werden, überschritten.

Herzlichen Glückwunsch und vor allem herzlichen Dank an dieser Stelle an alle ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die jeden Tag frühmorgens die Brote bereiten und die Essenspakete zusammenstellen. Dank gilt aber auch den zahlreichen Sponsoren und Spendern, die dafür sorgen, dass die finanziellen Mittel für diese vorbildliche Sache nicht ausgehen. SWL-Chef Stefan Labus hat hier Einzigartiges geschaffen.

Durch die Feststellung, dass immer mehr Schulkinder von Zuhause ohne Pausenbrot zum Schulunterricht geschickt werden, aber eine vernünftige Aufmerksamkeit und Leistungsfähigkeit damit kaum möglich ist, ward damals die Idee geboren eine Kindertafel zu gründen. Mittlerweile hat sich daraus der Bundesverband Deutscher Kindertafeln e.V. entwickelt dessen Geschäftsstelle sich in meinem Münchner Büro befindet.



Mehr als 300 solcher Frühstücksbeutel packen die ehrenamtlichen Helfer der Schweinfurter Kindertafel tagtäglich für Schweinfurter Kinder, die ohne Frühstück in die Schule kommen.





1 Dezember 2011

Mehr Bürgernähe, Mitbestimmung und Transparenz durch E-Demokratie

In der heutigen Zeit werden immer mehr Daten angehäuft und die Angst der Bürger vor dem viel beschworenen, gläsernen Menschen wächst. Wir FREIEN WÄHLER setzen uns nicht nur für eine sinnvolle und die persönlichen Rechte jedes einzelnen wahrenden gesetzlichen Regelungen ein, wir gehen noch einen Schritt weiter: wir fördern und fordern mehr Mitbestimmung und Transparenz durch den Einsatz von E-Demokratie.

Sie werden zu Recht fragen, was es mit diesem Schlagwort auf sich hat?!

E-Demokratie oder ausführlicher elektronische Demokratie beschäftigt sich ganz konkret mit den Schnittstellen von Informations- und Kommunikationstechnologien und demokratischen Prozessen innerhalb eines Staats. Dabei geht es um Fragen der politischen Legitimation, aber auch um das Arbeitsfeld der (politischen) Partizipation, also der konkreten Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürger und Organisationen in politische Entscheidungsprozessen. Nicht zuletzt richtet sich das Angebot natürlich auch an die Öffentlichkeit, werden doch in der Politik Belange und Problemstellungen thematisiert, die uns alle betreffen. Was die technische Seite angeht, gibt es bereits heute ein vielfältiges Angebot von Diskussions- und Diskursplattformen über elektronische Abstimmungsverfahren bis hin zum sogenannten „Parlameter“.

Wir FREIEN WÄHLER denken dabei konkret an Liveübertragungen von Ausschusssitzungen oder nach dem Vorbild des ZDF, an ein sogenanntes „Landtagsparlameter“, des Weiteren denken wir über die Errichtung eines Bürgerausschusses nach.

Sie werden berechtigterweise fragen, ob sich so viel Aufwand in Planung, Zeit und natürlich auch in finanzieller Hinsicht überhaupt lohnt? Schauen wir doch mal zu unseren estnischen Nachbarn, die bereits einen „Online-Bürgerausschuss“ errichtet haben. Auch bei uns in Bayern sollen die Menschen zukünftig Änderungsvorschläge zu Gesetzentwürfen einbringen können, sodass wir Abgeordnete noch zielgerichteter in Ihrem Sinne entscheiden können.

Ob wir dann auch wirklich in Ihrem Sinne entschieden haben, soll zukünftig anhand eines sog. „Landtagsparlameters“ öffentlich sichtbar gemacht werden. Als Vorbild dient das „ZDF-Parlameter“. Über anschauliche und ansprechende Grafiken kann man dort schon heute nachvollziehen, wie einzelne Anträge von den entsprechenden Mitgliedern des Bundestages behandelt wurden. Werfen Sie doch einmal einen Blick auf die aktuellen Entscheidungen, die das „ZDF-Parlameter“ momentan so Kund tut, es lohnt sich!

Auch die dritte Überlegung hinsichtlich der Verbesserung der Transparenz der politischen Entscheidungen im Landtag bezieht Sie, meine lieben Leserinnen und Leser, direkt mit ein. Künftig sollen neben den Plenarsitzungen auch regelmäßig Ausschusssitzungen via Internet übertragen werden. Zwar sind diese bereits öffentlich, jedoch können sie noch nicht „on demand“ – also zeitunabhängig – von zu Hause aus verfolgt werden.

Last but not least machen wir uns auch für die Errichtung eines Transparenzregisters stark, das auf der Internetpräsenz des Bayerischen Landtags geführt werden soll. In diesem Verzeichnis sollen dann alle Interessenvertreter, die sich in ständigem Kontakt mit der Bayerischen Staatsregierung und dem Bayerischen Landtag befinden, aufgeführt werden.

So anschaulich können parlamentarische Prozesse veranschaulicht werden. Quelle: ZDF




25 November 2011

Überregulierung in Deutschland

Manchmal kann ich angesichts unserer ausgeprägten Form der Regulierung aller gesellschaftlichen und staatlichen Aktivitäten nur mit dem Kopf schütteln.
Da gibt es einige Jugendliche im Gemündener Stadtteil Hofstetten, die sich hin und wieder treffen und in einem hergerichteten Bauwagen mit dem Einverständnis der Grundstückseigentümer schöne Abende miteinander verbringen und keiner Fliege zu Leibe rücken. Nunmehr soll dies rechtswidrig sein. Da frage ich mich schon, ob wir keine anderen Probleme haben?

Andernorts beklagen wir, dass sich Jugendliche umhertreiben und aus Langeweile randalieren. Was ist hier schlimmer?
Ich erinnere mich an meine eigene Kinder- und Jugendzeit und an das sogenannte Zelten auf einem Privatgrundstück im Sindersbachtal. Es war ein Riesen-Event in den Ferien, Dutzende Jugendliche verbrachten dort Nächte, feierten und johlten. Keiner hat sich darüber aufgeregt, dass fremde Kinder unbeauftsichtigt ihre Zeit auf dem Grundstück Anderer verbrachten und sich dabei mehr soziales Lernen aneigneten als sie heute mit einigen Klicks im Internet je erreichen können.

Ist man da nicht päpstlicher als der Papst? Man sollte den Jugendlichen zugestehen weiter dort zu feiern und sich am Leben zu freuen. Überregulierung hat selten zum Erfolg geführt und schon gar nicht zu einer selbständigen Gesellschaft.

Überregulierung hat selten zum Erfolg geführt. Foto von Thomas Max Müller/ PIXELIO



24 November 2011

Mein Videopodcast zum Fachkräftemangel



11 November 2011

Wachstums-Euphorie – was halten Sie davon?

Brauchen wir in Zeiten von Finanz- und Euro-Krise, von Energiewende und kaputten Staatsstraßen sowie nicht intakter Infrastruktur in Bayern noch weiteres Wachstum auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger? Ein klares Nein dazu meinerseits! Und auch unser Bundes- und Landesvorsitzender Hubert Aiwanger unterstrich dies beim Politabend in München zum Mega-Thema "3. Startbahn": "Eine Wachstums-Euphorie ist zur heutigen Zeit das falsche Signal!" so seine Botschaft und der Applaus der Zuhörer in der rappelvollen Unionsbräu war ihm gewiss.



Trefflich meinte ein Zuhörer: "Die Menschen sind nicht mehr so dumm und merken, dass alles nur noch auf Pump läuft!" Wie recht dieser Zuhörer doch hatte, erinnert man sich an die "Leerkäufe" im Zuge der Finanzkrise und dem Landesbank-Desaster! Wachstum, nur um seiner Selbstwillen ist kein Rezept und auch nicht Politikansatz der Freien Wähler. Insofern, so Aiwanger in seiner Argumentation gegen die dritte Startbahn, sei es auch nicht nötig Flugaufkommen aus allen europäischen Nachbarstaaten zum Drehkreuz München herbei zu karren, nur damit die Zahlen für eine dritte Startbahn passen.

Denn sind wir doch einmal ehrlich, das bayerische Wachstumspotential für den Münchner Flughafen ist begrenzt, seit Jahren auf Stagnationskurs mit minimalen Steigerungsraten zuletzt. Und brauchen wir eine dritte Startbahn für die Österreicher, Italiener, Kroaten, Tschechen etc., die in München umsteigen? Nochmal ein klares Nein!

Immer wieder wird von den Befürwortern einer dritten Startbahn im Zusammenhang mit deren Bau von neuen Arbeitsplätzen gesprochen. Wissen Sie eigentlich, dass von den rund 30 000 derzeitigen Arbeitsplätzen am Flughafen nur rund 8000 tatsächlich bei der Flughafengesellschaft in ordnungsgemäßen tariflichen Arbeitsverhältnissen arbeiten und die restlichen 22 000 in den vergangenen Jahren "outgesourced" worden sind und zu Dumpinglöhnen dort arbeiten? Vermutlich wissen Sie auch nicht, dass ein Großteil dieser in ausländischen Gesellschaften "outgesourc-ten" Mitarbeiter billige Arbeitskräfte aus Osteuropa sind, die in Wohncontainern leben und in keiner Arbeitsstatistik in Bayern zu Buche schlagen?

Woher sollen eigentlich die Arbeitskräfte für die prognostizierten rund 20 000 neuen Arbeitsplätze, die mit dem Bau einer dritten Startbahn immer wieder genannt werden, kommen? Richtig: Bei einer Arbeitslosenquote von 1,1 Prozent im weiten Münchner Umland sicher nicht aus dieser Region! Sondern, ... dreimal dürfen Sie raten, natürlich im Wesentlichen aus dem osteuropäischen Ausland. Brauchen wir dafür den angeblichen Wachstums-Motor dritte Startbahn? Ich meine, NEIN!

Entsetzt bin ich da immer noch über die Äußerung eines FDP-Kollegen, der sich als Befürworter des Startbahn-Baus kürzlich der "Lärm-Maschine" der Startbahn-Gegner vor seinem Anwesen ausgesetzt sah und angesichts seines Neugeborenen zu Hause meinte, man solle doch aufhören damit, denn das Kind könne doch nichts dafür. Was das Kind betrifft gebe ich ihm recht, warum sollen aber die Attachinger Bürgerinnen und Bürger, die vom Fluglärm bei 120 Flugbewegungen die Stunde dauerbeschallt werden würden für die Wachstums-Euphorie einiger Größenwahnsinniger bestraft werden?

Jetzt bilden Sie sich selbst eine Meinung, ob die Wachstums-Euphorie nicht auch ein "Leerkauf" ist?

Hier noch ein Link zu den Eigentumsverhältnissen beim Münchner Flughafen.

Das Drehkreuz des Münchener Flughafens wie es jetzt und auch zukünftig ausreichend Kapazität für den internationalen Flugverkehr bietet. Foto von Stefan Zerfaß/ PIXELIO



7 November 2011

Mehr Befugnisse für Bürgermeister durch Anpassung des Neuen Dienstrechts

Das Neue Dienstrecht ist in Bayern seit Anfang des Jahres in Kraft, aber wirklich angekommen ist es in den Dienststellen noch nicht. Angekommen ist bestenfalls das Streichkonzert der Staatsregierung für den Öffentlichen Dienst, das sich in Wiederbesetzungssperre, Rückgruppierung des Eingangsamtes und Streichung diverser Zulagen wieder gefunden hat. Mit einigen Anpassungen von (Folge-) Gesetzen an das Neue Dienstrecht bekommt auch die kommunale Ebene mehr Kompetenzen, was wir FREIE WÄHLER grundsätzlich begrüßen.

Es ist sicherlich kein Donnerschlag und für Nicht-Insider eine zähe Materie, aber für die Mandatsträger eine wichtige Information. So wird in der Gemeindeordnung die Zuständigkeit für die Ernennung von Personal verändert. Künftig ist der Gemeinderat für die Beamten ab Besoldungsgruppe A 9 und für Angestellte ab Entgeltgruppe 9 aufwärts zuständig. Der Bürgermeister wird erstmalig bis Besoldungsgruppe A 8 und bis Entgeltgruppe 8 zuständig sein und somit kommt es damit de facto zu einer Ausweitung der Kompetenz des Bürgermeisters. Analog werden auf Landkreis - und Bezirksebene für den Kreis- bzw. Bezirkstag und Landrat bzw. Bezirkstagspräsidenten die Verfahren angeglichen.

Einige kleinere oft nur redaktionelle Änderungen, die im Einzelnen hier nicht ausgeführt werden, schließen sich dem an. Dass damit der Gesetzestext nicht einfacher zu verstehen ist geht aus folgendem Beispiel hervor. Bisher hieß es zum Beispiel in der Gemeindeordnung, dass kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte mindestens einen Gemeindebeamten mit der Befähigung für den höheren Verwaltungsdienst oder für das Richteramt haben müssen. Künftig heißt es, dass kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte mindestens einen Gemeindebeamten oder eine Gemeindebeamtin haben müssen, der oder die in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst, für ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 14 qualifiziert ist. Leichter wird es also nicht!

Dank einiger Nachbesserungen beim Neuen Dienstrecht bekommen die bayerischen Bürgermeister mehr Kompetenzen in ihren Rathausverwaltungen zugesprochen. Foto: Rouven Weidenauer/ PIXELIO



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