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In diesem Jahr sind 898.300 Euro aus der Bayerischen Landesstiftung zu verschiedenen Projekten nach Unterfranken geflossen, das entspricht bayernweit einem Förderanteil von gut 8,5 Prozent – was sehr erfreulich ist.
Aus dem Landkreis Main-Spessart dürfen sich beispielsweise zwei Projekte über eine Förderung freuen: 482 000 Euro fließen für die Modernisierung und Umnutzung des Südflügels des Klostergebäudes nach Gemünden, wofür ich mich persönlich mit einem Schreiben an die Landesstiftung eingesetzt habe. Außerdem werden 12 100 Euro für die Instandsetzung des Bergfrieds der Wasserburg Burgsinn bereit gestellt.
Auch in anderen Landkreisen Unterfrankens schaut es rosig aus: Die Stadt Schweinfurt und zwei Kommunen im Landkreis dürfen sich über 38 000 Euro freuen, die unter anderem für die Sanierung eines denkmalgeschützten Anwesens in Gerolzhofen verwendet werden.
Im Landkreis Kitzingen wurden bei der Vergabe ganze acht Projekte mit einem Gesamtbetrag von 105 000 Euro bezuschusst – der höchste Betrag von 32 900 Euro wird in die Sanierung der Evang.-Luth. Bergkirche in Hohenfeld gesteckt.
Außerdem wurden fünf Projekte im Landkreis Bad Kissingen in Gesamthöhe von 42 800 Euro und vier Projekte im Landkreis Rhön-Grabfeld in Höhe von 46 500 Euro bezuschusst.
Habe ich noch vor nicht allzu langer Zeit an dieser Stelle genauere Informationen über die groß angekündigten Behördenverlagerungen von Heimatminister Söder gefordert und in einem Schreiben an diesen auch eingefordert, so bin ich mit der nun vorliegenden Antwort in meinen vorsichtigen Vermutungen mehr als bestätigt worden. Die Nachricht von der angekündigten und begrüßenswerten Verlagerung von Behörden in den ländlichen Raum (beispielsweise in den Landkreis Main-Spessart) und der Schaffung zusätzlicher Stellen für das Finanzamt sowie für das Krebsregister ist hinsichtlich der zeitlichen Abläufe eher ernüchternd.
Denn wie das Heimatministerium nun mitteilte, wird es in absehbarer Zeit zu keiner Behördenverlagerung kommen. Für die Umsetzung der Maßnahme gibt das Finanzministerium zu bedenken, dass der Zeitplan einen Abschluss der Behördenverlagerung in fünf bis zehn Jahren vorsehe. Wie ich aus dem Staatsministerium für Finanzen erfahren habe, können die betroffenen Ressorts in Eigenverantwortung die Verlagerung der Behörden regeln.
Ich habe mich nun hinsichtlich der 16 vorgesehenen Arbeitsplätze für das Krebsregister deshalb bereits an die Gesundheitsministerin gewandt, um hier Druck zu machen. Ich hoffe, dass das Krebsregister baldmöglichst und zügiger in den Landkreis Main-Spessart verlagert wird. Denn wer weiß schon, ob nicht nach der nächsten Wahl diese Behördenverlagerung wieder ad acta gelegt wird. In fünf bis zehn Jahren kann so viel passieren, da ist mir der Spatz in der Hand lieber wie die Taube auf dem Dach.
Zügiger soll dem Vernehmen nach allerdings die Verlagerung der zusätzlichen Stellen für die Finanzämter erfolgen, so die Auskunft aus dem Finanzministerium. Hier sind insgesamt 13 Stellen für den Landkreis Main-Spessart vorgesehen. Das bedeutet auf jeden Fall eine Aufwertung des Öffentlichen Dienstes im ländlichen Raum und ist ein Anreiz für junge Bewerber aus dem Landkreis Main-Spessart, sich für eine Ausbildung in der öffentlichen Finanzverwaltung zu entscheiden, da damit auch die Aussicht besteht, nach der Ausbildung zeitnah in der Heimat eingesetzt werden zu können.
Dennoch bleibt unterm Strich die Erkenntnis mit einer großspurig angelegten Ankündigung viele Hoffnungen geweckt zu haben, die noch lange nicht erfüllt werden. Also wieder ein Stück Ankündigungspolitik im Stile des Marketing-Politikers Söder. Schließlich hat er sich dazu ja nun eigens einen Marketingmann von der BILD geholt.
Die Nahversorgung in den ländlichen Gebieten Unterfrankens leidet mit dem Wegbrechen von immer mehr Bäcker- und Metzgereibetrieben und damit leidet natürlich auch die Attraktivität und Zukunft dieser Berufe. Zu diesem Schluss komme ich aufgrund einer Anfrage an die bayerische Staatsregierung. Gab es im Jahr 2010 in Unterfranken noch 396 Bäcker, so haben sich diese bis 2013 um rund zehn Prozent auf 360 vermindert und bei den Metzgern gab es sogar Veränderungen von rund zwölf Prozent: sie sind von 651 auf nur noch 578 „geschrumpft“. In 101 Gemeinden in Unterfranken gibt es bereits kein Lebensmitteleinzelhandelsgeschäft mehr.
Diese Zahlen bringen aber eine noch weitaus bedenklichere Auswirkung ans Tageslicht. Gleichzeitig sanken auch die Anzahl der Lehrlinge im Lebensmittelhandwerk im selben Zeitraum drastisch, bei den Bäckern um über ein Drittel von 314 im Jahr 2010 auf nur noch 202 im Jahr 2013, bei den Metzgern um 43 Prozent von ehemals 163 Auszubildenden auf nur noch 93 in 2013. Das ist mehr als ein Alarmzeichen für diese ehrbaren und traditionellen Handwerksberufe und die Zukunft der Nahversorgung in Unterfranken: da ist auch die Politik zum Handeln aufgerufen. Der beruflichen Bildung im Allgemeinen muss mehr Aufmerksamkeit gewidmet und die Rahmenbedingungen für diese Handwerksberufe überdacht werden.
Auch regional ist der Rückgang der Lehrlingszahlen im Lebensmittelhandwerk höchst unterschiedlich und bedenklich. So ist im Landkreis Bad Kissingen der Rückgang der Bäckerlehrlinge von 24 im Jahr 2010 auf nur noch sechs im Jahr 2013 am gravierendsten. Aber auch im Landkreis Main-Spessart verlor das Bäckerhandwerk mit dem Rückgang von 33 auf nun mehr zwölf Lehrlinge zwei Drittel, in der Stadt Schweinfurt gab es 2010 noch 13 Auszubildende und zuletzt waren es 2013 nur noch drei (!). Bei den Metzger-Lehrlingen reduzierten sich die Zahlen im Landkreis Haßberge gar von 24 auf zuletzt neun Azubis um zwei Drittel.
Ich mache dafür vor allem die oft ungünstigen und ungenügenden Verkehrsverbindungen des öffentlichen Nahverkehrs im ländlichen Raum verantwortlich und fordere hier von der Staatsregierung vom rigiden Kurs bei der Erteilung der U17-Fahrerlaubnis abzurücken, um so Jugendlichen auch zu ungünstigen Zeiten mehr Mobilität zum Ausbildungsplatz im ländlichen Bäcker- oder Metzgerbetrieb zu ermöglichen. Nachts um drei fahren nun mal kaum Busse in ländlichen Gebieten und damit verlieren Jugendliche für bestimmte Ausbildungsberufe gleich das Interesse oder diese geraten gar nicht mehr in deren Fokus.
Zwar wird hierzulande in Kommunen und Bürgerschaft diese Herausforderung nahezu vorbildlich angenommen, aber sehr leicht kann es auch zu einer Umkehr dieser positiven Stimmungslage kommen, wenn beispielsweise bei der Beschulung der Flüchtlingskinder zu wenig Lehrerstunden in den sogenannten BAF-Klassen seitens der Staatsregierung zur Verfügung gestellt werden und die nötigen Stunden vom regulären Unterricht der deutschen Kinder abgezogen werden. So wurden im März nochmals rund 70 neue BAF-Klassen (das heißt ausgesprochen Beschulung Asylbewerber und Flüchtlinge) an den Schulen aufgemacht, aber an den staatlichen Schulen hierfür den jeweiligen Schulen nur 2 (!) Lehrerstunden zur Verfügung gestellt. Doch die Flüchtlingskinder bekommen natürlich weitaus mehr Unterricht pro Woche. Wir FREIEN WÄHLER haben bereits im November 2014 ein Notprogramm für die Flüchtlingsbeschulung gefordert, um den Schulen und Kommunen unbürokratisch vor Ort unter die Arme zu greifen. Die Regierungspartei hat dies jedoch als nicht nötig angesehen und unseren Antrag abgelehnt.
Auch in einem anderen Bereich sehe ich Gefahr für die Stimmungslage. Erst kürzlich habe ich ein Empfehlungsschreiben eines Wohlfahrtsverbandes bekommen, dass die Tafeln, die Lebensmittel für Bedürftige ausgegeben, künftig auch die Asylbewerber und Flüchtlinge bedienen sollen. Ob dies gerechtfertigt ist, da sollte sich der/die geneigte Leser/in mit nachstehender Übersicht des Leistungsumfangs nach § 3 Asylbewerber-Leistungsgesetz selbst ein Bild von machen. In wieweit die Tafeln allerdings Lebensmittel an Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG ausgeben, liegt in deren Ermessen und wird durchaus unterschiedlich gehandhabt.
Asylbewerber erhalten folgende Leistungen nach §3 Asylbewerber-Leistungsgesetz:
Grundleistungen und sonstige Leistungen:
- Unterkunft einschließlich Heizung
- Ernährung
- Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts
- Mittel zur Gesundheits- und Körperpflege
- Kleidung
- ärztliche Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände (§ 4 AsylbLG)
- sonstige Leistungen, insbesondere, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhaltes oder der Gesundheit unerlässlich, zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht erforderlich sind (§ 6 AsylbLG).
Diese Leistungen werden vorrangig als Sachleistungen gewährt.
Werden anstelle der vorrangigen Sachleistungen Geldleistungen ausgegeben, so gelten für das Jahr 2015 nach § 3 Abs. 2 (AsylbLG) und der Übergangsregelung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 folgende Beiträge:
- Alleinstehende oder Alleinerziehende mit eigenem Haushalt 227 €
- Ehepartner, Lebenspartner, Partner in einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft mit gemeinsamen Haushalt 204 €
- Erwachsene ohne eigenen oder gemeinsamen Haushalt 181 €
- Jugendliche von Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 201 €
- Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 160 €
- Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 136 €.
Die Kosten für Unterkunft, Heizung und Hausrat werden zusätzlich zu diesen Beträgen erbracht.
Unabhängig davon, ob Sach- oder Geldleistungen erbracht werden, erhalten Leistungsberechtigte monatlich einen Barbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens und zwar im Jahr 2015 in folgender Höhe:
- Alleinstehende oder Alleinerziehende mit eigenem Haushalt 143 €
- Ehepartner, Lebenspartner, Partner einer ehe- oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft mit gemeinsamen Haushalt 129 €
- Erwachsene ohne eigenen oder gemeinsamen Haushalt 114 €
- Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 85 €
- Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 92 €
- Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 84 €.
Ministerium sieht keine Notwendigkeit für Erhalt
Die Abkehr von der Atomkraft ist längst beschlossen. In wenigen Wochen wird dieses Kapitel auch bei uns in Unterfranken zumindest hinsichtlich der Produktion von Atomenergie mit dem „Aus“ für das AKW Grafenrheinfeld der Vergangenheit angehören. Erledigt ist das Thema dann aber längst noch nicht, denn die Lagerung von Brennelementen erfolgt auch weiterhin in Grafenrheinfeld. Dies war auch der Ausgangspunkt für eine Initiative des Bergrheinfelder Bürgermeisters Peter Neubert, sich Gedanken über die sichere Lagerung dieser Brennstäbe zu machen. Und sein Vorschlag, das Reaktorgebäude des AKWs zunächst nicht rück zu bauen, sondern so lange zu erhalten bis die Endlagerung geklärt sei, ist nicht von der Hand zu weisen. Deshalb habe ich dies zum Anlass genommen eine diesbezügliche Anfrage an die Staatsministerin zu stellen.
Die Bayerische Staatsregierung sieht allerdings keine Notwendigkeit, das Reaktorgebäude des AKW Grafenrheinfeld über den geplanten Abrisstermin hinaus als Rückversicherung für das atomare Zwischenlager zu erhalten. Dies geht aus einer Antwort des Umweltministeriums auf meine Nachfrage hervor. Es bleibt allerdings unklar, warum das Reaktorgebäude schnell abgerissen werden soll, obwohl es als Rückversicherung noch gut weiter bestehen könnte.
Ich persönlich fand die Idee von Bürgermeister Neubert genial, das Reaktorgebäude zumindest bis zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des atomaren Zwischenlagers im Jahr 2046 zu erhalten, um bei Zwischenfällen strahlende Castor-Behälter in einem strahlungssicheren Gebäude unterbringen zu können. Das Ministerium stellte in der Antwort klar fest: „Für den Lagerbetrieb des Standortzwischenlagers wird das Reaktorgebäude des Kernkraftwerks nicht benötigt“.
In der weiteren Begründung gibt das Umweltministerium an, dass für alle denkbaren Abweichungen bei einem Castor-Behälter ein vom Bundesamt für Strahlenschutz genehmigtes Reparaturkonzept vorliege, das allein im Standortzwischenlager umgesetzt werden könne. Ich werde mich beim Bundesamt für Strahlenschutz noch einmal über die Notfallszenarien informieren, weil ich mir nicht vorstellen kann, wie beispielsweise leckgeschlagene Castor-Behälter in den Gebäuden des Zwischenlagers geöffnet oder repariert werden sollen.
Hier meine Anfrage zum Nachlesen!
Rauchverbot, steigende Brandschutzauflagen, Allergenschutzverordnung – und nun auch noch die misslungene Umsetzung des Mindestlohns. Diese Vorgaben haben erhebliche Auswirkungen auf bayerische Wirtshäuser. Immer neue Auflagen bereiten vielen Gastronomen im Freistaat Existenzängste. Anstatt aber diese Sorgen ernst zu nehmen, werden nun strengere Promillegrenzen für Radfahrer gefordert – ein weiterer Rückschlag für die Gastronomie.
Wir FREIEN WÄHLER haben deshalb in einem Dringlichkeitsantrag ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der bayerischen Wirtshauskultur gefordert. Wir wollen praxistaugliche Lösungen bei den Dokumentationspflichten im Zuge des Mindestlohns, einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf gastronomische Leistungen und ein Ende der Debatte über eine Absenkung der Promillegrenze für Radfahrer von 1,6 auf 1,1 Promille. Zudem brauchen wir dringend ein Konzept gegen das Wirtshaussterben im ländlichen Raum.
Als Hintergrund muss man dazu wissen: Von 1996 bis 2011 hat sich die Zahl der Wirtshäuser um nahezu ein Drittel reduziert. In 137 bayerischen Gemeinden gibt es überhaupt kein Wirtshaus mehr. An den Grenzen zu den europäischen Nachbarn stehen wir in Konkurrenz zu Betrieben, die lediglich einen reduzierten Mehrwertsteuersatz zahlen. Dies zeigt die Notwendigkeit, die bayerische Gastronomie zu stärken – und nicht wie bisher immer weiter zu schwächen.
Wir Freie Wähler betrachten das in der letzten Legislaturperiode unter FDP-Federführung durchgepeitschte Landesentwicklungsprogramm (LEP) 2013 als völlig unzureichend. Die wissenschaftlich kaum fundierte Methodik und eine Öffentlichkeitsbeteiligung, die von der Staatsregierung schlicht nicht ernst genommen wurde, haben zu einem unverbindlichen und unfertigen Stückwerk geführt.
Deshalb ist unsere zentrale Forderung eine völlige Neufassung des LEP mit verbindlichen und konkreten Inhalten und Zielen. Leider sendet die Staatsregierung keine positiven Signale in diese Richtung aus, deshalb muss im bestehenden LEP so gut wie möglich nachgebessert werden.
Ein Kernpunkt der Änderungen im bestehenden LEP muss eine vollständige Überarbeitung des Zentrale-Orte-Systems sein. Doch leider steht auch dieses Thema, obwohl vom Landtag seit Jahren in Auftrag gegeben, bei der Staatsregierung nicht ganz oben auf der Agenda. Im Februar 2014 hat auch die CSU-Landtagsfraktion in einem Antrag gefordert, dass die Staatsregierung das Thema endlich angeht. Bis jetzt ist das angekündigte Gutachten noch nicht fertig.
Für uns Freie Wähler von zentraler Bedeutung ist zudem eine klare Aufwertung der regionalen Planungsverbände. Diese müssen mit deutlich mehr Entscheidungskompetenzen ausgestattet werden, um vor Ort wirklich gestalten zu können. Denn die Planungsverbände wissen, in enger Zusammenarbeit mit unseren Kommunen, am besten, was für die jeweilige Region richtig ist.
Diese Veränderungen sind aber nicht durch punktuelle Eingriffe zu erreichen, hier ist ein umfassender Ansatz gefordert. Die Tendenz der jüngst von Minister Söder angekündigten Änderungsvorschläge ist richtig. Diese sind aber nur punktuell wirksam und stellen keine echte Verbesserung dar. Deshalb brauchen wir ein LEP, das das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse kraftvoll und klar anfeuert! Die beste Lösung wäre ein völlig neues LEP, zumindest brauchen aber die einzelnen Regionen deutlich mehr Gestaltungsspielraum. Und die Überarbeitung des Zentrale-Orte-Systems muss endlich mit Nachdruck angepackt werden.
Doch Privatschulen sind keineswegs nur Eliteschulen,wie beispielsweise SALEM, für Kinder von Besserverdienenden, sondern vielfach Berufsfachschulen für alle möglichen Berufe. Und diese haben aufgrund zurückgehender Kinderzahlen und zunehmendem Drang der Schulabsolventen zum Studium oft nur sehr kleine Klassen mit 3, 5 oder 7 Schülern. Auch über die Hälfte aller Wirtschaftsschulen sind privat organisiert. Und diese für die berufliche Ausbildung so wichtigen Schulen wären hauptsächlich von diesem Vorhaben betroffen gewesen.
Klar war die Aufregung auch bei einer privaten Realschule in meinem Wahlkreis groß, aber genau diese Schule ist Auffangbecken für viele im staatlichen Schulsystem gescheiterte Schülerinnen und Schüler. Aber das ist eben auch ein Pluspunkt der Privatschulen, dass dort meistens kleinere Klassen und intensivere Betreuung für den Erfolg der Schüler sorgen.
Interessant an dem Vorhaben der Staatsregierung und Hauptangriffspunkt für mich war die Tatsache, dass bis zum heutigen Tage weder nachgewiesen ist dass Mindestklassenstärken an Privatschulen nötig sind noch die Zahl der betroffenen Schulen beziffern werden konnte: also gewissermaßen ein Versuch am lebenden Objekt.
Deshalb ist es folgerichtig, dass Staatssekretär Eisenreich nun nach unserem energischen wochenlangen Protest die Notbremse gezogen hat und von einer Einführung einer Mindestklassenzahl absieht. Deshalb wurde der Gesetzentwurf des Kultusministeriums (Drs. 17/5206) kurzfristig von der Tagesordnung des Bildungsausschusses abgesetzt, da fraktionsübergreifend großer Beratungsbedarf angemeldet worden war.
Mit dem vom Ministerium geplanten Vorhaben an Privatschulen Mindestklassenstärken einzuführen, wäre die Existenz von bis zu 200 Privatschulen im Freistaat gefährdet gewesen. Erst meine wiederholte Nachfrage beim Ministerium war Stein des Anstoßes und hat ihn sprichwörtlich zum Stoppen gebracht.
Darin sehe ich auch einen klaren Erfolg des Parlaments. Denn in Zeiten einer CSU-Alleinregierung müssen wir den Ministern ganz genau auf die Finger schauen, damit es nicht zu Verwerfungen und schlampigen Gesetzesvorschlägen - wie in diesem Fall - kommt.
Zum Bildungsauftrag aller Schularten gehört es, Schülerinnen und Schülern konkrete Vorstellungen von der Wirtschafts- und Arbeitswelt zu vermitteln. An Gymnasien im Freistaat ist bisher jedoch nur beim sozialwissenschaftlichen Zweig ein verpflichtendes Sozialpraktikum vorgeschrieben. Das wollen wir Freien Wähler ändern und setzen uns mit einem Antrag für ein verpflichtendes einwöchiges Praktikum in der Mittelstufe an allen weiterführenden Schulen ein.
Das Betriebspraktikum soll Schülerinnen und Schüler bei ihrer Berufswahl unterstützen. Auch bei Gymnasiasten kann so mehr Interesse an einer Berufsausbildung geweckt werden. Schließlich wählen manche Abiturienten mangels fehlender Kenntnisse den Weg an die Uni.
Wir haben jede Menge junge Menschen die Ihr Studium abschließen, ohne eine Vorstellung davon zu haben, was sie danach beruflich mit ihrem Abschluss anstellen sollen. Zudem steigt die Zahl der Studienabbrecher, die Zahl der Schüler sinkt und unsere Wirtschaft sucht händeringend nach qualifiziertem Nachwuchs: da müssen wir etwas tun. Deshalb gilt es meines Erachtens nun, für beide Seiten eine Win-Win-Situation zu schaffen.
Damit ein solches Konzept auch gelingen kann, ist die verpflichtende Verankerung der Berufsorientierung im Lehrplan notwendig, sodass diese auch im Rahmen des Unterrichts durchgeführt werden kann. Ausgearbeitete Praktikumspläne und ein entsprechendes Reporting sowie eine Nachbereitung der Praktikumserfahrungen im Unterricht sind Grundvoraussetzungen, damit Praktika auch wirklich erfolgreich Berufsorientierung geben können. Das Handwerk bemüht sich inzwischen gezielt um Studienabbrecher. Die Industrie- und Handelskammern unterstützten den Vorstoß der FREIEN WÄHLER daher aus gutem Grund.
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