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1 Februar 2012

Abgeordnetenklassengesellschaft

Abgeordnete sind nicht gleich Abgeordnete. Das Phänomen ist in Bayern bekannt, obwohl ich bisher auf den Stimmzetteln zur Landtagswahl keinen Hinweis auf eine solche Unterscheidung finden konnte. Und wissen Sie warum? Weil es diese Hinweis auf den Stimmzetteln und auch sonst in keinem Gesetz gibt und es eine  Zwei-Klassen-Gesellschaft bei den Abgeordneten nicht geben sollte. Durch die CSU Alleinregierung hat sich eine Unterscheidung zwischen dem Direktkandidaten und dem Listenkandidaten aber eingebürgert.  Minister und Staatssekretäre laden zu Vor-Ort-Terminen bei Bürgermeistern oder sonstigen Terminen zusammen mit den Abgeordneten der Regierungsparteien und verkünden frohe Botschaften, die Opposition-Abgeordneten bleiben außen vor.

Dieses Gehabe nahm nun auch einmal der Bayerische Rundfunk zum Anlass, um mich nach meinen Erfahrungen zu befragen. Eigens deswegen hatte ich schon vor längerer Zeit einmal eine Anfrage an die Staatsregierung gerichtet, ob denn solche "Privilegien" auch uns Opposition-Abgeordnete zustehen?

Überraschend war die Antwort für mich ehrlich gesagt nicht. "Nein", lautete die klare Ansage des Innenministers, bestehe seitens von Parteien oder deren Verbänden Interesse an einer Teilnahme von Staatsbediensteten an einer ihrer Veranstaltungen, könne man eine Einladung an den Minister richten, der dann im Einzelfall über die Teilnahme entscheide.

Sie haben richtig gelesen, Staatsbedienstete. Denn darauf bezog sich zunächst meine Anfrage, weil ich bei einem früheren Leiter des Straßenbauamtes einmal angefragt hatte, ob dieser auch zu einer meiner Veranstaltungen kommen würde, um dort Stellung zu beziehen. nachdem dieser entschieden abgelehnt hatte, wunderte ich mich umso mehr als bei einem Termin am Kreisverkehr Zollberg in Gemünden neben dem Staatssekretär einige Herren der Straßenbauverwaltung ebenfalls anwesend waren und "Stellung" bezogen. Da ich dies nur später aus der Zeitung erfuhr, lag es für mich nahe, dies einmal zu hinterfragen.

Doch in meinem Rückschluss, dass wenn bei CSU-Veranstaltungen dies möglich sei, es wohl auch für Veranstaltungen anderer Parteien gelten müsse, war natürlich ein Trugschluss. Je "nach Terminlage" würde der Staatssekretär oder Minister dann prüfen, ob er teilnehmen könne. Da bin ich mal gespannt und werde demnächst mal die Probe aufs Exempel machen.

Hier gibts den Radiobeitrag, der für die Sendung "Bayernchronik" auf Bayern2 erstellt wurde nochmal in ganzer Länge.

Rund die Hälfte der Mitglieder im Bayerischen Landtag werden bei offiziellen Terminen nicht mit dazu geladen, weil sie "vergessen" wurden. Diese Vergesslichkeit hängt damit zusammen, dass sie nicht als Direktkandidat sondern als Listenkandidat in den Landtag gewählt wurden.Foto: Alexander Hauk/ PIXELIO



26 Januar 2012

Im Fokus: Öffentlicher Dienst in Bayern

Beim diesjährigen Neujahrsempfang  der Freie Wähler Landtagsfraktion in Bayern stand der Öffentliche Dienst im Fokus der Redner. Sehen Sie unseren Fraktionsvorsitzenden Hubert Aiwanger dazu im Interview.



Hier sehen sie noch einmal einige Impressionen des Neujahrsempfangs im Maximilianeum.



26 Januar 2012

Wie viele Schüler passen in einen Bus?

Ein Gastbeitrag meiner Fraktionskollegin Tanja Schweiger, MdL

Pünktlich zu Beginn des neuen Schuljahres tauchten überall Berichte von überfüllten Schulbussen auf. Auch aufgrund der Umorganisation der Schullandschaft werden mehr Schüler gefahren und die Buskapazitäten stoßen an ihre Grenzen. Da stellt sich die Frage, wie viele Schüler passen in einen Bus?

Für die Organisation von Schülerbeförderung und ÖPNV sind in der Regel die Landkreise zuständig. Der Freistaat bezuschusst die Schülerbeförderung. Einst lag dieser Zuschuss bei ca. 80 Prozent.  Aktuell gibt Bayern ca. 300 Mio. Euro für die Schülerbeförderung aus, was nur noch einer Beihilfe von ca. 60 Prozent an den Gesamtkosten entspricht. Zu wenig, meinen die FREIEN WÄHLER!

Unhaltbare Zustände in bayerischen Schulbussen

Da Schülerfahrkarten verbilligt angeboten werden müssen, erhalten Busunternehmer als Ausgleich für Mindereinnahmen nach §45a Personenbeförderungsgesetz einen Zuschuss. Doch auch dieser wurde seit vielen Jahren nicht an die tatsächliche Kostenentwicklung angepasst.  Und weil auch Busunternehmer knapp kalkulieren müssen, werden Busse eingesetzt,  die für bis zu 117 Schüler zugelassen sind. Praktisch heißt das: Bei über 100 Kindern in einem Bus müssen mehr als 30 stehen - mit Wintermantel, Geigenkasten und Turnbeutel bei bergigen oder kurvigen Überlandfahrten ein ziemliches Chaos! Dass es darüber zu Unmut kommt, ist kein Wunder. Mehr als kurios dabei ist: Machen dieselben Schüler eine Klassenfahrt, gilt diese als „Reise“, und für den Reiseverkehr gilt, dass alle sitzen und angeschnallt sein müssen.

Erhöhung der staatlichen Zuschüsse für Schülerbeförderung nötig

Was tun? Eltern und Lehrer sollten zunächst vor Ort auf Veränderungen drängen. Gemeinden und Landkreise sind dabei die ersten Ansprechpartner, weil sich dort Einzelfalllösungen oft unbürokratisch und schnell verwirklichen lassen. Mit Blick auf weiterreichende Entscheidungen verweisen die Kommunen jedoch angesichts knapper Kassen auf die Verantwortung des Gesetzgebers. Hinzu kommt, dass für die Folgekosten des durch die Umorganisation der Hauptschulen entstandenen Bustourismus dringend ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden muss. Hier ist der Freistaat in der Pflicht, der in der Vergangenheit die Zuschüsse für die Schülerbeförderung deutlich zurückgefahren hat. Deshalb fordern die FREIEN WÄHLER einmal mehr die Erhöhung der Zuschüsse auf das alte Niveau und eine echte Anpassung nach §45a.

FAZIT:

Für die Folgekosten des durch die Umorganisation der Hauptschulen entstandenen Bustourismus muss dringend ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden. Die FREIE WÄHLER fordern die Erhöhung der staatlichen Zuschüsse für die Schülerbeförderung auf 80 Prozent der Kosten. Unabhängig davon plädieren die FREIEN WÄHLER für eine echte Anpassung nach §45a Personenförderungsgesetz.

Meine Fraktionskollegin Tanja Schweiger mit einem Gastbeitrag zur Schülerbeförderung in Bayern.Foto: www.tanja-schweiger.de / Eder



24 Januar 2012

Anfragen und Transparenz

Denjenigen, die meine Internetseite aufmerksam betrachten ist vielleicht aufgefallen, dass ich eine Kategorie „Anfragen“ angelegt habe. Hier präsentiere ich allen Besuchern meiner Homepage Antworten der Staatsregierung auf Anfragen die ich über den Landtag an die einzelnen Ministerien gestellt habe.

Als Abgeordneter des Bayerischen Landtags habe ich in drei Varianten die Möglichkeit Fragen zu stellen. Über die „Anfrage zum Plenum“ sind mir genau drei Fragen erlaubt, die ich in einer Woche, in der eine Plenarsitzung im Landtag stattfindet, bis Montag um 12:00 Uhr stellen kann und für welche ich bis Donnerstagvormittag eine Antwort erhalte.

Die „Schriftliche Anfrage“ erlaubt mir insgesamt 24 Fragen an die Staatsregierung zu stellen. Dies kann jederzeit geschehen und die Ministerien haben vier Wochen Zeit für die Beantwortung.

Die umfangreichste Form ist die „Interpellation“, die aber nur von einer Fraktion initiiert werden kann, bei der eine unbegrenzte Anzahl von Fragen zu einem Thema gestellt werden können. Hier legt jedoch die Staatsregierung selbst den Zeitpunkt der Beantwortung fest.

Warum muss man Fragen stellen?

Diese Frage wird mir immer wieder von Bürgern gestellt. Die Abgeordneten des Bayerischen Landtags haben alle das Recht die aufgezeigten Fragen zu stellen. Bei den Abgeordneten der Regierungsparteien CSU und FDP wird davon aber wenig Gebrauch gemacht. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass diese Abgeordneten umfangreich und unkompliziert eine telefonische Auskunft bei den einzelnen Ministerien erhalten. Als Mitglied einer oppositionellen Fraktion verweisen mich die Ministeriumsmitarbeiter aber selbst bei einer telefonischen Nachfrage zu einem bestimmten Thema darauf, den offiziellen Weg über einer Anfrage an den Bayerischen Landtag zu wählen. Möchte ich etwas wissen, muss ich somit eine Schriftliche Anfrage stellen oder auf die Information verzichten.

Die Informationen die ich bei den Ministerien erfragen möchte, gehören zur ganzen Bandbreite der Themengebiete und betreffen die Ausgaben und die Pläne für den  Straßenbau in Bayern genauso wie die Prognose zu den Schülerzahlen in den einzelnen Regionen usw. Fragen ergeben sich auf unterschiedliche Weise: zum einen werde ich von Bürgern direkt angesprochen, ob ich Informationen zu einem bestimmten Thema habe, zum anderen wollen Verbände aber auch Bürgermeister oder Gemeinderäte etwas genauer wissen, was in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Selbstverständlich stoße auch ich bei der täglichen Zeitungslektüre oder in Gesprächen  auf viele Widersprüche, die ich in Frageform an die Ministerien herantrage, um Gewissheit zu bekommen.

Das Fragerecht ist für einen Abgeordneten der Opposition somit eines der stärksten Instrumente um die Staatsregierung und ihre Arbeitsweise zu kontrollieren. Die Bayerische Staatsregierung hat zu diesem Thema deshalb selbst folgendes geantwortet:
„Die Staatsregierung steht auf dem Standpunkt, dass ein starkes parlamentarisches Fragerecht in einem demokratischen Rechtsstaat zwingend erforderlich ist.“

Dem Einwand, dass durch die Fragen auch wiederum ein gewisser bürokratischer Aufwand betrieben werden muss, stimme ich voll zu. Dieser Aufwand ist meiner Meinung nach aber gerechtfertigt, da er zur Kontrolle der Regierung und zur Erhaltung unseres demokratischen Rechtsstaates „zwingend erforderlich“ ist.

Mit diesen Anfragen wird die Regierung gezwungen ihre Politik transparent zu gestalten und alle Informationen zu veröffentlichen. Denn die Antworten werden nicht nur von mir auf meiner Internetseite gezeigt, sondern auch auf den Seiten des Bayerischen Landtags, von allen fragenden Abgeordneten veröffentlicht. Somit tragen auch meine Anfragen an die Staatsregierung zu mehr Transparenz der Politik in Bayern bei. Dass diese Transparenz Geld kostet leuchtet jedem ein. Doch dies ist notwendig, um unser politische System auch in Zukunft zu legitimieren und mit aller Offenheit die politischen Prozesse den Bürgern Bayerns zu präsentieren.

Auch die gläserne Kuppel des Berliner Reichstages soll Transparenz in der Politik symbolisieren.Foto: Michael Plasmeier (ThePlaz), wikipedia.org



23 Januar 2012

Manche Leser schlucken Zeitungsmeldungen unzerkaut

Bildung als höchste Priorität, so hört man den Kultusminister immer wieder tönen. Auch ich als Bildungspolitiker sehe das durchaus so und nehme diese Aufgabe ernst. Viele Herausforderungen wie das Bemühen um kleinere Klassen, eine rhythmisierte Ganztagsbeschulung, mehr Lehrerstundenzuweisung und mehr Eigenständigkeit für die Schulen stehen da auf der Agenda ganz oben.

Das war auch der wesentliche Beweggrund für mich, das pädagogische Schulkonzept der Esselbacher Privatschule „Lern mit mir“ des Universellen Leben, die die einzige klassische gebundene Ganztagsgrundschule in Unterfranken ist, zu besuchen. Es war dies nicht der erste Besuch von Politikern an dieser Schule, denn bereits die SPD hatte sich einmal ähnlich positiv über das Schulkonzept in einer Pressemitteilung geäußert. Auch der bayerische Umweltminister Dr. Markus Söder (CSU) hatte die Privatschule viermal in Folge mit dem Umweltpreis in der höchsten Kategorie, den drei Sternen, ausgezeichnet.

Bisher erfolgten diese Auszeichnungen und Besuche, ohne dass sich die Presse dafür in dem Maße interessierte, wie dies mein Schulbesuch getan hat. Da stellt sich doch die berechtigte Frage, warum dies so ist und warum gerade sechs Wochen nach dem Besuch, das Bayerische Fernsehen, mich noch einmal "so in Szene" setzte? Da der BR seit mehr als einem Jahrzehnt einen juristischen Kleinkrieg gegen das Universelle Lebens führt, war die Tendenz der erfolgten Berichterstattung für mich von vornherein keine Überraschung.

Auf das "so in Szene" setzen möchte ich noch einmal eingehen und meine Sichtweise darstellen, die sich in den bisherigen Presseberichten leider nicht widerspiegelt.
Gerade in meiner Funktion als bildungspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion interessieren mich zwangsläufig neue Schulformen, schließlich wird die Unzufriedenheit mit dem derzeitigen Schulsystem tagtäglich mir immer wieder von frustrierten Eltern, enttäuschten Lehrern und unter Leistungsdruck stehenden Schülern mitgeteilt. Das einfach zu ignorieren ist nicht meine Art! Außerdem möchte ich als Abgeordneter für Main-Spessart keine regional hier ansässige Schule einfach ignorieren, in der auch Kinder aus dem Landkreis, deren Eltern nicht dem Universellen Leben angehören, unterrichtet werden.

Dazu, und das pädagogische Schulkonzept kennen zu lernen und zu hinterfragen, diente mir mein Besuch. So ganz nebenbei wird die staatlich anerkannte Privatschule auch mit Ihren Steuergeldern beim Personal gefördert und da sollte es eigentlich im Interesse aller Bürger sein, dass diese Mittel auch im Sinne des Geldgebers eingesetzt werden. Und da der Landtag letztendlich diese Mittel genehmigen muss, ist es auch Aufgabe von Abgeordneten sich über deren korrekten Einsatz zu informieren, auch und vielleicht gerade, wenn der Schulträger UL heißt.

Darauf und vor allem, dass keine ideologischen Inhalte gelehrt werden, haben die Schulaufsichtsbehörden des Regierungsbezirkes Unterfranken und des Staatlichen Schulamtes regelmäßig ein Auge geworfen und „keine sektenrelevante Beeinflussung“ in all den Jahren feststellen können, was für mich ausschlaggebend war nach reiflicher Überlegung – trotz und im Wissen um den Träger - diese Schule zu besuchen. Schließlich hat das Kultusministerium der Privatschule die staatliche Anerkennung als Ersatzschule genehmigt.

Wenn ich mir dann Feststellungen des BR-Reporters des Politmagazins „kontrovers“, man könne die Pädagogik der Schule nicht von den Ansichten des „Universellen Lebens“ trennen, anhören muss, dann erlaube ich mir schon einmal zu fragen, ob die über die Jahre die Schule kontrollierenden Schulamtsdirektoren mit geschlossenen Augen und Ohren durch die Schule gegangen sind und dies alles nicht wahrgenommen haben?

Um dies nun letztendlich zu hinterfragen, habe ich  veranlasst, dass die bayerische Staatsregierung einen Bericht an den Bayerischen Landtag erstellt, indem Sie dazu Stellung nehmen muss, ob sie in der Privatschule „Lern mit mir“ in Esselbach eine negative ideologische Beeinflussung von wehrlosen Kindern vermutet und ob sie dieses Verhalten gegebenenfalls duldet. Die zentrale Frage an die Staatsregierung ist, ob das Staatsministerium für Unterricht und Kultus überall die Jahre ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen ist und sollten "Auffälligkeiten" vorhanden sein, warum sie dann nicht eingegriffen hat und die Schule in ihrer jetzigen Art duldet. Denn nach wie vor liegt die Verantwortung für das Betreiben einer staatlich anerkannten Schule beim bayerischen Kultusministerium und nicht bei mir!

Ich kann für meinen Besuch nur noch einmal betonen: Mir ist keine ideologische Beeinflussung der Schüler aufgefallen. Das pädagogische Konzept der gebundenen Ganztagsschule ist schlüssig, Die Lerngruppen sind klein, weshalb eine individuelle Förderung jedes einzelnen Schülers stattfinden kann, eine Forderung, die die Freien Wähler seit langem an das staatliche Schulsystem stellen. Ich habe mich bei meinem Schulbesuch und meiner anschließenden Pressemeldung positiv gegenüber diesem pädagogischen Konzept geäußert. Die Lehren des „Universellen Lebens“ habe ich nie unterstützt und distanziere mich entschieden von dieser Ideologie.

Dieser Tage sind mir via facebook folgende Zeilen zugestellt worden:

"Hallo Herr Felbinger, mein Name ist NN; ich bin 15 Jahre alt und wohne bei Marktheidenfeld. Seit der 4. Klasse gehe ich auf die Privatschule LERN MIT MIR in Esselbach. Zurzeit bin ich in der 9. Weder meine Eltern noch ich haben etwas mit der Glaubensgemeinschaft des Universellen Leben in irgendeiner Weise zu tun. Ich kann Ihnen nur sagen, dass es mir auf der Schule sehr gut gefällt. Eine Glaubensbeeinflussung hat bis heute noch nie stattgefunden. Wenn gewünscht können wir uns mit meinen Eltern zusammen einmal in Marktheidenfeld unterhalten. Liebe Grüße NN“

Dieses Angebot habe ich bereits angenommen, danke!

Ich kann nachvollziehen, dass es Irritationen gegeben hat, dass ich die Schule des Universellen Lebens besucht habe. Wenn ich aber an eine solche staatlich anerkannte Schule gehe, dann gehe ich davon aus, dass dort kein ideologischer Druck auf die Schüler ausgeübt wird, dass dort die Schüler nicht in ihrer Persönlichkeitsentfaltung eingeschränkt werden. Foto: Gerd Altmann/ PIXELIO



17 Januar 2012

Winterklausur der Freien Wähler – eine Zusammenfassung




16 Januar 2012

Dem Handwerk mehr Wertschätzung entgegenbringen

Das Handwerk und der Mittelstand liegen uns FREIEN WÄHLER besonders am Herzen. Deshalb waren diesen Schwerpunktthemen auch unsere Winterklausurtagung in Augsburg gewidmet. Bei einem Besuch der Handwerkskammer für Schwaben (HWK) legten wir in diesem Themenfeld unsere Marschroute fest.

Wenn der Freistaat in den vergangenen Jahren mehr auf Handwerksmeister als auf Investmentbanker gesetzt hätte, stünde Bayern heute wohl besser da. Diese Feststellung lässt guten Gewissens treffen, denn auf die bewährte Arbeit des ehrbaren bayerischen Handwerks war auch während der Finanz- und Wirtschaftskrise Verlass. Derzeit sind die Auftragsbücher der Handwerker voll. Das Handwerk boomt und gesucht werden nicht nur Meister, sondern auch Auszubildende.

Dennoch oder gerade deshalb sind wir FREIE WÄHLER der festen Überzeugung, dass das Handwerk mehr politische Wertschätzung und Unterstützung benötigt – vor allem aus der bayerischen Landespolitik.
Wir wollen wirtschaftspolitisch dafür sorgen, dass echte Werte geschaffen werden – und damit langfristige Arbeitsplätze, denn diese sind die Grundvoraussetzungen gerade um in den ländlichen Gebieten ein attraktives Lebensumfeld zu sichern. Auf dem weitläufigen HWK-Gelände konnten wir uns über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten für junge Menschen einen sehr guten Eindruck machen. Die Handwerkskammer für Schwaben lebt genau das vor, was wir FREIE WÄHLER uns von der Realwirtschaft erwarten: Eine fachlich solide Ausbildung des dringend benötigten Nachwuchses, den ehrbaren Kaufmann und persönlich haftenden Unternehmer, seine Leistungsbereitschaft, Kreativität und regionale Verwurzelung.
Jürgen Schmid, Präsident der HWK für Schwaben, bestätigte uns in unserer Zielsetzung und meinte, das Leitbild des verantwortungsvollen Unternehmers müsse in Deutschland wieder größeren Stellenwert erhalten, eine Rückbesinnung auf die Tugenden der Sozialen Marktwirtschaft sei ebenfalls dringend erforderlich.

Mit rund fünf Millionen Beschäftigten ist das Handwerk der größte Arbeitgeber in Deutschland – jeder dritte Lehrling wird hier ausgebildet – bundesweit sind das 450.000 junge Menschen. Dies unterstreicht der Slogan der Handwerkskammern "Das Handwerk - Die Wirtschaftsmacht von nebenan“.

Deswegen muss Wirtschaftspolitik in den Augen der FREIEN WÄHLER darauf ausgerichtet sein, bestmögliche Rahmenbedingungen für das Handwerk in Bayern zu schaffen. Dabei warnen wir vor immer weiteren Reglementierungen, die gerade kleine Betriebe besonders belasten. Die größten Herausforderungen der Zukunft sehen wir im demographischen Wandel und dem sich daraus ergebenden Problem des Fachkräftemangels. Daher sind wir völlig einer Meinung mit der Handwerkskammer für Schwaben, dass die Grundvoraussetzungen für gut qualifizierte Fachkräfte bereits im Kindergarten und in der Schule gelegt werden.
Interessant in diesem Zusammenhang die Feststellung, dass sich die Auszubildenden des Handwerks im Bereich Schwaben zu 65 Prozent aus Mittelschulabsolventen zusammen setzen und die Handwerksvertreter nach wie vor schulische Ausbildungsdefizite im Bereich Lesen, Rechnen, Schreiben als die größten Ausbildungshindernisse für eine erfolgreiche Berufslaufbahn sehen. Und explizit verdeutlichen die Handwerksvertreter, dass eine grundlegende wertorientierte und an der Vermittlung von Sachkompetenzen ausgerichtete Schulausbildung hierfür nötig sei und dies über die derzeitigen Inhalte der Mittelschule nur ungenügend vermittelt werde.

Zur Erinnerung: Bei der Einführung der Mittelschule lagen die Einwände der FREIEN WÄHLER genau in diesen Punkten und unser Gegenentwurf zum Konzept der Staatsregierung, "Die berufsorientierte Mittelschule", wurde damals als zu wenig spezifisch von der Regierungskoalition abgebügelt.

Unsere Fraktion zu Gast bei der HWK Schwaben.



13 Januar 2012

Hochsubventionierter „BuFDi“ gefährdet bewährtes FSJ

Zivi war mal, und nun FSJ versus BuFDi

Junge Männer ab 18 Jahren mussten bisher zur Bundeswehr oder einen Zivildienst absolvieren. Für junge Frauen gab es eine Alternative mit dem Freiwilligen Sozialen - oder Ökologischen Jahr (FSJ bzw. FÖJ). Seit rund 30 Jahren war dies ein vielgenutzte „Orientierungszeit“ für Jugendliche, die bei den drei großen Jugendverbänden Sportjugend, Evangelische Jugend und Bund der Katholischen Jugend (BDKJ) absolviert werden konnte. Der Wegfall der Wehrpflicht reißt nunmehr ein abruptes Loch in die Angebotspalette und schmerzhaft macht sich auch in vielen Einrichtungen, die auf die Unterstützung von Zivis angewiesen waren, eine Lücke bemerkbar. Bei einem Gespräch mit den Verantwortlichen des BDKJ in Würzburg erfuhr ich zusätzlich von der Tragik mit dem konkurrierenden Bundesfreiwilligendienst (kurz BuFDi).

Eigentlich wäre es naheliegend gewesen nunmehr den etablierten und bewährten Freiwilligendienst zu forcieren. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hatte jedoch ganz andere Interessen. Nicht zuletzt um den Bestand der eigenen Behörde, das Bundesamt für Zivildienst mit 1500 Mitarbeitern, zu legitimieren, wurde kurzerhand der Bundesfreiwilligendienst  aus der Taufe gehoben. In sehr kurzer Zeit, gewissermaßen mit heißer Nadel gestrickt, wurde dazu ein Gesetz verabschiedet, um diesen Dienst ab Juli 2011 anbieten zu können.

Bereits damals äußerten die Träger des FSJ und FÖJ große Bedenken, dass mit dem staatlich organisierten BuFDi überflüssige Konkurrenz geschaffen werden könnte, der noch dazu finanziell besser ausgestattet ist. Erfreulicherweise haben sich die Bewerbungszahlen der im FSJ und FÖJ ab September 2011 sehr positiv entwickelt und sind noch einmal deutlich gestiegen.

Ganz anders die Situation beim BuFDi: Ausführungsbestimmungen waren noch nicht bekannt und Jugendlichen ist diese Dienstform noch völlig unbekannt. Statt der 35 000 erwarteten Freiwilligen für den BuFDi im Juni bewarben sich nur 3000-5000. Recht drastisch hat darauf das Bundesministerium reagiert. Die Sozialverbände sollten über die Finanzierung gezwungen werden, InteressentenInnen für das FSJ in den BuFDi umzusteuern. Konkret: ein Träger sollte nur noch Zuschüsse für das FSJ erhalten, wenn auch Stellen des BuFDi besetzt werden. Zunächst sollte dabei das Verhältnis 3 zu 2 sein, andernfalls sollten die FSJler gekündigt und in den BFD übergeleitet werden.




Diese Vorgabe schlug deutschlandweit wie eine Bombe ein und bedeutete Wortbruch gegenüber dem ursprünglich Vereinbarten, dass der BuFDi nicht auf Kosten des FSJ geschaffen werden dürfe. Es war auch gar nicht möglich in so kurzer Zeit von einem zum anderen Dienst umzuswitchen. Hinzu kam, dass Sportjugend und BDJK gar keinen BuFDi anbieten, da dies der Erwachsenenverband respektive die Caritas übernimmt. Schließlich wich das Bundesministerium von seiner harten Forderung, das Angebot im FSJ deutlich zu reduzieren und MitarbeiterInnen zu entlassen ab, erwiderte aber, das es egal sei ob Jugendliche ein FSJ oder einen BuFDi absolvieren.

Man kann sich da über derlei Unkenntnis, die schon ins Peinliche geht, nur wundern, denn dies ist nicht so. Beim FSJ wird zwischen Freiwilligen, der Einsatzstelle und dem Trägerverband ein Dreiecksvertrag geschlossen. Dabei wird der Träger zu verschiedenen Leistungen gegenüber den Freiwilligen verpflichtet, die zwar beim BuFDi möglich, aber nicht zwingend vorgeschrieben sind. Zudem schließen die Freiwilligen beim BuFDi ihren Vertrag nur noch mit dem Bund ab.

Die Sorge der Träger, die das FSJ in vielen Jahren mit Engagement und in einer hohen inhaltlichen Qualität aufbauten und auch mit ihrer vielfältigen verbandlichen Identität anbieten ist nunmehr, dass sie von einem staatlich gesteuerten Dienst verdrängt und aufgrund der besseren Förderung des BuFDi ausgebootet werden. Während die Träger beim FSJ mit 7000 Euro bezuschusst werden, wird der BuFDi mit 11 000 Euro unterstützt. Der Erfolg des BuFDi darf dennoch nicht durch die Verdrängung des bewährten FSJ, getragen durch das zivilgesellschaftliche Engagement freier Träger und die deutlich bessere Förderung, erzwungen werden.


12 Januar 2012

Verfassungsrang für den ländlichen Raum

Wir FREIE WÄHLER wollen Ministerpräsident Horst Seehofer beim Wort nehmen und eine Festschreibung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land in der bayerischen Verfassung verankern.

Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf wird sich der Bayerischen Landtag in einer seiner ersten Plenarsitzungen im neuen Jahr befassen. Angestoßen hatte der Ministerpräsident die Diskussion darüber mit einer entsprechenden Ankündigung auf dem politischen Aschermittwoch im vergangenen Jahr in Passau. Nunmehr legten wir einen Verfassungsänderungsentwurf vor. Unser Vorschlag ist kurz und bündig. Der Artikel 3 der Bayerischen Verfassung soll durch den Absatz „In allen Landesteilen sind gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen und dauerhaft zu sichern“ erweitert werden. Auch die SPD hat zeitgleich einen ähnlich lautenden Vorstoß eingebracht.

Die Oppositions-Vorstöße werden getrieben von der Befürchtung, dass die CSU die Verfassungsänderung als Wahlkampf-Bonbon nutzen könnte, indem sie kurz vor der nächsten Landtagswahl dies in die Wege leitet als Signal an die Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum. Längstens fühlen die Menschen, dass sie nicht im Mittelpunkt der politischen Interessen stehen, wenn Großprojekte wie die Sanierung des Gärtnerplatztheaters mit 73 Millionen Euro oder der Bau einer großen Konzerthalle unisono in der Landeshauptstadt auf der Agenda der Regierungskoalition stehen, während beispielsweise kleine Kulturveranstaltungen oder Kulturträger mit einer gerade lächerlichen einmaligen Anschubfinanzierung zurechtkommen müssen. Weitere Beispiele, wie die 3. Startbahn am Münchner Flughafen  oder die Breitbandabdeckung, ergänzen das Gesamtbild.

Gerade vor dem Hintergrund der Bevölkerungsrückgänge in den östlichen und nördlichen früheren „Grenz“-Regionen – hier in Unterfranken speziell die Gebiete Rhön-Grabfeld-Hassberge - durch den bereits erfolgten Attraktivitätsverlust wegen Schulschließungen, ungenügenden öffentlichen Verkehrsanbindungen, noch nicht flächendeckender DSL-Versorgung und Arbeitsplatzverluste, kommt es mehr denn je zu einem Ausdünnen ganzer Landstriche und einem Zuzug in die Großzentren. Deshalb braucht es hier dringend neuer Impulse und Förderinstrumente, um dem entgegen zu wirken. Und da die Staatsregierungen im letzten Jahrzehnt dem ländlichen Raum viel versprochen und wenig gehalten hat, kann über eine Verfassungsänderung dies am ehesten zur Pflichtaufgabe gemacht werden.

Jede Änderung der Landesverfassung muss in einem Volksentscheid durch die Wahlberechtigten gebilligt werden. Hierzu würde sich eine Abstimmung zusammen mit der Landtagswahl im Herbst 2013 anbieten, sodass die Wahlberechtigten nicht zweimal ins Wahllokal gebeten werden müssen.




Jetzt muss die Staatsregierung Farbe bekennen, ob sie wieder gleiche Lebensverhältnisse in den Bayerischen regionen herstellen will oder der ländliche Raum endgültig abgehängt wird. Foto: Jan Freese/ PIXELIO



12 Januar 2012

Qualität im Hotellerie- und Gastgewerbe entscheidend

Franken als Heimat und Mainfranken als Region sind mir bei all meinen Aktivitäten im politischen Alltag sehr wichtig. Dazu gehören auch die fränkische Wirtshaus-Kultur und der Tourismus. Beim Neujahrsempfang des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes im Landkreis Main-Spessart hörte ich mir deshalb die Sorgen und Nöte der Hoteliers und Gastwirte an und ich fand dabei viel Übereinstimmung mit unseren FREIE WÄHLER-Positionen und Forderungen für den Mittelstand: Bürokratieabbau für den Mittelstand, Qualität durch Sachkundenachweis und Kooperation in der Region waren dabei Stichworte.

Das gemeinsame Streben nach Qualität, wie dies beispielsweise vorbildlich bei der jährlichen Aktion „Frische aus Main-Spessart“ von den Gastwirten umgesetzt wird, halte ich dabei für ein wesentliches Element, um sich als Genussregion zu etablieren und somit Tourismus in die Region zu ziehen. Qualität kann nur erreicht werden, wenn auch entsprechende Aktivitäten dafür offensiv und möglichst im Verbund, wie bei o.a. Aktion, angegangen werden.

Dazu gehört meines Erachtens auch der Sachkundenachweis in Form des Gastro Management Pass (GMP) als ideales Instrument zur Dokumentation der Qualität eines Betriebes und als Gegenentwurf zur von der Politik aufgedrängten und gescheiterten „Hygiene-Ampel“. Letztere mag auf den ersten Blick durchaus sinnvoll erscheinen, jedoch birgt sie erhebliche Gefahren für die Gastronomie. Denn durch ungenügendes Personal an den Gesundheitsämtern kann sie gar nicht ausreichend flächendeckend und zeitlich flexibel verfügbar bedient und kontrolliert werden. „Bis ich da eine Nachkontrolle im Falle einer negativen Bewertung habe, existiere ich schon nicht mehr“, so die Aussage eines anwesenden Gastwirts.

Gegen ein neues Ampelchaos wenden sich die Hoteliers und Gaststättenbetreiber und setzen dabei auf einen Qualitätspass.Foto: Bernhard Thürauf/ PIXELIO



Der GMP hingegen liefert eine Aussage über nachhaltige, fundierte Kenntnisse in den Bereichen Hygiene, Recht, Unternehmensführung und Service Qualität und stellt ein von den Industrie- und Handelskammern sowie der Politik anerkanntes Instrument dar.  Bereits jetzt schauen die übrigen Bundesländer neidisch nach Bayern und sehen in diesem Qualitätssiegel einen sinnvollen Ansatz um in der Gastronomie und Hotellerie die Spreu vom Weizen zu trennen. So kann das Label „GMP“ nur von solchen Betrieben erreicht werden, die über qualifiziert ausgebildetes gastgewerbliches Personal und den IHK-Unterrichtungsnachweis verfügen. Dabei wird das gesamte Unternehmen als Team bewertet.

Aber auch die immer mehr überbordende Bürokratie ist vor allem den Hoteliers eine Last. Statistiken, Prüfnachweise und Meldenachweise machen ihnen das Leben schwer. So muss beispielsweise die Meldung einer neuen Arbeitskraft unmittelbar am Einstellungstag erfolgen. Gerade in so personalintensiven Branchen wie der Gastronomie mit ihren vielen Teilzeitkräften muss aber auch flexibel auf die Nachfrage reagiert werden können, denn selten ist im Voraus festzulegen, wie viele Arbeitskräfte tatsächlich gebraucht werden und ob diese dann auch zuverlässig kommen. Ist Letzteres nicht der Fall, muss nach bisherigen Vorschriften eine getätigte Sofortmeldung umgehend storniert werden, was wieder zu bürokratischer Mehrarbeit und zusätzlichen Kosten führt.

Welch bedeutender Wirtschaftszweig das Hotellerie- und Gastgewerbe in Bayern ist, beweisen die Zahlen. Ein Fünftel des Gesamtumsatzes in dieser Branche wird im Freistaat rekrutiert. Dieser wird zu einem Großteil in kleinen mittelständischen Unternehmen eingefahren. Wie überhaupt der Mittelstand in Industrie, Handwerk, Wirtschaft und Gewerbe rund 99,7 Prozent der bayerischen Unternehmen ausmachen und damit eindeutig die Stütze der bayerischen Wirtschaft sind. Diese Unternehmen beschäftigen drei Viertel der bayerischen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter und leisten einen noch größeren Beitrag auf dem Ausbildungsmarkt. Im Hotel- und Gastronomiebereich sind dies rund 18 000 Auszubildende und etwa 560 000 Arbeitnehmer mit einem Umsatz von rund 12 Milliarden Euro.


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