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24 November 2011

Mein Videopodcast zum Fachkräftemangel



21 November 2011

Einbürgerung von Kosovaren erleichtern

Es ist nicht unbedingt ein Kernthema von uns Freien Wählern, aber als integrationspolitischer Sprecher ist es mir ein Anliegen alle Menschen gleich zu behandeln. Zumal das Anliegen nicht mehr als recht und billig ist und nichts anderes als eine Gleichbehandlung der Kosovaren verlangt und eine konsequente Durchsetzung der Gesetzgebung ist. Wir haben die Staatsregierung aufgefordert, ihre Einbürgerungspraxis an die Handhabung in den anderen Bundesländern anzupassen und die Einbürgerung von Kosovaren auch ohne Entlassung aus der serbischen Staatsbürgerschaft zuzulassen. Diese Diskussion war bereits kürzlich Thema im Bayerischen Integrationsrat, in dem ich die Interessen unserer Fraktion vertrete.

Vielleicht hellen ein paar Hintergrundinformationen die Sachlage etwas auf. Denn Bayern ist neben Sachsen das einzige Bundesland, das trotz der Anerkennung Kosovos durch Deutschland von einbürgerungswilligen Kosovaren verlangt, nicht nur ihre kosovarische, sondern auch die serbische Staatsbürgerschaft abzulegen. Was einfach klingt, wird aber in der Beziehung dieser beiden zerstrittenen Staaten zu einem Marathonlauf mit feststehenden Hindernissen.

Zwar setzt eine Einbürgerung in Deutschland grundsätzlich voraus, dass der Ausländer seine bisherige Staatsbürgerschaft aufgibt oder verliert. Paragraph 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StAG regelt aber unter anderem, dass hiervon eine Ausnahme zu machen ist, wenn die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von unzumutbaren Bedingungen abhängig gemacht wird. Dies trifft auf die Kosovaren zu.  Schließlich liegen dem Bayerischen Flüchtlingsrat Hinweise darüber vor, dass die begehrte Entlassung aus der Staatsbürgerschaft zum Teil nur gegen die Zahlung von Bestechungsgeld möglich ist. Viele Betroffenen empfinden es im Übrigen als demütigend, den ehemaligen Kriegsgegner um die Entlassung aus der serbischen Staatsangehörigkeit zu „bitten“.

Ich bin der Meinung, wenn die restlichen Einbürgerungsvoraussetzungen vorliegen, steht einer Einbürgerung in Deutschland nichts entgegen. Vor diesem Hintergrund sollte die Bayerische Staatsregierung ihre Einbürgerungspraxis für Kosovaren erleichtern, zumal die anderen Bundesländer hier längst die Weichen richtig gestellt haben.




Die Bayerische Staatsregierung sollte ihre Einbürgerungspraxis für Kosovaren erleichtern bzw. an die Handhabung in den anderen Bundesländern anpassen. Foto von Dieter Schütz/ PIXELIO



18 November 2011

Per Online-Buchungssystem Elternsprechtage effizienter machen

Elternarbeit gewinnt für das Gelingen der Schulbildung heutzutage mehr denn je an Bedeutung. Elternsprechtage sind für die wichtige Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrern und Schule deshalb von großer Bedeutung. Online Buchungssysteme für Elternsprechtage könnten dazu beitragen, dass sie für Lehrer wie Eltern entspannter stattfinden können. Doch wo da noch Hürden im Weg sind, das zeigt meine Anfrage an die Staatsregierung.

Oft sind Elternsprechtage für viele Eltern mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden. Lange Wartezeiten und nicht immer einfach zu koordinierende Besuche mehrerer Lehrkräfte machen den so wichtigen Kontakt zu den Lehrkräften nicht selten zu einem Wettlauf mit der Zeit. Online-Buchungssysteme für Elternsprechtage an Schulen könnten helfen die Wartezeiten erheblich zu verkürzen und eine effizientere Zeitplanung zu ermöglichen. Doch wie so oft liegen zwischen Wunsch und Wirklichkeit viele noch zu beseitigende Hürden. In diesem Fall ist es der Datenschutz, der bisher die Umsetzung an vielen Schulen verhindert hat.

Lesen Sie dazu die Stellungnahme der Staatsregierung auf meine Frage, welche Einschätzung bezüglich des Datenschutzes hierzu der Bayerische Datenschutzbeauftragte hat:

"Es trifft nicht zu, dass Online-Buchungssysteme für Elternsprechtage an Schulen von der Staatsregierung grundsätzlich abgelehnt werden. Bei deren Einsatz sind allerdings die einschlägigen Rechtsvorschriften zu beachten. Je nach Ausgestaltung des Verfahrens können grundsätzliche datenschutzrechtliche Bedenken gegen dessen Anwendung sprechen. Das ist z. B. der Fall, wenn über einen Link auf der Web-Seite der Schule für jedermann (weltweit) offen einsehbar ist, betreffend welche Schülerin/ welchen Schüler sich die Erziehungsberechtigten bei welcher Lehrkraft angemeldet haben. Diese Information ist jedoch nur für einen kleinen Kreis von Adressaten von Interesse – eine weltweite Streuung der Information aus Datenschutzsicht nicht erforderlich. Unabhängig davon handelt es sich bei den Buchungsdaten um Informationen, die genaue Auskunft über den Aufenthalt der Erziehungsberechtigten und Zeiten der Abwesenheit von ihrer Wohnung geben, die in falschen Händen keineswegs harmlos sind."









Online-Buchungssysteme für Elternsprechtage könnten Wartezeiten erheblich verkürzen und eine effizientere Zeitplanung ermöglichen.Foto von Gerd Altmann./ PIXELIO
















Hinsichtlich dieser Einlassung der Staatsregierung muss ich schon darauf hinweisen, dass mittlerweile die technischen Möglichkeiten dies ermöglichen, dass mit passwortgeschützten Bereichen diese datenschutzrechtlichen Bedenken erheblich reduziert bis ausgeschlossen werden können. Vor allem traue ich den computerversierten Lehrkräften an den Schulen hier mehr Knowhow zu als es das Kultusministerium aufweist. Aber wie schwer hier die bürokratischen Mühlen des Ministeriums mahlen zeigt die weitere Einlassung zu meiner Fragestellung:

"Bei Einrichtung eines Online-Buchungssystems für Elternsprechtage mit personenbezogenen Daten in einem passwortgeschützten Bereich der Schulhomepage bestehen die o.g. grundsätzlichen datenschutzrechtlichen Bedenken zwar nicht, es ist aber zu beachten, dass entsprechend den Vorgaben des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) eine datenschutzrechtliche Freigabe des Verfahrens und die Aufnahme des Verfahrens in das Verfahrensverzeichnis der Schule durch den örtlich zuständigen behördlichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind (vgl. Art. 26 und 27 BayDSG). Je nachdem, wem der passwortgeschützte Bereich zur Einsicht offen steht, sind ggf. auch Einwilligungen der Betroffenen einzuholen (Art. 15 BayDSG). Im Übrigen müssen bei Einrichtung eines passwortgeschützten Bereichs an der Schule die technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen werden, um den Datenschutz zu gewährleisten (vgl. Art. 7 BayDSG) – z. B. Übertragung der personenbezogenen Daten nur mit geeigneter Verschlüsselung, ausreichender Passwortschutz. Bei Speicherung personenbezogener Daten auf einem schulexternen Server ist eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 6 BayDSG abzuschließen".

Vielleicht geht es Ihnen beim Lesen dieser Sätze wie mir, es graut einem vor so vielen Vorschriften und Richtlinien. Da wundert es einem nicht, wenn hohes Engagement von Lehrerschaft nahezu im  Keim erstickt wird. Doch ich bin mir sicher, dass die wirklichen „Computerfreaks“ unter den Lehrern sich davon nicht abhalten lassen. Schließlich wissen sie jetzt, was es einzuhalten gilt und haben es mit dieser Anfrage schwarz auf weiß, sodass es nicht zur Schlussfolgerung der Staatsregierung kommen muss, die da lautet:

"Soweit eine der genannten Bedingungen an staatlichen Schulen nicht erfüllt wird, kann das Staatsministerium für Unterricht und Kultus den Einsatz des Verfahrens aus Rechtsgründen nicht billigen".








Es graut einem vor so vielen Vorschriften und Richtlinien. Foto von Gerd Altmann/ PIXELIO.












18 November 2011

Die Zeit für eine Stärkung der Informatik am Gymnasium ist noch nicht reif

Die Bedeutung von Informatik in einer globalisierten Welt ist unbestritten. Deshalb wollten wir Freien Wähler mit dem Antrag 'Bedeutung der Informatik in der gymnasialen Oberstufe stärken'  diesen Umstand der unserer Ansicht nach ungenügenden (Wahl)verpflichtenden Möglichkeiten der Vermittlung grundlegender informatischer Kenntnisse im Gymnasium aufgreifen und verbessern. Der Antrag wurde allerdings im Bildungsausschuss abgelehnt.

Wir hatten damit auch eine Forderung verschiedener Wirtschaftsverbände, die mangelnde Grundkenntnisse der Gymnasial-Absolventen bemängeln und auch von Eltern zum Anlass genommen, um zum einen das Fach Informatik im naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium gleichwertig zu den naturwissenschaftlichen Fächern Biologie, Chemie, Physik zu behandeln und damit aufzuwerten.

Darüber hinaus sollte die Belegung von Informatik  als Wahlpflichtfach für alle Ausbildungsrichtungen des Gymnasiums ermöglicht werden und die dafür gegebenenfalls notwendigen Anpassungen, Ergänzungen und Übergangsregelungen  in der Qualifikationsphase für das kommende Schuljahr umgesetzt werden, so dass SchülerInnen, die dieses Fach belegt haben und deshalb nach aktueller Regelung unterpunkten würden, das Fach zukünftig gleichwertig als zweite Naturwissenschaft einbringen hätten können.

Da Bayern die Förderung nach gleichwertiger Anerkennung im naturwissenschaftlichen Fächerkanon nur in Absprache mit der KMK regeln kann,  möchte ich exemplarisch auf das Beispiel Baden-Württemberg, wo ab Jahrgangstufe 11 jeder Schüler zwei Wochenstunden als Wahlfach belegen kann und in einem Schulversuch seit 2008 ein vierstündiges Kernfach Informatik ausprobiert, verweisen.

Auch Sachsen ermöglicht seinen SchülerInnen über Schwerpunktunterricht und verschiedene Profile eine hochwertige Informatik- Ausbildung im Gymnasium und in der gymnasialen Oberstufe, um so typische Denk-und Arbeitsweisen der Informatik vertiefen zu können.

Dies wird nun bis auf Weiteres in Bayern nicht möglich sein, denn unser Ansinnen hinsichtlich verpflichtender Informatikstunden wurde von allen Fraktionen mit Verweis auf die Wahlpflichtmöglichkeiten abgelehnt. Die Gleichstellung mit den übrigen naturwissenschaftlichen Fächern wurde auch seitens der SPD unterstützt. Ich bin mir jedoch sicher, dass es nicht allzu lange dauern wird, dass dieses Anliegen  in irgendeiner Weise oder Form wieder aufgegriffen werden wird und dann u.U. unter anderem Namen oder Titel umgesetzt werden wird, da die gesamtgesellschaftliche Entwicklung dies unumgänglich machen wird und die Wirtschaftsverbände dies einfordern werden.

Die Zeit für eine Stärkung der Informatik am Gymnasium ist noch nicht reif. Foto von Dieter Schütz/ PIXELIO



15 November 2011

Weg mit dem Schulgeld für die Altenpflegeschüler

Und täglich grüßt das Murmeltier, so könnte die Neverending Story um die Finanzierung der Altenpflegeschulen in Bayern beginnen. Einmal mehr befasste sich in dieser Woche auf Initiative der Freien Wähler das Plenum des Bayerischen Landtages mit diesem Thema, weil wir Freien Wähler kein Verständnis für diese Verzögerungstaktik haben.

Nachdem die Staatsregierung seit 2007 unsere Studenten mit den Studiengebühren zur Kasse bittet, sind nun die Altenpflege-Schüler dran. Viele Berufsfachschulen zögern noch Schulgeld einzuführen, werden aber über kurz oder lang keine andere Wahl haben. Mittlerweile verlangt ein Großteil der Schulen einen Betrag zwischen 40 und 70 Euro monatlich.

Rechnet man dies auf ein Jahr hoch, so kommt eine Summe von 600 Euro pro Jahr für jeden Schüler zusammen. Das sind zusätzliche Kosten, die die Schüler schultern müssen und schlicht und ergreifend nicht mehr finanziell stemmen können. Mögen 50 Euro im Monat vielleicht für den Einen oder Anderen nicht viel Geld sein, für die betroffenen Altenpflegeschüler ist es das. Denn bei einem durchschnittlichen Azubigehalt von 700-800 Euro pro Monat und einem späteren Verdienst, der ebenfalls sehr bescheiden ist, fällt ein derartiger Betrag ganz schwer ins Gewicht. Im Vergleich zu anderen Berufsgruppen haben Beschäftigte in der Altenpflege nicht die Möglichkeit, ihre Ausbildungskosten später entsprechend zu refinanzieren.

Das ist meiner Meinung nach sozial ungerecht, ein falsches Signal und nicht tragbar! Denn eine Tatsache ist bereits seit über 1 1/2 Jahren bekannt: nämlich dass die derzeit im Haushaltsansatz eingestellten Mittel zukünftig nicht ausreichen werden, da die erfreulicherweise steigende Anzahl der Schülerinnen und Schüler überhaupt nicht berücksichtigt werden. Das ist eine einfache Grundrechnung, das ist keine höhere Mathematik!

Zwar ist der jetzt gefundene Kompromiss gut und richtig, denn er bringt den Schulen mehr finanzielle Sicherheit. ABER: es ändert nichts an der Tatsache, dass die Berufsfachschulen permanent ein finanzielles Defizit einfahren.
In der Sondersitzung des Sozialausschusses kurz vor der Sommerpause wurden die verlässlichen Schülerzahlen der förderfähigen Schüler für spätestens Mitte November versprochen. Die Zeit dahin läuft, denn die Schüler zahlen jetzt Schulgeld. Daher müssen diese Zahlen sofort auf den Tisch! Und die Schulen brauchen den realen Gegenwert des Schulgeldausgleiches- also wie früher die 200 Euro- und nicht dieselbe Summe geteilt durch mehr und mehr Schüler. Denn jeder der Rechnen kann muss feststellen: da kommt weniger dabei raus.

Der Freistaat hat sich vor langer Zeit entschieden die Ausbildung zu 90% privat zu strukturieren. Er muss daher die entsprechenden Kosten auch tragen. Denn eines muss uns auch klar sein: eine komplett staatliche finanzielle Ausbildung der Altenpflegeschüler könnte sich Bayern niemals leisten.

Bei einem durchschnittlichen Azubigehalt von 700-800 Euro pro Monat und einem späteren Verdienst, der ebenfalls sehr bescheiden ist, fällt ein derartiges Schulgeld ganz schwer ins Gewicht. Foto von Thorben Wengert/ PIXELIO



15 November 2011

BayKiBiG auf dem Prüfstand, Verbesserungen sind anzustreben

Bestandsaufnahme und Ausblick zugleich standen hinsichtlich der Förderung von Kindertageseinrichtungen beim zweiten diesjährigen Kommunalgespräch des Freie Wähler Bezirksverbandes mit Bürgermeistern, Gemeinde-, Stadt- und Kreisräten zum BayKiBiG in Würzburg im Fokus. Mit Gerhard Dix, dem Referenten des Bayerischen Gemeindetages, stand dabei ein profunder Experte Rede und Antwort in der Diskussion.

Die seit 2005 in Kraft getretene neue gesetzliche Grundlage, das  Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz - kurz BayKiBiG, bietet seitdem für viele Kommunalpolitiker Anlass zu Diskussionen. Durch den eingetretenen Paradigmenwechsel durch die Umstellung von der ehemals Pauschalförderung auf die so genannte kindbezogene Förderung haben sich für viele Kommunen deutliche Veränderungen ergeben. Insgesamt ist das Fördersystem der Kindertageseinrichtungen sehr spezifisch und orientiert sich sehr stark an der einzelnen Einrichtung.

Ein Hauptkritikpunkt der Sachaufwandsträger, bedingt aber durch die wiederum größtmögliche Flexibilität für die Eltern bei den Buchungszeiten, ist der hohe Verwaltungsaufwand. Die Buchung und Abrechnung verursachen einen hohen Verwaltungsaufwand, da im Prinzip täglich der Gewichtungsfaktor und die Buchungszeit für jedes einzelne Kind eingetragen werden müssen, was einerseits viel Zeit in Anspruch nimmt, die andererseits den Erzieherinnen und Erziehern nicht angerechnet wird.

Problematisch bezeichnen es die kommunalen Mandatsträger auch, dass durch die schwankende Finanzierung keine Planungssicherheit für die Einrichtungen gegeben ist. Hinzu kommt, dass die flexiblen Buchungszeiten dazu führen, dass die Anstellungsverhältnisse unstabil sind. Teilzeit- und Befristungsverträge von Erzieherinnen und Erzieher haben dadurch stark zugenommen.

Dennoch wird das BayKiBiG von Experten als weitgehend positiv bewertet wie Gerhard Dix darstellte. Es hat den Ausbau der Kinderbetreuung in Bayern quantitativ wie qualitativ erheblich befördert. Nun gilt es Verbesserungen in verschiedenen Bereichen anzustreben. So fordern verschiedene Interessenverbände eine deutliche Erhöhung des so genannten Basiswertes und die Einführung einer verbindlichen Kernzeit, um einen strukturierten Tagesablauf in der Einrichtung sicherzustellen. Bereits im Mai dieses Jahres hat die Landtagsfraktion der FW daher die „Qualitätsoffensive Kindergarten“ eingebracht.

Im Rahmen dessen fordern wir ein Konzept, wie ein Kindergartenjahr für die Eltern kostenfrei gestaltet werden könnte. Langfristig sollte die gesamte Kindergartenzeit kostenfrei gestaltet werden, um auch Kinder aus bildungsfernen Schichten von Anfang an in den Bildungsprozess mit einzubeziehen und somit die Bildungschancen für alle Kinder von Anfang an gleich zu gestalten.

Des Weiteren setzt sich unsere Landtagsfraktion für die Bildung eines Fachkräftepools im Kindergartenbereich zur Entlastung des Personals ein. Zudem fordern wir im Rahmen der „Qualitätsoffensive Kindergarten“ eine Verbesserung des Anstellungsschlüssels und damit der Rahmenbedingungen. Denn der entscheidende Schlüssel zu mehr Qualität in Kindertagesstätten ist unserer Ansicht nach die Anzahl des pädagogischen Personals im Verhältnis zur Anzahl der Kinder. Bayern liegt derzeit mit 1:11,5 unter dem Bundesdurchschnitt von 1:10.

Die FW fordern überdies die Staatsregierung dazu auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Vorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen) für Kinder überarbeitet und aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst werden. Die U-Untersuchungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden, wurden inhaltlich in den 70iger Jahren konzipiert und seitdem nur in Details verändert und angepasst. Die medizinischen Möglichkeiten haben sich seitdem verändert. Die Früherkennungsprogramme sollten inhaltlich und strukturell überarbeitet und inhaltlich weiterentwickelt werden.

Auch fordern wir, Freie Wähler,  ein Konzept zu erstellen, wie in Anlehnung an die guten Erfahrungen der Projekte „KIDZ Programm“ und „Vorkurs Deutsch“ alle Kindergartenkinder Kompetenzen vermittelt werden können, die ihnen den Start in die Schullaufbahn erleichtern und damit für gleiche Bildungschancen von Anfang an sorgen.

Die immer mehr vorhandenen Auffälligkeiten bei Kindern wie ADS, Hyperaktivität, sprachliche oder motorische Entwicklungsverzögerungen, die eine intensivere Betreuung erforderlich machen, müssen sich unserer Ansicht nach in einem Gewichtungsfaktor bei der Finanzierung niederschlagen. Mittlerweile zeigen mindestens 20% der Kinder derartige Auffälligkeiten. Derzeit werden diese nur berücksichtigt, wenn sie den Grad einer Behinderung erreichen. Dann werden sie im Rahmen der Kindergartenfinanzierung mit einem Gewichtungsfaktor von 4,5 multipliziert. Dies trifft aber nur in seltenen Ausnahmefällen zu. Wir forderten deshalb von der Staatsregierung einen Bericht, wie ART 21 ABS: 5 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz dahingehend geändert werden kann, dass Entwicklungsverzögerungen bei Kindern besser berücksichtigt werden. Die Antwort steht noch aus.

Ein großes Anliegen ist der Landtagsfraktion die Heilpädagogischen Fachdienste im bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz zu verankern und eine ausreichende Finanzierung sicherzustellen. Auch den Forderungen einiger Verbände eine höhere Differenzierung der Förderfaktoren anzustreben stehen wir positiv gegenüber. Eine Forderung ist unter anderem die Erhöhung des Gewichtungsfaktors für Kinder unter 3 Jahren, da ein Kind von einem Jahr mehr Betreuungsaufwand bedeutet als beispielsweise ein zweieinhalb Jahre altes Kind.




Das BayKiBiG wird von Experten positiv bewertet denn es hat den Ausbau der Kinderbetreuung in Bayern quantitativ wie qualitativ erheblich befördert. Foto von Helene Souza/ PIXELIO



15 November 2011

Schultrojaner hält Landtag in Atem

Trojaner sorgen derzeit im Bayerischen Landtag für Aufsehen. War es vor wenigen Wochen ein so genannter Staatstrojaner zum Ausspähen von illegalen Informationen bei Bürgern, schloss sich diese Woche ein so genannter Schultrojaner nahtlos an. Dieser soll aufgrund einer neuen Vereinbarung zwischen der Kultusministerkonferenz und den Schulbuchverlagen zur Einführung eines Programms zur Suche nach Raubkopien auf Schulcomputern eingeführt werden. Mit mehreren Dringlichkeitsanträgen versuchte die Opposition in einer wortreichen Debatte dies zu verhindern und zumindest ein bisschen Aufhellung im Trojaner-Dunkel zu erreichen.

Diese "Plagiatssoftware" ist Inhalt eines Vertrages zwischen den Bundesländern und den Schulbuchverlagen und soll digitale Kopien von Werken, die für den Unterricht gedacht sind, aufspüren. Äußerst bedenklich ist dabei, dass angeblich weder die Landesdatenschutzbeauftragten, noch die Lehrerverbände informiert wurden. Deshalb ist die allgemeine Empörung über die geplante Einführung dieser Software durchaus berechtigt. Viele Lehrer fühlen sich einem Generalverdacht ausgesetzt. Auch wenn der Begriff „Schultrojaner“ wohl nicht zutrifft, da keine heimliche Überprüfung stattfinden würde, muss klar sein, dass ein Einsatz der Software nicht vor der Überprüfung durch den Landesdatenschutzbeauftragten stattfinden darf. Es ist zwar nachvollziehbar dass die Schulbuchverlage versuchen, nicht zulässige Kopien und den daraus entstehenden Schaden zu verhindern. Die Software muss aber auf jeden Fall den Belangen des Datenschutzes gerecht werden, vor allem wenn man bedenkt, welche Informationen auf diesen Rechnern hinterlegt sind, seien es Statistiken zu Lernstandserhebungen oder zu den Durchschnittsnoten. Der Schutz dieser Daten muss auf jeden Fall gewährleistet sein. Angesichts der aktuellen Debatte wird die Verunsicherung der Bevölkerung in Bezug auf weitere Datenskandale wieder deutlich.

In Paragraph 6 Absatz 4 dieses ominösen Gesamtvertrags wurde festgelegt, dass die Verlage den Schulaufwandsträgern sowie den kommunalen und privaten Schulträgern auf eigene Kosten eine Plagiatssoftware zur Verfügung stellen, mit welcher digitale Kopien von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken auf Speichersystemen identifiziert werden können. Ferner wurde vereinbart, dass die Länder die technische und datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der Software vorausgesetzt darauf hinwirken werden, dass jährlich mindestens 1% der öffentlichen Schulen ihre Speichersysteme durch Einsatz dieser Plagiatssoftware auf das Vorhandensein solcher Digitalisate prüfen lassen.

Ist schon letzterer Punkt ein Kuriosum, wonach nämlich dann jährlich die Auswahl der Schulen erfolgen soll, so ist die grundsätzliche Frage, inwieweit mit dieser Software nicht noch über den „Kopierüberprüfungs-Zweck“ hinaus andere Daten damit abgefragt werden können. Unseres Erachtens ist deshalb zunächst einmal sicher zu stellen, dass mit dieser Software ausschließlich der Zweck des Kopierschutzes abgefragt wird und jegliche weitere darüber hinausgehende Abfragen ausgeschlossen sind.

Die Staatsregierung argumentierte in ihren Äußerungen, dass dieser Vertrag deshalb nötig geworden sei, weil der vorherige  abgelaufene gleichnamige Vertrag aus dem Jahr 2008 keine diesbezügliche Regelung beinhaltete. Und da die Verlagen bei den damaligen Verhandlungen einen insoweit vereinbarten Auskunftsanspruch über das Vorhandensein von Digitalisaten zur Voraussetzung für die weitere vertragliche Einräumung der Einwilligung zum Vervielfältigen von für den Unterrichtsgebrauch bestimmten Werken gemacht hatten, sei dies nun unumgänglich und eine solche Einwilligung nach § 53 Abs. 3 Satz 2 des Urheberrechtsgesetzes erforderlich.

Auch über den Zeitpunkt des Einsatzes hüllt sich das Kultusministerium derzeit noch im Schweigen. Derzeit wird die entsprechende Software nach den Angaben des „vds Bildungsmedien“ erst noch entwickelt. Bevor das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus eine Empfehlung an die Schulaufwandsträger zu deren Einsatz herausgeben wird, muss meines Erachtens erst einwandfrei die datenschutzrechtliche ebenso wie die technische Unbedenklichkeit festgestellt werden. Sollte die Software datenschutzrechtlich bedenklich sein, von ihr Risiken für die Schulrechner ausgehen oder sie Eigenschaften eines so genannten „Trojaners“ aufweisen, darf sie nicht zum Einsatz kommen.

Nach dem Staatstrojaner folgt nun ein Schultrojaner. Foto von Dieter Schütz/ PIXELIO



15 November 2011

Unverheirateter Papa ist im Öffentlichen Dienst weiterhin nicht gleich dem verheirateten Papa

Hat ein nichtverheirateter Mann als Beschäftigter im Öffentlichen Dienst bei der Geburt eines Kindes den gleichen Anspruch auf einen bezahlten Urlaubstag wie ein verheirateter? Dieser letztendlich strittigen Diskussion sahen wir uns vergangene Woche im Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Dienstes mit einem Antrag auf Gesetzesänderung der Fraktion Bündnis 90/GRÜNEN erneut gegenüber gestellt. Eine ähnliche Petition eines Betroffenen wurde bereits vor wenigen Wochen negativ beschieden.

Der Ausschuss hatte sich damals in seiner Mehrheit dagegen entschieden und die Petition wurde abgelehnt. Nun brachte die beantragte Gesetzesänderung keine neue Faktenlage. Ich hatte bereits an anderer Stelle mich einmal mit diesem Thema auseinander gesetzt, da mir der Antrag durchaus auch sympathisch war.

Allerdings – und deshalb habe ich mich letztendlich überzeugen lassen mit Nein zu stimmen – sind für mich zwei Dinge entscheidend. Der Nachweis, dass ein nicht verheirateter Mann tatsächlich der Vater des Kindes ist, ist wesentlich schwieriger darzustellen wie die Wahrscheinlichkeit, dass bei einem verheirateten Paar der Ehemann der Vater ist. Sicherlich kann man das auch im verheirateten Fall nicht hundertprozentig gewährleisten, aber die moralische Komponente scheint mir hier doch dafür zu sprechen.

Und ein weiterer Punkt ist mir hierbei ganz wichtig, der besondere Schutz von Ehe und Familie, der im Grundgesetz ausdrücklich festgehalten ist. Scheinbar ist die Eheschließung eben doch etwas Besonderes, denn sonst würde ein Nichtverheirateter die „Hürde“ Eheschließung auf sich nehmen. Insofern scheint es mir folgerichtig zu sein, wenn man den Schritt zur Eheschließung nicht auf sich nehmen will, dass Verheiratete gegenüber Nicht-Verheirateten mit einem zusätzlichen Tag bezahlten Urlaub privilegiert werden. Vom juristischen Sachverstand her habe ich mich auch belehren lassen müssen: Das Gesetz ist ehegattenbezogen und nicht kindbezogen.

Im Übrigen sind etwa 25 Prozent der Väter in Bayern nicht verheiratet. Wie viele dies im Bereich des Öffentlichen Dienstes sind, konnte in der Ausschuss-Diskussion Niemand darstellen.

Foto von Gerd Altmann/dezignus.com/ PIXELIO



15 November 2011

Moderate Erhöhung der Mindestmitgliedsbeiträge beschlossen

Jetzt ist die Änderung der Sportförderrichtlinie zwar noch nicht amtlich, aber mit der Zustimmung des beratenden Landessportbeirates zur Änderung der Mindestbeiträge der Sportvereine und einiger Veränderungen bei der Verbandsförderung, stehen einer Umsetzung der Neuerungen zum 1.1.2012 nichts mehr im Wege.
Wie ich bereits einmal vor mehreren Wochen im Rahmen eines Sportvereinsgipfels in meinem Stimmkreis Main-Spessart ausgeführt habe, standen die Sportförderrichtlinien des Freistaates auf dem Prüfstand des Obersten Bayerischen Rechnungshofes (ORH). Dieser bemängelt den zu geringen Eigenanteil, den Verbände und auch deren Mitglieder zahlen, dafür aber Fördergelder der Staatsregierung erhalten. War eingangs noch von einer rund 40prozentigen Erhöhung der Mindestmitgliedsbeiträge für die einzelnen Sportvereinsmitglieder die Rede, so konnte nun nach zwei Sondersitzungen des Landessportbeirates, bei denen auch die Verbandsanhörungen mit in die Diskussion eingeflossen sind, eine verträgliche Zwischenlösung erreicht werden. Demnach müssen künftig Erwachsene einen Mindestmitgliedsbeitrag von 50€ pro Jahr, Jugendliche von 25€ und Kinder bis einschließlich 13 Jahre 12€ bezahlen vorausgesetzt der Verein will auch künftig Fördermittel des Freistaates in Anspruch nehmen.

Damit meine ich, ist ein vernünftiger Konsens gefunden, der allerdings in spätestens zwei Jahren eine erneute Erhöhung nach sich ziehen wird, um den gestiegenen Lebenshaltungskosten sowie dem allgemeinen Preisindex zu entsprechen. Vor allem für kleine ländliche Sportvereine mit ein oder zwei Sparten wäre die sprunghafte Erhöhung problematisch geworden, weil dann unter Umständen viele so genannte passive Mitglieder, die kaum noch Dienste des Vereins in Anspruch nehmen, aber dem Verein als förderndes Mitglied unterstützend dienen, ausgetreten wären.
Ebenso wurden einige Veränderungen bei der Verbandsförderung beschlossen, die das gleiche Ziel verfolgen, dass die Eigenanteile bei staatlicher Förderung erhöht werden müssen.

In Sachen Mindestmitgliegsbeiträgen ist nun eine verträgliche Zwischenlösung gefunden worden. Foto von wrw/ PIXELIO.



14 November 2011

Gravierende Fehlentwicklungen und Unterfinanzierung der Verkehrshaushalte

Die Antwort auf die Fragestellung, der ich mich dieser Tage bei einem Bürgergespräch in Burkardroth gegenüber sah, "3. Startbahn oder Straßenbau?" und die ich politisch selbstverständlich zugunsten der Infrastrukturentwicklung im ländlichen Raum beantwortete, wird für mich immer mehr alternativlos je mehr Informationen ich dazu erhalte.

Allein die geplanten Straßenprojekte des Bundes kosten rund das 40-fache dessen, was an Steuermitteln für Neubauten pro Jahr zur Verfügung stehen. Die seit Jahren planfestgestellten Lärmschutzmassnahmen an der Autobahn bei Geiselwind lassen grüssen. Bei Bahnprojekten sieht die Bilanz nicht besser aus, erinnert sei nur an die schon jahrelang andauernde Hängepartie um die Sanierung bzw. den Neubau des Schwarzkopf-Ersatztunnels. Selbst bei Projekten - und dafür sind Beide Paradebeispiele - die in der ersten Dringlichkeitsstufe des Bundesverkehrswegeplans stehen, ist keine Gewähr, dass sie auch tatsächlich zeitnah ausgeführt werden können, weil rund zwei Milliarden (!) Euro pro Jahr fehlen. In diesem Zusammenhang erinnere ich nur an die Summe, die die soeben von der schwarz-gelben Bundesregierung beschlossenen Steuersenkungen in Höhe von sechs Milliarden Euro erinnern!

Angesichts solcher gravierender Fehlentwicklungen und Unterfinanzierung der Verkehrshaushalte überhaupt noch über den Bau einer dritten Startbahn - wenn man diese jetzt auch nicht im unmittelbaren Zusammenhang dazu sehen kann - zu diskutieren, zeigt schon eine Art Bürgerentfremdung oder krasser ausgedrückt Realitätsferne.

Da fällt es mir auch schwer überhaupt an eine wann auch immer Realisierung der viel diskutierten und teilweise umstrittenen B26n in meinem Landkreis Main-Spessart angesichts von prognostizierten Kosten von rund 500 Millionen Euro zu denken. Wer bis drei zählen kann, wird sich ausmalen können, wann jemals daran zu denken sein wird!

Erwähnt habe ich bisher auch nicht die rund 700 Millionen Euro mit denen der Bayerische Staatshaushalt für Erhaltungs-, Sanierungs- und Neubaumaßnahmen  in Verzug ist, sprich Projekte die seit Jahren fix und fertig geplant sind oder in der so genannten Dringlichkeitsstufe 1R (=Reserve) oder der "Fantasiestufe" 2 der Dringlichkeitsstufen sind, werden zumindest bei den momentanen Rahmenbedingungen nicht auf absehbare Zeit zu realisieren sein.

Es fehlt also an Geld für dringend nötige Verkehrsinfrastrukturprojekte und umso skandalöser ist es, wenn im gleichen Atemzug die Regierungskoalition auf Bundesebene (Union und FDP) aus Machterhaltungsgründen jetzt mit Steuersenkungen an anderer Stelle auf "gut Freund" spielt und als lieber Onkel aus Amerika daher kommt.

Welche Abgeordnetenkolleginnen und -Kollegen aus diesen Parteien dafür auch immer die Hand gehoben haben, ich spreche ihnen jeglichen Realitätssinn und jegliches Verantwortungsdenken für die Allgemeinheit ab. In gleichem Atemzug müssten diese eine Abgeordneten-Sonderabgabe von ihren Diäten für eine monatliche Gehirnwäsche beschließen damit sie irgendwann wieder auf dem Boden der Tatsachen ankommen würden oder zumindest müssten sie eine Lösung für die chronische Unterfinanzierung der Verkehrsinfrastrukturmittel parat haben.

Die geplanten Straßenprojekte des Bundes kosten rund das 40-fache dessen, was an Steuermitteln für Neubauten pro Jahr zur Verfügung stehen. Foto von Bernd Sterzl/ PIXELIO



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