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Deutsch, Mathe, Englisch, das sind die Schulfächer von denen jeder spricht und entsprechende Kompetenzen für eine erfolgreiche Berufslaufbahn voraussetzt. Zunehmende Bedeutung gewinnt allerdings in den vergangenen Jahren das Fach Informatik, weil es mittlerweile auch für nahezu jeden Beruf Schlüsselkompetenzen beinhaltet. Deswegen wollen wir FREIE WÄHLER mit einem Antrag erreichen, dass Informatik im Gymnasium gleichwertig zu den naturwissenschaftlichen Fächern Biologie, Chemie und Physik gestellt und behandelt wird.
Das Fach Informatik hat unserer Ansicht nach derzeit im naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium nicht den notwendigen Stellenwert. Bereits im Fachprofil des derzeit gültigen Lehrplans für das Fach Informatik an Gymnasien in Bayern wird die zentrale Bedeutung der Informationstechnologie für alle heutigen Lebensbereiche und die künftigen Entwicklungen betont: "Als zukünftige Entscheidungsträger müssen die Gymnasiasten mit den Denkweisen vertraut gemacht werden, die den Informations- und Kommunikationstechniken zugrunde liegen, um deren prinzipielle Chancen und Risiken richtig einschätzen zu können", heißt es da.
Gerade der kontinuierlich auch von der bayerischen Wirtschaft kritisierte Mangel an hoch- und höchstqualifizierten IT-Spezialisten und die zunehmende Forderungen nach "Import" solcher Spezialisten muss ein Alarmsignal sein, dass der steigende Bedarf zunehmend weniger aus dem eigenen Land gedeckt werden kann, da sowohl zu wenige die damit direkt verbundenen Berufsfelder ergreifen als auch bei Absolventen anderer Asubildngszweige häufig nur unzureichende Kenntnisse dieser Schlüsseltechnologien vorhanden sind.
Ziel muss es deshalb sein, dass alle bayerischen Schülerinnen und Schüler in ihrer Schulzeit sowohl grundlegende Fertigkeiten im praktischen und alltäglichen Einsatz von Computersystemen und Systemen zur Informationsverarbeitung erlangen als auch darüber hinausgehende Kenntnisse und Kompetenzen vermittelt bekommen, die sie für die Ausbildung und das Arbeitsleben in der freien Wirtschaft, der Wissenschaft und Forschung optimal vorbereiten. Deswegen fordern wir mit unserem Antrag die Staatsregierung auf, bei der Kultusministerkonferenz der Länder die Gleichbehandlung gegenüber den anderen naturwissenschaftlichen Fächern durchzusetzen. Des Weiteren wollen wir die Belegung als Wahlpflichtfach für alle Ausbildungsrichtungen des Gymnasiums ermöglichen.
Das Fach Informatik hat unserer Ansicht nach derzeit im naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium nicht den notwendigen Stellenwert. Bereits im Fachprofil des derzeit gültigen Lehrplans für das Fach Informatik an Gymnasien in Bayern wird die zentrale Bedeutung der Informationstechnologie für alle heutigen Lebensbereiche und die künftigen Entwicklungen betont: "Als zukünftige Entscheidungsträger müssen die Gymnasiasten mit den Denkweisen vertraut gemacht werden, die den Informations- und Kommunikationstechniken zugrunde liegen, um deren prinzipielle Chancen und Risiken richtig einschätzen zu können", heißt es da.
Gerade der kontinuierlich auch von der bayerischen Wirtschaft kritisierte Mangel an hoch- und höchstqualifizierten IT-Spezialisten und die zunehmende Forderungen nach "Import" solcher Spezialisten muss ein Alarmsignal sein, dass der steigende Bedarf zunehmend weniger aus dem eigenen Land gedeckt werden kann, da sowohl zu wenige die damit direkt verbundenen Berufsfelder ergreifen als auch bei Absolventen anderer Asubildngszweige häufig nur unzureichende Kenntnisse dieser Schlüsseltechnologien vorhanden sind.
Ziel muss es deshalb sein, dass alle bayerischen Schülerinnen und Schüler in ihrer Schulzeit sowohl grundlegende Fertigkeiten im praktischen und alltäglichen Einsatz von Computersystemen und Systemen zur Informationsverarbeitung erlangen als auch darüber hinausgehende Kenntnisse und Kompetenzen vermittelt bekommen, die sie für die Ausbildung und das Arbeitsleben in der freien Wirtschaft, der Wissenschaft und Forschung optimal vorbereiten. Deswegen fordern wir mit unserem Antrag die Staatsregierung auf, bei der Kultusministerkonferenz der Länder die Gleichbehandlung gegenüber den anderen naturwissenschaftlichen Fächern durchzusetzen. Des Weiteren wollen wir die Belegung als Wahlpflichtfach für alle Ausbildungsrichtungen des Gymnasiums ermöglichen.
Thema war an diesem Tag die Umwandlung der ehrenamtlichen Stelle der Bayerischen Behindertenbeauftragten in eine hauptamtliche Stelle, die sich damit verstärkt um die Umsetzung der Inklusion in Bayern kümmern kann.
Copyright: Bayerischer Landtag.
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Im Koalitionsvertrag der CSU/FDP steht es drin, nur wusste dies selbst Ministerpräsident Seehofer, als ihn unser Fraktionschef Hubert Aiwanger im Plenum einmal darauf ansprach, nicht. Viele bayerische Politiker wollen es, doch wenn es dann zur Abstimmung kommt, zeigt die Regierungsseite einem kostenfreien Kindergartenjahr der Opposition die kalte Schulter. So löste ein mögliches beitragsfreies letztes Kindergartenjahr in Bayern wieder einmal eine heftige Debatte aus.
Vehement sträubten sich die Regierungsvertreter gegen einen entsprechenden Gesetzentwurf, bei dem sich auch die schwarz-gelbe Mehrheit in ihrem Koalitionsvertrag für einen "mittelfristigen" Einstieg in die Beitragsfreiheit ausgesprochen hat. Rund 90 Millionen Euro an Zusatzkosten sind hierfür einzukalkulieren.
Unbestritten ist die Tatsache, dass der möglichst frühzeitige Besuch des Kindergartens vor allem hinsichtlich der Sprachförderung, den Sozialkompetenzen und auch der Werteförderung der Kinder Vorteile im Hinblick auf eine erfolgreiche frühkindliche Bildung bringt. Dass nur rund 82 Prozent der Kinder im dritten Lebensjahr den Kindergarten besuchen, veranlasst uns FREIE WÄHLER allerdings darüber nachzudenken, das erste Kindergartenjahr „beitragsfrei“ zu stellen, um so eine möglichst frühzeitige Eingliederung aller Kinder zu gewährleisten. Vor allem benachteiligte Familien, die sich den Kindergartenbeitrag nicht leisten können, profitierten davon.
Bereits in den Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2011/12 hatten wir einen entsprechenden Antrag gestellt, der jedoch keine Mehrheit fand. Deutliche Bestätigung für unser Vorhaben fanden wir bei einem von unserer Fraktion veranstalteten Expertenhearing zur „Frühkindlichen Bildung“. Nunmehr geht das Thema erneut in die nächsten Haushaltsverhandlungen ein.
Vehement sträubten sich die Regierungsvertreter gegen einen entsprechenden Gesetzentwurf, bei dem sich auch die schwarz-gelbe Mehrheit in ihrem Koalitionsvertrag für einen "mittelfristigen" Einstieg in die Beitragsfreiheit ausgesprochen hat. Rund 90 Millionen Euro an Zusatzkosten sind hierfür einzukalkulieren.
Unbestritten ist die Tatsache, dass der möglichst frühzeitige Besuch des Kindergartens vor allem hinsichtlich der Sprachförderung, den Sozialkompetenzen und auch der Werteförderung der Kinder Vorteile im Hinblick auf eine erfolgreiche frühkindliche Bildung bringt. Dass nur rund 82 Prozent der Kinder im dritten Lebensjahr den Kindergarten besuchen, veranlasst uns FREIE WÄHLER allerdings darüber nachzudenken, das erste Kindergartenjahr „beitragsfrei“ zu stellen, um so eine möglichst frühzeitige Eingliederung aller Kinder zu gewährleisten. Vor allem benachteiligte Familien, die sich den Kindergartenbeitrag nicht leisten können, profitierten davon.
Bereits in den Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2011/12 hatten wir einen entsprechenden Antrag gestellt, der jedoch keine Mehrheit fand. Deutliche Bestätigung für unser Vorhaben fanden wir bei einem von unserer Fraktion veranstalteten Expertenhearing zur „Frühkindlichen Bildung“. Nunmehr geht das Thema erneut in die nächsten Haushaltsverhandlungen ein.
Wer bestellt muss auch zahlen! Auf diesen einfachen Nenner lässt sich das Konnexitätsprinzip bringen, das einst die Freien Wähler vor vielen Jahren per Volksbegehren durchgesetzt haben. Nunmehr pochen wir erneut auf Einhaltung des Konnexitätsprinzips und zwar bei der Umsetzung der UN-Konvention zur Inklusion. Diese Woche wurde im Ausschuss für Kommunales und Inneres unser Dringlichkeitsantrag dazu beraten. Wir sind der Meinung, dass der Freistaat den Kommunen die Zusatzbelastungen wegen der inklusiven Beschulung erstatten muss.
Wir Freien Wähler haben erneut die Einhaltung des Konnexitätsprinzips im Freistaat angemahnt. In der Sitzung des Innenausschusses legten wir erneut dar, dass insbesondere in Bezug auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im bayerischen Schulwesen die Bayerische Staatsregierung endlich Flagge zeigen muss. Wir Freien Wähler haben von Anfang an auf die erheblichen Mehrkosten der inklusiven Beschulung hingewiesen, die sich für unsere Städte und Gemeinden etwa durch den barrierefreien Ausbau ergeben.
Es genügt schon gar nicht für die erfolgreiche Umsetzung der Inklusion lediglich 100 zusätzliche Stellen für speziell qualifiziertes Personal und Sonderpädagogen zu schaffen und anschließend die kommunale Ebene auf den Kosten sitzen zu lassen. Wir haben daher ein weiteres Mal beantragt, dass in spätestens zwei Jahren genau überprüft wird, ob und ggf. in welcher Höhe den Städten und Gemeinden Mehrkosten für die inklusive Beschulung entstanden sind. Dieser Zusatzaufwand muss anschließend unbürokratisch und zeitnah zurückgezahlt werden. Wir Freie Wähler haben den Ausgleich der Mehrkosten beantragt, die SPD geht in die ähnliche Richtung, auch die Grünen stimmten mit uns, CSU und FDP – wie gewohnt – dagegen. Allerdings will auch die CSU mittlerweile einen Bericht nach dem erste Schuljahr und dann bewerten, ob den Kommunen geholfen werden muss. Damit ist es zumindest gelungen, dass keine Partei mehr die Unterstützung der Kommunen in Frage stellt. Auch ein Verdienst von uns Freien Wählern.
Wer bestellt, muss auch bezahlen, so habe ich schon vor Wochen darauf verwiesen, dass eine gelungene Inklusion nun einmal sehr viel Geld kostet. Der Bayerische Landtag hat sich im Frühjahr dieses Jahres zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bekannt – jetzt muss die Landespolitik zeigen, dass sie den Kommunen das dazu benötigte Geld auch wirklich zur Verfügung stellt. Die Kostenfrage muss auch deswegen rasch geklärt werden, damit wir den Anforderungen einer gleichwertigen Beschulung im Sinne der Förderschulbedingungen gerecht werden können. Außerdem bin ich nach wie vor der Meinung, dass vor allem der Bund, der als Erstes die Konvention unterzeichnet hat, sich nicht so einfach aus der Verantwortung stehlen kann, etwas beschließen und es die Kommunen dann ausbaden lassen.
Wir Freien Wähler haben erneut die Einhaltung des Konnexitätsprinzips im Freistaat angemahnt. In der Sitzung des Innenausschusses legten wir erneut dar, dass insbesondere in Bezug auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im bayerischen Schulwesen die Bayerische Staatsregierung endlich Flagge zeigen muss. Wir Freien Wähler haben von Anfang an auf die erheblichen Mehrkosten der inklusiven Beschulung hingewiesen, die sich für unsere Städte und Gemeinden etwa durch den barrierefreien Ausbau ergeben.
Es genügt schon gar nicht für die erfolgreiche Umsetzung der Inklusion lediglich 100 zusätzliche Stellen für speziell qualifiziertes Personal und Sonderpädagogen zu schaffen und anschließend die kommunale Ebene auf den Kosten sitzen zu lassen. Wir haben daher ein weiteres Mal beantragt, dass in spätestens zwei Jahren genau überprüft wird, ob und ggf. in welcher Höhe den Städten und Gemeinden Mehrkosten für die inklusive Beschulung entstanden sind. Dieser Zusatzaufwand muss anschließend unbürokratisch und zeitnah zurückgezahlt werden. Wir Freie Wähler haben den Ausgleich der Mehrkosten beantragt, die SPD geht in die ähnliche Richtung, auch die Grünen stimmten mit uns, CSU und FDP – wie gewohnt – dagegen. Allerdings will auch die CSU mittlerweile einen Bericht nach dem erste Schuljahr und dann bewerten, ob den Kommunen geholfen werden muss. Damit ist es zumindest gelungen, dass keine Partei mehr die Unterstützung der Kommunen in Frage stellt. Auch ein Verdienst von uns Freien Wählern.
Wer bestellt, muss auch bezahlen, so habe ich schon vor Wochen darauf verwiesen, dass eine gelungene Inklusion nun einmal sehr viel Geld kostet. Der Bayerische Landtag hat sich im Frühjahr dieses Jahres zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bekannt – jetzt muss die Landespolitik zeigen, dass sie den Kommunen das dazu benötigte Geld auch wirklich zur Verfügung stellt. Die Kostenfrage muss auch deswegen rasch geklärt werden, damit wir den Anforderungen einer gleichwertigen Beschulung im Sinne der Förderschulbedingungen gerecht werden können. Außerdem bin ich nach wie vor der Meinung, dass vor allem der Bund, der als Erstes die Konvention unterzeichnet hat, sich nicht so einfach aus der Verantwortung stehlen kann, etwas beschließen und es die Kommunen dann ausbaden lassen.
Die Idee kam von Kitzingens Landrätin Tamara Bischof. In einer Bezirksvorstandsitzung im Juli brachte sie den Gedanken eines Volksbegehrens gegen die Studiengebühren ein. Der Bezirksverband der Freien Wähler schließlich forcierte den Antrag in der Landesdelegiertenversammlung und nunmehr ist es amtlich, die Freien Wähler machen mit Volkes Stimme mobil gegen die Studiengebühren.
Dafür gibt es gute Gründe, denn die Abgabe ist nicht nur sozial und regional ungerecht, sondern wird auch nicht sachgerecht eingesetzt. Bei allen bayerischen Hochschulen lagern Hunderttausende bis teilweise Millionen Euro auf dem Konto und kommen damit nicht verbesserten Studienbedingungen zugute, sondern nur dem Kontostand der Universität. Bayern ist mittlerweile eines der letzten Bundesländer, das noch Studiengebühren nimmt. Deshalb gibt es unserer Meinung nach keinen Grund mehr an der Studiengebühr festzuhalten.
Hier gehts zum Video der Freien Wähler Pressekonferenz zum Volksbegehren gegen Studiengebühren
Im Gegensatz zur Piratenpartei, die auch sowohl Studien- wie Verwaltungsgebühren abschaffen will, lautet unser (Volks)-Begehren nur der Abschaffung der Studiengebühr. Denn die Abschaffung der Verwaltungsgebühr wird vermutlich vor den Gerichten nicht Stand halten, weil sie eine Angelegenheit des Staatshaushaltes ist und deshalb rechtmäßig. Ohnehin spielt für die Studenten diese Frage der Verwaltungsgebühren im Moment keine Rolle, da diese seit April 2009 nicht erhoben werden.
Das war auch ein Grund, weshalb für uns ein Volksbegehren zusammen mit der Piratenpartei nicht in Frage kam. Hingegen können wir uns durchaus ein gemeinsames Vorgehen mit SPD und GRÜNEN vorstellen.
Was wir jetzt brauchen, das ist die Unterstützung der Studienvertretungen. Wir sind auf jeden Fall sehr guten Mutes, dass alle 25.000 Unterschriften zusammenkommen.
Dafür gibt es gute Gründe, denn die Abgabe ist nicht nur sozial und regional ungerecht, sondern wird auch nicht sachgerecht eingesetzt. Bei allen bayerischen Hochschulen lagern Hunderttausende bis teilweise Millionen Euro auf dem Konto und kommen damit nicht verbesserten Studienbedingungen zugute, sondern nur dem Kontostand der Universität. Bayern ist mittlerweile eines der letzten Bundesländer, das noch Studiengebühren nimmt. Deshalb gibt es unserer Meinung nach keinen Grund mehr an der Studiengebühr festzuhalten.
Hier gehts zum Video der Freien Wähler Pressekonferenz zum Volksbegehren gegen Studiengebühren
Im Gegensatz zur Piratenpartei, die auch sowohl Studien- wie Verwaltungsgebühren abschaffen will, lautet unser (Volks)-Begehren nur der Abschaffung der Studiengebühr. Denn die Abschaffung der Verwaltungsgebühr wird vermutlich vor den Gerichten nicht Stand halten, weil sie eine Angelegenheit des Staatshaushaltes ist und deshalb rechtmäßig. Ohnehin spielt für die Studenten diese Frage der Verwaltungsgebühren im Moment keine Rolle, da diese seit April 2009 nicht erhoben werden.
Das war auch ein Grund, weshalb für uns ein Volksbegehren zusammen mit der Piratenpartei nicht in Frage kam. Hingegen können wir uns durchaus ein gemeinsames Vorgehen mit SPD und GRÜNEN vorstellen.
Was wir jetzt brauchen, das ist die Unterstützung der Studienvertretungen. Wir sind auf jeden Fall sehr guten Mutes, dass alle 25.000 Unterschriften zusammenkommen.
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