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22 Juni 2011

Inklusion im Bayerischen Bildungssystem – Teil 2

Eine Sternstunde des Parlamentarismus: Der neue Gesetzentwurf zur Umsetzung der Inklusion.




Soviel also zum Status Quo in Sachen „Inklusion“. Jetzt, in einem zweiten Schritt, möchte ich über entsprechende Konsequenzen nachdenken: wo besteht noch Handlungsbedarf? Was muss sich angesichts der neuen Rechtslage durch die UN-Konvention im bayerischen Schulsystem ändern?

Nach fast 1 ½ Jahren intensiven Zusammenarbeitens in unserer interfraktionellen Arbeitsgruppe ist er nun endlich da, der Gesetzesentwurf zur Umsetzung von Inklusion in Bayern. In dieser Arbeitsgruppe waren wir uns unserer Verantwortung für die gesellschaftliche Tragweite der Thematik voll bewusst. Anders als so oft im politischen Alltag haben wir deshalb die Gemeinsamkeiten aller Fraktionen herausgestellt, wodurch hier eine produktive Arbeit mit einem zufrieden stellenden Ergebnis zustande gekommen ist.

Die Zusammenarbeit in der interfraktionellen Arbeitsgruppe war zielführend.



Der von uns vorgeschlagene Gesetzentwurf setzt den Inklusionsgedanken konsequent um: zentraler und entscheidender Punkt ist, dass alle behinderten Kinder bereits ab dem Schuljahr 2011/12 die Regelschulen besuchen dürfen. Es wird in Zukunft nicht mehr die „aktive Teilnahme“ am Unterricht als Aufnahmekriterium vorausgesetzt, fortan zählt allein der Wille der Eltern. Sie dürfen entscheiden, ob ihr Kind die Regelschule oder eine Förderschule besuchen will.

Neu dabei ist, dass Schulen ein Schulprofil „Inklusion“ entwickeln können. Solchen Schulen soll dann seitens des Kultusministeriums ein größerer Gestaltungsspielraum gewährt werden, um den gemeinsamen Unterricht realisieren  zu können. Ein zentraler Punkt ist auch, dass die sonderpädagogische Unterstützung an diesen Schulen nicht mehr über den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD) erfolgt; vielmehr werden Lehrkräfte für Sonderpädagogik der Förderschule und Heilpädagogen fest ins Kollegium der Regelschule integriert sein. Schulen mit dem Profil „Inklusion“ sollen damit ein Motor im bayerischen Inklusionsprozess werden.

Gleichwohl haben wir uns in der Arbeitsgruppe darauf geeinigt, das bewährte System der Förderschulen in Bayern aufrecht zu erhalten. Das Gesetz legt somit fest, dass alle bisherigen Formen der Förderung und Unterbringung von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf bestehen bleiben können. Die Umsetzung der UN-Konvention erfolgt also nicht als völliger Kahlschlag im bayerischen Bildungssystem. Stattdessen sollen die bewährten Ansätze des kooperativen Lernens bestehen bleiben, weiter entwickelt und besonders gefördert werden.

Durch den neuen Gesetzentwurf soll die UN-Konvention in Bayern erfolgreich umgesetzt werden.



21 Juni 2011

Inklusion im Bayerischen Bildungssystem – Teil 1

Bisherige Bestandsaufnahme: „Alter Wein in neuen Schläuchen“

Als aufmerksamer Blogleser wundern Sie sich jetzt sicherlich, dass ich schon wieder einen Beitrag zum Thema Inklusion beisteuere. In der Tat, wenn Sie hier regelmäßig reinschauen, sind Sie inzwischen mit dem Begriff „Inklusion“ vertraut. Dann wissen Sie ja auch, dass ich dieses Wort furchtbar finde, weil man zum Verstehen erst einmal ein Fremdwörterlexikon braucht.

Warum kann man denn nicht von einer gleichberechtigten Teilnahme aller Menschen am alltäglichen Leben sprechen? Deswegen verwundert es auch nicht dass in weiten Teilen der Bevölkerung, wenn nicht gar im größten Teil der Bevölkerung, keiner damit etwas anzufangen weiß.

Dabei sind seit dem Inkrafttreten der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung am 26. März 2009 inzwischen zwei Jahre vergangen. Seitdem streben in Deutschland viele Kinder, ob mit oder ohne Behinderung  bzw. sogenannten sonderpädagogischen Förderbedarf, einen Rechtsanspruch auf ein gemeinsames Lernen an. Grund genug für mich, heute den Versuch einer Bestandsaufnahme in Sachen Inklusion zu machen.

Bisherige Praktiken zur Inklusion




Immer wieder ist, wenn das Thema zur Sprache kommt, vom neuen bayerischen Weg der „Inklusion durch Kooperation“ die Rede. Aber was ist damit eigentlich gemeint? Was lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt über die Teilhabe von behinderten Schülerinnen und Schülern am Schulsystem sagen? Und inwieweit wird im Freistaat der Gedanke der Inklusion an Schulen bereits umgesetzt?

Sicher, schon vor Inkrafttreten der UN-Konvention war es in Bayern für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf möglich, unter bestimmten Voraussetzungen in einer Regelschule unterrichtet zu werden. Man spricht dann von Einzelintegration, das Kind wird überwiegend in der Klassengemeinschaft unterrichtet, muss den Unterrichtsformen der allgemeinen Schulen folgen und Fortschritte erzielen können. Unterstützung bekommt es gegebenenfalls von einem Mitarbeiter des mobilen sonderpädagogischen Dienstes (MSD) oder einem so genannten „Schulbegleiter“. Die Anzahl der Integrationsschüler in Bayern ist in den letzten Jahren stetig gestiegen, im Schuljahr 2008/09 waren es 16 Prozent (!) mehr als im vorangegangenen Schuljahr.

Weitere Formen der Integration sind Kooperations- und Außenklassen, bei denen die Idee des pädagogischen Zusammenwirkens von Förderschulen und allgemeinbildenden Schulen im Vordergrund steht. Hier nehmen beispielsweise einzelne Klassen einer Grund- oder Hauptschule Schüler aus einer kooperierenden Förderschule auf, der Unterricht erfolgt nach dem Lehrplan der allgemeinbildenden Schule. Trotzdem bleiben die Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf der Förderschule zugeordnet.

Die Zahl der Kooperationsklassen hat in den letzten Jahren ebenfalls zugenommen, im vergangenen Schuljahr 2010/11 wurden in Bayern an 633 Schulen Kooperationsklassen eingerichtet. Im anderen Fall werden Förderschulklassen an Regelschulen ausgelagert, unterrichtet wird weiterhin nach dem Lehrplan der Stammschule und man erhofft sich Integration allein aufgrund der räumlichen Nähe. Im Schuljahr 2010/11 gab es bayernweit 163 solcher Außenklassen.

Inklusion ist nicht Integration




All diese Ansätze sind wohlgemeint, aber schaffen sie wirklich die Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe behinderter Kinder an der Gesellschaft? Ich denke nein! Inklusion ist eben nicht gleichzusetzen mit Integration. Statt davon auszugehen, dass sich Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft integrieren und damit an sie anpassen müssen, setzt „Inklusion“ in den Köpfen der Menschen, also bei der Gesellschaft an. Sie muss derart umgestaltet werden, dass alle Menschen die Möglichkeit zur gleichberechtigten Teilhabe an ihr haben. Letztlich ist aber in Bayern in den letzten beiden Jahren noch nicht sehr viel mehr geschehen, als den bisherigen Weg der „Integration durch Kooperation“ einfach nur neu zu benennen.

Der ursprüngliche Gesetzesentwurf der Staatsregierung ging eindeutig nicht weit genug. Viel zu sehr setzte man hier auf Althergebrachtes wie eine verbesserte Einzelintegration oder eben die erwähnten Kooperations- und Außenklassen. Letztlich also war es wieder mal nur der alte Wein in neuen Schläuchen!

Im Landtag haben wir deshalb eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gebildet und in im vergangenen Jahr intensiv an einem neuen Gesetzesentwurf gearbeitet, um dem Rechtsanspruch aller Kinder auf eine gemeinsame Bildung gerecht werden zu können.

Erst der Pluralismus macht eine Gesellschaft lebendig. Foto:Petra Hegewald / PIXELIO



17 Juni 2011

Abfall sorgt für handfesten Koalitionskrach

In den vergangenen Tagen hat die von der Bundesregierung geplante Neuordnung des Kreislauf- und Abfallrechts die bayerische Regierungskoalition in Turbulenzen gebracht. Zugrunde liegt ein entsprechender Dringlichkeitsantrag von Freien Wähler und SPD gegen dieses Vorhaben, der in der vergangenen Woche im Plenum abgestimmt wurde. Trotz anders lautender Mitteilungen der CSU wurden beide Anträge, auch derjenige der Freien Wähler, mehrheitlich angenommen, was zu dem bekannten Koalitionskrach führte. Damit wurde aber erst ein Etappensieg errungen. Das Bestreben von uns Freien Wählern, die bewährte bayerische Abfallentsorgung zu erhalten, ist noch nicht in trockenen Tüchern.

Jedenfalls würde das Vorhaben des Bundes die bewährte bayerische Abfallwirtschaft erheblich schwächen. Denn dabei sind vorgesehen, dass die einheitliche Erfassung der Wertstoffe dann nicht mehr ausschließlich in der Hand der Kommunen liegt, da private Wertstoffsammlungen zugelassen würden. Somit steht  Profit vor Gemeinwohl!

Ebenfalls müsste eine verpflichtende zusätzliche Wertstofftonne angeschafft werden, die dann, die in Bayern hervorragend funktionierenden Wertstoffhöfe (insgesamt gibt es 1683) überflüssig machen würde. Die bisher weitgehend funktionierende, ökologisch schonende Beseitigung des Restmülls ist in Gefahr, weil dann Milliardengeschäfte mit dem Müll im Vordergrund stehen. Bundesweit ist bis 2020 eine Recyclingquote von 70 Prozent vorgesehen, was für Bayern ein fundamentaler Rückschritt ist, denn bei uns in Bayern liegen wir derzeit schon bei 73 Prozent.

Von welcher Partei dies im Wesentlichen gesteuert wird, kann man leicht herauslesen, der FDP. Im Bayerischen Landtag hat die CSU bisher aus falscher Rücksicht auf ihren Koalitionspartner dieses Vorhaben unterstützt, obwohl alle kommunalpolitischen Spitzenverbände sich vehement gegen diese Pläne wenden. Es kann nach unserem Verständnis nicht sein, dass der abfallwirtschaftliche Gewinn privatisiert, der Verlust jedoch kommunalisiert wird und letztlich der Bürger vor Ort die Zeche zahlen muss. Für uns Freie Wähler gehören Abfallentsorgung und Wasserversorgung zur kommunalen Daseinsvorsorge, die auf keinen Fall privatisiert werden darf. Wir werden hier nicht locker lassen und weiter auf der Seite der Kommunen und damit der Bürger stehen.




Der Müll sorgte für heftige Auseinandersetzungen in der Koalition und für die erste "Abstimmungspanne" im Landtag. Foto: Oliver Weber/ PIXELIO



17 Juni 2011

Gute Schule-Schlechte Schule

Derzeit ist die Schulstruktur-Debatte nicht zuletzt angesichts der "Nachsteuerungsmaßnahmen" beim bayerischen G8-Abitur wieder einmal voll entbrannt. Hinzu kommen die für mich erfreulichen Ergebnisse des Deutschen Schulpreises, bei dem das Karlstädter Johann-Schöner-Gymnasium den zweiten Platz belegte. Ausgerechnet übertroffen wurde das JSG von einer Gesamtschule aus Göttingen.

Nun sind ja ausgerechnet diese Gesamtschulen das größte auszumachende Übel der bayerischen CSU-Bildungspolitiker. Und Kultusminister Spaenle kommt nicht umhin gebetsmühlenartig zu erklären, dass man in Bayern keine Einheitsschule wolle. In diesem Punkt gebe ich ihm sogar Recht, eine Einheitsschule will Niemand. Vielmehr brauchen wir in Bayern eine Schulvielfalt. Und eine solche Vielfalt kann auch in der Schulentwicklung jeder einzelnen Schule liegen, nur braucht es dazu die nötigen Freiräume. So wie beispielsweise in Karlstadt, wo Arbeitsgemeinschaften aus Lehrern, Eltern und Schülern Mitspracherecht haben und so den Lern- und Lebensort Schule gemeinsam gestalten.

Am Erfolg des bayerischen Gymnasiums will denke ich auch Niemand rütteln, gleichwohl an den in meinen Augen zu hohen Leistungsanforderungen. Hierzu habe ich ja nun mit den Beispielen und Ausführungen in meinem letzten Blog die beste Argumentation geliefert. Hier muss etwas geschehen und es darf nicht bei einem einmaligen "Nachsteuern" bei der Abiturprüfung bleiben.

Dass aus einem "Gesamtschüler"-Abiturienten durchaus auch was werden kann, das wurde mir kürzlich deutlich vor Augen geführt als mein Zahnarzt mich darauf aufmerksam machte, dass zwei seiner Schulkollegen schon in den 70er-Jahren den vermeintlich leichteren Weg zum Abitur über einen im Unterfränkischen damals weit verbreiteten Umweg über den Wechsel an eine hessische Schule nahmen und Beide heute renommierte Professoren und Lehrstuhlinhaber an deutschen Universitäten seien.

Seitdem habe ich viel darüber nachgedacht und bin mir auch sicher, dass es nicht entscheidend ist, wie gut einer das Abitur macht und wie leicht oder schwer die diesbezüglichen Anforderungen sind, sondern was ein Abiturient im weiteren Lebenslauf daraus macht. Wir alle haben schon einmal vom Reifegrad eines Menschen oder eines Jugendlichen gehört und bei Vielen fällt  - wie man so schön sagt - der Groschen einfach später.
Deshalb brauchen die Kinder und Jugendlichen die Schulzeit als Entwicklungszeit und sollten dabei reifen und nicht Zugrunde gehen oder die Lust auf Leistungsanforderungen verlieren. Deshalb halte ich beispielsweise die längere gemeinsame Schulzeit für absolut sinnvoll, weil ich auch selbst zu meiner Zeit als Unterrichtender in einer Förderschule erlebt habe, wie Kinder sich entwickeln, wenn man sie sich entwickeln lässt.

Meines Erachtens benötigen wir vielmehr flexiblere, individuellere Herangehensweisen etwa in der Form, dass im Laufe einer Schulzeit bestimmte Leistungsnachweise erbracht werden müssen, diese aber nicht zeitlich an einem Schuljahr fixiert sind. Wir brauchen auch flexiblere Übergänge, um das Wechseln von einer Schulart zu einer Anderen nicht als Auf- oder Abstieg zu betrachten, sondern als Weiterentwicklungsprozess.

Ich bin mir sicher, dass das dreigliedrige bayerische Schulsystem am Ende ist und es eine Neuorientierung geben wird. Aber wo ansetzen, das ist die Königsfrage? Die Hauptschule an eine Realschule anzugliedern und in eine Oberschule umzufirmieren halte ich derzeit für das Machbarste, denn damit würden keine zu großen Umwälzungen stattfinden, schließlich gibt es auch jetzt bereits einige Kooperationsmodelle zwischen Haupt- und Realschulen.

Eine Gemeinschaftsschule bis zur zehnten Klasse, der ich die größte Sympathie abgewinnen kann, wäre eine echte Revolution und der größte Gewinn für unsere Kinder und Jugendlichen, aber auch die Lösung mit dem größten Aderlass, schließlich würden dabei einige Schularten auf der Strecke bleiben und viele Lehrer/innen um ihre Besoldung zittern. Aber vielleicht wäre eine solche Bildungswende nach der Energiewende der konsequente Weg sich verändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen.

Einen Lesenswerten Artikel dazu gibt es auch hier von der Zeit_online Redaktion.


17 Juni 2011

Strafanzeigen gegen Landesbank-Vorstandsmitglieder zielführend

Die Geschehnisse um die Bayerische Landesbank begleiten uns nun schon seit Beginn unseres Daseins im Bayerischen Landtag. Auf unser Drängen hin wurde bekanntlich ein Untersuchungsausschuss eingerichtet, der in den vergangenen zwei Jahren akribisch, aber – so hatte man den Eindruck - zuweilen zahnlos agierte. Umso erfreulicher, dass sich nunmehr doch sukzessive in dieser scheinbaren ‚never ending story‘ ein bisschen Gerechtigkeit einzustellen scheint. Nachdem bereits vor Wochen gegen die Verwaltungsräte Anzeige erstattet worden war, hat nunmehr die Staatsanwaltschaft vom Landgericht München I acht ehemalige Vorstandsmitglieder wegen schwerer Untreue und Korruption angeklagt. Der strafrechtlich relevante Schaden beträgt 624 Millionen Euro.

Im Nachhinein war es meiner Meinung nach völlig richtig, dass wir Freien Wähler zusammen mit der SPD unter Anführung unseres Landesbank-Experten Bernhard Pohl im Dezember 2009 Strafanzeige gegen Vorstand und Verwaltungsrat der Bayern LB wegen des Verdachts der Untreue gestellt haben. Die umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben unseren Verdacht bei den Vorständen bestätigt. Deshalb kam es nun zur Erhebung der Anklage.

In diesem Zusammenhang möchte ich einmal das aufopferungsvolle Wirken von meinem Fraktionskollegen Pohl herausstellen, der sich als Jurist die Materie derart einverleibt hat und hier intensiv – oft auch gegen massiven Widerstand der übrigen Fraktionen – Impulse gesetzt hat. Aber auch die zuständige Sondereinheit bei der Staatsanwaltschaft ist ihrer Aufgabe gerecht geworden und hat gezeigt, dass auch und gerade bei schwerwiegenden Fällen hart durch gegriffen wird. Das Sprichwort ‚Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen‘ gilt nicht im Fall der BayernLB.

Nicht nachvollziehbar ist für mich hingegen die Tatsache, dass die Verwaltungsräte offensichtlich nicht angeklagt werden. Dennoch bin ich davon überzeugt, dass die Anzeige der FREIEN WÄHLER richtig war, denn in dem teuersten Finanzskandal der bayerischen Geschichte muss das Verhalten aller Verantwortlichen überprüft werden. Es wäre fatal, wenn man den beteiligten Politikern einen Persilschein ausgestellt hätte. Wenn nach Abschluss der Ermittlungen gegen die Verwaltungsräte kein Tatverdacht besteht, muss das Verfahren eingestellt werden, wie bei jedem anderen Staatsbürger auch. Wichtig ist, dass es hier kein Sonderrecht für Politiker gegeben hat. Genauso intensiv, wie sich die Staatsanwaltschaft dieses Themas angenommen hat, müssen nun auch die Zivilgerichte arbeiten. Deswegen bleibt unsere Forderung, den kompletten damaligen Vorstand und Verwaltungsrat auf Schadensersatz zu verklagen, unvermindert bestehen.

Die ‚never ending story‘ geht weiter.



16 Juni 2011

Kulturförderung – Metropole vs. Ländlicher Raum

Kultur gehört zu den bedeutendsten Gütern einer Gesellschaft. Viel zu oft stehen gutes Theater, tolle Comedy, mitreißende Literaturlesungen im Schatten von Schlagzeilen im Sport oder der Politik. Als Stadtrat in Gemünden und Mitglied des Ausschusses für Jugend, Kultur und Tourismus liegt mir sehr viel daran, dass gerade auf dem flachen Lande die Kultur nicht zu kurz kommt. Deshalb gehe ich genauso gerne zu einer Vernissage wie zu einem Klavierkonzert oder den Scherenburg-Festspielen. Deshalb ist es mir auch ein Anliegen, dass Gemünden weiter eine Musikschule halten kann, denn solche Basics, wo beispielsweise Kinder in der musikalischen Früherziehung fürs Leben lernen, sind wichtige Marksteine in der Erziehung und Bildung.

Zu oft stehe ich als Stadtrat auch da vor der Frage, wie viel Kultur kann sich eine Stadt leisten? Viel zu wenig, ist da meine Antwort, weswegen man gerade den Brauchtums- und Musikvereinen größte Anerkennung und Lob zollen muss, denn im ländlichen Raum übernehmen sie oft die Vermittlung von Kultur.

Wie viel Kultur braucht auch der Freistaat? Dieser Frage bin ich diese Woche einmal näher auf die Spur gerückt und habe mir 'La Traviata' im Münchner Gärtnerplatztheater angeschaut. Respekt den Künstlern zu dieser tollen Inszenierung, es hat mich total begeistert! Natürlich habe ich mir ganz bewusst das Gärtnerplatztheater angetan, denn es rückte für uns Landtagsabgeordnete in den vergangenen Monaten wegen der bevorstehenden Generalsanierung für sage und schreibe rund 70 Millionen Euro in den Fokus. Ja, Sie haben richtig gelesen, 70 Millionen!  Man wagt es kaum zu sagen, was da mit dem in die Jahre gekommenen Staatstheater passieren soll. Meine Frau war derart entsetzt über die Zahl, dass sie sofort unkte, ob da goldene Wasserhähne eingebaut werden sollen?

Ehrlich gesagt, mir ist das bei aller Liebe zur Kultur auch eine Spur zu viel des Guten. Unzweifelhaft gilt es die sanitären Anlagen dringend auf einen akzeptablen Stand zu bringen. Sicher gilt es in der Technik modernes Gut einzubauen, aber müssen es 70 Millionen sein?

Zu recht sagen viele beim Lesen dieser Zeilen, dass wieder mal alles nach München geht. Das Mainfrankentheater in Würzburg etwa steht auch vor einer Generalsanierung und da hagelt es bei weitem nicht die Zuschüsse wie beim Gärtnerplatztheater. Oder auch das Mozartfest, als echtes Juwel der Musik, hangelt sich Jahr für Jahr mit den Finanzen so durch und bekommt gerade einmal die Mieten für die Räumlichkeiten in der Residenz erlassen, bereits für die Bestuhlung kassiert der Freistaat die Veranstalter ab. Interessant überhaupt wie unterschiedlich die Kulturförderung in Bayern abläuft. Mit einer schriftlichen Anfrage bei der Staatsregierung habe ich mich da jetzt mal genauer erkundigt. Machen Sie sich auf Überraschungen gefasst!

Ja, nun! Die 70 Millionen Euro für das Gärtnerplatztheater sind mit der Mehrheit der CSU/FDP-Koalition im Haushalt durchgewunken worden, obwohl auch einigen CSUlern das aufgestoßen ist. Und mir missfällt das Ausmaß der Sanierung beim Gärtnerplatztheater. Viel lieber hätte ich eine bessere Streuung des Geldes über ganz Bayern, denn der Freistaat lebt in seiner kulturellen Vielfalt von seinen Regionen. Und da gehört eben das Mozartfest in Würzburg genauso dazu wie der Kissinger Sommer oder die fränkischen Weinfeste oder die Gemündener Scherenburg-Festspiele. Wie sehen Sie das?



14 Juni 2011

B 19 am Greinberg: Keine Bauarbeiter –keine Bauarbeiten?

Ist Ihnen bei der Fahrt, zwischen dem Greinbergknoten und der Anschlussstelle Lengfeld der B19 auch schon aufgefallen, dass zwar die Straße gesperrt ist, jedoch nie Bauarbeiter zu sehen sind?

Um der Sache auf den Grund zu gehen, habe ich mich an das Staatliche Bauamt Würzburg gewandt und folgende Auskünfte erhalten.

Derzeit wird nicht nur die gesamte Fahrbahntafel abgetragen und ersetzt, weil der Beton chloridverseucht ist, um die Dauerhaftigkeit der Tragfähigkeit des Brückenüberbaus wiederherzustellen, sondern auch die Brücke „Am Sonnfeld“ selbst erneuert.

Um die Tragsicherheit des instand zu setzenden Brückenbauwerks während der Abbrucharbeiten  gewährleisten zu können, müssen zuvor unter der Brücke Trag- und Arbeitsgerüste aufgestellt werden. Deshalb wird zurzeit vor allem unter der Brücke gearbeitet, was für die Autofahrer auf der B19 nicht sichtbar ist. Auch die Betoninstandsetzungsarbeiten unter der Brücke werden für die Fahrer nicht zu sehen sein.

Ab Mitte August wird dann die Sanierung der Fahrbahn aufgenommen, da zu diesem Zeitpunkt die Brückenbauarbeiten weit fortgeschritten sein werden. Damit werden, für jeden sichtbar, auch die Bauarbeiter auf dem gesperrten Teil der B19 tätig sein.

Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme (Straßenbau und Brückenbau) soll Mitte Oktober erfolgen. Bis dahin werden uns die Staumeldungen bezüglich dieser Stelle wohl noch öfter in den Nachrichten verfolgen.

Über die aktuelle Stausituation können Sie sich direkt über die Webcam, die auf dem Dach der Missionsärztlichen Klinik und des Missionsärztlichen Institut installiert ist, informieren.

Im Folgenden finden Sie den Link für die Webcam hier:

In den Pfingstferien ist momentan wenig Staugefahr am Greinberg, ein Blick zur Webcam lohnt aber wieder wenn die Ferienzeit zu Ende ist.



10 Juni 2011

Abiturprüfungen im G8 – Betrug am Schüler und Schulsystem

Ich frage mich mittlerweile wirklich in welcher Bananenrepublik wir denn leben? Da stellt sich der bayerische Kultusminister Ludwig Spaenle doch heute in der Ministerbefragung hin und rechtfertigt mit einer Selbstverständlichkeit den offenen Betrug der sogenannten „Nachsteuerung“, nämlich einfach einmal ausnahmsweise ein Auge zugedrückt zu haben, und den Korridor für das Bestehen der Abiturprüfung nach oben geöffnet zu haben. „Das war keine Korrektur der Noten“, sah er sich bemüßigt zu verkünden. Da hat er Recht, nein, es war reiner Beschiss!

Wie sollen sich denn alle bisherigen an der Abiturprüfung in der Vergangenheit gescheiterten Jugendlichen fühlen, denen vielleicht ein Pünktchen oder eine Note zum Bestehen gefehlt hat? Ja, alles hat seine zwei Seiten, aber die Einsicht des Kultusministers bleibt einseitig. Wenn Spaenle dann noch  behauptet, „das achtjährige Gymnasium hat seine Bewährungsprobe bestanden, wir haben die Hürden auf dem Weg genommen und es erfolgreich ins Ziel gebracht“, dann muss man dem Kultusminister wohl bescheinigen, dass er weltfremd ist.

Einfach Hürden nach CSU-Allherrschaftsmanier aus dem Weg räumen, um ans Ziel zu kommen halte ich für sehr gefährlich, denn damit macht man sich beliebig. Beliebig angreifbar und beliebig hinsichtlich der Qualität, denn die sackt mit einem Schlag nach unten ab. Statt endlich einmal anzuerkennen, dass das G8-Anforderungsniveau überzogen war, entzieht man sich der Fehlerdiagnose und damit einer bildungspolitischen Bankrotterklärung. Hier Rückgrat zu beweisen – so bedauerlich es auch für die betroffenen Schülerinnen und Schüler gewesen wäre - hätte ein Zeichen für die Menschen bedeutet, dass die Politik nicht unfehlbar ist und endlich einmal die Realität wahrnimmt und sich etwas ändern muss. So aber geht es weiter wie bisher mit Schönreden und Tricksen.

Aber bewerten Sie selbst, liebe Leserinnen und Leser das bayerische Schulsystem, beispielhaft an einem unterfränkischen Gymnasium aus dem Landkreis Bad Kissingen. Dort haben 159 Schülerinnen und Schüler damals in der 5. Klasse im Hals-über-Kopf-G8 begonnen. Von denen hatten gerademal noch 100 die Zulassung zur Abiturprüfung und davon wiederum ganze 55 Schülerinnen und Schüler die Anforderungen der Abiturprüfung auf Anhieb geschafft. Mit Spaenles „Nachsteuerung“ waren es dann immerhin 80 glückliche Abiturienten. Wenn man es krass ausdrücken würde, also 25facher Betrug!

Richtig wäre vielmehr die Fehler zu beheben und eine ausreichende Stundenausstattung in den verpflichtenden Abiturprüfungsfächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache zu gewährleisten, schließlich brauchen Schüler und Lehrer mehr Zeit zu vertiefendem Lernen und Lehren. Das geht nicht in übergroßen Klassen und in Schulformen, die von ihrem Prinzip her als Halbtagsschule angelegt sind.

Also, jetzt sind Sie am Zug, welche Note geben Sie dem bayerischen G8?

Ich freue mich über Ihre Meinung zu den Prüfungskorrekturen beim G8-Abiturjahrgang.



9 Juni 2011

Neues Gesetz blockiert dezentrale Energieversorgung

Die Bundesregierung hat ein Energiekonzept beschlossen, welches „den Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien“ weisen soll. Doch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), welches eigentlich den Übergang erneuerbarer Energien im Strombereich zu einem erwarteten Marktanteil von mindestens 35 Prozent bis 2020 gewährleisten soll, blockiert die dezentrale Energieversorgung und lässt ausschließlich die Energieriesen profitieren.

Dies ist für mich absolut unverständlich, denn nach den Plänen des Bundesumweltministeriums würden Großanlagen durch die neuen Vergütungssätze erheblich besser gestellt. Im Gegensatz dazu verlieren die kleineren, bäuerlichen Anlagen bei der Vergütung bis zu 15 Prozent. Dies widerspricht ganz klar dem Versprechen der Bundesregierung, die dezentrale Energieversorgung zu stärken, gleichzeitig aber auch der damit in Verbindung stehenden Wertschöpfung in der Region, welche eine große Chance gerade für die Städte und Kommunen darstellen sollte.

Sorgen bereitet mir weiterhin, dass in Zukunft die Trennung der Rohstoffe und Bioabfälle aufgehoben werden sollen, was zu unnötigen Risiken bei der Ausbringung von Gärresten führt und die Akzeptanz der Biograsproduktion in der Bevölkerung gefährdet. Desweiteren könnte die geplante Anhebung der Vergütung für Bioabfälle dazu führen, dass solche Stoffe aus dem Ausland nach Deutschland gebracht werden. Und wer will schon so einen Abfalltourismus?

Deshalb ist die Marschroute eindeutig. Hier muss nachgebessert werden und zwar in Richtung einer gleichberechtigten Teilhabe am Markt von Großen und vor allem auch den kleinen Unternehmen. Eine weitere Oligopolisierung am Strommarkt kann niemand wollen, es sei denn er verfällt den Schmeicheleien der Lobby von E.ON und Co. Für mich hat Priorität, dass die Stadtwerke und auch die kleineren Unternehmen Chancen bekommen in diesen Markt einzusteigen. Dann nur dann wird es auch die notwendigen großen Investitionen geben die wir benötigen, um ein entsprechendes Potential der erneuerbaren Energien bis zum vollständigen Atomausstieg aufzubauen.

Eine weitere Oligopolisierung am Strommarkt würde einen Einstieg der Stadtwerke und kleineren Unternehmen in diesen Markt verhindern. Foto: Dieter Schütz/ PIXELIO



8 Juni 2011

Bürgeraufstand, Zivilgesellschaft und Demokratie – Dr. Heiner Geißler im Bayerischen Landtag

Alle Fakten auf den Tisch, alle an einen Tisch, transparent und auf Augenhöhe diskutieren, so die Ratschläge bzw. das Rezept von Heiner Geißler, dem Schlichter im Stuttgart 21-Verfahren. Bei einem Besuch im Bayerischen Landtag hat der bodenständige und leutselige Bundesminister a.D. nicht nur über die Erlebnisse und Erfahrungen in diesem Zusammenhang berichtet, sondern der Gesellschaft und der Politik auch klare Aufgaben und Regeln für die Realisierung zukünftiger Großprojekte mit auf den Weg gegeben. "Erst die Idee, dann die Abstimmung und erst dann die Planung und Ausführung!" Mit diesem Paradigmenwechsel, so Geißler, sehe er die Menschen am ehesten mitgenommen und auch bereit Dingen zuzustimmen.

Er warb als Ergänzung der Demokratie für neue Elemente der direkten Mitbestimmung! Sein Credo lautete: "So wie bisher geht es nicht!" Wie recht der Ex-Bundessozialminister doch hat, die Basta-Politik ist längst passe. Auch im Kleinen wird dies immer deutlicher, denn wie sonst ist es möglich, dass auch immer mehr Gemeinde-und Stadtratsbeschlüsse von den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr in dem Maße akzeptiert werden. Bürgerbegehren sprießen aller Orten aus dem Boden.

Das ist die eine Seite, auf der anderen Seite macht es dies den Verantwortlichen in der Kommunal-, Landes- und Bundespolitik nicht einfacher. Deshalb ist Transparenz bei Entscheidungen in der Politik in meinen Augen das wichtigste Element. Die Bürgerinnen und Bürger ordentlich informieren, Fakten begründen, damit zusammenhängende Strategien erläutern und verständlich machen. Auch dafür hat Geißler den besten Beweis erbracht. Vor der Schlichtung Stuttgart 21 waren 40 Prozent der Bürger für den Bau von Stuttgart 21 und 60 Prozent dagegen. Nach dem aufwändigen und erstmals live übertragenen Schlichterverfahren, aber noch vor Geißlers Schiedsspruch hatte sich das Blatt bereits gewendet und 60 Prozent der Menschen votierten plötzlich für den Bau von Stuttgart 21.

Damit wird klar dargelegt, dass die mangelnde Information und Sachkenntnis der Menschen oft der Stein des Anstoßes für Proteste sind. Also besteht die Aufgabe der Politik doch ganz klar darin, die Ding die man mit den Menschen vorhat auch zu erläutern und nicht einfach denen vor die Füße zu kippen. Auch mir ist aus der Kommunalpolitik dazu sofort ein gutes Beispiel eingefallen. Die berühmt berüchtigten Verbesserungsbeiträge in der Stadt Gemünden hätten wohl nie zu einem anvisierten Bürgerbegehren geführt, hätte das Kommunalunternehmen vorher die Bürgerinnen und Bürger mitgenommen, ihnen erläutert, warum diese Kosten nötig sind, warum das Verfahren so am effizientesten für alle Beteiligten ist. So gibt es nun seit rund zwei Jahren Knatsch und Ärger, Ausgang ungewiss!

Und was bei solchem Ärger am meisten verloren geht ist das Vertrauen und somit nimmt die Politikverdrossenheit verständlicherweise weiter zu. Genau deshalb halte ich SIE auf meinem Blog und meiner Homepage mit Hintergrundinformationen auf dem Laufenden und diskutiere auch mal gerne auf Facebook kreuz und quer mit Ihnen.


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