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Hier sehen sie noch einmal einige Impressionen des Neujahrsempfangs im Maximilianeum.
Der Ausschuss hatte sich damals in seiner Mehrheit dagegen entschieden und die Petition wurde abgelehnt. Nun brachte die beantragte Gesetzesänderung keine neue Faktenlage. Ich hatte bereits an anderer Stelle mich einmal mit diesem Thema auseinander gesetzt, da mir der Antrag durchaus auch sympathisch war.
Allerdings – und deshalb habe ich mich letztendlich überzeugen lassen mit Nein zu stimmen – sind für mich zwei Dinge entscheidend. Der Nachweis, dass ein nicht verheirateter Mann tatsächlich der Vater des Kindes ist, ist wesentlich schwieriger darzustellen wie die Wahrscheinlichkeit, dass bei einem verheirateten Paar der Ehemann der Vater ist. Sicherlich kann man das auch im verheirateten Fall nicht hundertprozentig gewährleisten, aber die moralische Komponente scheint mir hier doch dafür zu sprechen.
Und ein weiterer Punkt ist mir hierbei ganz wichtig, der besondere Schutz von Ehe und Familie, der im Grundgesetz ausdrücklich festgehalten ist. Scheinbar ist die Eheschließung eben doch etwas Besonderes, denn sonst würde ein Nichtverheirateter die „Hürde“ Eheschließung auf sich nehmen. Insofern scheint es mir folgerichtig zu sein, wenn man den Schritt zur Eheschließung nicht auf sich nehmen will, dass Verheiratete gegenüber Nicht-Verheirateten mit einem zusätzlichen Tag bezahlten Urlaub privilegiert werden. Vom juristischen Sachverstand her habe ich mich auch belehren lassen müssen: Das Gesetz ist ehegattenbezogen und nicht kindbezogen.
Im Übrigen sind etwa 25 Prozent der Väter in Bayern nicht verheiratet. Wie viele dies im Bereich des Öffentlichen Dienstes sind, konnte in der Ausschuss-Diskussion Niemand darstellen.
Es ist sicherlich kein Donnerschlag und für Nicht-Insider eine zähe Materie, aber für die Mandatsträger eine wichtige Information. So wird in der Gemeindeordnung die Zuständigkeit für die Ernennung von Personal verändert. Künftig ist der Gemeinderat für die Beamten ab Besoldungsgruppe A 9 und für Angestellte ab Entgeltgruppe 9 aufwärts zuständig. Der Bürgermeister wird erstmalig bis Besoldungsgruppe A 8 und bis Entgeltgruppe 8 zuständig sein und somit kommt es damit de facto zu einer Ausweitung der Kompetenz des Bürgermeisters. Analog werden auf Landkreis - und Bezirksebene für den Kreis- bzw. Bezirkstag und Landrat bzw. Bezirkstagspräsidenten die Verfahren angeglichen.
Einige kleinere oft nur redaktionelle Änderungen, die im Einzelnen hier nicht ausgeführt werden, schließen sich dem an. Dass damit der Gesetzestext nicht einfacher zu verstehen ist geht aus folgendem Beispiel hervor. Bisher hieß es zum Beispiel in der Gemeindeordnung, dass kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte mindestens einen Gemeindebeamten mit der Befähigung für den höheren Verwaltungsdienst oder für das Richteramt haben müssen. Künftig heißt es, dass kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte mindestens einen Gemeindebeamten oder eine Gemeindebeamtin haben müssen, der oder die in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst, für ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 14 qualifiziert ist. Leichter wird es also nicht!
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Dank einiger Nachbesserungen beim Neuen Dienstrecht bekommen die bayerischen Bürgermeister mehr Kompetenzen in ihren Rathausverwaltungen zugesprochen. Foto: Rouven Weidenauer/ PIXELIO
Der Ausschuss hat sich damals in seiner Mehrheit dagegen entschieden und die Petition wurde abgelehnt. Daraufhin hat mich der Petent nun in den Sommermonaten nochmals angeschrieben und ich bin wirklich ins Nachdenken gekommen. Hier einige Auszüge aus seinem Schreiben: „Die Begründung des ablehnenden Bescheides: Sie (Anmerkung: damit ist der Ausschuss des Bayerischen Landtages gemeint) schreiben zunächst, dass die zur Rede stehende Vorschrift aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn resultiert. Das impliziert für mich die Frage, aus welchem Grund der Dienstherr gegenüber verheirateten Vätern eine größere Fürsorgepflicht hat als gegenüber ledigen Vätern im Staatsdienst. Sie schreiben, dass es dem Verordnungsgeber obliegt, verschiedene Fallgestaltungen unterschiedlich zu gewichten. Das bezweifle ich nicht. Ich würde aber gerne wissen, warum Sie hierbei zwischen Ledigen und Verheirateten unterscheiden, insbesondere angesichts des dramatischen Kindermangels bzw. demographischen Wandels, bei dem man es ja prinzipiell begrüßen sollte, wenn sich ein Paar zu einem Kind entscheidet?
Sie schreiben, der Verordnungsgeber wäre nicht verpflichtet, (entsprechend meiner Petition) eine Dienstbefreiung auch auf ledige Väter auszudehnen. Möglicherweise haben Sie damit Recht. Dennoch verstehe ich diesen Hinweis nicht. Der Sinn einer Petition liegt doch gerade darin, Anliegen aus der Bevölkerung aufzunehmen und nicht seitens des Landtages einfach danach zu handeln, dass man nichts tun muss, wozu man nicht gesetzlich verpflichtet ist. Weiter schreiben Sie, dass der Gleichheitssatz des Art. 3 I GG nicht verletzt ist. Ich persönlich bin anderer Ansicht, da im Gegensatz zu den Gesellschaftlichen Verhältnissen zur Entstehungszeit der Verordnung eine "Wilde Ehe" sowie eine Erfüllung des Kinderwunsches ohne Trauschein kein Randphänomen der Gesellschaft, sondern gängige Praxis ist. Im Besonderen wundert es mich, dass der natürliche und nachvollziehbare Wunsch eines werdenden Vaters, sein Kind vom ersten Moment an ins Leben begleiten zu können, überhaupt nicht im Mittelpunkt Ihrer Betrachtung stand.“
In der Tat viele Fragen, die hier durch den Petenten meines Erachtens richtigerweise nochmal aufgeworfen wurden. Ich habe in den vergangenen Tagen viel darüber mit Menschen diskutiert und genauso unterschiedliche Meinungen dazu erfahren von Ablehnung bis Zustimmung. Ich persönlich meine, dass es keinen Unterschied macht, ob verheiratet oder nicht, Geburt ist für mich Geburt. Natürlich entgegnen mir gesetzestreue Kollegen, dass der freie Tag nicht für die Geburt ist, sondern um das Familienleben an einem solch besonderen Tag am Laufen zu halten. Das ist natürlich auch ein Argument. Ein weiteres Gegenargument höre ich immer wieder, dass es schon ein Unterschied sei, ob man verheiratet sei oder eben nicht, wumms! Ich entgegne, dass die Geburt eines Kindes nicht vom Verheiratet sein abhängig sein kann und die Zahl zunehmender Geburten von Kindern ohne dass die Eltern den Trauschein haben, zugenommen haben.
Ich bin gespannt auf Ihre Meinung zu diesem Thema?
![528592_R_K_B_by_Michael Ottersbach_pixelio.de](http://guenther-felbinger.de/wp-content/uploads/2011/09/528592_R_K_B_by_Michael-Ottersbach_pixelio.de_.jpg)
Das Eintreffen des Storchs sollte ein Grund zur Freude sein und nicht zum Unmut. Bild: Michael Ottersbach/ PIXELIO
Während an den übrigen Schularten in der Vergangenheit Kürzungen im Lehrerpersonal gang und gäbe waren, blieb das Gymnasium stets verschont. Natürlich auch deshalb, weil mit dem doppelten Abiturjahrgang natürlich ein Prestigeobjekt aus der Ära Stoiber auf der Probe stand. Nun, nachdem nahezu alle G8ler durch Absenkung des Notenschlüssels irgendwie „durch gewunken“ wurden, geht es im kommenden Schuljahr auf Geheiß von Spaenle auch dem Gymnasium an den Kragen.
Alle bayerischen Gymnasien werden in ihren Budgetstunden um 3 bis 5 Stunden gekürzt, was natürlich Wegfall von zusätzlichen Unterrichtsangeboten und größere Klassen bedeutet. Also wieder mal hat der Kultusminister eine weitere Versprechung („die Lehrer bleiben im System“) nicht gehalten und gleichzeitig noch für eine Verschlechterung des Angebotes gesorgt. Keine Spur von der versprochenen „Differenzierung“, „Individualisierung“ und „Modularisierung“! Ganz zu schweigen von der immer wieder von Spaenle bemühten „Chancengerechtigkeit“. Die war schon zwischen G9ern und G8ern massiv ausgehebelt worden und wird nun weiter die kommenden G8-Jahrgänge treffen, denn diese müssen unter deutlich schlechteren Voraussetzungen aufs Abitur zusteuern als ihre „gehätschelten“ Vorgänger.
Eingespart werden durch o.a. Kürzungen in der Lehrerstundenzuweisung im Übrigen 70 Planstellen. Das sind genau die 70 Planstellen, die zusätzlich an die Großbaustelle Berufliche Oberschulen gehen. Dort sind sie bitter nötig und längst überfällig und ebenfalls deutlich zu wenig, denn seit Jahren wird in den beruflichen Oberschulen nur Notversorgung mit Lehrerstunden betrieben. Nach wie vor sind an verschiedenen Beruflichen Oberschulen hohe Stundenausfälle bis 40-50 Stunden an der Tagesordnung. Ein Armutszeugnis für die Staatsregierung. Deshalb ist die Forderung von uns Freien Wählern einmal mehr alle Schulen mit dem Personal auszustatten das nötig ist. Nach unseren internen Berechnungen wären das für alle Schulen in Bayern ca. 10 000 neue Lehrerstellen. In Geld ausgedrückt wären dazu 500 Millionen Euro nötig. Rund 360 Millionen Euro muss der Freistaat Bayern jährlich an Zinszahlungen für die Bayern LB bezahlen, womit wieder einmal verdeutlicht wird, dass unser Bildungssystem und damit die Zukunft unserer Kinder für das Unvermögen der ehemaligen Vorstands- und Verwaltungsräte „bluten“ muss.
![Foto: Dieter Schuetz](http://guenther-felbinger.de/wp-content/uploads/2011/08/388248_R_B_by_Dieter-Schuetz_pixelio.de_.jpg)
Guter Unterricht kann nur in keinen Klassen funktionieren. Dafür sind in Bayern mehr Lehrer notwendig.Foto: Dieter Schuetz/ PIXELIO
Ziel dieses Zweckbündnisses ist nicht das Trennende in den Vordergrund zu stellen, sondern das Gemeinsame und Machbare. Vielleicht ist gerade auch das das was die Meinung des Großteils der Menschen trifft. Wenn ich mir einmal an der Thematik Inklusion, also der gemeinsamen Beschulung von behinderten und nichtbehinderten Kindern in der Regelschule, dies vor Augen halte, bin ich mir sicher, dass die breite Mehrheit der Bürgerinnen und Bürgern eine Abschaffung der Förderschulen, wie dies das Bundesland Bremen im Handumdrehen gemacht hat - und die Eltern und Lehrer dort mittlerweile Sturm laufen - gar nicht wollten. Ich bin auch davon überzeugt, dass ein einfaches Schalterumlegen und nur noch alle Gehandicapten Schüler in Regelschulen zu unterrichten von heute auf morgen, weder im Sinne der Kinder und Eltern noch im Sinne der gar nicht dafür vorbereiteten Lehrkräfte wäre. Ich bin aber auch fest davon überzeugt, dass Eltern die freie Schulwahl für ihr Kind haben müssen.
Solche Kompromisse auszuhandeln kostet enorm viel Zeit und eine Portion Verständnis von allen Kompromissbeteiligten und Zugeständnisse von den einen wie den anderen. Wenn am Ende eine Schnittmenge herauskommt, die bei den Menschen ankommt, dann ist damit mehr gewonnen als mit irgendwelchen parteipolitischen oder koalitionsgeschuldeten Mehrheitsentscheidungen, die gegen jeden Bürgerwillen sind.
So wie dies in der vergangenen Woche bei der Petitionsentscheidung gegen den Willen der Eltern an der Grundschule Gaukönigshofen-Sonderhofen geschehen ist. Da bleibt nämlich erstens die Verärgerung über eine solche Entscheidung zurück und zweitens das Unverständnis des Bürgers, dass immer weltfremdere Entscheidungen durch die Politik getroffen werden - die Bürgerinteressen gar nicht mehr zählen - und somit ein Stück mehr Politikverdrossenheit entsteht.
Wenn ich mir dieser Tage wieder das parteipolitisch orientierte Postengeschachere zwischen den Koalitionsparteien CSU und FDP um die Besetzung der Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg betrachte, dann verliere ich manchmal den Glauben an den Verstand der Kollegen. Nicht umsonst haben wir eine Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative. Aber genau diese werden mit diesem Parteien-Gezänk völlig außer Kraft gesetzt. Zudem sollen eigentlich "Befähigung, Eignung und fachliche Leistung" über die Besetzung eines solchen bedeutenden Postens entscheiden. Wo bleiben da die Vernunft und die Unabhängigkeit? Nicht genug, dass schon viele Führungsposten in Ämtern und Ministerien nur durch eine gewisse parteipolitische Ausrichtung besetzt werden und sind, streitet man - und dies zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres - nun erneut um diesen hochkarätigen Posten.
Vielleicht brauchen gewisse Politiker doch eine Abstrafung, aber für manche ist wahrscheinlich der Absturz von einer Zweidrittelmehrheit auf ein 43 Prozentergebnis noch nicht als solche empfunden worden. Ich bin einmal gespannt, wie politische Wendemanöver wie bei der Energiewende oder nunmehr neuerdings scheinbar die Wende von der Wende bei den Studiengebühren vom Volke belohnt werden?
Aber machen sie sich doch gern selbst ein Bild und lesen Anfrage und Antwort gern hier nach.
![Thomas Siepmann](http://guenther-felbinger.de/wp-content/uploads/2011/06/412116_R_by_Thomas-Siepmann_pixelio.de_.jpg)
Noch immer fällt es der CSU schwer bei Parteiveranstaltungen auf staatliche Institutionen, wie die Polizei zu verzichten und selbst einen Sicherheitsdienst zu finanzieren. Foto: Thomas Siepmann/ PIXELIO
Über Wochen und Monate haben wir immer wieder die Erhöhung gefordert und scheinbar hat Ministerpräsident Seehofer wahr gemacht, was er versprochen hat: ‚Wir wollen den Freien Wählern die Themen nehmen‘. Gut so, auch dazu sind wir „Freien“ im Landtag, die Autofahrer dürfen freudig aufatmen, denn den Schlaglöchern geht es damit nun an den Kragen. Ebenfalls fast schon mein Steckenpferd ist der § 45a Personenbeförderungsgesetz. Dass hier endlich einmal seitens des Wirtschaftsministeriums – wenn auch nur mit mageren 2,5 Millionen Euro – nachgebessert worden ist, schreibe ich auch unseren Bemühungen mit einer Vielzahl von An- und Nachfragen beim Ministerium die Verantwortlichen vor uns her zu treiben, zu. Ausgangspunkt dazu waren zwei Busunternehmer im Landkreis Main-Spessart, die mich auf die Schieflage aufmerksam gemacht haben. Anschließend haben wir mit dem Verband der Omnibusunternehmer ein Spitzengespräch geführt und entsprechende parlamentarische Initiativen folgen lassen.
Einsehen hatte die Regierungskoalition auch in punkto Jugendarbeit. Mit 750 000 Euro zusätzlichen Mitteln kann weiterhin eine vernünftige Jugendarbeit geleistet werden, wenngleich es immer noch zu wenig ist. Aber zumindest die drohenden Einschnitte können damit verhindert werden. Auch der Landesschülerrat muss sich mit einem mehr von 30 000 Euro nicht weiter kaputtsparen. Das Handwerk schließlich darf sich ebenso über drei Millionen zusätzliche Mittel freuen wie die Denkmalpflege über eine Million Euro. Der Behindertenplan wurde nochmal um 3,5 Millionen Euro aufgestockt.
![SONY DSC](http://guenther-felbinger.de/wp-content/uploads/2011/04/503679_R_by_Kai-Niemeyer_pixelio.de_.jpg)
Gerade durch die BayernLB, ist der finanzielle Spielraum in diesem Haushalt leider sehr eingeschränkt. Ich bin deshalb froh, dass zumindest die aufgezeigten Anträge um Aufstockung angenommen wurden. Quelle Kai Niemeyer/ PIXELIO
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