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5 Oktober 2012

Unser Kampf um den Erhalt der Grundschul-Standorte findet noch keinen Anklang im Regierungslager

Noch sind uns allen die Sommerferien und die Sorge um die Unterrichtsversorgung an den Grund- und Mittelschulen in Erinnerung. Schließlich schaffte es die Staatsregierung dann doch noch mit Hängen und Würgen, dass zum Schuljahresstart „jede Klasse einen gut ausgebildeten Lehrer“ hatte. Welch Anspruch auch an unser sonst so hochglanzbroschürtes Bildungsland Bayern? Eigentlich sollte dies eine Selbstverständlichkeit sein und nicht noch von den Ministeriumsvertretern eigens hervorgehoben werden müssen. Trotzdem war und ist das Jammern an den Schulen groß. Die Schulleiter klagen landauf landab, dass gerade einmal die Grundversorgung der Pflichtstunden möglich sei, eine „Zugabe“ an Lehrerstunden für Arbeitsgemeinschaften und Wahlunterricht ist ein Wunschgedanke.



Damit eine solche Zitterpartie nicht wieder vorkommen soll haben wir gleich zur ersten Bildungsausschuss-Sitzung eine entsprechende parlamentarische Initiative gestartet. Mit einem Antrag haben wir die Staatsregierung aufgefordert, Grundschulen, die nach derzeitiger gesetzlicher Regelung in ihrem Bestand als Schulstandort gefährdet sind, zu erhalten. Dies kann nur durch veränderte Zuweisungskriterien bei der Lehrerversorgung geschehen, indem kleine, in ihrem Bestand gefährdete Schulen, einen „Demografiezuschlag“ erhalten.




Dieter Schütz / PIXELIO / pixelio.de





Nur auf diese Art und Weise können unserer Ansicht nach Grundschulen in sogenannten mehrhäusigen Schulverbänden dauerhaft überleben. Nach derzeitiger Regelung sind „öffentliche Volksschulen gemäß Art. 32 Abs. 2 und 3 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) so zu errichten, dass die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich auf Jahrgangsklassen verteilt sind. An Grundschulen können Jahrgangsklassen gebildet oder zwei Jahrgangsstufen in einer Klasse zusammengefasst werden. Eine Grundschule, die diese Voraussetzungen nicht oder nicht mehr erfüllt, ist … aufzulösen“.


Die Richtgröße beträgt für Grundschulen mindestens 26 Schülerinnen und Schüler in zwei jahrgangskombinierten Klassen. Diese Regelung betrifft allerdings nur rechtlich selbständige Schulen, nicht aber (unselbständige) Außenstellen von Grundschulen („mehrhäusige Grundschulen“), die in Schulverbänden organisiert sind.  Dies führt somit in der Praxis zu zahlreichen Schulschließungen.


Wir brauchen diesen Demografiefaktor, den es bisher in ähnlicher Form bei den Schulverbänden der Mittelschulen gibt, um deren Standorte entsprechend mit Stunden auszustatten. Analog muss zur Sicherung der Grundschul-Standorte auch so verfahren werden. Wir FREIE WÄHLER sehen den Erhalt der Grundschulen - abgesehen vom bildungspolitischen Aspekt - auch als wichtige und bedeutende Infrastrukturmaßnahme für den ländlichen Raum und als Ziel zur Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen in Bayern.


Deshalb können wir es uns nicht leisten Schul-Standorte zu schließen. Gefährdet sind rund 150 in ganz Bayern und erst vor der Sommerpause hatten wir zwei Petitionen der Grundschuleltern aus Hausen bei Kleinwallstadt und Greußenheim bei Würzburg. Dort war aufgrund der Mehrhäusigkeit und der Verteilung im Schulverband für zwei Standorte keine Jahrgangsklassenbildung mehr möglich.


Ach ja, ich habe noch vergessen zu sagen, was die Parteien der Regierungskoalition zu unserem Antrag gesagt haben: „Meine Damen und Herren, ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Das neue Schuljahr hat begonnen und alles läuft rund. Lehrer, Eltern und Schüler sind zufrieden, es gibt keine Klagen. Also brauchen wir einen solchen Antrag auch nicht. Wir lehnen ihn ab“, so der Wortbeitrag des CSU-Kollegen. Bilden Sie sich zu dieser Aussage selbst Ihre Meinung …



5 Oktober 2012

Entscheidung zum Volksbegehren Studiengebühren steht vor der Tür

Nachdem wir fleißig Unterschriften gesammelt und die erforderlichen 25 000 erreicht haben, ist es erst einmal ruhig geworden. Nun wird nach der mündlichen Verhandlung am Bayerischen Verfassungsgerichtshof (VHG) über die Zulässigkeit des von uns angestrebten Volksbegehrens zur Abschaffung der Studiengebühren in Bayern entschieden. Das Urteil, in dem entschieden wird, ob es zu einem Volksentscheid kommen wird oder nicht, ist für den 22. Oktober angekündigt. Während das Innenministerium einen Volksentscheid für verfassungswidrig hält sind wir FREIE WÄHLER der Meinung, dass ein Volksbegehren durchaus begründet ist, da die Studiengebühren den Körperschaftshaushalt betreffen und somit nicht haushaltsrelevant sind. Das Innenministerium jedoch argumentiert, dass nach der bayerischen Landesverfassung Volksentscheide über den Staatshaushalt nicht zulässig sind.




Anja Müller / PIXELIO / pixelio.de




Ich habe die Verhandlung am VGH mit verfolgt und muss sagen, dass mich vor allem die zahlreichen Nachfragen der beisitzenden Richter ermutigen zu glauben, dass wir Recht bekommen und das Volksbegehren zulässig sein wird. Völlig richtig lautete eine Nachfrage, ob denn frühere Volksbegehren, wie beispielsweise die Abschaffung des Bayerischen Senats, nicht haushaltsrelevant gewesen wären?


Das Ministerium


argumentiert, die Studiengebühren seien faktisch sehr eng mit der Finanzierung der Hochschulen verknüpft. Auch würde eine Abschaffung der Studiengebühren Ausgleichszahlungen notwendig machen. Diese wiederum würden


unter anderem eine Belastung der kommenden Haushalte bedeuten. Zudem beeinträchtige ein Wegfall der Studiengebühren das Budgetrecht des Landtags.


Wir FREIEN WÄHLER indes argumentieren, die Gebühren dienten nicht der Finanzierung von Staatsaufgaben, was ja ausdrücklich auch immer wieder von der Staatsregierung betont wurde. Die Studiengebühren sollten der Verbesserung der Studienbedingungen dienen. Außerdem würde ein Wegfall der Studiengebühren den Staatshaushalt momentan mit lediglich knapp 0,4 Prozent belasten. Aufgrund dieser Zahlen ist ein nennenswertes Ungleichgewicht nicht zu erwarten. Schließlich waren Studienbeiträge niemals dazu gedacht, im großen Stil Beamtenstellen zu schaffen, um so den Staatshaushalt zu entlasten. Die Staatsregierung hat dies vielmehr in der Vergangenheit missbräuchlich so umgesetzt.


Nunmehr harren wir der Dinge bis zum 20. Oktober. Sollte dann das Volksbegehren für zulässig erklärt werden, steht diesem nichts mehr im Weg. Denn rund 27 000 der eingereichten Unterschriften waren gültig.



5 Oktober 2012

Umfassende Kinderbetreuung und KITA-Plätze das A und O für eine Gemeinde

Kindergarten, Schule, Breitbandanschluss und Verkehrsanbindung sind wohl die bedeutendsten infrastrukturellen Voraussetzungen für Kommunen in den ländlichen Räumen, um deren Attraktivität auch für junge Familien zu sichern. Vor allem die umfassende Kleinkind- und Kinderbetreuung nimmt dabei in einer Zeit, in der Flexibilität vom Arbeitnehmer gefordert wird und zur Behebung des Fachkräftemangels jede/r Arbeitnehmer/in gebraucht wird, eine zunehmend große Bedeutung ein. Deshalb ist es auch die Aufgabe der Kommune, sich in diesem Bereich mit einem entsprechenden Angebot zukunftsorientiert zu präsentieren. Mit der Segnung und Eröffnung des Hauses für Kinder ist der Gemeinde Hohenroth im Landkreis Rhön-Grabfeld dies nun zweifelsohne gelungen. Denn mit dem sanierten und erweiterten Haus für Kinder ist die lückenlose Betreuung vom Krippenkind bis zur Schulbetreuung gesichert und mit einem einzigartigen, offenen Bildungskonzept in dieser Region ein Vorzeigeobjekt.


Zu recht verwies die Einrichtungsleiterin Margit Suhl bei der Eröffnung darauf hin, dass sich das Haus für Kinder primär als Bildungseinrichtung verstehe. Dazu bietet das offene pädagogische Konzept mit Basisräumen für jede Gruppe, sowie themenbezogene Räume für Musik, Bauen, Werkstatt, Sport und Medienerziehung und einem Anti-Aggressionsraum alle Möglichkeiten, Kindern eine optimale, frühkindliche Erziehung zu gewährleisten. Die Kooperation mit der benachbarten Schulbetreuung und dem Sprachheilkindergarten der Irena-Sendler-Förderschule vervollständigt das umfassende Bildungs- und Betreuungsangebot.



Die Gemeinde Hohenroth musste dafür mit 1,3 Millionen Euro bei einer Förderung durch den Staat von rund 400 000 Euro tief in die leere (Gemeinde-)Tasche greifen und musste diese Baumaßnahme  sogar fremdfinanzieren. Dennoch bin ich der Meinung, dass sich dieser Kredit refinanzieren wird, denn nun bietet die Gemeinde im Umfeld der Kreisstadt Bad Neustadt beste Voraussetzungen für den Verbleib und die Ansiedlung junger Familien - und diese brauchen Kommunen im ländlichen Raum. Allein die Tatsache, dass im Landkreis Rhön-Grabfeld, dem in Unterfranken der größte demografische Wandel prognostiziert wird, von den vorhandenen 3993 Kindergartenplätzen nur 2877 belegt sind zeigt bereits, dass in einigen Kommunen Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung schon sichtbar werden.


Wie sehr sich jedoch auch die Kindertageseinrichtungen im Wandel befinden beweisen weitere Zahlen. Von den 2877 belegten KITA-Plätzen sind 510von Kindern unter 3 Jahren, 2080 von Kindern von 3 Jahren bis zur Einschulung und 287 von Schulkindern frequentiert. Dabei ist die Aufgabenstellung Integration und Inklusion bei 351 Kindern mit Migrationshintergrund und 47 Kindern mit (drohender) Behinderung schon gut umgesetzt.


Das Ziel der Politik muss es weiter sein, dass auch in ländlichen Regionen ein umfassendes Maß an Betreuungszeiten in Krippen und KITAs geschaffen wird. Auch wenn ich oft bei Gesprächen mit Menschen in diesen Regionen Zweifel an der Notwendigkeit von Krippenplätzen heraus höre, so muss ich klar sagen, dass auch in ländlichen Gebieten die Zeit vorbei ist, dass in der Großfamilie beispielsweise durch die Großeltern die Kinderbetreuung gewährleistet werden kann. Bestes Beispiel bietet hierfür meine Heimatstadt Gemünden. Zunächst wurde im Stadtteil Adelsberg vor mehr als fünf Jahren eine erste Kinderkrippe aufgebaut und beim damaligen Stadtratsbeschluss herrschte große Skepsis, ob diese denn wirklich angenommen werde. Heute, einige Jahre später, hat die Stadt Gemünden bereits im Kindergarten St. Martin die zweite Kinderkrippe installiert und im nächsten Jahr steht wohl der Aufbau einer dritten Krippe im Stadtteil Langenprozelten bevor. Deswegen werden wir FREIE WÄHLER auch nicht locker lassen und uns weiter für einen Ausbau der Betreuungsplätze stark machen. Der frühkindlichen Bildung kommt heutzutage eine entscheidende Bedeutung im gesamten Erziehungs-und Bildungsprozess zu, der letztendlich in einem fließenden Übergang von KITA-Grundschule und einem Vorschuljahr enden muss. Denn frühzeitiger Spracherwerb ist das A und O einer erfolgreichen Bildung. Deshalb müssen die Sprach-Vorkurse, die derzeit für Kinder mit Migrationshintergrund bereits im letzten Kindergartenjahr angeboten werden, unserer Ansicht nach auf alle Kinder ausgedehnt werden.



24 September 2012

Stimmungsschwankungen bei der Berichterstattung

„Ade Freie Wähler“, „Gegenwind für Aiwanger“ und „Freie Wähler im Stimmungshoch“ lauteten an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Schlagzeilen der Süddeutschen Zeitung über uns Freie Wähler. Damit ist meines Erachtens ein Spannungsfeld dargestellt, das breiter nicht sein könnte und dem neutralen Betrachter das Ende vor Augen führt und gerade mal drei Tage später die nahezu unerklärliche, wundersame Auferstehung in Aussicht stellt. Wenn ich dann im Vergleich dazu die Grundstimmung der Landtagsfraktion bei der Klausurtagung in Bamberg hernehme und die dabei geführten Diskussionen mit den Bezirks- und Landräten sowie den Ortsverbänden und Mandatsträger aus Oberfranken, dann kann ich eine solch weit auseinander driftende Medien-Darstellungen gar nicht feststellen.

Klausurtagung in Bamberg



Fakt ist, dass drei ausgetretenen Ortsverbänden in Ober- bzw. Unterfranken 15 neu eingetretene in Bayern gegenüber stehen. Dann von einer Ade-Stimmung zu reden ist entweder Absicht oder fortgeschrittene Dyskalkulie. Es entspricht aber dem Klischee „Gegenwind für Aiwanger“ in alles und nichts dem "großen" Vorsitzenden Sand ins Getriebe hinein zu interpretieren, was mehr Wunschdenken der politischen Gegner darstellt als der Realität, denn sowohl die Diskussion mit den Bezirks- und Landräten wie auch mit den oberfränkischen Mandatsträgern und Ortsvorsitzenden war sehr gewinnbringend.

Selbstverständlich wurden dabei auch mal ernste Worte gesprochen und mancher Frust abgeladen über die zuletzt scheinbar alle anderen Themen überstrahlende Euro-Aussagen Aiwangers. Doch alle haben sich wieder gefunden in dem Bemühen in den kommenden Monaten die eklatanten Fehlleistungen der Regierungskoalition zu betonen. Und davon gibt es wahrlich genügend, zuletzt der peinliche Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP), den wir nun schon seit vier Jahren angemahnt hatten. Doch scheinbar ist das Zeil-Ministerium auch nach vier Jahren unter seiner Leitung nicht in der Lage zukunftsorientierte Arbeit abzuliefern. Da wird es Zeit, dass eine Ablösung kommt.

Konzentriertes Arbeiten während unserer Klausurtagung



Wir Freie Wähler haben bei der Klausurtagung in Bamberg mit zahlreichen Beschlüssen unter anderem zur Energie-, Landwirtschafts- und Tourismuspolitik, hingegen die Zukunft im Auge. Wir bleiben der Ideengeber Bayerns und werden die Staatsregierung in zentralen Politikfeldern weiter unter Druck setzen. Dazu zähle ich eine bessere Finanzausstattung für die Kommunen, die Stärkung des ländlichen Raums sowie Verbesserungen im Bildungssystem und der Infrastruktur, beispielsweise der Sanierung maroder Staatsstraßen. Wir fordern außerdem, dass sich Schwarz-Gelb beim Bund endlich für eine entschlossene Umsetzung der Energiewende stark macht, statt weiterhin zu versuchen, die Atomkraft durch die Hintertür wieder einzuführen.

Wir haben auch Finanzminister Söder im Visier und fordern ihn auf, die Pensionsfonds des öffentlichen Dienstes wieder mit den nötigen Mitteln auszustatten und insbesondere das Millionendarlehen für den gescheiterten Bau der dritten Startbahn von der Flughafen München GmbH zurückzufordern. Die Bayerische Staatsregierung hat zugelassen, dass inzwischen selbst die Innere Sicherheit im Freistaat eine Geldfrage ist. Wenn bis zum Jahr 2020 ein Drittel der derzeitigen Beamten in den Ruhestand gehen wird, müssen wir jetzt neue Polizeianwärter einstellen. Auch ist es den Beamten nicht länger zuzumuten, in baufälligen Polizeigebäuden Dienst zu tun, in denen es durch jede Fensterritze zieht. Hier erwarten wir vom Freistaat rasche Abhilfe.

Einen besonderen Schwerpunkt der Klausur bildete die Landwirtschaftspolitik: Im Gespräch mit dem bayerischen Bauernverbandspräsidenten Walter Heidl gab es viel Übereinstimmung: FREIE WÄHLER und BBV wollen sich gemeinsam für den Erhalt einer flächendeckenden bäuerlichen Landwirtschaft einsetzen. Deshalb fordern wir, den Bauern eine zusätzliche Einkommensquelle als Energiewirte zu sichern, eine Sockelförderung für kleine bäuerliche Betriebe einzuführen, den Flächenverbrauch einzuschränken und die regionale Lebensmittelversorgung zu stärken.

Die Freien Wähler setzten außerdem auf den Wirtschaftsfaktor Tourismus mit seinen 560.000 Arbeitsplätzen in Bayern. Sollte es keine europäische Förderung mehr geben, steht der Freistaat in der Pflicht, den Tourismus selbst adäquat zu fördern. Hier muss in Brüssel entsprechender Druck gemacht werden. Der Kurs im Hinblick auf die Landtagswahl 2013 ist klar, die Bilanz der Freien Wähler im Bayerischen Landtag kann sich sehen lassen.

Kurze Entspannung beim Besuch der Landesgartenschau in Bamberg



13 September 2012

Einsehen beim Datenschutz – Lehrer haben wieder Zugriff auf Noten

Eines ist in unserer modernen Wissensgesellschaft klar: Schulische Bildung und Erziehung ist von grundlegender Bedeutung für den weiteren Lebensweg. Egal ob man einen Blick auf Kindergarten, Schule oder Universität wirft, überall sind bestimmte Abläufe und Regeln eingebunden, die mit personenbezogenen Daten im (schul)öffentlichen Raum zu tun haben - doch nur selten bringen wir diese mit Elternabenden, gemeinsamen Besprechungen, der Notengebung oder sogar Maßregelungen in Verbindung. Während es zu meiner Schulzeit völlig unproblematisch war, dass die Lehrerin unserer Dorfschule beispielsweise die Noten einer Probearbeit öffentlich verkündet hat, ist ein derartiges Verhalten heutzutage aufgrund des Datenschutzes nicht mehr denkbar.


Datenschutz ist ein Grundrecht und als Bestandteil des Persönlichkeitsrechtes eine Grundvoraussetzung für einen freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaat. Ein Grundsatz dabei ist, dass keine Datenverarbeitung ohne Erlaubnis stattfinden darf. Dies hat natürlich auch wesentliche Auswirkungen auf das Schulleben. Im Schulalltag treten immer wieder Situationen auf, in denen das Persönlichkeitsrecht aller am Schulleben beteiligten Personen auf die Probe gestellt wird. Dies können beispielsweise Lautsprecherdurchsagen mit namentlicher Nennung der von Ordnungs- oder Erziehungsmaßnahmen betroffenen Schülerinnen und Schüler sein oder einfach nur der fächerübergreifende Zugriff einer Lehrkraft auf alle von einem Schüler erzielten Noten. Auch das Einstellen von personenbezogenen Daten auf die Schulhomepage oder die im schulischen Jahresbericht veröffentlichten Daten führen oft zu grenzwertigen Situationen.




Foto: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de





Im vergangenen Schuljahr hatte eine neue Bekanntmachung des Kultusministeriums vor allem unter den Lehrkräften für reichlich Verstimmung gesorgt. Plötzlich war es Lehrkräften, die in einer Klasse ein Fach unterrichten nicht mehr erlaubt, Einblick in die Noten der Schülerinnen und Schüler in anderen Fächern zu nehmen. Selbst dem Schulleiter blieb der Gesamteinblick in die Noten von Schülern verwehrt und auch der Klassenlehrer durfte sich erst am Ende eines Schuljahres im Zuge der Zeugniserstellung über den kompletten Leistungsstand des jeweiligen Schulkindes informieren. Das war dann allerdings in manchen Fällen zu spät.


Diesem in meinen Augen unmöglichen Zustand sind wir FREIE WÄHLER mit einem entsprechenden Antrag auf Änderung der Regelung entgegengetreten. In unserem Antrag haben wir einen zumindest freieren Zugriff auf die Noten für die in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte sowie Funktionslehrer, Klassenlehrer und Schulleiter gefordert. Nachdem unser Antrag lange nicht im Ausschuss behandelt wurde hieß es zum Ende des vergangenen Schuljahres, dass das Ministerium bereits an einer Lösung arbeite.


Mittlerweile hat der Landesdatenschutzbeauftragte seine neuen Vorgaben veröffentlicht und veranlasst, dass zumindest wieder Klassenleiter und Oberstufenkoordinatoren einen fächerübergreifenden Zugriff auf die Leistungsdaten ihrer Schülerinnen und Schüler erhalten. Dies hat den Vorteil, dass beispielsweise schulische oder häusliche Probleme frühzeitig erkannt werden können, da sich diese häufig durch einen plötzlichen Leistungsabfall in gleichzeitig mehreren Fächern bemerkbar machen. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben dürfen im konkreten Fall weiterhin die Schulleitung, Schulpsychologen sowie Beratungslehrkräfte fächerübergreifende Leistungsdaten von Schülerinnen und Schülern einsehen. Außerdem ist nun auch Lehrkräften im Zuge einer Klassenkonferenz der fächerübergreifende Zugriff auf die Noten der von ihnen unterrichteten Schülerinnen und Schüler im Einzelfall möglich.


Unser Antrag hat sich also erfreulicherweise erledigt, indem er frühzeitig auf einen pädagogisch unsinnigen Zustand aufmerksam gemacht und die handelnden Personen zum Umdenken bewegt hat – und das obwohl er noch nicht behandelt wurde. Gut so!




Foto: Rainer Sturm / pixelio





Im Übrigen bleibt es dabei, schulöffentliche Lautsprecherdurchsagen mit Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler bleiben, anders wie ich es aus meiner eigenen Gymnasial-Schulzeit kenne, im modernen Schulleben ein Tabu. Somit würde also zumindest im heutigen Schulalltag das Techtelmechtel, das damals eine Mitschülerin und ein Mitschüler beim Skikurs der 7. Klassen des Nächtens miteinander hatten, nicht durch eine Lautsprecherdurchsage ans Licht kommen, in der sowohl Namen als auch Strafmaßnahmen der Betroffenen genannt wurden. Manchmal ist der Datenschutz dann auch für etwas gut!


Die genauen Datenschutzrichtlinien können in der neuen Broschüre „Datenschutz an Schulen“ unter www.datenschutz-bayern.de/0/Broschuere_Schule.pdf ersehen werden.



7 September 2012

Spaenle auch nach vier Jahren ohne erkennbares Bildungskonzept

Vier Jahre Kultusminister Spaenle, vier Jahre bildungspolitischer Zickzack-Kurs ohne klare erkennbare Linie mit einer Reihe verunglückter Reformen, die ständige Notfalleinsätze erfordern, so habe ich bei unserer Schulauftaktpressekonferenz im Landtag das beschrieben, was unsere Schüler in unrhythmischen Zeitabständen in den verschiedenen Schularten aushalten müssen.


Angefangenen mit der von ihm angepackten Mittelschulreform, die derzeit aufgrund der großartigen "Ver"-Rechnungskünste der Beamten des Kultusministeriums auf tönernem Erfolgskurs schwebt und spätestens 2014 nach dem Landtagswahlkampf um ein Viertel Schulstandorte zusammenschrumpfen wird, über die Dauerbaustelle G8 hin zur Umsetzung der Ganztagsbeschulung, der Inklusion und nunmehr der prekären Unterrichtsversorgung an den Grund- und Mittelschulen. Vier Jahre Spaenle, vier Jahre Springen von einem Schlagloch zum Nächsten.


Konkret für Unterfranken bedeutet dies zum kommenden Schuljahr 2614 Lehrerstunden weniger, die den Grund- und Mittelschulen im Bezirk zugewiesen wurden. Kein Wunder also, dass es bei vielen Schulen klemmt. Bei einem Rückgang von vier Prozent bei den Schülern liegt der Rückgang bei der Lehrerstundenversorgung bei 2,5 Prozent. Deutlich zu viel, wie ich meine und auch die Schulleiter, die ich in den vergangenen Wochen gesprochen haben, ächzen unter der Last einen Stundenplan gestalten zu müssen und nicht genügend Lehrerstunden zu haben.




Foto: "Bernhard Frei" / www.jugendfotos.de, CC-Lizenz(by-nc) http://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/de/deed.de




Da muss dann schon des Öfteren in die Trickkiste gegriffen werden, Klassen oder ganz Jahrgänge zusammen gelegt werden, um für mehr als den Pflichtunterricht noch Potential zu haben.


Was ist das Schlimme an all dem? Nicht nur die Qualität des Unterrichts leidet, sondern auch die Vielfalt. Liebgewonnene Wahlfächer und Zusatzangebote wie Chor, Theater und Zusatzsportangebote müssen darunter leiden und kommen nicht mehr zustande. Damit geht ein Qualitätsmerkmal der Schulen und die Bildungsvielfalt kaputt. So darf sich die bayerische Schullandschaft nicht weiter verändern. Hier werden wir Freie Wähler auch weiterhin den Finger in die Wunde legen und nicht stillhalten und vor allem auch um die Erhaltung und Sicherung der Schulstandorte kämpfen. Insofern ist Bildungspolitik auch ein Regional- und Strukturpolitik.



7 September 2012

Schwere Zeiten für die Grund- und Mittelschulen in Unterfranken – mein neuer Videopodcast



23 August 2012

Stellenwert der beruflichen Bildung stärken!

Der Eindruck der derzeit in der Diskussion um die Bildung in Bayern und Deutschland entsteht, ist geprägt von der schon fast panischen Angst nicht genügend Ingenieure und Hochschulabsolventen für unsere Wirtschaft und Forschung zur Verfügung zu haben.


Tatsächlich scheint sich eine Lücke in diesem Bereich aufzutun, auch wenn die Zahlen die dazu von verschiedenen Seiten genannt werden mit Vorsicht betrachtet werden sollten. Hier wird aus unterschiedlichen Interessenlagen argumentiert, vielleicht auch bewusst dramatisiert. Unabhängig von dieser Diskussion ist offensichtlich, dass getragen von den Veränderungen im bayerischen Bildungssystem, R6, G8 und Mittelschule die berufliche Bildung schon jetzt als Verlierer bezeichnet werden muss. Warum ist das so? Zum einen sprechen die offenen Stellen auf dem Ausbildungsmarkt eine deutliche Sprache zum anderen finden schon heute die mittelständischen Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe nicht mehr die Facharbeiter die sie zu Bewältigung der vorhandenen Aufträge bräuchten. Dies ist auch Folge der demographischen Entwicklung, aber eben nicht nur, sondern insbesondere die Folge der Bildungspolitik. Die übervollen Gymnasien und Realschulen mit einem sinkenden Qualitätsanspruch verzerren die Wirklichkeit der Gesellschaft.





Foto: Marvin Siefke/PIXELIO; pixelio.de


Die Ausbildungsbetriebe haben die Herausforderung zu meistern mit immer weniger und  immer schlechter auf die berufliche Ausbildung vorbereiteten Jugendlichen zurecht kommen zu müssen. Zusätzlich kommt hinzu, dass die Erwartungshaltung von Gesellschaft und Politik was mittelständische Ausbildungsbetriebe betrifft immer höher geworden sind. Während Großbetriebe strukturbedingt hierbei wenig Probleme haben und auch intensivere Auswahl Ihrer Auszubildenden betreiben können, müssen sich die Kleinbetriebe stärker denn je der Situation stellen, einen Teil der Jugendlichen ausbilden zu müssen, der ohne schulischen Abschluss zu Ihnen kommt. Dabei sind die Ausbilder und Meister dann oft schon mehr als Sozialpädagogen den als Ausbilder gefragt.


Aus meiner Sicht sollte zum einen der schulische Druck, speziell der Wechsel auf das Gymnasium weggenommen werden. Zum anderen ist es mehr den je wichtig die berufliche Bildung, die auch jede weitere berufliche Entwicklung zulässt, besser als Alternative darzustellen. Dazu benötigen die Ausbildungsbetriebe aber bessere Unterstützung. Diese könnte in Ausbildungsberatern bestehen und zum anderen in einer Prämie für die Betriebe die Schüler ohne Abschluss oder mit besonderem Förderbedarf aufnehmen. Wer besondere Ausbildungsleistungen erbringt hat mehr Anerkennung und auch mehr Förderung  verdient als dies bisher der Fall ist!




6 August 2012

Ein heißer Herbst für die bayerischen Studiengebühren

Monatelang haben wir Freien Wähler auf den Straßen Unterschriften gegen die Studiengebühren mit der Zielsetzung ein Volksbegehren gegen das Bezahlstudium zu initiieren, gesammelt. Endlich am Ziel mit rund 27 000 gesammelten Unterschriften, hält die bayerische Landesregierung indes das Volksbegehren für unzulässig. Aber das wird uns nicht abhalten nun Inne zu halten, im Gegenteil. Deshalb wird in diesem Herbst vor den Landtagswahl im nächsten Jahr in Bayern die Debatte um die Studiengebühren nochmal hochkochen. Bis Herbst muss nun das bayerische Verfassungsgericht entscheiden. Sollte das Gericht das Volksbegehren kippen, dürfte das Thema im Wahlkampf eine entscheidende Rolle spielen.


Im Kern geht es vor dem bayerischen Verfassungsgericht um die spannende Frage, ob Studiengebühren Teil des Staatshaushaltes sind oder nicht? Maßgeblich für die Entscheidung des Gerichts ist der Artikel 73 der bayerischen Verfassung. Darin heißt es: „Über den Staatshaushalt findet kein Volksentscheid statt.“ Über die Auslegung dieses Paragrafen gibt es geteilte Meinungen.


Die bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass das Verfassungsgericht den Artikel meist recht weit ausgelegt hat. Das heißt, jede Vorschrift, die den Staatshaushalt tangiert, ist von einem Volksbegehren ausgeschlossen. Wir Freien Wähler versuchen nun dennoch unser Glück, denn die Studiengebühren sind einfach sozial ungerecht und vor allem in Bayern nicht adäquat für die Verbesserung der Studienbedingungen eingesetzt worden. Hierzu gibt es eine Liste über zweistellige Millionenbeträge, die bisher noch auf den Konten der Universitäten und Hochschulen lagern. Das ist nicht im Sinne des Erfinders. Mit diesem Thema werden wir auch in den Städten und vor allem von den StudentenInnen wahr genommen, wie ich selber bei den verschiedenen Unterschriftenaktionen in Schweinfurt und Würzburg erlebt habe.





Foto: Michael Staudinger/PIXELIO;pixelio.de



Im Übrigen haben wir uns die Kampagne nicht etwa von PIRATEN abgeschaut wie neulich eine desinformierte Tageszeitung vermeldete, sondern weit vor diesen auf der Landesdelegiertenversammlung im September vergangenen Jahres das Volksbegehren beschlossen. Ich bin jedenfalls gespannt, welche Argumente die Richter am Verfassungsgerichtbringen werden und wie letztendlich der Pendel bei der Urteilsfindung ausschlägt?


Neben uns „Freien“ haben sich auch die Piraten, die GRÜNEN und die SPD für die Abschaffung der Studiengebühren ausgesprochen. Neben Bayern ist Niedersachsen noch das einzige Land, das noch an der Campusmaut festhält. Doch auch im schwarz-gelb regierten Norden könnten die Gebühren mit der Landtagswahl im nächsten Jahr kippen, sollte die Opposition an die Macht kommen.


Für uns Freien Wähler hingegen ist die Tatsache, dass die Gebühren von den hochschuleigenen Haushalten in den Staatshaushalt überführt werden, „ein Taschenspielertrick“, dessen Ausmaß erst jetzt zutage tritt. Die Einführung der Gebühren ist schließlich damit begründet worden, dass sie als reine Mehreinnahmen den Universitäten zur Verfügung stünden. Indem man unbefristete Stellen schafft, zementiert man das System Studienbeiträge. Das aber ist ein Missbrauch des Hochschulgesetzes.



2 August 2012

Ohne Maulkorb: Inklusions-Schulleiter reden Tacheles

Lässt man die Schulleiter einfach mal zu Wort kommen, dann erfährt man ganz schnell wie Bildungspolitik funktioniert oder wo es eben hakt. Nun ist das für Lehrer im Freistaat Bayern ja gar nicht selbstverständlich. Denn in der Vergangenheit wurden schon mehrere „Maulkorberlasse“ bis hin zum gnadenlosen Rapport bei den Bezirksregierungen durch das Kultusministerium verhängt.



Genau deshalb sah es unsere interfraktionelle Arbeitsgruppe Inklusion im Bayerischen Landtag als wichtig an, Betroffene einzuladen und sie über ihre Erfahrungen sprechen zu lassen. Das Fachgespräch mit den Schulleitern wurde prächtig angenommen und hatte einen großen Zulauf. 52 Lehrkräften war am ersten Ferientag der Weg nach München nicht zu weit gewesen, um nach einem Schuljahr Umsetzung der Inklusion an Bayerns Schulen gemeinsam über Rückschläge und Erfolge zu reflektieren. Die Botschaft war klar: "Die Politik muss endlich mal Taten folgen lassen, lasst uns endlich mal arbeiten. Dazu benötigen wir die erforderlichen Rahmenbedingungen!", brachte es eine Schulleiterin auf den Punkt.



Dieses Treffen war sicherlich für alle Schulleiter eine Herzensangelegenheit. Endlich hatten sie die Möglichkeit, ihre Meinung frei kundzutun. Sie sprachen von neuen dringend notwendigen Klassenteilern für Inklusionsklassen - „Und zwar sofort!“. Nötig seien auch Besprechungsstunden, da ständige Abstimmungen mit dem MSD, den Schulbegleitern und den Kollegen gefordert werden. "Wir brauchen auch Anrechnungsstunden für Schulleiter", so die Forderung, denn die Beratung von Eltern, Gespräche mit der Schulberatung und mit Schulleitern anderer Schulen wären extrem zeitaufwändig.



Es waren alles längst bekannt Themen, die hier diskutiert worden sind und sicherlich hätte man diese nahtlos erweitern könnten um die Konnexitätsrelevanz der Sachaufwandskosten, die Fortführung der Inklusion an den weiterführenden Schulen, die pauschalierte Zuweisung von Inklusionsstunden oder das soziale Lernen. Trotzdem war es für die Lehrer wichtig zu Wort zu kommen und sich untereinander auszutauschen.





Beim Fachgespräch mit Inklusions-Schulleitern konnte endlich frei gesprochen werden. Foto: "Daniel von Stephani" / www.jugendfotos.de, CC-Lizenz(by-nd) http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/deed.de



Auch nach diesem Gespräch ist mir klar: bei der Inklusion gibt es noch sehr viel zu tun! Trotzdem freute ich mich über das Lob und die Anerkennung, die unsere interfraktionelle Arbeitsgruppe, die mit genauso viel Herzblut dem Thema verhaftet ist, für eine Gesetzesänderung erhielt. "Die Inklusion ist als Quantensprung der Schulentwicklung in Bayern zu bezeichnen", sagte ein schwäbischer Schulleiter, aber die Rahmenbedingungen müssen passen! Trockener fiel die Bewertung des Kultusministeriums aus: "Denen muss man erst einmal die Bedeutung der Inklusion nahebringen."


Letztlich war das Credo der Grund- und Mittelschulleiter leicht herauszuhören: "Wir wollen mehr Einfluss auf die Personalplanung des Kollegiums, um Inklusion gezielt voran zu treiben!" Und in einem waren sie sich auch einig: Für den weiteren Ausbau braucht es Unterstützung durch mehr Stundenzuweisung, um die Motivation der Lehrkräfte aufrecht zu erhalten, genauso wie eine wissenschaftliche Begleitung fundamental ist, um zu dokumentieren, dass Inklusion für ALLE sinnvoll ist.



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