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Ein dramatischer Schülerrückgang an Berufsschulen im Zeitraum 2010 bis 2020 – in Unterfranken um 31 Prozent – stellt eine neue, große Herausforderung für die Schullandschaft vor allem des ländlichen Raumes dar. Ein intensiver Dialog zwischen Landkreisen und Städten wird deshalb erforderlich sein, um vernünftige Konzepte zu entwickeln, die Standortschließungen verhindert.
Bereits jetzt sind von den 8066 Fachklassen an den bayerischen Berufsschulen 449, das entspricht 5,6 Prozent, sogenannte Kleinklassen mit Schülerzahlen zwischen 16 und 19. Weitere 301 Klassen sind sogenannte Minderklassen mit einer Schülerzahl darunter. Nur 72,4 Prozent der Fachklassen an bayerischen Berufsschulen sind mehrzügig.
Vor allem Ausbildungsberufe wie Fleischer, Bäcker, Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter, Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk/Fleischerei, Elektroniker für Betriebstechnik, Friseur, Informations- und Telekommunikationssystem-Kaufmann, Mechatroniker, Hauswirtschafterin, Kfz-Mechatroniker-PKW-Technik und Tischler sind erheblich in ihrer Existenz gefährdet. In diesen Berufen gab es im Schuljahr 2010/11 eine hohe Anzahl von Minderklassen.
Beispielsweise waren bei den Hauswirtschafterinnen bayernweit 7 von 19 Klassen Minderklassen, bei den Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten gar 15 von insgesamt 27. Von den 15 Minderklassen waren wiederum alleine sechs in Unterfranken beheimatet.
Unter dem Stichwort „berufsgruppenorientierter Unterricht“, sprich der Bündelung affiner Ausbildungsberufe mit dem Ziel eine gemeinsame Beschulung über alle Jahrgangsstufen zu ermöglichen, will die Staatsregierung dem Berufsschul-Sterben entgegnen. Die damit verfolgte Zielsetzung einer erhöhten Berufsflexibilität, erhöhter Mobilität, dem Abbau von Minderklassen und einer ausbildungsplatznahen Beschulung kann damit auch in meinen Augen als einziges Mittel begegnet werden. Von der Konzeption sieht dies eine fachliche Differenzierung des Unterrichts im Umfang von rund 40 Prozent vor, die restlichen 60 Prozent werden berufsgruppenübergreifend unterrichtet.
Bereits jetzt werden im aktuellen Schuljahr der Kaufmann für Bürokommunikation und Bürokaufmann, der Kaufmann im Einzelhandel und Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter und Verkäufer, Tourismuskaufmann für privat- und Geschäftsreisen und Kaufmann für Tourismus und Freizeit, der Feinmechaniker mit Schwerpunkt Maschinenbau und Zerspannungstechnik sowie die Fleischer und Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk beschult.
Bereits jetzt sind von den 8066 Fachklassen an den bayerischen Berufsschulen 449, das entspricht 5,6 Prozent, sogenannte Kleinklassen mit Schülerzahlen zwischen 16 und 19. Weitere 301 Klassen sind sogenannte Minderklassen mit einer Schülerzahl darunter. Nur 72,4 Prozent der Fachklassen an bayerischen Berufsschulen sind mehrzügig.
Vor allem Ausbildungsberufe wie Fleischer, Bäcker, Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter, Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk/Fleischerei, Elektroniker für Betriebstechnik, Friseur, Informations- und Telekommunikationssystem-Kaufmann, Mechatroniker, Hauswirtschafterin, Kfz-Mechatroniker-PKW-Technik und Tischler sind erheblich in ihrer Existenz gefährdet. In diesen Berufen gab es im Schuljahr 2010/11 eine hohe Anzahl von Minderklassen.
Beispielsweise waren bei den Hauswirtschafterinnen bayernweit 7 von 19 Klassen Minderklassen, bei den Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten gar 15 von insgesamt 27. Von den 15 Minderklassen waren wiederum alleine sechs in Unterfranken beheimatet.
Unter dem Stichwort „berufsgruppenorientierter Unterricht“, sprich der Bündelung affiner Ausbildungsberufe mit dem Ziel eine gemeinsame Beschulung über alle Jahrgangsstufen zu ermöglichen, will die Staatsregierung dem Berufsschul-Sterben entgegnen. Die damit verfolgte Zielsetzung einer erhöhten Berufsflexibilität, erhöhter Mobilität, dem Abbau von Minderklassen und einer ausbildungsplatznahen Beschulung kann damit auch in meinen Augen als einziges Mittel begegnet werden. Von der Konzeption sieht dies eine fachliche Differenzierung des Unterrichts im Umfang von rund 40 Prozent vor, die restlichen 60 Prozent werden berufsgruppenübergreifend unterrichtet.
Bereits jetzt werden im aktuellen Schuljahr der Kaufmann für Bürokommunikation und Bürokaufmann, der Kaufmann im Einzelhandel und Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter und Verkäufer, Tourismuskaufmann für privat- und Geschäftsreisen und Kaufmann für Tourismus und Freizeit, der Feinmechaniker mit Schwerpunkt Maschinenbau und Zerspannungstechnik sowie die Fleischer und Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk beschult.
Schule ist nicht gleich Schule! Zumindest nicht in Bayern, denn nach wie vor werden Privatschulen in kirchlicher, kommunaler oder privater Trägerschaft in Bayern den staatlichen Schulen nicht gleichgestellt. Sie erhalten nur 85 Prozent der Personalkosten als so genannten Betriebszuschuss sowie einen pauschalierten Schulgeldersatz, der jedoch nach wie vor nicht zur Kostendeckung reicht. Das war Grund genug, mich mal bei drei Privatschulen umzusehen.
Deutlich vor Augen geführt bekam ich diese Zahlen am Egbert-Gymnasium in Münsterschwarzach. Die kirchliche Schule, die vom Benediktinerorden getragen wird, ist eine der beliebten und vorbildlichen Schulen im Landkreis Kitzingen mit offener Ganztagsbetreuung und 1002 Schülern. Sie ist dadurch doppelt benachteiligt, denn neben der bereits erwähnten geringeren Personalkostendeckung erhält das Egbert-Gymnasium auch für die offene Ganztagsschule weniger Geld als eine staatliche Schule, weil statt den 23 000 Euro Zuschuss den kirchlichen Schulen der Kommunalanteil vorenthalten wird, sodass nur 18 000 Euro pro Ganztagsklasse seitens des Staates gezahlt werden.
Das führt alljährlich zu einem nicht unerheblichen Defizit. Dass dies mehr als ungerecht ist, steht für mich außer Zweifel, denn dem Staat werden durch den vom Träger geleisteten schulischen Auftrag erhebliche Kosten erspart. Ganz im Gegenteil wäre es eine erhebliche zusätzliche finanzielle Belastung, müsste der Staat alle diese Privatschulen selbst finanzieren. Insofern stehen wir FREIE WÄHLER seit Jahren für eine Gleichbehandlung der staatlichen mit den privaten Schulen.
Ähnlich sieht es auch an der Wilhelm-Löhe-Gesamtschule in Nürnberg aus. Hier ist die evangelische Kirche der Träger und jährlich auch mit einigen Hunderttausend Euro an „Zuschuss“ dabei. An der Löhn-Schule interessierte mich aber ganz besonders die Tatsache, dass hier Grund-, Mittel-, Förder-, Realschule und Gymnasium unter einem Dach vereint sind. Im Zusammenhang mit den künftig notwendigen Kooperationsmodellen zwischen Mittel- und Realschulen im ländlichen Raum war dies eine neue Erfahrung für mich. Und es zeigt sich, es geht. Allerdings bedarf es dazu einer kooperierenden Lehrerschaft und eines ausgeklügelten Schulkonzepts. Gemeinsamer Unterricht in allen Wahlfächern zwischen den verschiedenen Schularten ist problemlos möglich.
Als Drittes führte mich meine Weg an die Privatschule LERN MIT MIR in Esselbach, die in Trägerschaft des Universellen Lebens steht. Hier wollte ich mich von der Wirksamkeit der gebundenen Ganztags-Grundschule überzeugen. Der in Grundschulen noch wenig verbreitete gebundene Ganztagszweig nimmt erheblich den Leistungsdruck von den Schülern, weil sich der Unterricht auf eine längere Zeit bis in den Nachmittag streckt. Dadurch sind entlastende Übungsphasen für Schüler möglich, die zu einem insgesamt angenehmen Schulklima und einem Lernumfeld führen.
Und eines haben alle drei Schulen noch gemeinsam: Die Schüler, die diese Schulen verlassen zählen in den Abschlüssen stets zu den Besten!
Deutlich vor Augen geführt bekam ich diese Zahlen am Egbert-Gymnasium in Münsterschwarzach. Die kirchliche Schule, die vom Benediktinerorden getragen wird, ist eine der beliebten und vorbildlichen Schulen im Landkreis Kitzingen mit offener Ganztagsbetreuung und 1002 Schülern. Sie ist dadurch doppelt benachteiligt, denn neben der bereits erwähnten geringeren Personalkostendeckung erhält das Egbert-Gymnasium auch für die offene Ganztagsschule weniger Geld als eine staatliche Schule, weil statt den 23 000 Euro Zuschuss den kirchlichen Schulen der Kommunalanteil vorenthalten wird, sodass nur 18 000 Euro pro Ganztagsklasse seitens des Staates gezahlt werden.
Das führt alljährlich zu einem nicht unerheblichen Defizit. Dass dies mehr als ungerecht ist, steht für mich außer Zweifel, denn dem Staat werden durch den vom Träger geleisteten schulischen Auftrag erhebliche Kosten erspart. Ganz im Gegenteil wäre es eine erhebliche zusätzliche finanzielle Belastung, müsste der Staat alle diese Privatschulen selbst finanzieren. Insofern stehen wir FREIE WÄHLER seit Jahren für eine Gleichbehandlung der staatlichen mit den privaten Schulen.
Ähnlich sieht es auch an der Wilhelm-Löhe-Gesamtschule in Nürnberg aus. Hier ist die evangelische Kirche der Träger und jährlich auch mit einigen Hunderttausend Euro an „Zuschuss“ dabei. An der Löhn-Schule interessierte mich aber ganz besonders die Tatsache, dass hier Grund-, Mittel-, Förder-, Realschule und Gymnasium unter einem Dach vereint sind. Im Zusammenhang mit den künftig notwendigen Kooperationsmodellen zwischen Mittel- und Realschulen im ländlichen Raum war dies eine neue Erfahrung für mich. Und es zeigt sich, es geht. Allerdings bedarf es dazu einer kooperierenden Lehrerschaft und eines ausgeklügelten Schulkonzepts. Gemeinsamer Unterricht in allen Wahlfächern zwischen den verschiedenen Schularten ist problemlos möglich.
Als Drittes führte mich meine Weg an die Privatschule LERN MIT MIR in Esselbach, die in Trägerschaft des Universellen Lebens steht. Hier wollte ich mich von der Wirksamkeit der gebundenen Ganztags-Grundschule überzeugen. Der in Grundschulen noch wenig verbreitete gebundene Ganztagszweig nimmt erheblich den Leistungsdruck von den Schülern, weil sich der Unterricht auf eine längere Zeit bis in den Nachmittag streckt. Dadurch sind entlastende Übungsphasen für Schüler möglich, die zu einem insgesamt angenehmen Schulklima und einem Lernumfeld führen.
Und eines haben alle drei Schulen noch gemeinsam: Die Schüler, die diese Schulen verlassen zählen in den Abschlüssen stets zu den Besten!
Jedes Jahr bekommen wir im Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Dienstes den Bericht über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beim Freistaat. Einmal mehr zeigen die Zahlen eine wenn auch nur marginale Steigerungsrate um ganze 0,07 Prozent auf nunmehr 5,64 Prozent. Damit ist die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtquote von fünf Prozent wie schon in den vergangenen fünf Jahren erreicht. Dennoch gibt es keinen Grund Lobeshymnen loszutreten.
Im Ausschuss habe ich diesen Aufwärtstrend in meiner Stellungnahme durchaus gewürdigt. Jedoch ist dies auch der geringste Zuwachs der letzten Jahre. Gerade in Zeiten der Inklusion sollte man meiner Meinung nach schneller vorankommen. Deswegen habe ich in Frage gestellt, ob die ergriffenen Maßnahmen wirklich wirksam sind. So finde ich es bedauerlich, dass ausgerechnet die Kultus- und Wissenschaftsministerien, die beide für die Umsetzung der UN-Konvention zur Inklusion derzeit an vorderster Front gefragt sind, die 5%-Pflichtquote nach wie vor nicht erfüllen. Gerade diese beiden Ministerien sollten im Hinblick auf die Inklusion eine Vorreiterrolle spielen. Der Fehler liegt deshalb meines Erachtens im System. Es braucht verstärkte Anstrengungen und neue Initiativen.
So reicht es nicht aus darauf zu hoffen, dass beispielsweise in der Lehrerbildung auch mehr Schwerbehinderte ein Studium aufnehmen, sondern es braucht Anreize und Rahmenbedingungen, dass Schwerbehinderten auch die problemlose Aufnahme eines Studiums möglich gemacht werden kann. Vielleicht wird jetzt der eine oder andere schlucken und sich fragen, wie beispielsweise ein Blinder oder auch ein Hörgeschädigter als Lehrer tätig sein kann. Da habe ich sehr gute eigene Erfahrung an meiner früheren Schule mit einem hörgeschädigten Kollegen und einer gehörlosen Kollegin gemacht, die sich nahtlos in das Unterrichtsgeschehen eingefunden haben und eine Belebung für die Schule darstellten. Deshalb müssen wir für behinderte Menschen eine Art Willkommenskultur schaffen und bisher zweifelsohne vorhandene Hürden abbauen.
So habe ich kritisiert, dass allein das Auflegen eines Flyers, der dann in irgendwelchen Regalen steht und nicht direkt Schwerbehinderte anspricht, der Problematik nicht entspricht. Vielmehr gilt es unter den Schwerbehindertenverbänden zu werben für den Öffentlichen Dienst. Erfreulich ist zumindest, dass das Volumen der Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen gestiegen ist. Diese waren in den beiden vergangenen Jahren bedauerlicherweise zurückgegangen. Es handelt sich hier um einen wichtigen Punkt, um behinderte Menschen in den Arbeitsprozess einzubinden. Auch hier sind einige Ressorts im Freistaat wenig vorbildlich. So hat beispielsweise das Wirtschaftsministerium für lächerliche 905,22 Euro Werkstattaufträge vergeben, der Oberste Rechnungshof gar nur für 568,49 Euro. Auch der Landtag selbst stellt mit 1817,61 Euro an Werkstattaufträgen kein Ruhmesblatt dar.
Im Ausschuss habe ich diesen Aufwärtstrend in meiner Stellungnahme durchaus gewürdigt. Jedoch ist dies auch der geringste Zuwachs der letzten Jahre. Gerade in Zeiten der Inklusion sollte man meiner Meinung nach schneller vorankommen. Deswegen habe ich in Frage gestellt, ob die ergriffenen Maßnahmen wirklich wirksam sind. So finde ich es bedauerlich, dass ausgerechnet die Kultus- und Wissenschaftsministerien, die beide für die Umsetzung der UN-Konvention zur Inklusion derzeit an vorderster Front gefragt sind, die 5%-Pflichtquote nach wie vor nicht erfüllen. Gerade diese beiden Ministerien sollten im Hinblick auf die Inklusion eine Vorreiterrolle spielen. Der Fehler liegt deshalb meines Erachtens im System. Es braucht verstärkte Anstrengungen und neue Initiativen.
So reicht es nicht aus darauf zu hoffen, dass beispielsweise in der Lehrerbildung auch mehr Schwerbehinderte ein Studium aufnehmen, sondern es braucht Anreize und Rahmenbedingungen, dass Schwerbehinderten auch die problemlose Aufnahme eines Studiums möglich gemacht werden kann. Vielleicht wird jetzt der eine oder andere schlucken und sich fragen, wie beispielsweise ein Blinder oder auch ein Hörgeschädigter als Lehrer tätig sein kann. Da habe ich sehr gute eigene Erfahrung an meiner früheren Schule mit einem hörgeschädigten Kollegen und einer gehörlosen Kollegin gemacht, die sich nahtlos in das Unterrichtsgeschehen eingefunden haben und eine Belebung für die Schule darstellten. Deshalb müssen wir für behinderte Menschen eine Art Willkommenskultur schaffen und bisher zweifelsohne vorhandene Hürden abbauen.
So habe ich kritisiert, dass allein das Auflegen eines Flyers, der dann in irgendwelchen Regalen steht und nicht direkt Schwerbehinderte anspricht, der Problematik nicht entspricht. Vielmehr gilt es unter den Schwerbehindertenverbänden zu werben für den Öffentlichen Dienst. Erfreulich ist zumindest, dass das Volumen der Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen gestiegen ist. Diese waren in den beiden vergangenen Jahren bedauerlicherweise zurückgegangen. Es handelt sich hier um einen wichtigen Punkt, um behinderte Menschen in den Arbeitsprozess einzubinden. Auch hier sind einige Ressorts im Freistaat wenig vorbildlich. So hat beispielsweise das Wirtschaftsministerium für lächerliche 905,22 Euro Werkstattaufträge vergeben, der Oberste Rechnungshof gar nur für 568,49 Euro. Auch der Landtag selbst stellt mit 1817,61 Euro an Werkstattaufträgen kein Ruhmesblatt dar.
Mit einer Reihe von Anträgen zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements haben wir nicht nur unser Versprechen, das Ehrenamt weiter zu stärken, eingelöst, sondern im Europäischen Jahr des bürgerschaftlichen Engagements auch ein Zeichen für die Unterstützung des ehrenamtlichen Einsatzes von Bürgerinnen und Bürgern gesetzt. Früh genug damit zu beginnen ist dabei die richtige Richtung.
So wollen wir bereits an Schulen und Hochschulen künftig vermehrt um die Gunst des Ehrenamtes werben. Deshalb interessiert uns im Schulbereich erst einmal nachzuprüfen, wie bzw. anhand welcher speziellen Projekten oder Lehrmethoden das ehrenamtliche und soziale Engagement der SchülerInnen gefördert wird und welche Möglichkeiten die Staatsregierung sieht, dieses fest in den Schulalltag zu integrieren.
Das ehrenamtliche Engagement von Studenten wird durch die Verschulung des Studiums, die Verdichtung des Stoffs und die Studiengebühren immer mehr eingeschränkt. Daher freue ich mich, dass unser Antrag zum Bürgerlichen Engagement an den bayerischen Hochschulen im Ausschuss einstimmig angenommen wurde. Es ist wichtig, ehrenamtliches Engagement junger Menschen dauerhaft ins Studium zu integrieren. Während diese neue Lehrmethode, das so genannte „Service-Learning“, in den USA schon vor Jahren eingeführt wurde, gibt es in Deutschland bisher nur geringe Ansätze. Dabei steht ‚Service‘ für die Übernahme von Verantwortung in der Gesellschaft und ‚Learning‘ für das Erlangen von Fachwissen.
Beispiele wie in Würzburg, wo Studierende als Streitschlichter eingesetzt oder als Hausaufgabenhelfer ausgebildet werden, könnten demnach künftig Bayernweit Schule machen. In München existiert an der Bundeswehruniversität das Projekt „Balu und du“. Hier betreuen Studenten Grundschulkinder jede Woche einige Stunden. In anderen Universitäten steigen Studenten in die Managementberatung von Kommunen ein.
Wichtig ist uns FREIEN WÄHLERN daher, dass das „Service-Learning“ fest im Hochschullehrplan verankert und auch mit einem Leistungsnachweis, den so genannten „credit points“, belohnt wird. Da aber derzeit noch ein Gesamtüberblick über die Aktivitäten in Bayern fehlt, soll dieser in einem von uns geforderten Bericht zunächst zusammengestellt werden.
Die Sachlage beim ehrenamtlichen Engagement ist ziemlich eindeutig: denn nach neuesten Studien fällt der Wissenserwerb beim „Service-Learning“ messbar höher aus als beim konventionellen Lernen. Das Ehrenamt hat zudem einen unschätzbaren gesellschaftlichen Wert: Der Einsatz von einem Euro ehrenamtlicher Tätigkeit bringt nach einer Untersuchung der Universität Eichstätt einen gesellschaftlichen Nutzen von 7,24 Euro.
Manchmal kann ich angesichts unserer ausgeprägten Form der Regulierung aller gesellschaftlichen und staatlichen Aktivitäten nur mit dem Kopf schütteln.
Da gibt es einige Jugendliche im Gemündener Stadtteil Hofstetten, die sich hin und wieder treffen und in einem hergerichteten Bauwagen mit dem Einverständnis der Grundstückseigentümer schöne Abende miteinander verbringen und keiner Fliege zu Leibe rücken. Nunmehr soll dies rechtswidrig sein. Da frage ich mich schon, ob wir keine anderen Probleme haben?
Andernorts beklagen wir, dass sich Jugendliche umhertreiben und aus Langeweile randalieren. Was ist hier schlimmer?
Ich erinnere mich an meine eigene Kinder- und Jugendzeit und an das sogenannte Zelten auf einem Privatgrundstück im Sindersbachtal. Es war ein Riesen-Event in den Ferien, Dutzende Jugendliche verbrachten dort Nächte, feierten und johlten. Keiner hat sich darüber aufgeregt, dass fremde Kinder unbeauftsichtigt ihre Zeit auf dem Grundstück Anderer verbrachten und sich dabei mehr soziales Lernen aneigneten als sie heute mit einigen Klicks im Internet je erreichen können.
Ist man da nicht päpstlicher als der Papst? Man sollte den Jugendlichen zugestehen weiter dort zu feiern und sich am Leben zu freuen. Überregulierung hat selten zum Erfolg geführt und schon gar nicht zu einer selbständigen Gesellschaft.
Da gibt es einige Jugendliche im Gemündener Stadtteil Hofstetten, die sich hin und wieder treffen und in einem hergerichteten Bauwagen mit dem Einverständnis der Grundstückseigentümer schöne Abende miteinander verbringen und keiner Fliege zu Leibe rücken. Nunmehr soll dies rechtswidrig sein. Da frage ich mich schon, ob wir keine anderen Probleme haben?
Andernorts beklagen wir, dass sich Jugendliche umhertreiben und aus Langeweile randalieren. Was ist hier schlimmer?
Ich erinnere mich an meine eigene Kinder- und Jugendzeit und an das sogenannte Zelten auf einem Privatgrundstück im Sindersbachtal. Es war ein Riesen-Event in den Ferien, Dutzende Jugendliche verbrachten dort Nächte, feierten und johlten. Keiner hat sich darüber aufgeregt, dass fremde Kinder unbeauftsichtigt ihre Zeit auf dem Grundstück Anderer verbrachten und sich dabei mehr soziales Lernen aneigneten als sie heute mit einigen Klicks im Internet je erreichen können.
Ist man da nicht päpstlicher als der Papst? Man sollte den Jugendlichen zugestehen weiter dort zu feiern und sich am Leben zu freuen. Überregulierung hat selten zum Erfolg geführt und schon gar nicht zu einer selbständigen Gesellschaft.
Elternarbeit gewinnt für das Gelingen der Schulbildung heutzutage mehr denn je an Bedeutung. Elternsprechtage sind für die wichtige Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrern und Schule deshalb von großer Bedeutung. Online Buchungssysteme für Elternsprechtage könnten dazu beitragen, dass sie für Lehrer wie Eltern entspannter stattfinden können. Doch wo da noch Hürden im Weg sind, das zeigt meine Anfrage an die Staatsregierung.
Oft sind Elternsprechtage für viele Eltern mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden. Lange Wartezeiten und nicht immer einfach zu koordinierende Besuche mehrerer Lehrkräfte machen den so wichtigen Kontakt zu den Lehrkräften nicht selten zu einem Wettlauf mit der Zeit. Online-Buchungssysteme für Elternsprechtage an Schulen könnten helfen die Wartezeiten erheblich zu verkürzen und eine effizientere Zeitplanung zu ermöglichen. Doch wie so oft liegen zwischen Wunsch und Wirklichkeit viele noch zu beseitigende Hürden. In diesem Fall ist es der Datenschutz, der bisher die Umsetzung an vielen Schulen verhindert hat.
Lesen Sie dazu die Stellungnahme der Staatsregierung auf meine Frage, welche Einschätzung bezüglich des Datenschutzes hierzu der Bayerische Datenschutzbeauftragte hat:
"Es trifft nicht zu, dass Online-Buchungssysteme für Elternsprechtage an Schulen von der Staatsregierung grundsätzlich abgelehnt werden. Bei deren Einsatz sind allerdings die einschlägigen Rechtsvorschriften zu beachten. Je nach Ausgestaltung des Verfahrens können grundsätzliche datenschutzrechtliche Bedenken gegen dessen Anwendung sprechen. Das ist z. B. der Fall, wenn über einen Link auf der Web-Seite der Schule für jedermann (weltweit) offen einsehbar ist, betreffend welche Schülerin/ welchen Schüler sich die Erziehungsberechtigten bei welcher Lehrkraft angemeldet haben. Diese Information ist jedoch nur für einen kleinen Kreis von Adressaten von Interesse – eine weltweite Streuung der Information aus Datenschutzsicht nicht erforderlich. Unabhängig davon handelt es sich bei den Buchungsdaten um Informationen, die genaue Auskunft über den Aufenthalt der Erziehungsberechtigten und Zeiten der Abwesenheit von ihrer Wohnung geben, die in falschen Händen keineswegs harmlos sind."
Hinsichtlich dieser Einlassung der Staatsregierung muss ich schon darauf hinweisen, dass mittlerweile die technischen Möglichkeiten dies ermöglichen, dass mit passwortgeschützten Bereichen diese datenschutzrechtlichen Bedenken erheblich reduziert bis ausgeschlossen werden können. Vor allem traue ich den computerversierten Lehrkräften an den Schulen hier mehr Knowhow zu als es das Kultusministerium aufweist. Aber wie schwer hier die bürokratischen Mühlen des Ministeriums mahlen zeigt die weitere Einlassung zu meiner Fragestellung:
"Bei Einrichtung eines Online-Buchungssystems für Elternsprechtage mit personenbezogenen Daten in einem passwortgeschützten Bereich der Schulhomepage bestehen die o.g. grundsätzlichen datenschutzrechtlichen Bedenken zwar nicht, es ist aber zu beachten, dass entsprechend den Vorgaben des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) eine datenschutzrechtliche Freigabe des Verfahrens und die Aufnahme des Verfahrens in das Verfahrensverzeichnis der Schule durch den örtlich zuständigen behördlichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind (vgl. Art. 26 und 27 BayDSG). Je nachdem, wem der passwortgeschützte Bereich zur Einsicht offen steht, sind ggf. auch Einwilligungen der Betroffenen einzuholen (Art. 15 BayDSG). Im Übrigen müssen bei Einrichtung eines passwortgeschützten Bereichs an der Schule die technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen werden, um den Datenschutz zu gewährleisten (vgl. Art. 7 BayDSG) – z. B. Übertragung der personenbezogenen Daten nur mit geeigneter Verschlüsselung, ausreichender Passwortschutz. Bei Speicherung personenbezogener Daten auf einem schulexternen Server ist eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 6 BayDSG abzuschließen".
Vielleicht geht es Ihnen beim Lesen dieser Sätze wie mir, es graut einem vor so vielen Vorschriften und Richtlinien. Da wundert es einem nicht, wenn hohes Engagement von Lehrerschaft nahezu im Keim erstickt wird. Doch ich bin mir sicher, dass die wirklichen „Computerfreaks“ unter den Lehrern sich davon nicht abhalten lassen. Schließlich wissen sie jetzt, was es einzuhalten gilt und haben es mit dieser Anfrage schwarz auf weiß, sodass es nicht zur Schlussfolgerung der Staatsregierung kommen muss, die da lautet:
"Soweit eine der genannten Bedingungen an staatlichen Schulen nicht erfüllt wird, kann das Staatsministerium für Unterricht und Kultus den Einsatz des Verfahrens aus Rechtsgründen nicht billigen".
Oft sind Elternsprechtage für viele Eltern mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden. Lange Wartezeiten und nicht immer einfach zu koordinierende Besuche mehrerer Lehrkräfte machen den so wichtigen Kontakt zu den Lehrkräften nicht selten zu einem Wettlauf mit der Zeit. Online-Buchungssysteme für Elternsprechtage an Schulen könnten helfen die Wartezeiten erheblich zu verkürzen und eine effizientere Zeitplanung zu ermöglichen. Doch wie so oft liegen zwischen Wunsch und Wirklichkeit viele noch zu beseitigende Hürden. In diesem Fall ist es der Datenschutz, der bisher die Umsetzung an vielen Schulen verhindert hat.
Lesen Sie dazu die Stellungnahme der Staatsregierung auf meine Frage, welche Einschätzung bezüglich des Datenschutzes hierzu der Bayerische Datenschutzbeauftragte hat:
"Es trifft nicht zu, dass Online-Buchungssysteme für Elternsprechtage an Schulen von der Staatsregierung grundsätzlich abgelehnt werden. Bei deren Einsatz sind allerdings die einschlägigen Rechtsvorschriften zu beachten. Je nach Ausgestaltung des Verfahrens können grundsätzliche datenschutzrechtliche Bedenken gegen dessen Anwendung sprechen. Das ist z. B. der Fall, wenn über einen Link auf der Web-Seite der Schule für jedermann (weltweit) offen einsehbar ist, betreffend welche Schülerin/ welchen Schüler sich die Erziehungsberechtigten bei welcher Lehrkraft angemeldet haben. Diese Information ist jedoch nur für einen kleinen Kreis von Adressaten von Interesse – eine weltweite Streuung der Information aus Datenschutzsicht nicht erforderlich. Unabhängig davon handelt es sich bei den Buchungsdaten um Informationen, die genaue Auskunft über den Aufenthalt der Erziehungsberechtigten und Zeiten der Abwesenheit von ihrer Wohnung geben, die in falschen Händen keineswegs harmlos sind."
Hinsichtlich dieser Einlassung der Staatsregierung muss ich schon darauf hinweisen, dass mittlerweile die technischen Möglichkeiten dies ermöglichen, dass mit passwortgeschützten Bereichen diese datenschutzrechtlichen Bedenken erheblich reduziert bis ausgeschlossen werden können. Vor allem traue ich den computerversierten Lehrkräften an den Schulen hier mehr Knowhow zu als es das Kultusministerium aufweist. Aber wie schwer hier die bürokratischen Mühlen des Ministeriums mahlen zeigt die weitere Einlassung zu meiner Fragestellung:
"Bei Einrichtung eines Online-Buchungssystems für Elternsprechtage mit personenbezogenen Daten in einem passwortgeschützten Bereich der Schulhomepage bestehen die o.g. grundsätzlichen datenschutzrechtlichen Bedenken zwar nicht, es ist aber zu beachten, dass entsprechend den Vorgaben des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) eine datenschutzrechtliche Freigabe des Verfahrens und die Aufnahme des Verfahrens in das Verfahrensverzeichnis der Schule durch den örtlich zuständigen behördlichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind (vgl. Art. 26 und 27 BayDSG). Je nachdem, wem der passwortgeschützte Bereich zur Einsicht offen steht, sind ggf. auch Einwilligungen der Betroffenen einzuholen (Art. 15 BayDSG). Im Übrigen müssen bei Einrichtung eines passwortgeschützten Bereichs an der Schule die technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen werden, um den Datenschutz zu gewährleisten (vgl. Art. 7 BayDSG) – z. B. Übertragung der personenbezogenen Daten nur mit geeigneter Verschlüsselung, ausreichender Passwortschutz. Bei Speicherung personenbezogener Daten auf einem schulexternen Server ist eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 6 BayDSG abzuschließen".
Vielleicht geht es Ihnen beim Lesen dieser Sätze wie mir, es graut einem vor so vielen Vorschriften und Richtlinien. Da wundert es einem nicht, wenn hohes Engagement von Lehrerschaft nahezu im Keim erstickt wird. Doch ich bin mir sicher, dass die wirklichen „Computerfreaks“ unter den Lehrern sich davon nicht abhalten lassen. Schließlich wissen sie jetzt, was es einzuhalten gilt und haben es mit dieser Anfrage schwarz auf weiß, sodass es nicht zur Schlussfolgerung der Staatsregierung kommen muss, die da lautet:
"Soweit eine der genannten Bedingungen an staatlichen Schulen nicht erfüllt wird, kann das Staatsministerium für Unterricht und Kultus den Einsatz des Verfahrens aus Rechtsgründen nicht billigen".
Die Bedeutung von Informatik in einer globalisierten Welt ist unbestritten. Deshalb wollten wir Freien Wähler mit dem Antrag 'Bedeutung der Informatik in der gymnasialen Oberstufe stärken' diesen Umstand der unserer Ansicht nach ungenügenden (Wahl)verpflichtenden Möglichkeiten der Vermittlung grundlegender informatischer Kenntnisse im Gymnasium aufgreifen und verbessern. Der Antrag wurde allerdings im Bildungsausschuss abgelehnt.
Wir hatten damit auch eine Forderung verschiedener Wirtschaftsverbände, die mangelnde Grundkenntnisse der Gymnasial-Absolventen bemängeln und auch von Eltern zum Anlass genommen, um zum einen das Fach Informatik im naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium gleichwertig zu den naturwissenschaftlichen Fächern Biologie, Chemie, Physik zu behandeln und damit aufzuwerten.
Darüber hinaus sollte die Belegung von Informatik als Wahlpflichtfach für alle Ausbildungsrichtungen des Gymnasiums ermöglicht werden und die dafür gegebenenfalls notwendigen Anpassungen, Ergänzungen und Übergangsregelungen in der Qualifikationsphase für das kommende Schuljahr umgesetzt werden, so dass SchülerInnen, die dieses Fach belegt haben und deshalb nach aktueller Regelung unterpunkten würden, das Fach zukünftig gleichwertig als zweite Naturwissenschaft einbringen hätten können.
Da Bayern die Förderung nach gleichwertiger Anerkennung im naturwissenschaftlichen Fächerkanon nur in Absprache mit der KMK regeln kann, möchte ich exemplarisch auf das Beispiel Baden-Württemberg, wo ab Jahrgangstufe 11 jeder Schüler zwei Wochenstunden als Wahlfach belegen kann und in einem Schulversuch seit 2008 ein vierstündiges Kernfach Informatik ausprobiert, verweisen.
Auch Sachsen ermöglicht seinen SchülerInnen über Schwerpunktunterricht und verschiedene Profile eine hochwertige Informatik- Ausbildung im Gymnasium und in der gymnasialen Oberstufe, um so typische Denk-und Arbeitsweisen der Informatik vertiefen zu können.
Dies wird nun bis auf Weiteres in Bayern nicht möglich sein, denn unser Ansinnen hinsichtlich verpflichtender Informatikstunden wurde von allen Fraktionen mit Verweis auf die Wahlpflichtmöglichkeiten abgelehnt. Die Gleichstellung mit den übrigen naturwissenschaftlichen Fächern wurde auch seitens der SPD unterstützt. Ich bin mir jedoch sicher, dass es nicht allzu lange dauern wird, dass dieses Anliegen in irgendeiner Weise oder Form wieder aufgegriffen werden wird und dann u.U. unter anderem Namen oder Titel umgesetzt werden wird, da die gesamtgesellschaftliche Entwicklung dies unumgänglich machen wird und die Wirtschaftsverbände dies einfordern werden.
Wir hatten damit auch eine Forderung verschiedener Wirtschaftsverbände, die mangelnde Grundkenntnisse der Gymnasial-Absolventen bemängeln und auch von Eltern zum Anlass genommen, um zum einen das Fach Informatik im naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium gleichwertig zu den naturwissenschaftlichen Fächern Biologie, Chemie, Physik zu behandeln und damit aufzuwerten.
Darüber hinaus sollte die Belegung von Informatik als Wahlpflichtfach für alle Ausbildungsrichtungen des Gymnasiums ermöglicht werden und die dafür gegebenenfalls notwendigen Anpassungen, Ergänzungen und Übergangsregelungen in der Qualifikationsphase für das kommende Schuljahr umgesetzt werden, so dass SchülerInnen, die dieses Fach belegt haben und deshalb nach aktueller Regelung unterpunkten würden, das Fach zukünftig gleichwertig als zweite Naturwissenschaft einbringen hätten können.
Da Bayern die Förderung nach gleichwertiger Anerkennung im naturwissenschaftlichen Fächerkanon nur in Absprache mit der KMK regeln kann, möchte ich exemplarisch auf das Beispiel Baden-Württemberg, wo ab Jahrgangstufe 11 jeder Schüler zwei Wochenstunden als Wahlfach belegen kann und in einem Schulversuch seit 2008 ein vierstündiges Kernfach Informatik ausprobiert, verweisen.
Auch Sachsen ermöglicht seinen SchülerInnen über Schwerpunktunterricht und verschiedene Profile eine hochwertige Informatik- Ausbildung im Gymnasium und in der gymnasialen Oberstufe, um so typische Denk-und Arbeitsweisen der Informatik vertiefen zu können.
Dies wird nun bis auf Weiteres in Bayern nicht möglich sein, denn unser Ansinnen hinsichtlich verpflichtender Informatikstunden wurde von allen Fraktionen mit Verweis auf die Wahlpflichtmöglichkeiten abgelehnt. Die Gleichstellung mit den übrigen naturwissenschaftlichen Fächern wurde auch seitens der SPD unterstützt. Ich bin mir jedoch sicher, dass es nicht allzu lange dauern wird, dass dieses Anliegen in irgendeiner Weise oder Form wieder aufgegriffen werden wird und dann u.U. unter anderem Namen oder Titel umgesetzt werden wird, da die gesamtgesellschaftliche Entwicklung dies unumgänglich machen wird und die Wirtschaftsverbände dies einfordern werden.
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