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15 November 2011

Weg mit dem Schulgeld für die Altenpflegeschüler

Und täglich grüßt das Murmeltier, so könnte die Neverending Story um die Finanzierung der Altenpflegeschulen in Bayern beginnen. Einmal mehr befasste sich in dieser Woche auf Initiative der Freien Wähler das Plenum des Bayerischen Landtages mit diesem Thema, weil wir Freien Wähler kein Verständnis für diese Verzögerungstaktik haben.

Nachdem die Staatsregierung seit 2007 unsere Studenten mit den Studiengebühren zur Kasse bittet, sind nun die Altenpflege-Schüler dran. Viele Berufsfachschulen zögern noch Schulgeld einzuführen, werden aber über kurz oder lang keine andere Wahl haben. Mittlerweile verlangt ein Großteil der Schulen einen Betrag zwischen 40 und 70 Euro monatlich.

Rechnet man dies auf ein Jahr hoch, so kommt eine Summe von 600 Euro pro Jahr für jeden Schüler zusammen. Das sind zusätzliche Kosten, die die Schüler schultern müssen und schlicht und ergreifend nicht mehr finanziell stemmen können. Mögen 50 Euro im Monat vielleicht für den Einen oder Anderen nicht viel Geld sein, für die betroffenen Altenpflegeschüler ist es das. Denn bei einem durchschnittlichen Azubigehalt von 700-800 Euro pro Monat und einem späteren Verdienst, der ebenfalls sehr bescheiden ist, fällt ein derartiger Betrag ganz schwer ins Gewicht. Im Vergleich zu anderen Berufsgruppen haben Beschäftigte in der Altenpflege nicht die Möglichkeit, ihre Ausbildungskosten später entsprechend zu refinanzieren.

Das ist meiner Meinung nach sozial ungerecht, ein falsches Signal und nicht tragbar! Denn eine Tatsache ist bereits seit über 1 1/2 Jahren bekannt: nämlich dass die derzeit im Haushaltsansatz eingestellten Mittel zukünftig nicht ausreichen werden, da die erfreulicherweise steigende Anzahl der Schülerinnen und Schüler überhaupt nicht berücksichtigt werden. Das ist eine einfache Grundrechnung, das ist keine höhere Mathematik!

Zwar ist der jetzt gefundene Kompromiss gut und richtig, denn er bringt den Schulen mehr finanzielle Sicherheit. ABER: es ändert nichts an der Tatsache, dass die Berufsfachschulen permanent ein finanzielles Defizit einfahren.
In der Sondersitzung des Sozialausschusses kurz vor der Sommerpause wurden die verlässlichen Schülerzahlen der förderfähigen Schüler für spätestens Mitte November versprochen. Die Zeit dahin läuft, denn die Schüler zahlen jetzt Schulgeld. Daher müssen diese Zahlen sofort auf den Tisch! Und die Schulen brauchen den realen Gegenwert des Schulgeldausgleiches- also wie früher die 200 Euro- und nicht dieselbe Summe geteilt durch mehr und mehr Schüler. Denn jeder der Rechnen kann muss feststellen: da kommt weniger dabei raus.

Der Freistaat hat sich vor langer Zeit entschieden die Ausbildung zu 90% privat zu strukturieren. Er muss daher die entsprechenden Kosten auch tragen. Denn eines muss uns auch klar sein: eine komplett staatliche finanzielle Ausbildung der Altenpflegeschüler könnte sich Bayern niemals leisten.

Bei einem durchschnittlichen Azubigehalt von 700-800 Euro pro Monat und einem späteren Verdienst, der ebenfalls sehr bescheiden ist, fällt ein derartiges Schulgeld ganz schwer ins Gewicht. Foto von Thorben Wengert/ PIXELIO



15 November 2011

BayKiBiG auf dem Prüfstand, Verbesserungen sind anzustreben

Bestandsaufnahme und Ausblick zugleich standen hinsichtlich der Förderung von Kindertageseinrichtungen beim zweiten diesjährigen Kommunalgespräch des Freie Wähler Bezirksverbandes mit Bürgermeistern, Gemeinde-, Stadt- und Kreisräten zum BayKiBiG in Würzburg im Fokus. Mit Gerhard Dix, dem Referenten des Bayerischen Gemeindetages, stand dabei ein profunder Experte Rede und Antwort in der Diskussion.

Die seit 2005 in Kraft getretene neue gesetzliche Grundlage, das  Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz - kurz BayKiBiG, bietet seitdem für viele Kommunalpolitiker Anlass zu Diskussionen. Durch den eingetretenen Paradigmenwechsel durch die Umstellung von der ehemals Pauschalförderung auf die so genannte kindbezogene Förderung haben sich für viele Kommunen deutliche Veränderungen ergeben. Insgesamt ist das Fördersystem der Kindertageseinrichtungen sehr spezifisch und orientiert sich sehr stark an der einzelnen Einrichtung.

Ein Hauptkritikpunkt der Sachaufwandsträger, bedingt aber durch die wiederum größtmögliche Flexibilität für die Eltern bei den Buchungszeiten, ist der hohe Verwaltungsaufwand. Die Buchung und Abrechnung verursachen einen hohen Verwaltungsaufwand, da im Prinzip täglich der Gewichtungsfaktor und die Buchungszeit für jedes einzelne Kind eingetragen werden müssen, was einerseits viel Zeit in Anspruch nimmt, die andererseits den Erzieherinnen und Erziehern nicht angerechnet wird.

Problematisch bezeichnen es die kommunalen Mandatsträger auch, dass durch die schwankende Finanzierung keine Planungssicherheit für die Einrichtungen gegeben ist. Hinzu kommt, dass die flexiblen Buchungszeiten dazu führen, dass die Anstellungsverhältnisse unstabil sind. Teilzeit- und Befristungsverträge von Erzieherinnen und Erzieher haben dadurch stark zugenommen.

Dennoch wird das BayKiBiG von Experten als weitgehend positiv bewertet wie Gerhard Dix darstellte. Es hat den Ausbau der Kinderbetreuung in Bayern quantitativ wie qualitativ erheblich befördert. Nun gilt es Verbesserungen in verschiedenen Bereichen anzustreben. So fordern verschiedene Interessenverbände eine deutliche Erhöhung des so genannten Basiswertes und die Einführung einer verbindlichen Kernzeit, um einen strukturierten Tagesablauf in der Einrichtung sicherzustellen. Bereits im Mai dieses Jahres hat die Landtagsfraktion der FW daher die „Qualitätsoffensive Kindergarten“ eingebracht.

Im Rahmen dessen fordern wir ein Konzept, wie ein Kindergartenjahr für die Eltern kostenfrei gestaltet werden könnte. Langfristig sollte die gesamte Kindergartenzeit kostenfrei gestaltet werden, um auch Kinder aus bildungsfernen Schichten von Anfang an in den Bildungsprozess mit einzubeziehen und somit die Bildungschancen für alle Kinder von Anfang an gleich zu gestalten.

Des Weiteren setzt sich unsere Landtagsfraktion für die Bildung eines Fachkräftepools im Kindergartenbereich zur Entlastung des Personals ein. Zudem fordern wir im Rahmen der „Qualitätsoffensive Kindergarten“ eine Verbesserung des Anstellungsschlüssels und damit der Rahmenbedingungen. Denn der entscheidende Schlüssel zu mehr Qualität in Kindertagesstätten ist unserer Ansicht nach die Anzahl des pädagogischen Personals im Verhältnis zur Anzahl der Kinder. Bayern liegt derzeit mit 1:11,5 unter dem Bundesdurchschnitt von 1:10.

Die FW fordern überdies die Staatsregierung dazu auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Vorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen) für Kinder überarbeitet und aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst werden. Die U-Untersuchungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden, wurden inhaltlich in den 70iger Jahren konzipiert und seitdem nur in Details verändert und angepasst. Die medizinischen Möglichkeiten haben sich seitdem verändert. Die Früherkennungsprogramme sollten inhaltlich und strukturell überarbeitet und inhaltlich weiterentwickelt werden.

Auch fordern wir, Freie Wähler,  ein Konzept zu erstellen, wie in Anlehnung an die guten Erfahrungen der Projekte „KIDZ Programm“ und „Vorkurs Deutsch“ alle Kindergartenkinder Kompetenzen vermittelt werden können, die ihnen den Start in die Schullaufbahn erleichtern und damit für gleiche Bildungschancen von Anfang an sorgen.

Die immer mehr vorhandenen Auffälligkeiten bei Kindern wie ADS, Hyperaktivität, sprachliche oder motorische Entwicklungsverzögerungen, die eine intensivere Betreuung erforderlich machen, müssen sich unserer Ansicht nach in einem Gewichtungsfaktor bei der Finanzierung niederschlagen. Mittlerweile zeigen mindestens 20% der Kinder derartige Auffälligkeiten. Derzeit werden diese nur berücksichtigt, wenn sie den Grad einer Behinderung erreichen. Dann werden sie im Rahmen der Kindergartenfinanzierung mit einem Gewichtungsfaktor von 4,5 multipliziert. Dies trifft aber nur in seltenen Ausnahmefällen zu. Wir forderten deshalb von der Staatsregierung einen Bericht, wie ART 21 ABS: 5 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz dahingehend geändert werden kann, dass Entwicklungsverzögerungen bei Kindern besser berücksichtigt werden. Die Antwort steht noch aus.

Ein großes Anliegen ist der Landtagsfraktion die Heilpädagogischen Fachdienste im bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz zu verankern und eine ausreichende Finanzierung sicherzustellen. Auch den Forderungen einiger Verbände eine höhere Differenzierung der Förderfaktoren anzustreben stehen wir positiv gegenüber. Eine Forderung ist unter anderem die Erhöhung des Gewichtungsfaktors für Kinder unter 3 Jahren, da ein Kind von einem Jahr mehr Betreuungsaufwand bedeutet als beispielsweise ein zweieinhalb Jahre altes Kind.




Das BayKiBiG wird von Experten positiv bewertet denn es hat den Ausbau der Kinderbetreuung in Bayern quantitativ wie qualitativ erheblich befördert. Foto von Helene Souza/ PIXELIO



15 November 2011

Schultrojaner hält Landtag in Atem

Trojaner sorgen derzeit im Bayerischen Landtag für Aufsehen. War es vor wenigen Wochen ein so genannter Staatstrojaner zum Ausspähen von illegalen Informationen bei Bürgern, schloss sich diese Woche ein so genannter Schultrojaner nahtlos an. Dieser soll aufgrund einer neuen Vereinbarung zwischen der Kultusministerkonferenz und den Schulbuchverlagen zur Einführung eines Programms zur Suche nach Raubkopien auf Schulcomputern eingeführt werden. Mit mehreren Dringlichkeitsanträgen versuchte die Opposition in einer wortreichen Debatte dies zu verhindern und zumindest ein bisschen Aufhellung im Trojaner-Dunkel zu erreichen.

Diese "Plagiatssoftware" ist Inhalt eines Vertrages zwischen den Bundesländern und den Schulbuchverlagen und soll digitale Kopien von Werken, die für den Unterricht gedacht sind, aufspüren. Äußerst bedenklich ist dabei, dass angeblich weder die Landesdatenschutzbeauftragten, noch die Lehrerverbände informiert wurden. Deshalb ist die allgemeine Empörung über die geplante Einführung dieser Software durchaus berechtigt. Viele Lehrer fühlen sich einem Generalverdacht ausgesetzt. Auch wenn der Begriff „Schultrojaner“ wohl nicht zutrifft, da keine heimliche Überprüfung stattfinden würde, muss klar sein, dass ein Einsatz der Software nicht vor der Überprüfung durch den Landesdatenschutzbeauftragten stattfinden darf. Es ist zwar nachvollziehbar dass die Schulbuchverlage versuchen, nicht zulässige Kopien und den daraus entstehenden Schaden zu verhindern. Die Software muss aber auf jeden Fall den Belangen des Datenschutzes gerecht werden, vor allem wenn man bedenkt, welche Informationen auf diesen Rechnern hinterlegt sind, seien es Statistiken zu Lernstandserhebungen oder zu den Durchschnittsnoten. Der Schutz dieser Daten muss auf jeden Fall gewährleistet sein. Angesichts der aktuellen Debatte wird die Verunsicherung der Bevölkerung in Bezug auf weitere Datenskandale wieder deutlich.

In Paragraph 6 Absatz 4 dieses ominösen Gesamtvertrags wurde festgelegt, dass die Verlage den Schulaufwandsträgern sowie den kommunalen und privaten Schulträgern auf eigene Kosten eine Plagiatssoftware zur Verfügung stellen, mit welcher digitale Kopien von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken auf Speichersystemen identifiziert werden können. Ferner wurde vereinbart, dass die Länder die technische und datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der Software vorausgesetzt darauf hinwirken werden, dass jährlich mindestens 1% der öffentlichen Schulen ihre Speichersysteme durch Einsatz dieser Plagiatssoftware auf das Vorhandensein solcher Digitalisate prüfen lassen.

Ist schon letzterer Punkt ein Kuriosum, wonach nämlich dann jährlich die Auswahl der Schulen erfolgen soll, so ist die grundsätzliche Frage, inwieweit mit dieser Software nicht noch über den „Kopierüberprüfungs-Zweck“ hinaus andere Daten damit abgefragt werden können. Unseres Erachtens ist deshalb zunächst einmal sicher zu stellen, dass mit dieser Software ausschließlich der Zweck des Kopierschutzes abgefragt wird und jegliche weitere darüber hinausgehende Abfragen ausgeschlossen sind.

Die Staatsregierung argumentierte in ihren Äußerungen, dass dieser Vertrag deshalb nötig geworden sei, weil der vorherige  abgelaufene gleichnamige Vertrag aus dem Jahr 2008 keine diesbezügliche Regelung beinhaltete. Und da die Verlagen bei den damaligen Verhandlungen einen insoweit vereinbarten Auskunftsanspruch über das Vorhandensein von Digitalisaten zur Voraussetzung für die weitere vertragliche Einräumung der Einwilligung zum Vervielfältigen von für den Unterrichtsgebrauch bestimmten Werken gemacht hatten, sei dies nun unumgänglich und eine solche Einwilligung nach § 53 Abs. 3 Satz 2 des Urheberrechtsgesetzes erforderlich.

Auch über den Zeitpunkt des Einsatzes hüllt sich das Kultusministerium derzeit noch im Schweigen. Derzeit wird die entsprechende Software nach den Angaben des „vds Bildungsmedien“ erst noch entwickelt. Bevor das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus eine Empfehlung an die Schulaufwandsträger zu deren Einsatz herausgeben wird, muss meines Erachtens erst einwandfrei die datenschutzrechtliche ebenso wie die technische Unbedenklichkeit festgestellt werden. Sollte die Software datenschutzrechtlich bedenklich sein, von ihr Risiken für die Schulrechner ausgehen oder sie Eigenschaften eines so genannten „Trojaners“ aufweisen, darf sie nicht zum Einsatz kommen.

Nach dem Staatstrojaner folgt nun ein Schultrojaner. Foto von Dieter Schütz/ PIXELIO



9 November 2011

Studiengebühren sind unsozial – mein Videopodcast (mit Gebärdendolmetscher)



8 November 2011

Keine Zeit … fürs Kind

Wer erzieht ein Kind? Vor allem natürlich seine Eltern. Aber auch die Schule übernimmt wichtige Erziehungsaufgaben, hinzukommen Prägungen durch Freunde, Vorbilder, Milieu. Darüber, wer welchen Anteil hat und haben sollte, lässt sich lange streiten. Für viele Lehrer dagegen, das ist die überraschende Erkenntnis der soeben erschienenen Allensbach-Studie, scheint die Sache entschieden: Bei der Vermittlung moralischer Werte bescheinigen sie Schule und Elternhaus, den beiden wichtigsten Erziehungsinstanzen, wenig Erfolg.

Bedenklich – wie ich finde – ist die Tatsache, dass nur jeder dritte Lehrer glaubt, dass es ihm gelingt, seinen Schülern Werte wie Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme oder auch Höflichkeit mit auf den Weg zu geben. Nicht einmal jeder zehnte Lehrer meint, dass Eltern einen großen Einfluss auf ihre Kinder haben. Viel wichtiger seien Freundeskreis und Medien.

Das klingt besorgniserregend! Doch tatsächlich sind Kinder – und damit sage ich nichts Neues - heute von Medien geprägt wie keine Schülergeneration zuvor. Das liegt nicht nur an der Existenz von Internet und Handy, die es bedauerlicherweise längst ins Kinderzimmer geschafft haben. Kinder sind Konsumenten: kleine kauffreudige Akteure auf einem Markt, der sie mit allen Mitteln umwirbt.

So etwas prägt – wie Eltern leidvoll erfahren müssen, wenn sie ihrem Teenager mal wieder die "falsche" Turnschuhmarke gekauft haben; Turnschuhe, die nicht angesagt sind. Und die, noch schlimmer, keiner der Schulfreunde trägt. Gruppendruck gab es zwar schon immer. Aber er nimmt zu, jedoch meine ich an dieser Stelle auch die Verantwortung und Durchsetzungskraft der Eltern anmahnen zu müssen. Bin ich nun Erzieher meines Kindes oder nicht?

Grundproblem scheint mir zu sein, dass die meisten Kinder heutzutage nur noch wenige gemeinsame Zeit mit Vater und Mutter verbringen. Zeit für intensive,  prägende und tief greifende Gespräche geht dadurch verloren. Auch mit den Lehrern gibt es den Austausch nur noch während der Schulzeit. Vorbei sind die Zeiten, dass der „Dorflehrer“ am Nachmittag auch mal am Fußballplatz vorbei schaut oder die SchülerInnen beim Einkaufen trifft oder gar mit den Eltern ins Gespräch kommt, weil es die so genannten „Dorfschulen“ kaum noch gibt.

Die Schule ist eben offenbar keineswegs so, wie Lehrer sie wünschen. Die Mehrheit ist davon überzeugt, dass eine Schule nur dann gut ist, wenn sie die gezielte Förderung nach Begabungen erlaubt, wenn es geeignetes Lehrmaterial gibt und eine intensive Schülerbetreuung. Aber wie soll das bei übergroßen Klassen und den heute alltäglichen Störungsbildern von Kindern möglich sein?

Nur wenige wissen sich in so einer Schule - die meisten Lehrer können das, was sie für richtig halten, nicht in ihrem Alltag umsetzen. Da geht es ihnen nicht anders als den Eltern. Es fehlt ihnen genau das, was Kinder am dringendsten brauchen: Zeit.

Zeit für Zuwendung, für individuelle Ansprache, um Vertrauen zu schaffen - um den Kindern die Persönlichkeitsbildung zukommen zu lassen, die sie für die Anforderungen einer hochindividualisierten Gesellschaft brauchen. Zeit, die ihnen aber auch ein übervoller und in meinen Augen überzogener Lehrplan nicht lässt. Die Zeit war immer schon knapp in den Schulen, aber nun, da sie auch in den berufstätigen Elternhäusern schwindet, wird dieser Mangel zum Problem.

Eine moderne Gesellschaft muss moderne Lösungen finden: Work-Life-Balance, Teilzeitarbeit, Ganztagsschulen. Der Spielplatz Computer reicht da nicht. Aber auch die Institution Schule muss als Ganzes sich einer Überprüfung stellen. Lehren wir den Kindern wirklich das, was unsere Kinder brauchen? Wäre es nicht viel sinnvoller statt der 37sten Untergliederung von irgendeinem Thema, das Thema offen zu diskutieren und mit den Schülern zu besprechen, es vielleicht  in der nächsten Unterrichtsstunde nochmals zu wiederholen und somit zu verfestigen? Aber nein, da geht die Entwicklung der neuen Mittelschule noch viel verzweigtere Wege und spezialisiert bereits die Achtklässler in eine Richtung, die unnötig und der Persönlichkeitsbildung abträglich ist.

Es gibt noch viel zu tun und viel Diskussionsbedarf.

Ob Eltern, Lehrer oder Kinder, wir alle brauchen mehr Zeit...Foto von CFalk/ PIXELIO



7 November 2011

Zukunft der Realschule im Fokus

Gleich zweimal war ich in den vergangenen Wochen bei Tagungen der Realschul-Lehrer zu Gast. Einmal bei einer Klausurtagung der unterfränkischen Realschul-Konrektoren in Bad Königshöfen und das andere Mal beim Landesrealschullehrertag in Bad Kissingen. Ich kann für die Freien Wähler versichern, die Realschule genießt auch bei uns in der Fraktion hohe Akzeptanz und ihr Abschluss ist bei Arbeitgebern und Eltern anerkannt und beliebt.

Nach wie vor steigende Schülerzahlen und Schulneugründungen beweisen die Beliebtheit dieser Schulart. In den vergangenen zehn Jahren sind die Realschulen in Bayern um 78 000 Schülerinnen angewachsen. Die R6 ist zweifelsohne ein Erfolgsmodell.

Dennoch gilt es auf die Zeichen einer sich veränderten Bildungslandschaft einzustellen. Der demografische Wandel wird in den kommenden Jahren zu einer der größten Herausforderungen für die Bildungspolitik, denn immer weniger Schüler sehen sich einem stetig wachsenden Wettbewerb um Talentgewinnung gegenüber, da die Qualität von Bildung zusehends an Bedeutung gewinnt.

Die Realschule ist gerade deshalb so erfolgreich, weil sie sich besonders an den Erfordernissen der Arbeitswelt orientiert. in der Wirtschaft und gerade bei mittelständischen Unternehmen ist der Realschulabschluss in hohem Masse gefragt und bietet überdies Chancen und Möglichkeiten.

Und dennoch stellt sich die große Frage nach der Zukunft der Realschule: vor dem Hintergrund, dass in vielen Bundesländern der Trend zur Zweigliedrigkeit bereits beschritten worden ist und auch die Union das in ihrem Schulkonzept anstrebt, geht es heute mehr denn je um die zukünftige Ausrichtung der Realschulen.

Zu sagen, alles passt und bleibt so, wäre die Augen vor den Tatsachen zu verschließen. Wir Freie Wähler stehen hier nach wie vor zu den bestehenden Schulstrukturen, wo immer sie sinnvoll sind. Es ist nicht in unserem Sinn, bestehende anerkannte Bildungskonzepte anzutasten, blinder Aktionismus liegt uns fern. Allerdings sind wir dafür überall da, wo es die demografische Entwicklung nahelegt, sinnvolle Denkansätze für flexible und auf den jeweiligen Schulstandort bzw. die Region zugeschnittene Lösungen anzuvisieren.

Wir sehen es als Fraktion dringlicher denn je, den Fokus rein von den Schularten weg auf das Bildungsangebot einer gesamten Region, sogenannten Bildungsregionen, zu lenken und als Ergänzung zu den bisherigen Schularten zur Wirkung kommen zu lassen. Den Schulen soll damit von vornherein auch der nötige Spielraum im Hinblick auf Eigenverantwortlichkeit eingeräumt werden. Im Zuge solcher tragfähigen Lösungen muss auch über eine - über das bisherige Maß hinausgehende - Kooperation von Mittel- und Realschulen überall da nachgedacht werden, wo Schulstandorte wegen rückläufiger Schülerzahlen gefährdet sind.




Bei der zukünftigen Entwicklung der bayerischen Schullandschaft müssen wir verstärkt nach praxisorientierten Lösungen für die Erhaltung der Schulstandorte im ländlichen Raum suchen. Foto von Gerd Altmann/ PIXELIO



7 November 2011

Neuordnung der Schulberatung

Die Inklusion ist derzeit in aller Munde. Deren Umsetzung im Bildungsbereich erfordert von allen Beteiligten enorme Kraftanstrengungen, führt aber teilweise auch zu erheblichen Verunsicherungen bei Eltern, die sich bei der Schulwahl ihrer Kinder neuen Hürden gegenüber sehen. Deshalb fordern wir Freien Wähler vehement eine neue, unabhängige Beratung für Inklusion.

Das Thema stand nicht zum ersten Mal auf der Tagesordnung des Bildungsausschusses. Bereits im vergangenen Frühsommer hatten wir Freie Wähler vor dem Inkrafttreten des interfraktionellen Gesetzentwurfes darauf gedrängt zusätzliches Personal hierfür an den staatlichen Schulberatungsstellen zu installieren. Damals konnten wir uns mit dieser Forderung nicht durchsetzen.

Bei der Umsetzung der Inklusion stehen wir in Bayern noch ganz am Anfang. Genügend Personalressourcen bei der Schulberatung gehört deshalb zu einer Grundforderung der Freien Wähler. Foto von S. Hofschlaeger/ PIXELIO



Nunmehr stellten wir erneut den Antrag und möchten jeweils eine Viertelstelle für einen Beratungslehrer an den neun staatlichen Schulberatungsstellen, der ausschließlich für die Eltern und Lehrer sach- und fachkundig über die Umsetzung der Inklusion und die Möglichkeiten, Chancen und Risiken berät. Nachdem nun auch die interfraktionelle Arbeitsgruppe ihre Arbeit wieder aufgenommen hat, wird dies auf der Agenda ganz oben stehen und eine Lösung seitens aller Fraktionen angestrebt.


7 November 2011

Echte Ganztagsschulen zulassen

Zwar hat die Bayerische Bildungspolitik in den vergangenen Jahren mit der zunehmenden Einführung von Ganztagsklassen einen Paradigmenwechsel geschafft, allerdings stehen zur echten Ganztagsschule noch hohe Hürden im Weg. Schließlich gibt es bis jetzt in Bayern keine echte Ganztagsschule, sondern nur Ganztagsklassen.

Um dies zu ändern müsste im BayEuG in Artikel 6 Absatz 5 Satz 5 geregelt werden, dass die bisherige Wahlfreiheit, die gewährleistet, das sowohl Halbtags- wie Ganztagsschulangebote im Bereich der staatlichen Schulen angeboten werden müssen, gestrichen wird.

Einen entsprechenden Antrag der GRÜNEN unterstützten wir, denn wiederholt hatten wir ebenfalls schon auf diesen Umstand hingewiesen, der die Entwicklung zur echten Ganztagsschule bisher hemmt. Nach wie vor ist  lediglich mit den Ganztagsklassen ein "Zwitter" zugelassen, der ein pädagogisch ganzheitliches Schulprofil Ganztagsschule nicht umsetzen lässt. Denn im Hin und Her zwischen Halbtags- und Ganztagsschule kann nur dort rhythmisierter Unterricht angeboten werden, wo ausschließlich die Konzentration auf einer "Beschulungsart" liegt.

Statt einer echten Ganztagsschule gibt es in Bayern nur Ganztagsklassen. Foto von S. Hofschlaeger/ PIXELIO



5 November 2011

Viel Amt, wenig Ehre – das Ehrenamt muss gestärkt werden

Alle reden vom Ehrenamt, aber immer weniger machen es! Eine bedenkliche Tendenz, noch dazu im europäischen Jahr des bürgerschaftlichen Engagements. Es wird immer schwieriger in Vereinen und Organisationen noch Freiwillige und Ehrenamtliche zu finden, die Tätigkeiten und Ämter übernehmen, weil neben der vielen Arbeit wenig Anerkennung herüberkommt. Hier ist der Staat gefordert den rückläufigen Tendenzen im Ehrenamt mit verbesserten Rahmenbedingungen Einhalt zu bieten. Deshalb haben wir FREIE WÄHLER vier Anträge zur Stärkung des Ehrenamtes ins Parlament eingebracht.

Ein großes Anliegen ist es uns, bereits Schüler und Jugendliche für bürgerschaftliches Engagement und ehrenamtliche Tätigkeiten zu gewinnen. Nur wenn diese Aktivitäten auch Anerkennung finden, kann die Fortführung ehrenamtlichen Engagements von dauerhaftem Erfolg gekrönt sein. Deshalb haben wir in Baden-Württemberg Anleihe genommen und möchten analog für Bayern, dass Schülerinnen und Schüler auf einem gesonderten Beiblatt zum Zeugnis bzw. einem gesonderten Kompetenz- und Engagementsnachweis zertifiziert bekommen. Dadurch wollen wir unsere Anerkennung für dieses Engagement zum Ausdruck bringen.

Weiterhin sind wir der Ansicht, dass bürgerschaftliches Engagement bereits in der Schule als Lernziel in die erste Ebene des Lehrplans aufgenommen werden sollte. Zwar ist in allen Lehrplänen bereits Bezug auf Artikel 131 der Bayerischen Verfassung genommen und die Lehrpläne für Gymnasien bzw. Realschulen nennen Eigeninitiative, Toleranz und Solidarität als Werte, die es bei den jungen Menschen zu entwickeln gilt, doch wird Bürgerschaftliches Engagement dabei nicht als eigenständiger wert aufgeführt.

Dies sollte in unseren Augen aber der Fall sein, da nur auf diese Weise die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung im Dienst der Gesellschaft den ihr gebührenden Stellenwert erhält. Laut einer Studie wirkt bürgerschaftliches Engagement in der Schule im Sinne einer aktiven Teilhabe an der Gesellschaft nachhaltig.

In gleicher Weise möchten wir mit einem Berichtsantrag von der Staatsregierung aufgezeigt bekommen, in welcher Weise Bürgerschaftliches Engagement auch im Bereich der Hochschulen derzeit verwirklicht wird und fordern mit dem Aufzeigen eines Konzeptes auch dessen Realisierung bei den Studierenden. Ein weiteres wichtiges Anliegen ist uns die dauerhafte Sicherstellung der gerade erst eingeführten Ehrenamtscard und deren flächendeckende Verbreitung in Bayern. Hierzu sollte die Staatsregierung zunächst einmal ein Konzept präsentieren.

Alle reden vom Ehrenamt, aber immer weniger machen es, das muss sich dringend ändern! Bild: Gerd Altmann/ PIXELIO



31 Oktober 2011

…. Kinder haben dagegen sehr…

Seit über 50 Jahren können Familien mit Kindern in Deutschland Kindergeld empfangen. Zwischen 184 € und 215 € beläuft sich der monatliche Satz. So verwundert es dann auch nicht, dass der Posten für Kindergeld mit 38,8 Milliarden der größte innerhalb der staatlichen Ausgaben für Familien ist.

Mittlerweile im vierten Jahr stellt der Staat den frischgebackenen Eltern zudem für maximal 14 Monate lang Elterngeld zur Verfügung. Dieses beläuft sich auf circa 2/3 des Nettolohns, maximal aber 1800 € monatlich.So kommen in den ersten 18. Lebensjahren an die 146.000 Euro an familienpolitischen staatlichen Leistungen zusammen. Damit liegt Deutschland deutlich über dem OECD-Durchschnitt von 124.000 €.

Dennoch macht sich nicht nur bei mir Ernüchterung breit, denn die OECD hat ebenso klar festgestellt, dass Deutschland im Vergleich zu den rund 30 untersuchten Länder immer noch zu wenig Geld für die Kinderbetreuung ausgibt. Auch wenn es innerhalb der letzten Jahre eine Verbesserung bei der Kleinkindbetreuung gab, ist diese meines Erachtens immer noch nicht ausreichend.

Während 2002 nicht einmal für jedes zehnte Kind unter drei Jahren ein Betreuungsplatz existierte, konnten 2010 23% der Kinder unter drei Jahren in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter versorgt werden. Der Ausbau geht immer noch viel zu langsam von statten, denn bis 2013 hatte man einst einen Satz von 35% Prozent angestrebt, das dürfte jedoch mehr als schwierig werden.

Im Vergleich zu anderen Ländern gibt Deutschland immer noch viel zu wenig Geld für Kinderbetreuung aus. Bild: S. Hofschlaeger/ PIXELIO



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