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6 September 2012

Parlamentarischer Abend „Schülerbeförderung“ im Bayerischen Landtag

Stehplätze in überfüllten Schulbussen, keine Anschnallpflicht bei der Schülerbeförderung, da fragt man sich schon, wo bleibt hier das Verantwortungsbewusstsein der Politik? Mit der Kreistagfraktion der Freien Wähler im Landkreis Rhön-Grabfeld diskutierte ich erst vor wenigen Wochen das strittige Thema und wir kamen zum Schluss, dass bei der Tierbeförderung mehr Sicherheitsauflagen zu erfüllen sindals bei der Schülerbeförderung. Ein hartes Urteil, aber ein Wahres. Dieser Eindruck manifestierte sich bei mir nun auch bei unserem Parlamentarischen Abend der FREIEN WÄHLER-Fraktion im Bayerischen Landtag auf Initiative meiner Kollegin Tanja Schweiger, wo wir zusammen mit rund 80 Gästen aus Kommunal-, Eltern- und Lehrerverbänden sowie Landesministerien sehr kontrovers das Thema „Schülerbeförderung“ diskutierten.





Parlamentarischer Abend der Freien Wähler zur Schülerbeförderung in Bayern


Gesetzliche Regelungen lassen meines Erachtens bei diesem emotionalen Thema eine vernünftige Denkweise außen vor. Nicht umsonst waren die Vertreter des Kultus-, Innen- und Wirtschaftsministeriums wohl auch deshalb gerne gekommen, um einen lösungsorientierten Ansatz von vorneherein auszuschließen. „Manches lässt sich nur mit mehr Geld machen“, so Dr. Thomas Wunsch, Referent des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr & Technologie. Wie er ausführte, habe die angespannte Haushaltslage die Rückführung der Beförderungsbezuschussung von 80 auf 60 Prozent erzwungen – mehr Mittel für die Kommunen könne die Bayerische Staatsregierung aktuell nicht zur Verfügung stellen. Ist das nicht ein Armutszeugnis?



Da kann ich alle Eltern verstehen, die mit Grauen sich von der Politik abwenden und nicht verstehen, warum eine Landesbank mit 10 Milliarden Euro vom Freistaat im Handumdrehen unterstützt wurde, aber für die Sicherheit der Kinder angeblich kein Geld da sein soll. Manch einem der Besucher ging es wohl wie mir, dass man bei solch einer Argumentation der Ministeriumsvertreter nur den Kopf schütteln konnte. Für mich ist es einmal mehr Anreiz, jetzt-erst-recht diese Thematik intensiv weiter zu verfolgen.



Ganz wichtig zu wissen ist, dass sich die Qualität der Schülerbeförderung im Flächenland Bayern stark zwischen Städten und ländlichem Raum unterscheidet. Die Kommunen ächzen unter immer höheren Kosten, da sie per Bayerischer Verfassung für den Sachaufwand zuständig sind und dazu zählt auch die Schülerbeförderung. Zuschüsse erhalten sie immerhin derzeit rund 60 Prozent durch den Freistaat. Wir FREIE WÄHLER fordern hier seit Jahren die Schülerbeförderung im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes wieder stärker zu fördern (ehemals 80 Prozent) und den Paragraph 45a des Personenbeförderungsgesetzes an die veränderte Situation anzupassen.



Dies untermauerte auch Gerhard Dix, Referatsleiter Bildung und Soziales beim Bayerischen Gemeindetag. Er sagte, die kommunale Familie benötige mehr Handlungsspielräume, die Bezuschussung der Schülerbeförderung müsse wieder 80 Prozent erreichen. Außerdem seien mehr passgenaue Lösungen vor Ort erforderlich – koordiniert durch einen direkten Kontakt zwischen Schulforen und Verkehrsbetrieben. Dem Bayerischen Kultusministerium warf Dix vor, seine diesbezüglichen Gesetzentwürfe grenzten an „Trickserei“. Da muss ich Dix  für seine deutlichen Worte ausdrücklich loben, endlich mal einer der Tacheles redet und nicht Drumherum. Die Bürgermeister hätten hingegen längst erkannt, dass sie Familien nur über eine engagierte Bildungspolitik auf kommunaler Ebene in ihrer Heimat halten könnten.



Eine durchaus interessante Feststellung machte Heino Brodschelm, der Präsident des Landesverbandes Bayerischer Omnibusunternehmen. Er verwies auf Unfallzahlen, die eindeutig für die Beförderung im Bus sprächen – selbst, wenn Schüler unangeschnallt oder stehend reisten. Im PKW hätten sie ein 50- bis 100-faches Unfallrisiko. Erfreulich, dass im Zeitraum 2009 bis 2011 die Polizei eine erfreuliche Abnahme von 60 auf 23 Schulbusunfälle feststellen konnte.




Im Gespräch beim Parlamentarischen Abend der Freien Wähler zur Schülerbeförderung



Ein weiterer Aspekt wurde beim Parlamentarischen Abend nur kurz angesprochen, die Verschärfung der Probleme bei der Schülerbeförderung durch die Umsetzung der Inklusion. Wir FREIEN WÄHLER sind im Übrigen die erste Fraktion im Bayerischen Landtag, die frühzeitig auf eine Verschärfung der Probleme bei der Schülerbeförderung durch die UN-Behindertenrechts­konvention hingewiesen hat und mit einem entsprechenden Dringlichkeitsantrag dies auch untermauerte. Insofern fand ich die Äußerung der Kultusministeriums-Vertreterin, dass der Landtag eine entsprechende Regelung für die erhöhten Aufwendungen durch die Inklusion nicht wollte, nahezu unverschämt. Hierzu muss nochmal erläutert werden, dass die Koalitionsmehrheit aus CSU und FDP dies nicht wollte.



Wir FREIEN WÄHLER werden jedenfalls nicht locker lassen und die Kommunen im Freistaat auch künftig in ihrem Engagement für eine dezentrale Bildungslandschaft unterstützen. Schon im Interesse des bildungspolitischen Prinzips ‚Kurze Beine – kurze Wege‘ wollen wir möglichst viele wohnortnahe Schulen im Freistaat erhalten. Die teils äußerst kontroverse Diskussion beim Parlamentarischen Abend hat gezeigt, dass dies ein ebenso steiniger wie lohnenswerter Weg bleibt.



16 August 2012

Noch lange keine Entwarnung bei der kommunalen Finanzkrise

ESM, Fiskalpakt sind in aller Munde, wen kümmert da das (finanzielle) Dasein der Kommunen? Seit dem Abschluss der Arbeit der Gemeindefinanzkommission der Bundesregierung (2010-2011), und mit dem Aufkommen der Staatsschuldenkrise in Europa wird der kommunalen Finanzkrise nur noch marginale Aufmerksamkeit geschenkt. Dies wird zudem durch die aufgrund der guten konjunkturellen Lage in Deutschland verbesserten Steuereinnahmen verstärkt. Dennoch bleibt festzustellen, dass die kommunale Finanz- und Verschuldungskrise, die ihre Anfänge in den 1990er Jahren hat und als ein schleichender Prozess charakterisiert werden kann, auch angesichts der bisher erzielten Ergebnisse der Gemeindefinanzkommission noch keineswegs überstanden ist.


Nach deutlichen Defiziten in den Jahren 2009 bis 2011 von insgesamt 18,9 Mrd. Euro, können die Gemeinden und Gemeindeverbände in Deutschland für 2012 mit einem Überschuss von ca. 2 Mrd. Euro rechnen. Diese finanzielle Entspannung ist dem kommunalen Anteil an der Einkommensteuer und dem Ertrag der Gewerbesteuer geschuldet, die dazu führte, dass das kommunale Steueraufkommen im Jahr 2011 insgesamt um 9,3% gestiegen ist. Für 2012 rechnet man mit einem weiteren Anstieg von 4,5%. Soweit so gut, doch bekanntlich hat jede Medaille zwei Seiten!


Denn dem gegenüber steigen jedoch die Kosten für die soziale Sicherung in den kommunalen Haushalten weiterhin ungebremst. 2011 war hier ein Anstieg von 3,6% zu verzeichnen, 2012 wird eine Steigerung von 4,3% erwartet. Damit liegen die Kosten für die soziale Sicherung 2012 erstmals über 45 Mrd. Euro, wobei insbesondere die Leistungen im Bereich der Jugendhilfe, der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe, der Hilfe zur Pflege und der Grundsicherung im Alter deutlich stärker zu Buche schlagen.



Glücklicherweise können die Kommunen künftig, gerade im Bereich der sozialen Leistungen, mit einer höheren Entlastung rechnen. Anfang 2012 wurden bei den Verhandlungen zur Reform der Hartz-IV-Gesetzgebung vereinbart, dass die Lasten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung schrittweise bis 2014 vollständig durch den Bund übernommen werden (2012: 45%). Im Rahmen der Vereinbarung über die Zustimmung der Bundesländer zum Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (Fiskalvertrag) wurden weitere Kostenübernahmen durch den Bund zugesichert, der sich demnach bei den Kosten für die Eingliederungshilfen für Behinderte (Entlastung ca. 4 Mrd. Euro) stärker beteiligen und auch die Kosten der Grundsicherung schneller übernehmen wird. Eine finanzielle Entlastung für die Kommunen soll es zudem bei der Förderung der Kindertagesplätze und beim Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs geben. Auch sollen sie von künftigen Belastungen durch mögliche Strafzahlungen aufgrund einer Nichteinhaltung des Fiskalpaktes ausgenommen werden.





Wer denkt bei ESM und Fiskalpakt noch an das kommunale Dasein? Foto: Gerd Altmann/PIXELIO; pixelio.de


Neben diesen positiven Entwicklungen muss jedoch zum einen konstatiert werden, dass es einen – zum Teil auf bestimmte Bundesländer begrenzt – hohen Bestand an fundierten Schulden und Krediten zur Liquiditätssicherung gibt, und zum anderen die im Durchschnitt positiven Entwicklungen nicht für alle Kommunen spürbar werden. So profitieren von den signifikant angestiegenen Gewerbesteuereinnahmen auch nur die Kommunen, die über eine entsprechende Gewerbeansiedlung verfügen. Daher existiert unter den Kommunen eine deutliche Kluft , die auch nicht mehr durch die kommunalen Finanzausgleichsysteme aufgefangen werden kann. Dies führt dazu, dass Bundesländer wie Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen oder auch Sachsen-Anhalt spezielle Entschuldungsprogramme auflegen. Jedoch lässt sich bei den Entschuldungshilfen kein einheitliches Bild bei der Vorgehensweise aufzeigen.


Der Stärkungspakt Stadtfinanzen in Nordrhein-Westfalen beispielsweise zielt auf einen möglichst schnellen Haushaltsausgleich, während der Entschuldungsfonds in Rheinland-Pfalz zwei Drittel des Bestandes der Liquiditätskredite abbauen soll. Die teilnehmenden Kommunen verpflichten sich jeweils zu erheblichen Eigenleistungen, um die finanzielle Hilfe des Landes zu erhalten. Zwar begrüßen die kommunalen Spitzenverbände die Entschuldungshilfen der Länder, da hiermit signalisiert werde, dass die Bundesländer ihrer finanziellen Verantwortung gegenüber den Kommunen gerecht werden wollen. Allerdings wird unisono eingewandt, dass die Konsolidierungs- und/oder Entschuldungshilfen nur kurz- bzw. mittelfristige Lösungen für die Kommunen darstellen. Um eine langfristige Lösung der kommunalen Finanzkrise zu erreichen, bedarf es neben einer stärkeren finanziellen Entlastung, vor allem durch den Bund, auch struktureller Veränderungen im Gemeindefinanzsystem.



26 Juli 2012

Dolmetscherkosten für gehörloses Mädchen: Wie weit muss die Inklusion gehen?

Seit das Thema Umsetzung der UN-Konvention zur Inklusion im Landtag virulent ist, beschäftige ich mich damit und bin seitdem auch der Vertreter unserer Fraktion in der interfraktionellen Arbeitsgruppe Inklusion. Unbestritten ist für mich die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Leben und speziell auch an der Bildung eine Aufgabe, der wir uns alle stellen müssen. Wenn ich von WIR spreche, dann meine ich die Gesellschaft im allgemeinen, aber auch die Politiker auf allen Ebenen. Lippenbekenntnisse gibt es dazu genug, interessant wird es dann, wenn die Inklusion in die Tat umgesetzt werden soll. Zwangsläufig kommt es dabei zu einer Umverteilung der Kosten. So können beispielsweise Fahrtkosten, die bisher - wenn ein Kind an der Förderschule unterrichtet wurde – je nach Träger vom Landkreis oder dem Bezirk getragen wurden, zulasten der Kommunen gehen. Das gefällt nicht jedem Kommunalpolitiker und immer wieder erleben wir auch in AG Inklusion, dass Anträge für die Einrichtung einer Profilschule Inklusion am JA der Kommune scheitern.


Auch für sonstigen Sachaufwand müssen die Träger per Gesetz Gewehr bei Fuß stehen. Ein spektakulärer Fall um die Kostenübernahme für den Gebärdendolmetscher eines gehörlosen Mädchens, das an der ortsansässigen Regelschule inklusiv beschult werden soll, und bei dem sich der Bezirk Schwaben weigert die Kosten zu begleichen, ist seit Monaten in den Medien und wurde nun vor dem Augsburger Sozialgericht verhandelt. Dabei kam es zu keiner Lösung für die Kostenübernahme für einen Gebärdendolmetscher eines gehörlosen Mädchens in einer Regelschule. Das ist nicht nur bedauerlich, sondern wird auch abschreckendes Beispiel für viele Eltern sein, die sich mit dem Gedanken tragen, ihr Kind inklusiv beschulen zu lassen.


Keine Lösung ist auch deswegen unbefriedigend, weil der Streit um die Kostenübernahme zwischen dem Bezirk Schwaben und der Staatsregierung zusehends auf dem Rücken des Mädchens und seiner Eltern auszutragen wird. Die Eltern hatten gegen den Bezirk geklagt. Dieser weigert sich aber, mit Verweis auf die Staatsregierung, den Gebärdendolmetscher zu bezahlen. Da geht mir fast der Hut hoch und Unverständnis paart sich mit Ohnmacht. Es muss doch möglich sein, die Rahmenbedingungen für das seit letztem Sommer geltenden Gesetz so zwischen Freistatt und Bezirk festzulegen, dass nicht Kinder unter juristischem Geplänkel leiden.





Auch nach dem Ereignis in Schwaben, fragen sich viele Eltern: Inklusion - Ja oder Nein? Foto: Dieter Schütz/PIXELIO;pixelio.de


Unbestritten ist die finanzielle Bewertung in meinen Augen nicht ganz unproblematisch. Es entstehen schließlich hohe Kosten. Jährlich 70 000 Euro für einen Gebärdendolmetscher ist ein Haufen Geld und lässt auch mich nachdenken, ob das Sinn von Inklusion sein kann. In diesem Fall sind die 70 000 Euro vom Bezirk Schwaben aufzubringen. Dem gegenüber stehen die Kosten für den Förderschulbesuch. Aus Neu-Ulm stammend, muss das Kind beim Besuch der Förderschule täglich 140 Kilometer mit dem Schulbus fahren, was sich im Jahr auf 40 000 Euro summiert, die laut Schulfinanzierungsgesetz vom Freistaat zu tragen sind. Eine heilpädagogische Tagesstätte für den Nachmittag schlägt mit 9000 Euro jährlich zu Buche. Damit steht ein ungedeckter Betrag im Raum, der meines Erachtens bei gutem Willen anteilsmäßig verteilt werden könnte. Zusehends wird durch solche ungeklärten Umstände die Inklusion zur Farce.


Deshalb brauchen wir hier definitiv geklärte Rahmenbedingungen. Dass dies nicht so einfach ist, wie man es schreibt, diese Einsicht musste ich auch erst gewinnen. Keiner hat nämlich vor Ratifizierung der UN-Konvention im Entferntesten darüber nachgedacht, welche Kosten denn bei einer inklusiven Beschulung überhaupt erst anfallen können. Deshalb soll dies jetzt durch die Kommunalen Spitzenverbände nachgeholt werden, sodass überhaupt erst mal eine objektive Bewertung möglich ist, welche Kosten Kommunen durch die Inklusion entstehen können. Dies muss dann zwischen Freistaat und den Spitzenverbänden verhandelt werden, wie bei tatsächlichen Mehrkosten die Kommunen über das Konnexitätsprinzip („Wer anschafft muss zahlen“)  vom Freistaat entsprechend entlastet werden können.



25 Juli 2012

G 8: Wie soll’s weitergehen?

Die Diskussionen um das achtjährige Gymnasium verstummen nicht. Auch nicht nach dem publicitywirksamen „Runden Tisch“ des Ministerpräsidenten mit Lehrer- und Elternverbänden und den nun anvisierten kosmetischen Korrekturen an den Lehrplänen der Mittelstufe - wie wir FREIE WÄHLER sie im Übrigen sehr früh schon gefordert hatten. Hier hat die CSU bzw. Kultusminister Spaenle wieder viel von uns FREIEN WÄHLERN „gelernt“.


Wie sich in den vergangenen Jahren gezeigt hat, waren die starren Vorgaben der Staatsregierung zum achtjährigen Gymnasium G8 nicht zielführend – und leider bleibt das G8 auch nach dem Runden Tisch der Staatsregierung ein Sanierungsfall. Mehr und individuellere Förderung der Schüler, zusätzliche Intensivierungsstunden und eine integrierte Lehrerreserve gegen den Unterrichtsausfall – diese langjährigen Forderungen der FREIEN WÄHLER werden bis heute nicht umgesetzt.





Trotz "Schönheitskorrekturen" bleibt das G8 reformbedürftig. Foto: "Pia Leykauf" / www.jugendfotos.de, CC-Lizenz(by-nc-nd) http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/deed.de


Deshalb bleiben die Ursachen der Misere virulent: ein übervoller Lehrplan, Leistungsdruck, und Schüler, die ihr neu erlerntes Wissen nicht verinnerlichen können. Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion möchte es genau wissen und hat daher auf ihrer Homepage unter www.fw-landtag.de eine Umfrage zur Akzeptanz des achtjährigen Gymnasiums G8 gestartet. Parallel dazu läuft auf meiner Homepage ebenfalls eine ähnliche und sehr stark frequentierte Umfrage unterwww.guenther-felbinger.de .


Wir wollen damit ausloten, welche Gymnasialform Eltern, Lehrer und Schüler favorisieren und werden die Ergebnisse zu Beginn des neuen Schuljahres Anfang September vorstellen. Eines zeichnet sich allerdings bereits jetzt ab: Lehrer, Eltern und Schüler wollen keinen aufgepumpten G8-Lehrplan, der die jungen Menschen überfordert. Denn ein Jahr früher Abitur bedeutet letztlich auch ein Jahr weniger Reife. Ich bin froh, dass die Diskussion über Veränderungen am G8 wieder aufflammt, denn wir wollen eine zielgerichtete und überlegte Weiterentwicklung erreichen.


Wichtigstes Ziel muss es dabei sein, die bayerischen Gymnasien endlich wieder in ruhiges Fahrwasser zu bringen. Dazu braucht es nicht nur mehr Lehrer im System und eine Durchforstung der Lehrpläne. Wir fordern deshalb auch, dass Eltern, Lehrer und Schüler in einer so wichtigen Frage eingebunden und nicht länger bevormundet werden.



25 Juli 2012

Der Bürgerwille hat gesiegt

Mehr Mitbeteiligung der Bürger an politischen Prozessen, das ist eine Zielsetzung der FREIEN WÄHLER, nicht erst seit es die PIRATEN gibt. So sei daran erinnert, dass es die FREIEN WÄHLER waren, die als erste politische Gruppierung erfolgreich ein Volksbegehren zum Konnexitätsprinzip ("Wer zahlt, schafft an.") im Jahr 2003 geführt haben, was dazu führte, dass dies seitdem in der Bayerischen Verfassung verankert ist.

Wie stark der Mitbestimmungsbedarf der Bürgerinnen und Bürger vor allem in kleineren Einheiten, wie einer Kommune, ist ,das hat sich am vergangenen Wochenende auch bei einem Bürgerentscheid in meiner Heimatstadt Gemünden gezeigt. Bei einer beeindruckenden Wahlbeteiligung von 49 Prozent hat eine Bürgerinitiative sich gegen den Willen des Kommunalunternehmens und des Stadtrates bei der Festlegung der Verbesserungsbeiträge deutlich durchgesetzt.



Mitbestimmungsrecht ist Bürgerrecht. Foto: Wilhelmine Wulff/PIXELIO;pixelio.de




Ich möchte es als ein Sieg der Demokratie bezeichnen, wenngleich ich als Stadtrat das Wohl der Stadt betrachtend feststellen muss, dass der Sieg mit einer daraus nun folgenden Neuverschuldung des Kommunalunternehmens um rund zwei Millionen Euro teuer bezahlt werden wird.

Nichtsdestotrotz muss man in einer solchen Situation als Mandatsträger eben auch den Willen des Volkes akzeptieren. Vielmehr zeigt mir dieser Bürgerentscheid einmal mehr, dass die Kommunikation mit dem Bürger das A und O ist, denn dann muss es gar nicht erst zum Bürgerentscheid kommen, wenn vorher die Bürgerinnen und Bürger ausgiebig und umfassend über Vorteile, Notwendigkeiten und Zwänge von Maßnahmen unterrichtet worden sind. Insofern haben wir alle als Mandatsträger noch viel Arbeit vor uns.

Ich bin aber auch überzeugt, dass die Bürgerbeteiligung bei "großen" Fragen, etwa der Wahl des Ministerpräsidenten oder Bundespräsidenten sowie bei Abstimmungen zu wichtigen Fragen Europas - wir wir FREIE WÄhler  es fordern - funktionieren würde. Je mehr Betroffenheit da ist und je mehr Personenbezogenheit - und die ist in diesen Beispielen da - vorhanden ist, umso umtreibt es den Bürger.



25 Juli 2012

Zeller Bock auf der Zielgerade

Gut Ding will Weile haben, heißt ein bekanntes Sprichwort. Für den Zeller Bock, eine der Hauptzufahrtstrassen in die Stadt Würzburg vor allem auch aus dem Landkreis Main-Spessart, trifft dies nun hoffentlich zu. Vehement haben wir Abgeordnete der Region seit der Vollsperrung des Zeller Bocks im Frühjahr 2010 für eine Lösung gekämpft, aber darüber hinaus auch für eine entsprechende staatliche Förderung des 25 Millionen teuren Projektes.

Nunmehr übergab Innenstaatssekretär Eck in unserem Beisein den 80-prozentigen Förderbescheid für die förderfähigen Kosten, das sind rund 18 Millionen Euro. Jetzt muss noch die europaweite Ausschreibung der Baumassnahme abgewartet werden, ehe dann ab Frühjahr 2013 gebaut werden kann.





Dieses Bild wird man hoffentlich bald am Zeller Bock sehen können. Foto: Marianne J./PIXELIO;pixelio.de


So sehr die Freude darüber, dass nunmehr die Bauarbeiten zeitnah in Aussicht stehen, groß ist, so sehr bedauere ich auch, dass immer noch keine Einigung im Anwohner-Streit zwischen der Stadt und einer Anwohnerfamilie erzielt worden ist. Auch diese "Baustelle" habe ich mir vor rund zwei Jahren einmal angeschaut, um mir einen Eindruck von der Betroffenheit der Anwohnerfamilie zu machen. Das Anwesen, das mitten im Zeller Bock zwischen Main und Berg wunderschön gelegen und direkt an der Strasse angrenzend ist, hat mehr verdient als eine Ersatzbetonmauer, wie sie derzeit seitens der Stadt im Angebot steht.


Deshalb hoffe ich sehr, dass sich beide Parteien - wie vom Oberbürgermeister Rosenthal angekündigt - noch gütlich einigen, um so die Baumaßnahmen nicht durch ein eventuelles Enteignungsverfahren zu verzögern. Auch die Pendler vor allem aus den linksmainischen Main-Spessart-Orten, die täglich frühmorgens im Stau vor den Toren Würzburgs stehen, würden es mit Wohlwollen aufnehmen.



24 Juli 2012

Deutlich gestiegene Abi-Durchfallerquote: Was tun?

Bevor man nach Lösungen sucht, sollte man erst einmal betrachten, wie sich die gymnasiale Schullandschaft in den letzten Jahren verändert hat. Hier sind v.a. zwei Dinge festzustellen:


1. Wir haben deutlich höhere Übertrittsquoten auf das Gymnasium, als das noch vor zehn Jahren der Fall war. Damit einher geht auch eine heterogenere Schülerschaft.


2. Bedingt durch einen früheren Einschulungstermin sind viele Gymnasiasten heute deutlich jünger und jeder weiß, dass im Kindes- und Jugendalter ein Jahr Altersunterschied meist auch mit einem erheblichen Unterschied an Reife und Leistungsfähigkeit verbunden ist.





Die Veränderungen der gymnasialen Schullandschaft fordert neue Ideen und Lösungen. Foto: Marvin Siefke/PIXELIO;pixelio.de



Beiden Aspekten müssen wir in Zukunft Rechnung tragen, wenn wir die Qualität des bayerischen Abiturs beibehalten wollen. Deshalb müssen wir endlich Verbesserungsmaßnahmen ergreifen. Die FREIEN WÄHLER setzen sich deshalb schon seit langem für die Einführung eines sogenannten Brückenjahres ein. Dieses Jahr soll den Schülern bei Bedarf die Möglichkeit geben, sich gezielt intensiv auf die Anforderungen in der Oberstufe vorzubereiten und noch bestehende Lücken zu schließen. So könnten Mittel- und Oberstufe weit mehr als dies bisher der Fall ist verzahnt werden. Außerdem brauchen wir unbedingt eine Stärkung der Kernfächer. Deutsch, Mathe und die Fremdsprachen müssen durchgehend mit mindestens vier Wochenstunden ausgestattet sein. Außerdem benötigen wir eine vernünftige Personalausstattung, sprich eine integrierte Lehrerreserve, um das Problem des Stundenausfalls endlich in den Griff zu bekommen. Ganz wichtig ist in meinen Augen auch der zügige und flächendeckende Ausbau von Ganztagsgymnasien, die diesen Namen auch wirklich verdienen. Und genau dazu benötigen wir natürlich geeignetes Personal.



19 Juli 2012

Eil-Petition Hausen und Greußenheim scheitern auch im zweiten Anlauf im Bildungsausschuss – Härtefallregelung wäre verantwortbar gewesen

Auch nach fast vier Jahren im Landtag erlebt man noch Überraschungen. Mit einer Eil-Petition haben in dieser Woche die Elterninitiativen aus Hausen (Landkreis Miltenberg) und Greußenheim (Landkreis Würzburg) noch eine Sondersitzung des Bildungsausschusses vor der Sommerpause erzwungen. Aber bedauerlicherweise hat erneut aller Kampf der Eltern und von uns Oppositions-Parlamentariern nichts genützt, beide Petitionen auf Härtefallregelung wurden erneut von der Koalitionsmehrheit abgeschmettert. Somit wird es nun definitiv im kommenden Schuljahr keine ersten Klassen an den beiden Grundschul-Standorten Hausen und Greußenheim geben.



Vielmehr müssen die Erstklässler aus Greußenheim ab September in die benachbarten Schulverbands-Standorte Waldbüttelbrunn und Hettstadt mit dem Bus fahren. Die Hasener Kinder treten den Weg nach Kleinwallstadt an. Auch im zweiten Anlauf scheiterten die beiden Elterninitiativen mit einer Eil-Petition am Votum der Koalitionsmehrheit aus CSU und FDP mit ihren Anträgen auf eine sogenannte „Härtefallregelung“. Das ist mehr als bedauerlich, dass die Staatsregierung, die sonst immer groß verkündet, dass Bildung höchste Priorität hat, hier nicht in der Lage ist ein Sonderbudget von rund 23 Stunden pro Schule, sprich 1,4 Lehrerstellen, zusätzlich zur Verfügung zu stellen.






1,4 Lehrerstellen hätten zusätzlich zur Verfügung gestellt werden müssen - anscheinend zu viel für die Koalitionsmehrheit. Foto: Alexandra H./PIXELIO;pixelio.de


Als Mit-Berichterstatter votierte ich in der eigens einberufenen Sondersitzung des Bildungsausschuss für die Zuteilung der benötigten Lehrerstunden für eine zukünftige 1. Klasse im Schuljahr 2012/13. Meiner Auffassung nach muss es schließlich die Aufgabe der Staatsregierung sein, dafür zu sorgen, dass genügend Lehrerstunden zur Verfügung gestellt werden. Derzeit gibt es eine Schieflage bei der Behandlung von eigenständigen Grundschulen und mehrhäusigen in Schulverbänden organisierten Grundschulen.


Während eigenständige Schulen nach derzeitiger Regelung der Staatsregierung bis 26 Schüler erhalten werden können, müssen in Schulverbänden organisierte Schulen, obwohl sie wie im Falle Hausen und Greußenheim genügend Schüler für die Klassenbildung hätten, sich mit den übrigen Verbandsmitgliedern wegen der Klassenbildung abstimmen. In diesem Fall zu Ungunsten der Standorte Hausen und Greußenheim. Deshalb wäre eine in meinen Augen eine Härtefallregelung zu vertreten gewesen.


Jedenfalls kann es nicht weiter solche Ungerechtigkeit geben, entweder müssen alle Schulen eigenständig werden oder alle mit einer entsprechenden Regelung in Schulverbänden sich organisieren, dann aber die Rahmenbedingungen so großzügig mit Lehrerstunden bestückt sein, dass die Standorte auch erhalten bleiben. Grundsätzlich müssen nun die Kinder, Eltern und Verantwortlichen im Schulverband sich frühzeitig für eine verträgliche Lösung für das nächste Schuljahr 2013/14 umtun. Meiner Meinung nach könnte mit jahrgangsgemischten Klassen in den Jahrgängen ½ und ¾  mittelfristig der Grundschul-Standort Greußenheim gesichert werden. Aber auch für die Jahrgangsmischungen braucht es genügend Lehrerstunden zur Differenzierung und keine Sparversion wie das Kultusministerium bisher handhabt.



16 Juli 2012

Regierungskoalition will keine Weiterentwicklung der Ganztagsbeschulung

Ein Lehrstück landespolitischer Parteienpolitik durften wir FREIEN WÄHLER im letzten Bildungsausschuss vor der Sommerpause erleben. Mit einem umfangreichen Antragspaket mit sieben Anträgen zur Weiterentwicklung des Ganztagsschulbetriebes wollten wir Erfahrungswerte von Schulen, Trägern und Lehrkräften, die auf mehreren Kongressen diskutiert und für sinnvoll erachtet wurden, einbringen. Doch wieder einmal zeigte sich, dass die Regierungskoalition im Maximilianeum nicht an Sachpolitik interessiert ist, sondern nur an Machtpolitik.


Da bleibt mir zum Ende des vierten Jahres in der Landespolitik nur die Feststellung: Trotz anderslautender Bekenntnisse ist der Staatsregierung nicht ernsthaft an einem massiven Ausbau der Ganztagsbetreuung gelegen – nach wie vor ist die Ganztagsbeschulung das Stiefkind der bayerischen Bildungspolitik. Und dies, obwohl das Thema vielen Eltern auf den Nägeln brennt, wie ich aus zahlreichen Gesprächen mit den Betroffenen weiß. Man kann die Bemühungen der Staatsregierung durchaus anerkennen, muss aber leider auch feststellen, dass das Tempo im Ausbau längst nicht mit den Bedürfnissen der Eltern Schritt hält. Denn nach wie vor ist in Bayern nur jeder zehnte Schüler im Ganztagsbetrieb eingebunden. Und damit ist der Freistaat bundesweit hintendran.


Zur Verbesserung des aktuellen Ganztagsangebotes hatten wir FREIEN WÄHLER ein Antragspaket eingebracht, in dem wir unter anderem eine flexiblere Ausgestaltung der Ganztagsbeschulung vor Ort fordern – ausgerichtet am tatsächlichen Bedarf. Dieser fällt im ländlichen Raum oft ganz anders aus als in den Städten. Darüber hinaus forderten wir eine verbesserte Ausstattung mit finanziellen Mitteln und die Anpassung an die allgemeine Preisentwicklung, um die Qualität der Ganztagsbeschulung sicher zu stellen. Für Lehrkräfte in Ganztagsklassen sind außerdem eine höhere Stundenzuweisung und zusätzliche Anrechnungsstunden dringend notwendig. Ebenso müssen die Schulbaurichtlinien endlich auch den pädagogischen Gegebenheiten des Ganztagsunterrichts angepasst werden.





Foto: "Laura Promehl" / www.jugendfotos.de, CC-Lizenz(by-nc) http://creativecommons.org/licenses/by-nc/3.0/deed.de



Besonders pikant im Zusammenhang mit letzterer Forderung war die Nachfrage eines CSU-Kollegen, was denn hinsichtlich der Schulbaurichtlinien verändert werden sollte, das würde doch passen. Scheinbar ist ihm entgangen, dass zu einem Ganztagsbetrieb, zusätzliche Räumlichkeiten zur Differenzierung, zum Aufenthalt und zur Versorgung für die Schüler und auch Arbeitsräume für Lehrkräfte unumgänglich sind.


Besonders kontraproduktiv für eine Weiterentwicklung der Ganztagsschule ist nach unserer Ansicht das gesetzlich verankerte Verbot der Klassenmehrung. Mit dieser Regelung werden finanzielle Aspekte über die pädagogischen Notwendigkeiten gestellt und echte Ganztagsschulen verhindert und vor allem im Grundschulbereich deren Ausweitung massiv blockiert. Nahezu grotesk ist es deshalb, wenn die Abgeordneten von CSU und FDP bei ihrer Ablehnung feststellten, dass ihnen die Anliegen der Anträge bekannt seien und es nötig sei, daran zu arbeiten – sie dann jedoch einfach dagegen stimmten. So funktioniert (leider) Landespolitik!



16 Juli 2012

Nach Rundem Tisch ist eine Lösung für Gaibach in Sicht

Die Ortsumgehung Gaibach beschäftigt nicht nur die betroffene Bevölkerung im Volkacher Ortsteil seit vielen Jahren. Auch uns Politiker, auf kommunaler- wie Landesebene hält sie in Atem. Nachdem die Ortsumgehung der Staatsstraße 2271 im vergangenen Jahr im Entwurf der Staatsstraßenbedarfsplanung erst in den weiteren Bedarf zurück gestuft wurde und eine Realisierung vor 2025 danach nicht möglich sein wird, kochten die Emotionen in Volkach und drum herum zu Recht hoch. Auch der in die Schusslinie geratene Staatssekretär Eck musste sich Vorwürfe gefallen lassen, dass dafür die von seinem Wohnort wegführende Staatsstraße den Vorzug erhalten hatte.


Deshalb brachte dieser sobald den Vorschlag an die Kommune heran, das Projekt in einer sogenannten „Kommunalen Sonderbaulast“, bei der die Kommune bei einer 80 Prozentförderung durch den Freistaat einen 20prozentigen Eigenanteil beisteuern muss und zunächst als Baulastträger auftreten muss. Ein erster Vorschlag an die Stadt Volkach sowie den ebenfalls mit einbezogenen Landkreis Kitzingen war jedoch alles andere als akzeptabel. Nunmehr legte die Staatsregierung bei der Zweitauflage des Runden Tisches im Volkacher Rathaus in meinen Augen eine mehr als akzeptable Lösung vor.




Foto: "Tobias Mittmann" / www.jugendfotos.de, CC-Lizenz(by-nc) http://creativecommons.org/licenses/by-nc/3.0/deed.de


Demnach stehen zwei Modelle zur Auswahl. Die große Lösung, die eine Ortsumfahrung Volkach und Gaibach beinhaltet, sieht bei einem Kostenvolumen von 16,5 Millionen Euro (ohne Planungskosten) eine Förderung des Freistaates in Höhe von 13 Millionen Euro vor. Der Anteil des Landkreises läge zusätzlich bei 0,7 Millionen Euro, da ein Kreisstraßenabschnitt zur Lösung beitragen könnte und die Kosten für die Stadt Volkach würden bei rund 1,5 Millionen Euro liegen. Ein zweites Modell sieht lediglich die Ortsumfahrung Gaibach bei einem Kostenvolumen von 10,8 Millionen Euro und einem Eigenanteil von 0,9 Millionen Euro für die Stadt vor. Nunmehr ist der Volkacher Stadtrat am Zug und muss mit einem klaren Bekenntnis zu einer der beiden Lösungen Farbe bekennen.


Pikanterweise sei an dieser Stelle erwähnt, dass alleine vier verschiedene Bürgerinitiativen seit Jahren das Projekt Ortsumgehung aus ihrer jeweiligen Sicht anders gelöst haben möchten und damit nicht unbedingt zu einer Entscheidungsfindung im Volkacher Stadtrat beigetragen haben.



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