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27 Mai 2014

Die Schattenseiten des TTIP

Blinker und Chlorhühner: Wie sich das Transatlantische Freihandelsabkommen auf die Region auswirken könnte


Hätte man vor knapp zwei Monaten auf der Straße gefragt was das Kürzel TTIP bedeutet, hätte es vor allem verständnislose Blicke gegeben. Inzwischen haben die vier Buchstaben Karriere gemacht. TTIP, das Transatlantische Freihandels- abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten, ist in aller Munde – und mit jeder Woche, die verstreicht, wächst die Zahl der Kritiker: Schadensersatzklagen, die große Konzerne gegen Staaten fahren können, Hormone im Fleisch und künstliches Saatgut auf den Feldern sind einige Punkte, die neuerdings immer häufiger aufkommen.


Im Grunde ist schnell erzählt, was die EU und USA mit dem Freihandelsabkommen wollen. Es geht darum, untereinander leichter Waren auszutauschen und so die Wirtschaft anzukurbeln. Befürworter des Abkommens erzählen dann das Beispiel der Blinker, die in den USA orange, in der EU gelb sein müssen. Eine willkürliche Norm, die aber Autoherstellern das Leben schwermacht. Mit dem TTIP würden sich die Vereinigten Staaten und die Europäische Union bereit erklären, die Norm des anderen anzuerkennen und den Autobauern dadurch helfen, Zeit und Geld zu sparen.




Erich Westendarp  / pixelio.de

Erich Westendarp / pixelio.de


Gegner, zu denen ich auch gehöre, erzählen das Beispiel vom Chlorhuhn. In den USA ist es nämlich üblich, Hühner in Chlor zu baden, um sie möglichst keimfrei auf den Tisch zu bringen. In der EU ist das vom Lebensmittelrecht her unmöglich. Wie ich finde zu Recht! Akzeptieren EU und USA also die Genehmigungsverfahren des jeweils anderen, kommt auch das mit Chlor versetzte Huhn in die Fleischtheke. Pfuideifl! Deshalb sehe ich als Kritiker das TTIP als den Tod der Demokratie – hingegen glauben Befürworter an die Zukunft und werden nicht müde zu betonen, dass die Verhandlungen noch laufen und die Informationen, die an die Öffentlichkeit gedrungen sind, nur einen sehr verzerrten Blick auf das Abkommen ermöglichen. Aber genau in diesem Punkt liegt meiner Ansicht nach der Knackpunkt: Wir brauchen Transparenz bei den Verhandlungen und kein Hinterzimmer-Gemoschel! Einig sind sich in einem Punkt alle: Kommt das TTIP, wird es sich auf alle Bereiche auswirken – auch auf die direkt vor der Haustüre.


Für mich ist die Situation klar: Freihandelsabkommen können die kommunale Daseinsvorsorge gefährden. Damit könnte sogar die Trinkwasserversorgung in öffentlicher Hand bedroht sein. Zwar bestreiten das wiederum die sogenannten Befürworter, aber Fakt ist, dass die Trinkwasserprivatisierung erst einmal auf Eis gelegt wurde, aber noch nicht endgültig ad acta. Deshalb sind die Bürger zu Recht verunsichert und ich höre immer wieder besorgte Menschen fragen: TTIP, was ist das? Warum sollte mich etwas, das in der EU verhandelt wird, interessieren? Doch das Freihandelsabkommen kann sich auch auf die Felder der Landwirte in der Region auswirken: Wenn eine Genmaissorte in den USA zugelassen wird, müsste diese automatisch auch in der EU zugelassen werden. Damit sind alle unsere Bemühungen zunichte, gen-technisch veränderte Pflanzen von unsren Äckern fern zu halten.


Ziel des Freihandelsabkommens ist es, mehr Wachstum für die EU und die USA zu erzielen. EU-Kommissar Karel De Gucht lässt bei seiner Werbetour für das Abkommen Zahlen sprechen: Der Wegfall von Exportschranken in die USA bringe Europa 120 Milliarden Euro mehr Wirtschaftsleistung im Jahr. Ein Drittel aller Exporte in die USA seien deutsch. Wir leben in einer globalisierten Welt, das sei nicht zu ändern, aber wir wollen sie wenigstens gestalten. Da bin ich durchaus anderer Meinung. Wir brauchen diese höheren Handelsschranken, denn fallen erst einmal die Schranken, sind die Folgen nicht mehr zu kanalisieren.


Nach Schätzungen könnte das Freihandelsabkommen zwischen EU und USA die Wirtschaftsleistung um 0,5 Prozent jährlich steigern. Da muss ich ganz klar sagen, das ist mir zu wenig für das damit verbundene Risiko. Zwar würde dies Experten-Prognosen zufolge Hunderttausende neue Arbeitsplätze europaweit bedeuten, vielleicht auch ein paar in unserer Region, aber auch da sage ich: Arbeitsplätze können wir auch anders rekrutieren.


Insofern habe ich einen klaren Standpunkt: Wir sollten die hohen EU-Standards behalten und auf das Freihandelsabkommen mit den USA in der jetzigen Form verzichten. Denn wir wollen weder Gentechnik auf unseren bayerischen Feldern noch Klonfleisch oder Chlorhühnchen haben.




Rosel Eckstein  / pixelio.de

Rosel Eckstein / pixelio.de


Und zu 0,5 Prozent Wirtschaftswachstum im Jahr muss man zum Vergleich wissen, dass Deutschlands  Wirtschaft allein im vergangenen Jahr um 0,8 Prozent gewachsen ist. Und das ganz ohne TTIP! Insofern rechtfertigt dieses Argument kein Abkommen wie TTIP. Denn für so einen geringen Prozentsatz Wirtschaftswachstum möchte ich die Demokratie nicht aufs Spiel setzen. Diese könnte unter anderem durch den Teil „Investorenschutz“ im Abkommen ausgehöhlt werden. Ihn können ausländische Konzerne nutzen, wenn sie ihre Rechte verletzt sehen. Dann dürfen sie gegen Staaten vor ein Schiedsgericht ziehen. Ein Passus, der in vielen Abkommen vorkommt – und der inzwischen in Verruf geraten ist. Konzerne nutzen ihn immer stärker, um gegen unliebsame Gesetze und Auflagen der Industriestaaten vorzugehen. Zwei Fälle ragen dabei heraus: die Klagen von Philip Morris gegen die Tabakgesetze in Australien und von Vattenfall gegen den Atomausstieg. Der Philip-Morris-Konzern fordert mehrere Milliarden Australische Dollar, 3,5 Milliarden Euro Schadensersatz fordern die Schweden von Deutschland.


Auch wenn die Verhandlungen zum Investorenschutz gerade auf Eis gelegt sind, die Bevölkerung weiß von TTIP wenig, und das ist der größte Kritikpunkt. Die Informationspolitik der EU ist schlecht. Deshalb bin ich jetzt froh, dass mit meiner Noch-Landtagskollegin Ulrike Müller nun eine Freie Wählerin ins EU-Parlament einzieht. Unser Fraktions-Chef Hubert Aiwanger fordert sogar eine Volksabstimmung über das Abkommen. Da hat er gar nicht so Unrecht, denn damit würde man die Menschen endlich bei so wichtigen und folgeschweren Entscheidungen mitnehmen und einen Beitrag dazu leisten, dass die Politik- und/oder Europa-Verdrossenheit abgebaut werden könnte. Sicher wird man Abkommen dieser Art, von denen es ja in Deutschland und in der EU eine Unmenge gibt, nie völlig öffentlich verhandeln können. Aber ich habe Verständnis für den Wunsch nach Transparenz und fordere diese selber ein.


Die gab es übrigens schon vor ein paar Jahren bei den Verhandlungen zum Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen (ACTA), das ebenfalls auf starke Kritik stieß. Doch der Protest der Bevölkerung wurde nicht weniger. Kurze Zeit später legte die EU die Verhandlungen für das Abkommen auf Eis.



22 Mai 2014

Lernen fürs Leben: Fehlanzeige

Nüchterne Bilanz eines G 8-Betroffenen: Es wird viel gelernt, aber keine Bildung vermittelt


Respekt vor Matthias! Nein, ich meine nicht den Sammer, der mit dem FC Bayern als Sportdirektor zwei Titel geholt hat und gar nichts dafür kann. Vielmehr ist Matthias Weigand gemeint: ein taffer junger Kerl aus Schwaben und seines Zeichen Bezirksschülersprecher der Gymnasien. Der Elftklässler und gebeutelte G 8-Schüler hat bei unserer Diskussionsveranstaltung zur Weiterentwicklung des bayerischen Gymnasiums in Königsbrunn die ganze Diskussion um das gescheiterte G 8 mit einer Zielgenauigkeit, die man einem 16jährigen kaum zutraut, auf den Punkt gebracht: "Es wird viel gelernt im G8, aber Bildung wird keine vermittelt". Rumms!




Dieter Schütz  / pixelio.de

Dieter Schütz / pixelio.de


Welch ein vernichtendes Urteil von einem, der tagtäglich diese Leistungsmaschinerie durchlebt und sich wünscht: "Die Mittelstufe entzerren, um vertiefte Inhalte zu lernen von denen man ein Leben lang zehren kann". Verdient hat Matthias den Applaus jedenfalls, denn er hat nicht nur seine eigenen Wahrnehmungen und Vorstellungen geäußert sonder auch auf alle anderen Fragen punktgenau geantwortet. Beispielsweise auf die Frage, welche drei Stellschrauben am Gymnasium er für den Fall, dass er einen Tag lang Kultusminister wäre, ändern würde: "Das Gymnasium auf neun Jahre Lernzeit ausweiten und den Lehrplan in puncto vertieftes Lernen anpassen sowie die Klassen verkleinern".


Da sage noch einer, die Jugend von heute tauge nichts. Ganz im Gegenteil! Wer Matthias erlebt hat, der staunt. So wie ein Publikums-Zuhörer, der meinte: "Ich bin beeindruckt, wie dieser junge Mann in seinem Alter das Gymnasium analysiert, das hätte ich früher in dem Alter nie geschafft!"


Ja, so ändern sich die Zeiten. Hinsichtlich der Weiterentwicklung des bayerischen Gymnasiums gilt es nur noch ein Fazit zu ergänzen, das auch unisono von allen Podiumsteilnehmern gezogen wurde: wir brauchen mehr Zeit um wieder eine bessere Qualität des bayerischen Abiturs zu erreichen und somit Studierfähigkeit herzustellen. Da kann ich nur sagen: Matthias for Kultusminister! Spaenle, überleg's dir.



16 Mai 2014

Freie Wähler Volksbegehren erhält immer mehr Unterstützer

Die Zukunft des bayerischen Gymnasiums hält derzeit die Politik in Atem. Mit unserem Volksbegehren zur Wahlfreiheit G8/G9 haben wir FREIE WÄHLER der Schulpolitik in Bayern Beine gemacht und Kultusminister Spaenle auf Trab gebracht. Nach mittlerweile 15 Diskussionsveranstaltungen, die ich bayernweit durchgeführt habe, bin ich deshalb überzeugter denn je, dass wir mit unserer Wahlfreiheit goldrichtig liegen. Denn es gibt nach wie vor keinen eindeutigen Trend in Richtung „reinem“ G9, aber eine deutliche Abkehr vom bisherigen G8. So sind sich Experten verschiedenster Couleur und Verbände in einem einig: wir brauchen mehr Zeit zum vertieften Lernen und die Schüler benötigen mehr Zeit zur persönlichen und geistigen Reife sowie für außerschulische Aktivitäten. Wurden wir FREIE WÄHLER nun monatelang von politischen Mitbewerbern und den Medien belächelt, da wir bisher alleine die Wahlfreiheits-Fahne gegen den Wind aufrecht getragen haben, so haben wir nunmehr in den vergangenen zwei Wochen eine breite Unterstützerbasis aus dem Bildungsbereich bekommen.


 So brach zunächst der Bayerische Lehrerinnen und Lehrerverband (BLLV) den Bann und signalisierte Unterstützung des Volksbegehrens und in der vergangenen Woche sprach sich auch das FORUM BILDUNGSPOLITIK  pro Volksbegehren aus. Dieser Zusammenschluss von 44 Bildungsverbänden wirbt für das Gymnasiums-Volksbegehren der Freien Wähler. Hauptziel dabei: den Reformdruck auf Staatsregierung und CSU aufrechterhalten.


 Man halte das Konzept der Freien Wähler zwar für «sehr problematisch», sagte deren Sprecher Wenzel - diese wollen einen Parallelbetrieb von G8 und G9 ermöglichen. Er begründete die Unterstützung aber damit, dass nur bei einem Erfolg des Volksbegehrens der Reformdruck auf Staatsregierung und CSU aufrechterhalten bleibe. Zudem sollten möglichst viele Bürger die Chance haben, bei einem anschließenden Volksentscheid mitzubestimmen, wie das Gymnasium in Zukunft aussieht. Und genau darum geht es bei unserem Volksbegehren. Rund 1 Million Menschen in Bayern sind nötig, um mit ihrer Unterschrift im Rathaus den Schalter für eine echte Reform des bayerischen Gymnasiums umzulegen. Trotz aller plötzlicher Umtriebigkeit des Kultusministers soll das zweite von ihm anberaumte so genannte Dialoggespräch erst am 21. Juli, also wenige Tage nach Ende des Volksbegehrens, anberaumt werden. Spaenle will also abwarten, ob das Volksbegehren erfolgreich sein wird und wird dann, je nach Ausgang, entscheiden. Deshalb ist es umso nötiger, dass das Volksbegehren der FREIEN WÄHLER erfolgreich abschneidet und sich am bayerischen Gymnasium tatsächlich etwas bewegt.
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 Das sieht das Forum Bildungspolitik genauso und fordert tiefgreifende pädagogische Reformen mit mehr Zeit für Vertiefung und Anwendung des Stoffs. Das Gymnasium müsse sich grundlegend ändern, sagte Wenzel: „Es kommt nicht nur darauf an, wie lange Schüler lernen sollen, sondern vor allem darauf, was sie lernen müssen und wie sie lernen dürfen.“ Die Unterschriftenlisten für das Volksbegehren liegen vom 3. bis 16. Juli in den Rathäusern aus. Nur wenn sich mindestens zehn Prozent aller Stimmberechtigten - rund 945 000 Menschen - beteiligen, ist der Weg zu einem Volksentscheid offen. Dann könnte der Landtag dem Freie-Wähler-Konzept ein eigenes Reformmodell entgegensetzen.


 Nur wenn möglichst viele Bürger einen Volksentscheid forderten, sei die Staatsregierung bereit, sich ernsthaft mit pädagogischen Konzepten und didaktischen Veränderungen auseinanderzusetzen, argumentierte Wenzel. Auch wer den Vorschlag der Freien Wähler ablehne, solle das Volksbegehren unterstützen. „Es ist eine strategische Unterschrift, keine Zustimmung zu den Forderungen.“
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 Wir Freien Wähler freuen uns über dieses gewichtige Bekenntnis des Forum Bildungspolitik und müssen in den nächsten Wochen diese Botschaft der „strategischen Unterschrift für eine grundlegende Weiterentwicklung des Gymnasiums in Bayern“ zu den Menschen tragen.


 Dem Forum Bildungspolitik gehören 44 Organisationen mit zusammen 1,5 Millionen Mitgliedern an. Darunter sind Lehrer-, Eltern- und Schülerorganisationen, etwa der Bayerische Elternverband, der BLLV oder die Landesschülervereinigung.


 

 


16 Mai 2014

Vernünftiger Minister stimmt mit der Opposition

Respekt Marcel Huber! Ich ziehe den Hut vor dem bayerischen Umweltminister. Bei der Debatte und anschließenden Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag von uns FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN, in denen gefordert wurde, dass die Atomkraftwerksbetreiber nicht aus der Haftung für den Atommüll mittels eines öffentlich-rechtlichen Fonds entlassen werden dürfen, stimmte der Minister gegen den Großteil der CSU-Fraktion und mit der Opposition! Mit einer wirschen Handbewegung machte er seinem Ärger über die dagegen stimmende eigene Fraktion Luft. Soviel Rückgrat hat leider sonst kein bayerischer Minister. Denn das, was es abzustimmen gab, entsprach dem normalen Menschenverstand und ist die bittere Wahrheit. Nur in der CSU will man so etwas nicht wirklich wahr haben. Aber entscheiden Sie selbst. Nachfolgend habe ich die abzustimmende Passage bereit gestellt:


 


"Der Landtag stellt fest: Die Betreiber deutscher Atomkraftwerke (AKW) sind gemäß dem Verursacherprinzip verpflichtet, finanzielle Vorsorge für die Entsorgung des Atommülls und den Rückbau der Anlagen zu treffen. Diese Vorsorgeleistungen sind jedoch unzureichend. Für die Entsorgung radioaktiver Abfälle sowie für Stilllegung und Rückbau der Atomkraftwerke bilden die Energieversorgungsunternehmen (EVU) Rückstellungen. Diese Rückstellungen werden bislang von den AKW-Betreibern verwaltet. Dabei muss gewährleistet werden, dass die Finanzmittel zum entsprechenden Zeitpunkt in erforderlichem Umfang zur Verfügung stehen. Die Gesamtsumme der Rückstellungen betrug Ende 2011 ca. 33 Mrd. Euro. Diese Rückstellungen sind jedoch nicht vor Krisen oder einer Insolvenz des Betreibers geschützt. Im konventionellen Stromgeschäft sinken die Renditen der großen Stromkonzerne. Angesichts ihrer geringen Bereitschaft zur Bereinigung des Kraftwerk-parks und der weitgehenden Verweigerung an der Energiewende aktiv mitzuarbeiten ist die finanzielle Leistungsfähigkeit der atomkraftwerksbetreibenden Stromkonzerne ungesichert.“



Was wäre also dabei gewesen, wenn die CSU-Abgeordneten über ihren Schatten gesprungen und ihr Mandat endlich einmal glaubwürdig und im Namen des Volkes  vertreten hätten. Nach Hubers verärgerter Handbewegung in Richtung CSU-Fraktion haben sich immerhin noch ein paar jüngere Abgeordnete der CSU besonnen und ebenfalls die Hand gehoben. Ohnehin fand ich den Vorschlag, die Kraftwerkskonzerne aus der Haftung für den Rückbau der AKWs, die Entsorgung des Atommülls und der Endlagerung zu entlassen, ein starkes Stück. Ganz nach dem Motto „die Gewinne einstecken und die Verluste sozialisieren“. Das kann ja wohl nicht wahr sein, denn immerhin kam dieser Vorschlag von keinem Geringeren als EU-Kommissar Oettinger. Fast könnte man meinen, dass Oettinger von verantwortungsbewusster Energiepolitik genauso wenig versteht wie von der englischen Sprache. Anders kann man sich einen derartig dreisten Vorschlag nicht erklären.


Plenarsitzung


Wir  FREIE WÄHLER wollen jedenfalls, dass sich die Staatsregierung auf Bundesebene dafür einsetzt, dass sämtliche Kosten für die Stilllegung und den Rückbau der Kernkraftwerke sowie die Entsorgung der Brennelemente und der radioaktiven Betriebsabfälle vollumfänglich von den Kernkraftwerksbetreibern getragen werden. Darüber hinaus müssen die vier großen Energieriesen bis zum Abschluss sämtlicher Arbeiten bezüglich Stilllegung, Rückbau und Entsorgung vollumfänglich für alle Verpflichtungen ihrer AKW-Tochtergesellschaften einstehen.


Eines muss man nämlich wissen und auch deutlich sagen: Jeder Landwirt ist mit einer Güllegrube stärker in der Haftung als die Energieriesen mit ihrem Atommüll. Insofern ist es nur mehr als recht und billig dafür zu sorgen, dass die Energiekonzerne die Kosten für die Stilllegung von Kernkraftwerken, deren Rückbau sowie für die Entsorgung des Atommülls selbst tragen. E.ON, RWE und EnBW haben als DIE Atomkonzerne mit ihren Kernkraftwerken über Jahrzehnte hinweg – auf Kosten der Endverbraucher – Milliardengewinne erzielt. Dabei konnten die Energieriesen Rücklagen in Höhe von 36 Milliarden Euro bilden. Diese Rücklagen wurden scheinbar jedoch nicht für die Finanzierung des Rückbaus der Kernkraftwerke und die Endlagerung des Atommülls verwendet. Vielmehr wurde es zum „Spielgeld“ für die Vorstände der Atomkonzerne. Bis heute weiß Niemand, wie teuer der Abriss eines Atomkraftwerks und die Entsorgung des radioaktiven Materials sein werden. Im Prinzip steuern wir auf eine finanzpolitische Katastrophe zu.



16 Mai 2014

Statt Mottgersspange, Stärkung der Hauptstrecke Hanau-Würzburg nötig

Mit einer gewissen Portion Skepsis habe ich dieser Tage den Start der Bürgerbeteiligung zur Wiederaufnahme der Planungen zur sogenannten „Mottgersspange“ durch den hessischen Verkehrsminister Tarek Al-Wazir in Gelnhausen beobachtet. Die umstrittene Nord-Spessarttrasse, die einmal den Zugverkehr zwischen Frankfurt und Würzburg entlasten und gleichzeitig für bessere Durchlässigkeit des Zugverkehrs im hessischen Spessart sorgen soll, stand bereits schon einmal vor der Jahrtausendwende  hoch im Kurs bei den Bundesbahn-Funktionären. Nachdem die Planungen zwischenzeitlich bereits im Aktenschrank abgelegt waren, wurden diese durch Aktivitäten von hessischen Landtagsabgeordneten wieder ausgegraben und tatsächlich durch die hessische Regierung wieder salonfähig gemacht, weil diese sich an einem Teil der Planungskosten beteiligen will.


Nun ist so eine Bürgerbeteiligung durchaus löblich. Und es ist auch erfreulich, dass seitens des Landes Hessen auch die bayerische Seite miteinbezogen wird, aber andererseits brauchen wir diese für unsere im nördlichen Spessart gelegenen Ortschaften beeinträchtigende Trasse nicht. Ich lehne sie daher ab! Vielmehr setze ich auf einen weiteren, verstärkten Ausbau der bestehenden Bahntrasse der Hauptstrecke Hanau-Nantenbach-Würzburg. Hierzu läuft derzeit ein Prüfverfahren bei der Deutschen Bahn, inwieweit ein weiterer Ausbau möglich ist und wie viel Verkehr eine ertüchtigte Trasse aufnehmen könnte, um somit die Planungen für die Mottgersspange überflüssig zu machen.





MontageDistelrasenTunnel, Copyright by IPS

MontageDistelrasenTunnel, Copyright by IPS


Da verstehe selbst ich ehrlich gesagt die Politik nicht: Warum wartet man nicht erst einmal ab, was bei dieser Prüfung herauskommt, bevor man höchst umstrittene Pläne wieder auspackt und die Menschen in unserer Region verunsichert?


Ohnehin unverständlich ist für mich die Tatsache, dass die durch die derzeit vorgenommene Optimierung der Strecke, den Bau der Umfahrung des Nadelöhrs Schwarzkopftunnel in die gesamte zukünftige Berechnung der Leistungsfähigkeit dieser Strecke bislang nicht einbezogen wurde. Deshalb ist meine ablehnende Haltung gegenüber der Mottgersspange klar: Für die Wirtschaftskraft unserer Region Mainfranken brauchen wir, um wirtschaftlich konkurrenzfähig zu bleiben, eine starke DB-Hauptachse Hanau-Würzburg mit zentralen Hauptbahnhöfen in Aschaffenburg und Würzburg, und keine Umleitung über das Abstellgleis Mottgers.


Deshalb unterstütze ich auch weiterhin die Gegner der Nordspessart-Trasse, die Initiative „Pro Spessart“ und verweise in diesem Zusammenhang auf die ablehnende Haltung der bayerischen Staatsregierung, die mir durch mehrere Anfragen bestätigt worden sind.


 


16 Mai 2014

Pflegeeinrichtungen von Überbürokatie entlasten

Wie brisant die Situation in den Pflegeeinrichtungen hinsichtlich des Personals ist, darüber habe ich an dieser Stelle schon einmal berichtet. Zu wenig Fachpersonal, insgesamt zu wenig Pflegekräfte und dann noch die Qualität der Pflege. Das sind immer wiederkehrende Kritikpunkte, die leider ihre Berechtigung haben. Mit einem flauen Gefühl im Magen erinnere ich mich nur ungern an die Besuche im Pflegeheim, wenn meine Mutter hin und wieder dort zur Kurzzeitpflege untergebracht war. Überforderte Pflegekräfte, auch, weil mittlerweile ein Formalismus und Bürokratismus in der Pflege Einzug gehalten hat, die jenseits des Begreifbaren ist. So muss inzwischen jedes Waschen, Kämmen, Zähneputzen oder Eincremen säuberlich notiert werden. Mittlerweile geht etwa ein Drittel der sogenannten „ Pflegezeit“ für die Dokumentation der Pflege drauf. Da muss man sich zu Recht fragen, ob die Pflegekräfte ihre Zeit nicht für sinnvollere Tätigkeiten nötiger brauchen?



Mit einem Dringlichkeitsantrag haben wir FREIEN WÄHLER im Landtag nun eine rechtsverbindliche Regelung für eine Dokumentationsentlastung der Pflegeeinrichtungen gefordert: Pflege geht uns alle an! Wenn die Staatsregierung bloße Absichtserklärungen und Versprechungen in einen Antrag fasst, so ist das ein Schlag ins Gesicht für jeden Pflegenden. Die Fakten sind bekannt, jetzt muss gehandelt werden! Es muss endlich eine gesetzliche Regelung geben, die klarstellt, dass das Abzeichnen von Maßnahmen der Grundpflege, die zur täglichen Routine gehören, nicht erforderlich ist. Nur so kann den berechtigten Unsicherheiten der Pflegenden und auch der Pflegeeinrichtungen begegnet werden, die ohne eine klare Regelung Haftungsprozesse fürchten.





Tony Hegewald  / pixelio.de

Tony Hegewald / pixelio.de


Der Bürokratiewahn mit Doppel- und Mehrfachprüfungen durch den MDK und die FQA – die frühere Heimaufsicht – muss endlich ein Ende haben. Zudem sollten alle Prüfungen einer Pflegeeinrichtung zeitlich und inhaltlich eng aufeinander abgestimmt werden. Darüber hinaus setzen wir uns für eine unabhängige Ausgestaltung des MDK ein. Es kann nicht angehen, dass die gleiche Instanz sowohl für die Finanzierung als auch für die Kontrolle zuständig ist.



16 Mai 2014

Barrierefreiheit ist nicht nur der ebenerdige Eingang

Das Schlagwort Inklusion habe ich in der Vergangenheit des Öfteren erläutert und darüber berichtet. Dabei gehört zur Inklusion auch den Menschen mit Handicap einen barrierefreien Zugang zum Leben zu ermöglichen. Wenn wir dabei an Barrierefreiheit denken, dann denkt man zwangsläufig erst einmal an einen ebenerdigen Eingang, um diesen etwa mit einem Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen zu bewältigen. Das barrierefreie WC haben wir auch noch im Blick. Die allerwenigsten  Bürger denken jedoch bei Barrierefreiheit an die Sinnesgeschädigten, wie Blinde oder Hörgeschädigte. Diese Menschen, denen man ihre Behinderung oft gar nicht ansieht, leiden jedoch am allermeisten unter ungenügender Barrierefreiheit. Denn wenn ein Hörgeschädigter nichts versteht, ist er eigentlich nicht anwesend.




Jutta Kühl / pixelio.de

Jutta Kühl / pixelio.de


Umso wichtiger ist es, dass im Zuge der Barrierefreiheit auch sogenannte induktive Höranlagen oder Hörschleifen in öffentliche Veranstaltungsräume eingebaut werden um diesen Menschen die Teilnahme am öffentlichen Leben überhaupt zu ermöglichen. So habe ich mich bereits im vergangenen Jahr mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass bei den Scherenburg-Festspielen eine solche Anlage eingebaut wird. Dies ist zwar nicht so einfach, denn es erfordert neben erheblichen finanziellen Mitteln auch ein enges Zusammenspiel von Veranstalter und Behindertenverbänden, aber es lohnt sich. Denn immer mehr Menschen leiden unter Schwerhörigkeit und mit dieser ist es in einem geräuschbehafteten Umfeld dann besonders schwer der eigentlichen Handlung zu folgen. Insofern war es mir auch ein Anliegen, mich zu erkundigen, wie weit denn im Freistaat die Einrichtung von solchen induktiven Höranlagen für hörbehinderte Menschen ist. Aus meiner Anfrage an die Staatsregierung können Sie ersehen: Es gibt noch viel zu tun!


Hier die Anfrage nmit den entsprechenden Anlagen.
Felbinger-130 I
Felbinger_130 I_Anlage1
Felbinger_130 I_Anlage2



8 Mai 2014

Freihandelsabkommen nur mit Einschränkung!

Die vier Buchstaben TTIP (Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft), die für das derzeit zwischen der Europäischen Union und den USA verhandelten Freihandelsabkommen stehen, geben im Moment auf der politischen Bühne nicht nur wegen der bevorstehenden Europawahl Anlass zur Sorge. Sie sorgen deshalb für Unruhe, weil es bei diesem transatlantischen Abkommen in ganz erheblichem Maße um unsere sozialen Standards, um unsere hohen Standards beim Verbraucherschutz, bei der Lebensmittelsicherheit, beim Datenschutz oder bei der Gesundheitsversorgung geht. Und diese wollen wir für uns alle in jedem Fall erhalten.




IESM  / pixelio.de

IESM / pixelio.de


Deshalb hat der Bayerische Landtag in den vergangenen Monaten bereits mehrere 'rote Linien‘ beschlossen. In einem erneuten Antrag fordern wir deshalb die Staatsregierung auf, diese festgelegten Grenzen auch ernst zu nehmen. Dies aus gutem Grund, denn die Bundesregierung in Gestalt des Bundeswirtschaftsministers Gabriel ist derzeit drauf und dran dieses Abkommen zu unterzeichnen. Wir FREIE WÄHLER meinen jedoch, dass für den Fall einer Unterzeichnung durch die Bundesrepublik sowie einer notwendigen Ratifizierung durch den Bundesrat die Staatsregierung das Abkommen ablehnen muss, sollten diese rote Linien überschritten werden.


Sicher fragen Sie sich, was sind denn das nun für ‚rote Linien’? Dazu zählt für uns etwa das klare Bekenntnis gegen den Einsatz von Gentechnik bei Lebensmitteln oder der Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge wie etwa die Trinkwasserversorgung. Diese bayerischen roten Linien hatte der Landtag einstimmig beschlossen – umso unverständlicher ist nunmehr die Tatsache, dass die CSU den Antrag der FREIEN WÄHLER abgelehnt hat.


Welche möglichen negativen Folgen dieses transatlantische Freihandelsabkommen für uns Bürgerinnen und Bürger tatsächlich hat, lässt sich an einer Aufzählung der Themen deutlich ablesen. Dazu zählen insbesondere der Schutz der öffentlichen Versorgung und der damit verbundenen kommunalen Daseinsvorsorge wie die Trinkwasserversorgung sowie der Erhalt unserer Standards im Bereich der Zuständigkeit für den öffentlichen Personennahverkehr, die Sozialstandards und Arbeitnehmerrechte, die Umweltstandards, Verbraucherschutzstandards, Standards zur Lebensmittelsicherheit, EU- Datenschutzstandards, Schutz der öffentlichen Gesundheit, die Zuständigkeit der regionalen Gebietskörperschaften für kulturelle und regionale Vielfalt sowie die Sicherstellung, dass die Souveränität der nationalen Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und deren Rechtsordnungen nicht durch sogenannte Investor-Staat-Streitschlichtungsmechanismen unterlaufen werden dürfen.




Jiry  / pixelio.de

Jiry / pixelio.de


Nachdem es sich bei dem transatlantischen Freihandelsabkommen nach Auffassung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie um ein „gemischtes Abkommen“ handeln dürfte, das voraussichtlich auch Länderzuständigkeiten berühren wird, muss auch die Bayerische Staatsregierung im Bundesrat über dessen Inkrafttreten mitentscheiden. Sollten allerdings die aufgeführten roten Linien, die alle Fraktionen des Landtags in insgesamt vier Drucksachen einstimmig festgelegt haben, durch das endgültige Verhandlungsergebnis überschritten werden, muss auch die Staatsregierung das Abkommen im Bundesrat letztendlich ablehnen. Ebenso soll sich im Fall der notwendigen Ratifizierung im Bundestag die Staatsregierung entsprechend auf Bundesebene einsetzen, um auch in dieser Kammer eine Zustimmung im Falle der Überschreitung der roten Linien des Bayerischen Landtages zu verhindern.


Fakt ist: bei diesem transatlantischen Abkommen geht es in ganz erheblichem Maß um unsere Sicherheit beim Verbraucherschutz, der Lebensmittelsicherheit, dem Datenschutz und der Gesundheitsversorgung, die alle in jedem Fall erhalten bleiben müssen. Denn da teile ich die Sorgen vieler Bürger vor den Folgen des Abkommens: gerade im Bereich von Lebensmitteln haben wir in Europa sehr hohe Standards. Es darf nicht sein, dass durch das Abkommen künftig Chlorhähnchen, Hormonfleisch und Genfood bei uns Einzug halten. Dagegen müssen wir uns mit allen Mitteln zur Wehr setzen.


Besonders zu kritisieren ist einmal mehr die Intransparenz, mit der das Abkommen ausgehandelt wird. Wir FREIEN WÄHLER haben von Anfang an Offenheit und Klarheit über die Verhandlungen gefordert.



8 Mai 2014

Rechenfehler beim „Grundschul-Abitur“?

Vergangene Woche war es wieder soweit. Die Viertklass-Schüler/innen an Bayerns Grundschulen haben ihr sogenanntes Übertritts-Zeugnis bekommen, mit dem im Wesentlichen ihre schulische Zukunft manifestiert ist. Liegt der Notendurchschnitt unter 2,33 bedeutet dies die Eignung für das Gymnasium und liegt der Schnitt unter 2,66, dann können die Kinder auf die Realschule.


Wegen dieser ‚Empfehlung‘, verbunden mit dem Wunsch vieler Eltern ihrem Kind die bestmögliche Bildung zukommen zu lassen und dem in den vergangenen Jahren immer mehr zunehmenden Trend zum Gymnasium, wird die Grundschulzeit für viele Kinder zu einem Martyrium. Nicht zuletzt die Tatsache, dass bereits  ein Großteil der Grundschulkinder Nachhilfe-Unterricht bekommt, um diese Prozent-Hürden zu schaffen, verdeutlicht, welcher Druck hier auf Schülern lastet. Arme Kinder, wo bleibt nur eure Kindheit?




Melanie Jedryas  / pixelio.de

Melanie Jedryas / pixelio.de


Nun hat mich dieser Tage ein aufmerksamer Bürger auf eine mögliche Ungereimtheit in der Berechnung dieser Übertrittsnote hingewiesen, die ich Ihnen im Folgenden nicht vorenthalten will:


"Sehr geehrter Herr Felbinger, Ihre Partei hat dafür gesorgt, dass die Politik das Gymnasialsystem in Bayern überdenken muss. Ich wende mich an Sie, um Ihre Aufmerksamkeit auf ein Problem zu richten, welches bislang nicht in der politischen Diskussion über das bayerische Schulsystem erwähnt wurde. Die Einzelheiten sind dem beigefügten Dokument zu entnehmen, welches auch dem Kultusministerium vorliegt. Die Eckpunkte sind unten zusammengefasst.


Das folgende Beispiel zeigt, dass bei der Berechnung der Übertrittsnote in der 4. Klasse ein Rundungsfehler mit gravierenden Folgen auftritt:


Schüler A: 1,6; 2,6 und 2,6 -> Übertrittsnote 2,66


Schüler B: 2,4; 3,4 und 2,4 -> Übertrittsnote 2,33.


Schüler A hat zweimal eine deutlich bessere Note und einmal eine geringfügig schlechtere Note, doch nur Schüler B darf aufs Gymnasium gehen.


In dem beigefügten Aufsatz habe ich die Wahrscheinlichkeit von Fehlentscheidungen aufgrund der Rundungsfehler in der Berechnung der Übertrittsnote berechnet. Das Ergebnis ist erschreckend:


–          Ein Kind mit einer Übertrittsnote von 3,0 hat mit einer Wahrscheinlichkeit von 1/6 ≈ 17% die Realschule nur aufgrund eines Rundungsfehler nicht geschafft,


–          Ein Kind mit einer Übertrittsnote von 2,66 hat mit einer Wahrscheinlichkeit von 17% das Gymnasium nur aufgrund eines Rundungsfehler nicht geschafft,


–          Ebenso beträgt die Wahrscheinlichkeit 17%, dass ein Kind mit einer Übertrittsnote von 2,33 das Gymnasium nur mit Hilfe eines Rundungsfehlers geschafft hat, und


–          weitere 17% der Kinder mit einer Übertrittsnote von 2,66 haben die Realschule nur mit Hilfe eines Rundungsfehlers geschafft.


–          Insgesamt werden ca. 10% der Kinder aufgrund von Rundungsfehlern in die falsche Schulart orientiert.


Meines Erachtens sind diese Zahlen so hoch, dass das oben geschilderte Problem von der Politik nicht ignoriert werden darf. Wenn man bei diesem System bleiben will, dann wäre die Lösung denkbar einfach: Die Durchschnitte in Deutsch, Mathematik, und HSU sollten zur Berechnung der Übertrittsnote mit einer Stelle nach dem Komma gerundet werden.


Ich hoffe, einen nützlichen Beitrag zur derzeitigen Diskussion über das bayerische Schulsystem geliefert zu haben und stehe Ihnen für eine Rücksprache jederzeit zur Verfügung. Über eine Stellungnahme der Freien Wähler würde ich mich freuen".


Ja, diese Zeilen machen in der Tat aufmerksam und das Rechenbeispiel zeigt sehr eindrucksvoll auf, dass ein Kind beim Übertritt nach der Grundschule nicht rein auf die erzielten Leistungen in Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht reduziert werden darf. Vielmehr will ich, dass ein Kind in der Grundschule ganzheitlich gesehen wird und nicht erst ein so genanntes "Grundschul-Abitur" bestehen muss, um auf das Gymnasium oder die Realschule zu gelangen.


Aus vielen Besuchen an Grundschulen habe ich aber schon die Rückmeldung, dass die meisten Grundschullehrkräfte sich bemühen beim Übertritt das jeweilige und einzelne Kind im Blick zu haben. Insofern kann man also schon davon ausgehen, dass eine Lehrkraft ein Kind nicht formal und bürokratisch lediglich  auf die mathematische Berechnung der vorhandenen Noten reduziert. Zudem: Eine Lehrerin oder ein Lehrer besitzt bei der Bewertung einer schulischen Leistung grundsätzlich immer auch ein pädagogisches Ermessen.


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Die Beurteilung der Leistungen ist deshalb nicht ausschließlich das Ergebnis eines mathematischen Prozesses. Gemäß den schulrechtlichen Vorgaben ist vor allem in der Grundschule Raum für pädagogische Bewertung und pädagogisches Ermessen gegeben. Die Lehrkräfte und die Schulleiterin bzw. der Schulleiter sind aufgefordert, den Einzelfall zu prüfen und in pädagogischer Verantwortung eine individuelle Entscheidung zu treffen. Die Lehrkraft kann deshalb sicher einen fairen und angemessenen Ausgleich erreichen, wenn es um die Beurteilung der Eignung für die Realschule und das Gymnasium geht.


Das aufgezeigte Rechenbeispiel und das Ergebnis, dass ca. 10 % der Kinder aufgrund von Rundungsfehlern in eine nicht passende Schulart gehen sollen, stellt aus meiner Sicht schon einen Ausnahmefall dar, der mit Blick auf die genannten Aspekte nicht häufig vorkommen sollte. Ich will dabei aber nicht in Abrede stellen, dass mit diesem Beispiel eine korrekte Berechnung dargelegt wird, die mich nachdenklich stimmt.


Jedoch gilt es auch festzustellen, dass das Übertritts-Zeugnis das Kind nicht allein unter dem Aspekt seiner Noten betrachten soll, sondern in mehreren Facetten. Der Sinn des Übertritts-Zeugnisses ist es, eine Empfehlung zu geben, damit ein Kind einen erfolgreichen  Schulweg beschreiten kann. Das Übertritts-Zeugnis enthält somit: die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern, die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht, eine Bewertung des Sozial- sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens und eine zusammenfassende Schullaufbahnempfehlung, in der die derzeitige Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird.


Dazu kommt auch noch, dass selbst wenn die Empfehlung beispielsweise eine gymnasiale Eignung verkennen würde, die Möglichkeit besteht, am Probeunterricht teilzunehmen. Und bei Bestehen des Probeunterrichts ist der Weg zum Gymnasium ebenfalls möglich. Der Probeunterricht ist bestanden bei mindestens den Noten 3/4 oder 4/3 in Deutsch/Mathematik.  Bei 4/4 entscheidet der Elternwille nach einem Beratungsgespräch.


Ich bin fest davon überzeugt, dass dieser Vorschlag die Durchschnittsnote in Deutsch, Mathematik und HSU bei der Berechnung der Übertrittsnote grundsätzlich mit einer Stelle nach dem Komma zu runden, überlegenswert ist und wir werden diesen Vorschlag innerhalb des internen Arbeitskreise "Demokratie und Bildung" der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion noch einmal diskutieren.


Für solche sinnvollen Anregungen bin ich wirklich dankbar und ich bin selber gespannt, wie es damit weitergeht. Ich halte Sie auf dem Laufenden.



7 Mai 2014

Gerechtigkeitslücke schickt Junglehrer in die Wüste

Stellen Sie sich vor: Sie haben ihren Traumjob, arbeiten fleißig wie eine Biene, engagieren sich und sind sich auch für Überstunden nicht zu schade, sie werden gar von den Kunden wegen ihres Einsatzes und ihrer Freundlichkeit gelobt. Aber irgendwann sagt ihr Chef: „Tschüss, ich nehme jetzt ‚Frischfleisch'.“, sprich eine/n jüngere/n Mitarbeiter/in. Vermutlich denken Sie, dass dies nichts mit  der Realität zu tun hat  und erfunden ist. Doch weit gefehlt: in der bayerischen Schulpolitik ist dies Wirklichkeit! Und noch viel schlimmer, die CSU verteidigt diese Machenschaften und solche prekären Arbeitsverhältnisse mit befristeten Arbeitsverträgen und unterstützt somit dieses menschenunwürdige Handeln des bayerischen Bildungsministeriums.




Rainer Sturm  / pixelio.de

Rainer Sturm / pixelio.de


Meinem Gerechtigkeitssinn entspricht dies nicht, weshalb ich mit meiner Fraktion einen Antrag initiiert habe, dass diese Ungerechtigkeit beseitigt wird. Konkret geht es um gut ausgebildete Lehrkräfte an den bayerischen Fachoberschulen, die - weil sie nicht der derzeit hohen Staatsnote von Eins-Komma genügt haben  - mit sogenannten Jahres-Aushilfsverträgen an den Schulen beschäftigt werden und dort wertvolle und gute Dienste in den verschiedenen Fächern leisten. Doch nach zwei, spätestens drei Jahren soll nun nach dem Willen des Kultusministeriums Schluss sein. Schließlich stehen aufgrund der seit Jahren falschen Lehrerbedarfsprognose genau dieses Ministeriums seit diesem Jahr rund 1000 exzellent ausgebildete Lehrer auf der Straße und warten auf diversen Wartelisten, dass Stellen frei werden.


Da hat es sich dann das Kultusministerium recht einfach gemacht und nun bei den Aushilfslehrkräften den Rotstift angesetzt. Mit der hinterfragungswürdigen Argumentation, dass man auch jüngeren Bewerbern eine Arbeitsmöglichkeit geben wolle, sollen deshalb zum Schuljahresende die Aushilfslehrer sprichwörtlich in die Wüste geschickt werden. Für diese gibt es jedoch nur geringe Chancen an Privatschulen Unterschlupf zu finden und für ihren Dienst als Aushilfslehrer können sie auch seitens des Freistaates nicht mit einem Dankeschön in Form eines Bonus auf ihre Staatsnote rechnen, um so auf der Warteliste nach oben zu rutschen und damit regulär für eine Verbeamtung in Frage zu kommen. Ihre Schul-Karriere ist somit in den meisten Fällen ein für allemal beendet.




Georg Schierling  / pixelio.de

Georg Schierling / pixelio.de


Die gängige Praxis, junge Lehrer, deren Note für eine Festanstellung nicht ausreicht, als Aushilfskräfte zu nutzen und nach zwei oder drei Jahren durch neue Aushilfskräfte zu ersetzen, steht seit langer Zeit in der Kritik. Und wie ich finde zurecht, denn meines Erachtens sollte den Aushilfskräften genau diese Zeitarbeit als Bewährungs- und Fortbildungszeit angerechnet werden können. Das Öffentliche Dienstrecht in Bayern hangelt sich an den Parametern „Leistung, Eignung und Befähigung“ entlang, also wenn die Leistung stimmt und sich diese Lehrkräfte befähigen und eignen (durch die Aushilfstätigkeit), dann sollte dies auch belohnt und das Dienstrecht umgesetzt werden.


Ich sehe in diesen Fällen eine „Gerechtigkeitslücke“ im bayerischen Öffentlichen Dienst. Denn mein Argument überzeugt: Wer sich in der Praxis bewährt hat, sollte auch in den Staatsdienst übernommen werden. Dafür habe ich durchaus undercover auch verbale Zustimmung aus Regierungskreisen erfahren, bin aber bei der Abstimmung im Ausschuss bedauerlicherweise auf eine Ablehnung dieses Antrages gestoßen. Im Dauerstreit um befristete Arbeitsverträge für Junglehrer in Bayern bleibt die CSU also hart. Unseren Antrag, befristet eingestellte Lehrkräfte künftig nach zwei oder drei Jahren in den Staatsdienst zu übernehmen, lehnte die CSU–Mehrheit im Landtag ab. Und da kann ich dann die Gegenargumente, dass für eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis nur die Leistung, also die Staatsnote, maßgeblich sei, gar nicht gelten lassen.



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