All posts in Landtag

30 April 2014

Gemeinsam für ein besseres Gymnasium

G8 plus 1 = G9 oder G9 minus 1 = G8: Gemeinsamkeiten zur Veränderung am Gymnasium mit Volksbegehren bündeln


Eine wirkliche Überraschung war das Ergebnis unserer Bildungs-Informationsveranstaltung im Würzburger Rudolf-Alexander-Schröder-Haus zur "Weiterentwicklung des bayerischen Gymnasiums“ nicht. Die anwesenden Bildungsexperten und Zuhörer waren sich in einem einig: das G8 ist am Ende und das bayerische Gymnasium braucht eine Neuausrichtung! Wie diese nun im Einzelnen aussehen können, auch darüber gibt es viele einzelne Details: angefangen von Vorstellungen zu Stundentafeln, Lerninhaltsreduzierungen oder der grundsätzlichen Frage, etwa wann die zweite Fremdsprache beginnen soll. Doch dies alles gleicht nahezu einer Phantom-Diskussion, denn zunächst muss einmal eine Grundsatzentscheidung her, ob überhaupt am bisherigen G8 etwas verändert werden soll?


Foto1


In zahlreichen Debatten im Landtag und bei diversen Anträgen und Gesetzentwürfen zu Veränderungen hat die CSU dies bisher strikt abgelehnt und auch Kultusminister Spaenle hat bisher außer Nebelkerzen kein Anzeichen erkennen lassen, dass das G8 fallen gelassen wird. Deswegen muss die ganze Aufmerksamkeit unserem Volksbegehren gelten, bei dem über diese grundsätzliche Gesetzesänderung, dass neben dem G8 auch das G9 angeboten werden soll, entschieden werden soll. Dabei – und das war auch eine der ganz wesentlichen Botschaften dieser Infoveranstaltung für die Besucher – erfolgt mit einem positiven Entscheid beim Volksbegehren noch längst keine Festlegung, ob das bayerische Gymnasium als reines G9 oder als Ergänzung zum G8 mit der weiteren Option auch das G9, angestrebt werden soll.


 Diese Erkenntnis ist für mich keine neue, aber für viele Zuhörer war sie so in der Tat neu. Denn einem positiven Volksbegehren würde dann ohnehin noch einmal ein Volksentscheid folgen und dem könnte ein offener Dialogprozess aller am Bildungsprozess beteiligten Verbände, Organisationen und Parteien vorausgehen, um dann möglichst eine Konsens-Lösung mit breiter Zustimmung zu bekommen. Denn unterm Strich war am Ende der zweistündigen Diskussion feststellbar, dass große Gemeinsamkeiten zwischen den derzeit kursierenden Vorschlägen und Modellen vorhanden sind und nur in Nuancen leicht differierende Ansätze dagegen stehen. Etwa bei der Inhaltsfrage gab es unterschiedliche Vorstellungen bei den Vertretern der beiden Lehrerverbände zwischen ‚Lehrplan-Kürzungen‘ bis hin zu ‚auf keinen Fall weitere Streichungen von Inhalten‘.


Einig waren sich die Diskutanten auf dem Podium auch, dass der Schlüssel zum Erfolg für ein zukunftsfähiges Gymnasium nur mit mehr Zeit zum Lernen und Leben zu erreichen ist. Die persönliche Reife und ein qualitatives, vertieftes Lernen der Schülerinnen und Schüler, um somit die Studierfähigkeit zu erlangen, stehen für uns im Vordergrund unserer Betrachtungen. Und um gerade den individuell unterschiedlichen Entwicklungsgeschwindigkeiten der Schüler Rechnung zu tragen, muss man deshalb die Wahlmöglichkeit zwischen G8 und G9 schaffen. Deren Vorteil liegt vor allem darin, dass die Entscheidung für das Jahr länger erst nach der sechsten Klasse erfolgen kann, sodass bereits zwei Jahre Entwicklungsverlauf einer Schülerbiografie am Gymnasium als Entscheidungskriterium zur Verfügung stehen.


Dass dies durchaus gut funktionieren kann und von der Organisation her möglich ist, darüber berichtete Oberstudiendirektor Uwe Petersen, Schulleiter des Wilhelms-Gymnasium in Kassel. In seinem Grundsatzreferat legte er dar, dass die Grundlage für das Funktionieren eines Parallel-Angebots von G8 und G9 eine intensive Elternarbeit sei. „Man muss die Eltern mit ins Boot nehmen und sie in Beratungsgesprächen immer wieder in die Planungen einbeziehen und ihnen die damit verbundenen individuellen Entwicklungsmöglichkeiten ihres Kindes vor Augen führen", so Petersen.


An seinem Gymnasium, das als eines von 13 Modell-Gymnasien in Hessen die Wahloption seit nunmehr zwei Jahren anbietet, habe sich gezeigt, dass durchaus anfangs Verunsicherung der Eltern hinsichtlich der Wahlmöglichkeit vorhanden gewesen sei, sich diese jedoch durch mehrere Elternabende und Elterngespräche problemlos abbauen ließ. „Mit der Wahlmöglichkeit eröffnet sich jede Schule neue Handlungsfelder und wird attraktiver, weil auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler besser eingegangen werden kann", so Petersen.


An seiner Schule habe sich so eine moderate Verteilung der beiden Zweige ergeben. Von 140 Schülern entschieden sich nach der sechsten Jahrgangsstufe 80 für G9 und die Übrigen für G8.


IMG_5079


Zustimmung zu Veränderung des jetzigen bayerischen Gymnasiums kam auch seitens des unterfränkischen Bezirksvorsitzenden des Bayerischen Philologenverbandes, Peter Stegmann, der „mehr Zeit zum Vertiefen" als wichtig ansah und ähnlich dem Freie Wähler-Modell ein G9 mit der Möglichkeit des G8 für besonders begabte Kinder als sinnvoll ansah. Auch da wurde deutlich: der Unterschied zwischen dem Philologen-Vorschlag, ein grundsätzliches neunjähriges Gymnasium anzubieten und besonders begabten Schülern die Möglichkeit des Überspringens einer Klasse zu ermöglichen (also de facto G9 minus 1 Jahr = G8), und unserem Modell G8 und G9 (G8 plus 1 Jahr = G9) anzubieten, ist marginal und eher eine Frage der Sichtweise.


Die Auswirkungen für das ehrenamtliche Engagement von Kindern und Jugendlichen beschrieb Thomas Öffner, Diözesanvorsitzender des BDKJ. „Während der Zulauf zu dem Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr riesig ist, weil die Jugendlichen Abiturienten ein Jahr der Reife und des Lernens für das Leben suchen, ist das ehrenamtliche Engagement in unseren Organisationen, gerade bei den Gruppenleitern, stark rückläufig. Hier müssen sich die Kinder bereits früh auf die Schule fokussieren und haben nicht mehr die Zeit für außerschulische Aktivitäten wie noch beim G9“.


Eindringlich ermunterte Daniel Osthoff, Vorsitzender der Initiative „Bessere Bildung für Bayern“, „jetzt die Gemeinsamkeiten zu suchen und gemeinsam an einem Strang zu ziehen" und das Volksbegehren zu unterstützen. „Nur mit einem erfolgreichen Volksbegehren werden wir den Schalter zu einer längeren Gymnasialzeit definitiv umlegen können. Über die Ausgestaltung im Einzelnen kann man danach im gemeinsamen Konsens reden", so Osthoff.


Hier finden Sie einen aktuellen Beitrag des BR zum Volksbegehren!



29 April 2014

Fertigstellung der Mensateria in Sicht

Sicher haben auch Sie sich schon gefragt, wie es zu rasanten Kostenexplosionen bei Bauwerken wie der Hamburger Elbphilharmonie oder dem Berliner Flughafen kommen kann? In der Tat ist es für einen Laien wie mich schwer nachvollziehbar, wie bei einem ursprünglich einmal mit 77 Millionen Euro veranschlagten Konzertsaal am Ende etwa das Zehnfache, nämlich Kosten von rund 789 Millionen Euro, entstehen können. Da ist die Frage, ob da Laien oder wirklich Fachleute am Planen und Bauen sind, tatsächlich angebracht.


blog


Als dieser Tage das Richtfest an der neuen Mensateria auf dem Würzburger Universitäts-Hubland-Campus über die Bühne gegangen ist, sind mir zumindest ein bisschen die Augen dafür geöffnet worden. Nun gibt es voraussichtlich bei dem Würzburger 11 Millionen Euro teuren Projekt keine Kostensteigerung, aber beim Durchlesen der Bauausschreibung doch auch beträchtliches Staunen. So sind allein für die Planung, die das Staatliche Bauamt im Entwurf gefertigt hat und einem Architektenbüro, das die Ausführungsplanung und Objektüberwachung Inne hat, weitere zwölf (!) Spezial-Planer vom Statiker, Vermesser, Bauphysiker, Brandschutzexperten über prüfsachverständige für den Brandschutz sowie die Planung der Elektrotechnik und von Heizung, Lüftung, Sanitär, Gutachter etc. als Projektbeteiligte mit ins Boot geholt worden.


Jetzt handelt es sich bei der Mensateria um ein relativ überschaubares Bauprojekt mit einer Bruttogeschossfläche von rund 3950 Quadratmetern. Da kann man sich erst einmal vor Augen halten, ein wie Vielfaches in Hamburg oder Berlin bei den genannten Projekten am Werk sind. Und alle diese müssen koordiniert werden.


Ungeachtet dessen sind in Würzburg bei der Mensateria weitere 15 Firmen mit der Umsetzung des Bauprojektes beschäftigt. Besonders erfreulich ist dabei die Tatsache, dass bis auf die Dachdichtungsarbeiten alle Gewerke trotz europaweiter Ausschreibung an Firmen in der Region gegangen sind und die Baustelle somit einen echten Job-Motor für die Region darstellt.


Dass wir Abgeordneten jahrelang um die Finanzierung des Baus der Mensateria durch den Freistaat gekämpft haben, hat natürlich seine Gründe! Denn wenn die Mensateria im Jahr 2015 in Betrieb geht, steht sofort die Sanierung der eigentlichen Mensa für nochmals rund 11 Millionen Euro an. Erst danach können die Studenten an der Würzburger Uni wirklich aufatmen, denn dann dürfen sich auch die fleißigen Fachkräfte hinter den Theken freuen, die seit Jahren in hygienisch bedenklichen Zuständen werkeln müssen. Deshalb: für die Mensateria und die noch ausstehende Sanierung der Mensa am Hubland wird es höchste Zeit.



15 April 2014

Gedanken und Wahrheiten zur EEG-Umlage

Die Energiewende ist eines der Mega-Themen für die große Politik. Egal ob in Berlin oder München, darüber müssen wir uns Gedanken machen und ein ‚weiter so’ oder gar ein Einbremsen der Energiewende wie durch den neuen Energieminister Gabriel in Vorbereitung, kann es nicht geben. Dennoch stehen derzeit viele Fragezeichen hinter der Energiewende. Etwa wie ernsthaft meint es die Bundesregierung angesichts der geplanten Reform des EEG mit verheerenden Folgen für Kleininvestoren, Handwerksbetriebe und Privatinvestoren? Oder was wird aus der Stromtrassen-Diskussion?




Uwe Schlick  / pixelio.de

Uwe Schlick / pixelio.de


Umso erfreulicher ist es, wenn sich auch die Bürgerinnen und Bürger Gedanken machen und durchaus nachvollziehbare und sinnvolle Vorschläge unterbreiten. So hat mir kürzlich ein besorgter Bürger folgende Zeilen geschrieben:


"Hallo Günther,


ich bin ja kein Politiker von Beruf und verfolge die Diskussion auch nicht ständig, der ständige Anstieg der EEG Umlage scheint ja aber ein Problem für einkommensschwache Haushalte zu sein. Auch wird immer beklagt, dass diese kleinen Leute die Solaranlagen der Zahnärzte und Besserverdiener finanzieren müssen. Es gab schon Stimmen, dass diese Profitöre doch auch an den Kosten der Energiewende beteiligt werden müssten. Ich meine dies ist schon der Fall, nur landet der Beitrag an der falschen Stelle:


Mein Vorschlag zum EEG:  Wäre es möglich von der Finanzverwaltung Daten zu erhalten über das Aufkommen von Einkommens-, Körperschafts- und anderer Steuern in Zusammenhang mit der geförderten Stromerzeugung unter EEG? 
Wenn ich sehe, dass die Anlagen Vergütungen von vielen Mrd. p.a. erhalten und die Anlagen mit 10% und mehr Rendite ausgelegt sind, dann fließt dem Staat ein Teil der EEG Vergütung ja selbst wieder zu als Gewinnbesteuerung. Da die EEG Anlagen (so heißt es zumindest) vornehmlich von wohlhabenden Personen errichtet wurden, ist davon auszugehen, dass die Besteuerung zu über 25% erfolgt. Ebenso wirken die Entnahmen für den Eigenverbrauch gewinnerhöhend. Diese Einnahmen durch den Staat sollten nicht dem allgemeinen Haushalt zufließen, sondern vielmehr zweckgebunden dafür verwendet werden, die EEG Umlage zu senken. 
Andernfalls bereichert sich der Staat ja selbst auf Kosten der Verbraucher. Überschlägig könnte die EEG Umlage damit um 2-4% reduziert werden, ohne dass für die Bürger und Betreiber Mehrkosten entstehen. Nur dem Staat würden (m.E. zu Unrecht erlangte) Steuern entgehen. Ich fände dies einen Beitrag zur Gerechtigkeit. Je mehr jemand mit seiner EEG Anlage verdient, je höher seine Rendite ist, desto mehr muss er versteuern (ceteris paribus) und diese Steuern fließen zurück in den EEG Kreislauf. Dafür bedarf es aber m.E. keiner Sondersteuer, sondern nur der sachgerechten Lenkung vorhandener Einnahmen. 


Potentielle Knackpunkte: Die Anlagen produzieren in den ersten Jahren ja wegen der Abschreibung zumeist Verluste. Wenn man dies in das Modell mit einbeziehen will, könnte das positive Effekte reduzieren. Dies hängt aber auch vom Zubauvolumen und den Herstellungskosten ab. Letztere sind ja signifikant gesunken. Der Zubau wird ja bereits teilweise gesteuert. 
Wurde das schon einmal thematisiert? Vielleicht mache ich auch einen Denkfehler, dann vergiss meine Zeilen einfach…"


Nein, vergessen habe ich diese Zeilen nicht, denn wie ich finde sind das gut nachvollziehbare Argumente. Wir haben uns in der Landtagsfraktion ernsthafte Gedanken darüber gemacht und sind zu folgendem Ergebnis gekommen, das sicher viele NEWSLETTER-Leser interessieren dürfte:


In der Diskussion um die Strompreise werden häufig die Erneuerbaren Energien als Kostentreiber gebrandmarkt und vor angeblich explodierenden Stromkosten durch die EEG-Umlage gewarnt. Renommierte Wissenschaftler machen aber immer wieder deutlich, dass der Anteil der Erneuerbaren Energien an den Stromkosten oftmals übertrieben dargestellt wird.


Die Umlage für den Ausbau der Erneuerbaren Energien beträgt laut Prognose der Stromwirtschaft im Jahr 2014 exakt 6,24 Cent je Kilowattstunde (kWh). Der Stromverbrauch eines durchschnittlichen Privathaushalts in Deutschland liegt pro Jahr bei knapp 3.500 kWh. Das bedeutet, dass sich ein deutscher Durchschnittshaushalt im Jahr 2014 mit ca. 18 Euro pro Monat am Ausbau der Erneuerbaren Energien beteiligt.


Richtig ist, dass die Strompreise für Privathaushalte in den vergangenen Jahren stetig angestiegen sind. Im Jahr 2000 lag der durchschnittliche Strompreis für einen Privathaushalt bei 13,9 Cent pro Kilowattstunde (kWh), wovon die EEG-Umlage ca. 0,2 Cent ausmachte. Heute liegt der Haushaltsstrompreis bei etwa 28,9 Cent, die EEG-Umlage beträgt 6,24 Cent. Selbst bei Hinzurechnung der auf die EEG-Umlage zu zahlenden Mehrwertsteuer haben knapp 50 Prozent der Strompreiserhöhungen seit dem Jahr 2000 also nachweislich nichts mit der EEG-Umlage zu tun.


Die EEG-Umlage könnte sogar deutlich geringer ausfallen, wenn es nicht großzügige Ausnahmeregelungen für die Industrie gäbe. Da Unternehmen nach dem EEG 2009 für eigenerzeugten Strom keinerlei EEG-Umlage zahlen mussten, haben viele Firmen Kraftwerke oder Teile davon gekauft, um für diesen als Eigenverbrauch geltenden Strom der Umlagepflicht zu entgehen. Nach dem EEG 2012 ist das zwar nicht mehr möglich, jedoch müssen alle Unternehmen, die dieses Schlupfloch damals nutzten, auch künftig keine EEG-Umlage für eigenerzeugten Strom bezahlen.




Petra Bork  / pixelio.de

Petra Bork / pixelio.de


Eine weitere Ausnahmeregelung deckelt die EEG-Umlage für die stromintensive Industrie. Statt 6,24 Cent zahlen die begünstigten Unternehmen nur 0,05 Cent/kWh. Die übrigen Stromverbraucher zahlen also das 124-fache. Allein im Jahr 2014 sind das 5,1 Milliarden Euro, die Privatverbraucher und Kleinbetriebe wegen der Industrievergünstigungen zusätzlich über die EEG-Umlage bezahlen müssen. Rund 22 Prozent der gesamten EEG-Umlage sind nur auf diese Ausnahmeregelung zurückzuführen.


 Darüber hinaus haben die Erneuerbaren Energien eine preisdämpfende Wirkung an der Leipziger Strombörse, da regenerativ erzeugter Strom an windigen oder sonnigen Tagen zunehmend teuren Strom aus fossilen Kraftwerken verdrängt (Merit-Order-Effekt). Davon profitieren sowohl die Energieversorgungsunternehmen (die diesen enormen Kostenvorteil meist nicht an die Privatverbraucher weitergeben) als auch die stromintensiven Unternehmen, die ihren Strom direkt an der Börse einkaufen. Das Bundesumweltministerium beziffert den Merit-Order-Effekt allein im Jahr 2011 auf 4,6 Milliarden Euro bzw. – anders ausgedrückt – auf 0,9 Cent pro kWh. Selbst bei kritischer Betrachtung kann davon ausgegangen werden, dass bei Unternehmen, die in vollem Maße von der Begrenzung der EEG Umlage auf 0,05 ct/kWh im Rahmen der Ausnahmeregelung für die Industrie profitieren, die Entlastungen durch den Merit-Order Effekt höher sind als die EEG Umlage.


Aus Sicht der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion wäre eine etwas stärkere Beteiligung der stromintensiven Industrie an der EEG-Umlage daher überfällig. Dadurch würde die EEG-Umlage für alle anderen Stromverbraucher sinken. Entsprechende Anträge hatten wir im Bayerischen Landtag im Oktober 2012 sowie im Februar 2013 gestellt. Leider wurden beide Anträge von CSU und FDP abgelehnt.


Völlig zu Recht schreiben Sie, dass der Staatshaushalt vom EEG profitiert. Den größten Anteil hieran dürfte aber die Mehrwertsteuer ausmachen, die in voller Höhe auf den gesamten Strompreis – und damit auch auf die 6,24 Cent EEG-Umlage – anfällt. Dass die Gemeinden auch einen Anteil an der Gewerbesteuer von Erneuerbare-Energien-Anlagen bekommen, begrüße ich im Übrigen ausdrücklich, da somit die Akzeptanz vor Ort gestärkt wird.


Die oftmals in der öffentlichen Diskussion kolportierten „Traumrenditen“ der Erneuerbare-Energien-Anlagenbetreiber von angeblich „zehn Prozent und mehr“ werden so gut wie nie erzielt. Richtig ist, dass es in den Jahren 2010 und 2011 infolge der deutlichen, kurzfristigen Kostensenkungen für Photovoltaikanlagen in diesem Bereich teilweise eine Überförderung gab. Das wurde aber bereits mit der letzten EEG-Novelle behoben. Bei den allermeisten Erneuerbare-Energien-Projekten bewegen sich die Renditen in einem überschaubaren Rahmen. Es ist übrigens genauso, wie Sie schreiben: In den ersten Betriebsjahren machen die Projekte in der Regel Verluste.



14 April 2014

Kommunalfinanzierung II

Sicher erinnern Sie sich an meinen Blog aus der Vorwoche zur Kommunalfinanzierung mit dem Thema „Veränderungen bei Kommunalfinanzierung weiter nötig“. Dazu erhielt ich eine interessante Mail eines Bürgermeisters aus Unterfranken, der meine Ausführungen kritisch hinterfragt und die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte.


"Danke für die offene Diskussion und ich hoffe sehr, dass wir diese Diskussion auch in Zukunft genauso offen und sachlich weiterführen. Also Günther leider ist das, was du an Info weitergegeben hast aus meiner Sicht nur die halbe Wahrheit, denn auf diesem Weg wird über das Gießkannenprinzip zwar ein kleiner Teil der immens gestiegenen Steuereinnahmen des Staates wieder verteilt, aber keiner spricht über das, was man vorher in weit größerem Rahmen den Gemeinden weggenommen hat und zusätzlich muss man sich in einer fairen Diskussion auch über die veränderte Aufgabenteilung der Kosten unterhalten.  Beispiele:

IESM  / pixelio.de

IESM / pixelio.de


1.     Gerade den Gemeinden, die mit viel Aufwand ihre Infrastruktur so gestalten, dass sich auch erfolgreiche Unternehmen dort ansiedeln, hat man mit der Unternehmenssteuerreform 2008 eine ganze Menge genommen.
Meine Stadt hätte in den letzten drei Jahren, bei sagenhaften Konjunkturdaten der Deutschen Wirtschaft im allgemeinen und bei der hervorragend Ergebnissituation  der Unternehmen vor Ort, ganz sicher um  mindestens 1 Million €  mehr Gewerbesteuereinnahmen  im Jahr gehabt. Das zeigt der Vergleich mit den beiden Jahren vor dieser Reform ganz deutlich, denn in den Jahren 2006 und 2007 war unsere Wirtschaft sicher auch stark, aber bei weitem nicht so stark wie in 2010 und 2011, damals hatten wir eine Gewerbesteuereinnahme von 4,5 und 4,8 Mio €, heute liegen wir bei 2,5 und 3 Mio € . Auch wenn man davon die Einflüsse durch Investitionen in unseren Unternehmen abzieht sieht man sehr deutlich, dass Bund und Land sehr wohl mit den Einnahmen der Gemeinden Wohltaten für dritte vollbringen, da kann ich dann auch Jahre später mal ein „paar Pfennige“ von “gigantischen“ staatlichen Mehreinnahmen wieder verteilen. So kann man auch seinen eigen Staats-Haushalt sanieren und mit einem( angeblich ) ausgeglichenen Haushalt angeben.
 
2.    Die Verteilung erfolgt übrigens auch nicht leistungsgerecht, sondern wie unten beschrieben, eben mit der Gießkanne. Mellrichstadt z. B. hat aufgrund seiner Finanzstärke in den Jahren 2005 bis 2009 nie einen  Pfennig Schlüsselzuweisung erhalten. Lediglich in den Jahren 2011 haben wir aufgrund  der Folgen der Wirtschaftskriese in 2009 einmal eine nennenswerten Betrag  bekommen und seitdem, sind es in 2012 = 370.000€ und heuer gerade 530.000 €, also, nicht im geringsten ein Ausgleich für, das was uns seit der Unternehmenssteuerreform fehlt?
 
3.    Und dann sind da noch die Ausgaben, die Aufgrund von “mutigen Beschlüssen“ in Bund und Land steigen und die von den Kommunen irgendwie geschluckt werden müssen. Schauen wir uns dazu z. B. die Ausgaben für die Kinderbetreuung an. Diese Pflichtaufgabe ist natürlich auch ein wichtiger Standortfaktor, den wir im Sinne der Attraktivität unserer Städte und Gemeinden auf keinen Fall vernachlässigen dürfen und auch nicht wollen. Zu diesen Pflichtaufgaben gehört die Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen.
Aufgrund des aktuellen „Bayerischen Kinder – Bildungs- und Betreuungsgesetztes“ sind auch diese Ausgaben in den letzten Jahren stetig gestiegen und das bei immer weniger Kindern. 2012 wurden für die Kindergärten und Hort Ausgaben in Höhe von 1.079.000 € getätigt, wovon 569.000 € direkt von der Stadt aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert werden müssen. Im Vergleich hierzu: Im Haushaltsjahr 2007 betrugen die Aufwendungen aus allg. Steuermitteln noch rd. 303.000 €.
Durch den kontinuierlichen Ausbau von Krippen- und Hortplätzen kann in Mellrichstadt inzwischen das gesamt Spektrum der Kinderbetreuung von 0- 14 Jahren abgedeckt werden. Trotz schwieriger Haushaltslage und zurückgehenden Einnahmen stehen wir und wohl auch alle anderen Kommunen in diesem Bereich zu unseren Verpflichtungen  und es wird im Bereich der Kinderbetreuung  nicht gespart.  Ich mache aber auch hier darauf aufmerksam, dass die Landesregierung in der Pflicht steht, denn wenn es nach dem Kinderförderungsgesetz geht, soll bis  für jedes Kind zwischen 1 und 3 ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen. Zur Realisierung dieser Forderung wurde zwar ein Zuschussprogramm für den Bau von Krippen aufgelegt, das nützt jedoch den Gemeinden und Städten herzlich wenig, wenn im Ausgleich dazu die Kosten für den laufenden Betrieb nicht mehr finanzierbar sind.
Fair wäre, wenn der, der die Gesetzte beschließt, also auch der Freistaat, sich hier noch wesentlich stärker einbringen, denn die bisherige Lösung  (Kostenteilung 50:50) ist bei den „von oben eingeführten Steuerreformen“ zu Lasten der Kommunen auf Dauer nicht mehr finanzierbar.
 
Soweit meine Beispiele und mein Beitrag zu einer gesunden Diskussion, gerne kann ich auch noch mehr liefern. Es gilt halt immer noch, dass ein staatlich garantiertes Selbstverwaltungsrecht nur über entsprechende kalkulierbare Einnahmen, die man uns Kommunen dauerhaft ( nicht nur mal wenn man es sich leisten möchte ) lässt, wirklich sichergestellt werden kann".  



12 April 2014

G8 Ganztagsschule versagt ebenfalls

G8 funktioniert auch als gebundene Ganztagsschule nicht

Hochinteressant sind unsere derzeitigen Informationsveranstaltungen zur Weiterentwicklung des bayerischen Gymnasiums. Nach Ergolding, Freising und Kempten ging nunmehr auch die erste unterfränkische Veranstaltung in Mellrichstadt über die Bühne.


Interessant auch deshalb, weil keine der Veranstaltungen wie die andere ist und durch das jedes Mal anders zusammen gestellte Podium auch immer wieder neue Erkenntnisse an den Tag treten. So legte ein siebenfacher Familienvater dar, dass seine derzeit das G8 besuchende Tochter sukzessive alle sportlichen Aktivitäten abgelegt habe, weil sie nach dem nach Hause kommen am Abend mit Hausaufgaben und Unterrichtsvor- wie Nachbereitung bis in den späten Abend hinein beschäftigt sei. „Die Kinder bewegen sich gar nicht mehr, weil sie den ganzen Tag keine Möglichkeit dazu haben“ stellte ein Arzt fest, während eine Kollegin im Zuhörerraum attestierte, dass die Zahl der psychischen Anfälligkeiten und Erkrankungen bei Kindern in den vergangenen Jahren erheblich angestiegen sei.




Stephanie Hofschlaeger  / pixelio.de

Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de


Diesen Umstand hatten mir auch schon die Vorstandmitglieder des Landesverbandes der bayerischen Schulpsychologen im vergangenen Jahr berichtet, demnach sind rund 25 Prozent der bayerischen Schülerinnen und Schüler psychisch erkrankt. Darunter leben zirka zehn Prozent mit dauernden Angstzuständen. Furchtbar, wie ich finde! Soll nicht die Schulzeit eigentlich Freude machen? Scheinbar macht es das aber nicht. Und richtigerweise wurden dabei nicht nur die Umstände der G8-Umsetzung angeprangert, sondern das gesamte Schulsystem.


Neu war für mich auch die Erkenntnis, dass selbst in einem gebundenen Ganztags-Gymnasium das G8 nicht reibungslos funktioniert. Ein "gebundener" Ganztags-Gymnasiallehrer berichtete, dass Stofffülle des G8 und das Alter nicht aufeinander abgestimmt seien. Soll etwa Shakespeare schon von einem 13jährigen zitiert werden müssen? Dabei gilt doch ein gebundenes Ganztags-G8 bei deren Verfechter immer als Allheilmittel-Argument.


Doch auch dabei stellt sich eben die grundsätzliche Malaise des bayerischen Schulsystems, dass zu wenige qualitativ gute Fachkräfte im Ganztagsbetrieb zu Hause sind, dar und es zeigt sich, dass ein Ganztagsangebot eben noch lange keine gute Ganztagsschule ist. Hierzu braucht es auch für die sogenannten Softskills und die angestrebte Rhythmisierung Fachkräfte wie Sportlehrer, Musikpädagogen, Erzieher/innen und keine ehemaligen Mitarbeiter der Telekom oder von Schlecker, wie erst diese Woche bei einer Studie des Bayerischen Rundfunks herauskam.


Spannend sind auch immer wieder die bei jeder Veranstaltung auftretenden Zweifel an der Organisierbarkeit eines G8 und G9-Zuges an ein und derselben Schule. Interessanterweise habe ich dazu in dieser Woche auch ein gutes Beispiel auf der Homepage der Winfried-Schule Fulda gefunden, das Sie hier einsehen können. Eine Stundentafel bietet auch das Gymnasium Bad Waldsee als Anschauungsobjekt auf der Seite www.gymibw.de (G9-Kontingentstunden) an.


Und das Totschlag-Argument des bayerischen Kultusministers Spaenle, dass unser Modell der Wahlfreiheit an den ländlichen Gymnasien nicht umsetzbar sei, hat Spaenle diese Woche selbst mit der Beantwortung einer Anfrage unseres Fraktionschefs Hubert Aiwanger entkräftet. Denn demzufolge sind 85 Prozent der bayerischen Gymnasien mindestens vierzügig und somit in der Lage, beide Züge parallel anzubieten (für genauere Informationen finden Sie hier die Anfrage, die Antwort sowie die dazugehörige Pressemitteilung). Für die restlichen Gymnasien bietet sich die komplette Rückkehr zum G9 an und für die besonders intelligenten "Turbo-Schüler" ein Überspringen der 11. Klasse, wie es jahrzehntelang in Bayern ohnehin schon möglich war und was uns der Bayerische Philologenverband in seinem Eckpunkte-Papier jetzt dennoch als Neuerung verkaufen will.


Es gibt also weiterhin viel Diskussionsbedarf zur zukünftigen Gestaltung des Gymnasiums und wir FREIEN WÄHLER sind der Motor dieser Gymnasial-"Bewegung". Deshalb lade ich alle Interessierten zu den weiteren Terminen in Unterfranken am 28. April in Würzburg mit einem hessischen Schulleiter, einem Vertreter des Philologenverbandes und BIBA-Vertreter Daniel Osthoff und am 7. Mai in Schweinfurt mit dem Buchautor Rupert Appeltshauser zur Diskussion ein.


Hier finden Sie außerdem einen Interessanten Videobeitrag der ARD zum Ende des G8.



12 April 2014

CSU-Verhalten führt zu Grundschul-Schließung

Dreist und scheinheilig, anders kann man das Verhalten der Christsozialen bei der Entscheidung im Bildungsausschuss des Bayerischen Landtags über den weiteren Bestand der Grundschul-Außenstelle Unterjoch im Allgäu nicht bezeichnen. Im vergangenen Juli – wenige Wochen vor der Landtagswahl  - stand die Frage schon einmal im Bildungsausschuss zur Entscheidung an. Damals gab die Landtagsmehrheit aus CSU und FDP der kleinen Grundschule noch eine einjährige „Wahl“-Gnadenfrist, die nunmehr nach den Landtagswahlen abgelaufen ist.


Zugegeben, die kleine Außenstelle mit bis dato acht Schülern über mehrere Jahrgangsstufen verteilt, ist ein Novum in der bayerischen Schullandschaft. Aber auch der Ort Unterjoch kann als eine Besonderheit bezeichnet werden. Er liegt auf rund 1000 Meter Höhe und ist nur über einen mit 83 Kurven versehenen Pass von Bad Hindelang zu erreichen. Die Unterjoch-Schüler müssten dazu, um den Unterricht rechtzeitig zu erreichen, um 6 Uhr in der Früh aufstehen und den beschwerlichen Weg auf sich nehmen. Pädagogisch gesehen erhalten die Schülerinnen und Schüler im Moment eine optimale Förderung, denn die Übertrittsquoten sind exzellent und die aufnehmenden Lehrer an den weiterführenden Schulen loben die Unterjoch-Schüler in höchsten Tönen.





Dieter Schütz  / pixelio.de

Dieter Schütz / pixelio.de


Nun kam das mit haarsträubenden Argumenten dargebrachte finanzielle Fallbeil der Staatsregierung: 'zu teuer‘, ‚pädagogisch nicht sinnvoll‘. „Eine Schule mit insgesamt fünf Kindern macht keinen Sinn, an Populismus nicht zu überbieten“, so CSU-Bildungspolitiker Waschler. Der Grundsatz „kurze Beine, kurze Wege“ habe hohe Bedeutung für sie. Bei solch dreister Argumentation macht sich bei mir Fassungslosigkeit breit. Die bildungspolitische Taktik der CSU und die Scheinheiligkeit Seehofers sind nicht zu überbieten. Vor der Wahl versprechen sie den Menschen eine Grundschul-Standortgarantie und nach der Wahl besiegeln sie das Aus für die pädagogisch wertvolle Zwergenschule Unterjoch – ohne vorher alternative Konzepte für solche Kleinstschulen auch nur zu prüfen. Das ist der Gipfel an Dreistigkeit und Realitätsferne.


In einem bin ich mir sicher: Unterjoch ist nur der Anfang eines auf uns in den nächsten Jahren zukommenden Prüfungsprozesses für rund 200 kleine Grundschul-Standorte angesichts rückläufiger Schülerzahlen. Wir FREIE WÄHLER fordern die Staatsregierung mit einem Antrag dazu auf, endlich ein Konzept vorzulegen, wie es gelingen wird, dennoch kleine Schulstandorte und damit die Infrastruktur im ländlichen Raum zu erhalten. Auch das wurde abgelehnt! Wir fordern schon lange ein solches Konzept, ebenso wie den garantierten Erhalt aller Grundschulen, denn: Grundschulen sind für die Stärkung des ländlichen Raums entscheidend.


Ich bin fest davon überzeugt, wir benötigen entsprechende pädagogische und passgenaue Konzepte für Klein- und Kleinstschulen. Nur so können die Grundschulen vor Ort gestärkt und der Wegzug junger Familien verhindert werden. Derzeit können rechtlich selbstständige Grundschulstandorte mit einer Mindestgröße von insgesamt 26 Schülern in jahrgangskombinierten Klassen bestehen bleiben. Allerdings gibt es über 300 Grundschulen in ganz Bayern, die auf mehrere Häuser verteilt sind. Gerade über Außenstellen von Grundschulstandorten wird es ermöglicht, dass die Schule am Ort bleibt. Das ist entscheidend für die Attraktivität der Kommunen. Ein weiterer wichtiger Vorteil: die Kinder haben kurze Schulwege, was auch die Kosten für die Schülerbeförderung gering hält.


Der Erhalt aller Grundschulstandorte in Bayern ist daher entscheidend, um die ländlichen Räume zu stärken. Die Staatsregierung sollte sich am Beispiel Tirols kundig machen, wie dörfliche Strukturen und Grundschulstandorte verbunden werden können, damit diese Standorte gesichert werden. Ministerpräsident Seehofer hat vergangenes Jahr in seiner Regierungserklärung eine Grundschulbestandsgarantie gegeben. Ich nehme ihn hier beim Wort! Und da zählt für mich auch das Argument der Finanzierung, wie es die CSU vorschiebt, nicht. Und ganz und gar eine Lachblase ist die Tatsache, dass das Kultusministerium die Schulaußenstelle auf dem Papier bestehen lassen und als „leere Schule“ weiterführen will, um einerseits die Statistik zu schönen und andererseits zu suggerieren, dass wenn wieder genügend Kinder am Ort wären, der Schulbetrieb wieder aufgenommen werden könnte. Da ist mir ehrlich gesagt nicht mehr zum Lachen.



8 April 2014

Bürgerinitiative gegen Stromtrasse

Ruhe vor dem Sturm: Gegen SuedLink formiert sich Bürgerinitiative im Saaletal


Zwar ist es in den vergangenen Wochen wieder etwas ruhiger geworden um die geplanten Stromtrassen quer durch Bayern, doch angesichts des Ende Mai endenden Moratoriums darf diese Ruhe vor dem Sturm nicht darüber hinwegtäuschen, dass im Untergrund weiter gearbeitet wird. So ist es auch der richtige Schritt, dass sich im Saaletal (Landkreis Bad Kissingen) nun eine Bürgerinitiative gegen die ‚SuedLink-Trasse‘ von Wilster nach Grafenrheinfeld gründet, die gegen eine solche quer durch das Biosphären-Reservat Rhön führende Stromtrasse ankämpft.


Erinnert sei in diesem Zusammenhang nochmal an die Fakten. Die Staatsregierung hat im Juni 2013 im Bundesrat für das Bundesbedarfsplangesetz gestimmt. Hinsichtlich der in diesem Gesetz aufgeführten 36 bundesweiten Stromleitungsvorhaben wurde festgestellt, dass sie energiewirtschaftlich notwendig und zur Gewährleistung eines sicheren Netzbetriebes erforderlich wären. Zu diesen 36 Vorhaben gehören auch die Bayern betreffenden Höchstspannungsleitungen von Lauchstädt nach Meitingen („Gleichstrompassage Süd-Ost“) sowie von Wilster nach Grafenrheinfeld („SuedLink“), die beide in Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Technik (HGU-Technik) ausgeführt werden sollen.




Erich Westendarp  / pixelio.de

Erich Westendarp / pixelio.de


Im Rahmen einer Pressekonferenz am 04.02.2014 erklärte Staatskanzleiministerin Haderthauer, dass sich das Bayerische Kabinett auf ein Moratorium bei den Planungen für den Bau neuer Höchstspannungsleitungen in Bayern verständigt habe. Noch am 16.10.2013 wurde in einem Schreiben des Bayerischen Wirtschaftsministeriums an die Bundesnetzagentur die Befürchtung geäußert, dass die angebliche Unterdimensionierung der geplanten Stromtrassen den Wirtschaftsstandort Deutschland gefährden würde. Aufgrund dieser Widersprüche und der im Wahlkampf von Ministerpräsident Seehofer zutage gelegten Scheinheiligkeit sind wir FREIE WÄHLER im Landtag tätig geworden und fordern einen ausführlichen Bericht über die Aktivitäten und Stellungnahmen der Staatsregierung hinsichtlich der Bayern betreffenden geplanten Stromtrassen.


Im Einzelnen fordern wir die Staatsregierung dazu auf im Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie darüber zu berichten, ob sich die Staatsregierung im Vorfeld der Genehmigung des Szenariorahmens zum Netzentwicklungsplan 2012 in irgendeiner Weise hinsichtlich des künftigen Stromverbrauchs, der Ausbaugeschwindigkeit der Erneuerbaren Energien sowie zur installierten Leistung einzelner Energieträger in Bayern gegenüber der Bundesnetzagentur oder den Übertragungsnetzbetreibern geäußert hat und wenn ja, wie?


Des Weiteren wollen wir von der Staatsregierung wissen, ob diese sich im Vorfeld der Bestätigungen der Netzentwicklungspläne I und II in irgendeiner Weise hinsichtlich der Notwendigkeit und der Ausgestaltung neuer Höchstspannungsleitungen gegenüber der Bundesnetzagentur oder den Übertragungsnetzbetreibern geäußert hat.


Weitere Fragestellungen, etwa hinsichtlich grundsätzlicher Möglichkeiten einer Teilerdverkabelung, Inhalte des Schreiben des Wirtschaftsministeriums an die Bundesnetzagentur vom 16.10.2013, oder inwieweit sich eine Verlangsamung des Tempos beim Ausbau der Erneuerbaren Energien in Bayern auf den Bedarf neuer Höchstspannungsleitungen nach Bayern auswirken würde, können im Detail unserem Antrag entnommen werden.



8 April 2014

Sprachkurse für Asylbewerber weiter in der Kritik

Zu geringe Finanzmittel für Sprachkurse der Asylbewerber und mangelnde Transparenz-Sprachkurse dezentral durchführen!

Des Öfteren habe ich in der Vergangenheit die verschiedenen Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber in meiner Region besucht und zwar vor allem, um mir einen Überblick über die Situation der Asylbewerber zu verschaffen.  Ob Kleinlangheim, Hammelburg oder Gemünden, die Bedingungen und die Integration vor Ort sind immer sehr unterschiedlich und hängen stark von den örtlichen „Netzwerken Asyl“ ab. Diese arbeiten ehrenamtlich in nahezu bewundernswerter Weise mit den Asylbewerbern aus den unterschiedlichen Ländern zusammen.

Im Landkreis Main-Spessart sind Asylbewerber mittlerweile neben Gemünden auf weitere acht Standorte in angemieteten, dezentralen Unterkünften verteilt. Derzeit sind es rund 210 Asylbewerber und auch dort sind in den dezentralen Unterkünften sowohl die Unterbringung als auch die Verpflegung sehr unterschiedlich geregelt. Bei diversen Gesprächen mit dem Netzwerk Asyl wurde ich immer wieder auf die unbefriedigende Bedienung der Asylbewerber mit Sprachkursen hingewiesen.


Gemünden

Diesbezüglich habe ich mir nun einmal mit einer Anfrage an die Staatsregierung einen Überblick über die höchst komplizierte Sprachkurs-Problematik verschafft. Und dabei muss ich klare Vorwürfe in diesem Zusammenhang an die Staatsregierung erheben, die nach wie vor bei kontinuierlich steigenden Asylbewerberzahlen zu wenig Finanzmittel in die Hand nimmt, um ausreichend Sprachkurse anzubieten. Sprachkurse nur an vier Standorten in Unterfranken bei allein zehn Standorten in Main-Spessart anzubieten ist einfach nicht ausreichend, hier brauchen wir zuerst mehr Mittel und des Weiteren ein anderes Denken.



Kritik übe ich darüber hinaus auch an den Bildungsträgern und deren undurchsichtige Abwicklung der Sprachkurse. Diese klammern bisher den Standort Gemünden aus ihren Überlegungen aus, obwohl hier mit 60 Asylbewerbern eine der größeren Unterkünfte vorhanden ist. Wenn ich mich drei Tage durch ganz Bayern durchtelefonieren muss bis ich erfahre, wer für die Abwicklung der XENOS-Sprachkurse in Unterfranken zuständig ist, dann passt da etwas nicht! Da mangelt es an Transparenz und es geht nur um Pfründesicherung! Es kann auch nicht erklärter Wille der Regierungspolitik sein die Asylbewerber dezentral unterzubringen, aber alle Maßnahmen zentral in den großen Städten zu belassen.

Beklagt wurde seitens des Netzwerk Asyl auch die Tatsache, dass sich die Volkshochschulen bisher sträuben, einen vom BAMF finanzierten Integrationskurs anzubieten und das trotz Personalmangels an der VHS Karlstadt und vorhandenem Personal und Räumlichkeiten in Gemünden. Nachgegangen bin ich auch der Frage, warum das Netzwerk Asyl bisher keine Antwort seitens der für die von Ehrenamtlichen erteilten Sprachkurse von der Koordinierungsstelle "lagfa Bayern e.V.“ für einen Sprachkurs in Gemünden erhalten hat (hier finden Sie meine SA).


GU-Gemünden-825x614

Ein wichtiges Thema war in den vergangenen Monaten auch die Umsetzung des vom Freistaat beschlossenen Vollzugs des Asylbewerberleistungsgesetzes mit der Umstellung von Sachleistungen auf Geldleistungen. Thomas Weingart, Sachgebietsleiter an der Regierung von Unterfranken, erläuterte hierzu, dass der Warenkorb am 29. Januar letztmals geliefert wurde und seit 1. Februar die Geldleistungen in Höhe von 140 Euro dann direkt im Rathaus in Gemünden an die Asylbewerber ausgezahlt werden.

Im Zusammenhang mit der Tatsache, dass in der Gemündener GU rund 40 Prozent der Asylbewerber schon länger als zwei Jahre verweilen, bemängele ich das nach wie vor zu geringe Personal, das seitens der Bundesregierung am BAMF für Asylverfahren vorhanden ist. Diesbezügliche Anträge der FREIEN WÄHLER und auch der Bayerischen Staatsregierung sind bedauerlicherweise seitens der Bundesregierung bisher nicht umgesetzt worden.

Angesichts der vom Netzwerk angesprochenen, teilweise wenig kooperativen Unterstützung seitens der Behörden bei der Erledigung von Formalitäten und oftmaligem Vorsprechen am Landratsamt, rege ich an, dass die Ausländerbehörde des Landratsamtes regelmäßig vor Ort sein sollte, um einerseits Kosten zu sparen und andererseits Bürgernähe zu zeigen. Hinsichtlich der nunmehr vorhandenen Möglichkeiten, dass die Asylbewerber nach neun Monaten Aufenthalt auch arbeiten dürfen, kann ich nur an heimische Betriebe appellieren auch auf die Schaffenskraft der Asylbewerber zurückzugreifen.

Und eines möchte ich zum Schluss nochmals deutlich herausstellen: die  herausragende ehrenamtliche Tätigkeit des Netzwerk Asyl, die wesentlich dazu beitragen, dass die Integration in Gemünden insgesamt gut verläuft. Gleiches kann ich für die GU in Hammelburg von meinem Besuch dort berichten. Was da seitens der einheimischen Bevölkerung an Einsatz und gutem Willen läuft, ist vorbildliche Integrationsarbeit. Hut ab!



7 April 2014

Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur

Unser Konzept zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur: Straßenrettungsschirm statt zusätzlicher Belastung der Autofahrer


Holterdipolter, Sie alle kennen das von unseren Staatsstraßen. Auf manchen Streckenabschnitten ist das so schlimm, das man von einem Schlagloch ins nächste rumpelt. Beispielsweise auf der Staatsstraße zwischen Burgsinn und Fellen im Landkreis Main-Spessart. Der Zustand der Straßen in Deutschland und speziell in Bayern verschlechtert sich von Jahr zu Jahr – eine Entwicklung, die dringend gestoppt werden muss, um kommende Generationen nicht noch stärker zu belasten. Wir FREIE WÄHLER im Bayerischen Landtag haben uns deshalb viel Gedanken gemacht, wie man abseits der hinlänglich bekannten seehoferschen Maut-Strategie trotzdem die Straßenfinanzierung auf gesunde Beine stellen kann und nunmehr ein Konzept zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur vorgestellt. Kernpunkt dieses Straßenfinanzierungskonzepts ist ein Straßenrettungsschirm für den Substanzerhalt unserer Straßen.


blog2


Warum kommt es überhaupt dazu, dass trotz horrender Benzinpreise, Kfz-Steuer und anderen den Autofahrer belastenden Kosten die Straßenfinanzierung Probleme bereitet? Das liegt vor allem daran, dass derzeit sämtliche Mehreinnahmen aus dem Straßenverkehr de facto nicht bei der Straßenfinanzierung ankommen, weil es keine wirksame Zweckbindung gibt. Von den rund 55 Milliarden Euro, die sich überwiegend aus Kfz- und Mineralölsteuer sowie der Lkw-Maut zusammensetzen, muss ein höherer Anteil in den Straßenbereich fließen als bisher. Derzeit kommt nicht einmal ein Drittel der Einnahmen wieder auf der Straße an. Deshalb fordern wir die Staatsregierung auf, die Einnahmen aus dem Straßenverkehr endlich zu einem größeren Teil für die Straßen zu verwenden, anstatt Autofahrer weiterhin unnötig zu belasten.


Die FREIEN WÄHLER schlagen hierfür zweckgebundene Straßenfinanzierungsfonds vor – sowohl auf Länder- als auch auf Bundesebene. Diese Fonds sollen eine stabile Größe darstellen und nicht von Jahr zu Jahr haushaltsabhängig variieren. So lassen sich auch Straßenprojekte überjährig finanzieren. Allein durch diese überjährige Finanzierung rechnen wir mit Einsparungen um zehn Prozent. Die Höhe der einzelnen Fonds richtet sich nach der genauen Ausgestaltung. Für Bayern gehen die FREIEN WÄHLER derzeit von einem Bedarf von rund 200 Millionen Euro jährlich allein für Bestandserhalt und Nachholbedarf aus. 2013 sind hierfür allerdings nur 126 Millionen Euro ausgegeben worden.


Laut Bericht der Daehre- Kommission vom Dezember 2012 fehlen bei Bundesstraßen jährlich 1,3 Milliarden, bei Landesstraßen (Staatsstraßen) 750 Millionen Euro. Um dieses Defizit endlich abzubauen, hat die Länder-Verkehrsministerkonferenz im Oktober 2013 umfangreiche Vorschläge entwickelt und beschlossen. Doch die Umsetzung auf Bundes- und Länderebene lässt auf sich warten. Bisher wurde lediglich eine Ausweitung der Lkw- Maut auf weitere 1.000 km Bundesstraße und auf Lkw ab 7,5 Tonnen angekündigt, also nur eine weitere Einnahmeerhöhung. Und auch die Mautpläne der Bundes- und Staatsregierung zielen nur darauf ab, die Einnahmen zu erhöhen und die Autofahrer noch mehr zu schröpfen. Das Problem: Mehr Einnahmen aus dem Straßenverkehr führen nicht zu mehr Geld für unsere Straßen. Deshalb sind die Straßen, wie folgende Darstellung verdeutlicht, chronisch unterfinanziert:


Blog1


Deshalb fordern wir: Statt weiterhin die Autofahrer unnötig zu belasten, muss dafür gesorgt werden, dass die Einnahmen aus dem Straßenverkehr auch zu einem größeren Teil als bisher dem Straßenverkehr zu gute kommen.


Die Probleme der derzeitigen Straßenfinanzierung auf der Ausgabenseite stellen sich wie folgt dar: Zum einen ist da keine wirksame Zweckbindung: Mehreinnahmen aus der Lkw-Maut bzw. der Mineralölsteuer kommen de facto nicht bei der Straßenfinanzierung an. Ein weiteres Problem ist die gegenseitige Deckungsfähigkeit: Neubau und Erhaltungsmaßnahmen sind meist gegenseitig deckungsfähig. Dies hat zur Folge, dass Mittel, die für den Bestandserhalt von Straßen dringend notwendig wären, zu häufig für politisch interessantere Neubauprojekte verwendet werden.


Fehlende Planungssicherheit gibt es durch die sogenannte Jährlichkeit: Bundes- und Länderhaushalte werden jeweils für ein oder zwei Jahre aufgestellt. Dies erschwert überjährige Projektfinanzierungen, was Unterbrechungen bei Bauprojekten nach sich ziehen kann. Ähnlich sieht es mit der Haushaltsabhängigkeit aus: Die Höhe der Mittel für die Straßenfinanzierung im Bund und den Ländern variiert. So standen 2009 für die bayerischen Staatsstraßen 229 Mio. Euro zur Verfügung, ein Jahr später nur noch 188 Mio. Euro. Für dieses Jahr sind 225 Mio. Euro eingeplant.


Unser Lösungsansatz ist deshalb: Ein Straßenrettungsschirm für den Substanzerhalt. Zweckgebundene Finanzierungsfonds auf Bundes- und Länderebene mit jährlich konstant hohen Einnahmen und der Möglichkeit, Straßenprojekte überjährig zu finanzieren.


 


7 April 2014

Veränderungen bei Kommunalfinanzierung weiter nötig

Kommunalfinanzierung hat sich verbessert, aber immer noch nicht gut genug


Immer wieder werde ich bei einer Vielzahl von vor-Ort-Terminen hauptsächlich von unseren Bürgermeistern, Landräten und Gemeinde- und Stadträten auf das Thema Kommunalfinanzierung angesprochen. Bekanntlich sind mehr als die Hälfte der bayerischen Kommunen verschuldet und viele schaffen es von Jahr zu Jahr nur mit Ach und Krach, ihren Haushalt zu stemmen. 2008, als wir FREIE Wähler im Landtag gestartet sind, lag der Prozentanteil am kommunalen Steuerverbund bei 11,94% (und zwar relativ konstant seit Jahren). Im vergangenen Haushaltsjahr 2013 stand er nicht zuletzt durch immer wiederkehrendes Bohren von uns FREIEN bei 12,75%. Wenn die 0,81 Prozentpunkte auch schwer greifbar sind und für einen Laien als minimal erscheinen, so bedeuten sie nach jahrelangem Stillstand einen deutlichen Fortschritt.




600994_original_R_B_by_Helene Souza_pixelio.de

Helene Souza / pixelio.de



Noch deutlicher wird die verbesserte Kommunalfinanzierung an den Schlüsselzuweisungen (bei ca. 2400 Kommunen in Bayern), die 2008 bei 2,4 Milliarden Euro und 2013 bei 2,9 Milliarden Euro lagen. Seit 2008 bedeutet dies folglich eine Zunahme um eine halbe Milliarde Euro!  Die immer wieder zu hörende Aussage, dass sich da nichts oder wenig geändert hat, stimmt definitiv nicht. Das hat auch sicher jede einzelne Kommune an den letztjährigen Schlüsselzuweisungen gemerkt. Dass im Einzelfall eine Kommune Schwierigkeiten hat den Haushalt zu schultern ist u.U. auf konjunkturelle Einbußen bei der Gewerbesteuer zurück zu führen. Seitens des Freistaates wurden die Kommunen jedenfalls seit rund einem Jahrzehnt nicht mehr so üppig bedient. Wir werden darauf achten, dass dies nicht nur zu Wahlkampfzeiten so bleibt.


Klar ist das immer noch zu wenig, wenn man vor allem die vielen Aufgaben betrachtet, die den Kommunen seitens Land und Bund in den vergangenen Jahren zusätzlich aufgebürdet worden sind. Hierzu zählen beispielsweise Kinderbildung und Betreuung oder etwa Leistungen der Eingliederungshilfe. Auch die gekürzten Zuschüsse für die Schülerbeförderung gehören dazu. Insofern wird unsere Fraktion weiter hart daran arbeiten, mehr Geld für die Kommunen herauszuschlagen. Unser Ziel sind 15 Prozentpunkte Anteil am kommunalen Steuerverbund!



Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen