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8 Juli 2015

„Alltagswissen“ als eigenständiges Schulfach?

Soll das FachAlltagswissen“ an bayerischen Schulen Pflichtfach werden?


Damit Kinder und Jugendliche ihren Alltag eigenständig und verantwortungsvoll bewältigen können, benötigen sie vielfältige Kompetenzen. In der Vergangenheit wurde dieses „Alltagswissen“ größtenteils im Elternhaus vermittelt. Immer mehr zeigt sich allerdings, dass viele Kinder dieses Rüstzeug eben nicht mehr von zuhause mitbekommen – sei es beispielsweise der bewusste Umgang mit Geld, das Wissen um die Nahrungskette vom Anbau bis zum Konsum oder ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Internet.




Juergen Jotzo  / pixelio.de

Juergen Jotzo / pixelio.de


Genau deshalb haben wir FREIEN WÄHLER bereits vor knapp zweieinhalb Jahren im Landtag auf die Wichtigkeit dieser Themen hingewiesen und ein eigenes Unterrichtsfach „Lebenskunde“ gefordert. Im Fortgang der Debatte hat die Kultusministerkonferenz (KMK) im Herbst 2013 Empfehlungen zur „Verbraucherbildung an Schulen“ beschlossen. Dabei hat die KMK ebenfalls festgestellt, dass die Bereiche Finanzen, Marktgeschehen und Verbraucherrecht, Ernährung und Gesundheit an den Schulen zu verstärken sind. Gleiches gelte für Medien und Information sowie nachhaltiger Konsum und Globalisierung. Die Anfang dieses Jahres durch eine Kölner Schülerin über den Kurznachrichtendienst Twitter wiederentflammte Diskussion über die mangelnde Praxistauglichkeit des in der Schule gelernten Wissens machte dies erneut sichtbar – und rief bundesweite Reaktionen hervor.


Im Mittelpunkt stand dabei immer die Frage, ob die Schule tatsächlich auf das Leben vorbereitet oder den Fokus zu sehr auf fachliches Wissen legt. Die jetzt durch Bundesbildungsministerin Wanka und weitere namhafte Politiker angestoßene Debatte für ein Fach „Alltagswissen“ zeigt mir, dass die Umsetzung der KMK-Empfehlungen im Rahmen der bestehenden Unterrichtsfächer nicht gelungen ist. Deshalb muss die Forderung der FREIEN WÄHLER nach einem eigenen Unterrichtsfach „Lebenskunde“ in Bayern jetzt auf den Weg gebracht werden.



22 Juni 2015

Unnötige Schul-Bürokratie, Ja oder Nein?

Immer wieder tragen Bürgerinnen und Bürger verschiedene Anliegen und verfolgenswerte Anregungen an mich heran, denen ich gerne nachgehe. So hat mir kürzlich ein Junglehrer einen konkreten Vorschlag unterbreitet, um ein kleines Stück Bürokratie im Schulalltag abzubauen.


Die Bürokratie und das amtliche Schriftwesen nehmen einen großen Teil der Arbeitszeit von Lehrerinnen und Lehrern in Anspruch. Derzeit ist es üblich, schriftliche Leistungsnachweise nach der Korrektur an die Lernenden auszuhändigen und ihnen diese mit nach Hause zu geben, damit die Eltern die Note zur Kenntnis nehmen und dies durch eine Unterschrift bestätigen. Diese Arbeiten werden anschließend von der Lehrkraft wieder eingesammelt und an der Schule archiviert. Aufgrund der Tatsache, dass für das Einsammeln und Führen von Listen viel wertvolle Unterrichts- und Arbeitszeit verloren geht, hat der Junglehrer vorgeschlagen, die korrigierten Arbeiten den Schülerinnen und Schülern zu überlassen.




Tim Reckmann  / pixelio.de

Tim Reckmann / pixelio.de


Auf den ersten Blick eine tolle Idee, um Abläufe zu vereinfachen. Ich habe mich deshalb genauer mit dem Thema auseinandergesetzt, musste jedoch feststellen, dass dieser Vorschlag als nicht umsetzbar einzustufen ist:


Die Archivierung von Leistungsnachweisen dient in erster Linie dem Schutz der Schüler, die durch die zweijährige Aufbewahrungsfrist die Möglichkeit haben, eine Überprüfung ihrer Arbeit zu erreichen. Andererseits dient es aber auch der Lehrkraft als Absicherung, da die Eltern durch Unterschrift bestätigen, die entsprechende Note zur Kenntnis genommen zu haben. In den Schulordnungen aller Schulen – übrigens auch in Schulen anderer Bundesländer wie Rheinland-Pfalz – ist vorgeschrieben, dass Leistungsnachweise o.ä. anschließend archiviert werden sollen. Dies liegt daran, dass es immer wieder Fälle gibt, bei denen der Ministerialbeauftragte diese Leistungsnachweise nachprüfen muss. Außerdem geht es auch immer um die Korrekturtätigkeit der Lehrkraft: Korrekturen müssen ordentlich durchgeführt werden und sind auch Teil der Dienstlichen Beurteilung von Lehrerinnen und Lehrern.


Ich habe jedoch weiter nachgehackt und konnte dem Junglehrer folgenden Vorschlag für die Weiterarbeit unterbreiten: Im Parlament wurde festgelegt, dass Lehrkräfte nicht dazu verpflichtet sind, jeden Leistungsnachweis eigenhändig einzusammeln – diese Aufgabe kann an einen Schüler delegiert werden. Außerdem kann, wenn Schülerinnen und Schüler wiederholt Fristen zur Abgabe nicht einhalten, mit der Schulleitung abgesprochen werden, dass diese Kinder und Jugendliche die Leistungsnachweise nicht mehr mit nach Hause bekommen sondern die Eltern – wenn Sie dies wünschen – Einsicht in der Schule nehmen müssen.


Wie Sie hier wieder sehen: Der Teufel steckt im Detail und eine intensive Auseinandersetzung mit einem Thema lohnt sich immer wieder..!


18 Juni 2015

Wie steht es um unsere bayerischen Gewässer?

Der Zustand der bayerischen Gewässer ist immer wieder Diskussionsthema im Bayerischen Landtag. Ungern erinnere ich mich in diesem Zusammenhang an die Verabschiedung der Wasserrahmenrichtlinie vor einigen Jahren als die Plenarsitzung mit Dutzenden von Änderungsanträgen bis nachts um drei Uhr dauerte. Seitdem kommt immer wieder auch die Diskussion von verschiedensten Seiten auf, dass die bayerischen Gewässer noch nicht den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie entsprechen. Nur 23% der Oberflächengewässer und 32% der Grundwasser-„Körper“ befänden sich ökologisch und chemisch gesehen in keinem „guten“ Zustand. Da stellt sich für mich natürlich die Frage, wie kann vor diesem Hintergrund eine Verbesserung der Trinkwassersituation erreicht werden?





Rainer Sturm  / pixelio.de

Rainer Sturm / pixelio.de


Doch insgesamt gesehen ist Bayern auf einem sehr guten Weg, wenn es um die Verbesserung der Gewässer geht. Mit dem bayerischen Kulturlandschaftsprogramm wurde bereits ein Instrument geschaffen, um gemeinsam mit den Landwirten und Grundstücksbesitzern kooperativen Umweltschutz zu betreiben. Wir FREIEN WÄHLER setzen dabei weiterhin auf den Ansatz „Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht“. Im Umfeld problematischer Gewässerbereiche sollten vor Ort gemeinsam mit allen Beteiligten Maßnahmen entwickelt werden, wie die Situation weiter verbessert werden kann. Bayernweite Vorgaben und Richtlinien, die nicht auf die Region zugeschnitten sind, werden allerdings zu keiner Verbesserung der Gewässerqualität beitragen.


Es ist deshalb gewiss ein weites Spannungsfeld zwischen Umweltschutz einerseits und den Belangen der Landwirtschaft andererseits. Und dazu braucht es nach Ansicht von uns FREIEN WÄHLERN keinen weiteren Spaltpilz mit neuen Verordnungen, sondern den Dialog zwischen den Beteiligten zum Wohle unserer schönen Landschaft.



17 Juni 2015

Bundesförderprogramm für finanzschwache Kommunen noch planlos

Die Meldung, dass der Bundestag die Einrichtung eines vom Bund mit Mitteln in Höhe von 3,5 Mrd. Euro ausgestatteten Sondervermögens für finanzschwache Kommunen im Jahr 2015 beschlossen hat, eilte in Windeseile durch die Nachrichten. Mittlerweile haben mich schon eine Reihe von Bürgermeistern darauf angesprochen, schließlich steht der Mehrheit der bayerischen Kommunen das Wasser bis zum Hals. Allein in den vergangenen Wochen erreichten mich mehrere Schreiben von Bürgermeistern aus meinem Wahlkreis, indem diese sogenannte Stabilisierungshilfen beim Freistaat beantragten.




I-vista  / pixelio.de

I-vista / pixelio.de


Mit dem neuen Bundesfördertopf für finanzschwache Kommunen sollen Kommunen, die in den Jahren 2015 bis 2018 Investitionen planen und strukturschwach sind, mit einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent gefördert werden. Die Mittel sollen nach einem Schlüssel an die Länder ausgeschüttet werden, der Einwohnerzahl, Höhe der Kassenkredite und Anzahl der Arbeitslosen berücksichtigt. Wie das Finanzministerium nun mitteilt, sollen  insgesamt 289,24 Mio. Euro nach Bayern fließen.


Hingegen bestehen hinsichtlich der Kriterien nach denen die Fördersätze für Investitionen bayerischer Kommunen festgesetzt werden und dahingehend, wer die Mittelvergabe entscheiden soll, noch keine konkreten Vorstellungen. Das Finanzministerium schreibt dazu lediglich: "Um den landesspezifischen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, soll die Festlegung der Kriterien für die Finanzschwäche den Ländern obliegen. Die Kriterien für die Verteilung in Bayern sind noch offen und hängen letztlich vom endgültigen Gesetzeswortlaut und der zwischen den Ländern und dem Bund zu schließenden Verwaltungsvereinbarung ab. Die Staatsregierung wird bei der Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes im Dialog mit den Kommunalen Spitzenverbänden dafür Sorge tragen, dass die Finanzhilfen zielgerichtet für Investitionen in die Infrastruktur finanzschwacher Kommunen zur Verfügung stehen“.


Da bin ich mal gespannt, wer von diesem scheinbar großen Kuchen etwas abbekommt, denn die besonders „klammen“ Kommunen sind ja mangels Geld oft nicht mal in der Lage, minimale Förder-Gegenfinanzierungen von 10, 20 oder 30 Prozent durchzuführen.



13 Juni 2015

G8/G9: Abstimmung mit den Füßen

Die Spatzen pfeifen es inzwischen von den Dächern: Der Ansturm auf das G9 ist enorm. Rund 60 Prozent der Schülerinnen und Schüler wollen an den 47 Pilotschulen in Bayern die um ein Jahr verlängerte „Mittelstufe plus“ besuchen. Die Eltern wünschen sich offensichtlich für ihre Kinder mehr Zeit zum Lernen und mehr Zeit zum Leben.


Damit sehen wir unsere Prognosen eindeutig bestätigt. Genau deshalb hatten wir das Volksbegehren zur Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 gestartet. Nun sehen wir, dass unsere Bemühungen für die Betroffenen Früchte tragen. Die aktuelle Entwicklung zeigt, wie weit die Einschätzungen des Kultusministeriums über Jahre hinweg von den Erwartungen der Schüler, Lehrer und Eltern im Freistaat entfernt war und immer noch ist.


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Allen Interessierten muss nun so schnell wie möglich der Zugang zu einer neunjährigen Gymnasialform ermöglicht werden, das ist meine Forderung.


Damit der Pilotversuch der ‚Mittelstufe Plus‘ ein Erfolg werden kann, wollen wir unbedingt vermeiden, dass gleich zu Beginn Schülerinnen und Schüler abgewiesen werden. Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion hat deshalb bereits in einem Dringlichkeitsantrag gefordert, alle Anmeldungen der Schülerinnen und Schüler auf Aufnahme in den neunjährigen Bildungsgang im Rahmen der „Mittelstufe Plus“ zu berücksichtigen. Organisatorische und rechtliche Hindernisse wie beispielsweise das Verbot der Klassenmehrung bei den G9-Gymnasien müssen dazu unverzüglich beseitigt werden.


Die Staatsregierung muss deshalb schnellstmöglich handeln und den Modellversuch zur Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 erweitern.


Außerdem fordern wir, dass alle Gymnasien in den Versuch aufgenommen werden, die sich ursprünglich dafür beworben hatten. Schließlich haben dort die jeweiligen Schulfamilien bereits ihren Willen für eine neunjährige Gymnasialform deutlich gemacht haben. Ministerpräsident Seehofer hat mehrfach signalisiert, für alle, die die Mittelstufe Plus möchten, die notwendigen Ressourcen bereitzustellen - wir nehmen ihn beim Wort.


Unsere Fraktion wird das Thema weiterhin intensiv verfolgen und sich für eine flächendeckende Wiedereinführung des G9 stark machen.



12 Juni 2015

Dringender Sanierungsbedarf bei Brücken in Unterfranken

Das Thema rund um die Sanierung von Brücken war in den letzten Monaten vor allem in Gemünden großgeschrieben. Aus dieser Situation heraus habe ich eine Anfrage an das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr gestellt um in Erfahrung zu bringen, wie es in den kommenden Jahren mit der Sanierung von Brückenbauwerken in Unterfranken ausschaut.


Grundlage für die Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen bzw. Maßnahmen der Bestandserhaltung sind die Ergebnisse der jeweiligen aktuellen Zustandserfassung und –bewertung sowie der Bauwerksprüfung und ggf. die statische Nachrechnung. Ab einer Zustandsnote von 3,0 besteht ein vordringlicher Instandsetzungs- oder Erneuerungsbedarf an einer Brücke, dementsprechend gravierender ist der Sanierungsbedarf bei Brücken mit schlechteren Zustandsnoten (Zustandsnotenbereich 5: 3,0-3,4 und Zustandsnotenbereich 6: 3,5-4,0).




Michael Loeper  / pixelio.de

Michael Loeper / pixelio.de


In den neun unterfränkischen Landkreisen Rhön-Grabfeld, Aschaffenburg, Bad Kissingen, Haßberge, Kitzingen, Main-Spessart, Miltenberg, Schweinfurt und Würzburg sind zum Erhebungszeitpunkt 3. Februar 2015 insgesamt 58 Brücken im Zuge von Bundes- und Staatsstraßen in der Baulast von Bund und Freistaat den Zustandsbereichen 5 und 6 zuzuordnen.


Für Main-Spessart konkret bedeutet dies, dass 13 Brücken mit einer Zustandsnote von 3,0-3,4 bewertet wurden, es besteht also ein klarer Handlungsbedarf! Eine Spessarter Brücke wurde sogar in den schlechteren Zustandsnotenbereich 6 eingestuft.


Im Jahr 2015 soll in Main-Spessart beispielsweise die Brücke über die DB in Thüngen saniert werden, für die Jahre 2015-2019 sind außerdem weitere Brückensanierungen im Landkreis, unter anderem die Mainbrücke in Marktheidenfeld und die Brücke über die Wern in Binsfeld, vorgesehen. Eine detaillierte Auflistung der geplanten Sanierungsmaßnahmen im Zeitabschnitt 2015-2019 finden Sie hier: Brückeninstandsetzungen 2015-2019


Insgesamt sind für die nächsten fünf Jahre im Zuge von Bundes und Staatsstraßen in der Baulast von Bund und Freistaat im Regierungsbezirk Unterfranken Investitionen im Rahmen der Bauwerkserhaltung und Bauwerkserneuerung in Höhe von rund 75. Mio € vorgesehen. Da für die Umsetzung, insbesondere von komplexen Bauwerksinstandsetzungen, häufig schwierige Rahmenbedingungen herrschen, müssen oft aufwändige Planungsprozesse durchlaufen werden, die die Zeitplanung enorm beeinflussen.



11 Juni 2015

Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes nötig

Stellen sie sich vor, sie arbeiten ein Leben lang und wenn sie in Pension gehen, werden sie für die ersten Arbeitsjahre in ihrem Berufsleben bestraft und bekommen von ihnen erarbeitete Rentenansprüche abgezogen. Dies ist keine Fiktion, sondern bittere Realität für Beamten im Öffentlichen Dienst, die zuvor in einem privatwirtschaftlichen Arbeitsverhältnis gearbeitet haben. Um diese Ungerechtigkeit im Dienstrecht zu beheben, streben wir FREIE WÄHLER mit einer Gesetzesinitiative eine Änderung dieser Unzulänglichkeit des Beamtenversorgungsgesetzes in Hinblick auf die Rentenansprüche an.




Uwe Wagschal  / pixelio.de

Uwe Wagschal / pixelio.de


Bisher sind im Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG) nur zwei Möglichkeiten festgehalten: die Pension ab 67 oder mit 64 nach 45 geleisteten Dienstjahren. Die Realität heute schaut in Einzelfällen aber anders aus: immer mehr Beamte haben vor ihrem Eintritt in den Staatsdienst einige Jahre in der Privatwirtschaft gearbeitet – sie bekommen also keine 45 Dienstjahre zusammen. Um ohne Abschläge bereits mit 64 Jahren in den Ruhestand gehen zu können wäre dies aber nötig. Wer also nach der bisherigen Regelung des Beamtenversorgungsgesetzes dennoch mit 64 Jahren in den Ruhestand gehen möchte, muss erstens erhebliche Versorgungsabschläge hinnehmen und sich zweitens auch noch den erworbenen Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung anrechnen lassen.


Ich finde es weder nachvollziehbar noch tragbar, dass in einem solchen Fall den Betroffenen ihr erarbeiteter Rentenanspruch faktisch genommen wird. Deshalb wollen wir FREIE WÄHLER mit einer Gesetzesinitiative dafür sorgen, dass Beamte künftig auch dann ohne Abschläge mit 64 Jahren in den wohlverdienten Ruhestand gehen können, wenn sie nicht ihr ganzes Berufsleben im Staatsdienst beschäftigt waren, aber insgesamt 45 Jahre ihres Lebens gearbeitet haben.


 Für mich steht ganz klar fest: Entweder müssen die Zeiten, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis erbracht wurden, auch angerechnet werden – oder aber der Freistaat Bayern darf die Pension nicht kürzen. Es ist immens wichtig, diese Gerechtigkeitslücke zu schließen, denn so würde eine Harmonisierung der Versorgungssysteme Rente und Pension entstehen.



10 Juni 2015

Fränkische Programmanteile beim BR unterrepräsentiert

Frankens reichhaltige Kultur kommt viel zu kurz

Franken gegen Bayern, das ist ein ewiges Ränkespiel. Auch wenn es um fränkische Programmanteile beim Bayerischen Fernsehen geht. Der Bayerische Rundfunk (BR) soll laut Bayerischem Rundfunkgesetz die Vielfalt im Freistaat im Programm des Fernsehens, beim Hörfunk und auch Online widerspiegeln. Nach meiner Meinung geschieht dies aber nur sehr unzureichend. Deshalb habe ich in einer Anfrage an die Bayerische Staatregierung nun Aufklärung über den fränkischen Programmanteil erhalten wollen. Die Antwort des BR fällt erwartungsgemäß sehr mager aus: Die fränkischen Programmanteile sind alles nur Nischenprodukte oder mit der „Frankenschau“ nur auf das Sendegebiet Frankens reduziert. Es ist wohl ein schlechter Witz, dass damit die fränkische Kultur angemessen im Freistaat Bayern widergespiegelt werden soll.


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So nennt die Staatsregierung und der BR unter anderem die „Fastnacht aus Franken“ als einmalige Sendung und „Kabarett aus Franken“ als sich wiederholende Serie mit typisch fränkischem Lokalkolorit, doch das ist eindeutig zu wenig. Eine Sendung wie die ‚Fastnacht in Franken’, die an einem von 365 Tagen ausgestrahlt wird, als Zeichen für die fränkische Kultur zu nennen, ist sicherlich richtig aber aufs Jahr gesehen viel zu wenig. Im Frühling, Sommer und im Herbst scheint nach Ansicht des BR in Franken nichts weiter zu passieren, dafür in Oberbayern umso mehr!


Als weiteres Negativ-Beispiel empfinde ich, dass in der Reihe „Wir in Bayern“ ganze fünf Folgen über Franken produziert wurden. Franken umfasst immerhin drei Regierungsbezirke und wird in diesem Format mit nur fünf Folgen abgespeist. Daran sieht man, dass einfach kein System hinter der ausgewogenen Darstellung von Kultur und Leben der Franken beim BR besteht.


Allerdings gebe ich nicht nur dem BR die Schuld an der Schieflage im Programm: Wenn ich mir die Zusammensetzung der Mitglieder im Bayerischen Rundfunkrat so ansehe, dann ist mir klar, warum fränkische Aspekte beim BR zu wenig Beachtung finden.


 


9 Juni 2015

Inklusion braucht Verständnis und Unterstützung

Viel wird über Inklusion geredet, aber noch zu wenig gehandelt. Eigentlich sollte die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben eine Selbstverständlichkeit sein. Aber weit gefehlt! Gerade im beruflichen Bereich gibt es bisher kaum Arbeitsplätze außerhalb von Werkstatteinrichtungen für behinderte oder lernschwache Menschen. Ein beeindruckendes Beispiel für die Umsetzung der Inklusion im beruflichen Bereich präsentierte uns kürzlich das Erthal-Sozialwerk Würzburg beim Tag der offenen Tür. Zusammen mit dem stellvertretenden Bezirkstagspräsidenten Armin Grein nahm ich mir die Zeit, um mich über bereits umgesetzte Inklusion zu informieren. So wurde uns durch Geschäftsführer Bernhard Götz am Standort Heidingsfeld im Bereich der Metallverarbeitung und an der Uni-Klinik am Beispiel der Bewirtschaftung des Klinikcafes und des Dokumentenservice in der Inneren Aumühle gezeigt, wie psychisch kranke oder durch Unfälle traumatisierte Menschen wieder in den Arbeitsalltag integriert werden. Dabei wurde für mich deutlich, dass es viel Verständnis und Unterstützung seitens des Arbeitgebers braucht, um diesen benachteiligten Menschen mit der passgenauen Arbeit wieder ein Stück Selbstbestätigung und Lebensqualität zu geben. Aber es klappt, das ist erfreulich!


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Die vielfältigen Arbeits- und Integrationsangebote des Erthal-Sozialwerkes für beeinträchtigte Menschen machten uns zuversichtlich für die weitere Umsetzung der Inklusion. Uns wurde beispielhaft gezeigt, wie Menschen mit Behinderungen motiviert werden und dadurch im Arbeitsalltag eine sinnvolle Aufgabe und Tagesstruktur erhalten. Beim abschließenden Gespräch standen die Probleme des Mindestlohnes und die möglichen Konsequenzen aus dem Bundesteilhabegesetz im Fokus. Dabei zeigte sich auch hier: Die bürokratischen Dokumentationspflichten gerade beim Mindestlohn bedeuten für die Einrichtung zusätzlichen Aufwand, ohne dass dadurch den Mitarbeitern geholfen ist. Hier werde ich mich weiter zusammen mit meiner Fraktion für eine deutliche Vereinfachung einsetzen. Als Mitglied der interfraktionellen Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Inklusion in Bayern war es für mich wichtig, ein Best-Practice-Beispiel vorgestellt zu bekommen. Das Erthal-Sozialwerk setzt mustergültig die Inklusion um, ich hoffe dass noch mehr Unternehmen den Wert von Menschen mit Behinderung erkennen und mutig genug sind, um diese zu integrieren.



8 Juni 2015

Integratives Naturschutzkonzept für den Steigerwald

Lange Zeit war es ruhig um den Steigerwald, doch seit der Bamberger Landrat kurz vor Ende seiner Amtszeit in einem Alleingang die Ausweisung von Waldschutzgebieten im Steigerwald durchgesetzt hat, tobt der Streit um besagtes Waldgebiet.


Wir Freien Wähler haben uns deshalb in einem Dringlichkeitsantrag dafür eingesetzt, dass gemeinsam mit den Bürgern ein Naturschutzkonzept für den Steigerwald entwickelt wird.




Wolfgang Dirscherl  / pixelio.de

Wolfgang Dirscherl / pixelio.de


Eine mögliche Strategie zur Sicherung der Biodiversität im Steigerwald wäre ein integratives Naturschutzkonzept, das die Strategie „Schützen trotz Nützen“ verfolgt. Dieses Konzept sieht vor, dass Teile des Waldes in Form von Naturwaldreservaten, Trittsteinen und Waldrändern stillgelegt werden. Im Steigerwald würden dementsprechend beispielsweise einzelne Trittsteine, also Flächen in einer Größe von 0,3 bis 20 Hektar, ausgewiesen werden, die von der wirtschaftlichen Nutzung ausgeschlossen werden. Auf diese Weise könnten Naturschutz und Waldnutzung in Einklang geschehen, da die einzelnen Trittsteine Biotope erhalten, die sich miteinander vernetzen können.


Neben den Trittsteinen werden außerdem pro Hektar 10 sogenannte Biotop- und Methusalembäume ausgewiesen und ebenfalls geschützt. Die Biotopbäume werden gekennzeichnet, um ein versehentliches Fällen zu verhindern. Diese Biotopbäume bleiben auch nach dem individuellen Zerfall im Waldgebiet und sind somit das Rückgrat bei der Sicherung der Artenvielfalt auf großen Waldflächen. Zusätzlich bleibt dem Wald ein Totholzbestand erhalten, der ökologisch sehr wertvoll ist. Viele Tiere und Pflanzen sind auf Totholz angewiesen, beispielsweise Pilze, Flechten und verschiedene Wespen- und Bienenarten.


Ein integratives Naturschutzkonzept, das geprägt von Trittsteinen ist, ist meines Erachtens die bessere Lösung als eine Großflächenstilllegung des Steigerwaldes. Außerdem werden hier auch Menschen vor Ort mit integriert. Ich finde, dass dies ein Konzept für Natur und Mensch ist – ein Zusammenspiel von Naturschutz und verantwortungsvollem Forsten.



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