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7 Mai 2015

Der Wunsch MdL

Eigenschaften: glaubwürdig, kompetent, bürgernah und durchsetzungsfähig

Nach der Verwandtenaffäre, die in ganz Bayern für Aufsehen gesorgt hat, wurde eine Umfrage für den Landtag gestartet. Unsere Landtagspräsidentin Barbara Stamm hat zwar betont, dass die Selbstkorrektur des Landtages nach der Verwandtenaffäre wichtig gewesen sei, dennoch streben wir im Landtag seither noch größere Transparenz an.

Die Infratest-dimap-Umfrage hat uns Abgeordneten vor Augen geführt, was die Bayern von uns erwarten. 79 % der Befragten gaben an, dass ihnen die Glaubwürdigkeit ihres Landtagsabgeordneten am wichtigsten sei und das kann ich gut nachvollziehen. Allerdings muss ich auch hier sagen, dass sich einige Politiker einmal Gedanken über ihre Glaubwürdigkeit machen sollten – nicht zuletzt unser Ministerpräsident. Er wird ja aufgrund seiner ständig wechselnden Meinungen statt Seehofer gerne auch als Drehhofer betitelt.

derateru  / pixelio.de

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Weitere bei den befragten Bürgerinnen und Bürgern gefragte Eigenschaften eines Politikers sind Kompetenz, Bürgernähe und Durchsetzungsvermögen. Es ist natürlich Ziel jedes Abgeordneten, möglichst viel für seinen Stimmkreis zu bewegen. Unser Fraktionschef Hubert Aiwanger hat es schön formuliert als er sagte, die Menschen vertreten die Ansicht dass die Menschen, die im Landtag sitzen, etwas bewegen können. Das ist eine Idealvorstellung, die wir auch immer zu erfüllen versuchen. Allerdings befindet sich jeder Abgeordnete in einem Spannungsverhältnis: wir wollen unserer Region etwas Gutes tun und zugleich auf den ganzen Freistaat schauen – ein regelrechter Spagat, sozusagen.

Die Umfrage hat auch ergeben, dass nicht mehr wie noch vor zehn Jahren das Wirtschaftswachstum und die Arbeitslosigkeit als zentrale Herausforderungen angesehen werden, sondern die Bildung. Das freut mich als bildungspolitischen Sprecher der Freie Wähler Landtagsfraktion ganz besonders, da mir diese Thematik selbst natürlich sehr am Herzen liegt.

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Allerdings wird auch immer deutlicher: hier muss sich etwas bewegen, wenn Bayern den Anschluss nicht noch mehr verlieren möchte. Wir kämpfen seit langem für mehr Lehrpersonal, den Ausbau des Ganztags und für Schulreformen wie die Wahlfreiheit für G8/G9. Doch auch wenn wir im Landtag sitzen, so gelingt es nicht immer auf Anhieb in der Opposition etwas durchzusetzen. Jedoch schaffen wir FREIEN Wähler es immer mehr, etwas zu bewegen. So erinnere ich nur an das erfolgreiche Abschaffen der Studiengebühren oder an die nun angedachte Wahlfreiheit am Gymnasium. Erst zuletzt vor wenigen Tagen ist es uns gelungen, die Staatsregierung auch bei der Mindestschülerzahl an Privatschulen vom Irrweg abzubringen.

Mein Ziel ist und bleibt es jedoch, auch weiterhin meine Arbeit durch meinen Blog und die Rubrik „Der gläserne Abgeordnete“ für Sie möglichst transparent zu machen und mich bürgernah und zielstrebig für Ihre Belange einzusetzen – auch wenn ich dafür den ein oder anderen Spagat hinlegen muss.


3 Mai 2015

Gesamteuropäische Lösung für Flüchtlingsproblematik nötig

Die Flüchtlingsproblematik ist derzeit eines der großen politischen Themen. Aufgrund des bereits eingetretenen Flüchtlingsstromes und den Prognosen für die nächste Zeit ist dies eine große Herausforderung für die Politik im Großen wie im Kleinen. Und eine Lösung ist derzeit für mein Verständnis noch nicht in Sicht. Klar ist, wir brauchen hier eine gesamteuropäische Strategie und wir müssen meines Erachtens in den Herkunftsländern ansetzen. Wenn dort Tyrannen am Werk sind und die Lebensumstände unzumutbar geworden sind, ist die Weltpolitik gefordert. Ein „immer noch mehr Flüchtlinge aufnehmen“ ist deshalb in meinen Augen nicht die Patentlösung, denn sonst kann es leicht zu einem Stimmungsumschwung auch in der hiesigen Bevölkerung kommen.

Zwar wird hierzulande in Kommunen und Bürgerschaft diese Herausforderung nahezu vorbildlich angenommen, aber sehr leicht kann es auch zu einer Umkehr dieser positiven Stimmungslage kommen, wenn beispielsweise bei der Beschulung der Flüchtlingskinder zu wenig Lehrerstunden in den sogenannten BAF-Klassen seitens der Staatsregierung zur Verfügung gestellt werden und die nötigen Stunden vom regulären Unterricht der deutschen Kinder abgezogen werden. So wurden im März nochmals rund 70 neue BAF-Klassen (das heißt ausgesprochen Beschulung Asylbewerber und Flüchtlinge) an den Schulen aufgemacht, aber an den staatlichen Schulen hierfür den jeweiligen Schulen nur 2 (!) Lehrerstunden zur Verfügung gestellt. Doch die Flüchtlingskinder bekommen natürlich weitaus mehr Unterricht pro Woche. Wir FREIEN WÄHLER haben bereits im November 2014 ein Notprogramm für die Flüchtlingsbeschulung gefordert, um den Schulen und Kommunen unbürokratisch vor Ort unter die Arme zu greifen. Die Regierungspartei hat dies jedoch als nicht nötig angesehen und unseren Antrag abgelehnt.

Dieter Schütz  / pixelio.de

Dieter Schütz / pixelio.de



Auch in einem anderen Bereich sehe ich Gefahr für die Stimmungslage. Erst kürzlich habe ich ein Empfehlungsschreiben eines Wohlfahrtsverbandes bekommen, dass die Tafeln, die Lebensmittel für Bedürftige ausgegeben, künftig auch die Asylbewerber und Flüchtlinge bedienen sollen. Ob dies gerechtfertigt ist, da sollte sich der/die geneigte Leser/in mit nachstehender Übersicht des Leistungsumfangs nach § 3 Asylbewerber-Leistungsgesetz selbst ein Bild von machen. In wieweit die Tafeln allerdings Lebensmittel an Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG ausgeben, liegt  in deren Ermessen und wird durchaus unterschiedlich gehandhabt.

Asylbewerber erhalten folgende Leistungen nach §3 Asylbewerber-Leistungsgesetz:

Grundleistungen und sonstige Leistungen:

  • Unterkunft einschließlich Heizung

  • Ernährung

  • Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts

  • Mittel zur Gesundheits- und Körperpflege

  • Kleidung

  • ärztliche Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände (§ 4 AsylbLG)

  • sonstige Leistungen, insbesondere, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhaltes oder der Gesundheit unerlässlich, zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht erforderlich sind (§ 6 AsylbLG).


Diese Leistungen werden vorrangig als Sachleistungen gewährt.

Werden anstelle der vorrangigen Sachleistungen Geldleistungen ausgegeben, so gelten für das Jahr 2015 nach § 3 Abs. 2 (AsylbLG) und der Übergangsregelung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 folgende Beiträge:

  • Alleinstehende oder Alleinerziehende mit eigenem Haushalt 227 €

  • Ehepartner, Lebenspartner, Partner in einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft mit gemeinsamen Haushalt 204 €

  • Erwachsene ohne eigenen oder gemeinsamen Haushalt 181 €

  • Jugendliche von Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 201 €

  • Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 160 €

  • Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 136 €.


Die Kosten für Unterkunft, Heizung und Hausrat werden zusätzlich zu diesen Beträgen erbracht.

Unabhängig davon, ob Sach- oder Geldleistungen erbracht werden, erhalten Leistungsberechtigte monatlich einen Barbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens und zwar im Jahr 2015 in folgender Höhe:

  • Alleinstehende oder Alleinerziehende mit eigenem Haushalt 143 €

  • Ehepartner, Lebenspartner, Partner einer ehe- oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft mit gemeinsamen Haushalt 129 €

  • Erwachsene ohne eigenen oder gemeinsamen Haushalt 114 €

  • Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 85 €

  • Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 92 €

  • Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 84 €.



30 April 2015

Abriss Reaktorgebäude Grafenrheinfeld

Ministerium sieht keine Notwendigkeit für Erhalt


Die Abkehr von der Atomkraft ist längst beschlossen. In wenigen Wochen wird dieses Kapitel auch bei uns in Unterfranken zumindest hinsichtlich der Produktion von Atomenergie mit dem „Aus“ für das AKW Grafenrheinfeld der Vergangenheit angehören. Erledigt ist das Thema dann aber längst noch nicht, denn die Lagerung von Brennelementen erfolgt auch weiterhin in Grafenrheinfeld. Dies war auch der Ausgangspunkt für eine Initiative des Bergrheinfelder Bürgermeisters Peter Neubert, sich Gedanken über die sichere Lagerung dieser Brennstäbe zu machen. Und sein Vorschlag, das Reaktorgebäude des AKWs zunächst nicht rück zu bauen, sondern so lange zu erhalten bis die Endlagerung geklärt sei, ist nicht von der Hand zu weisen. Deshalb habe ich dies zum Anlass genommen eine diesbezügliche Anfrage an die Staatsministerin zu stellen.




kultor  / pixelio.de

kultor / pixelio.de


Die Bayerische Staatsregierung sieht allerdings keine Notwendigkeit, das Reaktorgebäude des AKW Grafenrheinfeld über den geplanten Abrisstermin hinaus als Rückversicherung für das atomare Zwischenlager zu erhalten. Dies geht aus einer Antwort des Umweltministeriums auf meine Nachfrage hervor. Es bleibt allerdings unklar, warum das Reaktorgebäude schnell abgerissen werden soll, obwohl es als Rückversicherung noch gut weiter bestehen könnte.


Ich persönlich fand die Idee von Bürgermeister Neubert genial, das Reaktorgebäude zumindest bis zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des atomaren Zwischenlagers im Jahr 2046 zu erhalten, um bei Zwischenfällen strahlende Castor-Behälter in einem strahlungssicheren Gebäude unterbringen zu können. Das Ministerium stellte in der Antwort klar fest: „Für den Lagerbetrieb des Standortzwischenlagers wird das Reaktorgebäude des Kernkraftwerks nicht benötigt“.


In der weiteren Begründung gibt das Umweltministerium an, dass für alle denkbaren Abweichungen bei einem Castor-Behälter ein vom Bundesamt für Strahlenschutz genehmigtes Reparaturkonzept vorliege, das allein im Standortzwischenlager umgesetzt werden könne. Ich werde mich beim Bundesamt für Strahlenschutz noch einmal über die Notfallszenarien informieren, weil ich mir nicht vorstellen kann, wie beispielsweise leckgeschlagene Castor-Behälter in den Gebäuden des Zwischenlagers geöffnet oder repariert werden sollen.


Hier meine Anfrage zum Nachlesen!



30 April 2015

Bürokratie bedroht bayerische Wirtshauskultur

Wirtshäuser und Gastronomiebetriebe in Bayern stärken

Rauchverbot, steigende Brandschutzauflagen, Allergenschutzverordnung – und nun auch noch die misslungene Umsetzung des Mindestlohns. Diese Vorgaben haben erhebliche Auswirkungen auf bayerische Wirtshäuser. Immer neue Auflagen bereiten vielen Gastronomen im Freistaat Existenzängste. Anstatt aber diese Sorgen ernst zu nehmen, werden nun strengere Promillegrenzen für Radfahrer gefordert – ein weiterer Rückschlag für die Gastronomie.

Wir FREIEN WÄHLER haben deshalb in einem Dringlichkeitsantrag ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der bayerischen Wirtshauskultur gefordert. Wir wollen praxistaugliche Lösungen bei den Dokumentationspflichten im Zuge des Mindestlohns, einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf gastronomische Leistungen und ein Ende der Debatte über eine Absenkung der Promillegrenze für Radfahrer von 1,6 auf 1,1 Promille. Zudem brauchen wir dringend ein Konzept gegen das Wirtshaussterben im ländlichen Raum.

H.D.Volz  / pixelio.de

H.D.Volz / pixelio.de



Als Hintergrund muss man dazu wissen: Von 1996 bis 2011 hat sich die Zahl der Wirtshäuser um nahezu ein Drittel reduziert. In 137 bayerischen Gemeinden gibt es überhaupt kein Wirtshaus mehr. An den Grenzen zu den europäischen Nachbarn stehen wir in Konkurrenz zu Betrieben, die lediglich einen reduzierten Mehrwertsteuersatz zahlen. Dies zeigt die Notwendigkeit, die bayerische Gastronomie zu stärken – und nicht wie bisher immer weiter zu schwächen.


27 April 2015

Vollständige Überarbeitung des Zentrale-Orte-Systems

Ein Gastbeitrag meines Fraktionskollegen Alexander Muthmann

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Wir Freie Wähler betrachten das in der letzten Legislaturperiode unter FDP-Federführung durchgepeitschte Landesentwicklungsprogramm (LEP) 2013 als völlig unzureichend. Die wissenschaftlich kaum fundierte Methodik und eine Öffentlichkeitsbeteiligung, die von der Staatsregierung schlicht nicht ernst genommen wurde, haben zu einem unverbindlichen und unfertigen Stückwerk geführt.

Deshalb ist unsere zentrale Forderung eine völlige Neufassung des LEP mit verbindlichen und konkreten Inhalten und Zielen. Leider sendet die Staatsregierung keine positiven Signale in diese Richtung aus, deshalb muss im bestehenden LEP so gut wie möglich nachgebessert werden.

Ein Kernpunkt der Änderungen im bestehenden LEP muss eine vollständige Überarbeitung des Zentrale-Orte-Systems sein. Doch leider steht auch dieses Thema, obwohl vom Landtag seit Jahren in Auftrag gegeben, bei der Staatsregierung nicht ganz oben auf der Agenda. Im Februar 2014 hat auch die CSU-Landtagsfraktion in einem Antrag gefordert, dass die Staatsregierung das Thema endlich angeht. Bis jetzt ist das angekündigte Gutachten noch nicht fertig.

Für uns Freie Wähler von zentraler Bedeutung ist zudem eine klare Aufwertung der regionalen Planungsverbände. Diese müssen mit deutlich mehr Entscheidungskompetenzen ausgestattet werden, um vor Ort wirklich gestalten zu können. Denn die Planungsverbände wissen, in enger Zusammenarbeit mit unseren Kommunen, am besten, was für die jeweilige Region richtig ist.

Diese Veränderungen sind aber nicht durch punktuelle Eingriffe zu erreichen, hier ist ein umfassender Ansatz gefordert. Die Tendenz der jüngst von Minister Söder angekündigten Änderungsvorschläge ist richtig. Diese sind aber nur punktuell wirksam und stellen keine echte Verbesserung dar. Deshalb brauchen wir ein LEP, das das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse kraftvoll und klar anfeuert! Die beste Lösung wäre ein völlig neues LEP, zumindest brauchen aber die einzelnen Regionen deutlich mehr Gestaltungsspielraum. Und die Überarbeitung des Zentrale-Orte-Systems muss endlich mit Nachdruck angepackt werden.


27 April 2015

Keine Mindestklassenstärken an Privatschulen

Groß war die Aufregung in den vergangenen Wochen an vielen Privatschulen. Denn das Kultusministerium beabsichtigte eine Mindestklassenstärke einzuführen, die für einen Großteil der Schulen sehr problematisch geworden wäre und unter Umständen den Exodus bedeutet hätte. Schulleiter wie Elternverbände protestierten heftig. Jetzt werden sie sich vielleicht fragen, warum wir FREIE WÄHLER uns gerade für die Privatschulen so einsetzen, wo es doch im staatlichen Schulsystem genügend Verbesserungsbedarf gibt?

Doch Privatschulen sind keineswegs nur Eliteschulen,wie beispielsweise SALEM, für Kinder von Besserverdienenden, sondern vielfach Berufsfachschulen für alle möglichen Berufe. Und diese haben aufgrund zurückgehender Kinderzahlen und zunehmendem Drang der Schulabsolventen zum Studium oft nur sehr kleine Klassen mit 3, 5 oder 7 Schülern. Auch über die Hälfte aller Wirtschaftsschulen sind privat organisiert. Und diese für die berufliche Ausbildung so wichtigen Schulen wären hauptsächlich von diesem Vorhaben betroffen gewesen.

Karl-Heinz Laube  / pixelio.de

Karl-Heinz Laube / pixelio.de



Klar war die Aufregung auch bei einer privaten Realschule in meinem Wahlkreis groß, aber genau diese Schule ist Auffangbecken für viele im staatlichen Schulsystem gescheiterte Schülerinnen und Schüler. Aber das ist eben auch ein Pluspunkt der Privatschulen, dass dort meistens kleinere Klassen und intensivere Betreuung für den Erfolg der Schüler sorgen.

Interessant an dem Vorhaben der Staatsregierung und Hauptangriffspunkt für mich war die Tatsache, dass bis zum heutigen Tage weder nachgewiesen ist dass Mindestklassenstärken an Privatschulen nötig sind noch die Zahl der betroffenen Schulen beziffern werden konnte: also gewissermaßen ein Versuch am lebenden Objekt.

Deshalb ist es folgerichtig, dass Staatssekretär Eisenreich nun nach unserem energischen wochenlangen Protest die Notbremse gezogen hat und von einer Einführung einer Mindestklassenzahl absieht. Deshalb wurde der Gesetzentwurf des Kultusministeriums (Drs. 17/5206) kurzfristig von der Tagesordnung des Bildungsausschusses abgesetzt, da fraktionsübergreifend großer Beratungsbedarf angemeldet worden war.

Mit dem vom Ministerium geplanten Vorhaben an Privatschulen Mindestklassenstärken einzuführen, wäre die Existenz von bis zu 200 Privatschulen im Freistaat gefährdet gewesen. Erst meine wiederholte Nachfrage beim Ministerium war Stein des Anstoßes und hat ihn sprichwörtlich zum Stoppen gebracht.

Darin sehe ich auch einen klaren Erfolg des Parlaments. Denn in Zeiten einer CSU-Alleinregierung müssen wir den Ministern ganz genau auf die Finger schauen, damit es nicht zu Verwerfungen und schlampigen Gesetzesvorschlägen - wie in diesem Fall - kommt.


27 April 2015

Verpflichtende Betriebspraktika nötig

Nachdem mittlerweile bereits mehr als die Hälfte aller Abiturienten an die Hochschulen zum Studium drängen und wir einem massiven Fachkräftemangel entgegen steuern, müssen wir uns Gedanken machen, wie wir der beruflichen Ausbildung wieder zu mehr Interesse verhelfen können. Denn angesichts dieser gesellschaftlichen Entwicklungen gilt es auch die Frage zu stellen, was läuft in der Schulausbildung falsch?

Zum Bildungsauftrag aller Schularten gehört es, Schülerinnen und Schülern konkrete Vorstellungen von der Wirtschafts- und Arbeitswelt zu vermitteln. An Gymnasien im Freistaat ist bisher jedoch nur beim sozialwissenschaftlichen Zweig ein verpflichtendes Sozialpraktikum vorgeschrieben. Das wollen wir Freien Wähler ändern und setzen uns mit einem Antrag für ein verpflichtendes einwöchiges Praktikum in der Mittelstufe an allen weiterführenden Schulen ein.

wolfgang teuber  / pixelio.de

wolfgang teuber / pixelio.de



Das Betriebspraktikum soll Schülerinnen und Schüler bei ihrer Berufswahl unterstützen. Auch bei Gymnasiasten kann so mehr Interesse an einer Berufsausbildung geweckt werden. Schließlich wählen manche Abiturienten mangels fehlender Kenntnisse den Weg an die Uni.

Wir haben jede Menge junge Menschen die Ihr Studium abschließen, ohne eine Vorstellung davon zu haben, was sie danach beruflich mit ihrem Abschluss anstellen sollen.  Zudem steigt die Zahl der Studienabbrecher, die Zahl der Schüler sinkt und unsere Wirtschaft sucht händeringend nach qualifiziertem Nachwuchs: da müssen wir etwas tun.  Deshalb gilt es meines Erachtens nun, für beide Seiten eine Win-Win-Situation zu schaffen.

Damit ein solches Konzept auch gelingen kann, ist die verpflichtende Verankerung der Berufsorientierung im Lehrplan notwendig, sodass diese auch im Rahmen des Unterrichts durchgeführt werden kann. Ausgearbeitete Praktikumspläne und ein entsprechendes Reporting sowie eine Nachbereitung der Praktikumserfahrungen im Unterricht sind Grundvoraussetzungen, damit Praktika auch wirklich erfolgreich Berufsorientierung geben können. Das Handwerk bemüht sich inzwischen gezielt um Studienabbrecher. Die Industrie- und Handelskammern unterstützten den Vorstoß der FREIEN WÄHLER daher aus gutem Grund.


27 April 2015

Keine Gleichstellung für Rettungshelfer

Wo liegen die Gemeinsamkeiten von Sanitätern, Feuerwehrleuten, THW-lern oder Bergwachtlern? Ganz klar, alle helfen im Notfall. Warum sollten also diese verschiedenen Ehrenamtlichen dann etwa beim Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, der Lohnfortzahlung oder beim Ersatz des Verdienstausfalles unterschiedlich behandelt werden? Dies haben wir uns auch in der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion gefragt und darüber diskutiert. Als Ergebnis haben wir daraus einen Antrag in den Landtag eingebracht, der die Helfergleichstellung erreichen sollte.




R.D  / pixelio.de

R.D / pixelio.de


Doch was gut gemeint war, ist bedauerlicherweise nicht gut ausgegangen, denn die CSU-Mehrheit verweigert ehrenamtlichen Rettungshelfern, die für Hilfsorganisationen tätig sind, weiter die Gleichstellung mit Feuerwehrleuten und Helfern des THW. So wurde im Innenausschuss des Bayerischen Landtags der entsprechende Antrag der Freien Wähler abgelehnt. Das Ergebnis ist bitter: Wer also als Aktiver eines Rettungsdienstes bei einem Einsatz wichtige Unterstützung leistet, hat auch künftig keinen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, Lohnfortzahlung oder Ersatz seines Verdienstausfalls sowie Ersatz seiner einsatzbedingten Sachschäden.


Damit stößt die CSU Tausende von Rettungshelfern vor den Kopf, die seit vielen Jahren ihre Gleichstellung mit Feuerwehrleuten einfordern. Wer für die notwendige Nachführung von einsatzwichtigem Material oder die Verpflegung der Einsatzkräfte sorgt oder sich um die weitere Betreuung der Verletzten oder Angehörigen von verstorbenen Opfern kümmert, wird damit weiterhin schlechter behandelt als diejenigen derselben Organisation, die Verunglückte bergen, erstversorgen und transportieren.


Die vor zwei Jahren erfolgte Gleichstellung der Kräfte des Rettungsdienstes mit denen der Feuerwehr ist zwar ein erster richtiger und wichtiger Schritt gewesen, wegen der erfolgten Ablehnung des Freie Wähler-Antrags seitens der CSU bleibt es aber künftig bei der Ungleichbehandlung der nicht am unmittelbaren Einsatz beteiligten ehrenamtlichen Rettungshelfer.



24 April 2015

Förderbescheide für schnelles Internet

Lange haben wir FREIE WÄHLER auf eine flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet gewartet. Was haben wir nicht in der vergangenen Legislaturperiode dieses Thema immer wieder im Landtag mit entsprechenden Anträgen zur Sprache gebracht. Nunmehr scheint auch für Unterfrankens Kommunen etwas Licht am Horizont erkennbar. Es ist längst überfällig, dass nun endlich mehr unterfränkische Kommunen schnelleres Internet durch eine entsprechende Förderung des Freistaats bekommen. Mit der erfolgten Übergabe einer Reihe von weiteren Förderbescheiden zum Internetausbau durch den bayerischen Heimatminister Dr. Markus Söder an Kommunen kann nun endlich der Ausbau zumindest in diesen Kommunen voran getrieben werden.

Karl-Heinz Laube  / pixelio.de

Karl-Heinz Laube / pixelio.de



Rund 88% aller fränkischen Gemeinden befinden sich derzeit in einem Förderverfahren, was meiner Ansicht nach vor allem an der Vereinfachung und Entbürokratisierung des Verfahrensablaufes liegt. Mehrfach habe ich mich in den vergangenen Monaten bei den nun zuständigen Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Lohr und Bad Kissingen über den Fortgang des Förderverfahrens informiert. Zweifelsfrei sind deutliche Fortschritte erzielt worden. Wir Freien Wähler haben bereits in der vergangenen Legislaturperiode auf eine Vereinfachung gedrängt, das Zwischenergebnis gibt uns jetzt Recht. Die relativ hohen Fördersummen zeigen aber auch, welch großer Nachholbedarf in der Region Unterfranken besteht.

In einem Punkt herrscht außerdem auch Klarheit: Die nunmehr erreichten 25 Prozent Versorgung mit schnellem Internet in unseren ländlichen Gemeinden Unterfrankens sind längst kein Grund, um in Jubelstürme auszubrechen. Wir müssen beim Breitbandausbau weiter Gas geben, gerade um den ländlichen Raum weiter attraktiv zu halten und zu machen. Deswegen bin ich froh, dass im Landkreis Main-Spessart die Gemeinden Birkenfeld (172566 Euro Zuschuss), Esselbach (54.882 Euro), Fellen (237.275 Euro), Karsbach (182714 Euro), Urspringen (164.758 Euro) und Zellingen  (89.332 Euro) den Förderbescheid des Freistaates erhalten haben. Im Landkreis Bad Kissingen sind die Gemeinden Burkardroth (232.000 Euro), Riedenberg (182.393 Euro) und Zeitlofs (701.146 Euro)

nun förderbeschieden worden. Im Landkreis Rhön-Grabfeld erhielten Bad Königshofen (72.550 Euro), Höchheim (215.601 Euro), Unsleben (60.764 Euro) und Wülfershausen a. d. Saale (454.226 Euro) den Förderbescheid und es kann endlich mit dem Ausbau begonnen werden.


13 April 2015

Ganztagsangebote an Grundschulen ausbauen

Nach der Landtagswahl 2013 hat Ministerpräsident Seehofer eine Ganztagsgarantie für alle bayerischen Schülerinnen und Schüler bis zum 14. Lebensjahr ausgesprochen. Dieses Versprechen konkretisierte er in seiner ersten Regierungserklärung nach der Wiederwahl im Herbst 2013 indem er sagte, dass diese Ganztagsgarantie bis 2018 in allen Schularten umgesetzt sein soll.

Tatsächlich tut sich in Bayerns Bildungslandschaft etwas: zum kommenden Schuljahr sollen die offenen Ganztagsangebote endlich auch an den Grundschulen ausgebaut werden. Diese Vereinbarung hat Seehofer nach der letzten Kabinettsitzung in München unterzeichnet. Es sollen bis zu 300 neue offene Ganztagsgruppen geschaffen werden, die teilweise sogar bis 18 Uhr geöffnet haben. Außerdem soll eine Ferienbetreuung der Kinder – gegen eine geringe Zuzahlung der Eltern – sichergestellt werden.

Ich finde es natürlich erfreulich, dass die Staatsregierung nicht mehr nur auf Betreuung, wie es bei der bisher an Grundschulen oft integrierten Mittagsbetreuung der Fall war, setzt, sondern auch auf Bildung. Von einem massivem Ausbau der Ganztagsbetreuung kann jedoch keine Rede sein, es handelt sich hier meiner Meinung nach um nicht mehr als um einen längst überfälligen Schritt, der die Eltern finanziell entlastet.

S. Hofschlaeger  / pixelio.de

S. Hofschlaeger / pixelio.de



Allerdings darf der im Freistaat insgesamt mit 4,3 Prozent sehr schlecht aufgestellte gebundene Ganztagsbereich dabei nicht in Vergessenheit geraten. Im Gegensatz zur offenen Ganztagsschule, die an den Nachmittagen hauptsächlich mit der Kommune und Jugendhilfe-Trägern kooperiert, steht an gebundenen Ganztagsschulen der rhythmisierte Unterricht über den ganzen Tag hinweg im Vordergrund.

Sprich harte Unterrichtsinhalte und sogenannte soft skills wechseln sich ab und entspannen so den Unterrichtsalltag. Musik- und Sportangebote sind dabei ebenso integriert wie die Hausaufgaben, sodass die Schüler beim nach Hause gehen alles für die Schule sprichwörtlich hinter sich lassen. Ich finde das wesentlich besser und für mich ist es das Zukunfts-Schulmodell, denn damit ist auch ein Stück Familienfreundlichkeit zurückgewonnen.

Aber bei der gebundenen Ganztagsschule sehe ich persönlich noch einen großen Handlungsbedarf, denn erstens gibt es bisher ganz wenige Ganztags-Grundschulen gebundener Art und zweitens mangelt es noch an Qualität. Da erinnere ich mich gerne an die Heuchelhof-Grundschule in Würzburg, die seit Jahrzehnten und lange bevor es offiziell in Bayern Ganztagsunterricht gab, dies vortrefflich umsetzt.

Wenn Seehofer sein Ganztags-Versprechen bis 2018 wirklich einhalten will, sollte er sich dort mal Rat einholen und dann würde er auch erfahren, dass mit den bisher eingestellten finanziellen Mitteln für den Ganztagsschulausbau kein Krieg zu gewinnen ist. Gute Schule braucht als Erstes genügend pädagogisches Personal und als Weiteres Vertrauen in die Eigenständigkeit der Schule vor Ort. Insofern brauchen wir hier in Bayern für einen solchen Quantensprung auch ein Loslassen vom Gängelband des Kultusministeriums. Und ein solch wichtiger Schritt wird nicht mit Sparmaßnahmen umsetzbar sein!


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