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11 April 2015

Frankenwein-Repräsentanz in München lässt auf sich warten

Immer wieder wird zumindest suggeriert, dass die Belange Frankens im Freistaat Bayern zu kurz kommen. Was die Präsentation des Frankenweins in der Landeshauptstadt München angeht ist dies definitiv so. Denn alle München-Insider wissen, dass es in bester Lage in der City eine Pfälzer Weinstube gibt, aber eine entsprechende Fränkische Weinstube sucht man vergebens.

Waldili  / pixelio.de

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Das war für uns FREIE WÄHLER schon vor Jahren Anlass dafür, sich mit mehreren Anträgen auch für eine entsprechende fränkische Wein-Repräsentanz in Münchens Innenstadt einzusetzen. Schließlich sollte der Frankenwein den Bayern mehr am Herzen liegen als irgendein auswärtiger Wein. Momentan ist die Anlaufstelle in Bezug auf Frankenwein in München der 'Alte Hof'. Allerdings ist dieses Lokal, wie es auch kürzlich ein verärgerter Bürger an mich heran getragen hat, eher höherpreisig und nicht im Blick von Otto-Normalverbrauchern.

Geplant ist deshalb die Einrichtung einer Vinothek in der Münchner Residenz. Die Residenz muss allerdings zunächst saniert und renoviert werden und danach kann auch die Vinothek dort eingerichtet werden. Das ist die Planung und Hoffnung zugleich, denn wie lange das noch dauert weiß Niemand so genau: das kommt auf den Fortschritt in der Münchner Residenz an.

Doch darauf werde ich mich nicht verlassen, auch wenn die Hoffnung zuletzt stirbt. Versprochen wurde die Vinothek nunmehr schon mehrere Jahre und die Umsetzung lässt auf sich warten. Deshalb werde ich der Staatsregierung nun mal mit einer Anfrage auf den Zahn fühlen, um sie ganz zart und sorgsam an Versprochenes zu erinnern. Einblick gibt unter Umständen auch ein Blick in den Haushalt des Bayerischen Landtages, denn dort müssten ja zumindest entsprechende Finanzmittel vorgesehen sein. Nachgeben werden wir Franken jedenfalls nicht. Erst wenn wir den ersten Frankenschoppen in der Vinothek in der Residenz in München trinken, ist unser Auftrag erfüllt.


9 April 2015

Mobile Reserven um 10 Prozent aufstocken

Es ist nahezu ein alljährliches Ritual, dass sich im Herbst und Winter die Klagen an den bayerischen Grund- und Mittelschulen wegen Unterrichtsausfall häufen. Dies liegt zuvorderst daran, dass schon zu Beginn des neuen Schuljahres die Unterrichtsversorgung an den Grund- und Mittelschulen auf Kante genäht ist. Dies bemängeln wir FREIE WÄHLER seit Jahren permanent und unsere Anträge auf Einstellung zusätzlichen Personals werden regelmäßig von der CSU-Mehrheit als Märchen aus Tausend und einer Nacht abgetan.

Wenn dann auch noch eine solche Grippewelle wie in diesem Jahr über Bayern hereinbricht, ist das Chaos vorprogrammiert. Eigentlich gibt es für solche Fälle ja die Mobilen Reserven. Diese speziellen Lehrkräfte nehmen von ihrer Stammschule aus wechselnde Aushilfseinsätze an Schulen, an denen Lehrkräfte ausfallen, wahr und stopfen somit die krankheitsbedingten Ausfälle. Erkrankt beispielsweise in Lohr eine Lehrkraft, könnte diese theoretisch von einer Mobilen Reserve vertreten werden.

Tim Reckmann  / pixelio.de

Tim Reckmann / pixelio.de



Wenn aber die Zahl der Mobilen Reserven nicht nach dem tatsächlichen Bedarf ausgerichtet ist, sondern schon für andere Ausfälle, wie z.B. Schwangerschaftsvertretung, Fortbildungsvertretung etc. herhalten musste und dann noch eine Grippewelle hereinbricht, kann das System natürlich nicht mehr funktionieren.

Seit vielen Jahren werden die Mobilen Reserven mit derselben Gesamtzahl an Stellen aufgestellt und das, obwohl ebenfalls seit vielen Jahren bekannt ist, dass diese Stellen beispielsweise aufgrund von Elternzeiten oder gesundheitlich bedingten Ausfällen bereits in der ersten Wochen fest an den Schulen eingesetzt werden müssen. Aufgrund der knappen Lehrerversorgung und der mangelhaften Besetzung von Mobilen Reserven kann der Unterricht – wenn überhaupt – gerade so aufrecht erhalten werden, Förder- und Differenzierungskurse, die vor allem an Grund- und Mittelschulen unverzichtbar sind, entfallen fast vollständig.

Meiner Meinung nach kann es nicht sein, dass der Unterrichtsbetrieb unter der vorsätzlichen Fehlplanung des Kultusministeriums leiden muss. Deshalb haben wir FREIE WÄHLER bereits zum Doppelhaushalt 2015/16 1.000 zusätzliche Lehrerstellen gefordert, und nunmehr kürzlich unter anderem auch eine Aufstockung der Mobilen Reserve um 10 %.

Eine intelligente Planung ist unabdingbar, denn nur mit ausreichend Personal kann eine gute Unterrichtsversorgung sichergestellt werden – und diese sollte höchste Priorität haben!


9 April 2015

Rund 700 Fördertöpfe für Kommunen und Firmen

Die Vielfalt der Zuschussmöglichkeiten für Kommunen und Firmen im Freistaat Bayern ist unübersehbar. Bayern als ein reiches Land stellt annähernd 700 Fördertöpfe über seine verschiedenen Ministerien zur Verfügung, ein Dschungel für Gemeinden, Städte und Landkreise sowie Unternehmer.

birgitH  / pixelio.de

birgitH / pixelio.de



Diese Zahl verschreckt nahezu und ist meinem Dafürhalten einfach zu viel des Guten. Wer soll da den Überblick behalten? Und es ist kein Märchen, sondern Wirklichkeit, dass einige Großstädte sich tatsächlich einen eigenen Fördertopf-Manager halten, um up-to-date zu sein und rechtzeitig am Ball der Fördertöpfe zu sein.

Natürlich sind Zuschüsse aus Fördertöpfen gleich welcher Art wichtig, vor allem um Kommunen zu unterstützen und um gleichwertige Lebensverhältnisse zumindest anzustreben. Und da gibt es im Freistaat bekanntlich einigen Nachholbedarf - und das trotz annähernd 700 Fördertöpfen.


4 April 2015

Keine Experimente mit ärztlicher Versorgung auf dem Land

Medizinische Versorgung im ländlichen Raum stärken

Die Gesundheitsversorgung der regionalen Bevölkerung ist ein elementarer Baustein für die Daseinsvorsorge unserer Gesellschaft. Umso wichtiger ist es, die lokale Gesundheitsversorgung fortlaufend zu verbessern und die bestehenden Strukturen zu festigen und zu optimieren. Wie dies auch zukünftig gestaltet werden kann, darüber habe ich mich mit Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) ausgetauscht. Die KVB warnte im Gespräch vor den negativen Auswirkungen auf die ambulante medizinische Versorgung, gerade im ländlichen Raum, sollte der Entwurf des neuen Versorgungsstärkungsgesetzes (VSG) von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe tatsächlich umgesetzt werden. Die  größten Bedenken habe ich nach diesem Gespräch wegen dem möglichen Abbau von Arztsitzen auf der Grundlage bundesweiter Durchschnittszahlen, welche die konkreten regionalen Besonderheiten außer Acht lassen.  Diese Regelungen führen nicht dazu, dass die Niederlassung in ländlichen Regionen für junge Ärzte attraktiver wird.

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Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zukünftig Praxen in sogenannten überversorgten Bereichen nicht mehr nachbesetzt werden sollen, wenn der Inhaber, z.B. aus Altersgründen, ausscheidet. Diese Regelung ist eigentlich dazu gedacht, für eine Umverteilung der Arztsitze aus den städtischen Ballungszentren heraus zugunsten der ländlich geprägten Regionen zu sorgen. Da befürchte ich ehrlich gesagt negative Folgen für die wohnortnahe medizinische Versorgung der Main-Spessarter, sollte der Gesetzentwurf tatsächlich greifen. Gerade in unserer Region, die aufgrund des demografischen Wandels mit  einer immer älter werdenden Bevölkerung die landärztliche Versorgung am nötigsten hat, kann nicht ernsthaft über Praxisschließungen diskutiert werden. Deshalb spreche ich mich klar gegen diese vom Gesetzgeber beabsichtigten Regelungen aus. Vielmehr fordere ich die Bundesregierung auf, stärkere Anreize für die Niederlassung im ländlichen Raum zu schaffen um bestehende und funktionierende Strukturen zu erhalten und weiter ausbauen zu können. Denn rein statistisch gäbe es im Main-Spessarter Raum sogar noch 1,5 freie Hausarzt- und 2,5 freie HNO-Arztsitze zu besetzen. Und das wäre echte Infrastrukturstärkung für den ländlichen Raum.

Hier finden Sie  eine Übersicht über die ambulante Versorgung in der Region Main-Spessart. Beachten Sie bitte auch die detaillierteren Informationen im Versorgungsatlas der KVB.


4 April 2015

Feuerwehren bekommen mehr Geld vom Freistaat

Bayerns Feuerwehren erhalten rückwirkend zum 1. März 2015 eine um durchschnittlich 20 Prozent höhere Förderung für die Anschaffung von Fahrzeugen und Einsatzgeräten sowie den Bau und die Modernisierung von Gerätehäusern. In den strukturschwachen Regionen mit besonderem Handlungsbedarf – dazu zählen mehrere Landkreise in Unterfranken, u.a. Main-Spessart – kommt sogar noch ein fünfprozentiger Aufschlag dazu. Damit setzt der Bayerische Landtag auch ein strukturpolitisches Signal für den ländlichen Raum.

Die jährliche Feuerwehrförderung des Freistaats steigt damit um 6,5 auf knapp 40 Millionen Euro. Für ein rund 250 000 Euro teures Standardlöschfahrzeug erhöht sich damit zum Beispiel die Förderung in den sogenannten Räumen mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) von zuletzt 73 000 auf knapp 93 000 Euro. Den Differenzbetrag müssen die Standortkommunen der Feuerwehren finanzieren.

Christoph Ehleben  / pixelio.de

Christoph Ehleben / pixelio.de



Auch der Vorsitzende des Landesfeuerwehrverbandes, Alfons Weinzierl, sprach von einem "Sprung nach oben" in der Förderung. Damit werde deutlich mehr ausgeglichen als die Preissteigerungen seit der letzten Erhöhung 2012. Die neuen Fördersätze von durchschnittlich 35 Prozent seien ein "echter Mehrwert für die Kommunen“.

Die bayerischen Feuerwehren können sich damit leichter modernstes Gerät und optimale Ausrüstung für ihre etwa 260 000 Einsätze im Jahr anschaffen. Neben der Erhöhung der Zuschüsse hat die Staatsregierung auch Änderungen an den Förderrichtlinien vorgenommen. So erhalten Kommunen beim Bau von gemeinsamen Atemschutzwerkstätten und -übungsanlagen einen Förderaufschlag von 10 Prozent. Neu in die Förderung aufgenommen wurde ein neues Kombinationsfahrzeug für Löscheinsätze und den Transport von einsatzbezogener Ausrüstung. Dies helfe vor allem kleineren Gemeinden, für die sich der Kauf von zwei getrennten Fahrzeugen oft nicht lohnt. Aufgestockt werden zudem die Zuschüsse für den Bau von Stellplätzen an Feuerwehrhäusern. Damit wird den Unfallverhütungsvorschriften sowie dem Trend zu immer größeren Fahrzeugen Rechnung getragen.


4 April 2015

Erstklässler sollen erst richtig Deutsch lernen

Ist es sinnvoll, dass Schüler ab der ersten Jahrgangsstufe bereits Englisch lernen oder sollten sie nicht erst einmal die deutsche Sprache ordentlich beherrschen? An dieser durchaus diskussionswürdigen Frage entzündet sich derzeit ein Meinungsstreit auch im Bayerischen Landtag. Und ich führe diesen für uns FREIE WÄHLER zusammen mit anderen Gegnern des neuen Projektes der Staatsregierung an. Denn ich sage ganz klar, erst sollen unsere Schüler richtig und gut deutsch sprechen und schreiben bevor bereits Englisch als sogenannter bilingualer Unterricht eingeführt wird. Denn eines ist unbestritten: Die Erfahrung zeigt, dass die bayerischen Grundschüler erhebliche Defizite in Deutsch haben, dies belegen zahlreiche Experten aus Grund- und weiterführenden Schulen.

Uns FREIEN WÄHLERN ist es daher am wichtigsten, dass Kinder erst einmal Deutsch lernen und diesbezügliche Defizite beheben, bevor sie an eine Fremdsprache herangeführt werden. Selbst die Protagonisten des bilingualen Unterrichts stimmen mir in diesem Punkt zu. Der geplante bilinguale Unterricht ist unserer Meinung nach nur dann sinnvoll, wenn hierfür erstklassig ausgebildetes Lehrerpersonal zur Verfügung steht. Es muss unter allen Umständen verhindert werden, dass Bildungsminister Spaenle das nächste halbgare Projekt startet.

olga meier-sander  / pixelio.de

olga meier-sander / pixelio.de



Schauen wir nach Österreich, das uns diesbezüglich meilenweit voran ist und wo bilingualer Unterricht längstens zum Alltag gehört. Dort werden speziell geschulte muttersprachliche Lehrer, sogenannte 'native speakers' eingesetzt - oder Kolleginnen und Kollegen, die zuvor mindestens grundständig Englisch im Hauptfach studiert haben. Ab September soll dies an 20 Modell-Grundschulen ausprobiert werden, ansonsten sind die nötigen Grundvoraussetzungen aus der Sicht von uns FREIEN WÄHLERN nicht annähernd gegeben. Und über Fortbildungen kann so schnell kein Schmalspur-Grundschul-Englischlehrer zum Englisch-Profi gemacht werden.

Bereits heute kritisieren vor allem Realschul- und Gymnasiallehrer, dass die bereits in der 3. und 4. Jahrgangsstufe vermittelten Englisch-Kenntnisse für das Erlernen der englischen Sprache an den weiterführenden Schulen alles andere als zielführend sind, sogar kontraproduktiv. Wollen wir also auf die schlechten Erfahrungen, die bisher im bayerischen Schulsystem mit Englisch an den Grundschulen vorliegen, weitere Fehler drauf satteln? Für mich ist deshalb die Antwort klar: nur erstklassig ausgebildete Englisch-Grundschullehrer können den Erst- und Zweitklässlern auch sinnvoll Englischkenntnisse beibringen.

Und bis diese entsprechend ausgebildet sind vergehen mindestens drei Jahre. An Gymnasien und Realschulen halten wir bilingualen Unterricht für äußerst sinnvoll. Allerdings müssen auch hier ausreichend Lehrerressourcen vorhanden sein - und davon sind wir in Bayern angesichts einer auf Kante genähten Unterrichtsversorgung leider weiter entfernt denn je.

Und einen anderen Haken hat das vom Kultusministerium promotete Projekt auch noch: Lediglich in den musischen und Sachfächern soll das Englisch vermittelt werden. So soll etwa im Sachkunde-Unterricht der Wasserzyklus auf Englisch erklärt werden. Jetzt mal ganz ehrlich, wer von Ihnen könnte das auch nur annähernd? Und welches Fach-Englisch ist dazu nötig? Sicher mehr als eine Grundschul-Lehrerin gelernt hat! Also, es gibt noch viel Diskussionsbedarf.

 

Zur weiteren Lektüre hänge ich hier noch drei interessante Links, bei denen das Für und Wider ausgiebig dargelegt wird, an: Viel Spaß beim Lesen!

Hier meine Stellungnahme für die Bayerische Staatszeitung zum Thema bilingualer Unterricht: BSZ FdW Zweisprachiger Unterricht FREIE WÄHLER Felbinger 14.04.2015-1

Hier ein Donaukurier-Artikel „Das große Englisch-Experiment“ vom 20.02.2015

Die Argumentation der CSU / Homepage von Joachim Unterländer

Und ein etwas älterer BLLV-Artikel aus dem Jahr 2012


4 April 2015

Teure Öffentlichkeitsarbeit der Staatsregierung – Geldverschwendung?

Was an öffentlichen Geldern so alles für Öffentlichkeitsarbeit zum Fenster hinaus geschmissen wird

Ob es der Druck von irgendwelchen Broschüren ist, der x-te Empfang oder aber auch nur der Kugelschreiber mit dem Staatswappen, alljährlich bekommen wir Abgeordneten im Nachgang zum Vorjahr einen Abschlussbericht mit einer Aufstellung über die Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit der Staatsregierung. Es ist echt spannend diese 43-seitige Auflistung einmal aufmerksam durchzulesen, denn darin finden sich durchaus Ausgabenpositionen, die einen nachdenklich stimmen. So habe ich mich schon immer über die Vielzahl von sogenannten Finanzempfängen des Ministers Söder gewundert, die er Monat für Monat in allen Teilen Bayerns abhält und seine Lobpreisungen über den bayerischen Staatshaushalt los wird. Auf Seite 19 der Auflistung kommt nun die Auflösung: satte 38.724,19 Euro wurden hierfür von der Staatsregierung aufgewandt.

I-vista  / pixelio.de

I-vista / pixelio.de



Über einen anderen Posten habe ich  mich schon einmal aufgeregt: über die vom Kultusministerium jedem Schüler viermal im Jahr zu verteilende Eltern-Zeitschrift „Schule & Wir“. Rein zufällig wird darin nicht etwa objektiv über das erfolgreiche, bayerische Schulsystem geschrieben. Nein, da passiert es auch mal ganz geplant, dass politische Wertungen auf subjektiver Basis hinsichtlich des Schulsystems dort zu lesen sind und zwar ohne Angaben von Quellen. Immerhin ist das der bayerischen Staatsregierung rund 407 000 Euro wert, wie auf Seite 14 zu lesen ist.

Für die Podcast-Produktion, von wem auch immer, sind auf Seite 15 immerhin auch 15 700 Euro ausgewiesen. Kaum zu glauben, dass ein Podcast nicht auch eine politische Botschaft enthält, mithin also bezahlte Parteiarbeit der CSU darstellt. Allerlei Kuriositäten sind in den 43 Seiten versteckt, viele Flyer von denen mit Sicherheit zwei Drittel eher als Altpapier verschrottet werden, da sie irgendwo in irgendeinem Gebäude oder einem Amt herum liegen ohne wirklich an den Mann und die Frau zu kommen und am Jahresende dann in den Abfall wandern. Bei der Vielzahl von zumeist unnützen Hochglanz-Flyern habe ich irgendwann beim hundertsten Flyer aufgehört zu zählen. Aber bitte schön, machen Sie sich selbst ein Bild davon, was mit unseren Steuergeldern alles Unnützes gemacht wird. Genehmigen lässt sich das im Übrigen die Staatsregierung von ihrer CSU-Mehrheit.

Hier können Sie die ausführliche Auflistung der Ausgaben der Staatsregierung für Öffentlichkeit einsehen.


31 März 2015

Räume mit besonderem Handlungsbedarf

Immer wieder ist angesichts des mit dem demografischen Wandel verbundenen Bevölkerungsrückgangs vor allem in den ländlichen Regionen von der Forderung nach gleichwertigen Lebensbedingungen in ganz Bayern die Rede. Doch tun sich die Politiker im Reden oft leichter als im Handeln. Seit geraumer Zeit steht nunmehr der Begriff des „Raumes mit besonderem Handlungsbedarf“, auch RmbH abgekürzt, im Raum. Genau mit diesen vier Buchstaben RmbH sollen Maßnahmen zur Erlangung gleichwertiger Lebensbedingungen im Freistaat ermöglicht werden.


Aber was genau ist unter einem Raum mit besonderem Handlungsbedarf zu verstehen? Dies möchte ich Ihnen an einem Beispiel erklären: Räume mit besonderem Handlungsbedarf sind strukturschwache und strukturschwächere Regionen oder auch nur einzelne Kommunen. Um diese besonders zu fördern und vorhandene Nachteile auszugleichen, wurden sie in ein Förderprogramm aufgenommen. Insgesamt 26 Landkreisen und 57 Einzelgemeinden wurde diese Etikettierung zuteil.


Ziel der Zuordnung strukturschwächerer Regionen und Kommunen zum Förderraum ist es, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in ganz Bayern anzustreben und im besten Fall sicherzustellen.




twinlili  / pixelio.de

twinlili / pixelio.de


Konkret bedeutet dies, dass strukturschwächere Regionen durch z.B. höhere Fördersätze beim Breitbandausbau bekommen um sich diesen (finanziell) leisten und in Zukunft mit strukturstarken Regionen auf diesem Gebiet eher mithalten zu können. Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern sind vor allem deshalb anzustreben, um weitere Abwanderungen von (Jung-)Familien vom ländlichen Raum in die Ballungsgebiete zu verhindern. Um auch für junge Menschen, Firmen und Familien attraktiv zu sein, bedarf es natürlich einer guten Infrastruktur, einer guten Bildungslandschaft und einem breiten Angebot an kulturellen Angeboten. Deshalb erhalten die RmbH’s aufgrund ihrer Strukturschwäche höhere Fördermittel z.B. bei Investitionen zugeteilt.


Der Staatsregierung stehen für die Stärkung strukturschwacher Regionen verschiedene Maßnahmen zur Verfügung. Beispielsweise kann dies gelingen, indem eine Dezentralisierung der bayerischen Hochschullandschaft erfolgt. In diesem Fall würden Hochschulen in ländliche Regionen ausgelagert, wie beispielsweise die Fachhochschule Deggendorf Dependancen in Freyung, Teisnach und Grafenau. Dies würde neben einer positiven Bevölkerungsentwicklung auch zu Industrieansiedlungen führen und somit Arbeitsplätze bieten. Voraussetzung für eine solch positive Entwicklung ist jedoch immer eine gewisse Grundinfrastruktur wie beispielsweise eine gute Internetanbindung, auf die sowohl Hochschulen als auch Firmen und Familien nicht verzichten können/wollen.


Deshalb ist mir die Förderung beim Breitbandausbau ein besonderes Anliegen, für das ich mich bereits seit langem stark mache. Endlich kommt es auch in Unterfranken voran. Bei meinen Besuchen an den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Bad Kissingen und Lohr konnte ich mich davon überzeugen.


Aber hier noch einige grundsätzliche Erklärungen für Räume mit besonderem Handlungsbedarf:


Generell versteht man darunter Regionen mit besonderem strukturpolitischen Handlungsbedarf und Herausforderungen, wie beispielsweise eine bisher unzureichende Internetversorgung. Das Grundprinzip der Staatsregierung ist einfach: solche Regionen mit besonderem Handlungsbedarf sollen in den Förderraum aufgenommen und vorausschauend gestärkt werden. Für diese Zuteilung wurde im Landesentwicklungsprogramm 2013 fünf Kriterien der Bereiche Wirtschaft und Demographie festgelegt, die hier berücksichtigt werden. Zu diesen Kriterien zählen die Beschäftigungsdichte und die Arbeitslosenquote einer Region, das verfügbare Einkommen, die Bevölkerungsprognose und der Wanderungssaldo junger Menschen.



23 März 2015

Ferienbetreuung muss endlich auf gesunde Füße gestellt werden

Demnächst stehen wieder Ferien an. Diesmal sind es zwar nur die Osterferien, aber immerhin können auch „kurze“ Ferienzeiten für Eltern und Alleinerziehende zum Problem werden. „Wohin mit den Kindern?“, lautet nicht selten die Frage wenn beide Elternteile berufstätig sind und sonstige Familienangehörige nicht vor Ort sind, um die Betreuung der Schulkinder oder auch des Kindergartenkindes – für den seltenen Fall, dass auch die KiTa Ferien-Schließzeit hat – zu übernehmen.

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Eindrucksvoll schilderten bei einem Runden Tisch des MehrGenerationenNetz Bad Kissingen betroffene Mütter und Väter "ihr Schicksal". Von der Verteilung der hart erarbeiteten Urlaubstage beider berufstätiger Eltern auf die Ferienzeiten zur Betreuung der Kinder bis hin zum Spagat einer alleinerziehenden Mutter überhaupt einen Job zu finden, bei dem der Arbeitgeber auf die Betreuung des Kindes bereit war, Rücksicht zu nehmen. Die große Frage war natürlich, welche Lösungen für die Betreuung in den Ferien überhaupt möglich sind und wer letztendlich dafür die Verantwortung übernimmt und somit die Kosten tragen soll.

Für uns FREIE WÄHLER steht schon seit langem fest, dass Bildung eine Staatsaufgabe ist und deshalb der Staat auch dafür verantwortlich ist ein funktionierendes und passgenaues Bildungs- und Betreuungsangebot anzubieten und zu bezahlen.

Die Zeiten, dass der Kindergartenbesuch Zeitvertreib ist und die Schulkinder am Nachmittag nach Hause zu Mama und Papa gehen, sind längstens vorbei. Frühkindliche Bildung beginnt heute im Kindergarten und setzt sich in der Schule nahtlos fort, nur die Betreuung der Kinder bekommt im staatlichen System einen Knick. Und der Ruf von Wirtschaft und Staat nach Fachkräften und einer möglichst zeitnahen Rückkehr junger Eltern in den Beruf erfordert endlich auch ein Umdenken und Nachjustieren von der Politik.

Da nützt es eben wenig, wenn der Kindergarten "nur" von 7.30 bis 17.00 Uhr geöffnet ist und in den Ferien drei Wochen zu hat. In diesen drei Schließwochen braucht es auch ein staatlich ermöglichtes und kommunal gestaltetes Betreuungsangebot. Das wird zu einer Zukunfts-Herausforderung für Kommunen und Unternehmen. Beispiele wie die Haßfurter Firma UPONOR oder die Marktheidenfelder WAREMA, die schon mehrfach für ihre Familienfreundlichkeit ausgezeichnet worden sind, zeigen, dass es geht: mit eigenen Betreuungs-Angeboten in den Ferien für die Kinder der Betriebsangehörigen. Auch die Gemeinden Burkardroth, Premich oder Nüdlingen, die dies als "freiwillige" Leistungen für ihre jungen Eltern anbieten und bezahlen, sind noch vorbildliche Einzelfälle. Ich bin kein Prophet, bin mir aber sicher, dass es spätestens in 5-10 Jahren die Regel sein wird. Denn eine Kommune, die attraktiv für junge Familien und Unternehmen sein will, die die besten Fachkräfte haben möchte, wird um diese Weiterentwicklung der Bildungs- und Betreuungsangebote nicht umher kommen.


20 März 2015

Schülerschwund in Bayern

Was sind notwendige Konsequenzen?

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Auf diese Frage kann es keine pauschale Antwort geben, denn die demografisch bedingte Entwicklung der Schülerzahlen ist in einem Flächenland wie Bayern sehr differenziert zu betrachten. Regional betrachtet, können wir allerdings feststellen, dass der Großraum München in den kommenden Jahren nicht mit einem Rückgang rechnen muss. Ganz unterschiedlich stellt sich die Situation allerdings in den ländlichen Räumen aller Regierungsbezirke dar. Hier wird es je nach Region und Schulart zu einem Schülerschwund und folglich zu Veränderungen kommen. Diese Tatsache sollten wir aber nicht als Risiko, sondern als Chance begreifen. Denn: Wir haben inzwischen einige Zukunftsaufgaben in der Bildungspolitik zu erfüllen, die das Lernen in kleinen Klassen voraussetzen. Ich möchte hier als Beispiel die Umsetzung der Inklusion oder die verstärkte individuelle Förderung aller Kinder und Jugendlichen nennen. Aus diesem Grund fordern wir FREIE WÄHLER seit langem, dass alle wohnortnahen kleinen Grundschulstandorte erhalten werden müssen. Es geht hierbei natürlich um kurze Wege für unsere Kinder, aber auch darum, dass die Schule am Ort ein Standortfaktor für junge Familien und ein reges gesellschaftliches Leben bildet. Dass dies möglich ist, zeigt unser Nachbar Tirol seit Jahren. Sogar mit nur in einer Klasse kann dort ein Standort gesichert werden. Voraussetzung ist, dass wir die so genannte demografische Rendite, also die Zahl der Lehrerstellen, die bei rückgehenden Schülerzahlen rein rechnerisch frei werden würden, im Schulsystem belassen und zusätzliche Lehrerstellen schaffen. Das ist notwendig, um kleinere Einheiten zu sichern und die angesprochenen Zukunftsaufgaben umzusetzen. Dazu braucht es auch Freiheit und Verantwortung vor Ort. Wir wollen deshalb erreichen, dass die Landkreise und Kommunen, aber auch die einzelne Schule vor Ort mehr individuelle Gestaltungsfreiheiten erhält. Die Zielrichtung muss sein, mehr regionale Schulentwicklung zu ermöglichen und nicht jede Kleinigkeit auf Ministeriums- oder Regierungsbezirksebene zu reglementieren.


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