All posts in Politik

27 Mai 2014

Gebietsbetreuer als Vermittler für den Landschaftsschutz erhalten

Es ist in der Politik stets gut zu wissen, wer einem weiter helfen kann. Ich bin nun gewiss kein Landwirtschafts- oder Umwelt-Experte, aber dafür meine Landtagskollegin und unsere künftige Europa-Abgeordnete Ulrike Müller. Deshalb habe ich sie wenige Tage vor der Europa-Wahl gerne zu mir in den Landkreis geholt, um mir bei einem Hilferuf des Landschaftspflegeverbandes mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Denn dem Erfolgsmodell der sogenannten Gebietsbetreuer beim Landschaftspflegeverband droht ab April 2015 das Aus. Hintergrund ist, dass der bisherige 50% Finanzierungsanteil durch den Europäischen Sozialfonds dann wegfallen soll. Deshalb sind wir gemeinsam mit der für den Landkreis Main-Spessart verantwortlichen Gebietsbetreuerin Christiane Brandt nach Wiesenfeld zur Schafherde der Familie Bruder gekommen. Am Wiesenfelder Ständelberg  erklärten Brandt und Schäfer Thomas Bruder, wie sich die Zusammenarbeit zwischen Schäfer und Gebietsbetreuer gestaltet. „Wir leisten vor allem Vermittlungs- und Aufklärungsarbeit und streben ein Miteinander zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Tourismus an“, so Brandt.


02


An Beispielen wurde uns verdeutlicht, wie wichtig die Arbeit der Gebietsbetreuer ist. So hätten beispielsweise Spaziergänger den Schäfer angezeigt, weil seine Schafe Orchideen und Edelweiß beim Weiden zertrampeln würden. Dazu muss man aber wissen, dass es diese Blumenvielfalt am Ständelberg nicht geben würde, wenn die Schafe nicht da wären, da sie die Landschaft vor einem Zuwuchern mit Gestrüpp schützen. Nur dadurch haben wir überhaupt diese Vielfalt. Die Gebietsbetreuer müssen deshalb sehr viel Aufklärungsarbeit über die Flora und Fauna der Muschelkalkböden mit ihren Magerrasen leisten.


Meine Kollegin Ulrike Müller, selbst Landwirtin, kennt aus eigener Erfahrung die Schwierigkeiten bei der Aufklärungsarbeit. Sie hat mit ihrer Familie einen Landwirtschaftsbetrieb auf 1000 Meter Höhe im Allgäu: „Es hat sich als sehr positive Maßnahme herausgestellt, die Gebietsbetreuer flächendeckend in Bayern einzustellen. Ich werde mich deshalb für einen Erhalt dieser Stellen einsetzen“, so Müller.




Dirk Maus  / pixelio.de

Dirk Maus / pixelio.de


Wie die Stellen erhalten werden können ist derzeit zwar noch unklar. Klar ist hingegen, dass wir den Finanzierungsanteil des Europäischen Sozialfonds auf andere Schultern verteilen müssen. Deswegen werde ich zunächst eine Anfrage an die Bayerische Staatsregierung stellen, wie die den Erhalt der bayernweit 36 Gebietsbetreuer ab 2015 sicher stellen möchte. Wir FREIE WÄHLER könnten uns schon vorstellen, die Zuschüsse aus dem bayerischen Naturschutzfonds aufzustocken oder eine Förderung aus dem europäischen LEADER-Programm anzustreben. Einen Wegfall der Stellen werden wir nicht akzeptieren, schließlich wollen wir so einmalige Kulturlandschaften wie hier in Karlstadt am Main erhalten und dafür brauchen wir so engagierte Gebietsbetreuer wie Frau Brandt. 



27 Mai 2014

Gesetzeswidrige 10 H-Regelung vom Bundesrat abgelehnt

Noch wenige Tage vor der Europawahl erhielt der Wahl-Populismus von Ministerpräsident Seehofer einen herben Dämpfer. War er mit dem Thema 10-H-Regelung noch bei Landes- und Bundestagswahl auf Stimmenfang gegangen und hatte allen Windkraftgegnern kräftig Honig ums Maul geschmiert, so fiel die Polit-Maskerade noch rechtzeitig vor der Europawahl und das Schmierentheater um die umstrittene und gesetzeswidrige 10-H-Regelung ist damit nahezu am Ende. Denn der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23. Mai 2014 einen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Zuständigkeitsregelung für Mindestabstände zwischen Windrädern und Wohnhäusern abgelehnt.


690938_original_R_by_Erwin Lorenzen_pixelio.de(Bild: Erwin-Lorenzen / Pixelio)


Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass er die vorgesehene Länderöffnungsklausel als überflüssig und im Hinblick auf die notwendige Umsetzung der Energiewende als kontraproduktiv ansieht. Zudem betonen die Länder, dass sie auch aus fachlichen Gesichtspunkten kein Bedürfnis für eine Länderöffnungsklausel sehen. Bereits nach geltendem Recht sei nämlich über bauplanungsrechtliche und immissionsschutzrechtliche Regelungen gewährleistet, dass angemessene Abstände zur Wohnbebauung einzuhalten sind.


Der Gesetzentwurf sollte länderspezifische Regelungen für Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnhäusern ermöglichen. Dies trägt nach Darstellung der Bundesregierung dem Umstand Rechnung, dass angesichts der gewachsenen Gesamthöhe von Windenergieanlagen die Akzeptanz dieser Anlagen vielfach von der Entfernung zu Wohnhäusern abhängt. Den Ländern sollte daher die Befugnis eingeräumt werden, durch Landesgesetze Mindestabstände zu bestimmten baulichen Nutzungen festlegen zu können.


Mit dieser Entscheidung gegen den Gesetzesentwurf könnte die Windkraft als effiziente regenerative Energie wieder Fahrt aufnehmen und die Energiewende insgesamt wieder deutlich mehr dezentral umgesetzt werden. Gerade vor dem Hintergrund der Stromtrassen-Diskussion ein gutes Signal zur rechten Zeit.

Ministerpräsident Seehofer kümmert diese ablehnende Haltung scheinbar dennoch nicht, denn im bayerischen Kabinett hat er in dieser Woche nun einen erneuten Vorstoß mit einer Baugesetzänderung vollzogen, die den Kommunen den ’Schwarzen Peter’ zuschiebt und es in die kommunale Hand legt, ob die Genehmigung eines Windrades auch unter weniger als 10H-Abständen möglich sein soll. Ich meine, dass das eine ganz unfaire Nummer ist, denn damit will der sich selbst in dieser Sache aussichtslos ins Aus sich manövrierende Seehofer nun die Schuld Anderen zuschieben. Ein echter ’Schwarzer Horst’!  


27 Mai 2014

Die Schattenseiten des TTIP

Blinker und Chlorhühner: Wie sich das Transatlantische Freihandelsabkommen auf die Region auswirken könnte


Hätte man vor knapp zwei Monaten auf der Straße gefragt was das Kürzel TTIP bedeutet, hätte es vor allem verständnislose Blicke gegeben. Inzwischen haben die vier Buchstaben Karriere gemacht. TTIP, das Transatlantische Freihandels- abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten, ist in aller Munde – und mit jeder Woche, die verstreicht, wächst die Zahl der Kritiker: Schadensersatzklagen, die große Konzerne gegen Staaten fahren können, Hormone im Fleisch und künstliches Saatgut auf den Feldern sind einige Punkte, die neuerdings immer häufiger aufkommen.


Im Grunde ist schnell erzählt, was die EU und USA mit dem Freihandelsabkommen wollen. Es geht darum, untereinander leichter Waren auszutauschen und so die Wirtschaft anzukurbeln. Befürworter des Abkommens erzählen dann das Beispiel der Blinker, die in den USA orange, in der EU gelb sein müssen. Eine willkürliche Norm, die aber Autoherstellern das Leben schwermacht. Mit dem TTIP würden sich die Vereinigten Staaten und die Europäische Union bereit erklären, die Norm des anderen anzuerkennen und den Autobauern dadurch helfen, Zeit und Geld zu sparen.




Erich Westendarp  / pixelio.de

Erich Westendarp / pixelio.de


Gegner, zu denen ich auch gehöre, erzählen das Beispiel vom Chlorhuhn. In den USA ist es nämlich üblich, Hühner in Chlor zu baden, um sie möglichst keimfrei auf den Tisch zu bringen. In der EU ist das vom Lebensmittelrecht her unmöglich. Wie ich finde zu Recht! Akzeptieren EU und USA also die Genehmigungsverfahren des jeweils anderen, kommt auch das mit Chlor versetzte Huhn in die Fleischtheke. Pfuideifl! Deshalb sehe ich als Kritiker das TTIP als den Tod der Demokratie – hingegen glauben Befürworter an die Zukunft und werden nicht müde zu betonen, dass die Verhandlungen noch laufen und die Informationen, die an die Öffentlichkeit gedrungen sind, nur einen sehr verzerrten Blick auf das Abkommen ermöglichen. Aber genau in diesem Punkt liegt meiner Ansicht nach der Knackpunkt: Wir brauchen Transparenz bei den Verhandlungen und kein Hinterzimmer-Gemoschel! Einig sind sich in einem Punkt alle: Kommt das TTIP, wird es sich auf alle Bereiche auswirken – auch auf die direkt vor der Haustüre.


Für mich ist die Situation klar: Freihandelsabkommen können die kommunale Daseinsvorsorge gefährden. Damit könnte sogar die Trinkwasserversorgung in öffentlicher Hand bedroht sein. Zwar bestreiten das wiederum die sogenannten Befürworter, aber Fakt ist, dass die Trinkwasserprivatisierung erst einmal auf Eis gelegt wurde, aber noch nicht endgültig ad acta. Deshalb sind die Bürger zu Recht verunsichert und ich höre immer wieder besorgte Menschen fragen: TTIP, was ist das? Warum sollte mich etwas, das in der EU verhandelt wird, interessieren? Doch das Freihandelsabkommen kann sich auch auf die Felder der Landwirte in der Region auswirken: Wenn eine Genmaissorte in den USA zugelassen wird, müsste diese automatisch auch in der EU zugelassen werden. Damit sind alle unsere Bemühungen zunichte, gen-technisch veränderte Pflanzen von unsren Äckern fern zu halten.


Ziel des Freihandelsabkommens ist es, mehr Wachstum für die EU und die USA zu erzielen. EU-Kommissar Karel De Gucht lässt bei seiner Werbetour für das Abkommen Zahlen sprechen: Der Wegfall von Exportschranken in die USA bringe Europa 120 Milliarden Euro mehr Wirtschaftsleistung im Jahr. Ein Drittel aller Exporte in die USA seien deutsch. Wir leben in einer globalisierten Welt, das sei nicht zu ändern, aber wir wollen sie wenigstens gestalten. Da bin ich durchaus anderer Meinung. Wir brauchen diese höheren Handelsschranken, denn fallen erst einmal die Schranken, sind die Folgen nicht mehr zu kanalisieren.


Nach Schätzungen könnte das Freihandelsabkommen zwischen EU und USA die Wirtschaftsleistung um 0,5 Prozent jährlich steigern. Da muss ich ganz klar sagen, das ist mir zu wenig für das damit verbundene Risiko. Zwar würde dies Experten-Prognosen zufolge Hunderttausende neue Arbeitsplätze europaweit bedeuten, vielleicht auch ein paar in unserer Region, aber auch da sage ich: Arbeitsplätze können wir auch anders rekrutieren.


Insofern habe ich einen klaren Standpunkt: Wir sollten die hohen EU-Standards behalten und auf das Freihandelsabkommen mit den USA in der jetzigen Form verzichten. Denn wir wollen weder Gentechnik auf unseren bayerischen Feldern noch Klonfleisch oder Chlorhühnchen haben.




Rosel Eckstein  / pixelio.de

Rosel Eckstein / pixelio.de


Und zu 0,5 Prozent Wirtschaftswachstum im Jahr muss man zum Vergleich wissen, dass Deutschlands  Wirtschaft allein im vergangenen Jahr um 0,8 Prozent gewachsen ist. Und das ganz ohne TTIP! Insofern rechtfertigt dieses Argument kein Abkommen wie TTIP. Denn für so einen geringen Prozentsatz Wirtschaftswachstum möchte ich die Demokratie nicht aufs Spiel setzen. Diese könnte unter anderem durch den Teil „Investorenschutz“ im Abkommen ausgehöhlt werden. Ihn können ausländische Konzerne nutzen, wenn sie ihre Rechte verletzt sehen. Dann dürfen sie gegen Staaten vor ein Schiedsgericht ziehen. Ein Passus, der in vielen Abkommen vorkommt – und der inzwischen in Verruf geraten ist. Konzerne nutzen ihn immer stärker, um gegen unliebsame Gesetze und Auflagen der Industriestaaten vorzugehen. Zwei Fälle ragen dabei heraus: die Klagen von Philip Morris gegen die Tabakgesetze in Australien und von Vattenfall gegen den Atomausstieg. Der Philip-Morris-Konzern fordert mehrere Milliarden Australische Dollar, 3,5 Milliarden Euro Schadensersatz fordern die Schweden von Deutschland.


Auch wenn die Verhandlungen zum Investorenschutz gerade auf Eis gelegt sind, die Bevölkerung weiß von TTIP wenig, und das ist der größte Kritikpunkt. Die Informationspolitik der EU ist schlecht. Deshalb bin ich jetzt froh, dass mit meiner Noch-Landtagskollegin Ulrike Müller nun eine Freie Wählerin ins EU-Parlament einzieht. Unser Fraktions-Chef Hubert Aiwanger fordert sogar eine Volksabstimmung über das Abkommen. Da hat er gar nicht so Unrecht, denn damit würde man die Menschen endlich bei so wichtigen und folgeschweren Entscheidungen mitnehmen und einen Beitrag dazu leisten, dass die Politik- und/oder Europa-Verdrossenheit abgebaut werden könnte. Sicher wird man Abkommen dieser Art, von denen es ja in Deutschland und in der EU eine Unmenge gibt, nie völlig öffentlich verhandeln können. Aber ich habe Verständnis für den Wunsch nach Transparenz und fordere diese selber ein.


Die gab es übrigens schon vor ein paar Jahren bei den Verhandlungen zum Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen (ACTA), das ebenfalls auf starke Kritik stieß. Doch der Protest der Bevölkerung wurde nicht weniger. Kurze Zeit später legte die EU die Verhandlungen für das Abkommen auf Eis.



22 Mai 2014

Lernen fürs Leben: Fehlanzeige

Nüchterne Bilanz eines G 8-Betroffenen: Es wird viel gelernt, aber keine Bildung vermittelt


Respekt vor Matthias! Nein, ich meine nicht den Sammer, der mit dem FC Bayern als Sportdirektor zwei Titel geholt hat und gar nichts dafür kann. Vielmehr ist Matthias Weigand gemeint: ein taffer junger Kerl aus Schwaben und seines Zeichen Bezirksschülersprecher der Gymnasien. Der Elftklässler und gebeutelte G 8-Schüler hat bei unserer Diskussionsveranstaltung zur Weiterentwicklung des bayerischen Gymnasiums in Königsbrunn die ganze Diskussion um das gescheiterte G 8 mit einer Zielgenauigkeit, die man einem 16jährigen kaum zutraut, auf den Punkt gebracht: "Es wird viel gelernt im G8, aber Bildung wird keine vermittelt". Rumms!




Dieter Schütz  / pixelio.de

Dieter Schütz / pixelio.de


Welch ein vernichtendes Urteil von einem, der tagtäglich diese Leistungsmaschinerie durchlebt und sich wünscht: "Die Mittelstufe entzerren, um vertiefte Inhalte zu lernen von denen man ein Leben lang zehren kann". Verdient hat Matthias den Applaus jedenfalls, denn er hat nicht nur seine eigenen Wahrnehmungen und Vorstellungen geäußert sonder auch auf alle anderen Fragen punktgenau geantwortet. Beispielsweise auf die Frage, welche drei Stellschrauben am Gymnasium er für den Fall, dass er einen Tag lang Kultusminister wäre, ändern würde: "Das Gymnasium auf neun Jahre Lernzeit ausweiten und den Lehrplan in puncto vertieftes Lernen anpassen sowie die Klassen verkleinern".


Da sage noch einer, die Jugend von heute tauge nichts. Ganz im Gegenteil! Wer Matthias erlebt hat, der staunt. So wie ein Publikums-Zuhörer, der meinte: "Ich bin beeindruckt, wie dieser junge Mann in seinem Alter das Gymnasium analysiert, das hätte ich früher in dem Alter nie geschafft!"


Ja, so ändern sich die Zeiten. Hinsichtlich der Weiterentwicklung des bayerischen Gymnasiums gilt es nur noch ein Fazit zu ergänzen, das auch unisono von allen Podiumsteilnehmern gezogen wurde: wir brauchen mehr Zeit um wieder eine bessere Qualität des bayerischen Abiturs zu erreichen und somit Studierfähigkeit herzustellen. Da kann ich nur sagen: Matthias for Kultusminister! Spaenle, überleg's dir.



16 Mai 2014

Freie Wähler Volksbegehren erhält immer mehr Unterstützer

Die Zukunft des bayerischen Gymnasiums hält derzeit die Politik in Atem. Mit unserem Volksbegehren zur Wahlfreiheit G8/G9 haben wir FREIE WÄHLER der Schulpolitik in Bayern Beine gemacht und Kultusminister Spaenle auf Trab gebracht. Nach mittlerweile 15 Diskussionsveranstaltungen, die ich bayernweit durchgeführt habe, bin ich deshalb überzeugter denn je, dass wir mit unserer Wahlfreiheit goldrichtig liegen. Denn es gibt nach wie vor keinen eindeutigen Trend in Richtung „reinem“ G9, aber eine deutliche Abkehr vom bisherigen G8. So sind sich Experten verschiedenster Couleur und Verbände in einem einig: wir brauchen mehr Zeit zum vertieften Lernen und die Schüler benötigen mehr Zeit zur persönlichen und geistigen Reife sowie für außerschulische Aktivitäten. Wurden wir FREIE WÄHLER nun monatelang von politischen Mitbewerbern und den Medien belächelt, da wir bisher alleine die Wahlfreiheits-Fahne gegen den Wind aufrecht getragen haben, so haben wir nunmehr in den vergangenen zwei Wochen eine breite Unterstützerbasis aus dem Bildungsbereich bekommen.


 So brach zunächst der Bayerische Lehrerinnen und Lehrerverband (BLLV) den Bann und signalisierte Unterstützung des Volksbegehrens und in der vergangenen Woche sprach sich auch das FORUM BILDUNGSPOLITIK  pro Volksbegehren aus. Dieser Zusammenschluss von 44 Bildungsverbänden wirbt für das Gymnasiums-Volksbegehren der Freien Wähler. Hauptziel dabei: den Reformdruck auf Staatsregierung und CSU aufrechterhalten.


 Man halte das Konzept der Freien Wähler zwar für «sehr problematisch», sagte deren Sprecher Wenzel - diese wollen einen Parallelbetrieb von G8 und G9 ermöglichen. Er begründete die Unterstützung aber damit, dass nur bei einem Erfolg des Volksbegehrens der Reformdruck auf Staatsregierung und CSU aufrechterhalten bleibe. Zudem sollten möglichst viele Bürger die Chance haben, bei einem anschließenden Volksentscheid mitzubestimmen, wie das Gymnasium in Zukunft aussieht. Und genau darum geht es bei unserem Volksbegehren. Rund 1 Million Menschen in Bayern sind nötig, um mit ihrer Unterschrift im Rathaus den Schalter für eine echte Reform des bayerischen Gymnasiums umzulegen. Trotz aller plötzlicher Umtriebigkeit des Kultusministers soll das zweite von ihm anberaumte so genannte Dialoggespräch erst am 21. Juli, also wenige Tage nach Ende des Volksbegehrens, anberaumt werden. Spaenle will also abwarten, ob das Volksbegehren erfolgreich sein wird und wird dann, je nach Ausgang, entscheiden. Deshalb ist es umso nötiger, dass das Volksbegehren der FREIEN WÄHLER erfolgreich abschneidet und sich am bayerischen Gymnasium tatsächlich etwas bewegt.
Info2


 Das sieht das Forum Bildungspolitik genauso und fordert tiefgreifende pädagogische Reformen mit mehr Zeit für Vertiefung und Anwendung des Stoffs. Das Gymnasium müsse sich grundlegend ändern, sagte Wenzel: „Es kommt nicht nur darauf an, wie lange Schüler lernen sollen, sondern vor allem darauf, was sie lernen müssen und wie sie lernen dürfen.“ Die Unterschriftenlisten für das Volksbegehren liegen vom 3. bis 16. Juli in den Rathäusern aus. Nur wenn sich mindestens zehn Prozent aller Stimmberechtigten - rund 945 000 Menschen - beteiligen, ist der Weg zu einem Volksentscheid offen. Dann könnte der Landtag dem Freie-Wähler-Konzept ein eigenes Reformmodell entgegensetzen.


 Nur wenn möglichst viele Bürger einen Volksentscheid forderten, sei die Staatsregierung bereit, sich ernsthaft mit pädagogischen Konzepten und didaktischen Veränderungen auseinanderzusetzen, argumentierte Wenzel. Auch wer den Vorschlag der Freien Wähler ablehne, solle das Volksbegehren unterstützen. „Es ist eine strategische Unterschrift, keine Zustimmung zu den Forderungen.“
Info3


 Wir Freien Wähler freuen uns über dieses gewichtige Bekenntnis des Forum Bildungspolitik und müssen in den nächsten Wochen diese Botschaft der „strategischen Unterschrift für eine grundlegende Weiterentwicklung des Gymnasiums in Bayern“ zu den Menschen tragen.


 Dem Forum Bildungspolitik gehören 44 Organisationen mit zusammen 1,5 Millionen Mitgliedern an. Darunter sind Lehrer-, Eltern- und Schülerorganisationen, etwa der Bayerische Elternverband, der BLLV oder die Landesschülervereinigung.


 

 


16 Mai 2014

Vernünftiger Minister stimmt mit der Opposition

Respekt Marcel Huber! Ich ziehe den Hut vor dem bayerischen Umweltminister. Bei der Debatte und anschließenden Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag von uns FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN, in denen gefordert wurde, dass die Atomkraftwerksbetreiber nicht aus der Haftung für den Atommüll mittels eines öffentlich-rechtlichen Fonds entlassen werden dürfen, stimmte der Minister gegen den Großteil der CSU-Fraktion und mit der Opposition! Mit einer wirschen Handbewegung machte er seinem Ärger über die dagegen stimmende eigene Fraktion Luft. Soviel Rückgrat hat leider sonst kein bayerischer Minister. Denn das, was es abzustimmen gab, entsprach dem normalen Menschenverstand und ist die bittere Wahrheit. Nur in der CSU will man so etwas nicht wirklich wahr haben. Aber entscheiden Sie selbst. Nachfolgend habe ich die abzustimmende Passage bereit gestellt:


 


"Der Landtag stellt fest: Die Betreiber deutscher Atomkraftwerke (AKW) sind gemäß dem Verursacherprinzip verpflichtet, finanzielle Vorsorge für die Entsorgung des Atommülls und den Rückbau der Anlagen zu treffen. Diese Vorsorgeleistungen sind jedoch unzureichend. Für die Entsorgung radioaktiver Abfälle sowie für Stilllegung und Rückbau der Atomkraftwerke bilden die Energieversorgungsunternehmen (EVU) Rückstellungen. Diese Rückstellungen werden bislang von den AKW-Betreibern verwaltet. Dabei muss gewährleistet werden, dass die Finanzmittel zum entsprechenden Zeitpunkt in erforderlichem Umfang zur Verfügung stehen. Die Gesamtsumme der Rückstellungen betrug Ende 2011 ca. 33 Mrd. Euro. Diese Rückstellungen sind jedoch nicht vor Krisen oder einer Insolvenz des Betreibers geschützt. Im konventionellen Stromgeschäft sinken die Renditen der großen Stromkonzerne. Angesichts ihrer geringen Bereitschaft zur Bereinigung des Kraftwerk-parks und der weitgehenden Verweigerung an der Energiewende aktiv mitzuarbeiten ist die finanzielle Leistungsfähigkeit der atomkraftwerksbetreibenden Stromkonzerne ungesichert.“



Was wäre also dabei gewesen, wenn die CSU-Abgeordneten über ihren Schatten gesprungen und ihr Mandat endlich einmal glaubwürdig und im Namen des Volkes  vertreten hätten. Nach Hubers verärgerter Handbewegung in Richtung CSU-Fraktion haben sich immerhin noch ein paar jüngere Abgeordnete der CSU besonnen und ebenfalls die Hand gehoben. Ohnehin fand ich den Vorschlag, die Kraftwerkskonzerne aus der Haftung für den Rückbau der AKWs, die Entsorgung des Atommülls und der Endlagerung zu entlassen, ein starkes Stück. Ganz nach dem Motto „die Gewinne einstecken und die Verluste sozialisieren“. Das kann ja wohl nicht wahr sein, denn immerhin kam dieser Vorschlag von keinem Geringeren als EU-Kommissar Oettinger. Fast könnte man meinen, dass Oettinger von verantwortungsbewusster Energiepolitik genauso wenig versteht wie von der englischen Sprache. Anders kann man sich einen derartig dreisten Vorschlag nicht erklären.


Plenarsitzung


Wir  FREIE WÄHLER wollen jedenfalls, dass sich die Staatsregierung auf Bundesebene dafür einsetzt, dass sämtliche Kosten für die Stilllegung und den Rückbau der Kernkraftwerke sowie die Entsorgung der Brennelemente und der radioaktiven Betriebsabfälle vollumfänglich von den Kernkraftwerksbetreibern getragen werden. Darüber hinaus müssen die vier großen Energieriesen bis zum Abschluss sämtlicher Arbeiten bezüglich Stilllegung, Rückbau und Entsorgung vollumfänglich für alle Verpflichtungen ihrer AKW-Tochtergesellschaften einstehen.


Eines muss man nämlich wissen und auch deutlich sagen: Jeder Landwirt ist mit einer Güllegrube stärker in der Haftung als die Energieriesen mit ihrem Atommüll. Insofern ist es nur mehr als recht und billig dafür zu sorgen, dass die Energiekonzerne die Kosten für die Stilllegung von Kernkraftwerken, deren Rückbau sowie für die Entsorgung des Atommülls selbst tragen. E.ON, RWE und EnBW haben als DIE Atomkonzerne mit ihren Kernkraftwerken über Jahrzehnte hinweg – auf Kosten der Endverbraucher – Milliardengewinne erzielt. Dabei konnten die Energieriesen Rücklagen in Höhe von 36 Milliarden Euro bilden. Diese Rücklagen wurden scheinbar jedoch nicht für die Finanzierung des Rückbaus der Kernkraftwerke und die Endlagerung des Atommülls verwendet. Vielmehr wurde es zum „Spielgeld“ für die Vorstände der Atomkonzerne. Bis heute weiß Niemand, wie teuer der Abriss eines Atomkraftwerks und die Entsorgung des radioaktiven Materials sein werden. Im Prinzip steuern wir auf eine finanzpolitische Katastrophe zu.



16 Mai 2014

Statt Mottgersspange, Stärkung der Hauptstrecke Hanau-Würzburg nötig

Mit einer gewissen Portion Skepsis habe ich dieser Tage den Start der Bürgerbeteiligung zur Wiederaufnahme der Planungen zur sogenannten „Mottgersspange“ durch den hessischen Verkehrsminister Tarek Al-Wazir in Gelnhausen beobachtet. Die umstrittene Nord-Spessarttrasse, die einmal den Zugverkehr zwischen Frankfurt und Würzburg entlasten und gleichzeitig für bessere Durchlässigkeit des Zugverkehrs im hessischen Spessart sorgen soll, stand bereits schon einmal vor der Jahrtausendwende  hoch im Kurs bei den Bundesbahn-Funktionären. Nachdem die Planungen zwischenzeitlich bereits im Aktenschrank abgelegt waren, wurden diese durch Aktivitäten von hessischen Landtagsabgeordneten wieder ausgegraben und tatsächlich durch die hessische Regierung wieder salonfähig gemacht, weil diese sich an einem Teil der Planungskosten beteiligen will.


Nun ist so eine Bürgerbeteiligung durchaus löblich. Und es ist auch erfreulich, dass seitens des Landes Hessen auch die bayerische Seite miteinbezogen wird, aber andererseits brauchen wir diese für unsere im nördlichen Spessart gelegenen Ortschaften beeinträchtigende Trasse nicht. Ich lehne sie daher ab! Vielmehr setze ich auf einen weiteren, verstärkten Ausbau der bestehenden Bahntrasse der Hauptstrecke Hanau-Nantenbach-Würzburg. Hierzu läuft derzeit ein Prüfverfahren bei der Deutschen Bahn, inwieweit ein weiterer Ausbau möglich ist und wie viel Verkehr eine ertüchtigte Trasse aufnehmen könnte, um somit die Planungen für die Mottgersspange überflüssig zu machen.





MontageDistelrasenTunnel, Copyright by IPS

MontageDistelrasenTunnel, Copyright by IPS


Da verstehe selbst ich ehrlich gesagt die Politik nicht: Warum wartet man nicht erst einmal ab, was bei dieser Prüfung herauskommt, bevor man höchst umstrittene Pläne wieder auspackt und die Menschen in unserer Region verunsichert?


Ohnehin unverständlich ist für mich die Tatsache, dass die durch die derzeit vorgenommene Optimierung der Strecke, den Bau der Umfahrung des Nadelöhrs Schwarzkopftunnel in die gesamte zukünftige Berechnung der Leistungsfähigkeit dieser Strecke bislang nicht einbezogen wurde. Deshalb ist meine ablehnende Haltung gegenüber der Mottgersspange klar: Für die Wirtschaftskraft unserer Region Mainfranken brauchen wir, um wirtschaftlich konkurrenzfähig zu bleiben, eine starke DB-Hauptachse Hanau-Würzburg mit zentralen Hauptbahnhöfen in Aschaffenburg und Würzburg, und keine Umleitung über das Abstellgleis Mottgers.


Deshalb unterstütze ich auch weiterhin die Gegner der Nordspessart-Trasse, die Initiative „Pro Spessart“ und verweise in diesem Zusammenhang auf die ablehnende Haltung der bayerischen Staatsregierung, die mir durch mehrere Anfragen bestätigt worden sind.


 


16 Mai 2014

Pflegeeinrichtungen von Überbürokatie entlasten

Wie brisant die Situation in den Pflegeeinrichtungen hinsichtlich des Personals ist, darüber habe ich an dieser Stelle schon einmal berichtet. Zu wenig Fachpersonal, insgesamt zu wenig Pflegekräfte und dann noch die Qualität der Pflege. Das sind immer wiederkehrende Kritikpunkte, die leider ihre Berechtigung haben. Mit einem flauen Gefühl im Magen erinnere ich mich nur ungern an die Besuche im Pflegeheim, wenn meine Mutter hin und wieder dort zur Kurzzeitpflege untergebracht war. Überforderte Pflegekräfte, auch, weil mittlerweile ein Formalismus und Bürokratismus in der Pflege Einzug gehalten hat, die jenseits des Begreifbaren ist. So muss inzwischen jedes Waschen, Kämmen, Zähneputzen oder Eincremen säuberlich notiert werden. Mittlerweile geht etwa ein Drittel der sogenannten „ Pflegezeit“ für die Dokumentation der Pflege drauf. Da muss man sich zu Recht fragen, ob die Pflegekräfte ihre Zeit nicht für sinnvollere Tätigkeiten nötiger brauchen?



Mit einem Dringlichkeitsantrag haben wir FREIEN WÄHLER im Landtag nun eine rechtsverbindliche Regelung für eine Dokumentationsentlastung der Pflegeeinrichtungen gefordert: Pflege geht uns alle an! Wenn die Staatsregierung bloße Absichtserklärungen und Versprechungen in einen Antrag fasst, so ist das ein Schlag ins Gesicht für jeden Pflegenden. Die Fakten sind bekannt, jetzt muss gehandelt werden! Es muss endlich eine gesetzliche Regelung geben, die klarstellt, dass das Abzeichnen von Maßnahmen der Grundpflege, die zur täglichen Routine gehören, nicht erforderlich ist. Nur so kann den berechtigten Unsicherheiten der Pflegenden und auch der Pflegeeinrichtungen begegnet werden, die ohne eine klare Regelung Haftungsprozesse fürchten.





Tony Hegewald  / pixelio.de

Tony Hegewald / pixelio.de


Der Bürokratiewahn mit Doppel- und Mehrfachprüfungen durch den MDK und die FQA – die frühere Heimaufsicht – muss endlich ein Ende haben. Zudem sollten alle Prüfungen einer Pflegeeinrichtung zeitlich und inhaltlich eng aufeinander abgestimmt werden. Darüber hinaus setzen wir uns für eine unabhängige Ausgestaltung des MDK ein. Es kann nicht angehen, dass die gleiche Instanz sowohl für die Finanzierung als auch für die Kontrolle zuständig ist.



16 Mai 2014

Junglehrer regionalbezogen einsetzen

Die große Unzufriedenheit von Eltern und nicht zuletzt der betroffenen Junglehrer selbst bei der Fluktuation und Besetzung von Lehrerstellen an den Grund- und Mittelschulen in Unterfranken und speziell in den Landkreisen Main-Spessart, Miltenberg, Aschaffenburg habe ich kürzlich zum  Anlass genommen, um in einem Gespräch mit dem Abteilungsdirektor Schulen an der Regierung von Unterfranken, Gustav Eirich, vor allem die Versetzungspraxis bei Junglehrern nach und von Oberbayern zu diskutieren.


Bekanntlich müssen gut ausgebildete unterfränkische Junglehrer in überwiegender Mehrheit ihren Dienst nach der Ausbildung in Oberbayern antreten. Im Gegenzug ist, zum einen eine Rückkehr nach Unterfranken langwierig und schwierig, zum anderen füllen derzeit viele Realschul- und Gymnasiallehrer entstehende Lücken hierzulande aus. Alleine 19 in Main-Spessart. Dies ist eine Situation, die weder Eltern verstehen, da die Realschul- und Gymnasiallehrer oft nur kurzzeitig an den Schulen tätig sind und damit erst recht jegliche Kontinuität an den Schulen verloren geht.




Hier im Gespräch mit dem Vorsitzenden des Unterfränkischen Lehrer und Lehrerinnenverbandes, Gerhard Bless

Hier im Gespräch mit dem Vorsitzenden des Unterfränkischen Lehrer und Lehrerinnenverbandes, Gerhard Bless


Der Problematik zu Grunde liegt die Tatsache, dass Unterfranken zwar mit Lehrer-Planstellen gut versorgt ist, jedoch die darauf sitzenden Lehrkräfte – zumeist Frauen – wegen Inanspruchnahme von Elternzeit oder Teilzeit gar nicht oder kaum voll arbeiten. Somit wird einerseits dem Aspekt, ein familienfreundlicher Arbeitgeber zu sein, Rechnung getragen, andererseits blockieren diese Planstellen-Inhaber quasi die aktuelle und dauerhafte Besetzung der Stellen. Deshalb müssen die vorhandenen Vakanzen dann mit sogenannten Aushilfs-Lehrkräften auf Angestelltenbasis  ausgefüllt werden, ohne dass eine weitere Planstelle geschaffen werden kann.


Dies würde ansonsten dazu führen, dass nach Rückkehr der Lehrkräfte aus der Elternzeit ein Planstellenberg entstehen würde. Im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und dem starken Schülerzahlenrückgang in Unterfranken müssten dann jahrelang in Unterfranken tätige Lehrkräfte in andere Regierungsbezirke versetzt werden.  Da beißt sich die Katze  gewissermaßen in den eigenen Schwanz.


Ich bin dennoch überzeugt, dass wir für Unterfranken und speziell die Schulamtsbezirke Main-Spessart, Miltenberg, Aschaffenburg Stadt und Land eine Sonderregelung bei der Lehrerversorgung benötigen. Auf der Suche nach einer Lösung bin ich mir dabei mit dem Bezirksvorsitzenden des Bayerischen Lehrerinnen und Lehrerverbandes (BLLV), Gerhard Bless, einig. Vor allem bezüglich der Einstellungen von Lehrkräften nach dem zweiten Staatsexamen und bei der Rückversetzung aus Oberbayern müssen diese Schulamtsbezirke mit einem sogenannten regionalen Faktor aufgewertet und damit den besonderen Bedürfnissen der Schulen in diesen Regionen Rechnung getragen werden. Gerade in Unterfranken werden eine große Anzahl von Lehrkräften ausgebildet die  dann oft gegen ihren Willen nach Oberbayern versetzt werden. Wir brauchen diese Lehrkräfte jedoch hier in unserer Region.


So fordere ich ein Maßnahmenpaket, dass Lehrern aus der Region, die in den vergangenen Jahren gegen ihren Wunsch eine Planstelle in anderen Regierungsbezirken angenommen haben, die gezielte Rückführung unabhängig vom Familienstand bei gleichzeitiger Verpflichtung sich dauerhaft an die Region zu binden, ermöglicht werden soll. Weiter braucht unsere Region im Rahmen einer Sonderregelung aufgrund des hohen Aufkommens an Lehrkräften in Elternzeit eine um zehn Prozent höheres verlässliches Kontingent bei der Lehrer-Zuweisung in Form von Planstellen durch das Kultusministerium.


Auch muss es möglich gemacht werden, dass Junglehrer, die direkt nach der zweiten Ausbildungsphase oder über die Warteliste kommend die Einstellungskriterien erfüllen und in der Region bleiben wollen, unabhängig von ihrem Familienstatus dort bleiben können, insofern sie bereit sind, sich dauerhaft für einen Einsatz vor Ort zu verpflichten.


Mir ist durchaus klar, dass die bisherige Versetzungspraxis damit erheblich in Wallung gerät, aber aufgrund der fehlenden Planstellen sind der Regierung derzeit die Hände gebunden. Deshalb braucht die Regierung hier mit diesen Sonderregelungen mehr Entscheidungsspielraum. Das bayerische Kultusministerium muss die Planstellensituation weniger zentralistisch, sondern mehr regionalbezogen handhaben.



16 Mai 2014

Barrierefreiheit ist nicht nur der ebenerdige Eingang

Das Schlagwort Inklusion habe ich in der Vergangenheit des Öfteren erläutert und darüber berichtet. Dabei gehört zur Inklusion auch den Menschen mit Handicap einen barrierefreien Zugang zum Leben zu ermöglichen. Wenn wir dabei an Barrierefreiheit denken, dann denkt man zwangsläufig erst einmal an einen ebenerdigen Eingang, um diesen etwa mit einem Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen zu bewältigen. Das barrierefreie WC haben wir auch noch im Blick. Die allerwenigsten  Bürger denken jedoch bei Barrierefreiheit an die Sinnesgeschädigten, wie Blinde oder Hörgeschädigte. Diese Menschen, denen man ihre Behinderung oft gar nicht ansieht, leiden jedoch am allermeisten unter ungenügender Barrierefreiheit. Denn wenn ein Hörgeschädigter nichts versteht, ist er eigentlich nicht anwesend.




Jutta Kühl / pixelio.de

Jutta Kühl / pixelio.de


Umso wichtiger ist es, dass im Zuge der Barrierefreiheit auch sogenannte induktive Höranlagen oder Hörschleifen in öffentliche Veranstaltungsräume eingebaut werden um diesen Menschen die Teilnahme am öffentlichen Leben überhaupt zu ermöglichen. So habe ich mich bereits im vergangenen Jahr mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass bei den Scherenburg-Festspielen eine solche Anlage eingebaut wird. Dies ist zwar nicht so einfach, denn es erfordert neben erheblichen finanziellen Mitteln auch ein enges Zusammenspiel von Veranstalter und Behindertenverbänden, aber es lohnt sich. Denn immer mehr Menschen leiden unter Schwerhörigkeit und mit dieser ist es in einem geräuschbehafteten Umfeld dann besonders schwer der eigentlichen Handlung zu folgen. Insofern war es mir auch ein Anliegen, mich zu erkundigen, wie weit denn im Freistaat die Einrichtung von solchen induktiven Höranlagen für hörbehinderte Menschen ist. Aus meiner Anfrage an die Staatsregierung können Sie ersehen: Es gibt noch viel zu tun!


Hier die Anfrage nmit den entsprechenden Anlagen.
Felbinger-130 I
Felbinger_130 I_Anlage1
Felbinger_130 I_Anlage2



Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen