All posts in Politik

8 Mai 2014

Freihandelsabkommen nur mit Einschränkung!

Die vier Buchstaben TTIP (Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft), die für das derzeit zwischen der Europäischen Union und den USA verhandelten Freihandelsabkommen stehen, geben im Moment auf der politischen Bühne nicht nur wegen der bevorstehenden Europawahl Anlass zur Sorge. Sie sorgen deshalb für Unruhe, weil es bei diesem transatlantischen Abkommen in ganz erheblichem Maße um unsere sozialen Standards, um unsere hohen Standards beim Verbraucherschutz, bei der Lebensmittelsicherheit, beim Datenschutz oder bei der Gesundheitsversorgung geht. Und diese wollen wir für uns alle in jedem Fall erhalten.




IESM  / pixelio.de

IESM / pixelio.de


Deshalb hat der Bayerische Landtag in den vergangenen Monaten bereits mehrere 'rote Linien‘ beschlossen. In einem erneuten Antrag fordern wir deshalb die Staatsregierung auf, diese festgelegten Grenzen auch ernst zu nehmen. Dies aus gutem Grund, denn die Bundesregierung in Gestalt des Bundeswirtschaftsministers Gabriel ist derzeit drauf und dran dieses Abkommen zu unterzeichnen. Wir FREIE WÄHLER meinen jedoch, dass für den Fall einer Unterzeichnung durch die Bundesrepublik sowie einer notwendigen Ratifizierung durch den Bundesrat die Staatsregierung das Abkommen ablehnen muss, sollten diese rote Linien überschritten werden.


Sicher fragen Sie sich, was sind denn das nun für ‚rote Linien’? Dazu zählt für uns etwa das klare Bekenntnis gegen den Einsatz von Gentechnik bei Lebensmitteln oder der Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge wie etwa die Trinkwasserversorgung. Diese bayerischen roten Linien hatte der Landtag einstimmig beschlossen – umso unverständlicher ist nunmehr die Tatsache, dass die CSU den Antrag der FREIEN WÄHLER abgelehnt hat.


Welche möglichen negativen Folgen dieses transatlantische Freihandelsabkommen für uns Bürgerinnen und Bürger tatsächlich hat, lässt sich an einer Aufzählung der Themen deutlich ablesen. Dazu zählen insbesondere der Schutz der öffentlichen Versorgung und der damit verbundenen kommunalen Daseinsvorsorge wie die Trinkwasserversorgung sowie der Erhalt unserer Standards im Bereich der Zuständigkeit für den öffentlichen Personennahverkehr, die Sozialstandards und Arbeitnehmerrechte, die Umweltstandards, Verbraucherschutzstandards, Standards zur Lebensmittelsicherheit, EU- Datenschutzstandards, Schutz der öffentlichen Gesundheit, die Zuständigkeit der regionalen Gebietskörperschaften für kulturelle und regionale Vielfalt sowie die Sicherstellung, dass die Souveränität der nationalen Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und deren Rechtsordnungen nicht durch sogenannte Investor-Staat-Streitschlichtungsmechanismen unterlaufen werden dürfen.




Jiry  / pixelio.de

Jiry / pixelio.de


Nachdem es sich bei dem transatlantischen Freihandelsabkommen nach Auffassung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie um ein „gemischtes Abkommen“ handeln dürfte, das voraussichtlich auch Länderzuständigkeiten berühren wird, muss auch die Bayerische Staatsregierung im Bundesrat über dessen Inkrafttreten mitentscheiden. Sollten allerdings die aufgeführten roten Linien, die alle Fraktionen des Landtags in insgesamt vier Drucksachen einstimmig festgelegt haben, durch das endgültige Verhandlungsergebnis überschritten werden, muss auch die Staatsregierung das Abkommen im Bundesrat letztendlich ablehnen. Ebenso soll sich im Fall der notwendigen Ratifizierung im Bundestag die Staatsregierung entsprechend auf Bundesebene einsetzen, um auch in dieser Kammer eine Zustimmung im Falle der Überschreitung der roten Linien des Bayerischen Landtages zu verhindern.


Fakt ist: bei diesem transatlantischen Abkommen geht es in ganz erheblichem Maß um unsere Sicherheit beim Verbraucherschutz, der Lebensmittelsicherheit, dem Datenschutz und der Gesundheitsversorgung, die alle in jedem Fall erhalten bleiben müssen. Denn da teile ich die Sorgen vieler Bürger vor den Folgen des Abkommens: gerade im Bereich von Lebensmitteln haben wir in Europa sehr hohe Standards. Es darf nicht sein, dass durch das Abkommen künftig Chlorhähnchen, Hormonfleisch und Genfood bei uns Einzug halten. Dagegen müssen wir uns mit allen Mitteln zur Wehr setzen.


Besonders zu kritisieren ist einmal mehr die Intransparenz, mit der das Abkommen ausgehandelt wird. Wir FREIEN WÄHLER haben von Anfang an Offenheit und Klarheit über die Verhandlungen gefordert.



8 Mai 2014

Rechenfehler beim „Grundschul-Abitur“?

Vergangene Woche war es wieder soweit. Die Viertklass-Schüler/innen an Bayerns Grundschulen haben ihr sogenanntes Übertritts-Zeugnis bekommen, mit dem im Wesentlichen ihre schulische Zukunft manifestiert ist. Liegt der Notendurchschnitt unter 2,33 bedeutet dies die Eignung für das Gymnasium und liegt der Schnitt unter 2,66, dann können die Kinder auf die Realschule.


Wegen dieser ‚Empfehlung‘, verbunden mit dem Wunsch vieler Eltern ihrem Kind die bestmögliche Bildung zukommen zu lassen und dem in den vergangenen Jahren immer mehr zunehmenden Trend zum Gymnasium, wird die Grundschulzeit für viele Kinder zu einem Martyrium. Nicht zuletzt die Tatsache, dass bereits  ein Großteil der Grundschulkinder Nachhilfe-Unterricht bekommt, um diese Prozent-Hürden zu schaffen, verdeutlicht, welcher Druck hier auf Schülern lastet. Arme Kinder, wo bleibt nur eure Kindheit?




Melanie Jedryas  / pixelio.de

Melanie Jedryas / pixelio.de


Nun hat mich dieser Tage ein aufmerksamer Bürger auf eine mögliche Ungereimtheit in der Berechnung dieser Übertrittsnote hingewiesen, die ich Ihnen im Folgenden nicht vorenthalten will:


"Sehr geehrter Herr Felbinger, Ihre Partei hat dafür gesorgt, dass die Politik das Gymnasialsystem in Bayern überdenken muss. Ich wende mich an Sie, um Ihre Aufmerksamkeit auf ein Problem zu richten, welches bislang nicht in der politischen Diskussion über das bayerische Schulsystem erwähnt wurde. Die Einzelheiten sind dem beigefügten Dokument zu entnehmen, welches auch dem Kultusministerium vorliegt. Die Eckpunkte sind unten zusammengefasst.


Das folgende Beispiel zeigt, dass bei der Berechnung der Übertrittsnote in der 4. Klasse ein Rundungsfehler mit gravierenden Folgen auftritt:


Schüler A: 1,6; 2,6 und 2,6 -> Übertrittsnote 2,66


Schüler B: 2,4; 3,4 und 2,4 -> Übertrittsnote 2,33.


Schüler A hat zweimal eine deutlich bessere Note und einmal eine geringfügig schlechtere Note, doch nur Schüler B darf aufs Gymnasium gehen.


In dem beigefügten Aufsatz habe ich die Wahrscheinlichkeit von Fehlentscheidungen aufgrund der Rundungsfehler in der Berechnung der Übertrittsnote berechnet. Das Ergebnis ist erschreckend:


–          Ein Kind mit einer Übertrittsnote von 3,0 hat mit einer Wahrscheinlichkeit von 1/6 ≈ 17% die Realschule nur aufgrund eines Rundungsfehler nicht geschafft,


–          Ein Kind mit einer Übertrittsnote von 2,66 hat mit einer Wahrscheinlichkeit von 17% das Gymnasium nur aufgrund eines Rundungsfehler nicht geschafft,


–          Ebenso beträgt die Wahrscheinlichkeit 17%, dass ein Kind mit einer Übertrittsnote von 2,33 das Gymnasium nur mit Hilfe eines Rundungsfehlers geschafft hat, und


–          weitere 17% der Kinder mit einer Übertrittsnote von 2,66 haben die Realschule nur mit Hilfe eines Rundungsfehlers geschafft.


–          Insgesamt werden ca. 10% der Kinder aufgrund von Rundungsfehlern in die falsche Schulart orientiert.


Meines Erachtens sind diese Zahlen so hoch, dass das oben geschilderte Problem von der Politik nicht ignoriert werden darf. Wenn man bei diesem System bleiben will, dann wäre die Lösung denkbar einfach: Die Durchschnitte in Deutsch, Mathematik, und HSU sollten zur Berechnung der Übertrittsnote mit einer Stelle nach dem Komma gerundet werden.


Ich hoffe, einen nützlichen Beitrag zur derzeitigen Diskussion über das bayerische Schulsystem geliefert zu haben und stehe Ihnen für eine Rücksprache jederzeit zur Verfügung. Über eine Stellungnahme der Freien Wähler würde ich mich freuen".


Ja, diese Zeilen machen in der Tat aufmerksam und das Rechenbeispiel zeigt sehr eindrucksvoll auf, dass ein Kind beim Übertritt nach der Grundschule nicht rein auf die erzielten Leistungen in Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht reduziert werden darf. Vielmehr will ich, dass ein Kind in der Grundschule ganzheitlich gesehen wird und nicht erst ein so genanntes "Grundschul-Abitur" bestehen muss, um auf das Gymnasium oder die Realschule zu gelangen.


Aus vielen Besuchen an Grundschulen habe ich aber schon die Rückmeldung, dass die meisten Grundschullehrkräfte sich bemühen beim Übertritt das jeweilige und einzelne Kind im Blick zu haben. Insofern kann man also schon davon ausgehen, dass eine Lehrkraft ein Kind nicht formal und bürokratisch lediglich  auf die mathematische Berechnung der vorhandenen Noten reduziert. Zudem: Eine Lehrerin oder ein Lehrer besitzt bei der Bewertung einer schulischen Leistung grundsätzlich immer auch ein pädagogisches Ermessen.


RS248_P1020257


Die Beurteilung der Leistungen ist deshalb nicht ausschließlich das Ergebnis eines mathematischen Prozesses. Gemäß den schulrechtlichen Vorgaben ist vor allem in der Grundschule Raum für pädagogische Bewertung und pädagogisches Ermessen gegeben. Die Lehrkräfte und die Schulleiterin bzw. der Schulleiter sind aufgefordert, den Einzelfall zu prüfen und in pädagogischer Verantwortung eine individuelle Entscheidung zu treffen. Die Lehrkraft kann deshalb sicher einen fairen und angemessenen Ausgleich erreichen, wenn es um die Beurteilung der Eignung für die Realschule und das Gymnasium geht.


Das aufgezeigte Rechenbeispiel und das Ergebnis, dass ca. 10 % der Kinder aufgrund von Rundungsfehlern in eine nicht passende Schulart gehen sollen, stellt aus meiner Sicht schon einen Ausnahmefall dar, der mit Blick auf die genannten Aspekte nicht häufig vorkommen sollte. Ich will dabei aber nicht in Abrede stellen, dass mit diesem Beispiel eine korrekte Berechnung dargelegt wird, die mich nachdenklich stimmt.


Jedoch gilt es auch festzustellen, dass das Übertritts-Zeugnis das Kind nicht allein unter dem Aspekt seiner Noten betrachten soll, sondern in mehreren Facetten. Der Sinn des Übertritts-Zeugnisses ist es, eine Empfehlung zu geben, damit ein Kind einen erfolgreichen  Schulweg beschreiten kann. Das Übertritts-Zeugnis enthält somit: die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern, die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht, eine Bewertung des Sozial- sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens und eine zusammenfassende Schullaufbahnempfehlung, in der die derzeitige Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird.


Dazu kommt auch noch, dass selbst wenn die Empfehlung beispielsweise eine gymnasiale Eignung verkennen würde, die Möglichkeit besteht, am Probeunterricht teilzunehmen. Und bei Bestehen des Probeunterrichts ist der Weg zum Gymnasium ebenfalls möglich. Der Probeunterricht ist bestanden bei mindestens den Noten 3/4 oder 4/3 in Deutsch/Mathematik.  Bei 4/4 entscheidet der Elternwille nach einem Beratungsgespräch.


Ich bin fest davon überzeugt, dass dieser Vorschlag die Durchschnittsnote in Deutsch, Mathematik und HSU bei der Berechnung der Übertrittsnote grundsätzlich mit einer Stelle nach dem Komma zu runden, überlegenswert ist und wir werden diesen Vorschlag innerhalb des internen Arbeitskreise "Demokratie und Bildung" der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion noch einmal diskutieren.


Für solche sinnvollen Anregungen bin ich wirklich dankbar und ich bin selber gespannt, wie es damit weitergeht. Ich halte Sie auf dem Laufenden.



7 Mai 2014

Gerechtigkeitslücke schickt Junglehrer in die Wüste

Stellen Sie sich vor: Sie haben ihren Traumjob, arbeiten fleißig wie eine Biene, engagieren sich und sind sich auch für Überstunden nicht zu schade, sie werden gar von den Kunden wegen ihres Einsatzes und ihrer Freundlichkeit gelobt. Aber irgendwann sagt ihr Chef: „Tschüss, ich nehme jetzt ‚Frischfleisch'.“, sprich eine/n jüngere/n Mitarbeiter/in. Vermutlich denken Sie, dass dies nichts mit  der Realität zu tun hat  und erfunden ist. Doch weit gefehlt: in der bayerischen Schulpolitik ist dies Wirklichkeit! Und noch viel schlimmer, die CSU verteidigt diese Machenschaften und solche prekären Arbeitsverhältnisse mit befristeten Arbeitsverträgen und unterstützt somit dieses menschenunwürdige Handeln des bayerischen Bildungsministeriums.




Rainer Sturm  / pixelio.de

Rainer Sturm / pixelio.de


Meinem Gerechtigkeitssinn entspricht dies nicht, weshalb ich mit meiner Fraktion einen Antrag initiiert habe, dass diese Ungerechtigkeit beseitigt wird. Konkret geht es um gut ausgebildete Lehrkräfte an den bayerischen Fachoberschulen, die - weil sie nicht der derzeit hohen Staatsnote von Eins-Komma genügt haben  - mit sogenannten Jahres-Aushilfsverträgen an den Schulen beschäftigt werden und dort wertvolle und gute Dienste in den verschiedenen Fächern leisten. Doch nach zwei, spätestens drei Jahren soll nun nach dem Willen des Kultusministeriums Schluss sein. Schließlich stehen aufgrund der seit Jahren falschen Lehrerbedarfsprognose genau dieses Ministeriums seit diesem Jahr rund 1000 exzellent ausgebildete Lehrer auf der Straße und warten auf diversen Wartelisten, dass Stellen frei werden.


Da hat es sich dann das Kultusministerium recht einfach gemacht und nun bei den Aushilfslehrkräften den Rotstift angesetzt. Mit der hinterfragungswürdigen Argumentation, dass man auch jüngeren Bewerbern eine Arbeitsmöglichkeit geben wolle, sollen deshalb zum Schuljahresende die Aushilfslehrer sprichwörtlich in die Wüste geschickt werden. Für diese gibt es jedoch nur geringe Chancen an Privatschulen Unterschlupf zu finden und für ihren Dienst als Aushilfslehrer können sie auch seitens des Freistaates nicht mit einem Dankeschön in Form eines Bonus auf ihre Staatsnote rechnen, um so auf der Warteliste nach oben zu rutschen und damit regulär für eine Verbeamtung in Frage zu kommen. Ihre Schul-Karriere ist somit in den meisten Fällen ein für allemal beendet.




Georg Schierling  / pixelio.de

Georg Schierling / pixelio.de


Die gängige Praxis, junge Lehrer, deren Note für eine Festanstellung nicht ausreicht, als Aushilfskräfte zu nutzen und nach zwei oder drei Jahren durch neue Aushilfskräfte zu ersetzen, steht seit langer Zeit in der Kritik. Und wie ich finde zurecht, denn meines Erachtens sollte den Aushilfskräften genau diese Zeitarbeit als Bewährungs- und Fortbildungszeit angerechnet werden können. Das Öffentliche Dienstrecht in Bayern hangelt sich an den Parametern „Leistung, Eignung und Befähigung“ entlang, also wenn die Leistung stimmt und sich diese Lehrkräfte befähigen und eignen (durch die Aushilfstätigkeit), dann sollte dies auch belohnt und das Dienstrecht umgesetzt werden.


Ich sehe in diesen Fällen eine „Gerechtigkeitslücke“ im bayerischen Öffentlichen Dienst. Denn mein Argument überzeugt: Wer sich in der Praxis bewährt hat, sollte auch in den Staatsdienst übernommen werden. Dafür habe ich durchaus undercover auch verbale Zustimmung aus Regierungskreisen erfahren, bin aber bei der Abstimmung im Ausschuss bedauerlicherweise auf eine Ablehnung dieses Antrages gestoßen. Im Dauerstreit um befristete Arbeitsverträge für Junglehrer in Bayern bleibt die CSU also hart. Unseren Antrag, befristet eingestellte Lehrkräfte künftig nach zwei oder drei Jahren in den Staatsdienst zu übernehmen, lehnte die CSU–Mehrheit im Landtag ab. Und da kann ich dann die Gegenargumente, dass für eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis nur die Leistung, also die Staatsnote, maßgeblich sei, gar nicht gelten lassen.



30 April 2014

Beim Breitbandausbau geht es voran

Vermessungsämter managen Breitbandausbau: Neues Förderverfahren mit deutlichen Verbesserungen für Kommunen


Immer wieder gerne besuche ich als Mitglied des Ausschusses für Fragen des Öffentlichen Dienstes, in dem ich seit dieser Legislaturperiode auch stellvertretender Vorsitzender bin, staatliche Behörden, um mich über deren Arbeit und Anliegen zu informieren. Beim Besuch des Lohrer Vermessungsamtes musste ich mich diesmal aber erst an eine neue Bezeichnung gewöhnen. Denn mit der neuen Legislaturperiode gab es nicht nur Veränderungen in den Bezeichnungen verschiedener Ministerien, sondern durch Aufgabenverlagerungen auch die neue Bezeichnung Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) für die Vermessungsämter. Schließlich sind die ADBVs nunmehr für den Breitbandausbau in Bayern zuständig.




Maximilian Strache  / pixelio.de

Maximilian Strache / pixelio.de


Genau aus diesem Grund wollte ich mich über die Umsetzung des neuen und zusätzlichen Aufgabengebietes der Breitbandversorgung für die Kommunen der Region durch das frühere Vermessungsamt kundig machen. Wie Amtschef Glaab erklärte, sei die Beratung der Kommunen in punkto Breitband durch die Vermessungsämter ein bis dato fachfremdes Aufgabenfeld, für das es seitens des Freistaates anfangs auch kein Konzept gab. Da aktuell die Gespräche mit der EU seitens des Freistaates noch in Gang sind und Einzelheiten des neuen Verfahrens noch nicht geklärt seien, bestehe derzeit noch keine Rechtsverbindlichkeit. Diese ist jedoch in Kürze mit dem Ergebnis zu erwarten, dass sich durchschnittlich die Fördersätze um zirka 20 Prozent gegenüber den früheren Förderbedingungen erhöhen.


Erfreulich nahm ich zur Kenntnis, dass die bisherige Deckelung von 500 000 Euro pro Kommune angehoben werden soll. Angedacht ist die Aufstockung der Förderung künftig auch in Abhängigkeit von der Anzahl der Ortsteile, was bis maximal 950 000 Euro zusätzlich an Fördermittel ergeben könnte, sowie die Bevölkerungsdichte in die Fördersumme einfließen zu lassen. Damit endet endlich die Benachteiligung der Kommunen mit vielen Stadtteilen und zum anderen werden strukturell benachteiligte Orte im ländlichen Raum besser gefördert.


Besonders bemerkenswert finde ich, dass es auch für interkommunale Zusammenarbeit nochmal 50 000 Euro Zuschlag geben kann. Das wird für meine Heimatstadt Gemünden äußert interessant, denn beispielsweise würde eine gemeinsame Planung des Gemündener Ortsteils Schaippach mit der benachbarten Stadt Rieneck dadurch zusätzlich gefördert werden können.


Wie Glaab ausführte wollen derzeit aus dem Landkreis Main-Spessart Triefenstein und Himmelstadt neu in das Förderprogramm einsteigen. Gemünden hat darüber hinaus derzeit ein Beratungsbüro für den technischen Support beauftragt und muss formell ins Verfahren einsteigen. Ruppertshütten kann nach Ostern das Bauen anfangen. Marktheidenfeld wird durch Eigenausbau der Telekom ausgebaut und hat ein Förderverfahren selbst gestoppt. Auch das Innenstadtgebiet Lohr wird von der Telekom selbst ausgebaut. Des Weiteren stehen die Gemeinden Hasloch, Kreuzwertheim und Schollbrunn für den Breitbandausbau an.


Felbinger und Glaab


Auch sollen künftig die Bedarfsanalysen im neuen Verfahren wegfallen. Das ist eine große Erleichterung gerade für kleinere Gemeinden, da bis dato fünf Unternehmen mit mindestens 30 Mbit Bedarf und ein Unternehmer mit mindestens 50 MBiT Bedarf für das Förderverfahren gefunden werden mussten. Zusätzlich soll künftig nicht nur der Download, der bisher im Sprachgebrauch für die Geschwindigkeiten zählte, mehr Beachtung finden, sondern auch der Upload. Somit kann eine wesentliche Verbesserung des Uploads von bisher 1-2 Mbit erzielt werden.


Jedenfalls war eine wichtige Erkenntnis dieses Behördenbesuchs, dass mit dem neuen Förderprogramm endlich Bewegung in die richtige Richtung gekommen ist und viele Forderungen und Anregungen, die unsere Fraktion mit verschiedenen Anträgen im Landtag eingebracht hat, aufgenommen worden sind. Der Breitbandausbau ist schließlich auch für ländliche Kommunen eine Chance für die Telearbeitsplatzgewinnung, für die mindestens 8-10 MBit nötig sind; hierfür muss sicher das Bewusstsein einerseits beim Bürger und andererseits bei der Kommunalpolitik noch reifen.


Um eine flächendeckende Breitbandversorgung auch im ländlichen Raum zu erreichen, muss das Ziel des jetzigen Förderprogramms deshalb sein, Glasfaser bis zum Kleinverteiler zu bringen. Wie Glaab in Aussicht stellte solle dann ab 2018 ein weiteres Förderprogramm Glasfaser bis in jedes Haus ermöglichen.


Und in einem bin ich mir auch noch sicher, nämlich dass der Breitbandausbau aufgrund der geografischen und topografischen Kenntnisse beim ADBV richtig angesiedelt ist. Allerdings ist es problematisch, dass erneut zusätzliche Aufgaben auf das Amt zukommen, diesem jedoch nicht mehr Personal zur Verfügung gestellt wird.



30 April 2014

Gemeinsam für ein besseres Gymnasium

G8 plus 1 = G9 oder G9 minus 1 = G8: Gemeinsamkeiten zur Veränderung am Gymnasium mit Volksbegehren bündeln


Eine wirkliche Überraschung war das Ergebnis unserer Bildungs-Informationsveranstaltung im Würzburger Rudolf-Alexander-Schröder-Haus zur "Weiterentwicklung des bayerischen Gymnasiums“ nicht. Die anwesenden Bildungsexperten und Zuhörer waren sich in einem einig: das G8 ist am Ende und das bayerische Gymnasium braucht eine Neuausrichtung! Wie diese nun im Einzelnen aussehen können, auch darüber gibt es viele einzelne Details: angefangen von Vorstellungen zu Stundentafeln, Lerninhaltsreduzierungen oder der grundsätzlichen Frage, etwa wann die zweite Fremdsprache beginnen soll. Doch dies alles gleicht nahezu einer Phantom-Diskussion, denn zunächst muss einmal eine Grundsatzentscheidung her, ob überhaupt am bisherigen G8 etwas verändert werden soll?


Foto1


In zahlreichen Debatten im Landtag und bei diversen Anträgen und Gesetzentwürfen zu Veränderungen hat die CSU dies bisher strikt abgelehnt und auch Kultusminister Spaenle hat bisher außer Nebelkerzen kein Anzeichen erkennen lassen, dass das G8 fallen gelassen wird. Deswegen muss die ganze Aufmerksamkeit unserem Volksbegehren gelten, bei dem über diese grundsätzliche Gesetzesänderung, dass neben dem G8 auch das G9 angeboten werden soll, entschieden werden soll. Dabei – und das war auch eine der ganz wesentlichen Botschaften dieser Infoveranstaltung für die Besucher – erfolgt mit einem positiven Entscheid beim Volksbegehren noch längst keine Festlegung, ob das bayerische Gymnasium als reines G9 oder als Ergänzung zum G8 mit der weiteren Option auch das G9, angestrebt werden soll.


 Diese Erkenntnis ist für mich keine neue, aber für viele Zuhörer war sie so in der Tat neu. Denn einem positiven Volksbegehren würde dann ohnehin noch einmal ein Volksentscheid folgen und dem könnte ein offener Dialogprozess aller am Bildungsprozess beteiligten Verbände, Organisationen und Parteien vorausgehen, um dann möglichst eine Konsens-Lösung mit breiter Zustimmung zu bekommen. Denn unterm Strich war am Ende der zweistündigen Diskussion feststellbar, dass große Gemeinsamkeiten zwischen den derzeit kursierenden Vorschlägen und Modellen vorhanden sind und nur in Nuancen leicht differierende Ansätze dagegen stehen. Etwa bei der Inhaltsfrage gab es unterschiedliche Vorstellungen bei den Vertretern der beiden Lehrerverbände zwischen ‚Lehrplan-Kürzungen‘ bis hin zu ‚auf keinen Fall weitere Streichungen von Inhalten‘.


Einig waren sich die Diskutanten auf dem Podium auch, dass der Schlüssel zum Erfolg für ein zukunftsfähiges Gymnasium nur mit mehr Zeit zum Lernen und Leben zu erreichen ist. Die persönliche Reife und ein qualitatives, vertieftes Lernen der Schülerinnen und Schüler, um somit die Studierfähigkeit zu erlangen, stehen für uns im Vordergrund unserer Betrachtungen. Und um gerade den individuell unterschiedlichen Entwicklungsgeschwindigkeiten der Schüler Rechnung zu tragen, muss man deshalb die Wahlmöglichkeit zwischen G8 und G9 schaffen. Deren Vorteil liegt vor allem darin, dass die Entscheidung für das Jahr länger erst nach der sechsten Klasse erfolgen kann, sodass bereits zwei Jahre Entwicklungsverlauf einer Schülerbiografie am Gymnasium als Entscheidungskriterium zur Verfügung stehen.


Dass dies durchaus gut funktionieren kann und von der Organisation her möglich ist, darüber berichtete Oberstudiendirektor Uwe Petersen, Schulleiter des Wilhelms-Gymnasium in Kassel. In seinem Grundsatzreferat legte er dar, dass die Grundlage für das Funktionieren eines Parallel-Angebots von G8 und G9 eine intensive Elternarbeit sei. „Man muss die Eltern mit ins Boot nehmen und sie in Beratungsgesprächen immer wieder in die Planungen einbeziehen und ihnen die damit verbundenen individuellen Entwicklungsmöglichkeiten ihres Kindes vor Augen führen", so Petersen.


An seinem Gymnasium, das als eines von 13 Modell-Gymnasien in Hessen die Wahloption seit nunmehr zwei Jahren anbietet, habe sich gezeigt, dass durchaus anfangs Verunsicherung der Eltern hinsichtlich der Wahlmöglichkeit vorhanden gewesen sei, sich diese jedoch durch mehrere Elternabende und Elterngespräche problemlos abbauen ließ. „Mit der Wahlmöglichkeit eröffnet sich jede Schule neue Handlungsfelder und wird attraktiver, weil auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler besser eingegangen werden kann", so Petersen.


An seiner Schule habe sich so eine moderate Verteilung der beiden Zweige ergeben. Von 140 Schülern entschieden sich nach der sechsten Jahrgangsstufe 80 für G9 und die Übrigen für G8.


IMG_5079


Zustimmung zu Veränderung des jetzigen bayerischen Gymnasiums kam auch seitens des unterfränkischen Bezirksvorsitzenden des Bayerischen Philologenverbandes, Peter Stegmann, der „mehr Zeit zum Vertiefen" als wichtig ansah und ähnlich dem Freie Wähler-Modell ein G9 mit der Möglichkeit des G8 für besonders begabte Kinder als sinnvoll ansah. Auch da wurde deutlich: der Unterschied zwischen dem Philologen-Vorschlag, ein grundsätzliches neunjähriges Gymnasium anzubieten und besonders begabten Schülern die Möglichkeit des Überspringens einer Klasse zu ermöglichen (also de facto G9 minus 1 Jahr = G8), und unserem Modell G8 und G9 (G8 plus 1 Jahr = G9) anzubieten, ist marginal und eher eine Frage der Sichtweise.


Die Auswirkungen für das ehrenamtliche Engagement von Kindern und Jugendlichen beschrieb Thomas Öffner, Diözesanvorsitzender des BDKJ. „Während der Zulauf zu dem Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr riesig ist, weil die Jugendlichen Abiturienten ein Jahr der Reife und des Lernens für das Leben suchen, ist das ehrenamtliche Engagement in unseren Organisationen, gerade bei den Gruppenleitern, stark rückläufig. Hier müssen sich die Kinder bereits früh auf die Schule fokussieren und haben nicht mehr die Zeit für außerschulische Aktivitäten wie noch beim G9“.


Eindringlich ermunterte Daniel Osthoff, Vorsitzender der Initiative „Bessere Bildung für Bayern“, „jetzt die Gemeinsamkeiten zu suchen und gemeinsam an einem Strang zu ziehen" und das Volksbegehren zu unterstützen. „Nur mit einem erfolgreichen Volksbegehren werden wir den Schalter zu einer längeren Gymnasialzeit definitiv umlegen können. Über die Ausgestaltung im Einzelnen kann man danach im gemeinsamen Konsens reden", so Osthoff.


Hier finden Sie einen aktuellen Beitrag des BR zum Volksbegehren!



29 April 2014

Fertigstellung der Mensateria in Sicht

Sicher haben auch Sie sich schon gefragt, wie es zu rasanten Kostenexplosionen bei Bauwerken wie der Hamburger Elbphilharmonie oder dem Berliner Flughafen kommen kann? In der Tat ist es für einen Laien wie mich schwer nachvollziehbar, wie bei einem ursprünglich einmal mit 77 Millionen Euro veranschlagten Konzertsaal am Ende etwa das Zehnfache, nämlich Kosten von rund 789 Millionen Euro, entstehen können. Da ist die Frage, ob da Laien oder wirklich Fachleute am Planen und Bauen sind, tatsächlich angebracht.


blog


Als dieser Tage das Richtfest an der neuen Mensateria auf dem Würzburger Universitäts-Hubland-Campus über die Bühne gegangen ist, sind mir zumindest ein bisschen die Augen dafür geöffnet worden. Nun gibt es voraussichtlich bei dem Würzburger 11 Millionen Euro teuren Projekt keine Kostensteigerung, aber beim Durchlesen der Bauausschreibung doch auch beträchtliches Staunen. So sind allein für die Planung, die das Staatliche Bauamt im Entwurf gefertigt hat und einem Architektenbüro, das die Ausführungsplanung und Objektüberwachung Inne hat, weitere zwölf (!) Spezial-Planer vom Statiker, Vermesser, Bauphysiker, Brandschutzexperten über prüfsachverständige für den Brandschutz sowie die Planung der Elektrotechnik und von Heizung, Lüftung, Sanitär, Gutachter etc. als Projektbeteiligte mit ins Boot geholt worden.


Jetzt handelt es sich bei der Mensateria um ein relativ überschaubares Bauprojekt mit einer Bruttogeschossfläche von rund 3950 Quadratmetern. Da kann man sich erst einmal vor Augen halten, ein wie Vielfaches in Hamburg oder Berlin bei den genannten Projekten am Werk sind. Und alle diese müssen koordiniert werden.


Ungeachtet dessen sind in Würzburg bei der Mensateria weitere 15 Firmen mit der Umsetzung des Bauprojektes beschäftigt. Besonders erfreulich ist dabei die Tatsache, dass bis auf die Dachdichtungsarbeiten alle Gewerke trotz europaweiter Ausschreibung an Firmen in der Region gegangen sind und die Baustelle somit einen echten Job-Motor für die Region darstellt.


Dass wir Abgeordneten jahrelang um die Finanzierung des Baus der Mensateria durch den Freistaat gekämpft haben, hat natürlich seine Gründe! Denn wenn die Mensateria im Jahr 2015 in Betrieb geht, steht sofort die Sanierung der eigentlichen Mensa für nochmals rund 11 Millionen Euro an. Erst danach können die Studenten an der Würzburger Uni wirklich aufatmen, denn dann dürfen sich auch die fleißigen Fachkräfte hinter den Theken freuen, die seit Jahren in hygienisch bedenklichen Zuständen werkeln müssen. Deshalb: für die Mensateria und die noch ausstehende Sanierung der Mensa am Hubland wird es höchste Zeit.



15 April 2014

Gedanken und Wahrheiten zur EEG-Umlage

Die Energiewende ist eines der Mega-Themen für die große Politik. Egal ob in Berlin oder München, darüber müssen wir uns Gedanken machen und ein ‚weiter so’ oder gar ein Einbremsen der Energiewende wie durch den neuen Energieminister Gabriel in Vorbereitung, kann es nicht geben. Dennoch stehen derzeit viele Fragezeichen hinter der Energiewende. Etwa wie ernsthaft meint es die Bundesregierung angesichts der geplanten Reform des EEG mit verheerenden Folgen für Kleininvestoren, Handwerksbetriebe und Privatinvestoren? Oder was wird aus der Stromtrassen-Diskussion?




Uwe Schlick  / pixelio.de

Uwe Schlick / pixelio.de


Umso erfreulicher ist es, wenn sich auch die Bürgerinnen und Bürger Gedanken machen und durchaus nachvollziehbare und sinnvolle Vorschläge unterbreiten. So hat mir kürzlich ein besorgter Bürger folgende Zeilen geschrieben:


"Hallo Günther,


ich bin ja kein Politiker von Beruf und verfolge die Diskussion auch nicht ständig, der ständige Anstieg der EEG Umlage scheint ja aber ein Problem für einkommensschwache Haushalte zu sein. Auch wird immer beklagt, dass diese kleinen Leute die Solaranlagen der Zahnärzte und Besserverdiener finanzieren müssen. Es gab schon Stimmen, dass diese Profitöre doch auch an den Kosten der Energiewende beteiligt werden müssten. Ich meine dies ist schon der Fall, nur landet der Beitrag an der falschen Stelle:


Mein Vorschlag zum EEG:  Wäre es möglich von der Finanzverwaltung Daten zu erhalten über das Aufkommen von Einkommens-, Körperschafts- und anderer Steuern in Zusammenhang mit der geförderten Stromerzeugung unter EEG? 
Wenn ich sehe, dass die Anlagen Vergütungen von vielen Mrd. p.a. erhalten und die Anlagen mit 10% und mehr Rendite ausgelegt sind, dann fließt dem Staat ein Teil der EEG Vergütung ja selbst wieder zu als Gewinnbesteuerung. Da die EEG Anlagen (so heißt es zumindest) vornehmlich von wohlhabenden Personen errichtet wurden, ist davon auszugehen, dass die Besteuerung zu über 25% erfolgt. Ebenso wirken die Entnahmen für den Eigenverbrauch gewinnerhöhend. Diese Einnahmen durch den Staat sollten nicht dem allgemeinen Haushalt zufließen, sondern vielmehr zweckgebunden dafür verwendet werden, die EEG Umlage zu senken. 
Andernfalls bereichert sich der Staat ja selbst auf Kosten der Verbraucher. Überschlägig könnte die EEG Umlage damit um 2-4% reduziert werden, ohne dass für die Bürger und Betreiber Mehrkosten entstehen. Nur dem Staat würden (m.E. zu Unrecht erlangte) Steuern entgehen. Ich fände dies einen Beitrag zur Gerechtigkeit. Je mehr jemand mit seiner EEG Anlage verdient, je höher seine Rendite ist, desto mehr muss er versteuern (ceteris paribus) und diese Steuern fließen zurück in den EEG Kreislauf. Dafür bedarf es aber m.E. keiner Sondersteuer, sondern nur der sachgerechten Lenkung vorhandener Einnahmen. 


Potentielle Knackpunkte: Die Anlagen produzieren in den ersten Jahren ja wegen der Abschreibung zumeist Verluste. Wenn man dies in das Modell mit einbeziehen will, könnte das positive Effekte reduzieren. Dies hängt aber auch vom Zubauvolumen und den Herstellungskosten ab. Letztere sind ja signifikant gesunken. Der Zubau wird ja bereits teilweise gesteuert. 
Wurde das schon einmal thematisiert? Vielleicht mache ich auch einen Denkfehler, dann vergiss meine Zeilen einfach…"


Nein, vergessen habe ich diese Zeilen nicht, denn wie ich finde sind das gut nachvollziehbare Argumente. Wir haben uns in der Landtagsfraktion ernsthafte Gedanken darüber gemacht und sind zu folgendem Ergebnis gekommen, das sicher viele NEWSLETTER-Leser interessieren dürfte:


In der Diskussion um die Strompreise werden häufig die Erneuerbaren Energien als Kostentreiber gebrandmarkt und vor angeblich explodierenden Stromkosten durch die EEG-Umlage gewarnt. Renommierte Wissenschaftler machen aber immer wieder deutlich, dass der Anteil der Erneuerbaren Energien an den Stromkosten oftmals übertrieben dargestellt wird.


Die Umlage für den Ausbau der Erneuerbaren Energien beträgt laut Prognose der Stromwirtschaft im Jahr 2014 exakt 6,24 Cent je Kilowattstunde (kWh). Der Stromverbrauch eines durchschnittlichen Privathaushalts in Deutschland liegt pro Jahr bei knapp 3.500 kWh. Das bedeutet, dass sich ein deutscher Durchschnittshaushalt im Jahr 2014 mit ca. 18 Euro pro Monat am Ausbau der Erneuerbaren Energien beteiligt.


Richtig ist, dass die Strompreise für Privathaushalte in den vergangenen Jahren stetig angestiegen sind. Im Jahr 2000 lag der durchschnittliche Strompreis für einen Privathaushalt bei 13,9 Cent pro Kilowattstunde (kWh), wovon die EEG-Umlage ca. 0,2 Cent ausmachte. Heute liegt der Haushaltsstrompreis bei etwa 28,9 Cent, die EEG-Umlage beträgt 6,24 Cent. Selbst bei Hinzurechnung der auf die EEG-Umlage zu zahlenden Mehrwertsteuer haben knapp 50 Prozent der Strompreiserhöhungen seit dem Jahr 2000 also nachweislich nichts mit der EEG-Umlage zu tun.


Die EEG-Umlage könnte sogar deutlich geringer ausfallen, wenn es nicht großzügige Ausnahmeregelungen für die Industrie gäbe. Da Unternehmen nach dem EEG 2009 für eigenerzeugten Strom keinerlei EEG-Umlage zahlen mussten, haben viele Firmen Kraftwerke oder Teile davon gekauft, um für diesen als Eigenverbrauch geltenden Strom der Umlagepflicht zu entgehen. Nach dem EEG 2012 ist das zwar nicht mehr möglich, jedoch müssen alle Unternehmen, die dieses Schlupfloch damals nutzten, auch künftig keine EEG-Umlage für eigenerzeugten Strom bezahlen.




Petra Bork  / pixelio.de

Petra Bork / pixelio.de


Eine weitere Ausnahmeregelung deckelt die EEG-Umlage für die stromintensive Industrie. Statt 6,24 Cent zahlen die begünstigten Unternehmen nur 0,05 Cent/kWh. Die übrigen Stromverbraucher zahlen also das 124-fache. Allein im Jahr 2014 sind das 5,1 Milliarden Euro, die Privatverbraucher und Kleinbetriebe wegen der Industrievergünstigungen zusätzlich über die EEG-Umlage bezahlen müssen. Rund 22 Prozent der gesamten EEG-Umlage sind nur auf diese Ausnahmeregelung zurückzuführen.


 Darüber hinaus haben die Erneuerbaren Energien eine preisdämpfende Wirkung an der Leipziger Strombörse, da regenerativ erzeugter Strom an windigen oder sonnigen Tagen zunehmend teuren Strom aus fossilen Kraftwerken verdrängt (Merit-Order-Effekt). Davon profitieren sowohl die Energieversorgungsunternehmen (die diesen enormen Kostenvorteil meist nicht an die Privatverbraucher weitergeben) als auch die stromintensiven Unternehmen, die ihren Strom direkt an der Börse einkaufen. Das Bundesumweltministerium beziffert den Merit-Order-Effekt allein im Jahr 2011 auf 4,6 Milliarden Euro bzw. – anders ausgedrückt – auf 0,9 Cent pro kWh. Selbst bei kritischer Betrachtung kann davon ausgegangen werden, dass bei Unternehmen, die in vollem Maße von der Begrenzung der EEG Umlage auf 0,05 ct/kWh im Rahmen der Ausnahmeregelung für die Industrie profitieren, die Entlastungen durch den Merit-Order Effekt höher sind als die EEG Umlage.


Aus Sicht der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion wäre eine etwas stärkere Beteiligung der stromintensiven Industrie an der EEG-Umlage daher überfällig. Dadurch würde die EEG-Umlage für alle anderen Stromverbraucher sinken. Entsprechende Anträge hatten wir im Bayerischen Landtag im Oktober 2012 sowie im Februar 2013 gestellt. Leider wurden beide Anträge von CSU und FDP abgelehnt.


Völlig zu Recht schreiben Sie, dass der Staatshaushalt vom EEG profitiert. Den größten Anteil hieran dürfte aber die Mehrwertsteuer ausmachen, die in voller Höhe auf den gesamten Strompreis – und damit auch auf die 6,24 Cent EEG-Umlage – anfällt. Dass die Gemeinden auch einen Anteil an der Gewerbesteuer von Erneuerbare-Energien-Anlagen bekommen, begrüße ich im Übrigen ausdrücklich, da somit die Akzeptanz vor Ort gestärkt wird.


Die oftmals in der öffentlichen Diskussion kolportierten „Traumrenditen“ der Erneuerbare-Energien-Anlagenbetreiber von angeblich „zehn Prozent und mehr“ werden so gut wie nie erzielt. Richtig ist, dass es in den Jahren 2010 und 2011 infolge der deutlichen, kurzfristigen Kostensenkungen für Photovoltaikanlagen in diesem Bereich teilweise eine Überförderung gab. Das wurde aber bereits mit der letzten EEG-Novelle behoben. Bei den allermeisten Erneuerbare-Energien-Projekten bewegen sich die Renditen in einem überschaubaren Rahmen. Es ist übrigens genauso, wie Sie schreiben: In den ersten Betriebsjahren machen die Projekte in der Regel Verluste.



14 April 2014

Kommunalfinanzierung II

Sicher erinnern Sie sich an meinen Blog aus der Vorwoche zur Kommunalfinanzierung mit dem Thema „Veränderungen bei Kommunalfinanzierung weiter nötig“. Dazu erhielt ich eine interessante Mail eines Bürgermeisters aus Unterfranken, der meine Ausführungen kritisch hinterfragt und die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte.


"Danke für die offene Diskussion und ich hoffe sehr, dass wir diese Diskussion auch in Zukunft genauso offen und sachlich weiterführen. Also Günther leider ist das, was du an Info weitergegeben hast aus meiner Sicht nur die halbe Wahrheit, denn auf diesem Weg wird über das Gießkannenprinzip zwar ein kleiner Teil der immens gestiegenen Steuereinnahmen des Staates wieder verteilt, aber keiner spricht über das, was man vorher in weit größerem Rahmen den Gemeinden weggenommen hat und zusätzlich muss man sich in einer fairen Diskussion auch über die veränderte Aufgabenteilung der Kosten unterhalten.  Beispiele:

IESM  / pixelio.de

IESM / pixelio.de


1.     Gerade den Gemeinden, die mit viel Aufwand ihre Infrastruktur so gestalten, dass sich auch erfolgreiche Unternehmen dort ansiedeln, hat man mit der Unternehmenssteuerreform 2008 eine ganze Menge genommen.
Meine Stadt hätte in den letzten drei Jahren, bei sagenhaften Konjunkturdaten der Deutschen Wirtschaft im allgemeinen und bei der hervorragend Ergebnissituation  der Unternehmen vor Ort, ganz sicher um  mindestens 1 Million €  mehr Gewerbesteuereinnahmen  im Jahr gehabt. Das zeigt der Vergleich mit den beiden Jahren vor dieser Reform ganz deutlich, denn in den Jahren 2006 und 2007 war unsere Wirtschaft sicher auch stark, aber bei weitem nicht so stark wie in 2010 und 2011, damals hatten wir eine Gewerbesteuereinnahme von 4,5 und 4,8 Mio €, heute liegen wir bei 2,5 und 3 Mio € . Auch wenn man davon die Einflüsse durch Investitionen in unseren Unternehmen abzieht sieht man sehr deutlich, dass Bund und Land sehr wohl mit den Einnahmen der Gemeinden Wohltaten für dritte vollbringen, da kann ich dann auch Jahre später mal ein „paar Pfennige“ von “gigantischen“ staatlichen Mehreinnahmen wieder verteilen. So kann man auch seinen eigen Staats-Haushalt sanieren und mit einem( angeblich ) ausgeglichenen Haushalt angeben.
 
2.    Die Verteilung erfolgt übrigens auch nicht leistungsgerecht, sondern wie unten beschrieben, eben mit der Gießkanne. Mellrichstadt z. B. hat aufgrund seiner Finanzstärke in den Jahren 2005 bis 2009 nie einen  Pfennig Schlüsselzuweisung erhalten. Lediglich in den Jahren 2011 haben wir aufgrund  der Folgen der Wirtschaftskriese in 2009 einmal eine nennenswerten Betrag  bekommen und seitdem, sind es in 2012 = 370.000€ und heuer gerade 530.000 €, also, nicht im geringsten ein Ausgleich für, das was uns seit der Unternehmenssteuerreform fehlt?
 
3.    Und dann sind da noch die Ausgaben, die Aufgrund von “mutigen Beschlüssen“ in Bund und Land steigen und die von den Kommunen irgendwie geschluckt werden müssen. Schauen wir uns dazu z. B. die Ausgaben für die Kinderbetreuung an. Diese Pflichtaufgabe ist natürlich auch ein wichtiger Standortfaktor, den wir im Sinne der Attraktivität unserer Städte und Gemeinden auf keinen Fall vernachlässigen dürfen und auch nicht wollen. Zu diesen Pflichtaufgaben gehört die Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen.
Aufgrund des aktuellen „Bayerischen Kinder – Bildungs- und Betreuungsgesetztes“ sind auch diese Ausgaben in den letzten Jahren stetig gestiegen und das bei immer weniger Kindern. 2012 wurden für die Kindergärten und Hort Ausgaben in Höhe von 1.079.000 € getätigt, wovon 569.000 € direkt von der Stadt aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert werden müssen. Im Vergleich hierzu: Im Haushaltsjahr 2007 betrugen die Aufwendungen aus allg. Steuermitteln noch rd. 303.000 €.
Durch den kontinuierlichen Ausbau von Krippen- und Hortplätzen kann in Mellrichstadt inzwischen das gesamt Spektrum der Kinderbetreuung von 0- 14 Jahren abgedeckt werden. Trotz schwieriger Haushaltslage und zurückgehenden Einnahmen stehen wir und wohl auch alle anderen Kommunen in diesem Bereich zu unseren Verpflichtungen  und es wird im Bereich der Kinderbetreuung  nicht gespart.  Ich mache aber auch hier darauf aufmerksam, dass die Landesregierung in der Pflicht steht, denn wenn es nach dem Kinderförderungsgesetz geht, soll bis  für jedes Kind zwischen 1 und 3 ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen. Zur Realisierung dieser Forderung wurde zwar ein Zuschussprogramm für den Bau von Krippen aufgelegt, das nützt jedoch den Gemeinden und Städten herzlich wenig, wenn im Ausgleich dazu die Kosten für den laufenden Betrieb nicht mehr finanzierbar sind.
Fair wäre, wenn der, der die Gesetzte beschließt, also auch der Freistaat, sich hier noch wesentlich stärker einbringen, denn die bisherige Lösung  (Kostenteilung 50:50) ist bei den „von oben eingeführten Steuerreformen“ zu Lasten der Kommunen auf Dauer nicht mehr finanzierbar.
 
Soweit meine Beispiele und mein Beitrag zu einer gesunden Diskussion, gerne kann ich auch noch mehr liefern. Es gilt halt immer noch, dass ein staatlich garantiertes Selbstverwaltungsrecht nur über entsprechende kalkulierbare Einnahmen, die man uns Kommunen dauerhaft ( nicht nur mal wenn man es sich leisten möchte ) lässt, wirklich sichergestellt werden kann".  



12 April 2014

G8 Ganztagsschule versagt ebenfalls

G8 funktioniert auch als gebundene Ganztagsschule nicht

Hochinteressant sind unsere derzeitigen Informationsveranstaltungen zur Weiterentwicklung des bayerischen Gymnasiums. Nach Ergolding, Freising und Kempten ging nunmehr auch die erste unterfränkische Veranstaltung in Mellrichstadt über die Bühne.


Interessant auch deshalb, weil keine der Veranstaltungen wie die andere ist und durch das jedes Mal anders zusammen gestellte Podium auch immer wieder neue Erkenntnisse an den Tag treten. So legte ein siebenfacher Familienvater dar, dass seine derzeit das G8 besuchende Tochter sukzessive alle sportlichen Aktivitäten abgelegt habe, weil sie nach dem nach Hause kommen am Abend mit Hausaufgaben und Unterrichtsvor- wie Nachbereitung bis in den späten Abend hinein beschäftigt sei. „Die Kinder bewegen sich gar nicht mehr, weil sie den ganzen Tag keine Möglichkeit dazu haben“ stellte ein Arzt fest, während eine Kollegin im Zuhörerraum attestierte, dass die Zahl der psychischen Anfälligkeiten und Erkrankungen bei Kindern in den vergangenen Jahren erheblich angestiegen sei.




Stephanie Hofschlaeger  / pixelio.de

Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de


Diesen Umstand hatten mir auch schon die Vorstandmitglieder des Landesverbandes der bayerischen Schulpsychologen im vergangenen Jahr berichtet, demnach sind rund 25 Prozent der bayerischen Schülerinnen und Schüler psychisch erkrankt. Darunter leben zirka zehn Prozent mit dauernden Angstzuständen. Furchtbar, wie ich finde! Soll nicht die Schulzeit eigentlich Freude machen? Scheinbar macht es das aber nicht. Und richtigerweise wurden dabei nicht nur die Umstände der G8-Umsetzung angeprangert, sondern das gesamte Schulsystem.


Neu war für mich auch die Erkenntnis, dass selbst in einem gebundenen Ganztags-Gymnasium das G8 nicht reibungslos funktioniert. Ein "gebundener" Ganztags-Gymnasiallehrer berichtete, dass Stofffülle des G8 und das Alter nicht aufeinander abgestimmt seien. Soll etwa Shakespeare schon von einem 13jährigen zitiert werden müssen? Dabei gilt doch ein gebundenes Ganztags-G8 bei deren Verfechter immer als Allheilmittel-Argument.


Doch auch dabei stellt sich eben die grundsätzliche Malaise des bayerischen Schulsystems, dass zu wenige qualitativ gute Fachkräfte im Ganztagsbetrieb zu Hause sind, dar und es zeigt sich, dass ein Ganztagsangebot eben noch lange keine gute Ganztagsschule ist. Hierzu braucht es auch für die sogenannten Softskills und die angestrebte Rhythmisierung Fachkräfte wie Sportlehrer, Musikpädagogen, Erzieher/innen und keine ehemaligen Mitarbeiter der Telekom oder von Schlecker, wie erst diese Woche bei einer Studie des Bayerischen Rundfunks herauskam.


Spannend sind auch immer wieder die bei jeder Veranstaltung auftretenden Zweifel an der Organisierbarkeit eines G8 und G9-Zuges an ein und derselben Schule. Interessanterweise habe ich dazu in dieser Woche auch ein gutes Beispiel auf der Homepage der Winfried-Schule Fulda gefunden, das Sie hier einsehen können. Eine Stundentafel bietet auch das Gymnasium Bad Waldsee als Anschauungsobjekt auf der Seite www.gymibw.de (G9-Kontingentstunden) an.


Und das Totschlag-Argument des bayerischen Kultusministers Spaenle, dass unser Modell der Wahlfreiheit an den ländlichen Gymnasien nicht umsetzbar sei, hat Spaenle diese Woche selbst mit der Beantwortung einer Anfrage unseres Fraktionschefs Hubert Aiwanger entkräftet. Denn demzufolge sind 85 Prozent der bayerischen Gymnasien mindestens vierzügig und somit in der Lage, beide Züge parallel anzubieten (für genauere Informationen finden Sie hier die Anfrage, die Antwort sowie die dazugehörige Pressemitteilung). Für die restlichen Gymnasien bietet sich die komplette Rückkehr zum G9 an und für die besonders intelligenten "Turbo-Schüler" ein Überspringen der 11. Klasse, wie es jahrzehntelang in Bayern ohnehin schon möglich war und was uns der Bayerische Philologenverband in seinem Eckpunkte-Papier jetzt dennoch als Neuerung verkaufen will.


Es gibt also weiterhin viel Diskussionsbedarf zur zukünftigen Gestaltung des Gymnasiums und wir FREIEN WÄHLER sind der Motor dieser Gymnasial-"Bewegung". Deshalb lade ich alle Interessierten zu den weiteren Terminen in Unterfranken am 28. April in Würzburg mit einem hessischen Schulleiter, einem Vertreter des Philologenverbandes und BIBA-Vertreter Daniel Osthoff und am 7. Mai in Schweinfurt mit dem Buchautor Rupert Appeltshauser zur Diskussion ein.


Hier finden Sie außerdem einen Interessanten Videobeitrag der ARD zum Ende des G8.



12 April 2014

CSU-Verhalten führt zu Grundschul-Schließung

Dreist und scheinheilig, anders kann man das Verhalten der Christsozialen bei der Entscheidung im Bildungsausschuss des Bayerischen Landtags über den weiteren Bestand der Grundschul-Außenstelle Unterjoch im Allgäu nicht bezeichnen. Im vergangenen Juli – wenige Wochen vor der Landtagswahl  - stand die Frage schon einmal im Bildungsausschuss zur Entscheidung an. Damals gab die Landtagsmehrheit aus CSU und FDP der kleinen Grundschule noch eine einjährige „Wahl“-Gnadenfrist, die nunmehr nach den Landtagswahlen abgelaufen ist.


Zugegeben, die kleine Außenstelle mit bis dato acht Schülern über mehrere Jahrgangsstufen verteilt, ist ein Novum in der bayerischen Schullandschaft. Aber auch der Ort Unterjoch kann als eine Besonderheit bezeichnet werden. Er liegt auf rund 1000 Meter Höhe und ist nur über einen mit 83 Kurven versehenen Pass von Bad Hindelang zu erreichen. Die Unterjoch-Schüler müssten dazu, um den Unterricht rechtzeitig zu erreichen, um 6 Uhr in der Früh aufstehen und den beschwerlichen Weg auf sich nehmen. Pädagogisch gesehen erhalten die Schülerinnen und Schüler im Moment eine optimale Förderung, denn die Übertrittsquoten sind exzellent und die aufnehmenden Lehrer an den weiterführenden Schulen loben die Unterjoch-Schüler in höchsten Tönen.





Dieter Schütz  / pixelio.de

Dieter Schütz / pixelio.de


Nun kam das mit haarsträubenden Argumenten dargebrachte finanzielle Fallbeil der Staatsregierung: 'zu teuer‘, ‚pädagogisch nicht sinnvoll‘. „Eine Schule mit insgesamt fünf Kindern macht keinen Sinn, an Populismus nicht zu überbieten“, so CSU-Bildungspolitiker Waschler. Der Grundsatz „kurze Beine, kurze Wege“ habe hohe Bedeutung für sie. Bei solch dreister Argumentation macht sich bei mir Fassungslosigkeit breit. Die bildungspolitische Taktik der CSU und die Scheinheiligkeit Seehofers sind nicht zu überbieten. Vor der Wahl versprechen sie den Menschen eine Grundschul-Standortgarantie und nach der Wahl besiegeln sie das Aus für die pädagogisch wertvolle Zwergenschule Unterjoch – ohne vorher alternative Konzepte für solche Kleinstschulen auch nur zu prüfen. Das ist der Gipfel an Dreistigkeit und Realitätsferne.


In einem bin ich mir sicher: Unterjoch ist nur der Anfang eines auf uns in den nächsten Jahren zukommenden Prüfungsprozesses für rund 200 kleine Grundschul-Standorte angesichts rückläufiger Schülerzahlen. Wir FREIE WÄHLER fordern die Staatsregierung mit einem Antrag dazu auf, endlich ein Konzept vorzulegen, wie es gelingen wird, dennoch kleine Schulstandorte und damit die Infrastruktur im ländlichen Raum zu erhalten. Auch das wurde abgelehnt! Wir fordern schon lange ein solches Konzept, ebenso wie den garantierten Erhalt aller Grundschulen, denn: Grundschulen sind für die Stärkung des ländlichen Raums entscheidend.


Ich bin fest davon überzeugt, wir benötigen entsprechende pädagogische und passgenaue Konzepte für Klein- und Kleinstschulen. Nur so können die Grundschulen vor Ort gestärkt und der Wegzug junger Familien verhindert werden. Derzeit können rechtlich selbstständige Grundschulstandorte mit einer Mindestgröße von insgesamt 26 Schülern in jahrgangskombinierten Klassen bestehen bleiben. Allerdings gibt es über 300 Grundschulen in ganz Bayern, die auf mehrere Häuser verteilt sind. Gerade über Außenstellen von Grundschulstandorten wird es ermöglicht, dass die Schule am Ort bleibt. Das ist entscheidend für die Attraktivität der Kommunen. Ein weiterer wichtiger Vorteil: die Kinder haben kurze Schulwege, was auch die Kosten für die Schülerbeförderung gering hält.


Der Erhalt aller Grundschulstandorte in Bayern ist daher entscheidend, um die ländlichen Räume zu stärken. Die Staatsregierung sollte sich am Beispiel Tirols kundig machen, wie dörfliche Strukturen und Grundschulstandorte verbunden werden können, damit diese Standorte gesichert werden. Ministerpräsident Seehofer hat vergangenes Jahr in seiner Regierungserklärung eine Grundschulbestandsgarantie gegeben. Ich nehme ihn hier beim Wort! Und da zählt für mich auch das Argument der Finanzierung, wie es die CSU vorschiebt, nicht. Und ganz und gar eine Lachblase ist die Tatsache, dass das Kultusministerium die Schulaußenstelle auf dem Papier bestehen lassen und als „leere Schule“ weiterführen will, um einerseits die Statistik zu schönen und andererseits zu suggerieren, dass wenn wieder genügend Kinder am Ort wären, der Schulbetrieb wieder aufgenommen werden könnte. Da ist mir ehrlich gesagt nicht mehr zum Lachen.



Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen