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9 April 2014

Lehrergesundheit fördern

Bayern muss mehr tun, damit unsere Lehrkräfte gesund bleiben


Mal ganz ehrlich, was bekommen Sie heute noch für 54 Cent? Spontan fällt mir ein Croissant beim Bäcker ein oder eine halbe Stunde Parkgebühr in Würzburg. Für die Gesundheit könnte man sich für diesen Centbetrag einen Südtiroler Apfel für eine gesunde Ernährung kaufen. Doch beim Freistaat Bayern laufen die Uhren anders. Als Arbeitgeber des Öffentlichen Dienstes stellt der Freistaat für jeden seiner Lehrkräfte exakt den Wahnsinns-Betrag von 54 Cent für die Gesundheitsvorsorge per anno zur Verfügung! Nein, Sie haben nicht falsch gelesen, pro Jahr 54 Cent. Dass man da in keinster Weise von Gesundheitsmanagement sprechen kann, das leuchtet wohl Jedem ein. Der Freistaat Bayern hat hier einigen Handlungsbedarf wenn es darum geht, die eigenen Lehrkräfte dabei zu unterstützen, im Job gesund zu bleiben.




Benjamin Matzmorr  / pixelio.de

Benjamin Matzmorr / pixelio.de


Wesentliche Befunde des neuen Gutachtens des Aktionsrates Bildung, das der Verband der bayerischen Wirtschaft in München vorstellte, bringen es auf einen Nenner. Bayernweit wendet der Freistaat lediglich 54.000 Euro für Fortbildungen zur Lehrergesundheit auf – das ist viel zu wenig und mir fehlt ein schlüssiges Gesamtkonzept. Wie in so vielen Fällen betreibt der Freistaat auch hier hübsche Kosmetik, aber zum Schönsein fehlt die Schönheitscreme. Man braucht wirklich kein Experte sein, um festzustellen, dass bei der aufgewendeten Summe auf eine Lehrkraft lediglich ein Betrag von 54 Cent entfällt – ausgehend von ca. 100.000 Lehrern in Bayern. Dieser Präventionsbetrag ist so lächerlich, dass sich eine Kommentierung fast von selbst verbietet, der Freistaat sollte sich schämen.


Ich hebe an dieser Stelle einmal hervor, dass die Reduzierung der Arbeitsbelastung auf mehrere Schultern, mehr Teamarbeit an Schulen und eine Feedback-Kultur wichtige Aspekte zur Berufszufriedenheit sind. Doch dazu braucht es auch die nötigen Ressourcen. Die Luft allein verteilt noch keine Arbeit und schafft auch kein Wohlfühlklima. Wir  FREIEN WÄHLER haben diesbezüglich wiederholt in parlamentarischen Initiativen darauf hingewiesen, dass für das Gesundheitsmanagement mehr Geld in den Haushalt eingestellt werden muss und haben hierzu auch aktuell Anträge zum Nachtragshaushalt  eingebracht. Dabei will ich besonders auf einen Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER zum ‚Landesprogramm für die gute gesunde Schule Bayern‘ hinweisen: Dafür fordern wir 5.000 Euro zusätzlich, um  die Gesundheitsförderung im Schulalltag besser zu verankern.


Das beste Gesundheitsmanagement beginnt meines Erachtens bereits bei der Studienwahl. Der Befund, dass nur 17 von 100 Lehrkräften glücklich seien weil sie in der Schule tätig sind, ist alarmierend. Ich beziehe mich dabei auf die Studie von Professor Dr. Uwe Schaarschmidt zur Lehrergesundheit. Deshalb muss man bereits bei der Studienwahl ansetzen. Erst dieser Tage haben wir in der Plenardebatte einen von mir eingebrachten Antrag diskutiert, der das Ziel hat, dass es an jeder Universität ein geeignetes Eignungsverfahren für Lehramtskandidaten gibt. Junge Menschen können sich mit Hilfe von Eignungsberatungsverfahren frühzeitig mit Chancen, aber auch mit Erwartungen des Berufsbildes auseinandersetzen und eine fundierte Studienwahl treffen. Doch dazu muss der Freistaat dies erst einmal wollen.



8 April 2014

Bürgerinitiative gegen Stromtrasse

Ruhe vor dem Sturm: Gegen SuedLink formiert sich Bürgerinitiative im Saaletal


Zwar ist es in den vergangenen Wochen wieder etwas ruhiger geworden um die geplanten Stromtrassen quer durch Bayern, doch angesichts des Ende Mai endenden Moratoriums darf diese Ruhe vor dem Sturm nicht darüber hinwegtäuschen, dass im Untergrund weiter gearbeitet wird. So ist es auch der richtige Schritt, dass sich im Saaletal (Landkreis Bad Kissingen) nun eine Bürgerinitiative gegen die ‚SuedLink-Trasse‘ von Wilster nach Grafenrheinfeld gründet, die gegen eine solche quer durch das Biosphären-Reservat Rhön führende Stromtrasse ankämpft.


Erinnert sei in diesem Zusammenhang nochmal an die Fakten. Die Staatsregierung hat im Juni 2013 im Bundesrat für das Bundesbedarfsplangesetz gestimmt. Hinsichtlich der in diesem Gesetz aufgeführten 36 bundesweiten Stromleitungsvorhaben wurde festgestellt, dass sie energiewirtschaftlich notwendig und zur Gewährleistung eines sicheren Netzbetriebes erforderlich wären. Zu diesen 36 Vorhaben gehören auch die Bayern betreffenden Höchstspannungsleitungen von Lauchstädt nach Meitingen („Gleichstrompassage Süd-Ost“) sowie von Wilster nach Grafenrheinfeld („SuedLink“), die beide in Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Technik (HGU-Technik) ausgeführt werden sollen.




Erich Westendarp  / pixelio.de

Erich Westendarp / pixelio.de


Im Rahmen einer Pressekonferenz am 04.02.2014 erklärte Staatskanzleiministerin Haderthauer, dass sich das Bayerische Kabinett auf ein Moratorium bei den Planungen für den Bau neuer Höchstspannungsleitungen in Bayern verständigt habe. Noch am 16.10.2013 wurde in einem Schreiben des Bayerischen Wirtschaftsministeriums an die Bundesnetzagentur die Befürchtung geäußert, dass die angebliche Unterdimensionierung der geplanten Stromtrassen den Wirtschaftsstandort Deutschland gefährden würde. Aufgrund dieser Widersprüche und der im Wahlkampf von Ministerpräsident Seehofer zutage gelegten Scheinheiligkeit sind wir FREIE WÄHLER im Landtag tätig geworden und fordern einen ausführlichen Bericht über die Aktivitäten und Stellungnahmen der Staatsregierung hinsichtlich der Bayern betreffenden geplanten Stromtrassen.


Im Einzelnen fordern wir die Staatsregierung dazu auf im Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie darüber zu berichten, ob sich die Staatsregierung im Vorfeld der Genehmigung des Szenariorahmens zum Netzentwicklungsplan 2012 in irgendeiner Weise hinsichtlich des künftigen Stromverbrauchs, der Ausbaugeschwindigkeit der Erneuerbaren Energien sowie zur installierten Leistung einzelner Energieträger in Bayern gegenüber der Bundesnetzagentur oder den Übertragungsnetzbetreibern geäußert hat und wenn ja, wie?


Des Weiteren wollen wir von der Staatsregierung wissen, ob diese sich im Vorfeld der Bestätigungen der Netzentwicklungspläne I und II in irgendeiner Weise hinsichtlich der Notwendigkeit und der Ausgestaltung neuer Höchstspannungsleitungen gegenüber der Bundesnetzagentur oder den Übertragungsnetzbetreibern geäußert hat.


Weitere Fragestellungen, etwa hinsichtlich grundsätzlicher Möglichkeiten einer Teilerdverkabelung, Inhalte des Schreiben des Wirtschaftsministeriums an die Bundesnetzagentur vom 16.10.2013, oder inwieweit sich eine Verlangsamung des Tempos beim Ausbau der Erneuerbaren Energien in Bayern auf den Bedarf neuer Höchstspannungsleitungen nach Bayern auswirken würde, können im Detail unserem Antrag entnommen werden.



8 April 2014

Sprachkurse für Asylbewerber weiter in der Kritik

Zu geringe Finanzmittel für Sprachkurse der Asylbewerber und mangelnde Transparenz-Sprachkurse dezentral durchführen!

Des Öfteren habe ich in der Vergangenheit die verschiedenen Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber in meiner Region besucht und zwar vor allem, um mir einen Überblick über die Situation der Asylbewerber zu verschaffen.  Ob Kleinlangheim, Hammelburg oder Gemünden, die Bedingungen und die Integration vor Ort sind immer sehr unterschiedlich und hängen stark von den örtlichen „Netzwerken Asyl“ ab. Diese arbeiten ehrenamtlich in nahezu bewundernswerter Weise mit den Asylbewerbern aus den unterschiedlichen Ländern zusammen.

Im Landkreis Main-Spessart sind Asylbewerber mittlerweile neben Gemünden auf weitere acht Standorte in angemieteten, dezentralen Unterkünften verteilt. Derzeit sind es rund 210 Asylbewerber und auch dort sind in den dezentralen Unterkünften sowohl die Unterbringung als auch die Verpflegung sehr unterschiedlich geregelt. Bei diversen Gesprächen mit dem Netzwerk Asyl wurde ich immer wieder auf die unbefriedigende Bedienung der Asylbewerber mit Sprachkursen hingewiesen.


Gemünden

Diesbezüglich habe ich mir nun einmal mit einer Anfrage an die Staatsregierung einen Überblick über die höchst komplizierte Sprachkurs-Problematik verschafft. Und dabei muss ich klare Vorwürfe in diesem Zusammenhang an die Staatsregierung erheben, die nach wie vor bei kontinuierlich steigenden Asylbewerberzahlen zu wenig Finanzmittel in die Hand nimmt, um ausreichend Sprachkurse anzubieten. Sprachkurse nur an vier Standorten in Unterfranken bei allein zehn Standorten in Main-Spessart anzubieten ist einfach nicht ausreichend, hier brauchen wir zuerst mehr Mittel und des Weiteren ein anderes Denken.



Kritik übe ich darüber hinaus auch an den Bildungsträgern und deren undurchsichtige Abwicklung der Sprachkurse. Diese klammern bisher den Standort Gemünden aus ihren Überlegungen aus, obwohl hier mit 60 Asylbewerbern eine der größeren Unterkünfte vorhanden ist. Wenn ich mich drei Tage durch ganz Bayern durchtelefonieren muss bis ich erfahre, wer für die Abwicklung der XENOS-Sprachkurse in Unterfranken zuständig ist, dann passt da etwas nicht! Da mangelt es an Transparenz und es geht nur um Pfründesicherung! Es kann auch nicht erklärter Wille der Regierungspolitik sein die Asylbewerber dezentral unterzubringen, aber alle Maßnahmen zentral in den großen Städten zu belassen.

Beklagt wurde seitens des Netzwerk Asyl auch die Tatsache, dass sich die Volkshochschulen bisher sträuben, einen vom BAMF finanzierten Integrationskurs anzubieten und das trotz Personalmangels an der VHS Karlstadt und vorhandenem Personal und Räumlichkeiten in Gemünden. Nachgegangen bin ich auch der Frage, warum das Netzwerk Asyl bisher keine Antwort seitens der für die von Ehrenamtlichen erteilten Sprachkurse von der Koordinierungsstelle "lagfa Bayern e.V.“ für einen Sprachkurs in Gemünden erhalten hat (hier finden Sie meine SA).


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Ein wichtiges Thema war in den vergangenen Monaten auch die Umsetzung des vom Freistaat beschlossenen Vollzugs des Asylbewerberleistungsgesetzes mit der Umstellung von Sachleistungen auf Geldleistungen. Thomas Weingart, Sachgebietsleiter an der Regierung von Unterfranken, erläuterte hierzu, dass der Warenkorb am 29. Januar letztmals geliefert wurde und seit 1. Februar die Geldleistungen in Höhe von 140 Euro dann direkt im Rathaus in Gemünden an die Asylbewerber ausgezahlt werden.

Im Zusammenhang mit der Tatsache, dass in der Gemündener GU rund 40 Prozent der Asylbewerber schon länger als zwei Jahre verweilen, bemängele ich das nach wie vor zu geringe Personal, das seitens der Bundesregierung am BAMF für Asylverfahren vorhanden ist. Diesbezügliche Anträge der FREIEN WÄHLER und auch der Bayerischen Staatsregierung sind bedauerlicherweise seitens der Bundesregierung bisher nicht umgesetzt worden.

Angesichts der vom Netzwerk angesprochenen, teilweise wenig kooperativen Unterstützung seitens der Behörden bei der Erledigung von Formalitäten und oftmaligem Vorsprechen am Landratsamt, rege ich an, dass die Ausländerbehörde des Landratsamtes regelmäßig vor Ort sein sollte, um einerseits Kosten zu sparen und andererseits Bürgernähe zu zeigen. Hinsichtlich der nunmehr vorhandenen Möglichkeiten, dass die Asylbewerber nach neun Monaten Aufenthalt auch arbeiten dürfen, kann ich nur an heimische Betriebe appellieren auch auf die Schaffenskraft der Asylbewerber zurückzugreifen.

Und eines möchte ich zum Schluss nochmals deutlich herausstellen: die  herausragende ehrenamtliche Tätigkeit des Netzwerk Asyl, die wesentlich dazu beitragen, dass die Integration in Gemünden insgesamt gut verläuft. Gleiches kann ich für die GU in Hammelburg von meinem Besuch dort berichten. Was da seitens der einheimischen Bevölkerung an Einsatz und gutem Willen läuft, ist vorbildliche Integrationsarbeit. Hut ab!



7 April 2014

Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur

Unser Konzept zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur: Straßenrettungsschirm statt zusätzlicher Belastung der Autofahrer


Holterdipolter, Sie alle kennen das von unseren Staatsstraßen. Auf manchen Streckenabschnitten ist das so schlimm, das man von einem Schlagloch ins nächste rumpelt. Beispielsweise auf der Staatsstraße zwischen Burgsinn und Fellen im Landkreis Main-Spessart. Der Zustand der Straßen in Deutschland und speziell in Bayern verschlechtert sich von Jahr zu Jahr – eine Entwicklung, die dringend gestoppt werden muss, um kommende Generationen nicht noch stärker zu belasten. Wir FREIE WÄHLER im Bayerischen Landtag haben uns deshalb viel Gedanken gemacht, wie man abseits der hinlänglich bekannten seehoferschen Maut-Strategie trotzdem die Straßenfinanzierung auf gesunde Beine stellen kann und nunmehr ein Konzept zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur vorgestellt. Kernpunkt dieses Straßenfinanzierungskonzepts ist ein Straßenrettungsschirm für den Substanzerhalt unserer Straßen.


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Warum kommt es überhaupt dazu, dass trotz horrender Benzinpreise, Kfz-Steuer und anderen den Autofahrer belastenden Kosten die Straßenfinanzierung Probleme bereitet? Das liegt vor allem daran, dass derzeit sämtliche Mehreinnahmen aus dem Straßenverkehr de facto nicht bei der Straßenfinanzierung ankommen, weil es keine wirksame Zweckbindung gibt. Von den rund 55 Milliarden Euro, die sich überwiegend aus Kfz- und Mineralölsteuer sowie der Lkw-Maut zusammensetzen, muss ein höherer Anteil in den Straßenbereich fließen als bisher. Derzeit kommt nicht einmal ein Drittel der Einnahmen wieder auf der Straße an. Deshalb fordern wir die Staatsregierung auf, die Einnahmen aus dem Straßenverkehr endlich zu einem größeren Teil für die Straßen zu verwenden, anstatt Autofahrer weiterhin unnötig zu belasten.


Die FREIEN WÄHLER schlagen hierfür zweckgebundene Straßenfinanzierungsfonds vor – sowohl auf Länder- als auch auf Bundesebene. Diese Fonds sollen eine stabile Größe darstellen und nicht von Jahr zu Jahr haushaltsabhängig variieren. So lassen sich auch Straßenprojekte überjährig finanzieren. Allein durch diese überjährige Finanzierung rechnen wir mit Einsparungen um zehn Prozent. Die Höhe der einzelnen Fonds richtet sich nach der genauen Ausgestaltung. Für Bayern gehen die FREIEN WÄHLER derzeit von einem Bedarf von rund 200 Millionen Euro jährlich allein für Bestandserhalt und Nachholbedarf aus. 2013 sind hierfür allerdings nur 126 Millionen Euro ausgegeben worden.


Laut Bericht der Daehre- Kommission vom Dezember 2012 fehlen bei Bundesstraßen jährlich 1,3 Milliarden, bei Landesstraßen (Staatsstraßen) 750 Millionen Euro. Um dieses Defizit endlich abzubauen, hat die Länder-Verkehrsministerkonferenz im Oktober 2013 umfangreiche Vorschläge entwickelt und beschlossen. Doch die Umsetzung auf Bundes- und Länderebene lässt auf sich warten. Bisher wurde lediglich eine Ausweitung der Lkw- Maut auf weitere 1.000 km Bundesstraße und auf Lkw ab 7,5 Tonnen angekündigt, also nur eine weitere Einnahmeerhöhung. Und auch die Mautpläne der Bundes- und Staatsregierung zielen nur darauf ab, die Einnahmen zu erhöhen und die Autofahrer noch mehr zu schröpfen. Das Problem: Mehr Einnahmen aus dem Straßenverkehr führen nicht zu mehr Geld für unsere Straßen. Deshalb sind die Straßen, wie folgende Darstellung verdeutlicht, chronisch unterfinanziert:


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Deshalb fordern wir: Statt weiterhin die Autofahrer unnötig zu belasten, muss dafür gesorgt werden, dass die Einnahmen aus dem Straßenverkehr auch zu einem größeren Teil als bisher dem Straßenverkehr zu gute kommen.


Die Probleme der derzeitigen Straßenfinanzierung auf der Ausgabenseite stellen sich wie folgt dar: Zum einen ist da keine wirksame Zweckbindung: Mehreinnahmen aus der Lkw-Maut bzw. der Mineralölsteuer kommen de facto nicht bei der Straßenfinanzierung an. Ein weiteres Problem ist die gegenseitige Deckungsfähigkeit: Neubau und Erhaltungsmaßnahmen sind meist gegenseitig deckungsfähig. Dies hat zur Folge, dass Mittel, die für den Bestandserhalt von Straßen dringend notwendig wären, zu häufig für politisch interessantere Neubauprojekte verwendet werden.


Fehlende Planungssicherheit gibt es durch die sogenannte Jährlichkeit: Bundes- und Länderhaushalte werden jeweils für ein oder zwei Jahre aufgestellt. Dies erschwert überjährige Projektfinanzierungen, was Unterbrechungen bei Bauprojekten nach sich ziehen kann. Ähnlich sieht es mit der Haushaltsabhängigkeit aus: Die Höhe der Mittel für die Straßenfinanzierung im Bund und den Ländern variiert. So standen 2009 für die bayerischen Staatsstraßen 229 Mio. Euro zur Verfügung, ein Jahr später nur noch 188 Mio. Euro. Für dieses Jahr sind 225 Mio. Euro eingeplant.


Unser Lösungsansatz ist deshalb: Ein Straßenrettungsschirm für den Substanzerhalt. Zweckgebundene Finanzierungsfonds auf Bundes- und Länderebene mit jährlich konstant hohen Einnahmen und der Möglichkeit, Straßenprojekte überjährig zu finanzieren.


 


7 April 2014

Veränderungen bei Kommunalfinanzierung weiter nötig

Kommunalfinanzierung hat sich verbessert, aber immer noch nicht gut genug


Immer wieder werde ich bei einer Vielzahl von vor-Ort-Terminen hauptsächlich von unseren Bürgermeistern, Landräten und Gemeinde- und Stadträten auf das Thema Kommunalfinanzierung angesprochen. Bekanntlich sind mehr als die Hälfte der bayerischen Kommunen verschuldet und viele schaffen es von Jahr zu Jahr nur mit Ach und Krach, ihren Haushalt zu stemmen. 2008, als wir FREIE Wähler im Landtag gestartet sind, lag der Prozentanteil am kommunalen Steuerverbund bei 11,94% (und zwar relativ konstant seit Jahren). Im vergangenen Haushaltsjahr 2013 stand er nicht zuletzt durch immer wiederkehrendes Bohren von uns FREIEN bei 12,75%. Wenn die 0,81 Prozentpunkte auch schwer greifbar sind und für einen Laien als minimal erscheinen, so bedeuten sie nach jahrelangem Stillstand einen deutlichen Fortschritt.




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Helene Souza / pixelio.de



Noch deutlicher wird die verbesserte Kommunalfinanzierung an den Schlüsselzuweisungen (bei ca. 2400 Kommunen in Bayern), die 2008 bei 2,4 Milliarden Euro und 2013 bei 2,9 Milliarden Euro lagen. Seit 2008 bedeutet dies folglich eine Zunahme um eine halbe Milliarde Euro!  Die immer wieder zu hörende Aussage, dass sich da nichts oder wenig geändert hat, stimmt definitiv nicht. Das hat auch sicher jede einzelne Kommune an den letztjährigen Schlüsselzuweisungen gemerkt. Dass im Einzelfall eine Kommune Schwierigkeiten hat den Haushalt zu schultern ist u.U. auf konjunkturelle Einbußen bei der Gewerbesteuer zurück zu führen. Seitens des Freistaates wurden die Kommunen jedenfalls seit rund einem Jahrzehnt nicht mehr so üppig bedient. Wir werden darauf achten, dass dies nicht nur zu Wahlkampfzeiten so bleibt.


Klar ist das immer noch zu wenig, wenn man vor allem die vielen Aufgaben betrachtet, die den Kommunen seitens Land und Bund in den vergangenen Jahren zusätzlich aufgebürdet worden sind. Hierzu zählen beispielsweise Kinderbildung und Betreuung oder etwa Leistungen der Eingliederungshilfe. Auch die gekürzten Zuschüsse für die Schülerbeförderung gehören dazu. Insofern wird unsere Fraktion weiter hart daran arbeiten, mehr Geld für die Kommunen herauszuschlagen. Unser Ziel sind 15 Prozentpunkte Anteil am kommunalen Steuerverbund!



4 April 2014

Klare Absage an eine Bürgerenergiewende der „Großen Koalition“ im Landtag

GroKo jetzt auch in Bayern Diesem Eindruck konnte man sich bei der Diskussion über die Reform des Erneuerbaren Energiegesetzes (EEG) nicht verwehren. Wir FREIE WÄHLER stellen enttäuscht fest, dass sich CSU und SPD bei der Debatte im Bayerischen Landtag darauf beschränkt haben, den EEG-Entwurf der Bundesregierung zu feiern. Da hätte ich mir hier schon deutlich konstruktivere Beiträge erwartet und nicht die Fortsetzung des GroKo-Kuschelkurses in Bayern, zumal wir uns mit unserem Dringlichkeitsantrag für die Rettung der dezentralen Bürgerenergiewende eingesetzt haben. Und damit auch klar gegen die Pläne der Großen Koalition ausgesprochen haben, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Jahr 2017 abzuschaffen und durch ein Ausschreibungsmodell zu ersetzen. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt. In Konsequenz bedeutet dies, dass somit künftig also eine Behörde vorgibt, wie viele erneuerbare Energien pro Jahr ans Netz gehen dürfen. Das ist wie bei den Fünfjahresplänen in China. Und die gleichen Personen, die dieses Modell wollen, bezeichnen das EEG als planwirtschaftlich. Das ist absurd!




Guenter Hamich  / pixelio.de

Guenter Hamich / pixelio.de


Wir FREIE WÄHLER forderten weiterhin, endlich die völlig aus dem Ruder gelaufenen Ausnahmeregelungen für Industriekonzerne zu begrenzen. Fast ein Viertel der gesamten EEG-Umlage ist mittlerweile nur auf Ausnahmeregelungen für die stromintensive Industrie zurückzuführen. Bezahlen müssen das alle übrigen Stromverbraucher – also Mittelstand, Handwerk sowie die privaten Haushalte, ein unerträglicher Missstand!


Hier nochmal die Kernforderungen unseres Dringlichkeitsantrages auf einen Blick:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass im Rahmen der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)




  1. das EEG nicht wie im Entwurf der Bundesregierung vorgesehen ab 2017 durch ein Ausschreibungsmodell ersetzt wird, wodurch Bürgerenergieanlagen aus dem Markt gedrängt werden;

  2. die Besondere Ausgleichsregelung (§ 41 EEG) auf diejenigen Industriebetriebe beschränkt wird, die tatsächlich strom- und exportintensiv sind;

  3. die EEG-Umlage für alle privilegierten Unternehmen um 90 Prozent im Vergleich zum Regelsatz der EEG-Umlage reduziert wird;

  4. der bei der Förderung von Strom aus Windenergieanlagen an Land vorgesehene Deckel von 2.400 bis 2.600 Megawatt (MW) installierter Leistung pro Jahr nicht auf den Bruttozubau, sondern auf den Nettozubau abzielt;

  5. der bei der Förderung von Strom aus Biomasse vorgesehene Deckel von 100 MW installierter Leistung pro Jahr auf 250 MW (netto) erhöht wird;

  6. auch künftig eine Vergütung für Energiepflanzen mit ökologischem Mehrwert gewährt wird;

  7. für den in Bestandsanlagen zum Eigenverbrauch erzeugten Strom weiterhin keine EEG-Umlage zu zahlen ist, soweit es sich um Strom aus erneuerbaren Energien handelt;

  8. Planungssicherheit gewährleistet wird.



1 April 2014

Einige Wahrheiten zum Thema G8/G9

Das Thema G8/G9 ist derzeit in aller Munde, gut so! Unser Volksbegehren hat das Thema wieder ganz nach oben auf die Tagesordnung der bayerischen Schulpolitik gebracht und es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht irgendeine Stellungnahme und mehr oder weniger salbungsvolle Phrasen aus dem Kultusministerium dazu zu vernehmen sind. Auch ich werde tagtäglich von Lehrern, Eltern und Schülern mit Nachfragen bespielt und möchte beispielhaft an der Nachfrage einer jungen Dame hier noch einmal etwas für Aufklärung sorgen.


"Das achtjährige Gymnasium wurde von CSU-Ministerpräsident Stoiber in seiner ersten Regierungserklärung für die 15. Legislaturperiode im Jahr 2003 angekündigt und zum Schuljahr 2004/05 von der CSU überhastet und ohne gutes Konzept eingeführt. Die FREIEN WÄHLER waren zu dieser Zeit noch nicht im Bayerischen Landtag vertreten, aber hatten sich bereits damals vielfach gegen diese überstürzte Einführung ausgesprochen.


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In Ihrer E-Mail stellen Sie zu Recht fest, dass 2003 lediglich ökonomische Gründe angeführt wurden, aber keine pädagogischen. Bei dem Gesetz, das die CSU damals beschlossen hat, wurde die Notwendigkeit für G9 auch folgendermaßen begründet: „Eine Verkürzung der Schulzeit am Gymnasium von neun auf acht Jahre ist neben anderen Maßnahmen ein entscheidender Beitrag, die bayerischen Hochschulabsolventen auch in Hinsicht auf ihr Alter beim Berufseintritt konkurrenzfähiger zu machen. Die Kürzung der Schul- und Studiendauer ist auch in gesellschaftlicher Hinsicht unverzichtbar. Denn lange Ausbildungszeiten und die damit verbundene, geringere Lebensarbeitszeit belasten bei steigender Lebenserwartung die sozialen Sicherungssysteme und den Konsens der Generationen.“


Diese rein ökonomische Begründung ist aus unserer Sicht ein entscheidender Fehler gewesen, der dazu geführt hat, dass das G8 in 10 Jahren nicht zur Ruhe gekommen ist.  So erklärt sich auch die Debatte, die derzeit stattfindet. Die FREIEN WÄHLER haben bereits im Bayerischen Landtag versucht, mit einem Gesetzentwurf ein alternatives G9 zu ermöglichen, aber leider hat die CSU dies abgelehnt und so  gilt es jetzt umso mehr, über ein Volksbegehren den Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger für ein G9 zu realisieren. Bereits 27.000 Menschen haben sich dafür ausgesprochen und so konnte unser Volksbegehren bereits eingereicht werden.



Unsere Argumente möchte ich Ihnen hiermit kurz darlegen:


1.    Das Gymnasium hat die besondere Aufgabe, eine Bildung zu vermitteln, die zu einem Universitäts- bzw. Hochschulstudium befähigt. Es geht also am Gymnasium um Lerninhalte, die anspruchsvoll sind und die in besonderer Weise Zeit zur Vertiefung benötigen. 10 Jahre G8 in Bayern haben trotz aller Korrekturen gezeigt, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler in der Lage sind, diese Studierfähigkeit am Gymnasium problemlos in acht Jahren zu erreichen.  Eine G9-Alternative würde die notwendige Zeit zur Entschleunigung ermöglichen, um Schülerinnen und Schülern individuelle Chancen zu geben, sich zu entwickeln und die Kompetenzen zu erwerben, die sie an den Universitäten benötigen. Unser Ziel muss stets sein, dass die Schülerinnen und Schüler das Rüstzeug für die universitäre Bildung an den Gymnasien erwerben – Vorkurse an den Universitäten, um Wissenslücken zu schließen, dürfen nicht der Regelfall werden.


2.    Das Gymnasium vermittelt aber mitnichten nur Lerninhalte, sondern bildet auch die Persönlichkeit unserer jungen Menschen aus. Durch die zeitliche Komprimierung haben sich die Anforderungen an die Schülerinnen und Schüler im G8 erhöht und es findet nicht bei jedem Einzelnen eine vertiefte Auseinandersetzung mit einer unterrichtlichen Fragestellung statt. Diese individuellen Problemlösungsstrategien sind es aber, die die Persönlichkeit stärken und herausbilden. Viele Schülerinnen und Schüler brauchen deshalb Zeit, um verstärkt diese Kompetenzen zu entwickeln.


3.   Inzwischen haben wir auch am Gymnasium eine heterogene Schülerschaft. Das ist gut so, denn wir wollen mehr Kinder mit Migrationshintergrund zum Abitur bringen und wir wollen die Inklusion auch am Gymnasium. Heterogenität braucht allerdings differenzierende Unterrichtsformen und individuelle Lernzeit. Auch darauf kann eine G9-Alternative durch das Plus an Zeit angemessener reagieren.


4.    Bayern - das zeigt sich regelmäßig in bundesweiten Studien - lebt in besonderer Weise vom Engagement der Menschen vor Ort in ihrer Kommune. Die Bayern identifizieren sich mit ihrer Region und ihrem Bundesland. Der Grund dafür liegt in der ausgeprägten Vereinslandschaft und dem Ehrenamt vor Ort. Freiwillige Feuerwehr, Blaskapelle und Schützen- oder Fußballverein sind fest verankert. Dennoch: alle genannten Vereine haben seit der Einführung des G8 vermehrt Probleme, Nachwuchs zu gewinnen. Eine G9-Alternative würde den schulischen Alltag entzerren, weniger Nachmittagsunterricht bringen und somit Zeit für das außerschulische sportliche oder musische ehrenamtliche Engagement ermöglichen.


5.    Die Politik soll sich an den Sorgen und Nöten der Bevölkerung orientieren. Fakt ist: Die Eltern wünschen sich laut allen uns bekannten Umfragen mit großer Mehrheit ein G9.


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In Ihrer E-Mail sprechen Sie auch das 5-Fächer-Abitur an. Hierzu kann ich Ihnen sagen, dass für die Zulassung zur Abiturprüfung  bestimmte Vorgaben der Kultusministerkonferenz zu erfüllen sind. Daran hat sich auch Bayern zu halten. Diese Vorgaben können allerdings durch die jeweiligen Länder unterschiedlich ausgestaltet werden. An diese E-Mail angehängt schicke ich Ihnen die Vorgaben der KMK, die Sie dann in Ruhe durchlesen können. Grundsätzlich ist aber durch die KMK nicht vorgeschrieben, dass das Abitur in fünf Fächern umgesetzt werden muss. Wie sich das  Abitur  künftig gestaltet, ob und welche Änderungen notwendig sind, ist nicht leicht zu beantworten, da wir auch für die Vergleichbarkeit zwischen G8 und G9 sorgen müssen. Aber auch diese Frage wird auf den Tisch kommen und mit allen Beteiligten der Schulfamilie intensiv diskutiert werden müssen. Ähnlich gilt das auch für die Lehrpläne, aber Sie werden sicher verstehen, dass ich Ihnen jetzt nicht im Detail sagen kann, an welchen Stellen es noch Optimierungsbedarf gibt - wie Sie sagen. Grundsätzlich sind bei allen Änderungen am Lehrplan Experten aus der Schule (ehemalige Lehrkräfte) beteiligt, die am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung daran arbeiten, dass die Inhalte wissenschaftlich und fachdidaktisch fundiert sind. Im Lehrplan wird es in den kommenden Jahren in jedem Fall Änderungen geben, da alle Bundesländer aufgefordert sind, die Lehrpläne künftig auf zu erwerbende Kompetenzen auszurichten. Diese Kompetenzen gehen über reines Wissen hinaus und sollen stets konkrete Anwendungssituationen im Blick haben. Durch diese Orientierung am Erwerb von Kompetenzen soll der neue bayerische Lehrplan die Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz erfüllen. Wenn Sie mehr wissen wollen, empfehle ich Ihnen, auf den Seiten des ISB nachzuschauen: http://www.lehrplanplus.bayern.de/.


Ich möchte nun auf das länderübergreifende Abitur kommen. Grundsätzlich wollen wir erreichen, dass Abiturprüfungen in einem Bundesland vergleichbar mit denen in einem anderen Bundesland sind. Das ist vor allem wichtig, wenn Schülerinnen und Schüler das Bundesland wechseln oder ihr Studiengang mit einem „n.c.“ – also einer Beschränkung durch die Abiturnote –  belegt ist. Hier ist es nur fair, wenn die Abiturleistungen vergleichbar sind. In diesem Zusammenhang wurden auch die länderübergreifenden Abiturprüfungen angedacht. Dabei ist ein Teil der Prüfung immer noch länderspezifisch und ein Teil der Aufgaben stammt aus einem „Aufgabenpool“, der durch alle beteiligten Bundesländer gefüllt wird und der vergleichbare Schwierigkeitsgrade besitzt. Denn: einige Themenbereiche sind über alle Bundesländer hinweg durchaus ähnlich und müssen sich auch in allen Lehrplänen abbilden. Allerdings können wir den Unmut vieler Lehrkräfte bei der Umsetzung der Probeklausuren gut verstehen. Das liegt vor allem daran, dass das Ministerium sehr kurzfristig die Bedingungen geändert hatte. Denn zunächst galt, dass die Schülerinnen und Schüler selbst entscheiden, wie die Übungsklausuren in der Note gewichtet werden. So sollten die Schülerinnen und Schüler wählen, ob das Ergebnis der Übungsklausur als kleiner (mündlicher) oder großer (schriftlicher) Leistungsnachweis in das Halbjahreszeugnis eingebracht wird. Doch nachdem sich abgezeichnet hat, dass die Probeklausuren in Mathematik schlecht ausfallen werden, hat das Ministerium eine Kehrtwende vollzogen, sodass die Schülerinnen und Schüler einzeln entscheiden, ob sie die Übungsklausur in Deutsch, Englisch und Mathematik als großen Leistungsnachweis, als kleinen Leistungsnachweis oder gar nicht werten wollen. Wenn also Schülerinnen und Schüler die Note gar nicht haben zählen lassen, haben z.B. Deutschlehrkräfte umfangreiche Aufsätze korrigiert, die dann aber nicht gewertet wurden. Das hat natürlich zu Unmut geführt und zur Folge gehabt, dass viele Lehrkräfte noch kurzfristig Noten machen mussten, die sie aufgrund der Vorgaben der Schulordnungen bis zum Halbjahr vorweisen mussten. Dieser Aspekt bringt gleich die Überleitung zu dem von Ihnen angesprochenen Thema der „Zeit“. Wie Sie sagen ist die Zeit etwas Beschränktes und wir sind der Meinung, dass Lernen und Bildung ausreichend Zeit benötigt, deshalb plädieren wir für mehr Zeit in einem G9.




Dieter Schütz  / pixelio.de

Dieter Schütz / pixelio.de


Dass Sie Lehramt studieren wollen und sich bereits in der Oberstufe Gedanken über Ihre Einstellungschancen machen, ist sehr zu begrüßen. Die Goethe-Universität in Frankfurt am Main hat beispielsweise herausgefunden, dass jeder vierte Studienanfänger eigentlich nie Lehrer werden wollte. Die Studienwahl sei lediglich eine „Notlösung“ gewesen, gaben immerhin 25 % der Befragten an. Das sind gravierende Befunde. Wir wollen allerdings, dass junge Menschen aus Überzeugung Lehrer werden und diesen wichtigen pädagogischen Beruf nicht aus der Not heraus wählen. Ein probates Mittel – es gibt sicher weitere – sind Eignungsberatungsverfahren für Lehramtskandidaten. Hier gibt es bereits einige positive und geeignete Verfahren an bayerischen Universitäten. An der Universität Passau gibt es mit dem Format „Parcours“ ein gutes Eignungsverfahren für alle Lehrämter. An anderen Universitäten wie Augsburg, Erlangen-Nürnberg, München, Regensburg, Bayreuth sowie Eichstätt werden Eignungsprüfungen im Fach Englisch verlangt.  Positiv ist auch das Angebot des Münchner Zentrums für Lehrerbildung, das den Lehramtsstudierenden eine begleitende Eignungsberatung anbietet.


Wie Sie sehen, haben sich die bayerischen Universitäten bereits längst auf den Weg gemacht. Dennoch sind wir FREIE WÄHLER noch nicht zufrieden und fordern, diesen Prozess zu forcieren und zwar mit dem Ziel, dass es an jeder Universität ein geeignetes Eignungsverfahren gibt.  Junge Menschen können sich mit Hilfe von Eignungsberatungsverfahren frühzeitig mit Chancen, aber auch mit Erwartungen des Berufsbildes auseinandersetzen und eine fundierte Studienwahl treffen.  Die Eignungsberatungsverfahren verstehen wir somit als Angebot, das nicht einen Studienwunsch unterbinden soll, aber es soll die Studienentscheidung schärfen. Zudem macht es aus unserer Sicht bereits Sinn, dass sich Abiturienten vertieft informieren können, sich aber auch bereits selbst testen können, ob sie Interesse oder erforderliche Kompetenzen für den Lehrerberuf haben. Gleichzeitig wollen wir auch erreichen, dass das Lehramtsstudium flexibler wird, sodass man einerseits zwischen den studierten Schularten besser wechseln kann und andererseits auch neben dem Staatsexamen einen Master erwerben kann, damit auch berufliche Wege außerhalb der Schule möglich sind.  Aber Sie haben absolut Recht, dass die momentane Einstellungssituation nicht gut ist und wir mehr Stellen im Schulsystem brauchen, denn viele Klassen sind immer noch zu groß und wenn individuelle Förderung möglich sein soll, müssen ausreichend Lehrkräfte an den Schulen sein. Dafür setzen wir uns im Bayerischen Landtag seit langem ein".



1 April 2014

Wirtshaussterben muss verhindert werden

Erhalt der Wirtshäuser in den Dörfern liegt uns Freien Wählern am Herzen


Es mag ein banal klingender Antrag von uns FREIEN WÄHLERN sein, aber er spricht ein wichtiges Thema unserer Gesellschaft, das Wirtshaussterben im ländlichen Raum, an. Vielleicht mag der eine oder andere denken: „haben die nichts Besseres zu tun, als sich um den Erhalt der Wirtshäuser in Bayern zu kümmern“. Natürlich gibt es Wichtigeres, aber gerade für die gesellschaftlichen Strukturen des ländlichen Raumes haben die Dorfwirtschaften eine hohe Bedeutung. Und gerade im Zusammenhang mit den viel zitierten, gleichwertigen Lebensbedingungen aller Regionen kommt diesem Antrag eine besondere Bedeutung zu.




www.Rudis-Fotoseite.de  / pixelio.de

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Ich will als Beispiel einmal meinen Heimatort Langenprozelten hernehmen. Dort gab es in meiner Kindheit insgesamt 7 Wirtshäuser, geblieben sind bis heute noch drei. Gott sei Dank, dass es noch diese drei gibt - denn andernorts sieht es da weitaus düsterer aus. Wenn ich nur unsere Nachbarorte Hofstetten und Schaippach hernehme, dort haben die Sportheime heute die Funktion der ehemals in ausreichender Zahl vorhandenen Gastwirtschaften übernommen. Diese haben aber bestenfalls zum Wochenende oder ein-, zweimal unter Woche, je nach Bedarf, auf. Nachdem bereits die Einkaufsmöglichkeiten weggefallen sind, müssen die Bürgerinnen und Bürger nun auch auf die Wirtshäuser verzichten. Wie ich meine ein erster Schritt zu Vereinsamung und zum Aussterben der kleinen, ländlichen Ortschaften.


Soweit darf es nicht kommen, das Wirtshaussterben muss gestoppt werden! Deshalb hatte meine Fraktionskollegin Jutta Widmann, die selbst als Festwirtin des Gemündener Heimatfestes und der Lohrer Spessartfestwoche hierzulande bestens bekannt ist, die Idee, hier endlich wieder tätig zu werden. Zwischen 1981 und 1996 hat es schon einmal ein Sonderprogramm zur Förderung von Dorfwirtschaften gegeben – aus unserer Sicht ist ein neues Förderprogramm für Wirtshäuser dringend erforderlich. Schließich werden hier Brauchtum, Tradition und Dorfgemeinschaft gelebt und gepflegt. Wirtshäuser können somit als Teil des bayerischen Kulturguts bezeichnet werden, dessen Schutz im Interesse des Freistaats Bayern liegen muss.


Neben Zuschüssen müssen auch die Bürokratiehürden für Gastronomiebetriebe bei Neugründung und Übernahme abgebaut, sowie eine steuerliche Gleichbehandlung hergestellt werden. Denn es ist nicht nachvollziehbar, warum eine Mahlzeit am Drive-In-Schalter mit sieben Prozent, in der Dorfwirtschaft aber mit 19 Prozent besteuert wird.


Die Zahl der Gastwirtschaften im Landkreis Main-Spessart gehen genauso wie auch im kompletten Freistaat rapide zurück: verglichen mit 1996 gibt es heute gut ein Drittel weniger, zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Universität Eichstätt-Ingolstadt. Bereits mehr als jede dritte Gemeinde hat heute keinen getränkeorientierten Gastronomiebetrieb mehr, Tendenz steigend. Es ist ein Trend, dem aus Sicht der FREIEN WÄHLER dringend etwas entgegengesetzt werden muss. Es sind alarmierende Zahlen, auch in unserem Landkreis. Gerade in ländlichen Gebieten ist das Wirtshaus mehr als nur ein Ort, an dem gegessen und getrunken wird. Wirtshäuser sind Orte des Zusammentreffens und der Kommunikation. Deshalb fordern wir in einem Antrag dazu auf, ein Konzept zu entwickeln, mit dem das Wirtshaussterben in den ländlichen Gebieten gestoppt werden kann.


Welche Bedeutung ein solcher Orts-Treffpunkt haben kann, stelle ich immer wieder in meiner Zweit-Heimat Hassenbach fest. Dort hat sich die Dorfgemeinschaft mit viel Eigenleistung und Unterstützung des Freistaates das ehemalige Pfarrhaus zum Dorfgemeinschaftshaus umgebaut und dort nun eine ehrenamtlich betriebene Schankstätte geschaffen, die von der Ortsbevölkerung wohlwollend und gern angenommen wird. Das Beispiel Hassenbach könnte Vorbild für viele Gemeinden sein, denn eine Gaststätte im Ortszentrum bedeutet Leben im Ort.



1 April 2014

Petition bringt Gemünden weiter

Die Kraft einer Petition oder wie die Eingabe eines Bürgers einem Thema Schub verleihen kann

Wie sehr das Petitionsrecht in Bayern zu schätzen ist, zeigt das Beispiel eines Gemündener Bürgers. Dieser hatte nun zum wiederholten Male mit seinen Eingaben hinsichtlich lokaler Themen Erfolg und erreichte für den barrierefreien Ausbau des Gemündener Bahnhofs einen sogenannten Würdigungsbeschluss im Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags. Demnach hat die Staatsregierung den Auftrag erhalten, dass der barrierefreie Ausbau des Bahnhofs Gemünden nicht auf die Jahre 2018 und später vertagt wird, sondern eine Lösungsmöglichkeit gesucht werden muss, sodass der Regionalbahnhof bereits früher entsprechend saniert und barrierefrei ausgebaut werden kann.




Rainer Sturm  / pixelio.de

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Einstimmig folgten die Abgeordneten dem Petitum des Gemündeners, da nach Meinung des Ausschusses in diesem Bereich Handlungsbedarf angesagt ist, mehrere ähnlich gelagerte Regionalbahnhöfe ebenfalls zur Sanierung anstehen und als Weiteres das erklärte Ziel von Ministerpräsident Seehofer bis 2023 Bayern barrierefrei zu machen, im Raum steht. Nunmehr ist die Staatsregierung am Zug, um hier Lösungsmöglichkeiten über das bestehende Programm „Bayernpaket 2013-2018“ hinaus aufzuzeigen.


In dem aktuellen Programm, das 26 Bahnhöfe in Bayern umfasst, ist Gemünden als Regionalknotenpunkt bisher nicht enthalten. Grundlegend sind einfach zu wenige Mittel des Bundes für die Ausgestaltung der Barrierefreiheit von Bahnhöfen vorhanden, sodass ein so bedeutender und reichlich frequentierter Bahnhof wie Gemünden bisher keine Berücksichtigung fand. Deshalb fordere ich vor allem von der bayerischen Staatsregierung und von Ministerpräsident Horst Seehofer, endlich den Ankündigungen Taten folgen zu lassen. In der Regierungserklärung vom 12. November 2013 hatte dieser ein Sonderinvestitionsprogramm Bayern 2023 angekündigt das vorsieht, mit zusätzlichen Mitteln für die Ausgestaltung der Barrierefreiheit des öffentlichen Raumes und des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu sorgen. Bisher hat dies noch zu nichts gerührt und auf meine Anfrage (diese können sie hier einsehen) hin verwies die Staatsregierung darauf, dass man noch am Ermitteln des Bedarfs sei. Das stelle ich mir anders vor: erst ermittele ich den Bedarf und die Kosten und dann kann ich ankündigen.


Bereits in der Vergangenheit habe ich bezüglich des Bahnhofes Gemünden die Deutsche Bahn richtig genervt und dies mehrfach thematisiert. Stets wurde aber nur auf die nächste Tranche des Ausbauplanes nach 2018 verwiesen. Und jedes Mal erhielt ich  die Antwort, dass erst ab 2015/16 über die Aufnahme des Bahnhofs Gemünden in die nächste Tranche der barrierefreien Bahnhofs-Ausbauten entschieden werden kann. Umso erfreulicher ist, dass die Petition nun dem Ganzen nochmal einen Schub verleiht. In Bayern gibt es übrigens mehrere gleich gelagerte Fälle von bedeutenden Regionalbahnhöfen, die bisher nicht im Ausbauplan bis 2018 enthalten sind, u.a. führte die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme Weiden in der Oberpfalz an, bei dem auch Handlungsbedarf bestehe.



29 März 2014

Rückkehr G9 absehbar

Ein neues G9 steht kurz vor der Rückkehr, nur der Name ist noch nicht klar


Der Druck im Kessel des achtjährigen Gymnasiums G8 ist in Bayern so hoch wie noch nie. Dies wurde für mich einmal mehr bei der Mitgliederversammlung der Landeselternvereinigung der Gymnasien am Rudolf-Diesel-Gymnasium in Augsburg-Hochzoll deutlich. Deren Vorsitzende Susanne Arndt will jedoch nicht wahrhaben, dass der Zug längst in Richtung G9 fährt und machte sich selbst bei ihren Mitgliedern mit einem an diesem Tag erschienenen Interview in der Augsburger Allgemeinen mit der Headline „Acht Jahre Gymnasium reichen“, geradezu lächerlich. Denn bei der offenen Fragerunde, der sich Kultusminister Spaenle anschließend den Mitgliedern der LEV stellen musste, wurde eines offenkundig: große Unzufriedenheit der Eltern bei den Themen Flexi-Jahr, G8, Unterrichtsausfall, Probe-Abitur, arbeitslosen Gymnasiallehrern, zu wenig Schul-Psychologen, Schulwegbeförderung und Schulsozialarbeit.


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Ich behaupte, hätte es nach dem Spaenle-Vortrag und der Diskussionsrunde eine Abstimmung, G8 oder G9 gegeben, sie wäre zu 90 Prozent für ein neues G9 durch die anwesenden Mitglieder der LEV erfolgt. Das hat man seitens der Vorstandschaft der LEV geflissentlich vermieden, stattdessen versuchte man mit einer offenen Fragerunde mit dem Minister, Verständnis zu wecken. Doch auch dies ist misslungen, denn das Potpourri der Fragen offenbarte noch mehr die Dringlichkeit einer Veränderung weg vom nicht mehr zu rettenden G8 hin zu einem neuen G9.


Interessant dennoch, wie sich Kultusminister Spaenle durch diesen Fragen-Dschungel von einer Floskel zur nächsten schwang. Etwa auf die Frage, wann die gymnasiale Oberstufe weiter entwickelt werden würde, antwortete er so: ‚Das hängt mit der Frage zusammen, wie kann die Veränderung des bayerischen Gymnasiums beantwortet werden‘. Oder die Frage, ob er nun ein G8 oder ein G9 befürworte: ‚G8 für alle ist überholt und G9 für alle ist überholt. Es gilt das neunte Zeitjahr vernünftig zu organisieren‘. Naja, deutsche Sprache, schwere Sprache, fällt mir dazu nur ein. Und noch so ein Geschwurbele gab es von ihm, als es um den Erhalt der Intensivierungsstunden, die etwa 7 Prozent des Stundenangebots im jetzigen G8 ausmachen, in einem möglichen neunjährigen Gymnasium ging. Dies hänge davon ab, wie man 8 Jahre Inhalt auf 9 Jahre ausdehnen könne.


Schon in seinem Festvortrag lieferte er keine sonst von ihm gewohnte Lobeshymne auf das G8, sondern versuchte zunächst darzulegen, dass das Schulsystem von der Grundschule (Flexible Grundschule) über die Mittelschule (9 plus 2) bis hin zur FOS/BOS (13. Klasse) und dem Gymnasium (Flexi-Jahr) flexibel gehalten und auf alle Erfordernisse und Bedürfnisse der Schüler zugeschnitten werden müsse. In die Falle tappte Spaenle jedoch, als er das Flexibilisierungsjahr als Angebot für einige wenige Schüler anpries und sich im Zuhörerraum bereits ein Raunen breit machte und zu Recht der Zwischenruf aus dem Publikum ertönte, ob seiner Meinung nach denn nur 2 Prozent der Schülerinnen oder Schüler ein zusätzliches Jahr nötig hätten oder 80 Prozent? Doch eine Antwort darauf vermied er ebenso geschickt wie bisher mit der Ausflucht, dass es dazu ja die Möglichkeit der zusätzlichen Förderung der individuellen Lernzeit gebe, die jede Schule entsprechend dem Bedarf individuell verwenden könne, eben auch für die Förderung schwächerer Gymnasial-Schüler.


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Da stellt sich für mich nun die Frage, wie Spaenle die von uns FREIEN WÄHLERN mit unserem Volksbegehren ins Rollen gebrachte und nicht mehr zu stoppende Diskussion eines wie auch immer gearteten neunjährigen Gymnasiums oder einer Wahlmöglichkeiten zwischen G8 und G9,  angesichts von ihm geforderter verlässlicher Rahmenbedingungen zu Ende bringen will und „der Stoff von acht Jahren als Weiterentwicklung des Gymnasiums zu Grunde liegen“ soll?


Dass die ganze Diskussion seiner CSU-Landtagsfraktion am wenigsten gefällt, wurde auch offenkundig, indem er durch die Blume die Gesprächsbereitschaft der CSU-Landtagsfraktion anbot. Klar, eine neuerliche Schulreform hat Ministerpräsident Seehofer in seiner Regierungserklärung für diese Legislaturperiode ausgeschlossen. Ein blankes Zurück zum Begriff G9 geht für die CSU, die dies abschaffte, auch nicht. Deshalb geht eigentlich nur irgendein Kompromiss, der da lauten könnte „G8 plus“ oder ähnlich, denn damit wäre (fast) allen gedient. Denjenigen, die sich – wie LEV-Vorsitzende Arndt –am G8 klammern und denjenigen, die das neunjährige Gymnasium als Wahlalternative möchten, so wie wir FREIE WÄHLER das mit unserem Volksbegehren anstreben.


Insofern darf man gespannt den nächsten Tagen und Wochen entgegen fiebern, welche Bezeichnung das künftige bayerische Gymnasium hat.



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