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17 Oktober 2013

Schuljahresstart lässt zu wünschen übrig

Kaum hat das neue Schuljahr begonnen, schon höre ich allerorten wieder von alten Problemen. Lehrerstunden-Einsparungen in den ländlichen Grundschulen führen immer öfter zu sogenannten jahrgangsgemischten Klassen, also echten „Spar-Modellen“. Da hilft auch die Zusammenlegung des Kultusministeriums mit dem Wissenschafts-Ministerium zunächst mal gar nichts, um Bayerns Schulen zukunftsfähig zu machen, wie sich Ministerpräsident Seehofer bei der Neu-Zusammenstellung der Ministerien dies ja bekanntlich vorgestellt hat.




Screenshot der saale zeitung vom 12.10.2013

Screenshot der saale zeitung vom 12.10.2013


So gehen derzeit in Zeitlofs, im Landkreis Bad Kissingen, die Eltern zu Recht auf die Barrikaden und im aufgeführten Sreenshot können Sie es mitverfolgen: „Eltern steigen Schulamt aufs Dach“. Nur so geht es, nur diese Sprache verstehen die Minister und Super-Minister. Denn in allen Fällen sogenannter Jahrgangsmischungen steht nicht – wie vom KM behauptet – das pädagogische Konzept im Vordergrund, sondern der Sparwille des Ministeriums. So werden die nötigen Lehrerstunden der Qualität der Schulbildung geopfert - schade. Dabei kostet doch eine Lehrerstelle im Jahr inklusive aller Nebenkosten „nur“ rund 50 000 Euro. Einen Schüler ohne Schulabschluss nachträglich wieder auf die Bildungs-Erfolgsspur zurück zu führen, kostet hingegen das Mehrfache! Deshalb kämpfe ich seit Jahren für eine bessere Lehrerausstattung in unserem Freistaat.




Screenshot der saale zeitung vom 12.10.2013

Screenshot der saale zeitung vom 12.10.2013


Es gibt klare Berechnungen, dass wir von vornherein bei all den zu bewältigenden Herausforderungen wie Ganztagsschule, Inklusion, Migration rund 5000 neue –und zwar wirklich neue – Lehrerstellen in Bayern brauchen, um eine gute Bildung zu garantieren. Da müssen sich in der neuen Legislaturperiode auch Spaenle und Co daran messen lassen.


Und ich lasse nicht locker, versprochen!



15 Oktober 2013

Sorgenkind Hauptbahnhof Würzburg

Sperrzeiten bringen Projekt Hauptbahnhof ins Stocken – Runder Tisch sorgt langsam wieder für Bewegung


Diskussionen hat es zum Würzburger Hauptbahnhof und dessen seit langem überfälligen Sanierung zuletzt - und ohnehin schon seit vielen Jahren - gegeben. 2018, so das von allen Seiten angestrebte Ziel, sollte der „Schandfleck“ Würzburger Hauptbahnhof zur dann stattfindenden Landesgartenschau in neuem Glanz erstrahlen. Doch davon ist seit einigen Wochen nicht mehr die Rede. Die Deutsche Bahn hat just zur Mainfrankenmesse verkündet, dass es nichts wird mit der Fertigstellung 2018 und die Schuld der Stadt Würzburg und einer rund 500 000 Euro nötigen und teuren Sicherheitsleistung für die Trinkwasserversorgung zugeschoben. Die Stadt Würzburg ließ das nicht auf sich sitzen und in einem sich über mehrere Tage in der Presse hinziehenden Ping-Pong-Spiel wurden die Schuldzuweisungen für die gesamte Malaise schließlich hin und her geschoben.




Gerhard Frassa  / PIXELIO / pixelio.de

Gerhard Frassa / PIXELIO / pixelio.de


Nunmehr gab es auf Anregung von Landtagspräsidentin Stamm und unter Federführung von Regierungspräsident Beinhofer einen Runden Tisch aller Beteiligten und der politischen Mandatsträger der Region, die sich – wie ich – schon in der Vergangenheit um den frist- sowie funktionsgerechten, barrierefreien Ausbau gesorgt hatten. Um es vorweg zu nehmen, es knirscht ganz schön im Gebälk bei diesem Jahrhundert-Projekt und dieser Runde Tisch könnte sich vielleicht zum Rettungsanker für das Projekt WÜ 2018 entpuppen.


Mit dem positiven Ergebnis, dass die Deutsche Bahn AG nun endlich im November 2013 die zwischen Stadt Würzburg, Wasserwirtschaftsverwaltung, WVV und TWV abgestimmten Probebohrungen zur Ermittlung der hydrogeologischen Verhältnisse durchführt, kann zumindest als ein wichtiges Ziel dieses Runden Tisches festgehalten werden. Auch eine im Raum schwebende vorherige Sicherheitsleistung des Vorhabenträgers zur Absicherung möglicher Trinkwasserbeeinflussungen im Zuge der Probebohrungen, wie sie ja noch vor einigen Tagen als wesentlicher Hinderungsgrund diskutiert wurde, kommt nicht zum Tragen, da haftungsrechtlich das Verursacherprinzip gilt.


Wie bedeutend für die Region und die Stadt der Würzburger Hauptbahnhof ist, dürfte hinlänglich bekannt sein. Als einer der bedeutendsten Knotenpunkte des innerdeutschen und europäischen Schienenverkehrs ist es längst überfällig, dass der Knotenbahnhof barrierefrei ausgebaut wird. Dafür, und vor allem für einen zusätzlichen zweiten Bahnsteigaufzug an den ICE-Gleisen, habe ich persönlich zahlreiche Gespräche bei der obersten Bahnführung in München geführt. Deshalb war die Erschütterung der Nachricht, dass bis 2018 nicht mit der Fertigstellung zu rechnen sei, auch so groß. Und für den Bürger ist der ohnehin noch relativ lange Zeitraum bis 2018 bis zur Realisierung überhaupt nicht nachvollziehbar.


Wie jedoch die Deutsche Bahn AG erklärte, liege die besondere Schwierigkeit bei der Umsetzung des Würzburger Projekts und die lange Planungs-Vorlaufzeit ‚im Bau unterm rollenden Zug‘. Die dafür erforderlichen sogenannten Sperrzeiten stellen aber das eigentliche Problem dar, da diese mit dem Begriff „T minus 18“, sprich 18 Monate vor dem Bautermin, beantragt sein müssen. Genau diese Sperrzeiten sind nun, nach der Verschiebung der Probebohrungen und der Unstimmigkeiten zwischen Bahn und Stadt, seitens der Deutschen Bahn wieder zurückgegeben worden. Das bedeutet unterm Strich, dass diese dann neuen Sperrzeiten unter der Prämisse „T minus 18“ nun neu beantragt werden müssen. Als  Ergebnis bedeutet dies: Probebohrung - Beginn November 2013 plus 18 Monate = Baubeginn Bahnhofs-Umbau August 2015! Schlichtweg eine Katastrophe, dass die Sperrzeiten seitens der Bahn angesichts der Verzögerung ohne vorherige Information der Stadt zurück gegeben wurden.




Gerhard Frassa  / PIXELIO / pixelio.de

Gerhard Frassa / PIXELIO / pixelio.de


Da alle Beteiligten sich der Bedeutung des Bahnhofsprojekts als zentrales Verkehr- Infrastrukturprojekt für die Stadt Würzburg und die gesamte Region bewusst sind, ist das klare Ziel der Politik und der Verwaltung, die zeitnahe Realisierung dieses Projekts entsprechend mit allen Kräften zu unterstützen. Deshalb soll mit einem weiteren Runden Tisch im Dezember das weitere Prozedere festgezurrt werden. Diese Zusammenkunft soll dazu dienen – ausgehend von den Erkenntnissen aus den Probebohrungen – einen Zeitplan für die Realisierung des Bahnhofsumbaus zu erstellen, der eine Fertigstellung bis zur Landesgartenschau im Jahr 2018 zum Ziel hat. Dabei soll auch geprüft werden, ob für den barrierefreien Ausbau des Würzburger Hauptbahnhofes als Alternative zur bisher geplanten Unterführung auch eine Bahnsteigüberführung in Betracht kommt.


Trotz alledem, ein ungutes Gefühl bleibt für mich nach diesem Runden Tisch bei der ganzen Sache dennoch zurück. Hat jeder der maßgeblich federführenden, beteiligten Partner wirklich in der Vergangenheit alles getan, um das Projekt zielstrebig voran zu bringen? Für die Deutsche Bahn muss ich das nach dieser sich nun über Jahre hinziehenden Hängepartie tatsächlich in Frage stellen. Wie oft wurde mir sowohl in Schreiben als auch in persönlichen Gesprächen seitens der Bahn immer wieder versichert, dass der Hauptbahnhof bis 2018 fertig sei?! Dann folgte jetzt dieser Paukenschlag mit den angeblichen Ungereimtheiten mit der Trinkwasserversorgung, die seit Jahren bekannt sind. Da soll man nicht den Glauben an die Menschheit verlieren?


Doch vielleicht bedurfte es dieses Runden Tisches, dass die nötige Schubkraft für dieses längst fällige und für Würzburg, sein Umland und ganz Unterfranken wichtige Infrastrukturprojekt, aus der derzeit stockenden Phase doch wieder ins Fahren kommt.


PM Würzburger Hauptbahnhof



9 Oktober 2013

FREIE WÄHLER wollen neuen Politikstil der Zusammenarbeit

Der neue Landtag hat seine Arbeit aufgenommen. Und ich bin wieder mit dabei! Mit einer überzeugenden klaren Mehrheit von 153 Stimmen wurde Barbara Stamm wieder zur Landtagspräsidentin gewählt. Auch für unseren Vizepräsidenten Peter Meyer (Oberfranken) gab es mit 153 Stimmen das beste Ergebnis aller vier "Vizes". Das lag wohl daran, dass wir FREIEN WÄHLER uns hier entschieden hatten, zusammen mit der CSU auf das seit der letzten Legislaturperiode bewährte Modell, dass jeder Fraktion ein Vizepräsident zusteht, zu setzen. Und das, während SPD und GRÜNE mit einem Antrag, dass der CSU der Vizepräsident gestrichen werden sollte und der SPD-Vizepräsident dann erster Stellvertreter sein sollte, scheiterte.


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Tags darauf wurde auch Ministerpräsident Horst Seehofer zum zweiten Mal als Landesvater gewählt. Von den 176 anwesenden Abgeordneten stimmten allerdings nur 100 für ihn, quasi ein CSU-Mandatsträger auch nicht, denn die CSU-Fraktion zählt 101.
Ausführlich hatten wir auch in der Fraktion über unser Verhalten zur Wahl Seehofers diskutiert und waren schließlich zu dem klaren Schluss gekommen, den Ministerpräsidenten nicht zu wählen. Schließlich handelt es sich im Gegensatz zur Präsidentenwahl um eine politische Wahl, bei der wir FREIE WÄHLER nicht wirklich guten Gewissens einen "Drehhofer", sprich Meinungsbilder nach Windlage, unterstützen wollen.
Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die vielen Kehrtwendungen des unberechenbaren Seehofers wie Energiewende, Donauausbau, vor und zurück bei der 3. Startbahnfrage bis zum Ignorieren des Bürgerwillens des Münchner Bürgerentscheids oder als klassisches Beispiel die Abschaffung der von uns FREIEN WÄHLERN per Volksbegehrens initiierten Studiengebühren. Jedes Mal war das gleiche Schema bei Seehofer erkennbar, sobald der Wind seitens der Bürger kräftig wehte, dreht auch der MP samt CSU seine Meinung.


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Und der alte und neue Ministerpräsident kündigte in seiner knapp gehaltenen Ansprache nach seiner Wahl keine Änderung seines Politikstils an. "Wir werden auch weiter unsere Politik am Gemeinwohl des Volkes ausrichten", so Seehofer. Sprich: was das Volk will, wird er dem Volk geben.
Klar, deutlich und sehr strukturiert überraschte unser Fraktionschef Hubert Aiwanger nicht mit einer Polterrede, sondern mit einer Offerte zur Zusammenarbeit mit der Regierung und bat gleichsam darum, die FREIEN WÄHLER-Politangebote ernst zu nehmen und zu diskutieren und kündigte an, dass wir FREIE WÄHLER Veränderungen am bayerischen Gymnasium mit der Wahlfreiheit G9 ebenso anstreben, wie weiter mehr Personal für die Bildungseinrichtungen fordern werden. Für uns ist auch die Energiewende nur in Zusammenarbeit mit den Bürgern umzusetzen und Großprojekte wie die 3. Startbahn, der zweite S-Bahntunnel in München oder der Donauausbau nicht tolerierbar.


Hier der Link zur Eröffnungsrede von Peter Paul Gantzer!





7 Oktober 2013

Zehn Zentimeter machen den Unterschied

"Sind wir FREIEN WÄHLER zu brav? Haben wir die falschen Themen gehabt? Oder waren wir zu ehrlich?" Mit diesen durchaus berechtigten Fragestellungen versuchte mein mittelfränkischer Bezirksvorsitzender-Kollege Walter Schnell zu Beginn der Landesdelegiertenversammlung der FREIEN WÄHLER in Greding das Wahlergebnis der diesjährigen Landtagswahl noch einmal erklärbar zu machen. Dabei sprach er wohl vielen Delegierten - so wie mir - aus dem Herzen. Spontan dachte ich, endlich redet mal einer Klartext. Und dem Nicken meiner Umgebung entnahm ich ebenfalls Zustimmung!


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15 Prozent als Ziel, so wie dies unser "Boss" Hubert Aiwanger vor der Wahl als Marschroute ausgegeben hatte, und dann nach 9 Prozent Zufriedenheit auszustrahlen, das ist nicht nur meiner Meinung nach: es sich zu leicht gemacht. Insofern erhielt auch Schnells Schlussfolgerung, 'nur ein Aiwanger und ein bisschen Piazolo als bekannte Köpfe, das reicht dauerhaft nicht aus, wir brauchen mehr Köpfe, die man mit Themen der FREIEN WÄHLER in Verbindung bringt', spontan Applaus.
Und vor einem weiteren Schreckens-Szenario warnte der Rother Kreisvorsitzende Hermann Kratzer: "Wir dürfen nicht nur die Partei der Jäger, Fischer und Bauern sein", womit er angesichts von nunmehr sechs Landwirten in der neuen Landtagsfraktion und einer in der Vergangenheit durchaus wahrnehmbaren offenen Flanke für derartige Themen durchaus Recht mit der öffentlichen Wahrnehmung hat. In der Realität sieht es ja durchaus etwas anders aus.
Damit sprachen die beiden Mittelfranken unausgesprochen wohl auch das an, was sich viele "fränkische FREIE" - und ich kann das aus unseren unterfränkischen Ortsverbänden ergänzend unterstreichen - immer mehr wünschen, eine fränkische FREIE WÄHLER-Stimme oder -Gesicht in der FW-Führungsriege.


danken
Aber vielleicht machen wir FREIE WÄHLER uns da viel zu viele Gedanken. Vielleicht fehlte uns FREIEN WÄHLERN in diesem Wahlkampf auch nur die richtige Schnapsidee, die die Massen ähnlich begeisterte wie Seehofers "Schaffung eines Heimatministeriums", "PKW-Maut für Ausländer" oder "10H-Abstand für Windkraftanlagen". Wobei wir da wieder beim Anfang meiner Ausführungen stehen, den Themen.
In einem dermaßen mit emotionalen (und eigentlich politisch eher zweitrangigen) Themen überfrachteten Wahlkampf fanden wirklich wichtige Sachthemen wie Umsetzung der Energiewende, Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen in allen Regionen oder ganz einfach genügend Lehrer für unsere Schulen, überhaupt keine Beachtung.
Wahrscheinlich stehen noch zu wenige Häuser in den ländlichen Gebieten leer und es fällt zu wenig Unterricht an den Schulen aus, als dass es die Bürgerinnen und Bürger wirklich bewegt, vom Kreuzchen auf Liste 1 Abstand zu nehmen. Wie wäre es da mit 10 Z?
10 Z, ach so, Sie wissen nicht, was damit gemeint ist? 10 Zentimeter Abstand von Liste 1. Da landet man dann gewiss bei Liste 3! :-)



29 September 2013

Der Fall Mollath und die bayerischen Behörden

Der Fall „Mollath“ hat wohl wie kaum ein anderer Justizskandal in den vergangenen Jahren für reichlich Schlagzeilen gesorgt. Angefangen hatte die Episode Mollath mit einem Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER und erst nach vielen Monaten, nachdem sich auch die übrigen Oppositionsparteien im Landtag der Tragweite des Falles bewusst wurden, kam Fahrt in die Sache, die schließlich mit der Freilassung aus der Psychiatrie für Mollath endete. Um allen Interessierten einmal einen Überblick über die Versäumnisse und Fehler der bayerischen Behörden zu geben, haben wir dies einmal zusammen getragen. Viel Spaß beim Lesen!




Marianne J.  / PIXELIO / pixelio.de

Marianne J. / PIXELIO / pixelio.de


Zusammenfassung: Versäumnisse bayerischer Behörden im Fall Gustl Mollath


Herr Mollath wurde trotz der großen Anzahl an Vorgängen in verschiedensten Behörden und Referaten über zehn Jahre hinweg nie persönlich angehört, obwohl er in unzähligen Schreiben inständig darum bat. Am 11.06.2013 wurde Herr Mollath auf Antrag der Oppositionsfraktionen vom Untersuchungsausschuss angehört. Erstmals hat sich damit eine staatliche Institution ernsthaft mit der Position Herrn Mollaths auseinandergesetzt.


Versäumnisse der Staatsanwaltschaft:




  • Die Staatsanwaltschaft hat trotz konkreter Anhaltspunkte in den Strafanzeigen Herrn Mollaths nicht einmal Vorermittlungen durchgeführt, obwohl ihr das möglich gewesen wäre. Eine ordnungsgemäße Prüfung ist nicht erkennbar. Die Staatsanwaltschaft hat gegen ihre Pflicht zur Objektivität verstoßen. Während die Anzeigen von Herrn Mollath nicht ernsthaft geprüft wurden, wurden Anzeigen gegen ihn sehr wohl weiterverfolgt und angeklagt. Eine kritische Überprüfung der staatsanwaltschaftlichen Entscheidungen durch die Generalstaatsanwaltschaft oder das Ministerium im Rahmen der Fachaufsicht hat nicht stattgefunden.



  • Die Staatsanwaltschaft hat auch noch im Strafverfahren gegen Herrn Mollath einseitig zu seinen Lasten ermittelt. Die Glaubwürdigkeit seiner damaligen Frau wurde nicht angezweifelt, obwohl bekannt sein hätte müssen, dass sie bereits im Februar 2003 ihre Stelle verloren hatte. Die Staatsanwaltschaft wäre als „Wächterin des Gesetzes“ in allen Verfahrensstadien zur Gerechtigkeit und Objektivität verpflichtet gewesen. Gegen Verfahrensfehler des Gerichts wurde nichts zu Gunsten von Herrn Mollath unternommen. Das ernsthafte Erforschen der Anzeigen von Herrn Mollath hätte aber die Glaubwürdigkeit von seiner damaligen Frau erschüttern können. Staatsanwaltschaften entsprechen ihrer Rolle nur, wenn sie sich allen gesetzeswidrigen Vorgehensweisen verweigern und gegen Urteile, die auf wesentlichen Gesetzesverstößen beruhen, Rechtsmittel einlegen. Dies ist weder im Verfahren vor dem Amtsgericht Nürnberg noch vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth geschehen.



  • Die Staatsanwaltschaft hat 2004 die Anzeige von Herrn Mollath vom Dezember 2003 nicht an das zuständige Finanzamt weitergeleitet, obwohl dies nach § 116 AO angezeigt gewesen wäre. Auch die Verteidigungsschrift mit entscheidenden Unterlagen wurde weder 2004 noch 2012 weitergeleitet und musste erst vom Finanzamt selbst angefordert werden. Die Verteidigungsschrift von Herrn Mollath enthält den klaren Hinweis, dass die HypoVereinsbank ihre interne Revision eingeschaltet hat, trotzdem hat die Staatsanwaltschaft den Revisionsbericht 2003/2004 nicht angefordert. Auch im Rahmen der fachaufsichtlichen Überprüfung durch die Generalstaatsanwaltschaft und das Justizministerium ist das nicht aufgefallen oder es wurde ignoriert.



  • Die Staatsanwaltschaft hat jährlich die Fortdauer der Unterbringung beantragt. Eine kritische Überprüfung dieser Position fand nicht statt. Selbst als die Betreuungsrichterin in Straubing aufgrund des Gutachtens von Herrn Dr. Simmerl dringend eine Überprüfung anregte oder als längst die Fakten bekannt waren, die zu den Wiederaufnahmeanträgen führten, beantragte die Staatsanwaltschaft – mit Zustimmung des Ministeriums – noch die weitere Unterbringung.

  • Bei der Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrags hat die Staatsanwaltschaft Regensburg gründlich und objektiv gearbeitet. In den beiden ersten Anträgen vom 18.12.2012 und vom 06.02.2013 wird wegen der zahlreichen Rechts- und Verfahrensverstöße von einer Rechtsbeugung des Richters ausgegangen. Allerdings hat Generalstaatsanwalt Nerlich dafür gesorgt, dass alle Wiederaufnahmegründe, die ein Versagen der Justiz bedeutet hätten, aus dem letztendlich eingereichten Antrag entfernt wurden. Dass sich das Ministerium hier herausgehalten haben will, ist nicht glaubhaft. Es hätte im Interesse des Rechtsstaats und auch einer vernünftigen Fehlerkultur in der Justiz gelegen, die von der Staatsanwaltschaft Regensburg herausgearbeiteten Rechtsbeugungen in den Wiederaufnahmeantrag aufzunehmen.


Lupo  / PIXELIO / pixelio.de

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Versäumnisse der Finanzbehörden:




  • Die Aussage des Richter Brixners gegenüber den Finanzbehörden war neben der Arbeitsüberlastung und der Absicht, wertvolle Ressourcen für „größere Fälle“ zu schonen, ursächlich dafür, dass 2004 keine Ermittlungen erfolgten. Der Stempel „Spinner“ wurde nicht hinterfragt und hat auch 2010 und sogar bis heute dafür gesorgt, dass Herr Mollath nicht ernst genommen wurde.



  • Die Verteidigungsschrift mit entscheidenden Unterlagen (u.a. Buchungsanordnungen, Vermögens- und Anlageverzeichnisse) wurde weder 2003 vom Finanzamt Nürnberg noch 2010 vom Finanzamt Bayreuth angefordert, obwohl Herr Mollath in seiner Anzeige darauf hinwies. Somit blieb unerkannt, dass die HVB die interne Revision eingeschaltet hatte. Der Revisionsbericht enthält jedoch keine neuen Tatsachen, die für die Aufnahme der Ermittlungen in 2003/2004 notwendig gewesen wären. Er enthält aber eine Bestätigung von Herrn Mollaths damaligen Angaben. Er ist heute insoweit relevant, als sich mit ihm die Theorie vom Spinner bzw. Wahn, die die Untätigkeit rechtfertigen sollte, nicht aufrechterhalten lässt.



  • Die Ermittlungen, die 2012 endlich aufgenommen wurden, hätten schon viel früher aufgenommen werden können. Die Anzeige aus 2003 und die Verteidigungsschrift hätten ausgereicht, um Ermittlungen aufzunehmen. Heute steht fest, dass die Angaben von Herrn Mollath weitgehend zutrafen, weswegen nun über zwanzig Verfahren geführt werden und bereits Razzien bei zwei Banken stattfanden. Die Ermittlungen betreffen Steuerpflichtige, welche von Herrn Mollath bereits 2003 benannt worden waren. Diese Tatsache und die Tatsachen, dass einige der Verfahren bereits mit Strafbefehlen abgeschlossen werden konnten und dass es daneben in mindestens zwei Fällen zu strafbefreienden Selbstanzeigen gekommen ist, belegen, dass die Anzeigen von Herrn Mollath eben nicht substanzlos waren. Die Selbstanzeige war allein wegen des Zeitablaufs erforderlich, weil sie bestätigte, dass es noch immer Steuerhinterziehungen aus dem von Herrn Mollath angezeigten Personenkreis gibt; eine Bestätigung, die 2003 nicht nötig gewesen wäre. Die Ermittlungsmöglichkeiten in die Schweiz haben sich seit 2003 nicht verändert. Die Anforderung von Negativattesten, Durchsuchung und Vernehmungen waren schon immer möglich. Noch immer wirkt sich allerdings der Stempel „Spinner“ für Herrn Mollath aus. So wird er auch in den aktuellen Ermittlungen der Steuerfahndung nicht als Zeuge befragt.



  • Die Ausführungen des Präsidenten des Landesamts für Steuern gegenüber dem Landtag in Bezug auf das Telefonat des Richters mit den Finanzbehörden und den hierzu angefertigten Aktenvermerke waren abstrus und entsprachen in mehreren Punkten nicht den Tatsachen. Der Präsident hat auch im Untersuchungsausschuss die Ausübung des Kontrollrechts des Parlaments nicht in geeigneter Weise unterstützt.


Versäumnisse des Justizministeriums:




  • Die fachaufsichtliche Kontrolle im Justizministerium hat doppelt versagt. Mögliche Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung wurden nicht vorgenommen, obwohl das Ministerium schon 2004 alle notwendigen Unterlagen vorliegen hatte. Die Fachaufsicht wurde 2005 sogar komplett verweigert, indem Herr Mollath an die Behörde zurückverwiesen wurde, gegen die sich seine Beschwerde richtete. Für Herrn Mollath wurde Entlastendes schlicht ignoriert und Ermittlungen zu seinen Gunsten wurden nicht vorgenommen.



  • Die Stellungnahme des Ministeriums gegenüber dem Landtag im Rahmen der Eingabe 2004 war unbrauchbar. Ein Hinweis auf den Inhalt der Verteidigungsschrift mit den Schreiben der Bank, den Buchungsanordnungen zu anonymen Konten oder auf Vermögensanlagenverzeichnisse fand sich darin nicht. Aufgrund der unvollständigen und einseitigen Darstellung konnte keine objektive Kontrolle stattfinden, da die Abgeordneten nicht über die Aktenkenntnis des Ministeriums verfügen. Es ist im Übrigen davon auszugehen, dass sich nicht alle Abgeordnete darüber bewusst sind, dass es ihnen möglich ist, die zugrundeliegenden Akten auch einzufordern (Art. 6 Abs. 3 des Bayerischen Petitionsgesetzes). Auch in den folgenden Eingaben an den Landtag kann im Rahmen der Stellungnahme der Ministerien nicht von der Wahrnehmung der Fachaufsicht die Rede sein. Die bisherigen Entscheidungen wurden jeweils unkritisch übernommen.



  • Das Justizministerium wurde seiner Aufsichtspflicht nicht gerecht, weil Herr Braun 2011 von der Staatsanwaltschaft als Zeuge hätte vernommen werden müssen. Ermittlungen fanden überhaupt nicht statt, obwohl die Aussage von Herrn Braun im Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg vom 18.03.2013 als Wiederaufnahmegrund gemäß § 359 Nr. 5 StPO gewertet wurde. Obwohl Herr Braun nicht antragsberechtigt war, wurde schon in der Abgabenachricht des Ministeriums die absurde Umdeutung in einen Wiederaufnahmeantrag vorgenommen. Außerdem wurde der Landtag nicht ausreichend über die Schreiben des Herrn Braun informiert.



  • Obwohl der Fall Mollath seit beinahe einem Jahr auf der politischen Agenda stand und groß darüber in den Medien berichtet wurde, will sich die Ministerin bis November 2012 lediglich auf die Darstellung des wesentlichen Inhalts des 17-seitigen Revisionsberichts und eine eigene Bewertung der Staatsanwaltschaft verlassen haben. Es ist aber davon auszugehen, dass der Revisionsbericht der HypoVereinsbank nicht erst am 09.11.2012 im Ministerium vorlag, sondern schon Anfang 2012. Das ergibt sich aus der Aktenlage. Die Zeugenaussagen sind deshalb als unwahr zu bewerten.



  • Es ist nicht glaubwürdig, dass bei einer historisch einmaligen Weisung zur Beantragung der Wiederaufnahme durch die Staatsanwaltschaft, keine Unterlagen im Ministerium existieren und eine eigene fundierte schriftliche Beurteilung einer Wiederaufnahme nicht vorgenommen wurde. Ebenso wenig ist die Behauptung glaubhaft, wonach man im Ministerium lange nach einem Wiederaufnahmegrund gesucht habe und dass sich das Ministerium in Bezug auf die Wiederaufnahmegründe herausgehalten haben will.


Gabi Eder  / PIXELIO / pixelio.de

Gabi Eder / PIXELIO / pixelio.de



  • Das Krisenmanagement der Ministerin war katastrophal. Sie hat von Anfang an vehement verlautbaren lassen, dass aus ihrer Sicht alles richtig gemacht worden sei. Sie hat Informationen an den Landtag und auch gegenüber der Öffentlichkeit stets einseitig und zulasten Herrn Mollaths dargestellt (vermeintliches Qualitätssiegel BGH, Verteidigungsschrift als abstruses Sammelsurium nicht ursächlich für die Unterbringung etc.). Außerdem hat sie in der Öffentlichkeit, aber auch vor dem Untersuchungsausschuss eine Reihe von juristisch sehr angreifbaren Argumentationen und Halbinformationen präsentiert (zum Anfangsverdacht, Befangenheit nur Revisionsgrund, HVB-Bericht nur Scheinkronzeugensatz etc.). Eine Bereitschaft, die Vorgänge kritisch zu hinterfragen und neue Erkenntnisse zur berücksichtigen, zeigte die Ministerin erst, als Forderungen nach ihrem Rücktritt laut wurden und der Ministerpräsident sich einschaltete. Der Verweis der Ministerin auf die „unabhängigen Gerichte“ und dass ihr eine Bewertung nicht erlaubt sei, wird von ihr nur vorgeschoben. Denn die Ministerin hat von Anfang an sehr wohl persönliche Wertungen vorgenommen und ihre persönliche Meinung zum Fall Mollath vertreten.



29 September 2013

Eingliederungshilfe ist Pflichtaufgabe des Bundes

Seit Jahren klagen vor allem die Bezirke über eklatant gestiegene Kosten für die sogenannte Eingliederungshilfe. Die meisten Menschen können mit diesem Begriff allerdings sehr wenig anfangen. Deshalb lohnt es sich, zunächst einen Blick in Wikipedia zu werfen. Dort steht: „Bei der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche handelt es sich um einen eigenen, außerhalb der Hilfen zur Erziehung stehenden Rechtsanspruch seelisch behinderter oder von seelischer Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher im Rahmen der Jugendhilfe. Anspruchsvoraussetzungen und Hilfeform sind im § 35a Sozialgesetzbuch VIII festgelegt“. Diese etwas sperrige Erläuterung zeigt zumindest die Richtung, wovon wir bei der Eingliederungshilfe sprechen.




Thorben Wengert  / PIXELIO / pixelio.de

Thorben Wengert / PIXELIO / pixelio.de


Fakt ist, dass sich die Zahl seelisch behinderter oder von seelischer Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher in den vergangenen Jahren vervierfacht hat und mittlerweile im Bezirkshaushalt in Unterfranken einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag in Anspruch nimmt. Kosten, die bisher über die sogenannte Bezirksumlage von den jeweiligen Landkreisen und über die Kreisumlage wiederum von den Städten und Gemeinden finanziert wurden. Doch dagegen wehren nicht nur diese sich zu Recht. Wir FREIE WÄHLER, als Anwalt der Kommunen, votieren seit Jahren für eine Neuordnung der Finanzierung der Eingliederungshilfe durch die Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes. Sprich, wir wollen, dass auch der Bund, der dieses Gesetz initiiert hat daran beteiligt wird und schlagen eine Drittelung der Kosten zwischen Bund, Länder und Gemeinden vor. Das würde eine erhebliche Entlastung der Bezirks- und letztendlich aller übrigen Kommunalhaushalte bedeuten.


Im Zuge eines Euro-Rettungsschirm-Paketes hatte nun vor mehreren Monaten die Bundesregierung den Bundesländern signalisiert, hierbei endlich tätig zu werden. Passiert ist aber definitiv noch nichts. Nunmehr fordert der Bundesrat die Bundesregierung dazu auf, unverzüglich die Arbeiten für ein Bundesleistungsgesetz aufzunehmen. Ziel sollte es sein, dieses zu Beginn der nächsten Legislaturperiode zu verabschieden. Also jetzt! Die Länder sind der Auffassung, dass die Aufgaben, die eine Gesellschaft mit einem stetig wachsenden Anteil an Menschen mit Behinderung an die sozialen Sicherungssysteme stellen, nicht mehr allein mit kommunal finanzierten Daseinsvorsorgeleistungen zu bewältigen sind. Die bevorstehenden Herausforderungen hätten sich vielmehr zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe entwickelt.


Die Anstrengungen von Bund und Ländern, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zu einer zeitgemäßen und zukunftsorientierten Hilfe weiterzuentwickeln, die den behinderten Menschen und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt, sind daher zu begrüßen. Allerdings fordert der Bundesrat in seiner Entschließung, dass der Bund künftig die Kosten der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Eingliederungshilfe vollständig übernimmt. Er ist der Auffassung, dass es mit dem Leitbild der Teilhabe nicht mehr zeitgemäß ist, Menschen mit Behinderung weiterhin auf das System der Sozialhilfe zu verweisen. Es erscheine nicht folgerichtig, die Teilhabe dem nachrangigsten System der sozialen Sicherung zuzuordnen. Die Umsetzung der Eingliederungshilfereform müsse deshalb in einem Bundesleistungsgesetz erfolgen.


Auch wenn wir FREIEN WÄHLER nun nicht den Sprung in den Bundestag geschafft haben, so werden wir nicht locker lassen die Bayerische Staatsregierung darauf hinzuweisen, dass hier nicht nur Handlungsbedarf, sondern endlich Nachsteuerungsbedarf besteht.



29 September 2013

Warum immer nur Unterfranken nach Oberbayern?

Eine Frage, die mir alljährlich immer wieder von Junglehrern und sich um die Bildung unserer Kinder sorgenden Eltern gestellt wird, ist die nach den Richtlinien für die Zuweisung der Lehramtsanwärter und Junglehrer an ihre Seminar- und Einsatzschulen durch das Kultusministerium. Gerade wir in Unterfranken haben mit diesem Problem, dass beispielsweise hochmotivierte und gut ausgebildete Junglehrer nach ihrer Referendarzeit erst einmal den beschwerlichen Weg nach Oberbayern oder Schwaben antreten müssen, reichlich Erfahrung. Auch ist der Zeitpunkt der Festlegung der Lehrerzuweisung immer wieder heftiger Kritikpunkt der Bürgerinnen und Bürger.




GG-Berlin  / PIXELIO / pixelio.de

GG-Berlin / PIXELIO / pixelio.de


Die Fragen sind deshalb immer wieder dieselben: Nach welchen Gesichtspunkten werden die zur Ausbildung als Studienreferendare anstehenden „fertigen“ Studenten an die Seminarschulen in den einzelnen Bezirken verteilt? Gibt es hier nur die Note als Kriterium oder auch soziale Gesichtspunkte (verheiratet, Kind etc.) oder noch ganz andere? Warum werden die Referendare nicht zunächst in „ihren“ Bezirken an Seminarschulen ausgebildet, um die teilweise immensen Kosten für Unterkunft und Lebenshaltungskosten in den Ballungsräumen zu umgehen?


Grundsätzlich hängt die Problematik natürlich mit Lehrerbedarf zusammen, der jedoch nach Meinung von uns FREIEN WÄHLERN mehr als gegeben ist, nur steht die Sparpolitik der Staatsregierung da meistens dagegen.


Darüber, wie an den einzelnen Schularten letztendlich die Regelungen sind, können Sie sich im Nachfolgenden selbst ein Bild machen.


Grundschule


Nach der Zuweisung der Lehramtsanwärter auf die Regierungsbezirke durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus erfolgt die Zuweisung auf Studienseminare und die Festlegung des Dienstortes durch die Regierung in Zusammenarbeit mit den staatlichen Schulämtern. Persönliche Wünsche zum Einsatzort werden bei der Einstellung berücksichtigt, soweit die dienstlichen Erfordernisse dafür Raum lassen. Im Bereich der Grundschulen gibt es keine ausgewiesenen Seminarschulen. Einsatzort kann grundsätzlich jede Grundschule in Bayern sein.


Hauptschule


Nach der Zuweisung der Lehramtsanwärter auf die Regierungsbezirke durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus erfolgt die Zuweisung auf Studienseminare und die Festlegung des Dienstortes durch die Regierung in Zusammenarbeit mit den staatlichen Schulämtern. Persönliche Wünsche zum Einsatzort werden bei der Einstellung berücksichtigt, soweit die dienstlichen Erfordernisse dafür Raum lassen. Im Bereich der Hauptschulen gibt es keine ausgewiesenen Seminarschulen. Einsatzort kann grundsätzlich jede Hauptschule in Bayern sein.


Realschule


Die Zuweisung der Studienreferendare zu den Seminarschulen erfolgt durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Sie kann nicht vor Mitte bis Ende August vorgenommen werden, da erst dann feststeht, wie viele Studienreferendare pro Fächerverbindung die Erste Staatsprüfung bestanden haben und voraussichtlich antreten. Vorher können auch die Seminarschulen, die die schulpraktische Ausbildung in den jeweiligen Fächerverbindungen übernehmen, nicht definitiv festgelegt werden. Die Studienreferendare werden über ihren jeweiligen Seminarort schriftlich informiert, sobald dieser feststeht.


Die Ortswünsche der Studienreferendare hinsichtlich der Zuweisung zu einer Seminarschule werden nach Möglichkeit berücksichtigt; letztendlich entscheiden allerdings die sozialen Verhältnisse von Studienreferendaren und Studienreferendarinnen (Familienstand und Zahl der Kinder) und ihre Leistungen im Vergleich mit denen aller anderen ihrer Fächerverbindung und ihres Prüfungsjahrganges darüber, ob eine Zuweisung an die gewünschten Standorte erfolgen kann.


Oberstes Prinzip für die Zuweisung von Studienreferendaren durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus an Einsatzschulen ist eine gesicherte Unterrichtsversorgung an allen Realschulen in Bayern. Daneben entscheiden die sozialen Verhältnisse von Studienreferendaren und Studienreferendarinnen und ihre Leistungen im Vergleich mit denen aller anderen ihrer Fächerverbindung und ihres Prüfungsjahrganges darüber, wie wohnortnah der Einsatz erfolgen kann.


Gymnasium


Personen, die zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden, werden vom Staatsministerium einer Seminarschule in Bayern zugewiesen. Dort findet die Ausbildung im 1. und 4. Halbjahr statt. Im 2. und 3. Halbjahr des viersemestrigen Vorbereitungsdienstes wird die Lehrkraft in der Regel einer, in seltenen Fällen auch einer zweiten Einsatzschule zur eigenverantwortlichen Unterrichtstätigkeit zugewiesen. Diese Schulen sind in der Regel nicht die Seminarschulen. Die Zuweisung wird in vielen Fällen mit einem Umzug verbunden sein, da die Seminarschulen in der Regel in größeren Städten liegen, aber jedes staatliche Gymnasium Einsatzschule sein kann. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus bemüht sich, die persönlichen Wünsche zum Standort der Seminar- oder Einsatzschule zu berücksichtigen, soweit die dienstlichen Erfordernisse dafür Raum lassen.



29 September 2013

Die Wirklichkeit am bayerischen G8-Gymnasium

Hinlänglich bekannt ist unser bildungspolitisches Bemühen, „Entschleunigung“ in die bayerischen Schulen zu bringen. Deshalb streben wir FREIEN WÄHLER auch die Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium durch eine Wahlmöglichkeit G9 an. Seitens des Kultusministeriums wird dies immer wieder heftig attackiert, weil man nach zahlreichen Reformen des G8-Gymnasiums nun mit dem neuesten Schrei, dem sogenannten Flexibilisierungsjahr, angeblich jedem Schüler seine individuelle Lernzeit geben will. Dass dies mehr Wunsch als Wirklichkeit ist, zeigt allein die Tatsache, dass dies mit 6 bis 8 zusätzlichen Wochenstunden unmöglich ist. Wie es um die Wirklichkeit am bayerischen Gymnasium bestellt ist, möchte ich Ihnen anhand einer Situationsbeschreibung einer Gymnasial-Lehrkraft nicht vorenthalten. Machen Sie sich also selbst ein Bild vom Zustand des G8!


Bad Kissingen


„Ich versuche so sachlich wie möglich zu bleiben, auch wenn's schwerfällt.In der gestrigen Konferenz, deren Ergebnis dem Elternbeirat bekannt ist und auch den Eltern im Juli kommuniziert wird, wurde die Verwendung der Intensivierungsstunden am …-Gymnasium modifiziert. Wie Du ja weißt, hat jede Schule eine gewisse Stundenanzahl an Intensivierungsstunden (IS) die sie selber setzen darf, so dass der Schüler bis zum Abitur auf die vorgeschriebene (völlig überzogenen) Pflichtstundenzahl kommt. An diesem System wurde nun mehrmals herum gedoktert. Erst mussten die „Kleinen“ Pflicht-IS-Stunden über sich ergehen lassen, egal ob sie sie brauchten oder nicht - sehr gute Schüler zusammengepfercht mit Schülern, die wirklich eine Förderstunde brauchen, um Übungen und Lektüren, teils isoliert vom eigentlich Pflichtunterricht, über sich ergehen zu lassen.
Erst letztes Schuljahr ist nach langem Bitten endlich ein Modell zum Tragen gekommen, das die gut besuchten Wahlkurse auch in der Pflichtstundenzahl berücksichtigte, so dass das Ziel gewesen wäre, guten Schülern die freien IS-Stunden durch Wahlkurse ersetzen zu lassen.
Nun gibt es aber in den Klassen 5, 6, 7,8 und 10 Pflicht-Intensivierungs-Stunden, die alle dem gleichen Zweck dienen: Lehrern zu ermöglichen, den überzogenen Ansprüchen des Kultusministeriums gerecht zu werden. Bsp.: In Klasse 7 Pflicht-IS Englisch nachdem die Bücher und der Lehrplan von Vierstündigkeit ausgingen, die nach Einführung des G8 in Dreistündigkeit umgewandelt wurde. Die gesamten Zeiten sind nach Klasse 7 eingeführt, so dass grammatikalische Leere in 8-10 herrscht und durch die Dreistündigkeit und die Fülle der anderen Fächer die Sprachkompetenz abnimmt, es sei denn der Schüler ergreift eigene Maßnahmen wie selbstständiges Erarbeiten des Grundwortschatzes etc.. Klasse 8: Pflicht-Intensivierungsstunden Mathe - aus gleichem Grund. Neuestes Beispiel, das mich in Rage bringt: Pflicht-Intensivierungsstunden Deutsch in Klasse 10, um zu verhindern, dass daran so viele Abiturienten scheitern.
Unser Kollegium sieht, dass viele Schüler an Deutsch scheitern, also geben wir den Schülern die 35. bzw. mit Italienisch die 36. Wochenstunde in Klasse 10, obwohl alle Welt über die ohnehin schon zu hohen Stundenzahlen klagt. Wir doktern an einem Missstand herum, der aus München kommt und die Kinder baden es aus. Ihnen wurde versprochen, wenn ihr Eure Pflichtstundenzahl möglichst bald erreicht, dann bleibt ihr in den oberen Klassen von zusätzlichen IS-Stunden verschont. Nun wird die Angst geschürt und dieses Versprechen gebrochen, d.h. die Mehrzahl der Schüler, denn viele besuchen ja Wahlkurse aus Neigung, wird eine weit höhere Stundenzahl bis zum Abi vorweisen können als eigentlich vorgeschrieben! Sie sind also in ihrem Bestreben um sinnvolles Zeitmanagement betrogen.




Thomas Weiss  / PIXELIO / pixelio.de

Thomas Weiss / PIXELIO / pixelio.de



Aus Elternsicht sehe ich die Ursachen sowieso woanders. Svenja besucht jetzt das 4. Jahr unseres Gymnasiums und nur in einem Jahr wurde in Deutsch überhaupt eine sinnvolle Anzahl an Übungsaufsätzen geschrieben, denn es wird ja propagiert, die Lehrer sollen ökonomisch arbeiten und nur einen kompletten Übungsaufsatz schreiben. Ich denke ich bin lange genug dabei um zu sagen: Blödsinn!
Und natürlich haben wir jetzt nach höheren Zuweisungszahlen von den Grundschulen auch bedingt geeignete Schüler, die sich generell schwerer tun, dem Fach Deutsch nicht immer die nötige Aufmerksamkeit zuteil werden lassen, da sie einfach dringlichere Baustellen haben, so dass sich das Problem bis zum Abi verschleppt.
Wie geht es also weiter? Wir geben immer weiteren Forderungen aus München nach, die Materie Kind ist schwach und gefügig - auf ihrem Rücken wird dieser auch wirtschaftlich völlig unsinnige Leistungsanspruch ausgetragen. Immer mehr Kinder reagieren mit Bulimie, Depressionen, Migräne und anderen Krankheitsbildern, die ab Wochenmitte zu erhöhten Fehlzeiten führen. Ich muss mein Kind mittlerweile dazu überreden, mal zu Hause zu bleiben und wieder Kraft zu schöpfen, genügend zu trinken. Sie kann an manchen Schulwettbewerben nicht mehr teilnehmen, weil sie den versäumten Stoff dann nicht mehr fristgerecht nacharbeiten kann. Wir sprechen hier von einem Kind mit attestierter Hochbegabung und einem IQ von 146, das von den Eltern überwiegend chauffiert und auch sonst in jeglicher Weise unterstützt wird. Leider erkennen nicht alle Lehrer diese Perspektive auf die aktuelle Situation, in einer Atmosphäre der Angst und des nicht Genügens versucht jeder vor der eigenen Hütte zu kehren, schreibt mehr Test und Exen, um die schlappen, unmotivierten Schüler zu mehr Leistung anzuspornen, egal ob Schüler vorher krank oder auf Wettkampf oder Konzert waren - Hauptsache, die eigene Bilanz stimmt.
Jetzt ist die Beschreibung der Sachlage doch noch emotional geworden.Aber mir geht es im Kern darum, dass hier Wochenstundenzahlen der Kinder immer wieder verschleiert und schleichend erhöht werden, weil Erwachsene unzulänglich arbeiten. Und wenn Du denkst, wir Lehrer blieben verschont, dann liegst Du falsch. Auch uns wird immer wieder mit einem Lächeln noch ein Zusatzprojekt aufgebürdet, aber darum geht es mir heute nicht - mir geht es um die Kinder, um die kommende Generation, die systematisch geschunden wird. Mir geht es um ein Schulwesen, um das uns mal alle beneidet haben bis die PISA-Gläubigkeit und die folgenden Veränderungen/Verschlechterungen eingesetzt haben.
Ich hoffe, Dein Bruder kann mit dieser praktischen Umsetzung ministerieller Vorgaben etwas anfangen. Denn es liegt ja nie an denen, sondern immer am Kind und maximal am Lehrer.
Sonst geht es uns ganz gut, aber wir haben beide innerlich gekündigt - ich denke, Du kannst ermessen, was das bei meinem Mann heißt“.



29 September 2013

Anderer Politikstil nötig!

Der Ausgang von Bezirkstags-, Landtags- und Bundestagswahlen hat im Wesentlichen nicht dazu geführt, dass Bayern transparenter wird. Ganz im Gegenteil wird die absolute Mehrheit im Freistaat künftig die Arbeit von uns FREIEN WÄHLERN im Landtag eher erschweren. Deshalb können wir nur einerseits mit einer noch besseren inhaltlichen Auseinandersetzung punkten und zum anderen endlich mehr sachorientierte Politik einfordern. „FREIE WÄHLER fordern von CSU anderen Politikstil ein“, stand erst kürzlich in einer unserer Pressmitteilungen. Und ich bin auch überzeugt, eine faire und kooperative Zusammenarbeit zwischen Regierung und Opposition wäre nicht nur gut für Bayern, sondern sie würde auch den Bürgerinnen und Bürgern aufzeigen, dass Politiker vernünftig miteinander umgehen und sich an der Sache streiten können.




Wolfgang Dirscherl  / PIXELIO / pixelio.de

Wolfgang Dirscherl / PIXELIO / pixelio.de


In Retrospektive auf die abgelaufene Legislaturperiode müssen wir FREIE WÄHLER diesbezüglich zumindest eine kritische Bilanz zum Klima im Landtag ziehen. Ich behaupte, wenn in einem Gemeinderat oder Stadtrat so gearbeitet werden würde wie im Landtag, könnte der Bürgermeister zusperren. Gerade die nun wieder mit der satten Mehrheit ausgestattete CSU hat über Jahre hinweg gute Vorschläge der Opposition lächerlich gemacht und abgelehnt. Dadurch wird das Klima vergiftet und dem Land werden gute Entscheidungen vorenthalten.


Als eines von vielen Beispielen lässt sich unser Vorschlag der FREIEN WÄHLER, ein bayerisches Energieministerium einzurichten, anführen. Der Kommentar dazu seitens der CSU war gewesen, das würde man dann machen, wenn die CSU wieder allein regiere. Anstatt einem Energieministerium wurde eine Energiekommission gebildet, die aber über eine gut gemeinte Kaffee-Runde nie hinaus kam. Nun sind wir gespannt auf die neue Legislaturperiode, in der die Mehrheitspartei unseren Vorschlag der FREIEN WÄHLER nun endlich umsetzen könnte.


Plenarsitzung


Grundgedanken unseres Politik-Verständnisses ist eben ein ganz Anderes. Wir FREIE WÄHLER fordern für die kommende Wahlperiode eine faire Zusammenarbeit aller im Landtag vertretenen Parteien ein, ähnlich der interfraktionellen Arbeitsgruppe zur Inklusion, der ich selbst nun vier Jahre angehört habe. Dort wurde auch das gemeinsame Ziel in den Vordergrund gestellt und das Trennende außen vorgehalten. Immerhin ist daraus die Änderung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes entsprungen, das nunmehr behinderten Kindern die Möglichkeit eröffnet auch, an der Regelschule vor Ort unterrichtet zu werden. In unseren Augen muss der Ministerpräsident sich alle paar Wochen mit den Spitzen aller Landtagsfraktionen zusammensetzen, um auch die Ideen der Opposition anzuhören und gegebenenfalls gemeinsam umzusetzen. Das erwarten wir FREIE WÄHLER von einer künftigen bayerischen Regierung. Wir nehmen Seehofer beim Wort.



20 September 2013

Die FREIEN WÄHLER müssen fränkischer werden

Die Wahlwoche – einerseits vergangenen Sonntag Landtagswahl und am kommenden Sonntag Bundestagswahl – bringt es mit sich, dass die Bedeutung der Ereignisse nahezu ineinander verschwinden. War Anfang der Woche noch Hoffen, Zittern und Bangen hinsichtlich des Wiedereinzugs in den Bayerischen Landtag angesagt, so stand kaum eine Verschnaufpause an und erstmals traf sich die neue Fraktion in alter und neuer Zusammensetzung bereits wieder zur 254. Fraktionssitzung im Maximilianeum. Eigentlich war mir noch gar nicht wieder nach Politik zumute. Zu sehr hängt mir noch der anstrengende Wahlkampf im Kreuz. Doch im Laufe der Fraktionssitzung habe ich sehr schnell wieder Blut geleckt. Doch, die politische Arbeit als Landtagsabgeordneter, das ist schon mein Job!




 Ilse Dunkel (ille)  / pixelio.de

Ilse Dunkel (ille) / pixelio.de


Schneller als erwartet habe ich mir deshalb auch wieder Ziele gesetzt, persönliche wie politische. Nun gilt es naturgemäß in den kommenden Tagen und nächste Woche die Vorbereitungen für die Wahl des neuen Fraktionsvorstandes zu treffen. Am kommenden Dienstag soll es dann erfolgen. Mein Credo dafür ist klar. Ein Franke muss dieses Mal im Fraktionsvorstand mit Sitz und Stimme vertreten sein. Nicht zuletzt dieser Tage und auch schon bei der diesjährigen Bezirksdelegiertenversammlung habe ich geäußert, dass unsere FREIE WÄHLER-Fraktion „fränkischer“ werden muss. Das bayernweite Wahlergebnis bestätigt mich in dieser Feststellung und schließlich besteht Bayern zu 3/7tel eben aus Franken.


Bereits in der sich am Ende befindlichen Legislaturperiode hatte ich wegen der in der fränkischen Bevölkerung vorhandenen, gefühlten Benachteiligung Frankens auch schon mehrere Anfragen an das Staatsministerium gestellt. Etwa die Anteile fränkischer Fernsehbeiträge im Bayerischen Rundfunk oder im schulischen Bereich die Lerninhalte zur Vermittlung fränkischen Brauchtums und Kultur. Nicht zuletzt auch aus diesen Anfragen heraus ist die Diskussion über einen „Tatort“ mit Handlung in Franken wieder aufgelebt und soll demnächst bekanntlich endlich Wirklichkeit werden.



Freilich gilt es da nicht still zu halten, denn nach wie vor gibt es erhebliche Benachteiligung Frankens, die Ansiedlungspolitik der Bayerischen Staatsregierung von ausländischen Unternehmen ist das beste Beispiel. Nahezu 4/5tel der ausländischen Investoren hat sich in der Vergangenheit im Süden Bayerns ansässig gemacht. Deshalb müssen wir Franken dagegen halten. Dafür bin ich gewählt und dafür stehe ich bei den Bürgerinnen und Bürgern im Wort. Und auch speziell die Mitglieder der FREIEN WÄHLER in Unterfranken sehen diese Notwendigkeit. Da ist es ebenso ein Erfolg, dass auch auf Betreiben unserer Fraktion der Frankenwein nach zähem Ringen ein Domizil in der Landeshauptstadt gefunden hat und demnächst neben der Pfälzer Weinstube es auch einen Steinwurf entfernt in Münchens Innenstadt eine Fränkische Weinstube geben wird. Kein Zweifel, der Einfluss Frankens muss wachsen, das ist ein persönliches wie politisches Ziel für mich in der künftigen, neuen Legislaturperiode.



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