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15 November 2012

Die verfehlte Bildungspolitik der Regierung liegt den Bürgerinnen und Bürgern im Magen

Ich diskutiere immer wieder gerne mit Bürgerinnen und Bürgern über alle möglichen politischen Angelegenheiten, wie dieser Tage beim Bürgerdialog in Schollbrunn. Solche Gelegenheiten öffnen einem dann wieder die Augen für die wirklichen Probleme und Anliegen der Menschen vor Ort. Das Thema Bildung nahm dabei einen für mich überraschend breiten Raum ein: Hoher Leistungsdruck durch ein von Reformen überhäuftes Schulsystem, mangelnde Kooperationsbereitschaft und Zusammenarbeit der Schulleitung mit den Eltern, leerstehende, nahezu frisch sanierte Schulgebäude aufgrund Veränderungen im Bildungssystem und fehlender Pragmatismus bei Entscheidungen für eine effiziente Schulpolitik vor Ort!


Das waren die Schwerpunktthemen und letztendlich spiegelbildlich die Ausflüsse einer seit Jahrzehnten verfehlten und von der c-Partei geprägten Bildungspolitik in Bayern. Ich hätte mir gewünscht, Kultusminister Spaenle und die c-Fraktion hätte diese Diskussion einmal gehört. Dann wäre ich gespannt gewesen auf die danach folgende Pressemitteilung des KM. Vermutlich hätte sie einer solchen entsprochen, wie sie das KM am vergangenen Mittwoch um 16.35 Uhr als Reaktion auf meine Pressemitteilung „Kultusminister soll Zahl zusätzlicher Lehrerstellen nicht länger schön rechnen“ herausgegeben hat: das Bildungsministerium antwortete mit der Überschrift "Bayerns Kultusministerium wird von 2008 bis 2014 insgesamt 8.200 Stellen für neue und zusätzliche Aufgaben bereit gestellt haben - Kultusminister Ludwig Spaenle weist auf Anstieg des Haushalts hin: 2014 werden es über 10,8 Milliarden Euro sein". Welch ein Märchen!




Dieter Schütz / PIXELIO / pixelio.de




Richtig ist dabei tatsächlich der erneute Anstieg des Bildungshaushaltes um rund 850 Millionen Euro auf 10,8 Mrd Euro im Jahr 2014. Doch Fakt ist auch, rechnet man die Versorgungskosten, die für die Bildungsqualität irrelevant sind, heraus und ebenso die Preissteigerungen, die sich in gestiegenen Gehältern und höheren Sachkosten niederschlagen und daher keine qualitativen Verbesserungen beinhalten, so steigt das Bildungs-Budget von 2008 bis 2014 lediglich um reale 12,7 Prozent oder 820 Millionen Euro. Das bedeutet wiederum jedes Jahr gerade einmal 136 Millionen Euro Mehrausgaben. Und das ist angesichts der zurückliegenden großen Reformprojekte wie R6, G8, Mittelschulverbünde, Ausbau der Ganztagsschule und der noch vor uns liegenden Inklusion, erschreckend wenig. Zumal auch die Rückführung der Arbeitszeit für Beamte davon noch abzuziehen ist.


Summasumarum heißt dies: an Bildung wird in Bayern gespart. Das untermauert im Übrigen auch eine Anfrage an die Staatsregierung hinsichtlich jahrgangsgemischter Klassen. Diese haben laut KM im letzten Jahr um rund 35 Prozent zugenommen, was de facto ein weiterer Qualitätsverlust für das Bildungssystem bedeutet. Da kann ich gut den Unmut der Schollbrunner Bürger nachvollziehen, die sich für ihre Kinder eigentlich das genaue Gegenteil wünschen, nämlich Qualitätssteigerung, indem beispielsweise in der Grundschule eine Zweitlehrkraft mit in der Klasse wäre, um so mehr zu differenzieren und mit individueller Förderung den beschriebenen Druck wegzunehmen, der in den Grundschuljahren den Kindern das Leben wegen des bevorstehenden Übertritts zur Hölle macht.




Benjamin Thorn / PIXELIO / pixelio.de




Und ähnlich sind die Sorgen der Bürger dann im weiteren Fortlauf der Schullaufbahn ihrer Kinder. So kam auch die Frage nach der Positionierung der FREIEN WÄHLER zum umstrittenen G8 auf. Da wurde ich noch einmal bestätigt in den Ergebnissen meiner Umfrage auf der Homepage, wonach sich die Eltern zu einer überwiegenden Mehrheit das neunjährige Gymnasium zurückwünschen. Und auch ich bin mittlerweile fest davon überzeugt, dass das ohnehin von Spaenle wieder aufgeweichte G8 längst ein 9-jähriges-Gymnasium "light" ist mit dem Flexibilisierungsjahr, von dem keiner weiß, wie es mit dem bestehenden Personal umgesetzt werden soll. Deshalb mein Vorschlag: das Gymnasium wieder auf neun Jahre ausdehnen und den Lehrplan des G8 einfach strecken und als Exzellenzförderungsmaßnahme allen denjenigen, die problemlos das Gymnasium auch in acht Jahren durchlaufen können, dies als G8 zu ermöglichen. Damit wäre mindestens der Hälfte der Gymnasiasten sehr geholfen - und den Eltern auch.


Beeindruckt war ich von den Schollbrunner Bürgern auch deshalb, weil sie für die Schulpolitik mehr Pragmatismus und Flexibilität anmahnten. Etwa die Schulsprengel künftig schülerbedarfsangepasst flexibel zu handhaben, sodass auf den Schülerrückgang besser eingegangen und reagiert werden kann und möglichst wenige Schulgebäude Leerständen entgegen sehen sollten.


Auf den Nägeln brennt den Bürgern derzeit auch die Umsetzung der Energiewende, hier speziell der Bau von Windkraftanlagen. Die Sorge der Schollbrunner Bürger, dass ihnen künftig in 800 Meter Sichtweite bei Sonnenschein ein riesengroßer Schlagschatten die Lebensqualität nimmt,  war in ihren Äußerungen dazu förmlich zu spüren. Da muss ich dann wirklich anmahnen Vorsicht beim Bau und vor allem der Genehmigung von Windrädern walten zu lassen und Fantasie an den Tag zu legen, neue Standorte zu "erschließen".



12 November 2012

Für Studienbeiträge gibt es keine (guten) Argumente – ein Politiklehrstück

Nichts war es mit dem weißen Rauch, den viele Polit-Experten für vergangenen Samstagabend aus der Staatskanzlei hätten aufsteigen sehen wollen. Die beiden Koalitionspartner CSU und FDP konnten sich (zunächst mal) nicht auf eine sofortige Abschaffung der Studiengebühren einigen, man ging im Dissens auseinander. Das Volk soll nun bei dem von uns FREIEN WÄHLERN initiierten Volksbegehren darüber entscheiden, ob Bayern weiterhin neben Niedersachsen das einzige Bundesland mit Studiengebühren sein soll oder nicht.


Wer hatte da wohl Respekt vor seiner eigenen Courage? Die CSU, bei denen sich Parteichef Drehofer, oh Entschuldigung, Seehofer schon vor rund einem Jahr als einsamer Rufer gegen die Studiengebühren erprobte und von der Fraktion zurück gehalten wurde, oder die kleine FDP, die sich mit dem Volksbegehren scheinbar endgültig mit einer dabei zu erwartenden Niederlage für die Landtagswahl außer Gefecht setzen lassen möchte?





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„Keine Scheu vor der Diskussion mit Bürgerinnen und Bürgern“ hatte am 22.Oktober noch der CSU-Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Hochschulausschusses, Oliver Jörg, als es um die Frage zur Beibehaltung der Studiengebühren in Bayern ging. Denn, so stellte Jörg am Tag der Gerichtsentscheidung zugunsten der FREIEN WÄHLERN in einer Pressemitteilung für die CSU-Fraktion ebenfalls fest, „für Studiengebühren gibt es gute Argumente“. Wie hätte er auch anders auf das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs reagieren sollen, als die Richter feststellten, dass einem Volksbegehren über die Studienbeiträge, initiiert durch uns FREIE WÄHLER, nichts im Wege steht.


Nun rumort es seitdem in der CSU ganz gewaltig, denn es ist absehbar, dass sich bei der Durchführung eines Volksbegehrens wohl kaum eine Mehrheit für die Beibehaltung der Studiengebühren finden lassen wird. Weil damit ein Schandfleck auf der vermeintlich blütenweiße Politikweste der CSU sichtbar wäre, kommen nun die Strategen der Christlich Schizophrenen Union in Aktion, die das verhindern sollen.


So sieht die Überschrift im Aschaffenburger Main-Echo rund drei Wochen später, das ein Interview mit besagtem Studienbeiträge-Befürworter Oliver Jörg führte, auch gleich vielversprechend aus: CSU-Landtagsabgeordneter ist gegen Studiengebühren. Herzlichen Glückwunsch kann ich da nur sagen, nachdem der Kollege Jörg vier Jahre lang im Landtag strikt für die Studiengebühren eintrat, deren unverzichtbaren Dienst für die Qualität der bayerischen Hochschulbildung mit Engelszungen verteidigte und alle Initiativen von uns FREIEN WÄHLERN als falsch brandmarkte, hat es nun anscheinend  einen urplötzlichen Sinneswandel gegeben. Die Erklärung, die dafür mitgeliefert wird ist auch bemerkenswert. In den Gesprächen mit den Bürgern hätte er auf einmal erkannt, dass diese die Beiträge in der Mehrheit nicht mehr wollten, weshalb es auch keinen Sinn  mache, dann weiter daran festzuhalten.  Scheinbar waren die „guten Argumente“, doch nicht so gut!


Da bin ich schon ein bisschen verwundert, dass die politische Diskussion beim Kollegen mit den Bürgern zumindest zu diesem Thema bisher scheinbar nicht stattgefunden hatte. Ich habe die Ablehnung der Studiengebühren bereits seit Jahren in Diskussionen, bei denen auch Kollege Jörg anwesend war, vertreten. Deshalb habe ich mich konsequent mit meiner Fraktion und vielen ehrenamtlichen Helfern für die Abschaffung eingesetzt. Die nunmehr um 180 Grad geänderte „Einsicht“ ist mehr als lächerlich und unglaubwürdig und ein Beispiel, warum Politiker in der öffentlichen Wahrnehmung oft negativ abschneiden. Jedem Bürger ist klar, dass es hier nicht um Einsicht bei Diskussionen mit Mitbürgern geht, sondern um den alleinigen Machterhalt.


Nach meiner Ansicht besteht Politik aber nicht nur aus Strategien, um bei der nächsten Wahl wieder einen Sitzplatz im Landtag zu bekommen,  sondern es geht um die glaubwürdige Durchsetzung von Positionen. Im Polit-Karussell der sich ständig ändernden Ansichten der CSU ist eine glaubwürdige Politik jedoch schon lange nicht mehr erkennbar. Nicht umsonst ist deshalb richtigerweise von der Drehofer-Partei die Rede.



10 November 2012

Mehr Lehrerstunden für den Erhalt aller Grundschul-Standorte

Was ist wirklich wichtig für die Struktur in den ländlichen Regionen Bayerns? Dies ist sicher eine der interessantesten Fragen überhaupt, aber auch nicht ganz einfach zu beantworten. Denn da gibt es mehrere Faktoren, angefangen von einer vernünftigen Straßenverkehrs-Infrastruktur über schnelle DSL-Leitungen bis hin zu Kinderbetreuungsplätzen. Uns FREIEN WÄHLERN liegt allerdings ein Faktor besonders am Herzen, nämlich der Erhalt der Grundschulen im ländlichen Bereich. Bildungspolitik ist hier Infrastrukturpolitik. Bei der rückläufigen Bevölkerungsentwicklung und immer weniger Geburten wird es in vielen Gemeinden, unter den vorliegenden Gesetzmäßigkeiten des Kultusministeriums, immer schwieriger, die Grundschul-Standorte dauerhaft zu halten.


Doch wir FREIEN WÄHLER pochen auf den Erhalt aller Grundschul-Standorte und dazu müssen die Rahmenbedingungen seitens der Staatsregierung endlich zukunftssicher gesetzt werden. Unser Ansatz ist dabei neben anderen Punkten wie beispielsweise kleineren Klassen eine neue Stundenzuteilung vor allem für nichtselbständige, mehrhäusige Grundschulen in sogenannten Schulverbänden.




Dieter Schütz / PIXELIO / pixelio.de




Ich weiß, das klingt jetzt unheimlich kompliziert. Ist es auch! Denn neben rechtlich selbständigen Grundschulen, wie beispielsweise die Grundschule Gössenheim im Landkreis Main-Spessart, gibt es auch sogenannte Schulverbände, in denen sich mehrere Ortschaften mit ihren Schulen zusammen geschlossen haben. Dies ist zum Beispiel in Marktheidenfeld der Fall. Dort gehören die Gemeinden Bischbrunn, Esselbach und Kreuzwertheim zum Schulverband. Für einen Schulverband werden die Lehrerstunden anhand der Schülerzahlen im Gesamten zugeteilt und dann erfolgt die Verteilung auf die verschiedenen Schulorte.


Das hat durch die immer weniger werdenden Schüler gerade zu Beginn des Schuljahres erhebliche Verwerfungen gebracht, da plötzlich zu wenige Stunden vorhanden sind, um an allen Schulverbands-Standorten auch unterrichten zu können. Petitionen der Gemeinden Greußenheim (Lkr Würzburg), Hausen (Lkr Miltenberg) und Eisenbach (Lkr Miltenberg) wurden im Bayerischen Landtag behandelt und damit – leider vergeblich –  versucht, die Schul-Standorte zu halten.


Deshalb haben wir FREIEN WÄHLER nunmehr einen Antrag für einen sogenannten Demografiezuschlag für Schulverbands-Grundschulen gestellt mit dem genau dieses Problem behoben werden könnte, da dann mehr Lehrerstunden vorhanden wären. Dass die Grundschulen von höchster Bedeutung für die vielen kleinen Gemeinen sind, brauche ich sicher nicht zu betonen.


Letztlich hat dies sogar die Staatsregierung erkannt und reagiert. Allerdings mit halbherzigen Ansätzen, dass man nämlich 21 Schulämtern in Bayern für rechtlich selbständige Grundschulen einen Demografiefaktor zugesprochen hat, aber eben nicht für die Schulverbände. Mein Eindruck ist, dass die Staatsregierung die „hungernden“ Grundschulen schön langsam aushungern lassen will! Bis zur Selbstaufgabe. Aber das kann nicht sein! Offenbar nimmt der Kultusminister scheinbar ungerührt den Unmut von Eltern und Schulleitern billigend in Kauf. Das verstehe wer will, jedenfalls sind die Rückmeldungen der Bürgermeister zu solchem Handeln eindeutig verheerend. Viel Lob erhält die Spaenle-Politik da nicht!


Jedenfalls ist unsere Forderung so eindeutig wie nachvollziehbar: Stattet die Grundschulen mit einem Zuschlag, dem Faktor X aus, der den Schülerrückgang im ländlichen Bereich ausgleicht und sichert damit den Bestand der Grundschulen. Und vor allem darf es keine Unterscheidung zwischen selbständigen und mehrhäusigen Grundschulen geben. Wir erwarten eine Gleichbehandlung dieser Schulen, auch um den Schulleitungen das Gefühl zu geben, auf Augenhöhe zu arbeiten.




Gerd Altmann / PIXELIO / pixelio.de




Zu betonen, dass die Bildungsdurchlässigkeit in der Grundschule beginnt, brauche ich ebenfalls nicht. Da dies unbestritten ist, muss die Staatsregierung doch auch danach handeln! Die Mittel und die Stellen die dafür nötig sind, sind nicht nur gut angelegt, sondern vor allem gerecht. Es handelt sich bei 376 Außenstellen von Schulverbänden um rund 100 zusätzliche Lehrerstellen für die Zukunft der ländlichen Kommunen. Diese wären einfach zu finanzieren indem man auf das 30 (!) Millionen-Euro-Gutachten zum Donauausbau verzichtet und davon 5 Millionen Euro sinnvoller einsetzt.


Und damit könnten wir unserem gemeinsamen Anliegen, nämlich der Forderung nach bestmöglicher Bildungsgerechtigkeit, einen großen Schritt näherkommen. Und dazu müsste Spaenle nicht über seinen Schatten springen, sondern eben nur 100 Stellen in diese Schulart geben. Da wäre Kultusminister Spaenle wirklich mal gefragt, was ihm wichtig ist!


Im Plenum des Bayerischen Landtages warteten wir jedenfalls gespannt auf Spaenles Antwort …! Und wir warten immer noch! Mittlerweile ist die Sitzung beendet und wir können feststellen, dass die CSU und FDP-Fraktionen kein Interesse am Erhalt aller Grundschul-Standorte in Bayern haben, denn sonst kämen keine so fragwürdigen Antworten wie: „das haben wir schon“ oder „es ist alles in Ordnung in Bayerns Bildungspolitik“.



2 November 2012

Fehlplanung oder sinnvoller Ausbau der B 286?

Oft wenden sich Bürgerinnen und Bürger aus allen Teilen Unterfrankens an mich und mein Büro. So auch eine Anfrage, die mich bezüglich des Ausbaus der B286 bei Schwebheim erreicht hat. Vor allem den vielen Pendlern auf dieser Strecke ist es unverständlich, dass die Strecke nur bis Unterspießheim und nicht komplett vierspurig ausgebaut wird. Die Argumentation des Bürgers, der sich mit dem Anliegen, ich solle mich bitte für einen kompletten Ausbau der Strecke einsitzen, erschien mir einleuchtend: Infolge des deutlich gestiegenen Schwerverkehrsaufkommen auf der Strecke und der verkehrs- und sichtweitenbedingt eingeschränkten Überholweiten sind die durchschnittlichen Pkw-Reisegeschwindigkeiten auf der gesamten B286 bis Wiesentheid spürbar gesunken.




Hartmut910 / PIXELIO / pixelio.de




Das bringt mit sich, dass längere Fahrzeugkolonnen hinter langsam fahrenden Lkws den Überholdruck auf Pkw-Fahrer erhöhen und so oft zu gefährlichen Überholvorgängen führen. Außerdem ist besonders die Auffahrt in Neuses am Sand als gefährlich zu erwähnen, weil diese nach einer Kurve liegt.


Um mich über die Situation vor Ort zu informieren habe ich mich an das für die B286 zuständige Staatliche Bauamt in Schweinfurt gewandt und das Anliegen des Bürgers vorgetragen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass die Situation vor Ort bekannt sei. Um dem daraus resultierenden hohen Unfallrisiko wirksam zu begegnen, wurde bereits ein Planungskonzept entwickelt, das den abschnittsweisen Anbau von Überholstreifen vorsieht.


Natürlich verstehe ich die Einwände der Pendler, die der Meinung sind, dass abschnittsweise angebaute Überholstreifen nicht mit einem kompletten vierspurigen Ausbau der Straße zu vergleichen sind. Hier habe ich selbstverständlich genau nachgefragt, warum man sich für diese Variante entschieden hat, was mir wie folgt erklärt wurde: Aufgrund eines Verkehrsgutachtens, das den gesamten Streckenzug von Schweinfurt bis zur A3 betrachtet hat, wurden mehrere Planfälle untersucht. Neben dem abschnittsweisen Anbau von Überholstreifen wurde auch der durchgehend vierstreifige Ausbau bewertet. Aufgrund des deutlich abnehmenden Verkehrsaufkommens südlich von Schwebheim auf weit unter 20.000 Kfz/h hat man sich gegen den komplett vierstreifigen Ausbau entschieden. Gerechtfertigt wäre der Ausbau ab mehr als 20.000 Kfz/h, da diese Zahl den Grenzwert der Wirtschaftlichkeit für einen vierspurigen Ausbau darstellt.


Geplant ist also nun ein Anbau von Überholfahrstreifen mit abwechselnder Zuordnung eines zusätzlichen Fahrstreifens zu den Fahrtrichtungen Schweinfurt bzw. Wiesentheid in acht voneinander realisierbaren Abschnitten.


Auch wenn ich für die Pendler auf der B286 keine besseren Nachrichten habe hoffe ich, wenigstens ein bisschen Licht ins Dunkle gebracht zu haben.





29 Oktober 2012

Komplexe Diskussion zum Landesentwicklungsprogramm

Wer sich in irgendeiner Weise mit Kommunalpolitik auseinandersetzt, dem wird in den vergangenen Wochen der neue Gesetzes-Entwurf zum Landesentwicklungsplan nicht verborgen geblieben sein. Schließlich waren alle Kommunen und Verbände aufgefordert, im Rahmen der Anhörung Stellungnahmen zu geben. Dabei war auffallend, dass die meisten Verbände fast übereinstimmend vernichtende Kritik am vorgelegten Entwurf der Staatsregierung geäußert haben und  – egal wer eine Stellungnahme abgegeben hat – diesen Entwurf des von der fdp geführten Wirtschaftsministeriums in Bausch und Bogen verdammte. „Einstampfen, neu machen“, lautete die meist vernommene Aussage dazu.


Größtes Problem ist das sogenannte Doppelsicherungsverbot des Landes­planungsgesetzes. Durch überzogene Auslegung dieser Norm möchte die Staatsregierung offensichtlich das wichtigste koordinierende Planungsinstrument Bayerns zu einem Nebenher wenig verbindlicher Einzelaspekte verkommen lassen. Deshalb haben wir FREIE WÄHLER dem nun einen eigenen Gesetzentwurf zur Streichung des Doppelsicherungsverbotes entgegengesetzt und sind davon überzeugt, dass der Landtag nunmehr die Notbremse ziehen muss.




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Durch die Neufassung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) vom 25. Juni 2012 hat der Landesgesetzgeber ein Vollgesetz im Bereich der Raumordnung geschaffen. Das Gesetzgebungsverfahren war geprägt von höchst widersprüchlichen Auffassungen darüber, was die Landesplanung zu leisten habe. Schließlich setzte sich im Landtag die Auffassung durch, dass der ursprünglich von der Staatsregierung vorgelegte Gesetzentwurf an entscheidenden Stellen geändert werden müsse. Die abschließende Beschränkung der Landesplanung auf einige wenige Regelungsbereiche wurde durch den Landtag nach umfassender Diskussion durch die Neufassung der Artikel 19 (Inhalt des Landesentwicklungsprogramms) und Artikel 21 (Inhalt der Regionalpläne) aufgegeben.


Der Landtag bekundete hierdurch die Ansicht, dass die Landesplanung eine umfassende, fachübergreifende Koordinierung der raumrelevanten Aspekte zu leisten habe. Das entspricht auch den grundlegenden Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zum deutschen Raumplanungssystem. Demnach ist die Raumordnung „übergeordnet, weil sie überörtliche Planung ist und weil sie vielfältige Fachplanungen zusammenfasst und aufeinander abstimmt“.


Durch die Vorlage des Entwurfs für ein neues Landesentwicklungsprogramm (LEP) durch die Staatsregierung im Sommer 2012 hat sich die Situation jedoch vollständig verändert. Es zeigt sich, dass die Staatsregierung gerade das sog. Doppelsicherungsverbot als Argument heranzieht, das LEP in großen Teilen auszuhöhlen und zu fragmentieren. An zahlreichen Stellen werden mit Verweis auf Normen, aber auch auf völlig unverbindliche Konzepte (vgl. z.B. Tourismuskonzept der Staatsregierung) überhaupt keine verbindlichen landesplanerischen Regelungen mehr getroffen. Gerade in den Politikfeldern, die der Landtag abweichend vom Gesetzentwurf der Staatsregierung als regelungsbedürftig bezeichnet hatte (insbesondere Sozialwesen, Gesundheit, Bildung und Kultur), ist offensichtlich vorgesehen, das LEP mit Verweis auf bestehende Gesetze zu entleeren. Diese Verkennung der Aufgabe der Landesplanung unter gleichzeitiger Missachtung des Willens des Landtags durch die Exekutive muss durch Konkretisierung des Gesetzes verhindert werden.


Die Lösung kann also nur lauten: Das Doppelsicherungsverbot für Raumordnungspläne wird jeweils gestrichen. Ferner wird in Anlehnung an das Konkretisierungsgebot klarstellend eine Formulierung gewählt, die eine Aufnahme von Festlegungen in Raumordnungspläne vorschreibt, sofern diese zur Konkretisierung genannten Grundsätze der Raumordnung notwendig sind.



29 Oktober 2012

Von wegen vergleichbar – was sich wirklich hinter gemeinsamen Abiturstandards verbirgt

Seit Jahren ist das Thema von vergleichbaren Bildungsabschlüssen in Deutschland in aller Munde. Nunmehr haben sich in der vergangenen Woche die Kultusminister auf KMK-Ebene auf den Weg für gemeinsame Abiturstandards gemacht. Doch was steckt wirklich hinter diesen gemeinsamen Standards? Wird also künftig das Abi in Hamburg dem in Bayern gleichzusetzen sein?


Ich ärgere mich in diesem Zusammenhang richtig über die Berichterstattung, wenn von einem Zentralabitur die Rede ist. Das ist es in keinster Weise. Ein Zentralabitur, wie es beispielsweise in Frankreich geschrieben wird, setzt voraus, dass alle Schulen eines Landes am gleichen Tag, zur gleichen Zeit die gleiche Prüfung ablegen. Dies ist in Deutschland schon alleine aufgrund der abweichenden Ferientermine der Bundesländer nicht möglich.




Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / PIXELIO / pixelio.de




Ein Zentralabitur ist es also nicht, doch was versteckt sich dann hinter der Neugestaltung der Abiturprüfungen? Damit habe ich mich einmal näher beschäftigt: In der Kultusministerkonferenz vom 18. und 19. Oktober in Hamburg haben sich die Kultusminister der Länder auf gemeinsame Abiturstandards ab 2017 geeinigt.


Unser bayerischer Kultusminister Spaenle lobt dies als bedeutenden Schritt für die Mobilität von Familien in Deutschland und die Vergleichbarkeit der Bildungsarbeit und Schulabschlüsse. Das hört sich doch alles ganz gut an! Allerdings wird nur selten konkret erwähnt, was sich an den Abituraufgaben wirklich verändert.


Recherchiert man das einmal auf der Seite der Kultusministerkonferenz muss man lange suchen, bis man die genauen Änderungen findet. Geeinigt haben sich die Damen und Herren in der Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz auf folgendes: Bis zum Jahr 2017 werden für die zentralen Fächer Englisch, Mathe und Deutsch von Wissenschaftlern sogenannte „Aufgabenpools“ mit gleich schweren Abituraufgaben  und dazugehörigen einheitlichen Bewertungskriterien erstellt, aus denen die Bundesländer ihre Prüfungsinhalte auswählen können. Doch das bedeutet keineswegs, dass die Abiturprüfungen auch tatsächlich vergleichbar werden!


Für das Deutschabitur in Bayern bedeutet das beispielsweise, dass lediglich eine von fünf zur Verfügung stehenden Aufgaben aus dem für alle Bundesländer verfügbaren Aufgabenpool ist. Jeder Prüfling muss eine dieser fünf möglichen Aufgaben lösen.  Es kann so theoretisch durchaus passieren,  dass niemand die eine Aufgabe wählt, die dem Schwierigkeitsgrad aller Bundesländer entspricht. Wirklich verändern tut sich also nicht viel!




Egon Häbich / PIXELIO / pixelio.de




Auch im Fach Mathematik wird nur ein Sechstel der erreichbaren Bewertungseinheiten im bayerischen Abitur gemeinsam erarbeitet – die übrigen Aufgaben erstellt jedes Bundesland für sich selbst. Ähnlich im Fach Englisch: es wird nur eine Aufgabe im Umfang von 60 Minuten bundesländerübergreifend erarbeitet.


Vor allem die Schülerinnen und Schüler in Bayern, deren Abitur als eines der schwersten in Deutschland angesehen wird, haben sich in der Vergangenheit bei der Studienplatzvergabe benachteiligt gefühlt. Bei bundesländerübergreifenden Hochschulbewerbungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge kommt es auf den Abiturschnitt an. Schulabgänger aus Bundesländern mit weniger anspruchsvollen Abituraufgaben haben somit in der Regel einen besseren Abiturschnitt und folglich größere Chancen auf ihren Wunschstudiengang.


Nun wird argumentiert, dass die Einführung von gemeinsamen Abiturstandards diesen Zustand beheben soll. Doch ich frage mich ganz ehrlich, was die hochgelobten Änderungen hin zu vergleichbaren Bildungsabschlüssen daran überhaupt ändern sollen oder können? Im Fach Deutsch sind die Neuerungen so ausgelegt, dass die Abiturientinnen und Abiturienten nicht notwendigerweise eine gemeinsame Aufgabe lösen müssen und auch in den Fächern Englisch und Mathematik sind die gemeinsamen Aufgabenteile sehr gering.


Was also auf den ersten Blick wunderbar vergleichbar ausschaut ist meiner Meinung nach eine schöngeredete „politische“ Einigung der Kultusminister auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner! Gemeinsame Abiturstandards weit gefehlt. Und was das für eine Vereinfachung für die Mobilität von Familien in Deutschland bedeuten soll muss mir Kultusminister Spaenle auch erst noch erklären. Es gilt also mal wieder genau hinzuschauen und hochangepriesene Neuerungen zu hinterfragen! Aber dafür bin ich – auch wenn ich dafür immer wieder von „regierungstreuen“ Kritikern von mir gescholten werde – doch gerne da. Schließlich bin ich das den Wählern schuldig.



27 Oktober 2012

Kommunen drohen weitere Kosten!

Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) und einem entsprechenden Urteil vom 10. November sollen künftig kommunale Beistandsleistungen der Umsatzsteuer und kommunale Kindertagesstätten der Körperschaftsteuer (so das Urteil vom 12. Juli 2012, Az.: I R 106/10) unterliegen. Jetzt werden Sie sich sicherlich erst einmal fragen, was ist das denn? So ging es mir ehrlich gesagt auch, als ich erstmals von diesem neuen „Schildbürgerstreich“ gehört habe. Beim näheren Hinsehen habe ich dann erfahren, dass unter sogenannte kommunale Beistandsleistungen beispielsweise die Vermietung einer Schulturnhalle an den örtlichen Sportverein fällt. Dafür soll also künftig die Kommune Umsatzsteuer bezahlen, was – egal welcher Größe – für die Kommunen eine neue zusätzliche Ausgabe darstellt.





Rainer Sturm / PIXELIO / pixelio.de


Und auch die Unterwerfung von kommunalen Kindertagesstätten unter die Körperschaftsteuer widerspricht dem Auftrag des Gesetzgebers an die Kommunen, den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung für unter Dreijährige zu erfüllen. Nicht nur, dass es die Kommunen vor massive finanzielle Probleme stellt, es kann nach Ansicht der FREIEN WÄHLER auch nicht angehen, dass der Staat den Kommunen erst eine bestimmte Verpflichtung auferlegt und die Kommunen dann dazu gezwungen werden, für die Erfüllung dieser Aufgabe Steuer zu zahlen. Der Ausbau der Kinderbetreuung stellt eine gesellschaftspolitisch gewünschte Verpflichtung dar, die nicht durch die Erhebung von Steuern torpediert werden darf.


Die Umsatzsteuerzahlung bei kommunalen Beistandsleistungen würden sich auch auf das Ziel der interkommunalen Zusammenarbeit auswirken und dem diametral entgegen stehen. Im schlimmsten Fall könnten Gemeinden dazu gezwungen werden, sich in Verwaltungsgemeinschaften oder sogar in eine Einheitsgemeinde zusammenzuschließen, um der finanziellen Belastung durch die Umsatzsteuer zu entgehen.


Die Besteuerung von kommunalen Dienstleistungen, wie der Vermietung einer Schulturnhalle an Sportvereine, führt nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) langfristig nur zu einer Kostensteigerung für Bürger und Kommunen. Bemerkenswert ist hier das Zustandekommen des Urteils des BFH: Dieses stellt hierbei auf die rein theoretische Wettbewerbssituation ab, dass auch ein privater Anbieter eine Sporthalle bauen und vermieten könnte, der dann der Umsatzsteuer unterworfen wäre. Für die Wettbewerbsbeurteilung lässt der BFH die Verhältnisse auf dem jeweiligen lokalen Markt völlig außer Acht. Tatsächlich dürfte eine solche Wettbewerbssituation vor Ort jedoch als lebensfremd, wenn nicht sogar unwahrscheinlich, anzusehen sein.




Michael Andre May / PIXELIO / pixelio.de



Die Staatsregierung ist daher in der Pflicht, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass kommunale Leistungen, die der öffentlichen Daseinsvorsorge dienen oder in den Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit fallen, auch weiterhin steuerfrei bleiben. Die Besteuerung entgeltlicher Beistandsleistungen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts bedeutet neben einem erhöhten Verwaltungsaufwand und einer erheblichen Kostensteigerung insbesondere eine massive Beeinträchtigung der interkommunalen Zusammenarbeit. Diese dient vor allem der Steigerung von Effizienz und Wirtschaftlichkeit bei der Erfüllung kommunaler Aufgaben.


Deshalb haben wir FREIE WÄHLER nunmehr einen Antrag in den Bayerischen Landtag eingebracht, der die Staatsregierung auffordert, sich im Bundesrat sowie in der Arbeitsgruppe von Bund und Ländern für die Steuerbefreiung von entgeltlichen Beistandsleistungen  einzusetzen. Besonders genannt werden hier die Beistandsleistungen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wenn sie den hoheitlichen Aufgabenbereich betreffen, kommunalen Dienstleistungen (wie z.B. die Vermietung einer Schulsporthalle an Sportvereine) und die Beistandsleistungen an kommunale Kindergärten. Und das alles mit dem Ziel, dass hier keine zusätzliche Aufwendungen auf die



26 Oktober 2012

Das Machtsystem CSU – es lebt (wieder) auf

Da sage noch einer es gäbe nicht das „System CSU“! Und ob es das gibt. Mit der Affäre Strepp und der versuchten Einflussnahme des CSU-Pressesprechers auf die Pressefreiheit und mithin auf die Berichterstattung von ARD und ZDF haben wir wieder ein Glanzstück alter CSU-Marotten erlebt. Kaum wieder auf dem umfragemäßigen Höhenflug angelangt und von der absoluten Mehrheit träumend, kommt gleich die jahrzehntelang gepflegte Großkotzigkeit zurück. Doch steckt hinter dem dümmlich-dreisten Anruf beim ZDF, um einen Bericht über den Landesparteitag der SPD zu verhindern, nicht auch die pure Angst vor dem Machtverlust? Und was bringt einen Juristen und ehemaligen Staatsanwalt dazu, in seiner Funktion als Pressesprecher die mediale Nichtbeachtung eines Parteitags des politischen Konkurrenten zu verlangen, obwohl gerade ihm der Artikel über die Pressefreiheit im Grundgesetz bekannt sein müsste?



Selbstverständlich, die Landtagswahlen 2013, die Ministerpräsident Seehofer auch gerne als ‚Mutter aller Schlachten‘ bezeichnet und bei der erstmals die jahrzehntelange Macht der CSU mit Gegenspieler Christian Ude zu Ende gehen könnte, rechtfertigt scheinbar in der CSU-Denke - und um bei den Kriegsbegrifflichkeiten zu bleiben - alle Kampfmittel, frei nach dem Motto, die CSU kann sich alles erlauben, was sie will. Es ist ein typisches Beispiel dafür, was die Bürgerinnen und Bürger bei einer (hoffentlich nie wieder eintretenden) absoluten Mehrheit der CSU erwarten würde! So waren sie, so sind sie und so abgehoben möchten sie gerne bleiben, die Allmacht und Arroganz quasi in sich vereint.



Doch dieser Vorfall wird haften bleiben. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit werde ich den Bürgern davon berichten und welche Erfahrungen ich bereits in ähnlicher Weise machen durfte. Denn derartige hinterhältige Strategien – und das sollte Jeder wissen – haben mit der ehrlichen, sachorientierten politischen Auseinandersetzung nichts mehr zu tun.



Wir FREIEN WÄHLER sind sie aber von dieser christsozialen Partei aus den vier Jahren Landtagsarbeit gewohnt. Nichts wird unversucht gelassen, den politischen Gegner mit unsauberen Mitteln außer Gefecht zu setzen oder gar nicht erst in Erscheinung treten zu lassen. So wurde in den vergangenen Monaten schon des Öfteren versucht über „CSU-Druck“ auf die jeweiligen Veranstalter unseren Fraktionschef Hubert Aiwanger als Redner bei Veranstaltungen auszuklammern, wohlwissend, dass Aiwanger kein Blatt vor den Mund nimmt und eiskalt alle CSU-Manöver beim Namen nennt. Das kommt natürlich in einem 800 oder 1000 Mann-Bierzelt für die CSU schlecht rüber. Also muss es nach CSU-Manier verhindert werden. Aber Gott sei Dank gibt es auch da mittlerweile bei den Verbänden und Organisatoren nicht mehr nur noch eindimensionalen „Schwarz-Denker“.



Selbst ich konnte in diversen Landkreisen Unterfrankens erleben, wie mich ein CSU-Landrat kurzerhand über sanften Druck auf die Orts-Bürgermeisterin von der Grußwort-Rednerliste verbannte, obwohl diese mir wenige Minuten vorher noch zusicherte reden zu dürfen. Und das war kein Einzelfall! Aber allein die Präsenz von mir, der stets äußerst kritisch mit bisher rund 450 parlamentarischen Initiativen die Arbeit der CSU-geführten Staatsregierung im Landtag beäugt, macht diese Allmachts-Partei und ihre gehorsamen Untergebenen nervös.



Kein Wunder auch, scannen doch allein sechs Mitarbeiter der CSU-Landesleitung  Tag und Nacht für die CSU das Internet, um die  Arbeit der politischen Gegner zu verfolgen, quasi jeden Schritt und Tritt bzw. jeden gesagten Satz von uns zu registrieren. Die Stasi lässt grüßen, nur diesmal in Bayern und der Name lautet auch hier CSU!




Bild: Tobias Wieland / toonpool.com




Das System  ist allgegenwärtig, wenn es nur um den Erhalt von Macht geht. So hat man wiederum in einem anderen unterfränkischen Landkreis seitens der CSU die auf freien Listen kandidierenden und gewählten Bürgermeister angesprochen und sie mit Lockangeboten, wie ‚bessere Zuschussmöglichkeiten bei Baumaßnahmen‘, ‚Vorteilen bei Genehmigungsverfahren‘ etc. versucht, zu bewegen auf der CSU-Kreistagsliste zu kandidieren, um sie zum einen dem politischen Gegner zu entziehen, aber andererseits auch um Allmacht zu demonstrieren frei nach dem Motto, ‚seht her, wenn ihr bei uns seid, dann habt ihr Vorteile‘.



Dies versuchen auch stets die CSU-Abgeordnetenkollegen den „freien“ Bürgermeistern zu verdeutlichen, dass sie bei irgendwelchen Anliegen gar nicht erst den Gang zu den FREIEN WÄHLER-Abgeordneten auf sich nehmen sollen, weil die ‚eh nichts bewirken können‘. Im gleichen Atemzug versucht man sie mit Versprechungen wie ‚das kriegen wir dann schon hin‘, abhängig zu machen.



So blühen derzeit schon wieder seltsame Vor-Wahlkampf-Blüten auf. Ständige Orts-Termine des unterfränkischen Staatssekretärs mit dem CSU-Kreisverband und sei es nur, um eine Planung, die in weiter Entfernung realisiert werden soll, vorzustellen. Nur zu gut erinnere ich mich da noch an den absoluten „Wahlkampf-Schlager“ meines CSU-Kontrahenten im Landtagswahlkampf 2008, der wenige Wochen vor dem Wahltermin den Gemündener Bürgerinnen und Bürger den Bahnlärmschutz für 2014 im Jahr 2008 versprach!



Und heute … ist dafür noch nicht einmal der Ansatz einer Planung vorhanden, geschweige denn die Anzeichen einer Realisierung im Ausbauplan der Bahn für irgendeinen Zeitraum vorgesehen. Das sind die wahren CSU-Blüten! Aber Gott sei Dank glauben nicht mehr so viele Bürgerinnen und Bürger an solche christlichen Blüten-Versprechungen.



24 Oktober 2012

FREIE WÄHLER zwingen Innenministerium in die Knie

Vielleicht brauchte es einmal einen solchen Erfolg für uns FREIE WÄHLER! Was haben sie uns alle belächelt wegen unserer Bemühungen, die Studiengebühren mittels Volksbegehren abzuschaffen? Rote, Grüne, … Piraten, so richtig ernst genommen hat uns Keiner, vielmehr für die ewig Gestrigen hat man uns gehalten. Nunmehr kam  es  – zugegebenermaßen auch für mich – etwas überraschend, dass wir vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof (VGH) in unserer Auffassung Recht behalten haben, dass die Studiengebühren eben nicht den Staatshaushalt tangieren, sondern dem Körperschafts-Haushalt der Hochschulen zuzuordnen sind.

Genauso steht es übrigens auch auf der Homepage des Staatsministeriums für Wissenschaft und Forschung, aber der zuständige Staatsminister aus Reihen der FDP behauptet genau das Gegenteil. Da bleibt eigentlich nur ein ;-)! Nicht ganz ohne Hoffnung auf einen solchen Ausgang hatte ich vor zwei Wochen die mündliche Verhandlung vor dem VGH miterlebt. Bereits die damalige Nachfrage von einem der acht Richter, dem ehemaligen Oberbürgermeister von München, Dr. Hans-Jochen Vogel, wie denn in der Vergangenheit mit dieser Frage der Haushaltsrelevanz etwa im Falle des Volksbegehrens zur Abschaffung des Bayerischen Senats umgegangen worden sei, war für mich mehr als ein Hoffnungsschimmer.



eenshot der Internetseite des Wissenschaftsministeriums






Dieser Meinung schlossen sich weitere fünf der acht Richter an. Ich muss gestehen, als ich das Ergebnis vernahm, musste ich doch einige Freudentränen wegdrücken. Was waren wir im Winter den Unterschriften in den Straßen, bei Versammlungen und vor den Unis hinter her gerannt. Die ganze Mühe all der vielen FREIEN WÄHLER hat sich gelohnt!

Nach einigen Stunden der Freude über dieses Urteil, ist unser Blick nun nach vorne gerichtet. Schnellstmöglich gilt es ein Bündnis aus vielen unterstützenden Partner, Parteien, Organisationen, Studenten, Verbänden zu schnüren, deren Ziel es sein muss, das Thema in den nächsten Wochen und Monaten noch einmal an die Bürgerinnen und Bürger heran zutragen. Rund 900 000 Wahlberechtigte gilt es wohl bis Ende Januar innerhalb von zwei Wochen an die Wahlurne in den Rathäusern zu bringen und gegen die Studiengebühren zu votieren. Es wird wieder ein Stück harte Arbeit werden!

Damit haben wir einmal mehr – die Volksabstimmung über das Konnexitätsprinzip war unser erster Erfolg – Wort gehalten und die Bürgerinnen und Bürger an einem wichtigen Thema teilhaben und letztendlich entscheiden lassen. Zwei Hürden sind zum einen mit den eingereichten 25 000 Unterschriften und zum anderen mit der nun erkämpften Zulassung des Volksbegehrens übersprungen. Und wenn das Sprichwort, alle guten Dinge sind drei, ein gutes Omen ist, dann sollte auch die letzte Hürde auf dem Weg zum kostenfreien Erststudium genommen werden können.

Den Weg dorthin ersparen könnte uns allerdings die Staatsregierung, indem sie schnellstmöglich – eine weitere Niederlage in Augenschein – die Studiengebühren aufhebt und eine Kehrtwende bei ihrer Position einlegt. Ohnehin gibt es nur noch in Niedersachsen als weiterem Bundesland die Studiengebühren. Derartige Zwischentöne gab es in diesen Tagen im Landtag zuhauf zu vernehmen. Schließlich möchte man den FREIEN WÄHLERN diesen Triumph nicht gönnen. Zur Erinnerung: bereits im vergangenen Jahr hatte Ministerpräsident Seehofer einmal ähnliche Gedankenspiele als Luftballon steigen lassen, der dann allerdings in der CSU-Fraktions-Atmosphäre geplatzt war. Vielleicht hält er ja nunmehr nach diesem Urteil in der unruhiger werdenden Regierungs-Atmosphäre stand?



Wir FREIEN WÄHLER werden jedenfalls bereits in dieser Woche im Plenum die Staatsregierung zum Schwur zwingen und mit einem Dringlichkeitsantrag die sofortige Abschaffung der Studiengebühren fordern. In den Reihen der CSU blieb es nach dem Urteil auffallend still. Dem hochschulpolitischen Sprecher im Landtag, Oliver Jörg, wurde es überlassen, sich zu Wort zu melden. Jetzt werden die Bürger gefragt, ob die Kosten der Akademikerausbildung zu 100 Prozent von den Steuerzahlern getragen werden sollen, teilte er mit. Generalsekretär und ‚Lautsprecher‘ Alexander Dobrindt verzichtete auf einen Kommentar. Aus der Staatskanzlei war nur zu hören, Regierungschef Drehhofer, oh Entschuldigung Seehofer, werde die Beratung im Kabinett abwarten. I

In der CSU kommt aber offenbar ein Umdenken in Gang. MdL Winfried Bausback, der den Landtag vor dem VGH vertrat, sprach von einer neuen politischen Lage. Ein möglicher Wegfall der Studiengebühren durch einen Volksentscheid müsste kompensiert werden - und zwar besser als in Nordrhein-Westfalen, wo die vom Land nach Abschaffung der Uni-Maut zur Verfügung gestellten rund 250 Millionen Euro bei weitem nicht die Finanzlücke geschlossen hätten. Das werde es in Bayern nicht geben. Man habe den Anspruch, dass unsere Unis in Lehre und Forschung an der Spitze stünden. Es wird spannend um die Studiengebühren … lassen wir uns überraschen.


20 Oktober 2012

Glückliche Kindheit = Fehlanzeige? – Der Ruf nach Veränderungen im Bildungssystem!

Wohin soll der Bildungswahnsinn noch führen? Bildungstests, PISA und sonstige Studien zeigen uns immer wieder, wo die einzelnen Bundesländer hinsichtlich ihrer Bildungsqualität stehen. So war ja erst kürzlich zu lesen, dass als Erkenntnis des Bildungstests bei den Grundschülern festgestellt werden kann, dass die bayerischen Schüler nicht nur am besten Lesen, Zuhören und Rechnen können, sondern auch, dass die bayerischen Kids am Ende der 4. Klasse einen Wissensvorsprung von einem Jahr gegenüber den gleichaltrigen Kindern anderer Bundesländer haben.





S. Hofschlaeger / PIXELIO / pixelio.de


Das klingt nicht schlecht! Schulterklopfen scheint angesagt, doch frage ich mich manchmal auch, zu welchem Preis dieser Wissensvorsprung  unserer bayerischen Grundschüler zustande kommt. Wir wissen aus Untersuchungen, dass bereits jedes zehnte Grundschulkind Nachhilfeunterricht in Anspruch nimmt. Muss das sein? Diese Gedanken habe ich mir ernsthaft dieser Tage gemacht als ich folgenden Leserbrief eines besorgten Vaters aus Aschaffenburg im Main-Echo vom 12.10.2012 gelesen und darin viele hinterfragenswerte Details gefunden habe:


„Mein jüngster Sohn wurde gerade in der 4. Klasse Grundschule Bayern mit den Worten »Ab jetzt schreibt Ihr jede Woche zwei Tests« empfangen. Jeden Tag gibt es bei den Hausaufgaben Tränen. Wohlgemerkt, mein Sohn ist ein guter Schüler. Obwohl mein Kind nicht voll betroffen ist, kritisiere ich! Denn was in bayerischen Grundschulen passiert ist: wenig kindgerecht, beschämend und dazu noch gesellschaftsschädlich, da es selektiert und nicht integriert. Was in der 4. Klasse Grundschule zählt sind die drei Hauptfächer (Deutsch, Mathematik, HSU).
Die Noten 2 oder 3 sind wichtig. Sie entscheiden über die schulische Zukunft in Bayern. 2-2-3 = Gymnasium,  2-3-3 = Realschule und 3-3-3 = Mittelschule. … Im Extremfall entscheidet der Notenschnitt 2,4 (2) oder 2,6 (3) zwischen den Noten 2 oder 3. Glückliche Kindheit = Fehlanzeige. Lernen aus Lust an der Entdeckung = Fehlanzeige. Spaß an der Schule und am Lernen = Fehlanzeige. Der Lehrer als liebevoll fördernder Begleiter = Fehlanzeige. Er hat weder Zeit, noch Ressourcen dafür. Es wird gnadenlos aussortiert.
Das ist die Bildungsrealität in Bayern. Was bedeutet da bitte das Ergebnis: zehn Prozent besser als die anderen, oder sechs Monate Vorsprung bei der Lesekompetenz? Es geht in diesem System nicht um Förderung, es geht um Selektion! Später im Gymnasium geht das dann so weiter. Es wird gnadenlos aussortiert! Und die so stolzbrüstig angepriesene Förderung bedeutet dann nur noch mehr »Unterrichtung« am Nachmittag. Jedes Schuljahr müssen Schüler das Gymnasium frustriert verlassen, weil sie nicht mehr mitkommen. Die Idee, dass man nur in den Trichter fest genug hinein stopfen muss, dann wird alles besser (zehn Prozent) ist eine Idee von alten, erzkonservativen Männern und Frauen und eine Bankrotterklärung an Bildung (als Ergebnis von Freude am Wissenszuwachs).
Wer mehr wirklich mehr wissen möchte, höre nicht auf Spaenle & Co. sondern auf: Prof. Dr. Gerald Hüther, Prof. Dr. Dr. Manfred Spitzer (Hirnforscher), Reinhard Kahl (Bildungsjournalist) dessen Film: »Treibhäuser der Zukunft« gute, erfolgreiche und kindgerechte Schulen in Deutschland vorstellt. Prof. Dr. Christian Pfeiffer (Kriminologe, Sozialpsychologe), Richard David Precht (Philosoph), Sabine Czerny, Ursula Leppert (Lehrerinnen). Und viele, viele mehr. Aber trotzdem noch viel zu wenige.
Dann spielen »zehn Prozent besser, oder schlechter als…-« plötzlich überhaupt keine Rolle mehr. Es geht darum ein falsches System, in dem mit falscher Methodik das falsches Wissen auf falsche Art und Weise »bulimisch und kindverachtend« eingetrichtert wird von Grund auf zu reformieren. Dafür müssten wir Eltern zusammen mit unseren Kindern und zum Wohl aller Kinder in diesem Land auf die Straße gehen“.



Es ist meines Erachtens schon viel Wahres dran, was hier Thomas Witte, Vater von zwei Söhnen, anprangert. Auf einer Podiumsdiskussion dieser Tage in München vernahm ich Ähnliches: „Anforderungen, Überforderung, Stress!“ Kann das wirklich die Bildungspolitik sein, die uns glücklich macht und die wir wollen? Ich bin mir sicher, das ist sie nicht! Deshalb bin ich ebenso der Überzeugung, dass das bayerische Bildungssystem in zehn Jahren nicht mehr so aussehen wird wie anno 2012. Anpassungen an die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sind unumgänglich. Es ist dringend notwendig, auf die Situation der Alleinerziehenden und Migranten sowie auf Aufgaben des Ganztagsunterrichts und Inklusion einzugehen.





S. Hofschlaeger / PIXELIO / pixelio.de


Das alles kann nicht mehr nur der Lehrer oder die Lehrerin bewältigen und auffangen. Wir brauchen zusätzliche Unterstützungsformen, so wie wir FREIE WÄHLER dies auch in unserem von der Landesdelegiertenversammlung verabschiedeten REIF-Konzept fordern: an jeder Schule ein Paket aus Sozialpädagoge, Förderlehrer und Inklusionspädagogen.


Wir brauchen außerdem ein offenes Visier für eine flexiblere Denkweise. Vorbei ist es mit einer Bildungspolitik aus einem Guss. Vielmehr benötigen wir unterschiedliche Herangehensweisen in den Schulen im ländlichen Raum und städtischen Brennpunktschulen. Wir werden dazu einen Demographiefaktor bei der Lehrerstundenzuweisung brauchen, der überhaupt den flächendeckenden Bestand der Grundschulen gewährleisten kann. Weiterhin benötigen wir mehr Eigenverantwortung an den Schulen: Schulen sollen sich ihr Lehrpersonal selbst suchen dürfen sowie eigene Finanzmittel zielgerichtet für die Bedürfnisse vor Ort einsetzen können.


Dies brauchen wir auch dafür, um vor Ort Bildungspartnerschaften mit dem örtlichen Handwerk, Unternehmern sowie Organisationen und Vereinen zu kreieren. Vorbildlich hat dies bereits die Marktgemeinde Rimpar im Landkreis Würzburg gelöst, die dieser Tage mit der örtlichen Mittelschule einen Vertrag geschlossen hat, der den Schülern der 8. Klasse nach dem Abschluss der 9. Klasse einen Ausbildungsplatz garantiert. Die Schüler dürfen allerdings in keinem Fach auf Fünf stehen und in Mathematik und Deutsch brauchen sie mindestens die Note drei. Außerdem muss jeder Schüler in den letzten beiden Jahren an der Mittelschule in Rimpar insgesamt 100 Stunden soziales Engagement zeigen und in den Ferien ein zusätzliches einwöchiges Praktikum ableisten. Im Gegenzug dafür werden die Schüler individuell gefördert. Ein in Bayern bisher einmaliges Pilotprojekt – Nachmachen ausdrücklich erlaubt.


Erst wenn es auf breiter Ebene gelingt Bildungspartner zu rekrutieren, um damit in der Erziehung (warum auch immer) verloren gegangene Lernvoraussetzungen wie Kompetenz, Kommunikation, Beziehungen und Motivation auszugleichen und zu entwickeln, können wir von einem gelungenen Wandlungsprozess in der Bildungspolitik reden. Also, runter vom hohen Ross Herr Spaenle, die Schule muss zum Lebensraum werden!



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