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8 März 2012

Verspätungsproblem für Gemündener Schüler ungelöst

Wie sich bundes- und landespolitische Themen gelegentlich auch vor Ort auswirken, zeigt sich am Beispiel der Schülerbeförderung am frühen Morgen zum Schulstandort Gemünden. Neben Eltern der Staatlichen Realschule haben sich auch ein Schulleiter an mich gewandt und die stetigen Verspätungen der Regionalbahn 58341 aus Richtung Aschaffenburg beklagt. Wäre eine gelegentliche Verspätung grundsätzlich tolerabel, so führt aber die Häufigkeit und Regelmäßigkeit der Zugverspätung stets zu einem verspäteten Unterrichtsbeginn und mit der Zeit zu einer beträchtlichen Störung des Unterrichtsablaufs.


Deshalb kann ich es gut nachvollziehen, dass dies bei Eltern wie Schulleitung zu Unmut führt und das Ansinnen, ob nicht der betreffende Zug fünf bis zehn Minuten früher fahren könne, verständlich.


Was auf den ersten Blick nach einem kurzen Telefonat oder Gespräch mit den Verantwortlichen der Bahn aussieht, hat sich nun in monatelangen Verhandlungen mit allen Beteiligten - OVF, MSP Nahverkehrsgesellschaft, Bayerische Eisenbahngesellschaft, DB Regio, DB Netz - als eine hart zu knackende Nuss heraus gestellt. Verbesserungsmöglichkeiten mit einer Früherlegung des Abfahrts-zeitpunktes ab Aschaffenburg um fünf Minuten wurde bei DB Netz geprüft und als Ergebnis käme nur eine Fahrplanänderung mit Ankunftszeit bereits um 7:16 Uhr in Gemünden in Frage!


Ja, da schauen Sie sicher auch zweimal hin, ob es sich um einen Schreibfehler handelt, 7:16 Uhr? Es ist Keiner! Dies liegt an der nach wie vor sehr starken Einschränkung der Trassierungsmöglichkeiten durch die Trassenanschlüsse in den Bahnhöfen mit niveaugleichen Bahnsteigzugängen wie Heigenbrücken und Partenstein, sowie dem Mischbetrieb mit hoher Zugfolge auf dieser Strecke. Denn durch die hohe Streckenauslastung durch Güter- und Fernverkehr ergibt sich die ungünstige Tatsache, dass die Regionalbahn stets zwischen zwei ICEs in Aschaffenburg herausfährt. Das bedeutet im Umkehrschluss, hat der ICE Verspätung, so schlägt sich dies sofort auf die Regionalbahn durch. Und auch nur kleine Verspätungen sind bei einem Fernverkehrszug, der aus Köln kommt, immer mal drin.


Ich habe es zuerst auch nicht glauben wollen, dass die Situation so verfahren ist, aber bei einem Gespräch in der Chefetage der BEG konnte ich mich höchstpersönlich davon überzeugen, dass es derzeit keine Alternative gibt! Ich konnte bestenfalls der BEG-Führungsriege einen Kompromiss abringen. Diese schlugen vor, um die Verspätungs-Situation frühmorgens zu beheben, den Unterrichtsbeginn um zehn Minuten nach hinten zu verlegen und dafür am Nachmittag die Züge entsprechend später zu legen, weil zu dieser Zeit eine Zugverlegung möglich sei. Das hätte allerdings vorausgesetzt, dass alle Gemündener Schulen sich diesem Kompromiss unterworfen hätten, was nicht konsensfähig ist.


Und was hat jetzt das mit der Bundes- und Landespolitik zu tun? Ganz einfach: Würde der Bund mehr Geld für Investitionen auf der Schiene zur Verfügung stellen, hätte der einstimmige Landtagsbeschluss auf schnellstmögliche Realisierung des Neubaus des Schwarzkopftunnels längst angepackt und die hohe Trassenfrequenz längst behoben werden können. Dies hätte zur Folge gehabt, dass auch die Bahnhöfe Heigenbrücken und Partenstein umgebaut worden wären, sodass einige Minuten kürzerer Aufenthalt dort möglich wären und auch für eine entsprechende Früherlegung der Regionalbahn Luft vorhanden wäre. Nunmehr gilt es auszuharren bis der Schwarzkopftunnelneubau (voraussichtlich im Dezember) endlich beginnt und in rund fünf Jahren dann vollendet ist. So lange werden wohl Eltern und Lehrer trotz größter Bemühungen mit dem Verspätungs-Problem konfrontiert sein.


Ich kann Ihnen sagen, zufrieden stellt mich das nicht, aber letztendlich musste ich hier auch erkennen, wo meine Grenzen liegen. Zitat aus der Mail von der Deutschen Bahn: "Ich möchte Ihnen für Ihre Anregung danken und hoffe, dass wir Ihnen zeigen konnten, dass wir das in unserer Macht stehende tun, um hier die Schüler pünktlich zu befördern". Dem ist nichts hinzuzufügen.




.... mal wieder 10 Minuten Verspätung... "Tanja Huber" / www.jugendfotos.de, CC-Lizenz(by-nd) http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/deed.de






8 März 2012

Der Lex München: Arme Kommunen zugunsten reicher Städte fördern

Auch das war eines der Themen des vergangenen Wochenendes, die von Finanzminister Söder zur Sprache gebrachte „Lex München“. Hintergrund ist dessen Forderung der zufolge die reiche Landeshauptstadt München zugunsten ärmerer Kommunen auf Zuschüsse in dreistelliger Millionenhöhe verzichten soll. Ein – wie ich meine – interessanter und diskussionswürdiger Vorstoß. Unter dem Stichwort „Einwohnerveredelung“ war von ähnlichen Vorteilen für die sogenannten „reichen“ Kommunen schon in der Vergangenheit die Rede. Damals waren derartige Überlegungen im Zuge des Anstrebens gleicher Lebensbedingungen für alle Regionen Bayerns aktuell. Angepackt hat es nun Söder, auch um damit Seehofer-Herausforderer Ude in die Bredouille  zu bringen.


Wir brauchen in Bayern mit Sicherheit keine „Abstraf-Aktionen“ für wirtschaftlich erfolgreiche Kommunen. Aber im Zuge der Gleichbehandlung aller Landesteile darf die Überlegung, denen, die ohnehin schon genug haben, zumindest nicht noch mehr zu geben, erlaubt sein. München soll ja auch keine „Strafe“ bezahlen, sondern keine „Zuschüsse“ erhalten. Ich persönlich unterstütze Söders Vorstoß mit ganzem Herzen.


Die Frage muss doch erlaubt sein, ob reiche Städte und Kommunen im kommunalen Finanzausgleich wirklich Zuschüsse in dreistelliger Millionenhöhe brauchen wie bisher. Ohnehin bekommen diese „reichen“ Kommunen schon überproportional viele Fördermittel und Zuschüsse. Ich denke nur an die 73 Millionen Euro, die allein die Sanierung des Gärtnerplatztheaters in München kosten. Eine neue Konzerthalle für rund 240 Millionen Euro soll die Landeshauptstadt auch einfach so dazu erhalten. Wer gibt etwa den Scherenburg-Festspielen in Gemünden einen Zuschuss oder der Kleinkunstbühne „Spessartgrotte“ in Langenprozelten? Dort wird auch ein hervorragendes Kulturangebot unterbreitet verbunden mit erheblichen finanziellen Risiken und unter Einsatz ehrenamtlicher Kräfte.


Die Antwort auf diese Frage sollte auch unter dem Aspekt gesehen werden, dass wir in Bayern ein riesiges demografisches Problem haben, nämlich die Abwanderung von bis zu 20 Prozent der Menschen in einigen Regionen und Kommunen Bayerns, auf der anderen Seite eine prognostizierte Zunahme der Bevölkerungszahlen in Ballungsregionen wie München um 15 Prozent bis 2030.


Stellen Sie sich einmal vor, die demografische Prognose wäre, dass die Stadt München bis 2030 auf 300 000 Menschen verzichten müsste ( 20 % ), der Aufschrei wäre riesengroß. Die Entwicklung ist vor allem auf eine völlig verfehlte Strukturpolitik der Bayerischen Staatsregierung in den letzten 50 Jahren zurückzuführen. Wir müssen uns hier als Abgeordnete aus dem ländlichen Raum klar positionieren. Das Thema „Reform des Kommunalen Finanzausgleichs zugunsten ärmerer Gemeinden im Freistaat“ muss angegangen werden, um die strukturschwächeren Städte und Gemeinden angemessener zu unterstützen. Dazu bedarf es auch eines intensiven Dialogs der Staatsregierung mit den Kommunalen Spitzenverbänden, um über den besten Weg zu beraten.






Rainer Sturm/PIXELIO; pixelio.de



7 März 2012

Kultusminister Spaenle gibt Forderung der FREIEN WÄHLER nach

Manchmal könnte ich weinen und lachen zugleich! Unser Pressereferent schrieb mir zu einer weitergeleiteten Mail, „... klingt wie aus einer von Günther Felbingers Pressemitteilungen". In der Tat  „…beabsichtigt ab dem kommenden Schuljahr Bayerns Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle die mobile Reserve an Grund- und Mittelschulen sowie den Gymnasien weiter aufzustocken und mobile Reserven für die Realschulen sowie die Berufliche Oberschule einzuführen".


Da hat unser Pressereferent gar nicht so Unrecht. Noch sind es keine vier Wochen her, dass ich als bildungspolitischer Sprecher für die FREIE WÄHLER-Fraktion eine Aufstockung der Mobilen Reserve angesichts der mit Altersteilzeit ausscheidenden Lehrkräfte und der damit verbundenen, gefährdeten Unterrichtsversorgung zum Schulhalbjahr mehrfach massiv eingefordert hatte.


Wenn nun der Kultusminister einen entsprechenden Antrag zum Nachtragshaushalt gestellt hat, dann kann man auch von einem FREIEN WÄHLER-Erfolg sprechen, denn immerhin geht es um einen insgesamt dreistelligen Betrag an Lehrerstellen, die künftig garantieren sollen, dass es eben nicht mehr zu einem Personalengpass in derzeitigem Ausmaß kommt.


Mein Ziel ist es, möglichst wenige Unterrichtsstunden an unseren Schulen ausfallen zu lassen. Dazu brauchen wir genügend "Reserven", die im Krankheits- oder Vertretungsfall einspringen können. Für die Gymnasien werden wir nicht nachgeben neben der Mobilen Reserve eine sogenannte „Integrierte Lehrerreserve" zu fordern. Das sind im Gegensatz zur Mobilen Reserve geplante „Überdeckungen" des notwendigen Lehrerpotentials, 105- bis 110-prozentige Lehrer-Reserven, die land-kreisweit in einem Pool bestimmter Fächerkombinationen vorgehalten werden und im Bedarfsfall an die hilfesuchenden Gymnasien abgestellt werden können.


Es geht dabei nicht darum, den Lehrkräften zusätzliche Arbeit zu übertragen. Vielmehr soll damit eine Mehrbelastung der Lehrer abgebaut werden. Das kostet wiederum Geld, das uns die bestmögliche Bildung unserer Kinder Wert sein sollte.


Der Anteil der ersatzlos ausgefallenen Stunden an den Gymnasien konnte in einer konzertierten Aktion zwischen Kultusministerium und den Schulen nach den Zahlen der aktuellen Schulerhebung vom Januar 2012 um ein Viertel auf nun 2,9 Prozent gesenkt werden. Der entsprechende Wert für die anderen Schularten liegt noch niedriger, zum Beispiel bei den Realschulen bei 1,2 Prozent.




Mehr Lehrer - eine unserer Forderungen bereits vom Landtagswahlkampf 2008.



7 März 2012

Solarstrom-Kürzung verprellt Bürgerinnen und Bürger

Wie eine Bombe schlug in der vergangenen Woche die Entscheidung der Bundesregierung, die Solarförderung zum 9. März erheblich zu reduzieren, ein. Kaum hatte ich an diesem Tag der „Verkündigung“ mein Büro betreten, stand auch schon der erste Bürger mit der berechtigten Kritik einer nicht mehr vorhandenen Planungssicherheit und der Gefährdung seiner nunmehr über viele Monate genau kalkulierten und ausfinanzierten Solaranlagen-Investition auf der Matte.



Der Unmut war groß über die angekündigte Senkung der Solarstrom-Einspeisevergütung zum 9. März 2012. Aber zumindest konnte ich dieses ausgewiesene CSU-Mitglied zunächst mal auf die Unzuverlässigkeit und Unglaubwürdigkeit seiner Parteikollegen verweisen, wenngleich damit niemandem wirklich weiter geholfen war.  Denn Leidtragende sind vor allem die Bürgerinnen und Bürger, die sich nun nach reiflicher monatelanger Überlegung für einen Beitrag zur Energiewende entschieden haben und nun dafür bestraft werden sollen.



Wir FREIEN WÄHLER sehen in diesem Vorgehen eine große Gefahr für die Solarbranche auf der einen sowie für das Nichterreichen der Ziele der Energiewende auf der anderen Seite. Wir sind nicht gegen eine Abnahme der Einspeisevergütung. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz(EEG) war von Anfang an so gestaltet. Nur müssen die Kürzungen der Solarförderung maßvoll, nicht zu schnell und vor allem für die Marktteilnehmer berechenbar erfolgen. Und berechenbar bedeutet nicht, sich drei Wochen vorher zu überlegen jetzt die Förderung zurück zu fahren.



Aus diesem Grunde haben wir von der Landtagsfraktion der FREIEN WÄHLER sofort am 29. Februar 2012 einen Antrag an die Bayerische Staatsregierung eingereicht, dass das zum 1.1.2012 eingeführte EEG-2012 in der bisher gültigen Fassung auch weiterhin umgesetzt werden muss und nicht mit einem Verfallsdatum 9.3.2012 behaftet sein kann. Nun wurde unser Anliegen zumindest dahingehend verstanden, dass die Bundesregierung in dieser Woche nochmal zum Nachdenken zusammen gekommen ist und sich wohl auf den 1.4.2012 als „Deadline“ festlegt. In meinen Augen wenn überhaupt ein kleiner Fortschritt, der einigen „Umsteigern“ etwas Luft verschafft, aber den Großteil der Investitionen dennoch im Keim erstickt. Eine klassische Fehlleistung der Bundesregierung! Damit schafft man weder Bürgervertrauen noch Vertrauen in die von uns allen herbeigesehnte Energiewende.






Thomas Siepmann/PIXELIO; pixelio.de



7 März 2012

Da läuft in der Politik etwas falsch – BayKiBiG!

Kaum eine Woche vergeht in der ich bei Besuchen in Gemeinden und bei Gesprächen mit Bürgermeistern und Mandatsträgern als Bildungspolitiker nicht auf das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz(BayKiBiG) angesprochen werde. Dieses Gesetz gibt die maßgeblichen Richtlinien der Kinderbetreuung in Kinderkrippen und Kindergärten sowie deren Gesetzliche Regelungen vor. Stets sind es dieselben Klagen: „Bürokratiemonster“, „zu zeitaufwändig“. Ich kann es selbst bestätigen, da wir im Stadtrat jeden Monat oft über mehrere Änderungsverträge für Erzieherinnen befinden müssen, weil sich wieder Buchungszeiten geändert haben. Das ist nicht nur für den zuständigen Aufwandsträger zeitaufwändig und belastend, sondern stellt auch für die Erzieherinnen eine nicht unerhebliche Ungewissheit dar.


Jeder fordert eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sprich umfassendere Betreuungszeiten für Kinder. Des Weiteren verlangen die Arbeitgeber immer mehr Flexibilität im Job und die Arbeitszeiten weiten sich auch immer weiter aus. Das hat seinen Preis für die Sachaufwandsträger in Form einer sich fast monatlich verändernden Stundenbelegung. Vor allem die Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen müssen damit klar kommen, was besonders dann nicht einfach ist, wenn die Kindergärten nicht in kommunaler Hand sind, sondern von sogenannten Trägervereinen ehrenamtlich unterhalten werden.


Eine Email eines solchen Trägervereinsvorsitzenden enthielt folgende Kritikpunkte:





  • Die Arbeit als Ehrenamtlicher wird stetig anstrengender und ist nebenberuflich kaum noch zu bewältigen.

  • Aufgrund ständig neuer Gesetze wird die Arbeit zunehmend komplizierter.

  • Keine Planungssicherheit aufgrund von ständigen Änderungen in der Personal- und Kinderstruktur.

  • Der Bürokratieaufwand wird immer größer und geht zu Lasten der Kinder

  • Das derzeitig vorherrschende Verwaltungs- und Administrationschaos führe mittelfristig nur zum Sterben der Kindergärten im ländlichen Raum, da der Job wegen der zunehmenden Belastung unattraktiver würde.



Das darauffolgende Gespräch mit dem engagierten jungen Mann war nicht einfach. Die Probleme sind mir unlängst bekannt, aber selbst als Abgeordneter lassen sich diese nicht so einfach beheben. Eine Erneuerung des BayKiBiG steht in diesem Jahr an und da werden wir als Fraktion diese und andere Dinge ansprechen. So könnte etwa die Einführung eines Jahresmittelwerts bei der Berechnung des Anstellungs-schlüssels und der Fachkraftquote eine deutliche Entlastung hinsichtlich der Verträge bringen. Ebenso muss man über eine Harmonisierung im Krankheitsfall, bei Ausscheiden oder sonstigen Fehlzeiten des Personals diskutieren. Eine Neuberechnung der Faktoren, die in die Berechnung des Basiswertes einfließen, sollte ebenso angedacht werden wie eine Belohnung der Einrichtungen, die weniger als 30 Schließtage haben. Auch über die Verbesserung der Gewichtungsfaktoren für Kinder unter drei Jahren muss nachgedacht werden, weil diese Kinder einfach einen erhöhten Aufwand mit sich bringen. Besonders betroffen sind nach wie vor Kindereinrichtungen im ländlichen Raum, wie etwa der Kindergarten in dem 600-Einwohnerort im Landkreis Main-Spessart, den ich besucht habe und in den gerade Mal zwölf Kinder gehen. Dieser Kindergarten, der aber für diesen Ort als Standortfaktor unheimlich wichtig und bedeutend ist, fällt unter die sogenannte Landkindergartenregelung und hält sich mit einem jährlichen Defizit zwischen 7000 bis 10000 Euro gerade so über Wasser, das zu Lasten der Gemeinde geht. Der Trägervereinsvorsitzende arbeitet dafür wöchentlich 12 bis 15 Stunden ehrenamtlich! Das kann es nicht sein!!! Da läuft in der Politik etwas falsch, hier muss nachgebessert werden.






erysipel/PIXELIO; pixelio.de



7 März 2012

Förderlehrer bleiben zunächst mal Förderlehrer

Förderlehrer bleiben auch künftig vorerst von der Amtsbezeichnung her Förderlehrer. Einen entsprechenden Antrag von uns FREIEN WÄHLERN die Förderlehrer, die hauptsächlich an Grund-, Haupt-, Mittel- und Förderschulen zu differenzierenden Maßnahmen eingesetzt werden, in Fachlehrer für individuelle Förderung umzubenennen, wurde mehrheitlich im Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Dienstes abgelehnt.


Die Bezeichnung Förderlehrer sorgt sehr oft zu einer Verwechslung und einer Zuordnung der Förderlehrer zu den Förderschulen. De facto sind die Förderlehrer jedoch hauptsächlich an den Grund-, Haupt- und Mittelschulen als wichtige Unterstützung zu Differenzierungsmaßnahmen und in geringerem Umfang mit eigenverantwortlichem Unterricht tätig.


In der Praxis werden die Förderlehrer oft auch als "billige" Lehrkräfte für Vertretungsstunden hergenommen, was hinsichtlich der Besoldung in der Vergangenheit zu vielen Diskussionen geführt hatte. In einem separaten Antrag zum Nachtragshaushalt haben wir die Besoldungsanhebung der restlichen noch in A9 eingruppierten Förderlehrer - wie es der Bayerischen Landtag bereits in den 90er Jahren beschlossen, aber bis heute nicht umgesetzt hat - in A 10 beantragt, aber die Regierungskoalition  lehnte dies ebenfalls ab.


Die Diskussion der Gleichstellung der Förderlehrer mit den Fachlehrern dauert bereits mehrere Jahre an. Von den Voraussetzungen  bringen beide Ausbildungsrichtungen die Mittlere Reife mit, allerdings dauert die Ausbildung der Fachlehrer ein Jahr länger.


Argument für die Ablehnung des Antrags seitens der Regierungsfraktionen war die Tatsache, dass sich die Amtsbezeichnung aus der Besoldung ergibt, was wiederum ein „Allerweltsargument“ ist und genau unserem ebenfalls abgelehnten Haushaltsantrag entspricht. So dreht sich im Bayerischen Landtag manchmal die Argumentation um die eigene Achse.


Allerdings herrschte auch bei den Regierungsfraktionen Sympathie für meinen Antrag ("er würde Sinn machen und manche Irritation verhindern"). Deswegen würde es mich nicht wundern, wenn ich ihnen an dieser Stelle irgendwann einmal davon berichte, dass die Förderlehrer doch zu Fachlehrern gemacht wurden, dann vermutlich aber von der Regierungsmehrheit.






Dieter Schütz/PIXELIO; pixelio.de



7 März 2012

Schulsozialarbeit ist nicht gleich Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit wurde hier schon des Öfteren thematisiert. Ihre Bedeutung hat im vergangenen Jahrzehnt in einem Maße zugenommen wie man es nicht für möglich gehalten hätte. Die Ursache hierfür sind immer mehr Schüler mit Förderbedarf und Defiziten in der Sozialkompetenz.



Derzeit gibt es an Bayerns Schulen zwei verschiedene Arten von Sozialarbeit, was wiederum  nicht nachvollziehbar ist. Zum einen Jugendsozialarbeit an Schulen(JaS), bei denen sozialpädagogische JaS-Fachkräfte gewissermaßen als „Filiale“ des Jugendamtes an der Schule sich gezielt um einzelne, benachteiligte junge Menschen kümmern. Ziel ist es hierbei besondere Problemlagen, etwa Konflikte im familiären oder schulischen Umfeld, frühzeitig erkennen zu können. Damit ist es möglich z. B. durch intensive Einzelgespräche mit den jungen Menschen und ihren Eltern Chancen zu eröffnet und riskante Entwicklungen zu verhindern. Es soll damit ein Rückgang des Konflikt- und Gewaltpotentials sowie die Förderung des Berufsüberganges besonders ins Auge genommen werden.



Zum anderen gibt es die Schulsozialarbeit, die von den Kommunen finanziert wird. Diese Schulsozialarbeiter stehen im Gegensatz zu den JaS-Fachkräften allen Schülern und Lehrern offen und können somit unterstützend im Unterrichtsprozess eingesetzt werden.



Diese Zweiteilung ist uns FREIEN WÄHLERN ein Dorn im Auge. Bei einer Umfrage unter Schulleitern in Oberbayern verschiedener Schularten haben wir die klare Rückmeldung, dass die Schulsozialarbeit und die JaS von ein und  derselben Person ausgeführt werden kann. Die bayerische Sozialministerin Christine Haderthauer und Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle widersetzen sich vehement derlei Bemühungen. Spaenle geht es hierbei natürlich um die Finanzierung, denn würde die Schulsozialarbeit zur Pflichtaufgabe für jede Schule, dann beträfe das sein Ministerium und damit auch sein Budget.



Nicht nachvollziehbar ist nach meiner Ansicht auch die Aufteilung der Schulsozialarbeit auf die beiden genannten Ministerien. Wir FREIEN WÄHLER streben mit dem Rückenwind der Erfahrungswerte der Schulleiter eine Zusammenführung beider "Sozialarbeiten" an. Wenn wir es jetzt nicht durchkriegen, dann muss es das Ziel für die Zeit nach den nächsten Landtagswahlen sein.



Erst kürzlich hat Sozialministerin Haderthauer wieder angekündigt, dass es mehr JaS-Stellen mit dem Nachtragshaushalt geben soll. Das ist zwar schön, aber es geht an der eigentlichen Zielsetzung vorbei, nämlich an jeder Schule "echte" Schulsozialarbeit anzubieten.



Kurios ist, dass JaS-Stellen nicht an allen Schulen Bayerns angeboten werden. Ein Schulleiter einer Berufsfachschule hat mich auf die Idee gebracht nachzufragen warum es an dieser Schulart keine JaS gibt? Die Antwort des Sozialministeriums lautete: "Berufsfachschulen sind keine Einsatzorte für JaS-Fachkräfte in Bayern. JaS kommt an Berufsschulen zum Einsatz. Die Berufsfachschulen unterscheiden sich erheblich in den Aufnahmebedingungen, der Ausbildungsdauer,den Abschlüssen etc. von den Berufsschulen. Die Berufsorientierung und Berufswahl sind zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen (2. Schwelle)". Komisch, das klingt für mich, als ob es keine sozialen Problemlagen, Missstände und Konflikte an dieser Schulart gäbe.



Im Übrigen ergab meine Anfrage auch, dass die JaS-Stellen priorisiert vergeben werden. Die staatliche Förderung neuer Stellen erfolgt nach drei Prioritäten: I. Priorität: wie bisher Haupt-, Mittel-, Förder- und Berufsschulen, II. Priorität: Grundschulen (mit einem Migrantenanteil von über 20%) und III. Priorität: Realschulen (in besonders gelagerten Einzelfällen).






Martin Schemm/PIXELIO; pixelio.de




29 Februar 2012

Änderungen im Kommunalen Wahlrecht

Die bayerische Gesellschaft wird immer älter, das Kommunalwahlrecht bietet hingegen künftig immer jüngeren Bürger die Möglichkeit sich beispielsweise als Bürgermeister oder Landrat wählen zu lassen. Bereits vom Jahr 2014 an wird das Mindestalter für die Wählbarkeit auf 18 Jahre gesenkt. Zudem reicht es für eine Wahl zum Landrat künftig auch aus, dass der Bewerber dort einen Zweitwohnsitz angemeldet hat. Bisher war verlangt worden, dass der Bewerber dort den »Schwerpunkt der Lebensbeziehungen« hat. Wir FREIEN WÄHLER sehen dies durchaus kritisch, denn damit werden fadenscheinige Kandidaturen, beispielsweise von Prominenten zum Stimmenfang, Tür und Tor geöffnet.


Das neue, in dieser Woche beschlossene Kommunalwahlrecht sieht weitere Änderungen vor – beispielsweise die Lockerung der Wohnortpflicht für kommunale Mandatsträger. Künftig soll auch ein Zweitwohnsitz in der betroffenen Kommune reichen. Auch brauchen ehrenamtliche Mandatsträger nicht mehr einen Grund für einen freiwilligen Rücktritt angeben.


Für die Wähler ist eine weitere Bestimmung wichtig: Die Briefwahl kann künftig ohne Begründung beantragt werden.


Alle detaillierten Änderungen finden Sie hier.






Florentine/PIXELIO; pixelio.de




29 Februar 2012

Mehr Bürgerbeteiligung wagen

Mehr Bürgerbeteiligung, mehr Mitbestimmung, dieses Thema ist spätestens seit "Stuttgart21" in aller Munde. Die jüngste Vergangenheit mit der Causa Wulff, aber auch den schon monatelang uns begleitenden Entwicklungen hinsichtlich der EURO-Rettungsschirme bestätigen uns FREIE WÀHLER diese von uns schon seit langem auf der Agenda stehenden Thema "Mehr direkte Demokratie" wieder aufzugreifen. Lauteten unsere Forderungen schon kurz nach dem Landtagseinzug  im Jahr 2008 eine Direktwahl des Ministerpräsidenten vom Volk anzustreben, so war auch das deutsche Staatsoberhaupt stets für uns ein Amt, das nicht durch gut 1200 Repräsentanten des Volkes nur zu erfolgen habe, sondern von der Mehrheit des Volkes.

Der Fall Wulff zeigt sehr deutlich auf, dass wir uns dieses monatelange Schauspiel bis zu seiner Dimension hätten ersparen können, wenn schon vor knapp zwei Jahren der Bundespräsident vom Volk bestimmt worden wäre, denn dann wäre der künftige oberste Staatsmann bereits der Bundespräsident der Herzen, Joachim Gauck, gewesen und nicht ein parteigeklüngelter Wulff.

Wie gut nur, dass die Bundeskanzlerin in diesem Punkt nun mal ordentlich in ihre Grenze verwiesen wurde, man möchte sich wünschen, dass sie daraus lernt, ich bringe meine Zweifel an. Letztendlich sind es machtpolitische Spielchen, die das Vertrauen in die Politik immer wieder zerstören anstatt den gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Aus dieser Sicht bin ich mir auch sicher, den Grund zu wissen, warum sich Merkel so lange dem Gauck verschlossen hat. Dieser im Leben stehende Mensch wird ihr auf viel unangenehmere Art und Weise nach seiner Wahl am 18. März des Öfteren die Meinung sagen und Kritik an der Politik üben als es Herzog, Rau oder Köhler vorher je taten.

So wie ich Joachim Gauck bei seiner damaligen Vorstellung in unserer Landtagsfraktion erlebt habe ist er für dieses Amt geschaffen. Ungeniert spricht er Dinge an, die ihm nicht passen und setzt in der freiheitlichen Demokratie auf die Mitbeteiligung der Menschen. Ausnahmslos waren wir damals nach dem einstündigen Gespräch der Meinung, eigentlich ist er vom Denken her ein Freier Wähler, der nicht die Parteien sondern den Bürger im Fokus hat!

Genauso, und diese Forderungen haben wir Freie Wähler nun bei den Aschermittwochsreden erneuert, sehen wir nicht länger ein, warum der Bayerische Ministerpräsident denn vom Parlament und damit letztendlich von einer Partei gewählt werden soll. Warum muss ein MP von der größten Partei des Landtages sein, wenn die Menschen vielleicht eine fähigere Person aus dem Leben als solchen haben wollen? Warum soll ein MP nicht genauso wie jeder Bürgermeister und Landrat sich bei anstehenden Entscheidungen seine Mehrheiten organisieren und zwar im Dialog und nicht machtbestimmten Streit zwischen Parteien?

Warum sollen immer Koalitionsparteien alleine bestimmen wie eine Entscheidung endet? Wäre es nicht längst überfällig, dass sich der Bayerische MP wenigstens allmonatlich einmal zum Gespräch mit den Führungsköpfen aller Fraktionen über seinen Kurs austauscht, Planungen und Vorhaben preis gibt und damit sich eine viel größere Akzeptanz holen würde als wenn dies allmittwöchlich nur mit der CSU-Fraktion passiert? Ich meine klar JA und deswegen werden wir Freien Wähler eine solche Initiative angehen. Ich bin sicher, ein Seehofer kann sich dem kaum verschließen, denn sonst ist sein ganzes Gerede von Bürgerbeteiligung und Mitbestimmung Märchenstunde.

Und auch auf europäischer Ebene halten wir Freien Wähler es für dringend erforderlich zumindest bei gravierenden Entscheidungen die Menschen in den Bundesländer mit zu beteiligen. Das soll nicht bedeuten, dass wir ständig irgendwelche EU-Volksabstimmungen haben, aber man könnte ganz wichtige Entscheidungen und Themen bündeln und im Rahmen beispielsweise von nationalen Wahlen dann abstimmen lassen. Ohnehin nimmt eine europäische Gesetzgebung mehrere Jahre Beratung in Anspruch weswegen die organisatorische Bürgerabstimmungsebene das geringste Problem darstellen dürfte. Aber die Menschen überall in Europa hätten dann zumindest das Gefühl nicht nur noch für Rettungsschirme anderer Länder arbeiten zu gehen und über den Tisch gezogen, sondern mitgenommen zu werden.

Bild: Gerd Altmann/ PIXELIO



29 Februar 2012

Freie Wähler streiten für die Sparkassen

Ein altes Thema, die Bayerische Landesbank, ist nach wie vor aktuell. In der Debatte um die Folgekosten aus dem Milliardendebakel der Bayerischen Landesbank machen wir Freie Wähler im Landtag uns für die bayerischen Sparkassen stark. Sie sollten, nachdem ihr Anteil an der BayernLB im Zuge der Rettungsaktion im Jahr 2008 von 50 auf gut vier Prozent geschrumpft ist, keinen weiteren Sanierungsbeitrag leisten müssen. Doch seit Finanzminister Söder im neuen Amt ist will dieser scheinbar auf Gedeih und Verderb den Staatssäckel wieder füllen und hat nunmehr die Sparkassen ins Visier genommen. Meines Erachtens kann es nicht sein, dass die Sparkassen zweimal zur Kasse gebeten werden. Wir fordern hier vom Freistaat klar Wort zu halten.

Hintergrund von Söders offensivem Vorgehen ist das noch immer offene Beihilfeverfahren, das die EU-Kommission eingeleitet hat, nachdem der Freistaat die BayernLB im Alleingang mit einer Zehn-Milliarden-Spritze gerettet hatte. Die Kommission fordert eine teilweise Rückzahlung der Staatshilfen. 1,5 Milliarden sollen von der BayernLB, weitere 1,5 Milliarden sollen von den Sparkassen kommen. Finanziert werden soll dies unter anderem durch den Verkauf der Landesbausparkasse an die Sparkassen und durch den Verkauf der Wohnungsgesellschaft GBW. Beides sind Tochterunternehmen der Landesbank.

Außerdem sollen die Sparkassen einer Umwandlung ihrer stillen Einlagen bei der BayernLB von rund 800 Millionen Euro in Eigenkapital der BayernLB zustimmen. Uns Freien Wähler gehen diese Forderungen von Finanzminister Markus Söder zu weit. Wir sind der Ansicht, dass die Sparkassen mit dem Verlust ihrer Anteile schon ihren Teil geleistet haben, und verweisen darauf, dass Staatsregierung und der Landtag sich darauf festgelegt haben, die Sparkassen zu schonen. Ich muss mich schon fragen, was unsere Beschlüsse im Landtag noch wert sind, wenn diese zwei Jahre später schon nicht mehr gelten sollen. Vor allem trifft es die Sparkassen je nach Größe und Struktur völlig unterschiedlich und mit teilweise nicht unerheblichen Auswirkungen. Sollte das Södersche Vorhaben tatsächlich umgesetzt werden, würden auf Umwegen die bayerischen Sparkassen-Kunden doch noch für das Landesbank-Desaster bluten müssen.

"Julian Mücher" / www.jugendfotos.de, CC-Lizenz(by-nc-nd) http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/deed.de



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